Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 9. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7845 18. Wahlperiode 11.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7767 – Zustand der Verkehrsstationen im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bahnhöfe und Haltepunkte sind als Zugang für Fahrgäste zum System Eisenbahn von elementarer Bedeutung. So sollen sie durch geeignete bauliche Ausführung allen Reisenden einen barrierefreien Zugang zu den Fahrzeugen gewähren und können zugleich durch einen guten optischen und baulichen Zustand die Attraktivität des Schienenverkehrs steigern. Leider sieht die Realität an vielen Verkehrsstationen jedoch anders aus: Für mobilitätseingeschränkte Reisende besteht noch immer an zahlreichen Stationen kein barrierefreier Zugang vom öffentlichen Verkehrsraum zu den Bahnsteigen bzw. Zügen. Weiterhin sind viele Stationen durch Verschmutzungen und bauliche Mängel alles andere als einladend. Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bund wurden Qualitätskennzahlen vereinbart, um die Qualität der Infrastruktur sicherzustellen. Der Zustand der Verkehrsstationen wird hierbei durch zwei dieser Qualitätskennzahlen berücksichtigt. Zum einen soll die Qualitätskennzahl „Funktionalität Bahnsteige“ die Funktionalität der Stationen für die Fahrgäste sicherstellen. Hierbei wird unter Berücksichtigung der Kriterien Bahnsteighöhe, stufenfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige sowie Ausstattung mit Wetterschutz eine Punktezahl für jeden einzelnen aktiven Bahnsteig berechnet. Die Punktezahlen der einzelnen Bahnsteige werden anschließend nach einer Gewichtung hinsichtlich des Reisendenaufkommens für die einzelnen Stationen bzw. für das gesamte Netz aufaddiert (vgl. LuFV Anlage 13.2.2). Zum anderen soll die Qualitätskennzahl „Bewertung AnlagenQualität“ den technischen Zustand sowie die Sauberkeit der Stationen gewährleisten. Zur Berechnung werden die einzelnen Verkehrsstationen mit je einer optischen Note (z. B. Grobmüll, Verschmutzungen, Graffiti) und einer technischen Note (z. B. baulicher Zustand des Empfangsgebäudes) des Schulnotensystems bewertet. Zur Ermittlung der Gesamtnote der Station wird die technische Note deutlich höher gewichtet als die optische Note (vgl. LuFV Anlage 13.2.4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7845 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit dieser Kleinen Anfrage will der Fragesteller in Erfahrung bringen, wie es um den Zustand der Verkehrsstationen im Saarland steht. 1. Welche Qualitätskennzahl (QKZ) der Kategorie „Funktionalität Bahnsteige“ erhielten die einzelnen Verkehrsstationen im Saarland jeweils bei der Bewertung für den Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2014 (IZB 2014) sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch in Form einer Exceltabelle für jede Verkehrsstation differenziert nach Name der Verkehrsstation , Punktezahl der Station bei der ersten Erfassung der QKZ, Punktezahl der Station bei der Bewertung für den IZB 2014, aktuell maximal erreichbare Punktezahl der Station, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station sowie geographische Koordinaten der Station angeben)? 2. Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Bewertung AnlagenQualität“ (QKZ BAQ) erhielten die einzelnen Verkehrsstationen im Saarland jeweils bei der Bewertung für den Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2014 sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch in Form einer Exceltabelle für jede Verkehrsstation differenziert nach Name der Verkehrsstation, QKZ BAQ der Station bei der ersten Erfassung der QKZ, QKZ BAQ der Station bei der Bewertung für den IZB 2014, technische Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2014, optische Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2014, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station sowie geographische Koordinaten der Station angeben )? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei den nachgefragten Angaben handelt es sich im Wesentlichen um Grunddaten zum Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht (IZB), den die DB AG einmal jährlich dem Bund vorlegt und die im IZB dann bundesweit aggregiert veröffentlicht werden, siehe hierzu: www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/ LuFV/Infrastrukturzustandsbericht/izb_inhalt.html. In der nachgefragten, aufbereiteten Form für die einzelnen Verkehrsstationen im Saarland liegen die Daten dem Bund nicht vor. Auf die Entscheidungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996), die in der 194. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1997 angenommen wurde, sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008) wird verwiesen. 3. Welche Verkehrsstationen hat das Saarland für eine Förderung des barrierefreien Umbaus im Rahmen des Modernisierungsprogramms für Bahnstationen im ländlichen Raum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur angemeldet? Das Saarland hat im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP) der Bundesregierung für das Teilprogramm „Herstellung der Barrierefreiheit in kleineren Verkehrsstationen“ die Bahnhöfe Bubach, Eppelborn, Landsweiler-Reden und Sulzbach vorgeschlagen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333