Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7929 18. Wahlperiode 18.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7766 – Interventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anregung von Bundes- und Landessicherheitsbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Interventionsfälle des Bundesamtes für Flucht und Migration“ durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7399 ergeben sich eine Reihe von Nachfragen hinsichtlich von Interventionsfällen weiterer Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie zu Befragungen und Kontaktaufnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegenüber Flüchtlingen seit dem Jahr 2014. 1. Wie viele Interventionsfälle wurden in den Jahren 2000 bis 2015 jeweils von Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPol) und Zoll an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herangetragen (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? In den Jahren 2000 bis 2015 wurden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 17 Fälle gemeldet, in denen es Kontakt des Bundeskriminalamtes (BKA), der Bundespolizei (BPOL) und des Zolls mit Asylantragstellern gegeben hat. Diese sind nach Jahren wie folgt aufgeschlüsselt: Drucksache 18/7929 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Anzahl BKA Anzahl BPOL Anzahl Zoll 2000 2 2001 2002 1 2003 2004 1 2 2005 3 2006 2007 1 1 2008 2009 2010 1 2011 2012 1 2013 1 2014 2015 1 2 2. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen wurde auf Grundlage eines Interventionsfalles ein Schutzstatus gewährt (bitte nach Jahren , Anzahl der Interventionen von BKA, BPol und Zoll, Art des Schutzstatus und Aufenthaltstitels auflisten)? In Interventionsfällen besteht häufig ein Schutzbedarf für den Betroffenen. Die Art des Schutzstatus ist vom Einzelfäll abhängig. Der von der Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltstitel ist abhängig vom Schutzstatus. Angaben zum Schutzstatus, den das BAMF gewährt hat, können für 15 Asylantragsteller gemacht werden. Die Differenz zu den in Antwort zu Frage 1 genannten Zahlen ergibt sich aus folgenden Gründen: Fälle, in denen die Asylantragsteller später eingebürgert wurden, sind im Folgenden nicht aufgeschlüsselt, da die Daten gemäß § 36 Absatz 2 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) unverzüglich gelöscht werden. Des Weiteren sind gemäß § 7 Absatz 3 des Asylgesetzes (AsylG) spätestens nach zehn Jahren die Asylverfahrensakten nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens zu vernichten sowie in den Datenverarbeitungssystemen des BAMF zu löschen. Die Zahlen für die 15 Fälle schlüsseln sich nach Jahren und Art des Schutzstatus wie folgt auf: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7929 Jahr Art des Schutzstatus Meldung vom BKA Meldung von der BPOL Meldung vom Zoll 2000 2 x Art. 16a GG 2 x § 3 AsylG (§ 60 Abs. 1 AufenthG, früher § 51 AuslG) 2 2001 2002 1 x Art. 16a GG 1 x § 3 AsylG (§ 60 Abs. 1 AufenthG, früher § 51 AuslG) 1 2003 2004 2 x Art. 16a GG 2 x § 3 AsylG (§ 60 Abs. 1 AufenthG, früher § 51 AuslG) 1 1 2005 1 x Art. 16a GG 3 x § 3 AsylG (§ 60 Abs. 1 AufenthG, früher § 51 AuslG) 3 2006 2007 1 x § 3 AsylG (§ 60 Abs. 1 AufenthG, früher § 51 AuslG) 1 2008 2009 2010 1 x § 3 AsylG (§ 60 Abs. 1 AufenthG, früher § 51 AuslG) 1 2011 2012 1 x § 3 AsylG (§ 60 Abs. 1 AufenthG, früher § 51 AuslG) 1 2013 1 x Art. 16a GG 1 x § 3 AsylG (§ 60 Abs. 1 AufenthG, früher § 51 AuslG) 1 2014 2015 2 x § 3 AsylG (§ 60 Abs. 1 AufenthG, früher § 51 AuslG) 1 x § 4 AsylG (§ 60 Abs. 2, 3, 4 AufenthG, früher § 53 Abs. 1, 2, 5 AuslG) 1 2 3. Aus welchen Herkunftsländern stammten die jeweiligen Asylsuchenden in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 (bitte nach Jahren und Anzahl der Interventionen des BKA, der BPol und des Zolls auflisten)? Der Bundesregierung liegen Informationen zu drei Fällen des BKA, zehn Fällen der BPOL und vier Fällen des Zolls vor, danach ergibt sich folgende Verteilung der Fälle auf Herkunftsregionen: Drucksache 18/7929 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Meldung vom BKA mit den Herkunftsregionen Meldung der BPOL mit den Herkunftsregionen Meldung des Zoll mit den Herkunftsregionen 2000 1 x Balkan 1 x Naher und Mittlerer Osten 2001 2002 1 x Naher und Mittlerer Osten 2003 2004 1 x Naher und Mittlerer Osten 2 x Naher und Mittlerer Osten 2005 2 x Asien 2006 2007 1 x Naher und Mittlerer Osten 1 x Naher und Mittlerer Osten 2008 2009 2010 1 x Naher und Mittlerer Osten 2011 2012 1 x Naher und Mittlerer Osten 2013 1 x Balkan 2014 2015 1 x Naher und Mittlerer Osten 1 x Asien 1 x Naher und Mittlerer Osten 4. In welchen Fällen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. das BAMF die Anerkennung eines Nachfluchtgrundes mit welcher Begründung ab (bitte nach Jahren und Herkunftsland auflisten sowie unter Angabe ob Intervention aus BKA, BPol oder Zoll erfolgte)? Das BAMF hat in keinem Fall einen Schutzstatus versagt. 5. Inwieweit war das Bundesministerium des Innern über diese Praxis informiert (bitte unter Angabe seit wann, durch wen und gegenüber wem)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7399 vom 28. Januar 2016 verwiesen. 6. Sind der Bundesregierung Fälle in den Jahren 2000 bis 2013 bekannt, in denen im Zuge von Interventionsfällen anerkannte Flüchtlinge mit Straftaten aus dem Bereich der Voraussetzungsnormen in § 3 des Artikels 10-Gesetzes verurteilt wurden? Wenn ja, bitte unter Angabe von Jahr der Verurteilung und Art der Straftat, Herkunftsland des Flüchtlings, Anerkennungsjahr durch das BAMF und des Ausweises ob Interventionsfall des BKA, der BPol oder des Zolls auflisten. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7929 7. Auf welcher Grundlage wird die Praxis der „Interventionsfälle“ im BAMF oder der Vorgängerbehörde bezogen auf BKA, BPol und Zoll durchgeführt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7399 vom 28. Januar 2016 verwiesen. 8. Inwieweit sind der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7 Interventionsfälle bekannt, bei denen sich Sicherheitsbehörden der Länder (Landeskriminalämter , Landesämter für Verfassungsschutz, Polizeidienststellen) mit Interventionsfällen an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. das BAMF in den Jahren 2000 bis 2015 wandten (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? In den Jahren von 2000 bis 2015 wurden dem BAMF 122 Fälle gemeldet, in denen es Kontakt von Sicherheitsbehörden der Länder (Landeskriminalämter, Landesämter für Verfassungsschutz, Polizeidienststelle) mit Asylantragstellern gegeben hat. Diese sind nach Jahren wie folgt aufgeschlüsselt: Jahr Anzahl LKA Anzahl LfV Anzahl Polizeidienststelle 2000 1 1 2001 1 1 2002 4 2 2003 2 2 2004 9 5 2005 2 6 3 2006 5 5 9 2007 3 5 1 2008 6 7 2 2009 3 1 2 2010 8 2 2 2011 2 1 1 2012 1 3 2013 1 7 2014 1 2 2015 2 1 9. Auf welcher Grundlage erfolgen ggf. diese Interventionen gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. dem BAMF durch Sicherheitsbehörden der Länder? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Drucksache 18/7929 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. In wie vielen Fällen gingen Interventionen durch Sicherheitsbehörden des Bundes gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. dem BAMF in den Jahren 2000 bis 2015 entsprechende Anregungen von Sicherheitsbehörden der Länder (Landeskriminalämter, Landesämter für Verfassungsschutz, Polizeidienststellen) voraus (bitte nach Jahren und Herkunftsland sowie unter Angabe des die Intervention anregenden Bundeslandes auflisten)? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Jahr 2004 für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine Meldung für die Herkunftsregion Afrika abgegeben. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich Sicherheitsbehörden der Länder an Ausländerbehörden direkt mit der Bitte um Gewährung eines Bleibestatus im Zusammenhang mit Interventionen auf Landesebene in den Jahren 2000 bis 2015 wandten? Wenn ja, bitte unter Nennung des Jahres, Bundeslandes, der Sicherheitsbehörde und beteiligten Ausländerbehörde? Zu Interventionsfällen, die direkt von den Sicherheitsbehörden der Länder an die Ausländerbehörden gerichtet wurden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Wieso werden, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7399 ausgeführt, zu den anlassbezogenen Kontaktaufnahmen mit Asylsuchenden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit dem Jahr 2014 keine Statistiken geführt? Es besteht für das BfV keine rechtliche Verpflichtung zum Führen einer Statistik. 13. Unter welcher Bezeichnung/welchen Namen tritt seit dem Jahr 2014 das BfV Flüchtlingen bei anlassbezogenen Kontaktaufnahmen mit Asylsuchenden auf? Die Antwort wird als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt*. 14. Inwiefern und in welchem Umfang kommt das Bundesministerium des Innern über diese Informationsbeschaffungsmaßnahmen des BfV seither seiner Unterrichtungspflicht nach § 8b Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anstelle des gleichlautenden, aber aufgehobenen § 8a Absatz 6 BVerfSchG gegenüber den Parlamentarischen Gremien nach? Soweit der Schwerpunkt der Frage 14 bei der „Informationsbeschaffung“ liegt, wird hier auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Gemäß § 8b Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) unterrichtet das Bundesministerium des Innern das Parlamentarische Kontrollgremium über Anordnungen nach § 8a Absatz 2 und 2a BVerfSchG, die bei anlassbezogenen Befragungen im Sinne der Fragestellung nicht einschlägig sind. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333