Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 14. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7917 18. Wahlperiode 17.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7747 – Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. Januar 2016 hat die Internationale Expertenkommission Exzellenzinitiative (IEKE) ihren Bericht zur Evaluation der Exzellenzinitiative vorgelegt. Sie schlägt für die neue Exzellenzinitiative zwei Förderlinien vor, die Förderlinie A „Exzellenzcluster II“ sowie die Förderlinie B „Exzellenzprämie“. Darüber hinaus empfiehlt die IEKE, die Laufzeit aller Projekte der aktuellen Exzellenzinitiative um zwei Jahre, d. h. bis zum Ende des Jahres 2019, zu verlängern – auch um Zeit für die Neuaufstellung der neuen Exzellenzinitiative zu gewinnen. Mit dem Bericht der IEKE ist die Debatte, wie die Exzellenzinitiative künftig konkret aussehen soll, in die entscheidende Phase getreten. Am 22. April 2016 soll darüber die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz entscheiden, im Juni 2016 abschließend die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder (vgl. www.gwk-bonn.de). Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Johanna Wanka selbst ist für eine zügige Entscheidungsfindung. Sie sagte der „dpa“ am 5. April 2015: „Für mich ist wichtig, dass der Diskussionsprozess nach der Präsentation der Ergebnisse nicht ellenlang dauert, sondern dass man möglichst in der ersten Jahreshälfte 2016 sagen kann, wie die nächste Phase aussieht.“ Inzwischen sind vier Wochen seit der Veröffentlichung des Berichts der Internationalen Expertenkommission ins Land gegangen, ohne dass die Bundesregierung erklärt hat, wie sie sich konkret die künftige Ausgestaltung der Exzellenzinitiative vorstellt. Dabei ist laut Medienberichten aus gut informierten Kreisen zu hören, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seinen Vorschlag schon längst ausgearbeitet hat: Demnach solle in der nächsten Runde der Exzellenzinitiative es nicht mehr nur der Wissenschaft selbst und ihren internationalen Gutachtern überlassen werden, wohin das Geld fließt. Zudem sollten konkret bestimmte Regionen und Hochschulen bevorzugt und bestimmte Forschungsthemen in den Fokus gerückt werden (siehe Handelsblatt vom 11. Januar 2016, „Elite-Uni-Wettbewerb könnte politisch gelenkt werden“). Die Bundesregierung kann mit der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage daher geeignet Stellung beziehen , welche Vorschläge sie für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative hat und welche Pläne sie hierfür verfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7917 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Am 29. Januar 2016 hat die Internationale Expertenkommission Exzellenzinitiative (IEKE) ihren Bericht zur Evaluation der Exzellenzinitiative vorgelegt. Unmittelbar danach sind die vertraulichen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aufgenommen worden. Ziel ist es, den Regierungschefs von Bund und Ländern am 16. Juni 2016 den Entwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung zum Beschluss vorzulegen. Ausdrückliches Ziel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in den Verhandlungen mit den Ländern ist es, diesen Zeitplan zu halten, um den Hochschulen in Deutschland möglichst früh Klarheit über die inhaltliche Ausgestaltung, den daraus resultierenden Zeitplan und das weitere Verfahren zu verschaffen . Die Bundesregierung steht ausdrücklich zum Grundsatzbeschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs/innen der Länder vom Dezember 2014, insbesondere bzgl. der Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse der Exzellenzinitiative und des wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahrens auch für die Nachfolge der Exzellenzinitiative . 1. Treffen nach Auffassung und Kenntnis der Bundesregierung die im „Handelsblatt “ vom 11. Januar 2016 formulierten Einschätzungen über die mögliche Zukunft der Exzellenzinitiative zu? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung wird Medienberichte mit subjektiven Mutmaßungen zur Nachfolge der Exzellenzinitiative nicht kommentieren. 2. Was hält die Bundesregierung von den Empfehlungen der IEKE, die zukünftige Exzellenzinitiative zu fokussieren auf die beiden Förderlinien „Exzellenzcluster II“ und „Exzellenzprämie“? Die Bundesregierung steht der Zahl der Förderlinien offen gegenüber unter der Voraussetzung, dass die Gesamtarchitektur der Nachfolge der Exzellenzinitiative die Zielsetzung und die Eckpunkte des Grundsatzbeschlusses widerspiegelt. 3. Betrachtet die Bundesregierung die Empfehlungen der IEKE als eine von vielen Diskussionsvorschlägen oder sind die IEKE-Empfehlungen, die Exzellenzinitiative auf die beiden Förderlinien „Exzellenzcluster II“ und „Exzellenzprämie “ zu fokussieren, aus Sicht der Bundesregierung das Fundament für die Position des BMBF hinsichtlich der zukünftigen Exzellenzinitiative ? Die IEKE-Empfehlungen finden in den laufenden Bund-Länder-Verhandlungen besondere Beachtung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7917 4. Welche eigenen Vorstellungen über den Grundsatzbeschluss von Bund und Ländern zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative vom 11. Dezember 2014 hinausgehend hat die Bundesregierung zur Fortführung der Exzellenzinitiative in den letzten Monaten und Jahren entwickelt? Für die Bundesregierung steht die Ausgestaltung des Grundsatzbeschlusses von Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 im Vordergrund. Dies betrifft z. B. die Fokussierung auf universitäre Spitzenforschung, die Nutzung der neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume und das wissenschaftsgeleitete Verfahren . 5. Welche dieser Vorstellungen der Bundesregierung passen zu den Empfehlungen der IEKE? An welchen Stellen gibt es andere Akzente, Differenzen oder klare Gegensätze ? Die Expertenkommission hat sich in ihren Empfehlungen gegen die Nutzung der neuen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten in der direkten Nachfolge der Exzellenzinitiative entschieden. Die Bundesregierung sieht sich auch in diesem Punkt dem Grundsatzbeschluss von Bund und Ländern verpflichtet. 6. Welche Empfehlungen der IEKE unterstützt die Bundesregierung in den Verhandlungen mit den Ländern über die künftige Ausgestaltung der Exzellenzinitiative ? Der IEKE-Bericht würdigt die Auswirkung der Exzellenzinitiative auf die Qualität der Promotion. Die Graduiertenschulen haben dazu wesentlich beigetragen, eine weitere Förderung als separate Förderlinie in der Nachfolge der Exzellenzinitiative sei aber nicht notwendig. Die Bundesregierung unterstützt diesen Vorschlag . Der IEKE-Bericht würdigt die Exzellenzcluster und plädiert für ihre weiterentwickelte Fortführung. Die Bundesregierung unterstützt dies im Sinne des Koalitionsvertrages , besonders bewährte Förderlinien fortzusetzen. Ebenfalls setzt sich die Bundesregierung weiterhin für ein wissenschaftsgeleitetes Verfahren weiterhin ein. 7. Aus wie vielen und welchen Förderlinien soll die Exzellenzinitiative nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig bestehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 8. In welcher Größenordnung sollen aus Sicht der Bundesregierung die Gelder zwischen den entsprechenden Förderlinien aufgeteilt werden? Finanzierungsfragen können erst dann sinnvoll entschieden werden, wenn Bund und Länder sich auf die inhaltliche Ausgestaltung von Förderlinien geeinigt haben . 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die deutsche Hochschullandschaft aus mehr als zwei bis fünf Spitzenstandorten besteht? Nach der Auffassung der Bundesregierung gibt es in Deutschland viele Universitäten , die in einzelnen Themenbereichen im internationalen Vergleich auf Spitzenniveau forschen. Es gibt aber nur wenige Universitäten, die als Einrichtungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7917 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode strukturell diese international wettbewerbsbewährte Forschungsqualität in der Breite und damit über eine signifikante Zahl an Forschungsfeldern bieten. 10. Steht die Bundesregierung zu der Aussage aus dem Grundsatzbeschluss zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative, wonach Bund und Länder anstreben, „dass die bisher gemeinsam für die Exzellenzinitiative bereitgestellten Mittel mindestens im selben Umfang auch künftig für die Förderung exzellenter Spitzenforschung an Hochschulen zur Verfügung stehen“, oder strebt die Bundesregierung eine Erhöhung der Mittel für die künftige Exzellenzinitiative an? Die Bundesregierung bekräftigt den Grundsatzbeschluss. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der IEKE, auf den „extrem kontraproduktiven Zeitdruck“ zu reagieren, indem die Laufzeit aller Projekte der aktuellen Exzellenzinitiative um zwei Jahre, d. h. bis zum Ende des Jahres 2019, verlängert wird? 12. Wird die Bundesregierung die Empfehlung, die Laufzeit der aktuellen Exzellenzinitiative zu verlängern, in den Verhandlungen mit den Ländern unterstützen ? 13. Sollte ggf. die Verlängerung der Laufzeit zusätzlich finanziert werden oder soll sie aus Sicht der Bundesregierung aus dem geplanten Ansatz der neuen Exzellenzinitiative finanziert werden? Die Fragen 11, 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen mit den Ländern nachdrücklich dafür ein, zunächst die inhaltliche Ausgestaltung der Nachfolge der Exzellenzinitiative festzulegen und erst in Abhängigkeit davon Verfahrens- und Finanzierungsfragen zu klären. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist eine Doppelfinanzierung von Projekten nicht möglich. 14. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der IEKE, dass die Exzellenzinitiative keinen nachweisbaren Effekt auf die horizontale Differenzierung nach Wissenschaftsbereichen hatte? Wenn nein, warum nicht? Der IEKE-Bericht konstatiert, dass die Exzellenzinitiative in ihrem Kern auf vertikale Differenzierung zur Formierung besonders forschungsstarker Universitäten („World Class Universities“) ausgerichtet sei. Diese Einschätzung wird von der Bundesregierung geteilt. 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Befund für ihre künftige Wissenschaftspolitik? Der IEKE-Bericht gibt wichtige Hinweise für eine vertikale Differenzierung im Hochschulsystem. Als Folge der Exzellenzinitiative sei aufgezeigt worden, dass es im deutschen Universitätssystem bezüglich der Forschungsleistung markante Unterschiede gebe. Bibliometrische Untersuchungen hätten eine beeindruckende qualitative Leistung der im Rahmen von Exzellenzclustern entstandenen Publikationen bewiesen. Auch deshalb folgt die Bundesregierung den IEKE-Empfehlungen , die Exzellenzcluster als erfolgreiche Förderlinien weiter zu entwickeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7917 16. Wie muss die Exzellenzinitiative aus Sicht der Bundesregierung weiterentwickelt werden, damit sie einen nachweisbaren Effekt auf die horizontale Differenzierung hat? Aus Sicht der Bundesregierung sind für eine horizontale Differenzierung z. B. nach Wissenschaftsbereichen im Hochschulsystem eher themenorientierte Förderprogramme geeignet. Für eine horizontale Differenzierung nach hochschulischen Leistungsbereichen haben Bund und Länder bereits gemeinsam eine Vielzahl an Förderprogrammen wie zum Beispiel den Qualitätspakt Lehre, die Qualitätsoffensive Lehrerbildung oder den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ gestartet. Die Bundesregierung folgt den IEKE-Empfehlungen , die Nachfolge der Exzellenzinitiative auf international sichtbare Spitzenforschung zu fokussieren. 17. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der IEKE, dass die Exzellenzinitiative die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht verbessert , sondern vielmehr die endgültige Entscheidung über eine akademische Karriere in ein höheres Alter verschoben hat? 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Befund für ihre künftige Wissenschaftspolitik, vor allem angesichts einer aus Sicht der Fragesteller unzureichenden Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und einer bisher fehlenden Einigung und keiner Vereinbarung über das in den letzten Monaten mehrmals angekündigte Eine-Milliarde-Programm für zusätzliche Nachwuchsstellen? Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Auch aus Sicht der Bundesregierung ist es problematisch, dass die Entscheidung über einen Verbleib in der Wissenschaft vielfach erst sehr spät getroffen wird. Sie teilt allerdings nicht die Schlussfolgerung der IEKE, die Exzellenzinitiative habe diese Entwicklung verstärkt. Aus Sicht der Bundesregierung hat die Exzellenzinitiative insbesondere positive Auswirkungen auf die Postdoc-Phase, da sie zur Erprobung und Implementierung von effizienteren Instrumenten der Postdoc -Förderung beigetragen hat (z. B. der Etablierung von Tenure Track-Modellen und akademischer Personalentwicklung). Darüber hinaus verhandeln Bund und Länder derzeit über eine gemeinsame Initiative , die dazu beitragen soll, die Karrierewege für den Wissenschaftlichen Nachwuchs planbarer und transparenter zu gestalten. Aus Sicht des BMBF soll das durch eine tendenziell flächendeckende Etablierung der Tenure Track-Professur erfolgen. Dies wird dazu beitragen, dass Entscheidungen über eine akademische Karriere zukünftig deutlich früher fallen. 19. Wie muss die Exzellenzinitiative aus Sicht der Bundesregierung weiterentwickelt werden, damit sich die Entscheidung über eine akademische Karriere nicht weiter nach hinten verschiebt, sondern früher Klarheit etwa durch Instrumente wie den Tenure-Track geschaffen werden kann? Um wissenschaftliche Karrieren planbarer und transparenter zu gestalten, sind eine substantielle Weiterentwicklung der Personalstruktur an den Hochschulen und die Etablierung flächendeckender Personalplanung und -entwicklung in Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen erforderlich. Der Wissenschaftsrat hat mit seinen Empfehlungen zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten im Jahr 2014 aus Sicht der Bundesregierung geeignete Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Personalstruktur gemacht. Für deren Umsetzung sind die Universitäten und Länder zuständig. Die Bundesregierung will mit dem geplanten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7917 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bund-Länder-Programm für den wissenschaftlichen Nachwuchs dazu einen unterstützenden Beitrag leisten. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen in den bisherigen Förderrunden der Exzellenzinitiative? Laut Bericht der IEKE lag der Anteil von Frauen an wissenschaftlichen Leitungspositionen (Professuren, Juniorprofessuren und Nachwuchsgruppenleitungen) in Zukunftskonzepten in den Jahren 2012 bis 2014 in der Größenordnung von 40 Prozent; im Wissenschaftsmanagement waren es sogar mehr als 70 Prozent. Gemäß datengestütztem Bericht von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat wurden beispielsweise von den insgesamt 285 durch Mittel der Exzellenzinitiative finanzierten Professuren in Exzellenzclustern knapp 23 Prozent mit Professorinnen besetzt. Damit liegt der Frauenanteil hier um etwa 2 Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt. Insgesamt sind Frauen in Leitungspositionen aber auch in den Exzellenzclustern – wie im deutschen Wissenschaftssystem allgemein – noch unterrepräsentiert. 21. Was ist die Haltung der Bundesregierung zur jüngsten Empfehlung der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e. V., wonach bei der künftigen Ausgestaltung der Exzellenzinitiative bei der Förderlinie zu den Exzellenzclustern verbindliche Zielvorgaben zur Beteiligung von Wissenschaftlerinnen zu verankern sind (vgl. www.bukof.de/tl_files/Veroeffentl/sn-16-Exzellenzinitiative.pdf)? Das Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern fließt auch in die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine Nachfolge der Exzellenzinitiative ein. 22. Was soll aus den bisher geförderten Graduiertenschulen werden? 23. Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft strukturierter Promotionsprogramme , und wie will sie zu deren Sicherung beitragen? Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der IEKE, bei der Nachfolge der Exzellenzinitiative auf die Fortsetzung von Graduiertenschulen als eigenständiger Förderlinie zu verzichten, da Anschlussmöglichkeiten u. a. in den Instrumenten der DFG oder innerhalb der Universitäten selbst bestehen. Darüber hinaus könnten solche Anschlussmöglichkeiten auch als integraler Bestandteil neuer Förderinstrumente eröffnet werden. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die strukturierten Promotionsprogramme einen wichtigen Beitrag leisten, um die Qualität der Promotionsverfahren zu verbessern. Hierfür stehen ausreichend Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. 24. Anhand welcher Merkmale und Indikatoren definiert die Bundesregierung „universitäre Spitzenforschung“? Die Bundesregierung steht zum wissenschaftsgeleiteten Verfahren. Im Rahmen eines wissenschaftsgeleiteten Verfahrens obliegt es alleine der Wissenschaft, Merkmale und Indikatoren für universitäre Spitzenforschung im internationalen Vergleich zu definieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7917 25. Welche Leistungsdimensionen von Universitäten sind aus Sicht der Bundesregierung messbar, d. h. transparent und objektiv bewertbar? Die Bundesregierung teilt die in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates enthaltene Aussage, dass eine fundierte Bewertung z. B. von Forschungsleistungen anhand rein quantitativer Indikatoren nicht möglich ist, sondern diese immer durch eine qualitative Bewertung ergänzt werden muss. Dies gilt für alle Leistungsdimensionen . Deshalb sollte aus Sicht der Bundesregierung bei einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren das informed Peer-Review das prägende Merkmal sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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