Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7891 18. Wahlperiode 16.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7760 – Strategie zur erfolgreichen Beendigung der Ferkelkastration ab 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 20 bis 25 Millionen männliche Ferkel werden in Deutschland jährlich ohne Betäubung und ohne Schmerzbehandlung chirurgisch kastriert (vgl. www. ferkelkastration.de). Dabei empfinden die Ferkel erhebliche Schmerzen und Stress. Grund für die Kastration ist, dass einige Eber vor der hierzulande üblichen Schlachtreife den sogenannten Ebergeruch entwickeln, welcher vom Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland als unangenehm empfunden wird. Ab dem Jahr 2019 soll laut Tierschutzgesetz das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung nicht mehr zulässig sein. Zur betäubungslosen Kastration bestehen zahlreiche Alternativen, doch eine Planungssicherheit für Tierhalter und Handel gibt es nicht. Währenddessen haben diverse Akteure im Handel bereits angekündigt , schon vor 2019 kein Schweinefleisch mehr von betäubungslos kastrierten Schweinen zu vermarkten. 1. a) Wie viele männliche Ferkel wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland betäubungslos kastriert (bitte nach Jahr und Bundesland angeben)? b) Wie viele männliche Ferkel wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung mit vorheriger Betäubung bzw. Narkose kastriert (bitte nach Jahr und Bundesland sowie Art des Betäubungs- bzw. Narkosemittels angeben)? c) Wie viele männliche Ferkel wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht kastriert und stattdessen als Eber gehalten (bitte nach Jahr und Bundesland angeben)? d) Wie viele männliche Ferkel wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung mit Hilfe der Immunokastration behandelt (bitte nach Jahr und Bundesland angeben)? Zu den angefragten Angaben gibt es keine bundesstatistischen Erhebungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7891 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es ist davon auszugehen, dass bis auf den ökologischen Landbau und gegebenenfalls Qualitätsfleischprogramme der weitaus überwiegende Teil der männlichen Schweine betäubungslos kastriert wird. Aus der Fachpresse ist zu entnehmen, dass in den Jahren 2012 bis 2015 in Deutschland jeweils schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Jungeber geschlachtet wurden. Darüber hinaus wurden nach der letzten Viehzählung im November 2015 in Deutschland etwa 25 400 Eber zur Zucht gehalten . 2. Welches der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Kastration (Immunokastration , Betäubung durch Lokalanästhesie, Injektionsnarkose oder Inhalationsnarkose , Verzicht auf die Kastration durch Ebermast) ist nach Ansicht der Bundesregierung jeweils aus Tierschutz-, Verbraucher- und Erzeugersicht am sinnvollsten? Wie begründet die Bundesregierung diese Abwägung? Inwieweit kann die Bundesregierung Bewertungen der jeweiligen Verfahren (z. B. durch das Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR) vorlegen? Aus der Sicht der Bundesregierung gibt es nicht das eine Verfahren, das aus der Sicht des Tierschutzes, der Verbraucher und Erzeuger überlegen ist. Welches Verfahren das jeweils geeignete ist, ist abhängig von den jeweils vorliegenden Bedingungen, Strukturen, Absatzwegen, Produkten, Erwartungen u. a. m. Aus der Sicht der Bundesregierung sollte jeder Erzeuger das unter seinen Rahmenbedingungen geeignete Verfahren wählen können. Dabei ist die Einhaltung der geltenden Tier- und Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen. 3. Welches Betäubungs- bzw. Narkosemittel ist nach Ansicht der Bundesregierung am besten geeignet? Für die Anwendung beim Schwein zugelassen sind die Wirkstoffe Ketamin und Azaperon, die in Kombination zur Narkose bei der Ferkelkastration eingesetzt werden können, allerdings zu einer Nachschlafphase von mehreren Stunden führen . Diesbezüglich vorteilhafter ist das Narkosegas Isofluran, das allerdings in Deutschland nicht für die Anwendung beim Schwein zugelassen ist und daher grundsätzlich nur im Rahmen einer sogenannten Umwidmung angewendet werden darf. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 4. Wann wird der in § 21 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes festgelegte Sachstandsbericht zum Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration durch die Bundesregierung vorgelegt werden? Sollen Zwischenergebnisse präsentiert werden? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Nach § 21 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes muss der Bericht der Bundesregierung spätestens am 31. Dezember 2016 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Eine Präsentation von Zwischenergebnissen erachtet die Bundesregierung in Anbetracht der kurzen Zeit bis dahin als nicht erforderlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7891 5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um in der Übergangszeit bis 2019 die Umstellung der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Kastration (siehe Frage 2) auf allen Stufen der Lebensmittelkette zweifelsfrei zu klären, um die tatsächliche Umsetzung der Umstellung sicherzustellen und sämtlichen Akteuren in der Wertschöpfungskette Planungssicherheit zu geben ? Welche Forschungsmittel werden aufgewendet, und inwiefern werden Aufklärungskampagnen durchgeführt? 6. Welchen Anteil leistet die Bundesregierung am praxisgerechten Einsatz der Alternativverfahren in der Landwirtschaft? An welchem Punkt sieht sich die Bundesregierung in diesem Prozess? Durch welche konkreten Mittel und Programme unterstützt die Bundesregierung die Umstellung (bitte nach Haushaltstitel, Finanzvolumen und Auftragnehmer aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung fördert die Umstellung auf alternative Verfahren mit über 8,3 Mio. Euro an Forschungsmitteln. Diese werden im Rahmen der Innovationsforschung und des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) für insgesamt 13 Forschungsprojekte aufgewendet . Insbesondere werden folgende Zielsetzungen dabei verfolgt: Minimierung und Vermeidung von Geruchsabweichungen durch Maßnahmen in der Haltung, Fütterung und Züchtung von Jungebern Aufbau eines marktgerechten Tierwohlprogramms in der Schweinefleischkette Qualitative Rahmenbedingungen für die Jungebermast Praktische Erprobung der Isoflurannarkose Detektion von geruchsauffälligem Jungeberfleisch. Acht von den 13 Forschungsprojekten sind bereits abgeschlossen. Vier weitere Projekte werden in diesem Jahr abgeschlossen. Aus den vorliegenden Erkenntnissen kann abgeleitet werden, dass im Hinblick auf die Haltung, Fütterung und Zucht von Jungebern unter anderem wesentliche Fragen hinsichtlich der Minimierung von Geruchsabweichungen geklärt werden konnten. Hinsichtlich der Detektion von geruchsauffälligem Jungeberfleisch ist bisher eine praxistaugliche automatische Erkennung noch nicht möglich. Allerdings haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schlachtunternehmen, die sich mit der Jungeberschlachtung beschäftigen, mit dem System der sogenannten „menschlichen Nase“ arrangiert. Hierbei werden eigens geschulte Personen am Schlachtband eingesetzt und beproben die einzelnen Schlachtkörper. Aufklärungskampagnen werden bei Bedarf zum Beispiel über das Portal www.tierwohl-staerken.de oder andere geeignete Medien durchgeführt werden. 7. Wo besteht nach Ansicht der Bundesregierung noch Forschungs- und Abstimmungsbedarf bei der Umstellung der Verfahren? Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung dabei? Der grundlegende Forschungsbedarf ist aus der Sicht der Bundesregierung bearbeitet . Es liegt in der Verantwortung der Wirtschaft, den Umstellungsprozess zu vollenden. Dazu gehören vor allem Abstimmungsprozesse über die gesamte Kette Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7891 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Lebensmitteleinzelhandel . Hier müssen sich die jeweiligen Vertragspartner aufeinander einstellen. Diese Aufgabe kann nur von der Wirtschaft wahrgenommen werden. Die Bundesregierung leistet Hilfestellung, wenn im Umstellungsprozess weitere Fragestellungen auftreten. So konnte zum Beispiel aktuell durch eine Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung geklärt werden, dass Jungeberfleisch keine gesundheitlich bedenklichen Gehalte an 17β-Östradiol enthält. 8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Schweinehaltern durch das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ein höherer finanzieller Aufwand sowie ein höheres Abnahmerisiko entstehen? Existiert bereits eine Kostenfolgenabschätzung bezüglich des Ausstiegs aus der Ferkelkastration? Liegen der Bundesregierung Kosten pro Ferkel zu den einzelnen genannten Betäubungsverfahren, der Immunokastration und der Ebermast vor? Hinsichtlich des zu erwartenden finanziellen Mehraufwandes sowie der Kostenfolgenabschätzung bezüglich des Ausstiegs aus der Ferkelkastration wird auf die Kostenfolgenabschätzung, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Tierschutzgesetzes (siehe Bundestagsdrucksache 17/10572) erfolgte, verwiesen. 9. Wann wird die Bundesregierung die Umwidmung von Isofluran für die Inhalationsnarkose bundesweit zulässig machen, um dies für die Anwendung am Schwein zu ermöglichen? Nach § 56a Absatz 2 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) darf der Tierarzt unter definierten Voraussetzungen bei Einzeltieren oder Tieren eines bestimmten Bestandes die sogenannte Umwidmung von Tierarzneimitteln vornehmen. Es handelt sich somit um Einzelfallentscheidungen des Tierarztes. Das AMG enthält nicht die Möglichkeit für die Bundesregierung, die Umwidmung von Isofluran bundesweit generell zulässig zu machen. Unabhängig hiervon prüft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz rechtliche und fachliche Aspekte der Anwendung von Isofluran als Inhalationsnarkotikum für Ferkel. 10. Zieht die Bundesregierung eine Änderung der Rechtsordnung in Betracht, um Tierhaltern mit einem entsprechenden Sachkundenachweis die Durchführung der Betäubung von Ferkeln zu ermöglichen? Derzeit ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, von der Verordnungsermächtigung , nach der das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Vorschriften erlassen kann, nach denen die Betäubung im Rahmen der Ferkelkastration von bestimmten anderen Personen als Tierärzten vorgenommen werden darf, Gebrauch zu machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7891 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Schmerzbehandlung nach einer Kastration unter Betäubung notwendig ist? Wie sollte diese vorgenommen werden, und plant die Bundesregierung hierzu weitere Untersuchungen bzw. Evaluationen in Auftrag zu geben und ggf. diesbezügliche Regelungen zu treffen? Bei Durchführung der chirurgischen Kastration unter Narkose ist insbesondere bei Narkosemitteln, die keine eigene analgetische Wirkung haben, sondern aufgrund des Bewusstseinsverlusts zur Schmerzausschaltung führen (wie Isofluran) nach Abklingen der Narkose mit dem Auftreten von Wundschmerz zu rechnen. Insofern ist in diesen Fällen die zusätzliche Anwendung von Schmerzmitteln geboten . Entsprechende zugelassene Tierarzneimittel stehen zur Verfügung. Weitere Untersuchungen und Evaluationen sind aus der Sicht der Bundesregierung hierzu nicht notwendig. 12. Wie lautet der aktuelle Forschungsstand zum Umgang mit potentiellen Geruchsabweichungen durch Androstenon und Skatol in der Ebermast? Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Entwicklung von objektiven Nachweismethoden am Schlachtband ein? Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Erforschung, Untersuchung und Praxisanwendung der Anlieferung, Aufstallung und Schlachtung von unkastrierten männlichen Mastschweinen ein? Es wird auf die Antwort zu den Frage 5 und 6 verwiesen. 13. An welchen Stellen muss nach Ansicht der Bundesregierung angesetzt werden , um die Voraussetzungen eines Marktes, der Eberfleisch akzeptiert, zu schaffen? Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung dazu? Für die Entwicklung eines Marktes für Eberfleisch ist insbesondere entscheidend, dass das Fleisch dem Verbraucher zuverlässig frei von Geruchsabweichungen angeboten werden kann. Deshalb liegen Schwerpunkte der Forschungsförderung in den Bereichen Vermeidung der Entstehung bzw. Verringerung von Geruchsabweichungen sowie deren Detektion. Siehe hierzu auch die vorstehenden diesbezüglichen Ausführungen. 14. Inwieweit steht die Bundesregierung mit weiteren EU-Staaten im Austausch, um die Standards in der Ferkelkastration bzw. Ebermast zu vereinheitlichen? Die Bundesregierung steht im Rahmen der Europäischen Initiative insbesondere mit den Niederlanden, Dänemark und Schweden im engen Kontakt. Da die Alternativen , die jeweiligen Anforderungen und Voraussetzungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein können, wurde im April 2015 ein gemeinsames Positionspapier an die Europäische Kommission mit der Aufforderung gerichtet , das EU-Recht so anzupassen, dass die Ferkelkastration zukünftig nur noch unter Betäubung durchgeführt werden darf. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Arbeiten auf EU-Ebene, mit denen die Umsetzung der Brüsseler Erklärung zur Ferkelkastration begleitet wird, konsequent fortgesetzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7891 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Inwieweit sind die Erkenntnisse der QS-Koordinierungsplattform „Verzicht auf Ferkelkastration“ (QS Qualität und Sicherheit GmbH) in die Arbeit der Bundesregierung zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration eingeflossen? Die Bundesregierung nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Koordinierungsplattform teil. Die Erkenntnisse und Diskussionen fließen vollumfänglich in die Arbeit der Bundesregierung zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration ein. 16. Inwiefern haben bisher vonseiten der Bundesregierung Dialoge mit dem Einzelhandel sowie mit Verbraucherverbänden stattgefunden, um eine Lösungsfindung mit diesen Akteuren bezüglich alternativer Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration zu erreichen? Die Bundesregierung steht auf verschiedenen Ebenen mit dem Lebensmitteleinzelhandel , den Verbraucherverbänden, den Erzeugerverbänden, den Verarbeitern usw. im Dialog, um die Umstellung auf alternative Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit der QS-Qualität und Sicherheit GmbH durchgeführten Veranstaltungen „Verzicht auf Ferkelkastration – Stand und Perspektiven“ (2010) und „Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration – Praxiserfahrungen und Perspektiven“ (2013) verwiesen. 17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Entstehen von Verbraucherakzeptanz mit Blick auf Fleisch von Tieren, die mit Alternativen zur betäubungslosen Kastration behandelt wurden? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine breite Masse der Verbraucher Fleisch von Tieren, bei denen Alternativen zur betäubungslosen Kastration angewandt wurden, ablehnen. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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