Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7889 18. Wahlperiode 16.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7271 – Nebeneinkünfte in der Finanzverwaltung in den Jahren 2005-2010 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ständige Aufgabe der Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist die Ausübung hoheitlicher Aufgaben. Um die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu gewährleisten , sind auch den Nebentätigkeiten von Beamten enge Grenzen gesetzt. Nebentätigkeiten sind nach dem Bundesbeamtengesetz zu untersagen, wenn diese z. B. „die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten bringen“ oder „die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten beeinflussen.“ Zu dieser Thematik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2011 bereits eine Kleine Anfrage bzgl. Nebentätigkeiten von Beschäftigten im Geschäftsbereich an das Bundesministerium der Finanzen (Bundestagsdrucksache 17/7298) gestellt. Daran anknüpfend werden weiterführende Fragen zu den Jahren 2005 bis 2010 gestellt. Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Jahre 2005 bis 2010 und betreffen ausschließlich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), also die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), das Bundeszentralamt für Steuern, den Zoll sowie das Bundesministerium und dessen Abteilungen selbst. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Vorbemerkung der Fragesteller folgend beziehen sich die Fragen auf die Jahre 2005 bis 2010 und betreffen ausschließlich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), also die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ), das Bundeszentralamt für Steuern, den Zoll sowie das Bundesministerium und dessen Abteilungen selbst. Die Fragesteller beziehen sich auf einzelne Versagungsgründe für sog. genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten nach § 99 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Für die sog. nicht genehmigungspflichtigen Ne- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bentätigkeiten nach § 100 BBG hat der Gesetzgeber nur eine Anzeigepflicht vorgesehen , mit einer begrenzten Möglichkeit der Untersagung. Im Übrigen gilt das Nebentätigkeitsrecht für Beamtinnen und Beamte in der aktuellen Fassung erst seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) im Jahr 2009, also zum Ende des abgefragten Zeitraums. Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7298) in ihrer Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass trotz aller Bemühungen eine umfassende Beantwortung der Detailangaben nicht in allen Fällen möglich ist, weil die umfangreich erbetenen Daten nicht zur Verfügung stehen. Dies betraf und betrifft insbesondere auch die Daten der Zollverwaltung. Daher können die Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage vom 13. Januar 2016, die sich nach über vier Jahren nun wieder auf die damalige Kleine Anfrage aus dem Jahr 2011 (Zeitraum 2005 bis 2010) beziehen, nur eingeschränkt beantwortet werden. Hintergrund hierfür ist, dass in der Zollverwaltung keine elektronische Erfassung der Anträge, schriftlichen Anzeigen, Genehmigungs-/Versagungsbescheide und Widerrufe zu Nebentätigkeiten erfolgt. Von einer Durchsicht von rund 40 000 Personalakten – auch von mittlerweile pensionierten Beamtinnen und Beamten – wurde aufgrund des nicht zu vertretenden Arbeitsaufwandes Abstand genommen. Allgemein wird auf den langen Zeitablauf sowohl in Bezug auf die Sachverhalte, auf die sich die nachfolgenden Fragen und Antworten beziehen, als auch in Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 10. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7298) durch die Bundesregierung hingewiesen. Dies hat zur Folge, dass sich im Hinblick auf die Antworten der Bundesregierung Divergenzen ergeben können, die zum Beispiel aus Änderungen in der Organisation der Behörde, oder Nachmeldungen und Berichtigungen der Beschäftigten resultieren können. Die Beantwortung im Jahr 2011 fußte zum Teil auf Schätzungen der Beschäftigten resultieren können. Die Beantwortung im Jahre 2011 fußt zum Teil auf Schätzung der Beschäftigten im Zeitpunkt der Antragsstellung bzw. der Anzeige ihrer Nebentätigkeit und deren Hochrechnung durch das jeweilige Personalreferat. Insofern ist auch zu beachten, dass die genannten Unterabteilungen/Abteilungen im Zuschnitt und der Aufgabenzuständigkeit gegebenenfalls nicht mehr dem jeweils geltenden Organisationsplan entsprechen. Bei der Beantwortung waren ferner datenschutzrechtliche Erwägungen und der Schutz der Identität der Beschäftigten zu beachten. 1. Welche Verbände und Unternehmen haben die höchsten Vergütungen pro Vortrag gezahlt, und wie hoch waren diese (bitte die Auftraggeber, die Auftragnehmer [differenziert nach Behörde, Unterabteilungen bzw. Abteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe], den Inhalt des Vortrages und die jeweilige Vergütung der 30 am höchsten vergüteten Vorträge pro Jahr angeben )? Für die Zollverwaltung: Können aufgrund fehlender Unterlagen keine spezifischen Angaben gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7889 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 („Für die Zollverwaltung“) der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/1798) verwiesen. Für das BMF, die BaFin und das Bundeszentralamt für Steuern (nachfolgend: BZSt): Es werden für jede Behörde die erbetenen Informationen in getrennten Übersichten und bezogen auf die Daten für die „Auftraggeber“ und den Inhalt der Vorträge jeweils für den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 zusammengefasst dargestellt. Dabei wurden grundsätzlich die vorhandenen jeweiligen Bezeichnungen übernommen. Besoldungs- und Entgeltgruppen der „Auftragnehmer“ sind in Laufbahngruppen zusammengefasst. Bei den angegebenen Vergütungen handelt es sich grundsätzlich um Bruttobeträge , die der individuellen Besteuerung unterliegen. Im Übrigen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7298) zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. Auftraggeber Es wird auf die Anlage 1 zur Frage 1 verwiesen. Anknüpfend an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7298) zu Frage 9 werden in der Anlage neben den Verbänden und Unternehmen auch die sonstigen „Auftraggeber“ in alphabetischer Reihenfolge benannt, die bezogen auf die Jahre 2005 bis 2010 die jeweils 30 höchsten Vergütungen pro Vortrag gezahlt haben. Auf Mehrfachnennungen wurde verzichtet. Inhalt der Vorträge Es wird auf die Anlage 2 zur Frage 1 verwiesen. Anknüpfend an die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7298) zu Frage 10 werden in der Anlage die Vorträge in alphabetischer Reihenfolge benannt, für die bezogen auf die Jahre 2005 bis 2010 die 30 jeweils höchsten Vergütungen gezahlt wurden. Auf Mehrfachnennungen wurde verzichtet. Auftragnehmer Die Vorträge verteilen sich auf die „Auftragnehmer“, sortiert nach Unterabteilungen /Abteilungen und betroffenen Laufbahngruppen gehobener Dienst (gD) und höherer Dienst (hD) wie folgt. Anmerkung: Die Anzahl von 30 wird in einzelnen Jahren nicht erreicht. Werden mehr als 30 „Auftragnehmer“ genannt, ist ein eindeutiges Ranking aufgrund von Betragsgleichheit nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Behörde gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD BMF BFA 4 1 5 2 3 Z C 5 2 I A 1 I B 1 III A 1 1 III B 1 IV A 5 4 1 IV B 13 12 1 17 11 3 5 IV C 5 13 9 2 12 27 11 IV D 7 VII B 3 1 1 1 6 2005 2006 2007 2008 2009 2010 gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD BaFin BA 1 1 1 1 BA 2 1 1 2 BA 3 1 2 2 2 BA 4 1 BA 5 4 5 GW 1 1 3 7 4 5 INT 4 1 1 2 2 PRO 1 2 7 1 1 Q 3 1 1 VA 1 16 6 4 VA 2 6 2 5 VA 3 1 VA 4 1 1 1 VA 5 4 WA 1 6 7 1 1 WA 2 1 WA 3 3 5 7 6 4 3 WA 4 3 6 2 entsandt 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7889 2005 2006 2007 2008 2009 2010 gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD gD hD BZSt Bp I 1 1 13 1 1 Bp II 1 2 1 4 7 St I 11 4 10 16 1 St II 3 11 5 5 Vergütungen Die Vergütungen werden aus Vereinfachungsgründen in Stufen (in Eurobeträgen) und mit dem jeweiligen Maximalbetrag aufgeführt. Anmerkung: Die Anzahl von 30 wird in einzelnen Jahren nicht erreicht. Werden mehr als 30 Vergütungen genannt, ist ein eindeutiges Ranking aufgrund von Betragsgleichheit nicht möglich. Behörde bis 1.000 bis 2.500 bis 5.000 bis 10.000 ab 10.001 Maximal BMF 2005 5 25 2.500 2006 29 1 2.700 2007 34 1 3.000 2008 32 2 3.400 2009 32 2 5.000 2010 10 23 1 3.750 BaFin 2005 16 14 2.000 2006 9 17 2.000 2007 25 7 1.500 2008 19 10 1 3.000 2009 16 10 1 5.025 2010 22 4 1 4.500 BZSt 2005 (keine Angabe) 2006 1 (keine Angabe) 2007 5 12 1.500 2008 12 16 1 3.000 2009 16 4 1.500 2010 28 2 1.500 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welches sind die zehn Referate, deren Mitarbeiter durchschnittlich pro Mitarbeiter pro Jahr am meisten Nebeneinkünfte erzielt haben (bitte die Referate , die durchschnittlichen und die maximalen Vergütungen durch Nebentätigkeit pro Mitarbeiter angeben; in dieser Frage bezieht sich das Wort „Mitarbeiter“ auf Referenten und Referatsleiter)? Für die Zollverwaltung: Hierzu können aufgrund fehlender Unterlagen keine spezifischen Angaben mehr gemacht werden. Für das BMF, die BaFin und das BZSt: Gemäß der Fragestellung wurden die zehn Referate bezogen auf das BMF, die BaFin und das BZSt insgesamt ermittelt und die gerundeten Vergütungen für Nebentätigkeiten im Sinne der §§ 99, 100 BBG der Höhe nach in absteigender Reihenfolge aufgeführt. Die Anzahl der Referenten/Referentinnen zuzüglich Referatsleiter /Referatsleiterin pro Referat lagen insbesondere für die BaFin in den abgefragten Zeiträumen nicht vor und konnten deshalb für die Berechnung der Durchschnittswerte nur geschätzt werden. Im Regelfall sind die Vergütungen einzelner Personen für den Eingang eines Referates in die Liste verantwortlich. Im Einzelfall setzen sich die Spitzenwerte aus mehreren Einzelbeträgen insbesondere für schriftstellerische Tätigkeiten zusammen. Im Übrigen wird auch auf die Vorbemerkung verwiesen. Zum Schutz der Identität einzelner Beamter/Beamtinnen werden jedoch in der Antwort nicht die konkreten Referate, sondern diese nur mit ihrer Zugehörigkeit zur nächst höheren Hierarchieebene benannt. Jahr Lfd. Nr. Behörde, jeweils bezogen auf ein Referat der genannten Unterabteilung /Abteilung Durchschnittliche Vergütungen Maximale Vergütungen 2005 1 BMF, IV A 17.670 € 53.009 € 2 BMF, IV C 4.950 € 19.800 € 3 BMF, IV B 4.938 € 12.250 € 4 BMF, BFA 3.332 € 17.900 € 5 BaFin, WA 4 2.700 € 18.900 € 6 BaFin, VA 1 2.358 € 11.500 € 7 BMF, IV C 2.301 € 6.904 € 8 BMF, III B 2.133 € 6,733 € 9 BMF, IV C 1.683 € 6.733 € 10 BaFin, WA 1 1.650 € 4.000 € 2006 1 BMF, IV A 16.306 € 48.918 € 2 BMF, IV C 11.244 € 42.775 € 3 BMF, IV B 6.200 € 24.800 € 4 BMF, VII B 3.863 € 19.525 € 5 BMF, BFA 3.087 € 10.025 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7889 Jahr Lfd. Nr. Behörde, jeweils bezogen auf ein Referat der genannten Unterabteilung /Abteilung Durchschnittliche Vergütungen Maximale Vergütungen 6 BMF, IV C 2.717 € 8.150 € 7 BMF, IV C 1.847 € 7.132 € 8 BMF, IV A 1.589 € 6.304 € 9 BaFin, VA 1 1.536 € 9.100 € 10 BMF, VIII A 1.520 € 3.040 € 2007 1 BMF, IV C 21.900 € 48.700 € 2 BMF, IV A 21.578 € 63.935 € 3 BMF, IV B 11.175 € 38.500 € 4 BMF, VII B 4.505 € 17.375 € 5 BMF, BFA 3.324 € 13.600 € 6 BMF, IV B 2.588 € 8.950 € 7 BMF, VII B 1.900 € 6.450 € 8 BMF, IV C 1.833 € 5.500 € 9 BaFin, PRO 1.479 € 5.064 € 10 BZSt, Bp I 1.381 € 1.491 € 2008 1 BMF, IV A 17.734 € 35.469 € 2 BMF, IV C 10.026 € 17.000 € 3 BMF, IV C 9.707 € 24.700 € 4 BMF, IV B 8.000 € 20.000 € 5 BMF, IV B 5.433 € 12.900 € 6 BMF, BFA 4.444 € 20.000 € 7 BZSt Bp I 4.125 € 16.500 € 8 BMF, Z A 3.700 € 12.000 € 9 BMF, IV C 3.250 € 3.600 € 10 BaFin, GW 2.333 € 12.800 € 2009 1 BMF, IV B 28.758 € 84.724 € 2 BMF, IV C 15.717 € 25.500 € 3 BMF, Z B 7.440 € 14.280 € 4 BMF, IV B 4 350 € 8 700 € 5 BMF, IV C 4.184 € 14.500 € 6 BMF, BFA 3.357 € 15.170 € 7 BMF, IV C 3.000 € 10.000 € 8 BMF, Z C 2.400 € 4.800 € 9 BMF, IV B 2.133 € 5.800 € 10 BMF, IV C 2.075 € 4.800 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Lfd. Nr. Behörde, jeweils bezogen auf ein Referat der genannten Unterabteilung /Abteilung Durchschnittliche Vergütungen Maximale Vergütungen 2010 1 BMF, IV D 16.766 € 67.065 € 2 BMF, IV C 7.426 € 9.500 € 3 BMF, IV C 4.888 € 7.250 € 4 BMF, IV B 4.000 € 8.000 € 5 BMF, IV C 3.200 € 8.500 € 6 BMF, VII B 2.790 € 4.500 € 7 BMF, IV C 2.667 € 3.500 € 8 BMF, BFA 1.855 € 4.975 € 9 BaFin, VA 2 1.854 € 6.136 € 10 BMF, Z C 3 1.707 € 6.827 € 3. Welches sind die drei Unterabteilungen bzw. Abteilungen, deren Mitarbeiter durchschnittlich pro Mitarbeiter pro Jahr am meisten Nebeneinkünfte erzielt haben (bitte die Unterabteilungen bzw. Abteilung, die durchschnittlichen und die maximalen Vergütungen durch Nebentätigkeit pro Mitarbeiter angeben – beim Maximum bitte nach Besoldungs- und Entgeltgruppen aufschlüsseln ; in dieser Frage bezieht sich das Wort „Mitarbeiter“ auf Referenten und Referatsleiter)? Für die Zollverwaltung: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Für das BMF, die BaFin und das BZSt: Gemäß der Fragestellung wurden die drei Unterabteilungen bzw. Abteilungen bezogen auf das BMF, die BaFin und das BZSt insgesamt ermittelt und die gerundeten Vergütungen für Nebentätigkeiten im Sinne der §§ 99, 100 BBG der Höhe nach in absteigender Reihenfolge aufgeführt. Im Einzelfall setzen sich die Spitzenwerte aus mehreren Einzelbeträgen insbesondere für schriftstellerische Tätigkeiten zusammen. Im Übrigen wird auch auf die Vorbemerkung verwiesen. Jahr Lfd. Nr, Behörde Unterabteilung/Abteilung Durchschnittliche Vergütungen Maximale Vergütungen 2005 1 BMF, BFA 3.332 € 17.900 € 2 BMF, IV A 2.676 € 53.009 € 3 BMF, IV C 1.483 € 19.800 € 2006 1 BMF, BFA 3.087 € 10.025 € 2 BMF, IV A 2.661 € 48.918 € 3 BMF, IV C 2.648 € 42.775 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7889 Jahr Lfd. Nr, Behörde Unterabteilung/Abteilung Durchschnittliche Vergütungen Maximale Vergütungen 2007 1 BMF, BFA 3.324 € 13.600 € 2 BMF, IV C 3.296 € 48.700 € 3 BMF, IV A 2.991 € 63.935 € 2008 1 BMF, BFA 4.444 € 20.000 € 2 BZSt, Bp I 4.125 € 16.500 € 3 BMF, IV C 2.688 € 24.700 € 2009 1 BMF, IV B 4.086 € 84.274 € 2 BMF, IV C 3.650 € 25.500 € 3 BMF, BFA 3.250 € 15.170 € 2010 1 BMF, IV D 4.475 € 67.065 € 2 BMF, IV C 2.462 € 9.500 € 3 BMF, BFA 1.855 € 4.975 € 4. In welchen Unterabteilungen bzw. Abteilungen arbeiteten jene 15 Personen, die pro Jahr die höchsten Vergütungen für Nebeneinkünfte verdienen (bitte die Unterabteilungen bzw. die Abteilung, die Art der Nebentätigkeit, die Besoldungs - und Entgeltgruppen sowie die Höhe der jährlichen Nebeneinkünfte der Personen angeben)? Für die Zollverwaltung: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7298) verwiesen. Der Großteil der Vergütungen für Nebentätigkeiten bewegt sich in der Zollverwaltung in einem eher niedrigen finanziellen Rahmen. Mangels detaillierter Unterlagen und verschiedener Umorganisationen in der Zollverwaltung lässt sich nicht mehr einzelfallbezogen rekonstruieren, in welchem Bereich der Beamte/die Beamtin eingesetzt war, als er/sie die Nebentätigkeit ausübte. Allgemein kann daher nur festgestellt werden, dass die Zollbeamtinnen und Zollbeamten (vorwiegend mittlerer und gehobener Dienst) die Nebentätigkeiten als Angehörige der ehemaligen Bundesfinanzdirektionen, der Hauptzollämter sowie als Lehrende des Bildungs- und Wissenschaftszentrums (Hochschullehrer ) ausgeübt haben. Für das BMF, die BaFin und das BZSt: Gemäß der Fragestellung wurden die drei Unterabteilungen bzw. Abteilungen bezogen auf das BMF, die BaFin und das BZSt insgesamt ermittelt und die gerundeten Vergütungen für Nebentätigkeiten im Sinne der §§ 99, 100 BBG der Höhe nach in absteigender Reihenfolge aufgeführt. Der Schwerpunkt der aufgeführten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nebentätigkeiten lag auf der schriftstellerischen Tätigkeit/Vortragstätigkeit als nur anzeigepflichtige Tätigkeit nach § 100 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 BBG. Die erfassten Vergütungen können für ein- oder mehrmalige Tätigkeiten geleistet worden sein – unabhängig von der Benennung der Art der Nebentätigkeit in Ein- oder Mehrzahl. Ferner werden aus Vereinfachungsgründen die Besoldungs- und Entgeltgruppen der „Auftragnehmer“ in den zwei betroffenen Laufbahngruppen gehobener (gD) und höherer Dienst (hD) zusammengefasst. Jahr Lfd. Nr. Behörde Unterabteilung/ Abteilung Laufbahn - gruppe Art der Nebentätigkeit Vergütungen /Jahr 2005 1 BMF, IV A hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 53.009,00 € 2 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 19.800,00 € 3 BaFin, WA 4 hD Beratertätigkeit 18.900,00 € 4 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 17.900,00 € 5 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 14.200,00 € 6 BMF, IV B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 12.250,00 € 7 BaFin, VA 1 hD Vortrag 11.500,00 € 8 BMF, IV B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 7.500,00 € 9 BMF, VII B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 7.200,00 € 10 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 6.904,00 € 11 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 6.733,00 € 12 BMF, III B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 6.400,00 € 13 BaFin, WA 3 hD Lehrgang 5.515,00 € 14 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 5.164,00 € 15 BaFin, PRO hD Vortrag 5.300,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7889 Jahr Lfd. Nr. Behörde Unterabteilung/ Abteilung Laufbahn - gruppe Art der Nebentätigkeit Vergütungen /Jahr 2006 1 BMF, IV A hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 48.918,00 € 2 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 42.775,00 € 3 BMF, IV B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 24.800,00 € 4 BMF, VII B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 19.525,00 € 5 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 10.025,00 € 6 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 9.800,00 € 7 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 9.400,00 € 8 BaFin, VA 1 hD Vortrag 9.100,00 € 9 BaFin, WA 1 hD Vortrag 9.000,00 € 10 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 8.150,00 € 11 BMF, IV B hD Aufsichtsratsmitglied 7.500,00 € 12 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 7.132,00 € 13 BMF, IV A hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 6.304,00 € 14 BaFin, WA 3 hD Vortrag 5.800,00 € 15 BMF, V A hD Lehrauftrag Handels - u. Gesellschaftsrecht 5.376,00 € 2007 1 BMF, IV A hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 63.935,00 € 2 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 48.700,00 € 3 BMF, IV B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 38.500,00 € 4 BMF, IV B gD Aushilfstätigkeit Passstelle (während Beurlaubung im Ausland) 18.000,00 € 5 BMF, VII B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 17.375,00 € 6 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 17.000,00 € 7 BZSt, St I gD Vorträge 16.900,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Lfd. Nr. Behörde Unterabteilung/ Abteilung Laufbahn - gruppe Art der Nebentätigkeit Vergütungen /Jahr 2007 8 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 13.600,00 € 9 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 10.016,00 € 10 BMF, IVB hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 8.950,00 € 11 BaFin, BA 3 hD Korrekturtätigkeit 7.202,00 € 12 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 7.170,00 € 13 BaFin, VA 1 hD Vortrag 6.500,00 € 14 BMF, VII B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 6.450,00 € 15 BMF, III A hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 6.000,00 € 2008 1 BMF, IV A hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 35.469,00 € 2 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 24.700,00 € 3 BMF, IV B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 20.000,00 € 4 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 17.000,00 € 5 BZSt, Bp I hD Vorträge 16.500,00 € 6 BMF, IV B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 12.900,00 € 7 BaFin, GW hD Vortrag 12.800,00 € 8 BMF, ZA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 12.000,00 € 9 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 11.570,00 € 10 BMF, VII B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 10.175,00 € 11 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 9.900,00 € 12 BZSt, St II gD Vorträge 9.660,00 € 13 BaFin, IT gD Vortrag 9.600,00 € 14 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 9.280,00 € 15 BaFin, INT hD Vortrag 8.630,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7889 Jahr Lfd. Nr. Behörde Unterabteilung/ Abteilung Laufbahn - gruppe Art der Nebentätigkeit Vergütungen /Jahr 2009 1 BMF, IV B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 84.274,00 € 2 BMF, L hD Geschäftsführender Vorstand 36.000,00 € 3 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 25.500,00 € 4 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 21.650,00 € 5 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 15.170,00 € 6 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 14.500,00 € 7 BMF, Z B hD Gutachter-/ Mitarbeitertätigkeit 14.280,00 € 8 BZSt, St I gD Vorträge / Autor 11.850,00 € 9 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 10.530,00 € 10 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 10.000,00 € 11 BMF, BFA hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 9.500,00 € 12 BMF, VII B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 9.400,00 € 13 BMF, IV B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 8.700,00 € 14 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 7.240,00 € 15 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 6.050,00 € 2010 1 BMF, IV D hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 60.264,00 € 2 BMF, Z A hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 26.952,00 € 3 BMF, VII B hD Vorträge und Seminar 12.200,00 € 4 BMF, V A mD Lehrtätigkeit 10.080,00 € 5 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 9.500,00 € 6 BZSt, St I gD Vorträge / Autor 9.400,00 € 7 BaFin, Stabsstellen gD Heilpraktikertätigkeit 9.360,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Lfd. Nr. Behörde Unterabteilung/ Abteilung Laufbahn - gruppe Art der Nebentätigkeit Vergütungen /Jahr 2010 8 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 8.500,00 € 9 BaFin, Z hD Übersetzungen 8.400,00 € 10 BMF, IV B hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 8.000,00 € 11 BMF, II C gD Aufsichtsratsmitglied 7.574,00 € 12 BMF, IV C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 7.250,00 € 13 BZSt, St I gD Fahr-/Botendienst 7.200,00 € 14 BMF, Z C hD Schriftstellerische Tätigkeit / Vortrag 6.827,00 € 15 BaFin, WA 3 hD Buchbeitrag 6.695,00 € 5. Welche näheren Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich des Angehörigen des Zolls vor, der gemäß der Angabe in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/7298) eine Vergütung in Höhe von 81 000 Euro mit Nebentätigkeiten verdiente? Was war der/die Inhalt/e, der zeitliche Umfang, der/die Auftraggeber dieser Nebentätigkeit und welcher Unterabteilung und Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe gehörte diese Person an? Bei dem genannten Angehörigen der Zollverwaltung handelte es sich um einen Hochschullehrer i. S. d. § 130 Absatz 2 BBG. Die Gesetzesbegründung zu § 99 Absatz 3 BBG verweist darauf, dass im Bereich der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowohl die „Fünftelregelung“ als auch die Begrenzung auf 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehaltes nach § 99 Absatz 3 BBG nicht anwendbar sind, da nach § 132 Absatz 9 Satz 1 BBG für diese Beamtengruppe das Arbeitszeitrecht weder unmittelbar gilt noch als Orientierungsmaßstab herangezogen werden kann (siehe Bundestagsdrucksache 16/7076, Seite 123). Der Gesetzgeber lässt somit für Hochschullehrer Ausnahmen von der Begrenzung von Nebentätigkeiten (bzw. von deren Vergütungen) zu. 6. Welche Artikel/Aufsätze und Beiträge/Fachartikel wurden ausschließlich vom BMF und dessen nachgelagerten Behörden verfasst (bitte pro Artikel den Titel, die Entgelthöhe, das Publikationsmedium sowie die Unterabteilung bzw. Abteilung des Autors angeben)? Das Verfassen von Artikeln/Aufsätzen und Beiträgen/Fachartikeln im Hauptamt ist aus nebentätigkeitsrechtlicher Sicht weder nach dem Bundesbeamtengesetz noch nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst anzeige- oder genehmigungspflichtig . Daher liegen keine Daten zu diesem Bereich vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7889 7. Welche Nebentätigkeiten wurden von Angehörigen der Abteilung IV des BMF ausgeübt (bitte pro Nebentätigkeit Art, Inhalt, zeitlicher Umfang, Vergütungshöhe , Auftraggeber und Auftragnehmer (bitte differenziert nach Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe angeben)? Nachfolgend wird nach genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten (§ 99 BBG) und nach nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten (§ 100 BBG) differenziert . Art und Inhalt Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im Sinne des § 99 BBG (2005 bis 2010) Aufsichtsratsmitglied Aushilfskraft (Regale aufräumen, Waren sortieren) Beisitzer/Prüfungsabnahme Beteiligung Windkraftanlagen/Mitunternehmer Direkt-Vertrieb von Kosmetik-Produkten Dolmetschleistungen EDV-Beratung/Programmierung Gastronomie/Dienstleistungssektor Korrektur von Übungsklausuren Lehrtätigkeit Öffentliches Recht Mitglied des Landesjustizprüfungsausschusses (Abnahme von Prüfungen) Programmierung von Webseiten Projektmitarbeit (Steuer-Programm) Einzelne Seminare (zu (steuer-)rechtlichen Themen) Mitarbeit an einer Universität / Studentische Hilfskraft Trainer/in Übungsleiter/in Unterricht Hochschule für öffentliche Verwaltung Vermögensverwaltung des Vermögens eines Verwandten Einzelne Vorträge (zu (steuer-)rechtlichen Themen) Weiterführung des Werkvertrages vom Landesdienstherrn (Gestaltung Internetauftritt) Auf Mehrfachnennungen wurde verzichtet. Die Nebentätigkeiten wurden von Beamtinnen und Beamten des mittleren, gehobenen und des höheren Dienstes ausgeübt (siehe Übersicht „Auftragnehmer“). Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im Sinne des § 100 BBG (2005 bis 2010) Überwiegend betrafen die nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten die schriftstellerischen und die Vortragstätigkeiten im Sinne des § 100 Absatz 1 Nummer 2 BBG einschließlich Seminaren und Workshops. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schriftstellerische Tätigkeiten erfolgten zu steuerrechtlichen und -fachlichen Themen in der Form einer Aktualisierung von Fachliteratur, dem Verfassen von Artikeln, Aufsätzen und Auswertungen, der Bearbeitung von Lehrbüchern, Fachbeiträgen und Kommentierungen, einer Mitarbeit oder Mitherausgabe, von redaktionellen Tätigkeiten, Schriftleitungen, schriftlichen Kurzbesprechungen/-stellungnahmen , Zeitschriftenerstellung und sonstigen diversen Veröffentlichungen in Kommentierungen, Lehrbüchern, Ratgebern und (Fach-)Zeitschriften. Auftraggeber In Bezug auf die genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten ist anzumerken, dass es sich hierbei entweder um selbständige Tätigkeiten handelte oder um unselbständige Tätigkeiten mit entsprechenden „Auftraggebern“. Hinsichtlich der „Auftraggeber“ von Vorträgen wird auf die Antwort zu Frage 1 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/7298) vom 10. Oktober 2011 verwiesen. Auftragnehmer Die Auftragnehmer werden nachfolgend zahlenmäßig nach Laufbahngruppen mitgeteilt. Hier können sich zahlenmäßige Abweichungen zur Tabelle „Vergütungshöhe“ ergeben, wenn Schätzwerte nicht mehr vorhanden oder ermittelbar sind. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 mD gD hD mD gD hD mD gD hD mD gD hD mD gD hD mD gD hD § 99 BBG IV A 1 1 3 2 1 1 2 IV B 1 2 6 IV C 2 1 1 1 4 6 IV D 5 5 § 100 BBG IV A 40 28 26 12 24 34 55 21 4 8 1 IV B 10 16 19 21 15 43 34 36 20 43 5 21 IV C 8 17 8 27 12 30 32 51 35 73 22 41 IV D 27 6 35 36 Zeitlicher Umfang Zum zeitlichen Umfang liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Vergütungshöhe Die Vergütungen werden aus Vereinfachungsgründen in Stufen (Eurobeträgen) und mit dem jeweiligen Maximalbetrag aufgeführt. Die Maximalwerte sind nur bedingt aussagekräftig, da es sich hierbei teilweise um die Summe aus Vergütungen für verschiedene „Auftraggeber“ oder gleichartige Tätigkeiten für mehrere „Auftraggeber“ handelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/7889 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. bis 1.000 bis 2.500 bis 5.000 bis 10.000 ab 10.001 Maximal i. S. v. § 99 BBG 2005 1 1 2.500 2006 1 1 7.500 2007 2 400 2008 4 550 2009 1 1 2.760 2010 16 11 1 20.184 i. S. v. § 100 BBG 2005 66 20 15 10 4 39.112 2006 53 25 16 8 3 45.718 2007 78 49 7 12 6 18.200 2008 148 63 13 9 9.000 2009 121 63 7 7 3 20.000 2010 98 42 12 7 2 14.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 1 Auftraggeber Für das BMF: Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e. V., Bochum Akademie für Fortbildung Heidelberg ass compact – Magazin Finanz- und Versicherungswirtschaft Bankakademie Frankfurt am Main Bundesverband der Deutschen Industrie BDO Deutsche Warentreuhand AG Berliner Immobilienrunde BGW Kongress GmbH Bundessteuerberaterkammer Deutsches Anwaltsinstitut Datakontext Der Betrieb Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz Deutsches Aktieninstitut Frankfurt/Main Dt. Schweizerische Handelskammer Deutsches Steuerberater Institut Deutsche Verlags-Anstalt e. V. Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e. V. DVCI ECOVIS, Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Ernst & Young, Wirtschaftsprüfung Steuerberatung EU-Kommission Euroforum Deutschland SE Fachinstitut der Steuerberater Köln e. V. Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft Fachakademie für steuer- und rechtsberatende Berufe FiBu-FORUM Finanzbuchhaltung Fides Treuhand Bremen Forum Institut Heidelberg Freshfields, Anwaltssozietät Gleiss & Lutz GbR, Anwaltssozietät Gontier & Partner, Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Haarmann Hemmelrath Rechtsanwälte Haarmann Steuerkonferenz HDI Versicherung AG Handelsblatt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/7889 Haufe Akademie IFS e. V. Mainz Institut der Wirtschaftsprüfer Internationales Steuerseminar, Schweiz International Quality & Productivity Center – IQPC JurGrad GmbH, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster Klingberg Seminare, Frankfurt KPMG Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Linklaters Rechtsanwälte LKC –Raschaft, München MCC Münchner Steuerfachtagung Norton Rose Internationale Rechtsanwaltskanzlei Pöllath + Partner, Rechtsanwälte Steuerberater München PriceWaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Steinbeis Hochschule Steuerberaterkammer Steuerberaterverein NRW Technischer Arbeitskreis Kfz Universals Investment Universität Albert-Ludwig Universität Freiburg Universität Hamburg Verlag C. H. Beck, München Verlag Dr. Otto Schmidt Verlag Gabler Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Frechen Wirtschaftsseminare WTS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für die BaFin Akademie dt. Genossenschaften Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH Berliner Immobilienrunde Börsenzeitung Credit Suisse DAI DekaBank Deut. Versicherungsakademie Deutsches Aktieninstitut DIW Dr. Grannemann Verlagsgesellschaft mbH Dr. Zitelmann PB. GmbH Dt. Aktieninstitut Dt. Anwaltsakademie Dt. Sparkassenakademie Dt. Vereinigung für Finanzanalyse Dt. Versicherungsakademie EBS Euroforum Deutschland SE Finance Gates GmbH Financial Products Finanzcolloqium Heidelberg FORUM Akademie für Management FORUM Institut für Management GmbH, Heidelberg Frankfurt School of Finance & Management Bankakademie HfB Freshfields Bruckhaus GDV GTZ Heidelberger Colloquium Hessische Intern. Sommeruniversität Frankfurt ICEP GmbH IIR Deutschland GmbH International Faculty of Finance (IFF) International Monetary Fund Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/7889 InWEnt IQPC John Deere Landesbank Hessen-Thüringen Logica Deutschland GmbH & Co KG Management Center of Competence Management Circle Meridian Consulting GmbH Moosmüller Mummert Oracle Ostdeutsche Sparkassenakademie Ostdeutscher Sparkassenverband/Sparkassenakademie RA Glassner Roland Eller Consulting GmbH SimCorp GmbH, Bad Homburg Sparkassen- und Giroverband Rh-Pf. Steria Mummert ISS GmbH, Hamburg Sun Microsystems TAIEX Verlag Versicherungswirtschaft Versicherungsforum VES GmbH, Gevelsberg VOEB Service GmbH WestLB WM Gruppe Frankfurt am Main WM Seminare World Bank Für das BZSt 1 eEurope Deutschland ACS Solutions GmbH Add. Wesley Software AH Akademie All for One GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Amball GmbH Audicon GmbH Bernhard Starke GmbH Bundespolizeiakademie Bundeswehrverwaltungsschule CFT DBUS-Arbeitskreis Deloitte & Touche GmbH Deutsche Notes User Group e.V. Deutsche Post AG Dr. Grannemann dVelop AG Edukaris AG Ernst & Young EURODATA GmbH Euroforum Deutschland SE European Tax & Law Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Forum Institut für Management GmbH GS1 GXS GmbH Haufe Akademie HSP GmbH IIR GmbH IWOFURN GmbH Kommunales Bildungswerk e.V. Berlin Kraftfahrtbundesamt Laufenberg GmbH Logica CMG Maicom GmbH Management Forum Starnberg Office 360D Osite Network GmbH Plan:D GmbH PWC RWT Horwarth GmbH SAPERION AG SBS GmbH Schulz Bürotechnik Steinhilber & Schwer TAW True Partners Consulting International Verlag Dr. Otto Schmidt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/7889 WDR WM Gruppe WTS GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 2 Inhalt der Vorträge Für das BMF: Aktuelle Steuerliche Fragen Aktuelles zur Lohnsteuer Alternative Investment Funds Manager-RL Altersvorsorge Altersvorsorgeaufwendungen Analysen und Prognosen Zypern Änderungen Umsatzsteuergesetz Änderungen UmwStG Anwendung SEStEG Besteuerung der öffentlichen Hand Beteiligungsfinanzierung Betriebliche Altersvorsorge Betriebsstättenbesteuerung Bilanzierung und Besteuerung 2006 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Business Restructuring Deutsche Steuerperspektiven Einbringung von Unternehmensteilen Einführung in G-Reits Entstrickung Erbschaftssteuerreform Erbschafts- und Schenkungssteuer Ermittlung Bemessungsgrundlage Ertragsteuerliche Organschaft EU-Richtlinie zu AIFM Fachtagung SEStEG Finanzierung und Steuerrecht Funktionsverlagerung Gemeinsame Bemessungsgrundlage Gesamtwirtschaftliche Analysen über Zypern Gesellschafterfremdfinanzierung Gesetzliche Neuregelungen Grenzüberschreitende Umwandlung Grenzüberschreitende Verschmelzung Grunderwerbsteuer Internationale Besteuerung Internationales Steuerrecht InvG Jahressteuergesetz 2009 Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaft in der Krise Kommunaler Querverbund Lohnsteuer Mantelkauf Neuregelungen Lohnsteuerrecht Nießbrauch im Steuerrecht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/7889 Non-discrimination in tax-treaties OGW IV-Richtlinie Praxiseinführung Umsatzsteuer Private Equity Rahmenbedingungen für Investoren Reits-Gesetz Rente mit 67 Rückgriffstatbestand SEStEG Steuerbilanz im Wandel Steuergesetzgebung Steuerliche Änderungen 2008 Steuerlicher Querverbund Steuerrecht Stiften Schenken Vererben Umsatzsteuer Umwandlungssteuergesetz Umwandlungssteuerrecht Unternehmensbesteuerung Unternehmenskäufe Unternehmenskauf und Finanzierung Unternehmenssteuerrecht Unternehmenssteuerreform Verlustabzug Verrechnungspreise Verschmelzungen, Unternehmenskauf Versorgungsausgleich Wertpapiergeschäft Zeitwertkonten Zinsschranke Zusatzversorgung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für die BaFin 3. Änderungsverordnung zur Anlageverordnung von Versicherungsunternehmen 3. EU Anti-Geldwäsche-Richtlinie Aktuelle aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen Aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen in der Kapitalanlage Aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen in der Kapitalanlagepolitik deutscher Versicherer Aktuelle Entwicklungen der aufsichtsrechtl. Anforderungen Aktuelle Entwicklungen in der Compliance von Kreditinstituten nach MiFID Aktuelle erläuternde Aussagen zur Solvabilitätsverordnung mit Bezug zum Meldewesen Aktuelle Fragen der geldwäscherechtlichen Pflichten in Deutschland Aktuelle Fragen der Kapitalanlage des gebundenen Vermögens Aktuelle Fragestellungen zu MiFID Aktuelle regulatorische Entwicklungen - Mögliche Auswirkungen auf die Vertriebsunternehmen Änderung der AnlV Änderungen an BerVersV und BerPensV durch das BilMoG Anforderungen an Compliance nach MiFiD Anforderungen an das Risikomanagement von KAGen Anforderungen an Kapitalanlage- und Risikomanagement Anlageverordnung - Dritte Änderungsverordnung Anlageverordnung - Neuerungen Anlageverordnung 2010 - Zwischen Finanzmarktkrise und Solvency II Anlagevorschriften Aspekte der Wertpapieraufsicht auf Veranlassung und unter Koordinierung der GTZ Assessment of technical reserves Aufsicht über Inhaber bedeutender Beteiligungen Aufsichtsrecht. Anforderungen an die Beratung MiFID Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vermögensverwaltung Aufsichtsrechtliche Behandlung von strukturierten Produkten Aufsichtsrechtliche Entwicklung dt. Versicherer Aufsichtsrechtliche Fragestellungen zur Vermögensanlage Aufsichtsrechtliche Sicht: Welche Sachverhalte u. Änderungen sind nachtragspflichtig? Auswirkungen der Umsetzungen der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinien auf Versicherungen Bank- und Kapitalmarktrecht Bankaufsichtsrecht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/7889 Basel Core Principles Assessment Bekämpfung der Geldwäsche Bekämpfung Geldwäsche, rechtl. Anforderungen Besonderheiten bei Wertpapierprospekten von Immobilienaktiengesellschaften "Beteiligungstransparenz im Kapitalmarkt" Börsenhändlerlehrgang Branchenmodell China Compliance Compliance / MiFiD Darstellung MiFiD Das geänderte Investmentgesetz: Konkrete Auswirkungen und Gestaltungsoptionen Das Geldwäschegesetz in der Bankpraxis Das neue Risikomonitoring der Bankenaufsicht Depotbanken und ihre Pflichten nach den §§ 20 ff. Die Mindestanforderungen an Compliance: Intentionen der BaFin Die neuen geldwäscherechtlichen Regelungen Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement Economic Legal Reform Entwicklung Kapitalanlagenpolitik Entwicklungen des Aufsichtsrechts im Jahr eins nach MiFID Erfahrungen mit Hedgefonds Rundschreiben Europäisches Kapitalmarktrecht Europäisches Kapitalmarktrecht im Rahmen der von der Uni Frankfurt veranstalteten Internationalen Sommeruniversität Europaweite Plattform elektr. Netze Experteneinsatz Mazedonien Geldwäsche bei Versicherungen Geldwäscherechtliche Anforderungen nach dem Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz Geldwäscherechtlichen Regelungen Geplante Neufassung der MaRisk German securities trading Supervision Grenzüberschreitende Dienstleistungen Grundwissen Datenschutz GWG-Praktische Umsetzung f. Kreditinstitute ICAAP - Status quo, Entwicklung, Perspektiven Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Inhalte der MiFID-aktueller Stand Insiderüberwachung u. üb. D. dt. Insiderrecht sowie Fallstudien zum Insiderhandel Investmentrecht Kapitalanlage von VU, Risikomanagement und örtlichen Prüfungen Kapitalanlage-Berichtswesen Kapitalanlagenrundschreiben Kapitalmarktkommunikation durch Transparenzrichtlinie MaRisk MARisk für Versicherungen MaRisk-Novelle Mazedonien MiFID MiFID und die Auswirkungen MiFiD, praxisrelevante Änderungen MiFID; Aktueller Stand Gesetzgebung MiFID-Umsetzung und praxisrelevante KWG-Änderungen Modifizierung der Anlageverordnung "Money Laundering & Terrorist Financing Typology" Neue Anforderungen an Aufsichtsorgane: Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht Neue Anforderungen an Compliance Neue Anforderungen durch die MiFID Neue Aufsichtsregeln für die Vermögensverwaltung durch die MiFID Neue Vorgaben für die Kapitalanlage der Vers. Neuerungen für Compliance Neuregelungen nach MiFID NeuRich-Neuentwicklungen" Novellierung der Anlageverordnung Offenlegungspflichten im Prospekt Offshore Financial Center Assessment von Guernsey Örtliche Prüfungen Praxiserfahrungen mit dem WpPG Praxisfragen des REIT-Prospektes Pre-and post-trade transparency in eyuity trading Prospektanalyse Prospektierung geschlossener Fonds Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/7889 Prospektpflicht Prospektpflicht für Vermögensanlagen Prospektrecht Prüfung und Notifizierung von Prospekten Quantitative Anforderungen unter Solvabilität II Quo Vadis Bankenaufsicht und Finanzmärkte Rahmenbedingungen IT-Sicherheit Rechtl. Rahmen der Kapitalanlagen für VU Rechtssichere Vermögensverwaltung Regulatorische Anforderungen Regulatorische Anforderungen für Investitionen in Alternativen Investments Relevante Entwicklungen des Bankaufsichtsrechts Risiko-Monitoring durch die Bankenaufsicht Rückversicherungsaufsicht Solvency II Sondervermögen unter besonderer Berücksichtigung der Anlagemöglichkeiten Spielräume für Versicherer Stellung von Compliance nach der MiFiD-Umsetzung Strukturierte Produkte für Versicherungen Strukturierte Produkte und die Interessen der Anleger Systematik und Änderung zum Sicherungsvermögen Überblick über das Prospektrecht Umsetzung 3.EU-Geldwäscherichtlinie in dt. Recht Umsetzung der 3. GW-Richtlinie Update Investmentgesetz VO über Verkaufsprospekte Vor- und Nachhandelstransparenz Vorschriften des WpHG nach MiFID-Umsetzung Was gibt es Neues für Compliance national und international Wertpapieraufsichtsfragen in Jerusalem Wertpapieraufsichtsrecht WpPG und Prospektrichtlinie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7889 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für das BZSt APA Archivierung steuerlicher Daten Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten Bankbesteuerung und Prüfung Datenzugriff Datenzugriff der Finanzverwaltung digitale Betriebsprüfung digitale Betriebsprüfung und elektronische Rechnungsstellung digitale Betriebsprüfung, elektronische Rechnungsstellung, Aufbewahrungspflichten betrieblicher Daten und Geschäftsbriefe digitale Signatur digitalen Archivierung Digitaler Datenzugriff der Betriebsprüfung und Bankenaufsicht Einkunftsabgrenzung bei nahestehenden Unternehmen Elektronische Rechnung elektronische Rechnung, Rechnungsstellung und E-Bilanz elektronische Rechnungsprüfung elektronische Rechnungsstellung, Archivierungspflicht und automationsgestützte Besteuerung EWB-Bildung / -Auflösung EWB-Prozesse Funktionsverlagerung Kindergeld rechtliche Grundlage der elektronischen Signatur rechtlichen Grundlagen der Archivierung betrieblicher Datenbestände Rechtssicherheit beim E-Mail-Verkehr steuerliche Aufbewahrungspflichten bei Gemeinnützigkeit Umsatzsteuer International Verfahrensrecht: Kindergeldfestsetzung nach dem Einkommenssteuergesetz Verfahrensrecht-AO Vergabe und Strukturierung von Kreditfinanzierungen Verrechnungspreise Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333