Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7947 18. Wahlperiode 21.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7727 – Tornadoeinsatz in der Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die im Rahmen der Operation „Counter Daesh“ eingesetzten Flugzeuge der Bundeswehr sollen verbündete Staaten beim Kampf gegen den ISIS unterstützen . Einige der verbündeten Staaten Deutschlands verfolgen jedoch abweichende primäre Kriegsziele in Syrien, so etwa die Türkei, Katar oder das Königreich Saudi-Arabien. Vor diesem Hintergrund befürchten die Fragesteller die Unterstützung genau dieser Kriegsstrategien unter dem Deckmantel der Auseinandersetzung mit dem ISIS. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Durch die Beteiligung der Bundeswehr an der Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation des sog. „Islamischen Staats“ (IS) unterstützt die Bundesrepublik Deutschland insbesondere Frankreich, Irak und die internationale Allianz in ihrem Kampf gegen den IS. Die deutsche militärische Unterstützung ist in einen breiten politischen Ansatz eingebettet, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und auf politischer , diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt. Dieser Ansatz hat zum Ziel, den IS einzudämmen und den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen und inklusiv eingebunden werden und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene eine nachhaltige politische Befriedung Syriens und der gesamten Region erreicht wird. Drucksache 18/7947 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Tornados der Bundeswehr werden seit Dezember 2015 im Rahmen der Operation „Counter Daesh“ eingesetzt, und mit welchen Aufklärungsfähigkeiten sind die Maschinen jeweils ausgestattet? Die TORNADO-Luftfahrzeuge der Bundeswehr werden seit dem 8. Januar 2016 im Rahmen der Operation Inherent Resolve (OIR) eingesetzt. Hierfür standen zunächst vier Luftfahrzeuge, seit dem 12. Januar 2016 insgesamt sechs Luftfahrzeuge zur Verfügung. Die Luftfahrzeuge werden mit den Aufklärungsbehältern ARP (Aerial Reconnaissance Pod) I und II eingesetzt. Diese verfügen sowohl über einen optischen als auch über einen Infrarot-Sensor und sind in der Lage, abbildende Aufklärung bei Tag und Nacht zu ermöglichen. 2. Über welchen Territorien (Türkei/Syrien/Irak/weitere Staaten) werden die Flugzeuge hauptsächlich eingesetzt (wenn möglich, bitte Angabe in Prozent machen)? Die TORNADO-Luftfahrzeuge führen Aufklärungseinsätze ausschließlich über dem Hoheitsgebiet von Syrien und dem Irak durch. Der Luftraum der Türkei wird nur zum An- und Abflug genutzt. Bisher lagen ca. 40 Prozent der beauftragten Aufklärungsziele in Syrien und ca. 60 Prozent im Irak. 3. Wurden auch Flüge über den Regionen um die Städte Kamischli, Kobane, Azaz und Afrin (Syrien) durchgeführt, bzw. wurden im Rahmen der Aufklärungsflüge auch Bilder generiert, die den Bereich dieser Städte abdeckten? Die Antwort zu Frage 3 ist als „VS-Geheim“ eingestuft, da hierin Informationen zur Luftraumordnung enthalten sind, deren Kenntnis durch Unbefugte die Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten gefährden würde.1 4. Wie viele Einsatzflüge wurden seit Dezember 2015 absolviert, mit welcher jeweiligen Flugdauer? Mit Stand vom 29. Februar 2016 wurden durch die TORNADO-Luftfahrzeuge der Bundeswehr 134 Flüge absolviert und dabei 402 Flugstunden erbracht. Die jeweilige Flugdauer der Einsatzflüge ist leicht unterschiedlich. Durchschnittlich dauerte ein Einsatzflug bislang ca. drei Stunden. 5. Wie viele Einsätze der Koalition wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der durch die Aufklärungstornados ermittelten Daten gegen ISIS-Ziele geflogen? Der Bundesregierung liegen hierüber keine eigenen Erkenntnisse vor. 6. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Opfer (Kämpfer/Zivilisten ) dieser Angriffe durch die Koalition? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7947 7. Welche Art von Daten/Bildern werden von den Tornados als Rohdaten erhoben ? Die Antwort zu Frage 7 ist als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, da hierin Informationen enthalten sind, deren Kenntnis nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, weil sie detaillierte Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Streitkräfte erlauben.2 8. Welche Anteile der so erhobenen Daten werden gespeichert und können erst nach Landung der Maschine ausgewertet werden, bei welchen Anteilen ist ein direkter, Echtzeit/live-download der Daten möglich (bitte Angabe in Prozent )? Die Antwort zu Frage 8 ist als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, da hierin Informationen enthalten sind, deren Kenntnis nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, weil sie detaillierte Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Streitkräfte erlauben.2 9. Mit welcher Technologie arbeitet die Echtzeit-Versendung der Daten, wie werden sie ver- und entschlüsselt, und welche Stellen/Staaten/Einrichtungen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über die Fähigkeit zur Entschlüsselung ? Die Antwort zu Frage 9 ist als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, da hierin Informationen enthalten sind, deren Kenntnis nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, weil sie detaillierte Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Streitkräfte erlauben.2 10. Wo, wann und durch wen findet eine erste Sichtung/Bearbeitung der Rohdaten statt? Die gewonnenen Bilddaten werden durch die nationale deutsche Auswertezelle im deutschen Einsatzkontingent in Incirlik in der Türkei ausgewertet und bearbeitet . Dies geschieht in der Regel nach dem Vorliegen der Rohdaten nach dem Flug. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Wie, wann und durch wen werden die Daten an welche zentrale Stelle weitergeleitet ? Der freigebende Offizier im deutschen Einsatzkontingent, der sog. „Releasing Officer“, versieht die weiterzugebenden Aufklärungsergebnisse mit dem entsprechenden Freigabevermerk und stellt sicher, dass diese dann im IT-System für den Informationsraum OIR zur Verfügung gestellt werden. Dies sind Informationen, die zur Verdichtung des Lagebildes im zuständigen taktischen Luftwaffenhauptquartier (Combined Air Operations Centre/CAOC) in Al Udeid und so auch zu einer Verbesserung des Gesamtlagebildes im operativen Hauptquartier der Koalition in Kuwait (Combined Joint Task Force/CJTF) beitragen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/7947 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wer hat an welchem Punkt des Prozesses automatisch Zugang zu den Daten? Vor einer Freigabe seitens des deutschen „Releasing Officer“ hat ausschließlich deutsches Personal Zugang zu den gewonnenen Aufklärungsdaten. Erst nach der Freigabe werden diese in den Informationsraum OIR eingestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. An wen könnten auf Anfrage die Daten noch weitergegeben werden? Wer entscheidet darüber? Eine über die Verwendung in der Koalition hinausgehende Weitergabe der gewonnenen Ergebnisse ist nicht vorgesehen. 14. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen unbefugte Dritte in den Besitz der durch die Flugzeuge erhobenen Daten gelangt sind? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Wie definiert die Bundesregierung den „besonderen Kreis der an der Operation Inherent Resolve teilnehmenden Staaten“ (vgl. Aussagen des Sprechers des Bundesministeriums der Verteidigung, Michael Henjes, bei der Bundespressekonferenz am 8. Januar 2016)? Gemeint sind die Staaten, die als Teil der Operation Inherent Resolve am Informationsraum OIR teilhaben, in den die deutschen Aufklärungsprodukte eingestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 16. Welche Länder gehören diesem Kreis aktuell an, welche sind seit Dezember 2015 ggf. hinzugekommen, welche wurden ggf. ausgeschlossen? Derzeit haben Deutschland und die Länder Australien, Bahrain, Belgien, Dänemark , Frankreich, Großbritannien, Italien, Jordanien, Kanada, Katar, Marokko, Neuseeland, die Niederlande, Saudi-Arabien, Schweden, Singapur, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die Vereinigten Staaten von Amerika Zugriff auf den Informationsraum OIR. 17. Ist es sicher ausgeschlossen, dass Russland, Saudi-Arabien oder Katar Zugriff zu den Daten erhalten? Russland ist nicht Teil der Operation Inherent Resolve und erhält keine deutschen Aufklärungsergebnisse. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Wie findet die Weiterleitung der Daten an türkische Kräfte statt? Haben diese automatischen Zugriff auf die Daten, ganz oder teilweise? Die Türkei gehört dem Informationsraum OIR an und erhält damit die Aufklärungsergebnisse . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7947 19. Wer stellt wo und in welchem Punkt des Prozesses anhand welcher Kriterien fest, ob auf den Bildern möglicherweise Stellungen oder Aufenthaltsorte kurdischer Kräfte (Peschmerga, YPG, SDF, PKK, HPG oder andere) und/oder syrischer regierungsnaher Kräfte zu erkennen sind? Wie wird mit diesen Daten weiter verfahren? Alle Aufklärungsergebnisse bedürfen einer nationalen Auswertung und einer anschließenden Freigabe. So wird gewährleistet, dass die Weitergabe von Erkenntnissen ausschließlich der Bekämpfung des IS sowie dem Schutz von nicht zu bekämpfenden Zivilpersonen und -einrichtungen dient. Das Humanitäre Völkerrecht macht keine Vorgaben für die Aufklärung, sondern für die Bekämpfung von Zielen. Aufgeklärt werden daher sowohl militärische Ziele als auch zivile Objekte. Um eine entsprechende Unterscheidung in der weiteren Bewertung durch das taktische Luftwaffenhauptquartier (CAOC) zu erleichtern bzw. sicherstellen zu können, enthalten die weitergegebenen Produkte – wo immer möglich – entsprechende Kenntlichmachungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 20. Wurden auf Seiten der Bundeswehr Kontrolleure/„red card holders“ installiert ? Wenn ja, wer bekleidet diese Position, wo ist sie/er stationiert und auf welcher Verfahrensgrundlage/Operationsplanung handelt sie/er? Der sog. Red Card Holder ist der deutsche „Senior National Representative“ im taktischen Luftwaffenhauptquartier (CAOC) in Al Udeid in Katar. Derzeit ist dieser ein Offizier im Dienstgrad Oberst. Er stellt die Mandatskonformität des Einsatzes der eingesetzten deutschen Luftfahrzeuge sicher. Die Operationsführung erfolgt multinational. Der „Red Card Holder“ handelt auf der Grundlage des politischen Mandates und gemäß der gültigen Weisungslage. Durch die nationale Unterstellung über das Einsatzkontingent, das Einsatzführungskommando der Bundeswehr und das Bundesministerium der Verteidigung ist die Einhaltung des politischen Mandates durch deutsche Kräfte gewährleistet. Daneben stellt der „Releasing Officer“ als Teil des deutschen Einsatzkontingentes in Incirlik (Türkei) sicher, dass sich die weiterzugebenden Aufklärungsergebnisse innerhalb des Mandatsgebietes befinden und sich auf den jeweiligen spezifischen und vorher durch den „Red Card Holder“ geprüften Aufklärungsauftrag beziehen. Zur Klarstellung, dass sich der deutsche Beitrag entsprechend dem Mandat des Deutschen Bundestages gegen den IS richtet, erfolgt die Freigabe mit dem Vermerk „For Counter-DAESH Operation only“. Der „Releasing Officer“ ist als Offizier (derzeit im Dienstgrad Hauptmann) Teil des deutschen Einsatzkontingentes in Incirlik. 21. In wie vielen Fälle wurden diese Kontrolleure/„red card holders“ ggf. tätig im Sinne einer eigentlich intendierten Verhinderung der Weitergabe von Materialien (bitte unter Angabe von Datum, Einsatzort bzw. aufgeklärter Region , Vorfall, beteiligten Seiten, Einschätzung der Bundeswehr)? Ein solcher Fall ist bisher nicht eingetreten. Drucksache 18/7947 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Gab es Fälle, in denen diese Kontrolleure/„red card holders“ im Nachhinein die Weitergabe von Materialien widerrufen mussten bzw. kritisierten (bitte unter Angabe von Datum, Einsatzort bzw. aufgeklärter Region, Vorfall, beteiligten Seiten, Einschätzung der Bundeswehr)? Ein solcher Fall ist bisher nicht eingetreten. 23. Hat das Eingreifen dieser Kontrolleure/„red card holders“ oder anderer verantwortlicher deutscher Stellen zu Protesten/Unmutsbekundungen anderer Staaten geführt (bitte unter Nennung der beteiligten Länder, des umstrittenen Materials und der deutschen Reaktion)? Ein solcher Fall ist bisher nicht eingetreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen. 24. Sichten diese Kontrolleure/„red card holders“ sämtliches Material, bevor es an den „besonderen Kreis der an der Operation Inherent Resolve teilnehmenden Staaten“ weitergeleitet wird? Wenn nein, wie hoch ist der Anteil des gesichteten Materials in Prozent? Sämtliche Aufklärungsergebnisse werden vor der Weitergabe gesichtet, auf Mandatskonformität geprüft und vor der Einstellung in den Informationsraum OIR mit dem Vermerk „For Counter-DAESH Operation only“ versehen. 25. Sichten diese Kontrolleure/„red card holders“ sämtliches Material, bevor es an Staaten außerhalb dieses Kreise weitergegeben wird? Wenn nein, wie hoch ist der Anteil des gesichteten Materials in Prozent? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 26. Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass die von den deutschen Flugzeugen erhobenen Daten von anderen Staaten auch zur Bekämpfung von a) kurdischen Kräften und/oder b) syrischen regierungsnahen Kräften verwendet wurden? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Die Aufklärungsergebnisse werden mit dem Freigabevermerk „For Counter- DAESH Operation only“ versehen, um den politischen Willen – wie im Mandat manifestiert – auszudrücken. Grundsätzlich wird im vertrauensvollen Miteinander mit den Partnernationen davon ausgegangen, dass diese sich an diese zweckgebundene Verwendung der Aufklärungsergebnisse halten. Darüber hinaus wird bereits im Vorfeld und im Rahmen der Planung eines Einsatzfluges die Mandatskonformität beachtet, indem nur Aufklärungsaufträge angenommen werden, bei denen ein Zusammenhang mit dem Kampf gegen den IS erkennbar ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7947 27. Wurden Stellungen, die von den türkischen Streitkräften/der türkischen Luftwaffe zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 im Krieg gegen a) PKK, b) YPG, c) SDF, d) HPG oder e) andere kurdische Milizen angegriffen wurden, in den Tagen/Wochen zuvor mit deutschen Tornados überflogen? Wenn ja, wurden hierbei Aufklärungsmaterialien erstellt? Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, die die Kontrolle über die Daten und die damit verbundenen Verfahrensweisen im Detail regeln sollen. Zur Auftragsdurchführung überfliegen die TORNADO-Luftfahrzeuge der Bundeswehr aufgrund der geographischen Lage regelmäßig Gebiete in Syrien und im Irak, die durch kurdische Kräfte kontrolliert werden. Hierbei wurden keine Aufklärungsbilder kurdischer Stellungen erstellt. Hinsichtlich der Kontrolle und der Verfahrensweisen bei der Weitergabe von Aufklärungsergebnissen wird auf die Antworten zu den Fragen 8, 10 bis 13, 15 bis 20 sowie 24 bis 26 verwiesen. Diese enthalten eine umfassende Darlegung der einschlägigen Verfahrensweisen. 28. Wurden seit Beginn der Operation „Counter Daesh“ kritische Vorfälle der beteiligten deutschen Tornados mit Flugzeugen anderer Staaten verzeichnet (bitte unter Nennung des Datums, Vorfalls, Orts, beteiligter Staaten/LFZ)? Derartige kritische Vorfälle sind nicht vorgekommen. 29. Wurden seit Beginn der Operation „Counter Daesh“ kritische Vorfälle von deutschen Tornados durch Luftabwehrmaßnahmen anderer Staaten verzeichnet (bitte unter Nennung des Datums, Vorfalls, Orts, beteiligter Staaten /LFZ)? Derartige kritische Vorfälle sind nicht vorgekommen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333