Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7853 18. Wahlperiode 14.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7614 – Umsetzung der Ergebnisse der Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland sowie Status und Bewertung des Papiers „Ein Modernisierungspakt für Deutschland 2025“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im April 2015 legte die Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ (Fratzscher-Kommission) ihre Ergebnisse vor. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ- NEN (auf Bundestagsdrucksache 18/5703) zum Sachstand und zur Umsetzung der Kommissionsergebnisse verwies die Bundesregierung auf den laufenden Prüfungsprozess, der voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen sein würde. Angesichts des nach wie vor bestehenden Investitionsstaus in Deutschland gehen wir davon aus, dass die Bundesregierung ein großes Interesse daran hat, diese Überprüfung zügig abzuschließen und mit der Umsetzung von Maßnahmen zu beginnen. Neben den Ergebnissen der o.g. Expertenkommission liegen nun zudem Vorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vor. Unter den Titel „Ein Modernisierungspakt für Deutschland 2025. Impulse der SPD- Wirtschaftsminister im Bund und in den Ländern“ trat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel Ende Januar 2016 mit zahlreichen Vorschlägen an die Öffentlichkeit. Ergebnisse „Fratzscher-Kommission“ 1. Zu welchen konkreten Ergebnissen führte die laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (auf Bundestagsdrucksache 18/5703) bis zum Ende des Jahres 2015 laufende Überprüfung der einzelnen Vorschläge der „Fratzscher-Kommission“ (10- Punkte-Plan)? Die Bundesregierung hat die Vorschläge der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ („Fratzscher-Kommission“) geprüft und in vielen Teilen aufgegriffen: Hinsichtlich der von der Expertenkommission vorgeschlagenen „Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen“ haben die beteiligten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7853 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ressorts BMVI, BMF und BMWi erste Eckpunkte zur Gründung einer derartigen Gesellschaft abgestimmt (siehe auch Antwort zu den Fragen 8 bis 11). Die private Finanzierung von Infrastrukturvorhaben kann für die öffentliche Hand vorteilhaft sein, wenn es dadurch gelingt, Projektrisiken besser zu kontrollieren und Investitionsvorhaben effizienter zu steuern, z. B. durch die Bündelung von Vorhaben sowie die Standardisierung von Projektstrukturen und Vertragswerken. Das BMWi hat daher zur Prüfung von Fondsmodellen zur privaten Infrastrukturfinanzierung ein Gutachten vergeben. Die Ergebnisse der Studie sollen im Frühjahr dieses Jahres vorliegen. Hinsichtlich der vorgeschlagenen „Schaffung einer kommunalen Beratungsagentur für Infrastrukturprojekte“ wird die Bundesregierung bis Ende des Jahres die bestehende „ÖPP Deutschland AG“ umstrukturieren und strategisch neu ausrichten. Die neue Gesellschaft soll der öffentlichen Hand – vor allem auch den Kommunen – ein flächendeckendes Beratungsangebot, unabhängig von der gewählten Beschaffungsvariante anbieten. Ziel ist es, durch eine Bündelung von Fachkompetenzen die Kommunen bei Bedarf bei der Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben zu unterstützen, um diese so wirtschaftlich wie möglich zu realisieren. Hierzu soll den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit eröffnet werden, sich an dem Unternehmen zu beteiligen, um die Beratungsleistung im Wege der Inhouse-Vergabe unmittelbar und ohne Verzögerung in Anspruch nehmen zu können. Die Bundesregierung hat die Kommunen finanziell umfassend entlastet. Durch die Einrichtung eines Kommunalinvestitionsförderungsfonds für finanzschwache Kommunen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro, die Förderung von Städtebau und Kitaausbau, die vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie Leistungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Kommunen deutlich entlastet. Einen umfassenderen Überblick über die Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen (und der Länder) bietet der jüngste Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung. Diese Entlastungen eröffnen den Kommunen unter anderem Spielräume für mehr Investitionen. Zudem wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie die Infrastrukturförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der strukturschwachen Regionen weiterentwickelt werden kann. Dabei sind auch die Anforderungen an das noch zu entwickelnde gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020, dessen Ausgangspunkt die GRW sein wird, zu beachten. Hinsichtlich der ebenfalls vorgeschlagenen „Selbstbindung“ der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel, ungeplante Überschüsse stets zu investieren, hat eine umfangreiche gemeinsame Prüfung durch BMF und BMWi keine Möglichkeiten für eine verfassungs- und haushaltsrechtlich zulässige Operationalisierung ergeben. Die Bundesregierung hat ferner eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der „Rahmenbedingungen für private Investitionen“ u. a. in den Bereichen Bürokratieabbau, Energiewende (u. a. Reform des EEG) sowie Digitalisierung ergriffen. Sie hat eine Reihe von Maßnahmen ausführlich im jüngst erschienenen Jahreswirtschaftsbericht dargelegt. So unterstützt die Bundesregierung den „Ausbau der digitalen Infrastruktur“ mit insgesamt 2,7 Mrd. Euro. Sie hat zudem einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7853 effizienten Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze erleichtert. Darüber hinaus verbessert sie die Rahmenbedingungen für junge Unternehmen und hat diverse Förderprogramme weiterentwickelt und ausgebaut (wie z. B. die gemeinsame Wachstumsfazilität mit dem EIF i.H.v. 500 Mio. Euro). Vor einer Prüfung der Verstetigung des EFSI (Europäischer Fonds für strategische Investitionen) möchte die Bundesregierung zunächst erste Erfahrungen mit dem EFSI abwarten, auch weil der Fonds erst seit dem 1. Januar 2016 voll operativ ist. 2. Welche der einzelnen Vorschläge plant die Bundesregierung wie umzusetzen , und wie ist der jeweilige Zeitplan hierfür? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche einzelnen Vorschläge der Expertenkommission hat die Bundesregierung verworfen und warum? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Modernisierungspakt für Deutschland 2025 4. In welchen Punkten unterscheidet sich das neue Papier aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („Ein Modernisierungspakt für Deutschland 2025“) von den Vorschlägen der „Fratzscher-Kommission“? 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge des Papiers „Ein Modernisierungspakt für Deutschland 2025“ im Einzelnen? 6. Welchen Status hat das Papier „Ein Modernisierungspakt für Deutschland 2025“, handelt es sich um ein Papier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wie es die Verwendung des offiziellen Ministeriumsbriefkopfs nahelegt, oder um eines des SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel und der SPD-Landeswirtschaftsminister? 7. In welche Bereiche sollen die laut Medienberichterstattung (Handelsblatt v. 27. Januar 2016) 600 Mrd. Euro zusätzlichen Investitionen bis zum Jahr 2025 konkret fließen? Welchen Finanzierungsanteil in welchen konkreten Bereichen soll von den 600 Mrd. Euro die öffentliche Hand tragen (bitte aufschlüsseln in Bund, Länder und Kommunen), soll öffentlich-private Partnerschaft erbringen und soll die Privatwirtschaft tragen? Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet. Das unter dem Titel „Ein Modernisierungspakt für Deutschland 2025“ Ende Januar der Öffentlichkeit vorgestellte Papier geht auf einen politischen Austauschprozess von Bundesminister Gabriel mit Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsministern der Länder sowie den Austausch von Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder untereinander zurück. Das der Frage zugrundeliegende Dokument hält die Ergebnisse dieses Austauschprozesses fest und stellt daher – entgegen der Formulierung in der Fragestellung – kein „Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium“ dar. Das Papier ist unabhängig von den konkreten Überlegungen der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ zu sehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7853 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesfernstraßengesellschaft 8. Wie ist der Verhandlungsstand mit den Ländern bezüglich der Umsetzung und Ausgestaltung einer Bundesfernstraßengesellschaft? Gespräche mit den Ländern bezüglich der Umsetzung einer Bundesfernstraßengesellschaft sind zuletzt im Rahmen einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 23. Februar 2016 geführt worden. 9. Umfasst das in der Antwort zu Frage 21 auf die Kleine Anfrage zur Umsetzung der Ergebnisse der Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 18/5703 genannte Gutachten zur „Rechtsberatung bei Grundsatzfragen der Reform der Auftragsverwaltung “ auch die Beschäftigung mit den rechtlichen Voraussetzungen, der Umsetzung und den Ausgestaltungsoptionen einer möglichen Bundesfernstraßengesellschaft , und sind über die Reform der Auftragsverwaltung hinaus noch weitere Reformansätze behandelt? Wenn ja, welche? Der Auftrag des BMVI betreffend das Gutachten zur „Rechtliche Beratung bei Grundsatzfragen der Reform der Auftragsverwaltung“ umfasst auch die Beschäftigung mit den rechtlichen Voraussetzungen der Umsetzung und den Ausgestaltungsoptionen einer möglichen Infrastrukturgesellschaft. Weitere Reformansätze werden in dem Gutachten nicht behandelt. 10. Warum ist keine generelle Veröffentlichung des Gutachtens vorgesehen (s. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/5703), und plant die Bundesregierung, das Gutachten fachlich mit dem Thema befassten Akteuren , wie etwa der Bodewig-II-Kommission, dem Haushaltsausschuss und dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, anderen Bundes- oder Länderministerien vorzulegen, wenn ja, wem soll das Gutachten zugänglich gemacht werden, und wenn nein, welche Gründe hat die Bundesregierung dafür? Das Gutachten befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. 11. Für welche Aufgaben soll eine Bundesfernstraßengesellschaft nach Vorstellung der Bundesregierung die Verantwortung tragen, und welche Kapitalisierungsmodalitäten hält die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf die Eigenkapitalstruktur und Kreditaufnahmekapazität einer Bundesfernstraßengesellschaft sowie eine mögliche Staatsgarantie für die aufgenommenen Kredite oder die Haftung durch die Bundesrepublik Deutschland für geboten und warum? Die geplante Infrastrukturgesellschaft soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung für den Lebenszyklus Straße, d.h. gebündelt für die Aufgaben Planen, Bauen, Betreiben, Erhalten und Finanzieren zuständig sein. Die Infrastrukturgesellschaft soll nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen arbeiten und so ausgestaltet sein, dass kein Schattenhaushalt besteht. Zur Verstetigung der Investitionsmittel soll sie über eine eigene Kapazität zur Kreditaufnahme verfügen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann. Zusätzliches Kapital für Infrastrukturmaßnahmen könnte, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, durch die Beteiligung Privater auf Projektebene ermöglicht werden, um die Investitionsstrategie der Bundesregierung in ihrer Wirkung noch zu verstärken. Die Arbeiten zur konzeptionellen Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft dauern an. 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