Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7835 18. Wahlperiode 10.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7671 – Nationale Verlängerung des von der Europäischen Kommission geführten Pilotprojekts „Intelligente Grenzen“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das EU-Pilotprojekt des Systems „Intelligente Grenzen“ soll bis Ende des Jahres 2016 verlängert werden. Dies teilte das beteiligte Unternehmen secunet Security Networks AG in einer Pressemitteilung mit (10. Februar 2016). Betroffen sind die „Pilotinstallationen“ an den EU-Außengrenzkontrollstellen am Flughafen Frankfurt und dem Kreuzfahrt-Terminal in Rostock-Warnemünde. Ursprünglich wurde das Pilotprojekt an mehreren europäischen Flug- und Fährhäfen im Auftrag der Europäischen Kommission von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) durchgeführt, die für die Einrichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ zuständig ist. Erprobt wurden verschiedene technische Konzepte zur Zahl der abgenommenen Fingerabdrücke und deren Kombination mit dem Gesichtsbild (Bundestagsdrucksache 18/4287). In Deutschland hatten sich daran die Bundespolizei, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesverwaltungsamt beteiligt . Die EU-Grenzagentur FRONTEX hat der Bundesregierung zufolge eine „beratende Rolle“ wahrgenommen (Bundestagsdrucksache 18/7291). Ziel des Systems „Intelligente Grenzen“ ist die Einführung neuer Technologien zum Grenzkontrollmanagement an den Schengen-Außengrenzen. Mithilfe biometrischer Verfahren und einer Berechnung der zulässigen (Rest-)Aufenthaltsdauer sollen sogenannte Overstayer identifiziert werden (Bundestagsdrucksache 18/7291). Gemeint sind Drittstaatsangehörige, die zwar mit einem Visum einreisen, den Schengen-Raum aber nicht innerhalb der in den Dokumenten vermerkten Frist verlassen. Die Kontrollen erfolgen mit einem „Ein- und Ausreisesystem “ (Entry/Exit System, EES). Zum Gesamtsystem gehört auch ein Programm für „vertrauenswürdige Vielreisende“ („Registered Traveller Program“, RTP). Zudem ist geplant, dass die biometrische Datensammlung auch von Polizeien und Geheimdiensten genutzt werden kann. Die neunmonatige Erprobung des Systems „Intelligente Grenzen“ im Rahmen des von eu-LISA verantworteten Pilotprojektes wurden nach Aussage des Bundesministeriums des Innern Ende September 2015 abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/7291). In der Pressemitteilung von secunet Security Networks Drucksache 18/7835 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AG heißt es hingegen, das Pilotprojekt sei erst im November 2015 beendet worden . Am 11. Dezember 2015 hatte die Agentur eu-LISA einen Abschlussbericht „Smart Borders Pilot Project: Report on the technical conclusions of the Pilot“ veröffentlicht (www.eulisa.europa.eu/Newsroom/News/Pages/Smart-Borders- Report-Publised- Today.aspx). Laut secunet Security Networks AG hatten die deutschen Behörden im Vergleich zu den anderen am Pilotprojekt beteiligten Staaten den Umfang des Projekts auf eigene Initiative erweitert. Deutschland sei demnach „der einzige Mitgliedstaat, welcher die EES-spezifischen Kontrollprozesse vollständig Ende-zu-Ende erprobte“ (Pressemitteilung vom 10. Februar 2016). Auch werde der Einfluss auf den geplanten Grenzkontrollprozess gesondert evaluiert. Die secunet Security Networks AG habe dabei Prozesse konzeptioniert und betreut sowie „moderne Grenzkontrolltechnik“ geliefert. Hierzu gehörten das automatisierte Grenzkontrollsystem „easygate“, die Integration von Fingerabdruckscannern und Gesichtsbildkamera, weitere Installationen zum Dokumentenmanagement und entsprechende Server zur Verarbeitung biometrischer Daten sowie die Anbindung an die reguläre Grenzkontrolle. Im Frühjahr 2016 sollen die Ergebnisse in einen neuen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung des Systems „Intelligente Grenzen“ münden. Mittlerweile haben sich die EU-Innen- und Justizministerinnen und -Minister auf Initiative Frankreichs dafür ausgesprochen, das System „Intelligente Grenzen “ auch auf Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten auszuweiten (Ratsdokument 14406/15). Frankreich begründete den Vorstoß mit einem gestiegenen Passagieraufkommen, „Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus “ (Ratsdokument 12272/15). Unklar ist, ob die EU-Staatsangehörigen im zentralen EES-System bei der Agentur eu-LISA in Estland oder aber im Schengener Informationssystem (SIS II) gespeichert würden. Nun soll die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen, wie eine Überprüfung biometrischer Daten von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an den Außengrenzen des Schengen-Raums rechtlich umgesetzt werden kann (Bundestagsdrucksachen 18/7291 und 18/4033). 1. Welche vorläufigen und endgültigen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zu den Ergebnissen des Abschlussberichts „Smart Borders Pilot Project: Report on the technical conclusions of the Pilot“ zu den Pilotprojekten des Systems „Intelligente Grenzen“? Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des Abschlussberichts zur Kenntnis genommen . Es bleibt abzuwarten, wie die Europäische Kommission diese in ihrem überarbeiteten Verordnungsvorschlag berücksichtigen wird. Erst dann ist eine weitere Bewertung sinnvoll. 2. Welche besonderen Fehleranfälligkeiten wurden in der deutschen Pilotstudie bemerkt, und wie könnten diese behoben werden? Im Rahmen der Pilotierung wurde ein signifikanter Anteil von mangelhaften Dokumentendaten sowie von falsch im piloteigenen Ein- und Ausreiseregister (Entry-Exit-System; EES) gespeicherten Daten festgestellt. Es erscheint unrealistisch , diese Fehler im Echtbetrieb ausnahmslos in der ersten Kontrolllinie beheben zu können. Ein Lösungsansatz könnte zum Beispiel darin bestehen, entsprechend zeitaufwändige (Korrektur-)Aktivitäten an eine separate Instanz („Back Office“) zu verlagern. In den pilotierten EES-Prozessen traten zudem deutlich mehr fachliche Sonderfälle auf als ursprünglich erwartet. Dies reichte von Reisenden mit mehreren gül- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7835 tigen Visa oder Personen mit mehreren Pässen, über Familien mit Visa für Kleinkinder im gleichen Pass bis hin zu Ausnahmen aufgrund bilateraler Abkommen. Für jeden dieser Fälle müssen klare Regelungen getroffen werden. 3. Inwiefern sind der Bundesregierung mittlerweile weitere nationale Pilotstudien bekannt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen. 4. Welche Details kann die Bundesregierung zu Beginn und Ende des von der Europäischen Kommission geführten Pilotprojekts „Intelligente Grenzen“ und zu Beginn und Ende eines eigenen, nationalen Pilotprojekts mitteilen? Die praktischen Erprobungen zum EU-geführten Pilotprojekt „Intelligente Grenzen “ haben in Deutschland am 22. Juni 2015 begonnen und sind Ende September 2015 abgeschlossen worden. Im Anschluss erfolgte die Erstellung des Projektabschlussberichtes durch die Europäische Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA). Die darüber hinausgehenden praktischen Erprobungen des nationalen Projektes wurden zunächst Ende Oktober 2015 abgeschlossen. 5. Wann und aus welchen Erwägungen hat sich die Bundesregierung zur Fortführung des Projekts in Eigenregie entschlossen? Nach Entscheidung über die Beteiligung am EU-geführten Pilotprojekt „Intelligente Grenzen“ Ende 2014 und im Vorfeld des Beginns der praktischen Erprobungen am 22. Juni 2015 fiel auch die Entscheidung, einen nationalen Piloten durch- und über den Zeitraum des EU-geführten Pilotprojekts hinaus fortzuführen , um zum einen dessen Defizite auszugleichen (vgl. insoweit die Antwort zu Frage 7a) und zum anderen verlässlichere Ergebnisse über einen längeren Zeitraum zu gewinnen. 6. Welche Aufgaben werden dabei von der Bundespolizei, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesverwaltungsamt übernommen ? Die Bundespolizei und das Bundesverwaltungsamt nehmen im nationalen Pilotprojekt gemeinsam die Projektleitung wahr. Die Bundespolizei ist im Projekt für die Erprobung der mit Einführung eines EES neu gestaltenden Grenzkontrollprozesse verantwortlich. Das Bundesverwaltungsamt ist für die Entwicklung und den Betrieb der Hintergrundsysteme und deren technischen Schnittstellen zur Bundespolizei verantwortlich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt das nationale Projektvorhaben im Bereich der hoheitlichen Dokumentenprüfung und biometrischer Verfahren nach Technischen Richtlinien des BSI (BSI TR-03135 und BSI-TR 03121). Hierbei wird die Leistungsfähigkeit der Dokumentenprüfung sowie die Eignung der verschiedenen möglichen biometrischen Merkmale für den Zweck der Verifikation und Identifikation von Reisenden im Rahmen der Grenzkontrolle untersucht. Drucksache 18/7835 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Inwiefern trifft die Aussage des Unternehmens secunet Security Networks AG zu, wonach die deutschen Behörden im Vergleich zu den anderen am Pilotprojekt beteiligten Staaten den Umfang des Projekts auf eigene Initiative erweitert hätten? Diese Aussage ist zutreffend. a) Was ist damit gemeint wenn es heißt, die deutschen Behörden hätten „die EES-spezifischen Kontrollprozesse vollständig Ende-zu-Ende erprobt“? Die europäischen Testfälle fokussierten lediglich auf individuelle technische Teilaspekte der Grenzkontrolle (u. a. Erfassung biometrischer Daten, Umgang mit elektronischen Reisedokumenten, Einsatz von Prozessbeschleunigern), so dass auf europäischer Ebene keine Gesamtbetrachtung des zukünftigen Grenzkontrollprozesses erfolgte. Die Bundesregierung hatte frühzeitig auf diesen fehlenden Pilotaspekt hingewiesen . Dieser ließ sich auf europäischer Ebene jedoch nicht realisieren. Aus diesem Grund pilotierten die nationalen Behörden – über die o. g. Teilnahme an den europäischen Testfällen hinaus und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – einen Ende-zu-Ende Grenzkontrollprozess mit einem eigenen und ausschließlich für den Pilotbetrieb genutzten rudimentären EES, das in den realen Grenzkontrollprozess integriert wurde. Die so gewonnenen Erkenntnisse ergänzen die seitens eu-LISA ermittelten Pilotergebnisse . b) Auf welche Weise, und von welchen Beteiligten wurde der Einfluss auf den geplanten Grenzkontrollprozess gesondert evaluiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Welche Kosten werden für die weiteren Tests voraussichtlich entstehen, und wie werden diese übernommen (bitte aufschlüsseln)? In Bezug auf die im Jahr 2015 entstandenen Kosten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen. Die Kosten für die Fortführung der Erprobung im Jahr 2016 werden auf 1,4 Millionen Euro geschätzt. In diesen Kosten ist folgendes enthalten: technische Entwicklung und Integration von Kiosk-Systemen; Erweiterung der EES-PC-Anwendung für die Grenzkontrolle; Kosten für Informationsmaßnahmen und Beratungsleistungen; Kosten für die Erweiterung der im Jahr 2015 im Pilotbetrieb genutzten begrenzten Hintergrundsysteme um weitere schon heute in der ersten Kontrolllinie im Regelbetrieb eingesetzten Hintergrundsysteme, um den Pilotbetrieb im Jahr 2016 noch realitätsnäher gestalten zu können. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7835 9. Inwiefern hat die Bundesregierung für Studien oder Erprobungen im Zusammenhang mit dem System „Intelligente Grenzen“ gegenüber der Europäischen Kommission die Übernahme von Kosten beantragt? Zu Kostenübernahmen in Zusammenhang mit der Erprobung im Jahr 2015 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen . Für die nationale Pilotierung im Jahr 2016 ist eine Kostenerstattung durch die Europäische Kommission nicht vorgesehen. 10. Inwiefern sollen bei den weiteren Tests auch Körperscanner genutzt werden? Der Einsatz von Körperscannern im Rahmen der Grenzkontrolle ist weiterhin nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen. 11. Auf welche Weise wird an dem weiteren Pilotprojekt auch die Grenzagentur FRONTEX einbezogen? Eine Einbindung von FRONTEX in die Erprobung erfolgt nicht, jedoch ist eine informatorische Beteiligung an den Projektergebnissen vorgesehen. 12. Wann sollen die neuen Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission für das System „Intelligente Grenzen“ nach Kenntnis der Bundesregierung endgültig vorliegen? Nach Auskunft der Niederländischen Ratspräsidentschaft soll der neue Kommissionsvorschlag für ein „Smart Borders Paket“ am 23. März 2016 veröffentlicht werden. 13. Inwiefern hat die Bundesregierung weitere Überlegungen angestellt, welche der verschiedenen in der bereits abgeschlossenen technischen Studie untersuchten Optionen für das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ sie für am besten geeignet hält (Bundestagsdrucksache 18/7291)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen. 14. Inwiefern hat die Bundesregierung weitere Überlegungen angestellt oder rechtliche Prüfungen vorgenommen, inwiefern der Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ unter biometrischer Erfassung aller kurzfristig einreisenden Drittstaatsangehörigen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider laufen könnte (Bundestagsdrucksache 18/7291)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen. Drucksache 18/7835 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Sofern die Bundesregierung diese Frage „nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf einen konkreten Regelungsvorschlag“ (Bundestagsdrucksache 18/7291) beantworten möchte, inwiefern hält sie die Verfahren der von ihr vorgenommen Pilotstudie für vereinbar mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ? Der Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zum „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ wurde während des Pilotprojekts nicht betrachtet. Im Übrigen erfolgte die Pilotierung in Deutschland in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Teilnahme erfolgt von Seiten der Reisenden zudem auf freiwilliger Basis. 16. Welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen müssten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, falls ein Zugang zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung von Straftaten vorgesehen werden sollte? Welche konkreten datenschutzrechtlichen Bedingungen für einen Zugriff von Polizeien und Strafverfolgungsbehörden gelten sollen, wird im Laufe des Rechtsetzungsverfahrens auf europäischer Ebene zu klären sein. 17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern im Rahmen des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ auch die bisherige Praxis des Stempelns von Reisedokumenten (teilweise) abgeschafft werden könnte? Die angedachte elektronische Speicherung der Ein- und Ausreisen soll zum Entfall der manuellen Stempelung der Grenzübertrittsdokumente bei Drittstaatsangehörigen führen. Diese elektronische Speicherung bietet die Möglichkeit, Grenzkontrollprozesse weiter zu automatisieren und wird daher – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – grundsätzlich begrüßt. 18. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, unter welchen Umständen eine Reiseerlaubnis statt mit Stempeln zukünftig auf elektronischen Geräten, etwa auf Smartphones oder Tablets, gespeichert und nachgewiesen werden könnte? Klarstellend wird zunächst darauf hingewiesen, dass ein Stempel für sich genommen nie als Nachweis einer „Reiseerlaubnis“ dienen kann. Die Stempelung dient bisher vielmehr dem Nachweis der Ein- und Ausreise und der Berechnung der danach noch zulässigen (Rest-)Aufenthaltsdauer. Lediglich insoweit sollte nach den ursprünglichen Kommissionsvorschlägen die Stempelung durch die elektronische Registrierung im EES ersetzt werden. Ein „Nachweis“ auf „Smartphones oder Tablets“ ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung zudem noch nie Gegenstand der Erörterungen gewesen. Der angekündigte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission bleibt daher zunächst abzuwarten. Die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage wird dann Gegenstand der Abstimmungen sein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7835 19. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern und unter welchen Umständen die europäische Polizeiagentur Europol auf das System „Intelligente Grenzen“ zugreifen sollte? Die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage wird erst nach Vorlage eines konkreten Verordnungsvorschlags erarbeitet werden, sofern dieser einen entsprechenden Zugriff vorsehen sollte. 20. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das System „Intelligente Grenzen“ mit bestehenden EU-Datenbanken kompatibel sein sollte, und um welche Datenbanken könnte oder müsste es sich dabei handeln? Die Europäische Kommission hat angekündigt, zusammen mit dem überarbeiteten Vorschlag für ein Smart Borders-Paket auch eine Mitteilung zur Frage der Systemarchitektur von EU-Datenbanken im Grenzbereich zu veröffentlichen. Die Position der Bundesregierung zu dieser Frage wird erst nach Vorlage der entsprechenden Mitteilung erarbeitet werden. 21. Welche außenpolitischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für das System „Intelligente Grenzen“, wenn wie geplant auch visafreireisende Staatsangehörige zur Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtet werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen. 22. Inwiefern ist die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Frage, inwiefern eu-LISA weitere Datenbanken verwalten könnte und um welche es sich dabei handeln könnte, inzwischen fortgeschritten oder sogar abgeschlossen (Bundestagsdrucksachen 18/1832, 18/7291)? Die Position der Bundesregierung zu dieser Frage wird erst nach Vorlage eines konkreten Verordnungsvorschlags erarbeitet werden, sofern dieser eine entsprechende Regelung vorsehen sollte. 23. In welchen weiteren Ratsarbeitsgruppen, Ministertreffen oder sonstigen Gremien ist das von der französischen Regierung vorgelegte Papier mit dem Titel „Smart Borders for all“ zur Erweiterung auf Angehörige von EU-Mitgliedstaaten bzw. das von der Europäischen Kommission am 15. Dezember 2015 vorgelegte „Grenzpaket“ mit entsprechenden Ausführungen zu „Smart Borders for all“ nach Kenntnis der Bundesregierung nach November 2015 bereits beraten worden (Bundestagsdrucksache 18/7291)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7291 verwiesen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass das Dokument darüber hinaus in weiteren Gremien behandelt worden ist. Der französische Vorschlag wurde auch nicht im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache vom 15. Dezember 2015 verhandelt . Drucksache 18/7835 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie wird sich die Bundesregierung für die hierzu anstehenden Verhandlungen positionieren? Die Position der Bundesregierung zu dieser Frage wird erst nach Vorlage eines konkreten Verordnungsvorschlags erarbeitet werden, sofern dieser eine entsprechende Regelung vorsehen sollte. Die Europäische Kommission hat aber bereits zum Ausdruck gebracht, dass es den Vorschlag Frankreichs, das EES auch auf Unionsbürger anzuwenden, nicht aufgreifen wird. Hinsichtlich des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass verpflichtende systematische Personen - und Sachfahndungsabfragen bei Ein- und Ausreisekontrollen von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen zu einem schengenweit einheitlich hohen Kontrollniveau beitragen werden. 25. Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile eine abschließende oder vorübergehende Haltung zur Frage, inwiefern eine Erweiterung des Systems einem „unvorhergesehenen Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“ entgegenwirken kann (bitte begründen)? Soweit sich die Frage auf „Smart Borders“ bezieht, hat sich die Bundesregierung hierzu nicht positioniert. Die von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung zitierte vermeintliche Einigung bezieht sich nicht auf die Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des geplanten „Smart Borders Pakets“ auch auf Unionsbürger . Soweit sich die Frage auf verpflichtende systematische Personen- und Sachfahndungsabfragen bei Ein- und Ausreisekontrollen von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen bezieht, erhöhen diese Fahndungsabfragen das Entdeckungsrisiko für zur Fahndung in den polizeilichen Datenbanken ausgeschriebene Personen und stellen insoweit einen sicherheitspolitischen Mehrwert dar. 26. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, aus welchen Gründen Frankreich eine Speicherung von Unionsbürgern im Rahmen eines „Smart Borders for all“ im Schengener Informationssystem vorschlägt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 27. Was ist der Bundesregierung über Hintergründe bekannt, dass die EU-Grenzagentur FRONTEX im Rahmen des „EU-Politikzyklus“ und der „European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats“ EMPACT zukünftig selbst „Gemeinsame Polizei-Aktionstage“ („Joint Police Action Days“) gegen „irreguläre Migration und Menschenhandel“ durchführen will (Pressemitteilung FRONTEX vom 16. Februar 2016)? Der Bundesregierung sind die Hintergründe der durch FRONTEX angekündigten Initiative nicht bekannt. a) Was ist der Bundesregierung über konkrete Planungen für „Gemeinsame Polizei-Aktionstage“ an einer Luft- und einer Landgrenze bekannt, und inwiefern wären davon auch EU-Binnengrenzen betroffen? Im Rahmen der European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats (EMPACT) Priorität „Illegale Migration“ ist im operativen Aktionsplan für das Jahr 2016 die Maßnahme „Operation Pegasus“ unter Leitung von FRONTEX Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7835 vorgesehen. Hierbei ist die Durchführung eines Kontrolltages (Joint Action Day) an Luftgrenzen ausgewählter EU-Flughäfen geplant. Die betreffenden Flughäfen werden durch FRONTEX identifiziert. Darüber hinaus ist im operativen Aktionsplan für das Jahr 2016 die Maßnahme „West Balkan 2016“ vorgesehen. Hierbei sind abgestimmte Kontrollaktionen der Länder Ungarn, Albanien, Bosnien-Herzegowina , Mazedonien, Moldawien und Ukraine in Form eines Joint Action Days an Grenzübergangsstellen der Landgrenzen vorgesehen. b) Wann und wo sollen diese „Aktionstage“ stattfinden, und wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich zur Teilnahme eingeladen? Zu den Teilnehmern und dem Durchführungstermin der Operation „Pegasus“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu den Teilnehmern der Operation „West Balkan 2016“ wird auf die Antwort zu Frage 27a verwiesen. Als Zeitraum wird das zweite bis vierte Quartal 2016 genannt. c) Auf welche konkrete Weise hatte die EU-Grenzagentur FRONTEX wie von der Agentur selbst beschrieben nach Kenntnis der Bundesregierung an der von Europol geführten Operation „Blue Amber“ teilgenommen, um „kriminelle Netzwerke hinter der begünstigten irregulären Migration“ (ebenda) zu bekämpfen? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, auf welche konkrete Weise FRONTEX an der von Europol geführten Operation „Blue Amper“ teilgenommen hat. 28. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Neugründung einer Sparte für Geschäfte mit Grenzsicherungssystemen als „Airbus Electronics and Border Security GmbH“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Februar 2015)? Die Airbus Group SE hat entschieden, dass der Bereich „Grenzsicherungssysteme “ nicht in die „Airbus Electronics and Border Security GmbH“ ausgegliedert und dementsprechend keine neue Sparte gegründet wird. Dieser Bereich soll innerhalb der Airbus Group SE verbleiben. a) Inwiefern trifft es wie von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ berichtet zu, dass die Bundesregierung in Verhandlungen um die Neustrukturierung des Rüstungskonzerns Airbus Defence & Space „eng involviert“ war? Die Bundesregierung war „in Verhandlungen um die Neustrukturierung des Rüstungskonzerns Airbus Defence & Space“ nicht involviert. Sie wurde nach den unternehmensinternen Beschlüssen zur Neustrukturierung regelmäßig über den Fortgang des beabsichtigten Verkaufs der ausgegliederten Rüstungselektronikbereiche der Airbus Defence & Space informiert. b) Welche Technologien und Standorte des Konzerns müssen aus Sicht der Bundesregierung in Deutschland verbleiben? Die Bundesregierung wird nachdrücklich darauf hinwirken, dass die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Rüstungselektronikbereiche betroffenen Aktivitäten , die die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland berühren, in Deutschland verbleiben. Drucksache 18/7835 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Regierungen Saudi-Arabiens, Rumäniens und Algeriens über ein Mitspracherecht beim Verkauf von Teilen des Konzerns verfügen und einen Eigentümerwechsel blockieren können? Die Bundesregierung ist von Seiten der Airbus Defence & Space mündlich darüber informiert worden, dass Saudi-Arabien über ein solches Mitspracherecht verfügt. Näheres ist hierzu nicht bekannt. d) Auf welche Weise haben Bundesbehörden hierzu mit den Regierungen Saudi-Arabiens, Rumäniens und Algeriens kommuniziert? Über eine diesbezügliche Kommunikation von Bundesbehörden mit den Regierungen Saudi-Arabiens, Rumäniens und Algeriens ist der Bundesregierung nichts bekannt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333