Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7930 18. Wahlperiode 18.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7773 – Einrichtung eines europäischen Geheimdienstzentrums V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einem Bericht des Magazins „DER SPIEGEL“ vom 19. Februar 2016 wollen europäische Geheimdienste ihre Kooperation abermals ausweiten. Demnach entstehe ein „Anti-Terror-Zentrum“ (im Folgenden: Geheimdienstzentrum) in der Nähe von Den Haag, Vorbild sei das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum “ (GTAZ) in Berlin. Das Zentrum in Den Haag wird dem Magazin „DER SPIEGEL“ zufolge im Rahmen der europäischen „Counter Terrorism Group“ (CTG) errichtet, in der sich die Geheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen und der Schweiz organisieren. Die „CTG“ wird turnusgemäß derzeit vom niederländischen Geheimdienst AIVD geführt (Bundestagsdrucksache 18/7466). „DER SPIEGEL“ zitiert dessen Leiter mit den Worten, das neue Zentrum sei als „gemeinsame Gegenstrategie“ gegen Terrorismus entworfen . Unter anderem würden die Beteiligten „Erkenntnisse zu ausländischen Kämpfern und der Bedrohung, die von ihnen ausgeht, auf multilateraler Basis so schnell und umfassend wie möglich“ austauschen. Auch die EU-Polizeiagentur Europol hat jüngst ein „Europäisches Zentrum für Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) gestartet (netzpolitik.org vom 26. Januar 2016). Das Zentrum wurde von Europol-Direktor Rob Wainwright im Beisein des EU-Innenkommissars Dimitris Avramopoulos und des niederländischen Innenministers Ardvander Steur in Amsterdam der Öffentlichkeit vorgestellt. Das ECTC vereint fünf bereits bei Europol existierende Abteilungen. Hierzu gehören die Kontaktstellen „Hydra“ und „Travellers“, in denen Europol Daten über „ausländische terroristische Kämpfer“ speichert. Als Zentralstelle für Finanzermittlungen will Europol Finanzströme im Bereich „Terrorismus“ verfolgen sowie anstößige Internetinhalte ermitteln und deren Entfernung beantragen. Die am ECTC beteiligten Stellen sowie die EU-Mitgliedstaaten kommunizieren über das verschlüsselte SIENA-Netzwerk (Secure Information Exchange Network Application) von Europol (Bundestagsdrucksache 18/6223). Die „CTG“ wurde von dem informellen „Berner Club“ ins Leben gerufen, der von den fünf Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Schweiz gegründet wurde und an dem mittlerweile die Inlandsgeheimdienste aller EU- Mitgliedstaaten sowie Norwegen teilnehmen (Bürgerrechte & Polizei, Cilip, Ausgabe 91). Die Europäische Kommission ist ebenfalls Teil der „CTG“. Tref- Drucksache 18/7930 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode fen auf „Arbeitsebene“ finden vierteljährlich statt. Zwar hat die EU keine Kompetenz für geheimdienstliche Belange, dennoch ist beim Generalsekretariat des Rates das Lagezentrum „Intelligence Cell“ (früher: Joint Situation Center – IntCen) angesiedelt. Wie die „CTG“ erstellt das IntCen Lageberichte und Bedrohungsanalysen für die Inlandsgeheimdienste der EU-Mitgliedstaaten. Das IntCen wird mittlerweile von dem deutschen Ex-Bundesnachrichtendienstler Gerhard Conrad geleitet (The Times of Israel vom 12. Dezember 2015). Sämtliche Auskünfte zur Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der „CTG“, dem „Berner Club“ oder der „Intelligence Cell“ sind geheim und den Abgeordneten wird auch nicht die Einsicht in der Geheimschutzstelle des Bundestages ermöglicht (Bundestagsdrucksache 17/9844). So kann aus Sicht der Fragesteller nicht nachvollzogen werden, aus welchem Grund eine weitere Zentralisierung europäischer Geheimdienste in dem neuen „Anti-Terror-Zentrum “ erforderlich sein soll. Besonders gravierend ist die Nichtauskunft auch deshalb, da die Bundesregierung eine frühere Nachfrage zu dem geplanten Zentrum ausweichend beantwortet hatte, und zwar zum „Anti-Terror-Zentrum“ bei Europol Auskunft gab, aber nicht zum erfragten Geheimdienstzentrum (Bundestagsdrucksache 18/7466). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Eine Beantwortung der Fragen 21, 22, 27 und 31 zu dem Frageteil „Berner Club“ kann aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen . Die erbetenen Auskünfte können aufgrund der Restriktionen der sogenannten „Third-Party-Rule“ nicht veröffentlicht werden. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter der Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann einen Nachteil für das Wohl des Bundes bedeuten, da durch die Missachtung einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert würden. Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das geringfügige Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die so bekannt gewordenen Informationen, die nach den Regeln der „Third- Party-Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des Verfassungsschutzes an dem internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7930 1. Inwiefern hat sich die noch vor einem halben Jahr vorgetragene Haltung der Bundesregierung verändert, wonach die Europäische Union „keine Zuständigkeit für die Belange der Nachrichtendienste“ habe und deshalb auf Ebene der Europäischen Union „keine Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten“ stattfinde und die deutschen Geheimdienste für die internationale Zusammenarbeit deshalb ausschließlich „die bewährten Kooperationsformate“ nutzen (Bundestagsdrucksache 18/5048)? Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert. 2. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Einrichtung eines Geheimdienstzentrums mit europäischen Geheimdiensten mitteilen? Die Counter Terrorism Group (CTG) ist ein informeller Zusammenschluss von 30 europäischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten. Vertreten sind die Inlandsdienste aller EU-Staaten sowie von Norwegen und der Schweiz. Der CTG- Vorsitz folgt jeweils der EU-Ratspräsidentschaft. Die CTG richtet im ersten Halbjahr 2016 eine operative „Plattform“ ein, die durch von den CTG-Diensten entsandte Verbindungsbeamte den Austausch operativer Erkenntnisse zum Phänomenbereich Islamistischer Terrorismus vereinfachen und beschleunigen wird. Daneben wird derzeit geprüft wie dieser Erkenntnisaustausch informationstechnisch unterstützt werden könnte. Innerhalb der CTG existiert bereits eine intensive und ergiebige Kooperation. Ziel der Plattform ist ein noch engerer und umfassenderer Informationsaustausch auf multilateraler Basis. 3. Wer hat die Einrichtung des Geheimdienstzentrums vorgeschlagen, und wann wurde dessen Einrichtung beschlossen? Die Einrichtung der oben genannten Plattform wurde aus der Mitte der CTG-Mitgliedsdienste vorgeschlagen und wird von der aktuellen CTG-Präsidentschaft umgesetzt. 4. Wo genau soll das Geheimdienstzentrum entstehen, und an welche bestehenden Räumlichkeiten ist es angegliedert? Die o. g. Plattform soll nach derzeitigem Planungsstand voraussichtlich in den Niederlanden in Den Haag eingerichtet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Inwiefern ist die Europäische Kommission in die Errichtung oder den Betrieb des Geheimdienstzentrums involviert, und welche Angehörigen der Kommission haben hierzu an welchen konstituierenden Treffen teilgenommen ? Die Europäische Kommission ist in die Errichtung oder den Betrieb der Plattform nicht involviert. Die operative Plattform der CTG ist – wie auch die CTG selbst – keine EU-Institution. 6. Inwiefern ist die Europäische Kommission auch in die Arbeit der „CTG“ bzw. ihre Belange involviert, und welche Angehörigen der Kommission nehmen hierzu an welchen Treffen teil? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Drucksache 18/7930 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Aufgaben soll das Geheimdienstzentrum konkret übernehmen? Die in Frage stehende Plattform befindet sich derzeit in einer ersten Planungsphase . Aussagen zu den genauen Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 8. Welche Phänomene der Bereiche Kriminalität und Terrorismus werden von dem Geheimdienstzentrum behandelt? 9. Im Rahmen welcher Zusammenarbeitsformen wird das Geheimdienstzentrum geführt, und über welches Personal verfügt es? 10. Welche Plattformen und Dienstleistungen werden in dem Geheimdienstzentrum zusammengeführt, welche interne Organisationsstruktur ist vorgesehen , und welche Ressourcen werden hierfür eingesetzt? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 11. Welche Kosten entstehen für den Betrieb des Geheimdienstzentrums, und wie werden diese übernommen? Die oben genannte Plattform befindet sich in einer ersten Planungsphase. Aussagen zu entstehenden Kosten sind derzeit nicht möglich. 12. Welche Behörden welcher Mitgliedstaaten werden sich in dem Geheimdienstzentrum organisieren oder austauschen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 13. Welche (Unter-)Arbeitsgruppen werden in dem Geheimdienstzentrum eingerichtet , wer führt diese an, und welche Aufgaben sollen diese übernehmen ? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 14. Nach welcher Maßgabe soll das Geheimdienstzentrum „assessed intelligence “, also bereits ausgewertete Informationen, oder auch Originalquellen („raw intelligence“) verarbeiten? Der Informationsaustausch erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden nationalen Übermittlungsvorschriften. 15. Über welche Kanäle und mithilfe welcher Analysewerkzeuge werden in dem Geheimdienstzentrum Informationen über „Gefährder“ und „Terrorfinanzierung “ ausgetauscht? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 16. Welche Aufgaben werden in dem Geheimdienstzentrum derzeit vom niederländischen Geheimdienst AIVD übernommen? Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 7 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7930 17. In welcher Häufigkeit sollen regelmäßige Treffen der Beteiligten des Geheimdienstzentrums bzw. der (Unter-)Arbeitsgruppen stattfinden? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 18. Welche Datensammlungen werden in dem Zentrum eingerichtet, und wer darf dort einstellen bzw. abrufen? Einzelheiten zur Konzeption werden derzeit erarbeitet. Der Informationsaustausch erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden nationalen Übermittlungsvorschriften . 19. Auf welche Weise wird das Geheimdienstzentrum auch mit dem ECTC bei Europol zusammenarbeiten oder Strukturen des ECTC nutzen? Es handelt sich um eine ausschließlich nachrichtendienstliche Plattform. Eine direkte Zusammenarbeit des „Europäischen Zentrum für Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) bei Europol und der geplanten Plattform erfolgt nicht. Die Strukturen des ECTC werden nicht genutzt. Die CTG steht im Übrigen mit relevanten Akteuren wie EUROPOL in Kontakt, um Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu sondieren. 20. Im Rahmen welcher Zusammenarbeitsformen und Rechtssetzungen können das Geheimdienstzentrum und das ECTC Informationen austauschen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 21. Welche Geheimdienste welcher Länder (auch Deutschlands) koordinieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der CTG und im „Berner Club“, und inwiefern arbeiten dort auch Auslandsgeheimdienste der EU- Mitgliedstaaten zusammen? Bezüglich der CTG wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Bezüglich des Berner Clubs wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Auf welche Weise ist der informelle „Berner Club“ in die Einrichtung des Geheimdienstzentrums involviert? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23. Inwiefern ist das EU-Lagezentrum IntCen in die Errichtung oder den Betrieb des Geheimdienstzentrums involviert? Das Europäische Intelligence Analysis Centre (EU IntCen) ist in die Einrichtung und den Betrieb der operativen Plattform nicht involviert. 24. Auf welche Weise wird sich das Geheimdienstzentrum mit dem EU-Lagezentrum IntCen austauschen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Drucksache 18/7930 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Welche Aufgaben werden vom niederländischen Geheimdienst AIVD als Vorsitz in der „CTG“ übernommen? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 11 wird verwiesen. 26. Wie ist die „CTG“ gegliedert, wenn sie sich nicht in Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen auffächert (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Treffen der CTG finden auf Leitungs- und auf Arbeitsebene statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 27. Aus welchem Grund hatte die Bundesregierung im Februar 2016 nicht beantwortet , inwiefern die „CTG“ oder der „Berner Club“ mit der Einrichtung eines „EU-Anti-Terror-Zentrums“ europäischer Geheimdienste befasst waren oder hierzu Diskussionen geführt haben (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass europäische Nachrichtendienste – wie in der medialen Berichterstattung (DIE WELT online vom 4. Januar 2016) ausgeführt – ihre Zusammenarbeit im Rahmen eines EU-Anti-Terror-Zentrums bzw. einer „Intelligence Cell“ bei Europol ausbauen wollen. Die Zusammenarbeit der europäischen Nachrichtendienste findet außerhalb des institutionellen Rahmens der Europäischen Union statt. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 28. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass europäische Inlandsgeheimdienste ihre Zusammenarbeit im Rahmen einer „Intelligence Cell“ ausbauen wollen, und welche „Koordinierungsaufgaben“ sollen von dieser übernommen werden (WELT ONLINE vom 4. Januar 2016)? 29. Inwiefern handelt es sich bei der auf Bundestagsdrucksache 18/7466 erfragten „Intelligence Cell“ um das nun gegenständliche Geheimdienstzentrum nahe Den Haag? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 30. Inwiefern würden aus Sicht der Bundesregierung nach der Einrichtung des Geheimdienstzentrums bisherige Zusammenarbeitsformen europäischer Inoder Auslandsgeheimdienste überflüssig? Die oben genannte Plattform soll die bisherige Zusammenarbeit der europäischen Inlandsdienste ergänzen. Dies entspricht auch den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. Dezember 2015, nach denen insbesondere der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsdiensten stärker strukturiert werden soll. Die bisherigen Zusammenarbeitsformen europäischer In- oder Auslandsnachrichtendienste werden hierdurch nicht überflüssig. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7930 31. Aus welchem Grund hält die Bundesregierung ein Fortbestehen und die weitere Teilnahme an der „Civilian Intelligence Cell“ des EU Situation Centre, dem „Berner Club“ und der „CTG“ für weiterhin notwendig oder auch entbehrlich ? Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist diese Art der Zusammenarbeit heute wichtiger denn je. Die Notwendigkeit der vertieften Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsdiensten wurde vom Europäischen Rat am 17./18 Dezember 2015 angesichts der Terroranschläge mit vielen Toten und Verletzten vom 13. November in Paris erneut eingefordert. Daher sind die bestehenden Gremien und Zusammenarbeitsforen in diesem Bereich in vollem Umfang zu nutzen, um solche Anschläge möglichst zu verhindern. 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