Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7866 18. Wahlperiode 11.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7734 – Politische und militärische Lage in Somalia V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Jahr 2016 sollte ursprünglich das Jahr der Transition hin zu einem neuen somalischen Staat werden, vollzogen durch allgemeine Wahlen und das Referendum über eine neue Verfassung. Die unzureichenden Fortschritte bei der Befriedung des Landes, vor allem aber die fehlende Kontrolle des Zentralstaats haben dies unmöglich gemacht. Gleichzeitig ist die Sicherheitslage extrem instabil , immer wieder kann die Al-Shabaab-Miliz Gebiete von den durch die Europäische Union finanzierten und von den Vereinten Nationen unterstützten AMISOM-Truppen der Afrikanischen Union (AMISOM: Mission der Afrikanischen Union in Somalia) zurückerobern und verübt in Mogadischu immer wieder schwere Anschläge. Die islamistischen Extremisten können besonders in den somalischen Flüchtlingslagern in Kenia erfolgreich weiter Kämpfer rekrutieren . Deutschland beteiligt sich an der Ausbildungsmission der Europäischen Union für die somalische Armee in Mogadischu, damit diese zur Stabilisierung des Zentralstaates beitragen können. Es ist allerdings nach wie vor unklar, ob die dort ausgebildeten Soldaten tatsächlich für den somalischen Zentralstaat kämpfen . Die Korruption in den staatlichen Institutionen bleibt hoch und eine politische Kontrolle der somalischen Streitkräfte scheint nicht gegeben zu sein. Der von den USA und Italien finanzierte Sold wird scheinbar meist nicht ausgezahlt und es gibt immer wieder Hinweise, dass somalische Soldaten nach der Ausbildung desertieren. Auch der von der Europäischen Union ausgehandelte New Deal Compact für Somalia scheint noch keine wirklichen Fortschritte vor Ort zeitigen zu können. Inwieweit die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildungsmission der somalischen Streitkräfte bestehen, ist höchst fragwürdig. Eine Justierung der deutschen und europäischen Somalia-Politik ist daher angezeigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7866 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele finanzielle Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen der African Peace Facility, die aus dem European Development Fund der Europäischen Union finanziert wird, an die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) ausgezahlt worden, und welche konkreten Maßnahmen wurden damit im Einzelnen finanziert, und wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen? Im Zeitraum von März 2007 bis Dezember 2015 leistete die African Peace Facility finanzielle Beiträge zu AMISOM in Höhe von insgesamt 1,081 Mrd. Euro. Die Finanzierung bezieht sich insbesondere auf Auslandszulagen für das AMISOM Personal und auf Gehälter der zivilen Kräfte. Hinzu kommen u. a. Beiträge zu den operativen Kosten der Hauptquartiere in Mogadischu und Nairobi, zum Dschasira-Ausbildungslager in Mogadischu und zu schnellwirksamen Projekten (Quick Impact Projects) für die Bevölkerung in Somalia. AMISOM ist es im Zusammenspiel mit somalischen Kräften gelungen, den Zugang zu vielen zuvor von al-Schabaab kontrollierten Gebieten zu ermöglichen. Aufgrund dieses AMISOM-Engagements konnte nicht nur in Mogadischu, sondern auch in Kismaayo, Baidoa sowie in anderen Städten wieder mit dem Aufbau staatlicher Strukturen begonnen werden. Gleichwohl bleibt al-Schabaab in der Lage, Anschläge zu verüben und offene Gefechte zu führen. 2. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Einrichtung des von der Europäischen Union geförderten Personalverwaltungssystems im somalischen Verteidigungsministerium zu rechnen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 19 von Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 18/7510)? Das Personalmanagementsystem der somalischen Streitkräfte befindet sich im Aufbau. Der schrittweise Aufbau des Personalverwaltungssystems wird mit Unterstützung insbesondere der Vereinten Nationen und der Europäischen Union durchgeführt. Wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Das Projektbüro der Vereinten Nationen (United Nations Office for Project Services – UNOPS) führt eine biometrische Erfassung der somalischen Soldaten durch. Diese Erfassung wird in Mogadischu vor Ausbildungsbeginn in Absprache mit EUTM Somalia (European Union Training Mission) durchgeführt. Die erhobenen Datensätze werden den somalischen Streitkräften zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten die erfassten somalischen Soldaten militärische Ausweisdokumente. EUTM Somalia unterstützt darüber hinaus durch intensive Beratungstätigkeiten im somalischen Verteidigungsministerium und Generalstab, um das grundsätzliche Verständnis für die Notwendigkeit eines Personalverwaltungssystems zu erhöhen und leistet auch so einen Beitrag zum Aufbau desselben. Bestehende Defizite etwa bei Organisationsprozessen sowie bei den technischen Voraussetzungen sollen so behoben werden. 3. Inwiefern erhebt der somalische Staat nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile eigene Steuern, und inwiefern unterstützen Deutschland bzw. die Europäische Union den Aufbau eines eigenen Steuersystems? Die somalische Bundesregierung und die Gliedstaaten erheben eigene Steuern und Abgaben. Haupteinnahmequellen sind der internationale Flughafen Mogadischu sowie der Hafen von Mogadischu. Der Haushaltsplan 2016 geht von eigenen Einnahmen aus Steuern und Abgaben in Höhe von 131,5 Mio. US-Dollar aus. In den etablierteren Gliedstaaten, d.h. im weitgehend friedlichen „Somaliland“ sowie in Puntland kommen Einnahmen aus weiteren Steuern, wie z. B. Lohnsteuern , hinzu. Gespräche zu Fragen der allgemeinen Finanzverfassung, insbesondere Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7866 zu den Finanzbeziehungen zwischen Bundes- und Landesebene, haben zwischen deren Finanzressorts begonnen. Die Europäische Union unterstützt sowohl über den Multi-Partnerfonds der Weltbank als auch über den Stabilitätsfonds für Somalia den Aufbau des öffentlichen Finanzwesens auf Bundes- und Länderebene. Deutschland ist darüber hinaus in diesem Bereich nicht bilateral engagiert. 4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Energieversorgung im Land, und inwiefern unterstützen Deutschland bzw. die Europäische Union deren Aufbau? Nach Einschätzung der Weltbank ist Somalia das Land mit den weltweit höchsten Energiekosten. In den ländlichen Gebieten ist eine zentrale Energieversorgung nicht verfügbar. In den Städten stellen private Anbieter Strom aus Dieselgeneratoren , bzw. Dieselkraftwerken für das Stromnetz zur Verfügung. Die Europäische Union finanziert ein Vorhaben zum Aufbau nachhaltiger, erneuerbarer Energieversorgung . Im Sinne einer Arbeitsteilung der Geber konzentriert sich das Engagement der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf die Sektoren Landwirtschaft /Ernährungssicherung, Wasserversorgung und Gesundheit. Die von der Bundesregierung finanzierten Vorhaben beinhalten auch Aktivitäten zur dezentralen Energieversorgung (z. B. Aufstellen von Solarpaneelen) für den Betrieb von Wasserpumpen und anderer Infrastruktur, die für die Zielerreichung der Vorhaben notwendig ist. 5. Unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, um die illegale Fischerei vor der somalischen Küste zu bekämpfen? Der derzeit gültige Operationsplan für die im Rahmen von EUNAVFOR Somalia Operation ATALANTA eingesetzten Kräfte unter Beteiligung der Bundeswehr sieht u.a. auch das Sammeln und die Weitergabe von Daten über die Fischereiaktivitäten im Operationsgebiet vor. Diese Daten werden über die zuständigen Stellen in der Europäischen Kommission auch an die Thunfischkommission für den Indischen Ozean und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen übermittelt, um so zu den internationalen Anstrengungen zur Überwachung und Eindämmung der illegalen, unregulierten und nicht-gemeldeten Fischerei beizutragen. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen wird durch diese Informationen auch dabei unterstützt, in den somalischen Regionen ein funktionierendes Lizenzvergabesystem zur Verwaltung der maritimen Ressourcen aus der am 30. Juni 2014 erklärten ausschließlichen Wirtschaftszone des Landes aufzubauen. Ein aktives Vorgehen gegen illegale Fischereiaktivitäten ist nicht Bestandteil des Mandats von EUNAVFOR ATALANTA und kann nur durch die somalischen Behörden selbst erfolgen. In einigen Regionen gelingt es den Behörden bereits, gegen illegale Fischereiaktivitäten vorzugehen. Die EU unterstützt den Aufbau der hierzu notwendigen Fähigkeiten unter anderem durch die zivile GSVP-Mission EUCAP NESTOR (Regional Maritime Capacity Building Mission in the Horn of Africa and the Western Indian Ocean), an der sich Deutschland ebenfalls beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7866 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit von Europäischer Union und Vereinten Nationen in Somalia? Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Kommission mit Somalia über ihren Finanzierungsbeitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Im 11. EEF (Laufzeit 2014-2020) sind für Vorhaben in Somalia 286 Mio. Euro vorgesehen. Weiterhin sind für Vorhaben in Somalia aus dem neu eingerichteten European Union Trust Fund für Afrika, der größtenteils aus EEF-Mitteln finanziert wird und an dem sich die Bundesregierung mit weiteren drei Mio. Euro als bilaterale Einzahlung beteiligen wird, bislang 50 Mio. Euro für Vorhaben in Somalia vorgesehen. Die Bundesregierung ko-finanziert darüber hinaus ein EU-Vorhaben zur Unterstützung von Straßenverkehrsbehörden in Somalia mit drei Mio. Euro. Aus Altmitteln der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) unterstützt die Bundesregierung die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen mit bis zu acht Mio. Euro. Aus Mitteln der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ unterstützt die Bundesregierung das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen mit den Vorhaben „Stärkung der Widerstandsfähigkeit (Resilienz ) von Gemeinden zur Wiederherstellung von Ernährungssicherheit und Lebensgrundlagen “ (6,87 Mio. Euro – 2015 bis 2019), sowie zur „Reduzierung von Mangelernährung und Stärkung der Resilienz“ (11 Mio. Euro – 2016 bis 2021) mit einem Gesamtvolumen von 17,87 Mio. Euro. Die Bundesregierung hat sich mit der somalischen Bundesregierung darauf geeinigt, mit 23,55 Mio. Euro der FZ-Altmittel ein UNICEF-Vorhaben im Gesundheitsbereich in Puntland zu finanzieren . Die Bundesregierung prüft derzeit außerdem eine Einzahlung in den Multi-Partner-Treuhandfonds der Vereinten Nationen. 7. Welche konkreten multilateralen Maßnahmen werden in Somalia im Rahmen der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ durchgeführt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der El Niño-bedingten starken Dürre im Norden und Überschwemmungen im Süden und Zentrum des Landes auf die Sicherheitslage? Bislang sind keine Auswirkungen des El-Niño-Wetterphänomens auf die Sicherheitslage zu beobachten. a) Inwieweit sind die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Vorhaben des Welternährungsprogramms (unkonditionierte cashtransfers, Rehabilitierung produktiver Infrastruktur, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Landwirtschaft und der Aufbau eines Frühwarnsystems für Wetterextreme) unter der aktuellen Sicherheitslage derzeit überhaupt realisierbar? Das Welternährungsprogramm arbeitet seit 1967 in Somalia und operiert ausschließlich in Gegenden, in denen Evaluierungsmissionen stattfinden können. Es hat sich bei der Partnerregierung und der somalischen Bevölkerung einen guten Ruf erarbeitet. Durch innovative Maßnahmen, wie z. B. die Registrierung aller Nutznießer der Vorhaben mit biometrischen Fingerabdrücken und Fotos oder enge Nachverfolgung der Transferleistungen über telefonische Nachfragen und ein Beschwerdesystem für Nutznießer der Vorhaben, ist die Umsetzung solcher Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7866 Maßnahmen selbst in sehr schwer zugänglichen Gebieten verantwortungsvoll möglich. b) Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen um eine Hungerkrise in Somalia zu vermeiden? Die Bundesregierung hat zuletzt auf dem Hochrangigen Partnerschaftsforum für Somalia am 23./24. Februar 2016 in Istanbul bekräftigt, dass sie Resilienzstärkung und den Ausbau der Landwirtschaft in Somalia als entscheidend für die soziale und wirtschaftliche Stabilisierung des Landes ansieht. Die Bundesregierung hat daher bei dieser Gelegenheit betont, dass dies weiterhin Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit Somalia sein werden. Dabei setzt die Bundesregierung ein breites und aufeinander abgestimmtes Instrumentarium ein, das von Nothilfemaßnahmen über Resilienzstärkung durch die Übergangshilfe bis hin zu langfristig angelegtem Kapazitätsaufbau reicht. Eine besondere Rolle spielt dabei die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem Welternährungsprogramm und der Regionalorganisation IGAD (Intergovernmental Authority on Development ). Die Bundesregierung fördert gegenwärtig Vorhaben von Nichtregierungsorganisationen aus dem Titel Private Träger mit einem Volumen von 2,35 Mio. Euro sowie aus IKU Mitteln („Internationaler Klima- und Umweltschutz “) mit einem Volumen von 2,61 Mio. Euro. Ein Vorhaben der Übergangshilfe zur Ernährungssicherung durch verbesserte Viehhaltung mit einem Volumen von fünf Mio. Euro wird Mitte des Jahres beginnen . Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Ernährungssicherheit und zu einer Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion beitragen mit einem Volumen von insgesamt 15 Mio. Euro, sind in Vorbereitung. Die Bundesregierung plant zudem, 2016 Mittel in Höhe von insgesamt elf Mio. Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Somalia zur Verfügung zu stellen. Hieraus werden Hilfsprojekte der deutschen humanitären Nichtregierungsorganisationen Diakonie Katastrophenhilfe, Arche Nova sowie „Save the Children“ gefördert , die auf die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung angesichts der Dürre in Somalia abzielen. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Arbeit und Programme der Vereinten Nationen, neben dem Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe (UN-OCHA) insbesondere das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bei dessen Programm zur Stärkung der Lebensgrundlagen für zurückkehrende Flüchtlinge. Außerdem soll der „Common Humanitarian Fund Somalia“ der Vereinten Nationen unterstützt werden, aus dem auch Projekte lokaler Hilfsorganisationen, u. a. zur Bewältigung der El-Nino-Folgen, gefördert werden können. Darüber hinaus leistet die Förderung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz einen Beitrag zur Stabilisierung der Lebensgrundlagen der von der Krise in Somalia betroffenen Bevölkerungsgruppen. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung das Niveau der Korruption in der somalischen Regierung und Verwaltung, und inwiefern ergreift Deutschland bzw. die Europäische Union Maßnahmen, um die schlechte Lage (vgl. Korruptionsindex Transparency International, www.transparency.org/country/#SOM) zu verbessern (bitte einzeln aufschlüsseln)? Somalia belegt seit Jahren den letzten Platz des Korruptions-Perzeptionsindexes von Transparency International. Die internationale Gemeinschaft hat – auch aus diesem Grund – die Etablierung des so genannten Financial Governance Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7866 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Committee angeregt: Vertreter der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds , der Afrikanischen Entwicklungsbank und ein Vertreter der Geber erörtern regelmäßig mit dem somalischen Finanzminister, dem Chef der somalischen Zentralbank, einem Vertreter des Präsidialamts und des Amts des Premierministers von der Regierung geplante Vergabe über einen Betrag von über fünf Mio. US-Dollar. Zudem werden Verträge aus der Zeit vor der Einrichtung dieses Ausschusses auf den Prüfstand gestellt. Mittelfristig soll auch das Engagement zum Aufbau eines soliden öffentlichen Finanzsystems der im Transparency-Index sich widerspiegelnden Perzeption entgegenwirken. Ein wichtiger Fortschritt konnte durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Regulierung des öffentlichen Vergabe- und Beschaffungswesens im Dezember 2015 erreicht werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Nutzung des 4.5 Clan-Systems als vorherrschendes Instrument der politischen Machtverteilung in Somalia, und welche Möglichkeiten einer anderen Machtverteilung sieht sie? Das System der innersomalischen Machtverteilung auf Grundlage eines Clan- Proporzes hat in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Landes geleistet. Um zu einem anderen, vom Clanproporz unabhängigen System der Machtverteilung zu kommen, bedarf es jedoch des Vertrauens vor allem der kleineren Clan-Gruppierungen, dass ihre Interessen als substantielle Minderheiten auch in diesem System gewahrt werden. Die nationalen Konsultationen , bei denen der Modus für die 2016 anstehenden Wahlen erarbeitet wurde, zeigten, dass dieses Vertrauen noch nicht in ausreichendem Maß vorhanden ist. Deshalb hat die somalische Bundesregierung entschieden, dass es in diesem Jahr noch einmal ein nach den Vorgaben des Clan-Proporz zu wählendes Parlament geben wird. Allerdings sind sich internationale Gemeinschaft, somalische Bundesregierung und Parlament einig, dass ein auf allgemeiner Wahl basierendes System der Machtverteilung, dass auf der Konkurrenz verschiedenen Programmen folgender Parteien aufbaut, erstrebenswert ist. Deshalb wird derzeit ein politischer Dialog geführt, der nicht nur dazu dienen soll, eine transparente und legitime Umsetzung des Wahlmodells für dieses Jahr zu definieren, sondern in dessen Rahmen gleichzeitig ein Fahrplan bis zu allgemeinen Wahlen im Jahr 2020 erarbeitet werden soll. 11. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest mit Teilen von Al- Shabaab Gespräche gegeben, um eine friedliche Lösung von Somalia voranzubringen ? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Gesprächen mit al-Schabaab. Präsident Hassan Sheikh Mohamud hat das Angebot einer Amnestie an übertrittswillige al-Schabaab-Mitglieder, die sie sich auf den Boden der Verfassung stellen und der Gewalt abschwören, mehrmals wiederholt. Als Folge gibt es immer wieder Meldungen über – auch hochrangige – Überläufer. a) Wenn ja, mit welchen Gruppierungen wurden welche Ergebnisse erzielt? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7866 b) Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeit, hier Gesprächskanäle zu etablieren? Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Einbindung möglichst breiter gesellschaftlicher Gruppen bei der Diskussion über den zukünftigen Weg Somalias und seiner Gliedstaaten. Dort, wo ein entsprechender Diskussionsprozess am wenigsten vorangeschritten ist, in den Regionen Mittelschabelle und Hiraan (das Gebiet des letzten, noch nicht etablierten Gliedstaates) fördert die Bundesregierung einen entsprechenden inklusiven Dialogprozess über ein Projekt der Berghoff Foundation mit 1,05 Mio. Euro (2015-2016). Der Dialogprozess steht grundsätzlich allen gesellschaftlichen Gruppen offen, doch wird das Angebot nicht von allen, insbesondere nicht von den bewaffneten Gruppen angenommen. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle des Schmuggels von Holzkohle und Zucker in Südsomalia bei der Finanzierung von Al-Shabaab, und welche Maßnahmen ergreift die somalische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung zur Unterbindung dieses Schmuggels? Obwohl die Hafenstadt Kismaayo seit 2011 nicht mehr unter Kontrolle von al- Schabaab steht, gibt es weiterhin ernstzunehmende Berichte über eine Verstrickung von al-Schabaab wie auch kenianischer und lokaler Kräfte in den vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen untersagten Holzkohleexport sowie über Schmuggel von Zucker über Kismaayo nach Kenia. Im Gespräch mit der somalischen Bundesregierung, der Übergangsverwaltung in Kismaayo sowie mit der kenianischen Regierung bemüht sich die Bundesregierung um Aufklärung und appelliert an die Gesprächspartner, alles dafür zu unternehmen, dass solche Praktiken unterbunden werden. In den vergangenen Monaten wurden allerdings die Lagerplätze für Holzkohle in Kismaayo geräumt. 13. Welche Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Aufbau der Polizeikräfte in Somalia, und inwiefern sind die Bundesregierung bzw. die Europäische Union daran beteiligt, und wie werden diese Maßnahmen finanziert? 2015 hat die somalische Bundesregierung den so genannten Heegan-Plan entworfen und der internationalen Gemeinschaft vorgestellt („Heegan“, somalisch für Einsatzbereitschaft). Dieser Plan entwickelt erstmals eine Vorstellung vom geplanten Kräftedispositiv der somalischen Polizei und dem Unterstützungsbedarf. Allerdings spiegelt dieser Plan noch nicht in ausreichender Weise den bundesstaatlichen Charakter der somalischen Verfassung wider. Entscheidend ist, dass die Kräfte der Bundespolizei und die lokalen Kräfte, die für Polizeiarbeit zuständig sind, ein klares Rollen- und Aufgabenverständnis entwickeln. Damit wird sich nun der Bundesminister für innere Sicherheit in enger Zusammenarbeit mit den Länderkollegen in einem von der Mission der Vereinten Nationen UNSOM koordinierten Prozess auseinandersetzen. Diese Frage berührt einen Kernaspekt bundesstaatlicher Organisation Somalias. Über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert die Europäische Union seit drei Jahren regelmäßige Zahlungen an etwa 6 000 Polizisten als Zuschläge zu den staatlichen Bezügen. Zudem ist die Europäische Union der größte Geber des Programms der Vereinten Nationen zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen. Ziel des Programmes ist es, Polizei, Justiz und Justizvollzug gemäß rechtsstaatlicher Standards aufzubauen. Das Programm umfasst Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau, zur Verbesserung der Infrastruktur, zur Verbesserung der Ausstattung sowie strategische Beratung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7866 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welches politische Ziel hat die im September 2015 angekündigte Entsendung von deutschen Polizisten zur Hilfsmission der Vereinten Nationen in Somalia (UNSOM), und welchen Aufgaben werden diese dort nachgehen? Die Mission der Vereinten Nationen in Somalia (UNSOM) ist vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatiert, die Konsolidierung der politischen, sicherheitspolitischen und rechtsstaatlichen Strukturen Somalias zu unterstützen. Ein Schwerpunkt der zivil-polizeilichen Tätigkeit der Mission liegt auf strategischer Beratung der Führungsebene der Polizei sowie bei der Ausgestaltung der Ausbildung somalischer Polizistinnen und Polizisten. In diesem Zusammenhang ist die Etablierung einer föderalen Struktur im Land auch im Sicherheitsbereich zentral. Hier können deutsche Beamtinnen und Beamte mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen einen spezifischen Mehrwert erbringen. Der Auswahlprozess der künftig zu entsendenden deutschen Beamtinnen und Beamten ist noch nicht abgeschlossen; ihr spezifisches Aufgabenprofil wird derzeit festgelegt werden. Seit September 2015 ist ein deutscher Polizist als Leiter der Polizei-Komponente (Police Commissioner) eingesetzt. 15. Wie werden die Hilfsmaßnahmen der verschiedenen internationalen Geber in Somalia koordiniert, und gibt es dabei im Besonderen eine Zusammenarbeit mit der Türkei? Grundlage der internationalen Zusammenarbeit mit den somalischen Institutionen bildet der Somalia-Pakt, der im Rahmen des internationalen New-Deal-Prozesses erarbeitet und zwischen der somalischen Regierung und internationalen Partnern im September 2013 in Brüssel vereinbart wurde. Der New Deal formuliert fünf Ziele zur Friedensschaffung und zum Staatsaufbau (Peace- and Statebuilding Goals, PSGs): PSG 1: legitime Staatsführung – Aufbau föderaler Strukturen, Vorbereitung der Wahlen 2016 und Verfassungsreform. PSG 2: Sicherheit – Aufbau von Armee und Polizei sowie Reintegration ehemaliger al-Schabaab-Kämpfer. PSG 3: Rechtsstaatlichkeit – Aufbau des Gerichts- und Justizvollzugswesens. PSG 4: Wirtschaftliche Grundlagen – Infrastruktur, Energie, Resilienzaspekte . PSG 5: Öffentliche Dienste und öffentliche Finanzen – Steuerfragen, Finanzregularien , Bildung, Gesundheit. Zu diesen fünf Zielen zur Friedensschaffung und zum Staatsaufbau tagen in Mogadischu regelmäßig Arbeitsgruppen und zu spezifischen Aspekten Unterarbeitsgruppen . Die Türkei ist in den Gremien vertreten und übt (gemeinsam mit den USA) den Ko-Vorsitz der PSG 2 zu Sicherheitsfragen aus. Als übergreifendes Gremium tagt ein Lenkungsausschuss unter gemeinsamer Leitung des somalischen Premierministers oder seines Stellvertreters und eines Gebervertreters sowie des stellvertretenden Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen/Residierenden Koordinators. Das Hochrangige Partnerschaftsforum unter Leitung des somalischen Präsidenten und des VN-Sondergesandten, das zuletzt am 23./24. Februar 2016 in Istanbul zusammentrat, dient dem strategischen Dialog. Für den Bereich der humanitären Hilfe koordiniert das Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe UN-OCHA das sogenannte Clus- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7866 ter-System, das als Standardverfahren in vielen Ländern unter Beteiligung nichtstaatlicher Hilfsorganisationen etabliert ist. Es erfolgt hierbei eine enge Absprache mit der „Somalia Disaster Management Agency“ in Mogadischu, der „National Environmental Research and Disaster Preparedness Agency“ in Hargeisa, sowie der „Humanitarian Affairs and Disaster Management Agency“ in Garoowe. 16. An welchen multilateralen Finanzierungen, wie beispielsweise dem Weltbankfonds für Somalia, ist die Bundesregierung in Somalia derzeit beteiligt (bitte jeweils mit Ziel, Partnern und Laufzeit aufführen)? Die Bundesregierung hat im Jahr 2015 1,5 Mio. Euro in den vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) verwalteten Gemeinsamen Humanitären Fonds eingezahlt. 17. Ist die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Somalia inzwischen offiziell wieder aufgenommen, und wenn ja, welche Programme setzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang um? Somalia ist weiterhin nicht Teil der Länderliste für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit . Gleichwohl hat die Bundesregierung zur Unterstützung des New Deal Prozesses in Somalia Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der somalischen Regierung vereinbart. Diese Vorhaben werden in erster Linie aus Altmitteln der finanziellen Zusammenarbeit finanziert, die Somalia in den achtziger Jahren völkerrechtlich verbindlich zugesagt worden sind, auf Grund des Bürgerkriegs aber bislang nicht umgesetzt werden konnten. Die mit Somalia neu vereinbarten Vorhaben werden in den Sektoren Landwirtschaft, Wasserversorgung und Gesundheit umgesetzt. 18. An welchen Programmen, mit welchen Zielsetzungen und in welchem Umfang ist die Bundesregierung an Maßnahmen in Somalia beteiligt, die die Zusammenarbeit mit Flüchtlingen aus dem Jemen beinhalten? Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen sind im Jahr 2015 ca. 30 000 Personen aus Jemen nach Somalia geflüchtet, davon 89 Prozent Somalier, die zuvor Zuflucht in Jemen gesucht hatten. Die Programme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, die im laufenden Jahr gefördert werden sollen, umfassen auch Hilfsleistungen für diese Personengruppe . Das Welternährungsprogramm, das die Bundesregierung unterstützt, unterstützt die somalischen Behörden bei der Registrierung und Erstversorgung der Flüchtlinge aus dem Jemen. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der kürzlich zu Ende gegangenen internationalen Somalia-Konferenz in Istanbul (22. bis 24. Februar 2016), und inwiefern waren die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland an der Vorbereitung und Durchführung der Konferenz beteiligt? Das Hochrangige Partnerschaftsforum zu Somalia in Istanbul diente einer Bestandsaufnahme des Fortschrittes und der noch ausstehenden Aspekte des Staatsaufbaus in Somalia. Es bestand Einigkeit, dass seit dem Amtsantritt Präsident Mohamuds 2012 insbesondere im Bereich des Staatsaufbaus und bei der Gründung von Gliedstaaten viel erreicht worden ist. Gleichzeitig betonten internationale Partner und somalische Regierung, dass es nun darauf ankomme, die Wahlen 2016 erfolgreich durchzuführen. Im Sicherheitsbereich wurde besonders betont, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7866 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dass nun vordringlich alle regionalen Milizen in die staatlichen Sicherheitsstrukturen integriert werden müssten. Für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit werden sich internationale Partner und somalischer Regierung vor allem für die Finalisierung des Nationalen Entwicklungsplans und einer vorläufigen Armutsbekämpfungsstrategie einsetzen. Deutschland war an den vorbereitenden Sitzungen der PSG-Arbeitsgruppen sowie des Lenkungsausschusses aktiv beteiligt und in Istanbul mit einer Delegation unter Leitung des Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amts für Subsahara- Afrika und Sahelvertreten. 20. Welche personellen Kapazitäten stehen der Deutschen Botschaft in Kenia zur Verfügung, um die Nebenakkreditierung in Somalia wahrzunehmen? Ist die Wiedereröffnung einer unmittelbaren diplomatischen Präsenz Deutschlands in Mogadischu geplant? Der Amtsbezirk (einschließlich konsularischer Amtsbezirk) der Botschaft Nairobi umfasst auch Somalia. An der Botschaft Nairobi sind die Botschafterin und der Militärattaché in Somalia nebenakkreditiert, wobei in beiden Fällen Somalia betreffende Fragen einen geringeren Teil ihrer Tätigkeit ausmachen. Außerdem ist ein politischer Referent, der im Außenverhältnis als „stellvertretender Botschafter für Somalia“ fungiert, zu 100 Prozent, eine Referentin für Fragen der Wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu 70 Prozent und eine lokal Beschäftigte zu 100 Prozent mit Somalia betreffenden Angelegenheiten befasst. Zudem können sich Antragsteller aus Somalia in konsularischen Fragen an die Botschaft Nairobi wenden. Eine verstärkte diplomatische Präsenz Deutschlands in Somalia – im Rahmen einer Kolokation mit der Delegation der Europäischen Union – wird derzeit geprüft. 21. Wie ist die Europäische Ausbildungsmission für die somalische Armee mit anderen Ausbildungsmissionen der somalischen Armee koordiniert, bitte nach a) anderen staatlichen Missionen, wie bspw. durch die Türkei oder Großbritannien , siehe auch: www.todayszaman.com/diplomacy_turkey-set-to-builda -military-training-center-in-somalia_408820.html und www.theguardian. com/politics/2015/sep/27/uk-to-deploy-troops-to-help-keep-peace-insomalia -and-south-sudan, und b) privaten Ausbildungseinrichtungen, wie dem US-Unternehmen Bancroft Global Development (vgl. www.nytimes.com/2011/08/11/world/africa/ 11somalia.html?_r=0) aufschlüsseln? Die Fragen 21, 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet: Die Zusammenarbeit im Sicherheitssektor in einem Land, das sich in einem bewaffneten Konflikt befindet, ist eine sehr sensible und anspruchsvolle Aufgabe. Allerdings haben die Strukturen des Somalia-Paktes auch in diesem Bereich zu deutlich mehr Transparenz und Absprachen geführt haben. So hat sich zwischen somalischer Regierung, Vereinten Nationen und Gebern ein belastbarer politischer Dialog entwickelt, über den die Gesamtkoordinierung der Maßnahmen erfolgt . Eine Abstimmung mit dritten Partnern erfolgt innerhalb der Arbeitsgruppe und Untergruppen zum sogenannten Peace and State-building Goal 2 (PSG 2) „Si- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7866 cherheit“ sowie in ergänzenden bilateralen Gesprächen der Delegation der Europäischen Union. Bei der Abstimmung in den Untergruppen der PSG 2 sind gelegentlich auch Projektträger präsent, wie z. B. die Firma Bancroft. 22. Inwiefern sind die Drohneneinsätze und Geheimoperationen der USA (vgl. http://foreignpolicy.com/2015/07/02/exclusive-u-s-operates-drones-fromsecret -bases-in-somalia-special-operations-jsoc-black-hawk-down/) mit der deutschen und europäischen Somalia-Politik abgestimmt, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Beitrag zu einer Stabilisierung des Landes? Drohneneinsätze und etwaige Geheimoperationen der USA sind nicht mit der deutschen und europäischen Somaliapolitik abgestimmt. Die Drohneneinsätze der USA haben durch Tötung einer Reihe von Führungspersonen der Terrormiliz al-Schabaab zu einer Veränderung der Befehlsstrukturen geführt. Die Tötung einer Reihe von Führungspersonen und Kämpfern der Terrormiliz al-Schabaab hat deren Fähigkeit zu koordinierter militärischer Reaktion stark eingeschränkt. 23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Koordinationsschwierigkeiten zwischen den verschiedenen Sektoren der AMISOM-Truppen und zwischen AMISOM und kenianischen bzw. äthiopischen Truppen (vgl. „Der Erzfeind hilft mit“, Süddeutsche Zeitung vom 4. November 2015)? Die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) ist die erste und weiterhin größte Friedensoperation der Afrikanischen Union (AU). Viele Schnittstellen in der Kommandokette müssen deswegen erst etabliert werden. Dabei wächst bei den truppenstellenden Staaten nach und nach die Erkenntnis, dass eine Kommandostruktur aus Mogadischu heraus die besten operativen Ergebnisse bringt. Auf dem ersten Gipfel der truppenstellenden Staaten am 28. Februar 2016 in Dschibuti war folglich ein zentrales Element der Beschluss, die Kontrolle der nationalen AMISOM-Kontingente durch den AMISOM-Kommandeur zu stärken – unter der übergeordneten zivilen Führung des Sonderbeauftragten der Vorsitzenden der AU-Kommission. Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen des Sonderbeauftragten der Vorsitzenden der AU-Kommission, das militärische Hauptquartier von AMISOM in Mogadischu zu stärken. 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Clan-Zugehörigkeit der ausgebildeten und auszubildenden somalischen Soldaten, und welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um hier eigene Erkenntnisse zu erlangen ? Aufgrund eines fehlenden Personalmanagementsystems in den somalischen Streitkräften liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, dass die somalischen Streitkräfte überwiegend aus bestimmten Clans rekrutiert werden. Die gesamte somalische Bevölkerung ist auf Grundlage einer traditionellen Struktur von familienverbandsähnlichen Gruppen mit besonderen hierarchischen Prozessen organisiert, den sogenannten Clans. Aufgrund ihrer hohen Anteile an der Gesamtbevölkerung kann daher davon ausgegangen werden, dass die großen Clans der Hawiye und Darod einen entsprechend großen Teil der Soldaten der somalischen Streitkräfte stellen und dass die Hawiye aufgrund ihres Übergewichts im Raum Mogadischu dort überproportional vertreten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7866 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung weist in Gesprächen mit der somalischen Bundesregierung regelmäßig daraufhin, dass das die Repräsentativität aller Strukturen und insbesondere der Zusammensetzung der Sicherheitskräfte von großer Bedeutung für deren Akzeptanz in der Bevölkerung ist. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Weitergabe von Waffen durch die somalische Regierung an Clan-Milizen, und welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um hier eigene Erkenntnisse zu erlangen? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Weitergabe von Waffen durch die somalische Bundesregierung an Clan-Milizen. Angesichts in Somalia begrenzter eigener Aufklärungsmöglichkeiten, eines in diesem Fall größeren Aufwandes für die Ermittlung wenig belastbarer Daten und der Tatsache, dass die Bundesregierung selbst keine Waffen an die somalische Bundesregierung liefert, hat sie keine Maßnahmen ergriffen, hierzu eigene Erkenntnisse zu erlangen. 26. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung bzw. der Europäischen Union ergriffen, um die politische Kontrolle über die somalischen Streitkräfte zu stärken? Die Beratungsaufgaben der Ausbildungsmission der Europäischen Union EUTM Somalia beim Somalischen Verteidigungsministerium, dem Generalstab und den Somalischen Streitkräften allgemein ist ein konkretes Instrument zur Stärkung der politischen Kontrolle über die somalischen Streitkräfte, an dem sich die Bundesregierung durch die Beteiligung der Bundeswehr aktiv beteiligt. 27. Mit welchen somalischen Akteuren arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Ausbildungsmission zusammen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Ausbildungsmission der Europäischen Union EUTM Somalia arbeitet im Rahmen ihres Auftrages zur Ausbildung und Beratung der Somalischen Nationalarmee eng mit dem somalischen Verteidigungsministerium und dem somalischen Generalstab zusammen. 28. Welche Maßnahmen zur Ausrüstung und Ausstattung der somalischen Streitkräfte finden flankierend zur Ausbildungsmission der Europäischen Union EUTM Somalia seitens der Bundesregierung bzw. der Europäischen Union statt, welche Ausrüstungsgüter werden in welchem Umfang ggf. geliefert , und welche Kontrolle besteht über deren Endverbleib? Über die Organisation Mines Advisory Group unterstützt die Bundesregierung die somalischen Sicherheitskräfte dabei, ein professionelles Waffenmanagement zu etablieren, Waffenlagerstätten zu bauen und das zuständige Personal zu schulen . Die Europäische Union finanziert über die Afrikanische Friedensfazilität das Dschasira-Ausbildungslager in Mogadischu, in dem die Ausbildungsmission EUTM Somalia die somalischen Streitkräfte ausbildet. Bei beiden Maßnahmen werden den somalischen Streitkräften keine letalen Güter geliefert. Zu Ausbildungszwecken im Dschasira-Ausbildungslager verwendete Waffen verbleiben dort. 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