Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7956 18. Wahlperiode 22.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Lutze, Herbert Behrens, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7789 – Das Nordstream-2-Projekt vor dem Hintergrund der Energiesicherheit und Sanktionspolitik gegen Russland 1. Wie bewertet die Bundesregierung das Nordstream-2-Projekt hinsichtlich der Energiesicherheit für Deutschland und die EU? Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wird die Eigenförderung von Erdgas in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien in den kommenden Jahren zurückgehen. Die Bundesregierung nimmt die Annahme der am Projekt beteiligten Unternehmen, dass dies zu einer Deckungslücke führen wird, die durch zusätzliche Importe u. a. aus Russland abgedeckt werden kann, ebenso zur Kenntnis wie eine Reihe z. T. stark voneinander abweichender Expertenmeinungen zur Frage des künftigen Erdgasbedarfs in Deutschland und Europa. Das Projekt Nord Stream 2 kann vor diesem Hintergrund einen Beitrag zur Energiesicherheit Deutschlands und der Europäischen Union leisten. 2. Wie bewertet die Bundesregierung das Nordstream-2-Projekt hinsichtlich der Energieunabhängigkeit Deutschlands und der EU? Die Frage der Abhängigkeit Deutschlands und der Europäischen Union von Energierohstoffimporten hängt vor allem von der weiteren Entwicklung der Energiemärkte in Deutschland, Europa und weltweit ab. Die Transportinfrastruktur ist hier einer von vielen Faktoren. Die Steigerung der Energieeffizienz und der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien leisten aus Sicht der Bundesregierung zudem einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger wie Erdgas. Eine Nord-Stream-2-Pipeline würde als Infrastrukturprojekt im Energiebinnenmarkt im Wettbewerb mit LNG-Terminals und Pipelineanbindungen Europas mit anderen Lieferländern stehen. 3. Wie bewertet die Bundesregierung das Nordstream-2-Projekt vor dem Hintergrund des Ziels der EU, eine größere Diversifizierung der Energieversorgung zu erreichen? Durch eine Nord-Stream-2-Pipeline würden die Lieferwege weiter diversifiziert, da eine zusätzliche Gastransportmöglichkeit geschaffen würde. Drucksache 18/7956 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Übereinstimmung des Nordstream-2- Projektes mit den Prinzipien und Interessen der europäischen Energiepolitik ? Die Bundesregierung betrachtet das Nord-Stream-2-Projekt als kommerzielles Projekt, welches – wie andere Infrastrukturprojekte – die relevanten nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften einhalten muss. 5. Inwiefern sieht die Bundesregierung die rechtliche Grundlage des Nordstream -2-Projektes gegeben? Das Nord-Stream-2-Projekt befindet sich noch in einer frühen Phase. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen derzeit noch keine Genehmigungsanträge zum Bau der Nord-Stream-2-Pipeline in Deutschland vor. Eine Prüfung der rechtlichen Grundlagen war deshalb bisher nicht notwendig. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die mit einer Verwirklichung des Nordstream -2-Projektes verbundene stärkere Position des russischen Gazprom- Konzerns auf dem deutschen Markt? Die Position von Gazprom auf dem deutschen Markt hängt in erster Linie von der Wettbewerbsfähigkeit russischer Gaslieferungen im Wettbewerb mit anderen Anbietern auf dem deutschen Markt ab. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen des Nordstream-2-Projektes für Transitländer wie der Ukraine, Polen und Slowakei? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch im Falle einer Realisierung einer Nord-Stream-2-Pipeline weiterhin ein Transit von Erdgas durch die genannten Länder erfolgt. Der Umfang der mittel- und langfristigen Nutzung des Gastransitsystems der Ukraine hängt auch von den jeweiligen Transportkosten und der Entwicklung der Gasmärkte ab und von der Modernisierung des Transitsystems . 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Nordstream-2- Projektes auf die Beziehungen zwischen Russland und der Ukraine? Die Bundesregierung gibt keine Bewertungen zu den Beziehungen zwischen Drittstaaten ab. 9. Wie bewertet die Bundesregierung das Nordstream-2-Projekt vor dem Hintergrund des Aus für das Projekt Southstream? Teilt die Bundesregierung hierbei die Kritik des italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi, der darauf verweist, das Konkurrenz-Projekt Southstream sei wegen der Sanktionen gegen Russland gescheitert? Die Projekte South Stream und Nord Stream 2 sind kommerzielle Unternehmensprojekte . Die Bundesregierung kennt nicht die Hintergründe, die das South Stream Konsortium zur Beendigung des Projektes veranlasst haben. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass das Projekt South Stream und die damit verbundenen Tätigkeiten von den EU-Sanktionen gegen Russland betroffen gewesen wären. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7956 10. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Auswirkungen der von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland auf die Realisierung des Nordstream -2-Projektes? Die Bundesregierung sieht keine Auswirkungen auf die Realisierung des Nord- Stream-2-Projektes durch die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen . Insbesondere ist der Bau von Gaspipelines nicht von den sehr gezielten Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union gegen Russland erfasst. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333