Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7839 18. Wahlperiode 10.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7511 – Ein- und Ausreisesperren von politischen Aktivisten und Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen in Ägypten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der deutsche Literaturwissenschaftler Atef Botros ist in Ägypten mehr als 24 Stunden am Flughafen in Kairo festgehalten worden (Wiener Zeitung vom 30. Januar 2016). Seine Einreise im Rahmen einer Forschungsreise wurde untersagt . Seinem Bruder zufolge darf Atef Botros Ägypten nie mehr betreten. Atef Botros ist Mitbegründer des Vereins „Mayadin al-Tahrir“ und forscht zu den Aufständen des „arabischen Frühlings“ („A Genealogy of an Arabic Poetic of Dissent“, www.uni-marburg.de/cnms/research/turning-points/projects/botrosproject ). Der Verein will nach den Medienberichten die Chancen von marginalisierten Gruppen der ägyptischen Gesellschaft verbessern. Der ägyptischstämmige Atef Botros besitzt einen deutschen, jedoch keinen ägyptischen Pass. Seit 2007 arbeitet Atef Botros an der Universität Marburg und wird unter anderem von der Heinrich Böll Stiftung e. V. gefördert. Laut ägyptischen Medien stehe der Name von Atef Botros auf einer „No fly“-Liste (All Africa vom 30. Januar 2016). Bei seiner Einreise sei er darüber informiert worden. Die Repressalien gegenüber Atef Botros wurden von ägyptischen Akademikern auch in Deutschland heftig kritisiert. Laut einem Bericht von Human Rights Watch (HRW) habe die Menschenrechtsorganisation mindestens 32 ähnliche Fälle festgestellt, in denen ägyptisches Sicherheitspersonal die Papiere politischer Aktivisten und Angehöriger von Nichtregierungsorganisationen konfiszierte (HRW vom 1. November 2015). Ägypten behindere auch unrechtmäßig und ohne Vorliegen richterlicher Beschlüsse die Ausreise von Aktivisten. Dies sei nach Artikel 62 der ägyptischen Verfassung aber rechtswidrig. Betroffen seien Akademiker, Studenten, Politiker und sogar Richter. Die Reisesperren würden so ausgiebig verhängt, dass selbst Anhänger des Präsidenten davon betroffen seien. Ein weiterer Fall betrifft eine Gruppe von Frauen, die einer Organisation angehören die gegen sexuelle Gewalt gegenüber Frauen kämpft und am Flughafen verhört und schließlich an der Ausreise zu einer entsprechenden Konferenz in Deutschland gehindert wurde. Drucksache 18/7839 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Was ist der Bundesregierung über den Fortgang zweier regionaler Projekte der Europäischen Union bekannt, die sich einer „Strafrechtsreform im Bereich der Antiterror-Gesetzgebung“ und der „Luftverkehrssicherheit“ widmen (Bundestagsdrucksache 18/3054)? a) Wer führt die Projekte durch, und wer nimmt daran teil? b) Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu den Inhalten der einzelnen Maßnahmen bekannt, und wo finden diese statt? Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde mit der Arabischen Republik Ägypten bislang keine konkrete Kooperation im Rahmen der beiden genannten Regionalprojekte der Europäischen Union aufgenommen. Der Europäische Auswärtige Dienst hat zur Strafrechtsreform im Bereich der Antiterror-Gesetzgebung erste Gespräche mit ägyptischen Vertretern geführt. Ferner prüft der Europäische Auswärtige Dienst eine mögliche Unterstützung der Europäischen Union im Bereich der Luftverkehrssicherheit. 2. Inwiefern umfassten die Unterstützungsmaßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes, der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamtes zugunsten ägyptischer Polizei- und Geheimdienstbehörden auch die Flughafensicherheit oder die Kontrolle von Einreisen nach Ägypten (Bundestagsdrucksache 18/3054, Schriftliche Fragen 9 und 10 auf Bundestagsdrucksache 18/7181 und Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7274)? Die Bundespolizei führte Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Urkundenund Dokumentensicherheit zugunsten der ägyptischen Grenzpolizei durch. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7274 vom 11. Januar 2016 verwiesen. Bei Gefahr im Verzug übermittelt der Bundesnachrichtendienst an ausländische Nachrichtendienste, darunter auch ägyptische Nachrichtendienste, Hinweise auf terroristische Planungen und Vorhaben, die sich gegen die Sicherheit auf Flughäfen und die Sicherheit des Flugverkehrs richten. Ebenso übermittelt er an ausländische Nachrichtendienste, darunter auch ägyptische Nachrichtendienste, Hinweise zu geplanten oder erfolgten Einreisen mutmaßlich islamistisch-extremistischer oder terrorverdächtiger Personen zum Zweck weiterer Beobachtung und Prävention von Straftaten. 3. Welche deutschen Luftsicherheitsbehörden haben sich an einer „Expertendelegation “ zur Flughafensicherheit und „Evaluierung des Luftsicherheitsstandards “ in Ägypten beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/7274)? Vertreter des Luftfahrtbundesamtes, der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes waren an einer Expertenreise zur Flughafensicherheit und zur Evaluierung der Luftsicherheitsstandards beteiligt. 4. Inwiefern ist die „bundespolizeiliche Maßnahmenplanung der Ausbildungsund Ausstattungshilfe“ für die Jahre 2016 und 2017 inzwischen abgestimmt, und welche Maßnahmen im Bereich Grenzkontrolle, Dokumenten- und Urkundensicherheit , ggf. auch im Bereich der Luftsicherheit werden geplant oder wurden verworfen (Bundestagsdrucksache 18/7274)? Die bundespolizeiliche Maßnahmenplanung der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die Jahre 2016 und 2017 befindet sich weiterhin in der Abstimmung. Im Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7839 Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7274 vom 11. Januar 2016 verwiesen. 5. Worin besteht die von der Bundesregierung in Ägypten vorgenommene „fortlaufende Prüfung, ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der Ausstattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Empfängerland bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird“ (Bundestagsdrucksache 18/3054)? a) Wer nimmt diese Prüfung vor, und welchem Verfahren folgt diese? b) In welchen Fällen wurde bei dieser Überprüfung in den Jahren 2015 oder 2016 die „Kenntnis eines Missbrauchs des vermittelten Wissens oder der zur Verfügung gestellten Ausstattung“ festgestellt? c) Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung deshalb in den Jahren 2015 oder 2016 eine „Neubewertung hinsichtlich der zukünftigen Unterstützungsleistungen vorgenommen“? d) Inwiefern führte diese „Neubewertung“ zur „Aussetzung bestimmter Maßnahmen“? Die Fragen 5 bis 5d werden zusammengefasst beantwortet. Die Prüfung und Einschätzung erfolgen während des Planungsprozesses und je nach Vorliegen entsprechender Erkenntnisse auch während der laufenden Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe jeweils nach Abstimmung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3054 vom 5. November 2014 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zugunsten Ägyptens vermitteltes Wissen oder zur Verfügung gestellte Technik missbräuchlich oder entgegen rechtsstaatlicher Maßstäbe eingesetzt wurden. Eine Neubewertung oder Aussetzung von Unterstützungsmaßnahmen war aus diesem Grund nicht erforderlich. 6. Welche über die in der Vorbemerkung hinausgehenden Details sind der Bundesregierung zur Festsetzung des Literaturwissenschaftlers Atef Botros bei seiner Einreise nach Ägypten und seiner erzwungenen Umkehr bekannt? Die deutsche Botschaft in Kairo hat im Rahmen der konsularischen Hilfe für Atef Botros Kontakt mit den ägyptischen Behörden aufgenommen. Die ägyptischen Behörden haben auf Nachfrage bestätigt, dass für Atef Botros eine Einreisesperre besteht. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Atef Botros am Flughafen Kairo von jenem Staatssicherheitsdienst (NSS) verhört wurde, der auch von der Bundesregierung unterstützt und ausgebildet wird (http://allafrica.com/ stories/201601300254.html, Bundestagsdrucksachen 18/3054, 18/7274)? Die Bundesregierung bestätigt, dass Atef Botros verhört wurde. Sie hat keine eigenen Erkenntnisse, ob das Verhör von Angehörigen des Nationalen Sicherheitsdienstes (NSS) vorgenommen wurde. Drucksache 18/7839 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Festsetzung des Literaturwissenschaftlers Atef Botros bei seiner Einreise nach Ägypten und seiner erzwungenen Umkehr hinsichtlich ihrer Unterstützung des ägyptischen Regimes bei der Reorganisation des Sicherheitsapparates ? Die Festsetzung und erzwungene Umkehr von Atef Botros findet ebenso wie die Beurteilung der Menschenrechtslage in Ägypten Berücksichtigung bei der Bewertung der Zusammenarbeit mit Ägypten. 9. Auf welche Weise war und ist die Bundesregierung mit dem Fall befasst? Die Bundesregierung hat den Fall gegenüber der ägyptischen Botschaft in Berlin anhängig gemacht und verfolgt ihn weiter. 10. Auf welche Weise hat die Bundesregierung sich diesbezüglich gegenüber welchen ägyptischen Regierungsstellen geäußert? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Grund der Einreisesperre gegenüber Atef Botros? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. Inwiefern kann die Bundesregierung die Berichte von HRW über eine hohe Zahl von Einreisesperren politischer Aktivisten und Angehöriger von Nichtregierungsorganisationen bestätigen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Haltung gegenüber dem Regime Ägyptens (HRW vom 1. November 2015)? Die Bundesregierung nimmt die Berichte von Human Rights Watch und anderen internationalen Menschenrechtsorganisationen sehr ernst und thematisiert die Menschenrechtslage gegenüber der ägyptischen Regierung und auch öffentlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 13. Was ist der Bundesregierung über eine offizielle oder inoffizielle ägyptische Datei bekannt, in der Personen geführt werden die nicht einreisen dürfen, und nach welchen Kriterien werden die dort gespeicherten Personen in die Datensammlung aufgenommen (All Africa vom 30. Januar 2016)? a) Wie viele deutsche Staatsangehörige befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf einer solchen „No fly“-Liste bzw. sind von Einreiseverboten betroffen (bitte wenigstens eine Größenordnung angeben)? Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung nicht offen erfolgen kann. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten . Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste . Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7839 Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS- Vertraulich“ eingestuft.* b) Mit welchen Fällen war die Bundesregierung hierzu im Jahr 2015 befasst? Auf die Antwort zu Frage 13a wird verwiesen. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch für deutsche Medienhäuser arbeitende Journalisten in den Jahren 2015 und 2016 von Einreiseverboten oder anderen Repressalien an ägyptischen Flughäfen betroffen waren? Für Journalisten, die nach Ägypten einreisen, gibt es ein von der ägyptischen Regierung vorgeschriebenes Verfahren. Der Bundesregierung sind im besagten Zeitraum keine Fälle von Journalisten bekannt, die dieses Verfahren eingehalten haben und an der Einreise gehindert wurden. 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern in Ägypten für Nichtregierungsorganisationen oder in emanzipatorischen, alternativen oder staatskritischen Projekten arbeitende deutsche Staatsangehörige in den Jahren 2015 oder 2016 vermehrt von ägyptischen Polizei- oder Geheimdienstbehörden ausgespäht werden oder sonstigen Repressalien unterliegen? Die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen wird in Ägypten eng überwacht. Einzelne Projekte werden immer wieder unterbunden. Die Freiräume für die Zivilgesellschaft sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich kleiner geworden. Dies gilt auch für Projekte und Organisationen, in denen deutsche Staatsangehörige arbeiten. Nach hiesigen Erkenntnissen können nichtägyptische Staatsangehörige, die Verbindungen zu oppositionellen Organisationen in Ägypten haben, in den Fokus der dortigen Sicherheitsbehörden gelangen und dann auch beobachtet werden. 15. Sofern die Repressalien gegen deutsche Staatsangehörige nicht zugenommen haben, sondern sich auf einem gewöhnlichen Niveau bewegen, welche Phänomene sind der deutschen Botschaft in Kairo hierzu bekannt? Die Repressionen gegen die Zivilgesellschaft haben in der vergangenen Zeit zugenommen . Dies gilt auch für Projekte und Organisationen, in denen deutsche Staatsangehörige arbeiten. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/7839 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Was ist der Bundesregierung über die Zahl von Ausreiseuntersagungen von politischen Aktivisten und Angehörigen von ägyptischen Nichtregierungsorganisationen bekannt, die von Ägypten nach Deutschland reisen wollten? Die Bundesregierung erfährt in der Regel von Fällen, in denen Aktivisten an der Ausreise nach Deutschland gehindert werden, wenn sich die Betroffenen an die Botschaft oder das Auswärtige Amt wenden oder der Fall durch Nichtregierungsorganisationen oder in den Medien öffentlich gemacht wird. Die Zahl von Ausreiseuntersagungen von politischen Aktivisten und Angehörigen von ägyptischen Nichtregierungsorganisationen ist in der vergangenen Zeit gestiegen. 17. Mit welchen Fällen war die Bundesregierung hierzu im Jahr 2015 befasst? Die Bundesregierung war im Jahr 2015 mit mehreren Fällen von Ausreiseuntersagung von politischen Aktivisten und Angehörigen von ägyptischen Nichtregierungsorganisationen befasst. Die Botschaft Kairo steht im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Betroffenen in Kontakt und versucht diese zu unterstützen. Personenbezogene Daten und Details zu einzelnen Fällen werden zum Schutz der Individuen üblicherweise nicht weitergegeben. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch Aktivisten der Kampagne zur Abschaffung der Militärgerichtsbarkeit für zivile Verfahren („Military trials for civilians“) von Ausreisesperren nach Deutschland oder in andere EU-Mitgliedstaaten betroffen waren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Welche Details kann die Bundesregierung zu dem von HRW geschilderten Fall ergänzen, wonach der von der Bundesregierung unterstützte und ausgebildete Geheimdienst NSS (All Africa vom 30. Januar 2016, Bundestagsdrucksachen 18/3054, 18/7274) eine Gruppe von Frauen verhörte und schließlich an der Ausreise hinderte, die einer Organisation angehören die gegen sexuelle Gewalt gegenüber Frauen kämpft und an der Ausreise zu einer entsprechenden Konferenz in Deutschland gehindert wurden? Weitere Details liegen der Bundesregierung nicht vor. 20. Auf welche Weise hat die Bundesregierung diesen Fall gegenüber der ägyptischen Regierung angesprochen? Die Bundesregierung spricht regelmäßig auch auf politischer Ebene Menschenrechtsverletzungen gegenüber der ägyptischen Regierung an. Dazu gehören auch Fälle von Ausreiseverboten für Menschenrechtsaktivisten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung weiterhin für den in der ägyptischen Hauptstadt Kairo zu zwei Jahren Haft verurteilten Dr. Ahmed Said eingesetzt (Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7181)? Die Bundesregierung verfolgt den Fall von Dr. Ahmed Said sehr aufmerksam. Sie hat ihn auf politischer Ebene gegenüber Ägypten angeführt und durch die deutsche Botschaft in Kairo gegenüber dem ägyptischen Außenministerium zur Sprache gebracht. Der damalige Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Abgeordneter Christoph Strässer, hat den Fall am 27. Januar 2016 in einer Erklärung öffentlich angesprochen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7839 a) Mit welchen anderen EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung den „mit Sorge“ betrachteten Fall besprochen, und wie haben diese darauf reagiert ? b) Welche gemeinsamen Maßnahmen wurden mit anderen EU-Mitgliedstaaten verabredet? c) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, die Situation des mittlerweile ins Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ aufgenommenen Dr. Ahmed Said zu verbessern? Die Fragen 21a bis 21c werden zusammengefasst beantwortet. Die deutsche Botschaft verfolgt den Fall von Dr. Ahmed Said sehr eng. Der Fall wird im Rahmen der von der Delegation der Europäischen Union in Kairo koordinierten Prozessbeobachtung verfolgt. Die deutsche Botschaft in Kairo nimmt regelmäßig an der Prozessbeobachtung teil und war bei den Berufungsterminen vertreten. 22. Inwiefern war die Initiative der Bundesregierung „im EU-Rahmen“ erfolgreich oder erfolglos, „sämtliche Fälle von inhaftierten Menschenrechtsaktivisten gegenüber Ägypten koordiniert zur Sprache zu bringen“ (Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/7181)? a) Welche Fälle wurden oder werden in diesem Zusammenhang vorgetragen ? b) Wem gegenüber wurden oder werden die Fälle zur Sprache gebracht? Die Fragen 22 bis 22b werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung wirbt im EU-Rahmen kontinuierlich dafür, sämtliche Fälle von inhaftierten Menschenrechtsaktivisten gegenüber Ägypten koordiniert zur Sprache zu bringen. Darüber hinaus thematisiert die Bundesregierung regelmäßig die Menschenrechtslage in Ägypten mit der ägyptischen Regierung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe hat die ägyptische Regierung zuletzt am 26. Januar 2016 öffentlich dazu aufgerufen, den Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen wollen und sich für ein offenes und demokratisches Ägypten engagieren, auch die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit einzuräumen, statt den öffentlichen Raum weiter einzuschränken. 23. Inwiefern nimmt die Bundesregierung die von HRW dokumentierten Fälle, die Verhaftung von Atef Botros am Flughafen Kairo und die Verurteilung von Dr. Ahmed Said zum Anlass, die geplante Fortsetzung ihrer Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Grenzkontrolle, Dokumenten- und Urkundensicherheit , ggf. auch im Bereich der Luftsicherheit zu überdenken (Bundestagsdrucksachen 18/3054, 18/7274)? Die Bundesregierung hat im Rahmen der bisherigen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für Ägypten Wert darauf gelegt, dass nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und unter Beachtung der Menschenrechte ausgebildet wird. Dies ist auch für die zukünftig geplanten Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe grundlegend, um auch weiterhin im Rahmen der Schulungen mit den ägyptischen Sicherheitskräften positiv wirken zu können. Begleitend wird die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der bilateralen politischen und diplomatischen Kontakte gegenüber der ägyptischen Regierung ansprechen, darunter auch die oben geschilderten Fälle. Drucksache 18/7839 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie hat die ägyptische Regierung darauf reagiert, dass die Bundesregierung die allein im Jahr 2015 dokumentierten 625 Fälle von Folter, die 32 inhaftierten Journalisten sowie die Verhaftungen ohne Haftbefehle durch die ägyptische Polizei und den Geheimdienst Amn El-Watani thematisiert und „Verbesserungen gefordert“ hat (Schriftliche Fragen auf Bundestagsdrucksache 18/7181)? Die Bundesregierung ist über die Menschenrechtslage in Ägypten besorgt und spricht regelmäßig Menschenrechtsverletzung gegenüber der ägyptischen Regierung an. Personenbezogene Daten und Details zu einzelnen Fällen werden zum Schutz der Individuen üblicherweise nicht weitergegeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 25. Wie hat sich die Bundesregierung zum diesjährigen Vorsitz Ägyptens im UN-Anti-Terrorismus-Komitee positioniert, und wie hat sie schließlich bei dessen Wahl gestimmt (www.un.org/en/sc/ctc)? Der Vorsitz des Anti-Terrorismus-Komitees des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Counter-Terrorism Committee – CTC) wird in einem nicht-öffentlichen internen Verfahren zwischen den Mitgliedern des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen festgelegt. Deutschland ist derzeit nicht Mitglied des Sicherheitsrats und war dementsprechend nicht an dem Prozess beteiligt. Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung dieser Entscheidung des VN-Sicherheitsrates vor. 26. Aus welchen Erwägungen hält sie Ägypten für den Vorsitz des Komitees, das unter anderem Reisesperren für „Extremisten“ durchsetzen und international standardisieren soll, für geeignet oder ungeeignet? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 27. Wann soll das bilaterale Rahmenabkommen zur verbesserten Polizeizusammenarbeit Deutschlands und Ägyptens nach gegenwärtigem Stand unterzeichnet werden? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage 27 auf das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich bezieht. Die Verhandlungen über ein solches Abkommen sind noch nicht abgeschlossen . Ein Unterzeichnungstermin steht daher noch nicht fest. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333