Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7966 18. Wahlperiode 23.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7638 – Europäische Forschungen für eine „intelligente Polizei“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten wollen die Regierungen Frankreichs und Deutschlands neue Anwendungen zur „Terrorforschung“ unternehmen, um öffentliche Plätze, Einkaufszentren oder Schulen besser zu schützen (Deutsche Welle vom 7. Februar 2016). Der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, zufolge würden „Mittel und Maßnahmen“ gebraucht, damit „Städte sicherer werden, Polizei und Feuerwehr die Bevölkerung besser schützen können “. Um welche Anwendungen es sich konkret handelt, bleibt offen. Näheres hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 8. Februar 2016 in einer Pressemitteilung umrissen. Demnach startet das Bundesministerium mit der französischen nationalen Forschungsagentur ANR ein Programm „Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen“. Zu den Teilnehmenden gehörten „Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis“. Von den Forschungen sollten auch Verkehrsbetriebe und private Sicherheitsdienstleister profitieren. Der deutsche Bundesminister des Innern hatte bereits im Sommer 2015 angekündigt, die Europäische Kommission zu einem Forschungsprojekt zu Vorhersagesoftware bewegen zu wollen (www.youtube.com/watch?v=OE- REECb8WHY). Auch das Bundeskriminalamt (BKA) will sich demnach daran beteiligen. Frankreich habe laut dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder „bereits Erfahrung mit dem Thema ‚Predictive Policing’“, daher habe der französische Innenminister „dazu eingeladen, sich auf Expertenebene über das Thema auszutauschen“. Die französischen Behörden hätten vorgeschlagen, den Nutzen von Vorhersagesoftware in einem „Expertenkreis im G6+1-Format“ (die sechs einwohnerstärksten EU-Staaten plus die USA) zu untersuchen (Bundestagsdrucksache 18/5599). Konkrete Forschungen seien aber noch nicht begonnen worden (Bundestagsdrucksache 18/7319). Auf ähnliche Weise will die EU-Polizeiagentur Europol die Auswertung offener Quellen im Internet mithilfe von Software erleichtern. Die Agentur nimmt dafür als Teilnehmerin an drei Vorhaben des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ teil. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Projekte auf Bundestagsdrucksache 18/7466 be-nannt (e-FighTer – Decision Support Platform for Detecting Radicalisation and Over/Cover Terrorist Communications through the Internet –, RED-Alert – Real-Time Early Detection and Alert Sys- Drucksache 18/7966 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tem for Online Terrorist Content based on Social Network Analysis and Complex Event Processing –, DETECT-IT – DEtecting TErrorist ContenT on the InterneT). Welche Funktionen oder Verfahren beforscht werden, ist nicht bekannt , die weiteren Teilnehmer sind deshalb ebenfalls unklar. Ähnliche Inhalte wurden zuvor im Bevölkerungsscanner INDECT oder den Projekten CAPER und PROACTIVE behandelt (Telepolis vom 7. Februar 2014). An den inzwischen abgeschlossenen Forschungen waren unter anderem das Bayerische Landeskriminalamt und die Universität der Bundeswehr München beteiligt. Zur Koordination von Forschungsaufgaben für die Polizeien der Mitgliedstaaten hat die Europäische Union vor drei Jahren eine „Technologie-Beobachtungsstelle“ gestartet (netzpolitik.org vom 20. August 2013). Die Abteilung ist beim „Europäischen Netz technischer Dienste für die Strafverfolgung“ (ENLETS) angesiedelt , das wiederum einer Arbeitsgruppe des Rates angehört. Ziel ist die verstärkte Einbeziehung der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden „in die sicherheitsbezogene Forschung und Industriepolitik“. Die beschriebenen neuen Technologien werden als „intelligente Polizei“ („Smart Police“) bezeichnet. Einige der Anwendungen hatte das Bundeskriminalamt (BKA) am 24./25. November 2015 auf dem 5. Internationalen Symposium „Smart World – Smart Media – Smart Police“ in Wien vorgestellt (Ankündigung auf der Webseite des BKA ohne Datum). 1. Welche weiteren Details zu Plänen der Regierungen Frankreichs und Deutschlands hinsichtlich der gemeinsamen „Terrorforschung“ im Programm „Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen“ kann die Bundesregierung mitteilen? a) Mit welchen „Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis“ wollen das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die französische nationale Forschungsagentur ANR nach gegenwärtigem Stand kooperieren? b) Welche einzelnen Projekte oder Stränge hinsichtlich von Anwendungen für Notfallorganisationen, Verkehrsbetriebe und private Sicherheitsdienstleister sollen dabei im Vordergrund stehen? c) Wann und wo wurden die Pläne für einzelne Vorhaben erörtert und beschlossen ? d) Wer ist mit der Umsetzung beauftragt? e) In welchen Arbeitsgruppen sollen die Pläne der gemeinsamen „Terrorforschung “ konkretisiert werden, und wer ist bzw. wird daran beteiligt? Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet. Der Themenbereich „Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen“ wird als Förderrichtlinie innerhalb des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ adressiert. Mit dieser Förderrichtlinie streben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Agence Nationale de la Recherche (ANR) die Förderung interdisziplinärer Forschungsprojekte an, welche die Sicherheit in urbanen Räumen in Deutschland und Frankreich stärken. Die Schwerpunkte der Förderrichtlinie sind die Sicherheit in sich wandelnden Stadtquartieren, der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern in öffentlich zugänglichen Räumen, die Sicherung der Mobilität in urbanen Räumen sowie der Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei einem Ausfall kritischer Infrastrukturen in urbanen Räumen. Das BMBF beabsichtigt, im Rahmen der Förderrichtlinie Forschungsvorhaben von in Deutschland ansässigen Partnern durch Zuwendungen zu fördern. In Deutschland antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7966 Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Zum Kreis der Antragsberechtigten zählen weiterhin Endnutzer im Sinne der Förderrichtlinien. Dies sind Behörden, Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr , Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz usw.), Einrichtungen des Gesundheits - und Pflegewesens, Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen. Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die zur Erhöhung der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern beitragen, den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und Sicherheitsverfahren erschließen und die Grundrechte sowie die Freiheit der Menschen respektieren. Die Erstellung der Projektvorschläge sowie die Konsortialbildung obliegen den Antragstellern. Gegenstand der Forschung können in den genannten Schwerpunkten auch Projekte sein, mit denen die Folgen eines terroristischen Anschlags für die Bevölkerung gemindert werden. Eine Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten für die Bekämpfung des Terrorismus ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen dem BMBF noch keine Projektvorschläge vor. Der Einreichungsschluss für Projektvorschläge im Rahmen der Förderrichtlinie ist der 25. April 2016. 2. Im Rahmen welcher einzelnen Vorhaben oder Ziele werden bei den neuen Plänen der Regierungen Frankreichs und Deutschlands die folgenden Felder beforscht: a) Verbesserung von automatisierten Verfahren des „Data Minings“, b) Verarbeitung von „Massendaten“ in (nahezu) Echtzeit, c) „Prediktive Analyse“ bzw. „Vorhersagende Schlussfolgerungen“ oder Ausgabe von kriminalistischen „Hypothesen“, d) Computergestützte Auswertung von sozialen Medien (darunter Twitter, Facebook), e) Analyse sozialer Netzwerke oder Suchmaschinen zum Aufspüren von Gefahren , f) Visuelle Darstellung öffentlich zugänglicher Open-Source-Informationen als automatisiertes datenbankgestütztes Tool zur Datensammlung, Auswertung , Analyse, g) Intelligente Auswertung von Sensoren im öffentlichen Raum? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Auf welche Weise ist die beim ENLETS angesiedelte „Technologie-Beobachtungsstelle “ der EU-Mitgliedstaaten in entsprechende Forschungen eingebunden, und welche konkreten Verfahren werden beforscht, bzw. welche Forschungen wurden beauftragt? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt das informelle Netzwerk ENLETS (Europäisches Netz technischer Dienste für die Strafverfolgung) über keine angeschlossene „Technologie-Beobachtungsstelle“ und betreibt selbst keine Forschung . Drucksache 18/7966 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das Thema „Predictive Policing“ auf EU-Ebene oder auch in einer deutsch-französischen Partnerschaft inzwischen weiterbehandelt wird (Bundestagsdrucksachen 18/5599 und 18/7319)? a) Welche Forschungsprojekte wurden hierzu inzwischen aufgelegt bzw. vorbereitet, und wer nimmt daran teil? b) Sofern der „Austausch auf Expertenebene“ bislang noch nicht stattgefunden hat, wann ist dieser geplant, und um welche „Experten“ welcher Einrichtungen handelt es sich dabei? c) Auf welche Weise wird bzw. will sich das BKA an den Forschungsprojekten zu Vorhersagesoftware beteiligen? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Es gilt weiterhin der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 21. Januar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7319 mitgeteilte Sachstand. 5. Welche Anwendungen welcher Hersteller nutzen die Bundespolizei und das BKA zur automatischen Sprecheridentifizierung, zum Caller-ID-Spoofing, zum automatischen Filtern relevanter Informationen abgehörter Telefonate, zur forensischen Suche in Videoarchiven, zur Textanalyse, zum beweissicheren Umgang mit Videomassendaten und Metadaten, zur Analyse von Kurznachrichten in der polizeilichen Fallarbeit sowie zur Aufbereitung von Massendaten (Konferenz „Smart World – Smart Media – Smart Police“, Ankündigung auf der Webseite des BKA ohne Datum)? Zur automatischen Sprecheridentifizierung nutzt das Bundeskriminalamt das selbst entwickelte Softwaresystem SPES (Sprechererkennungssystem) sowie Nuance Forensic Spezialsoftware des Unternehmens Nuance Communications, Inc. Als TKÜ-Fachanwendung (Telekommunikationsüberwachung) kommt bei der gemeinsamen TKÜ-Anlage von Bundeskriminalamt und Bundespolizei die Software „Syborg Interception Center (SIC)“ des Unternehmens Syborg Informationssysteme b. h. OHG zur Anwendung. Das Bundeskriminalamt nutzt zur Forensischen Textanalyse das „Kriminaltechnische Informationssystem Texte“ (KISTE). Vollautomatische Verfahren zur Bearbeitung von kriminaltechnischen Untersuchungsanträgen sind nicht im Einsatz. Hersteller der KISTE-Software sind bzw. waren die Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik e. V. bzw. die Gesellschaft zur Förderung der angewandten Informatik (GfaI). Durch das Bundeskriminalamt werden keine Anwendungen betrieben, die zur forensischen Suche in Videoarchiven oder zum beweissicheren Umgang mit Videomassendaten und Metadaten genutzt werden. Zur Aufbereitung von Massendaten werden beim Bundeskriminalamt keine kommerziellen Produkte/Anwendungen verwendet. Es kommen lediglich Eigenentwicklungen und Open Source Produkte zum Einsatz. Die Bundespolizei benutzt außer der TKÜ-Fachanwendung keine Anwendungen im Sinne der Fragestellung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7966 6. Inwiefern existieren aus Sicht der Bundesregierung Defizite in der Wirkungsweise der Anwendungen, weshalb die Bundespolizei und das BKA etwaige Neubeschaffungen oder -entwicklungen erwägen? Die Notwendigkeit der Neukonzeption bzw. Neubeschaffung einer TKÜ-Anlage für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei ergibt sich aus dem Umstand, dass das Unternehmen Syborg Informationssysteme b. h. OHG die Software SIC über die aktuelle Version hinaus nicht weiter entwickelt. 7. In welchen Vorhaben forschen Behörden des BMI und des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg – (auch die Universitäten der Bundeswehr) derzeit zu den Feldern a) Verbesserung von automatisierten Verfahren des „Data Minings“, Das Bundeskriminalamt nimmt an dem durch das BMBF geförderten Projekt LiDaKrA (Linked-Data-basierte Kriminalanalyse) als assoziierter Partner teil, das im Rahmen der Förderbekanntmachung zum Themenfeld „Zivile Sicherheit – Schutz vor organisierter Kriminalität“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit II“ eingereicht wurde. b) Verarbeitung von „Massendaten“ in (nahezu) Echtzeit, Das Bundeskriminalamt beabsichtigt, sich im Rahmen des zu Frage 9 bezeichneten Programms an dem Projekt ASGARD (Analysis System for Gathered Raw Data) zu beteiligen, zu dem derzeit ein Konsortialvertrag vorbereitet wird. c) „Prediktive Analyse“ bzw. „Vorhersagende Schlussfolgerungen“ oder Ausgabe von kriminalistischen „Hypothesen“, Entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag beobachtet das Bundeskriminalamt die Entwicklung des Predictive Policing. Eigene Forschungsvorhaben zu den genannten Themen werden im Bundeskriminalamt aktuell nicht betrieben. d) Computergestützte Auswertung von sozialen Medien (darunter Twitter, Facebook), e) Analyse sozialer Netzwerke oder Suchmaschinen zum Aufspüren von Gefahren , f) Visuelle Darstellung öffentlich zugänglicher Open-Source-Informationen als automatisiertes datenbankgestütztes Tool zur Datensammlung, Auswertung , Analyse, Die Fragen 7d bis 7f werden bzgl. des Bundesministeriums des Innern gemeinsam beantwortet. Das Bundeskriminalamt nimmt als assoziierter Partner an dem Projekt LiDaKrA teil. g) Intelligente Auswertung von Sensoren im öffentlichen Raum (Bundestagsdrucksache 18/707)? Die Frage 7g wird bzgl. des Bundesministeriums des Innern beantwortet. Behörden des Bundesministeriums des Innern beforschen derzeit keine intelligente Auswertung von Sensoren im öffentlichen Raum. Drucksache 18/7966 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Frage 7 wird zudem bzgl. des Bundesministeriums der Verteidigung beantwortet . Das Bundesministerium der Verteidigung betreibt hierzu keine Aktivitäten. Das auf Bundestagsdrucksache 18/707 genannte Forschungsvorhaben „WeroQ“ des Bundesministeriums der Verteidigung wurde nie begonnen. 8. Welche Zielsetzung verfolgen die Projekte, und wer nimmt daran teil? Ziel des Projektes LiDaKrA ist die Erarbeitung eines holistischen Ansatzes zur Vernetzung relevanter Informationen zur Erkennung und zum Schutz vor organisierter Kriminalität aus verschiedensten öffentlichen und nicht-öffentlichen Quellen auf Basis von Linked Data. Teilnehmer sind – neben dem Bundeskriminalamt als assoziiertem Partner – der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die Ontos GmbH, die Brox IT Solutions GmbH, die Universität Kassel und Fraunhofer IAIS. a) Welchen finanziellen Umfang haben die Projekte, und wie werden diese finanziert? Das Projekt LiDaKrA wird durch das BMBF mit einer Gesamtzuwendung von 1,6 Mio. Euro gefördert. b) Welche dieser Vorhaben werden unter dem EU-Forschungsrahmenprogramm ,,Horizon 2020“ gefördert bzw. werden dort beantragt? Es wird auf die Antwort zu Frage 8a verwiesen. 9. An welchen weiteren Vorhaben des Strangs „Secure societies – Protecting freedom and security of Europe and its citizens“ im EU-Forschungsrahmenprogramm ,,Horizon 2020“ sind welche deutschen Behörden beteiligt bzw. reichen dort entsprechende Anträge ein? a) Wann wurden bzw. werden die Projekte begonnen, wann enden sie, welches Finanzvolumen haben sie bzw. könnten sie haben, und wie werden sie anteilig finanziert? b) Welche Ziele werden in den Projekten verfolgt, und wer ist (auch vermutlich ) daran beteiligt? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind deutsche Behörden – ohne Universitäten und Hochschulen – an den nachstehend aufgelisteten Projekten des Strangs „Secure societies – Protecting freedom and security of Europe and its citizens“ im Europäischen Rahmenprogramm „Horizon 2020“ (Progammkennziffer: H2020-EU.3.7.) beteiligt. Die Europäische Kommission stellt Projektbeschreibungen zu den geförderten Projekten im Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst „CORDIS“ zur Verfügung. Zu den Laufzeiten, den Finanzvolumina, den geförderten Partnern und den Zielsetzungen wird entsprechend hierauf verwiesen. CITYCOP (Citizen Interaction Technologies Yield Community Policing) mit Beteiligung des Innenministeriums des Landes Niedersachsen, microMole (Sewage Monitoring System for Tracking Synthetic Drug Laboratories ) mit Beteiligung des Bundeskriminalamts, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7966 NOSY (New Operational Sensing System) mit angedachter Beteiligung der Bundespolizei, beantragt über das Bundesministerium des Innern, RESILENS (Realising European Resilience for Critical Infrastructure) mit Beteiligung der Bundesanstalt für Straßenwesen und C-Bord (Effective Container inspection at BORDer control points) mit Beteiligung der Bundespolizei als Mitglied des Advisory Board. 10. Welche Nicht-EU-Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ,,Horizon 2020“ assoziiert? Der aktuelle Stand der zum Rahmenprogramm „Horizon 2020“ assoziierten Länder kann auf der Website der Europäischen Kommission eingesehen werden. 11. Welchen Fortgang nehmen die Forschungen an schlangenförmigen Landrobotern gegen „Guerillas, Rebellen, Partisanen und Terroristen“, die als Aufklärungssystem „Wireless self-organised electrorheological Micro-Sensorsystem “ (WOERMS) von der Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg entwickelt werden und auf Mikrohydraulik basieren (Bundestagsdrucksache 18/819)? a) Welche weiteren Teilnehmenden gehörten (auch als Beobachter) zum Projekt eines schlangenförmigen Landroboters gegen „Guerillas, Rebellen , Partisanen und Terroristen“? Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet. An der Studie zu den Aktoren im Zusammenhang mit WOERMS sind nur das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB) als Auftraggeber und die Universität der Bundeswehr in Hamburg als Auftragnehmer beteiligt. b) Wann sollen die Untersuchungen des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe an der Helmut-Schmidt-Universität abgeschlossen sein, und für wann wird ein Bericht erwartet? Die Untersuchungen sind abgeschlossen. Der Abschlussbericht wird im zweiten Quartal 2016 erwartet. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Anwendungen bzw. Verfahren zur Geolokalisierung die Polizeiagentur Europol nutzt, um wie bei den jüngsten Anschlägen in Paris 366 aktive Accounts von sozialen Medien im Umfeld der Bataclan-Konzerthalle ausfindig zu machen (www.iiea.com/ events/europol-and-its-role-in-countering-terrorism)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Anwendungen bzw. Verfahren die Polizeiagentur Europol zur Geolokalisierung genutzt hat, um wie bei den jüngsten Anschlägen in Paris 366 aktive Accounts von Sozialen Medien im Umfeld der Bataclan-Konzerthalle ausfindig zu machen. Drucksache 18/7966 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) In welchen Ermittlungen bzw. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und in welchem Umfang nutzen auch die Bundespolizei und das BKA Anwendungen bzw. Verfahren zur Geolokalisierung von Internetnutzern? Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei nutzen keine Anwendungen bzw. Verfahren, die speziell der Geolokalisierung von Internetnutzern dienen. In Ermittlungsverfahren und Gefahrenabwehrmaßnahmen des Bundeskriminalamts und in Ermittlungsverfahren der Bundespolizei wird auf justizielle Anordnung das Instrument „Stille SMS“ eingesetzt. Die „Stille SMS“ dient dabei unmittelbar der Erhebung der Standortdaten eines Mobiltelefons und damit der Lokalisierung des Besitzers, unabhängig von einer etwaigen Internetnutzung mittels des mobilen Geräts. b) Welche Soft- und Hardwarelösungen kommen dabei zum Einsatz? Das Instrument „Stille SMS“ ist Bestandteil der Software SIC. c) An welchen Forschungsprojekten mit welchen weiteren Beteiligten nehmen die Bundespolizei und das BKA teil, um die Geolokalisierung von Internetnutzern zu verbessern? Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei nehmen an keinen derartigen Forschungsprojekten teil. 13. Welche Details kann die Bundesregierung hinsichtlich von Finanzermittlungen und Netzwerkanalyse erläutern, inwiefern von Banken, Kredit- und anderen Finanzinstituten an Europol oder das BKA gelieferte Daten zu Finanzströmen auch Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen enthalten (Interview mit dem Europol-Vizechef Wil van Gemert, De Telegraaf vom 2. Februar 2016)? In maßgeblichen Verdachtsfällen, z. B. der Geldwäsche oder bei verdächtigen Finanztransaktionen , enthalten die Daten des Bundeskriminalamts u. a. auch relevante Namen, Adressen, Telefonnummern und Mailadressen. Diese werden vom Bundeskriminalamt im Einklang mit dem Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI an die maßgebliche Arbeitsdatei zu Analysezwecken und entsprechenden Auswerteschwerpunkte bei Europol übermittelt. Ziel ist das Erkennen von grenzüberschreitenden Verbindungen zwischen den verdächtigen Transaktionen und damit in Zusammenhang stehenden Personen in anderen Mitgliedstaaten. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und inwieweit Banken, Kredit- und andere Finanzinstitute Daten zu Finanzströmen an Europol übermitteln. Derartige Übermittlungen müssten im Einklang mit dem Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI, insbesondere dessen Artikel 25 erfolgen. 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Erkennung von Internetinhalten im „European Expert Network on Terrorism Issues“ (EENeT) beforscht wird (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Eine Beforschung der Erkennung von Internetinhalten im EENeT (European Expert Network an Terrorism Issues) ist der Bundesregierung nicht bekannt. 15. Welche Details kann die Bundesregierung zu einem EEnET-Projekt zur „Informationsgewinnung in Sozialen Medien“ („Social Media intelligence“) und zur Verarbeitung der anfallenden Massendaten („handling of mass data processing“) mitteilen (Bundestagsdrucksache 18/7466)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7966 a) Welche weiteren Teilnehmenden gehören zu den beiden Projekten? b) Welche Arbeiten oder Verantwortlichkeiten werden hierzu vom BKA übernommen? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind keine EENeT-Projekte zur „Informationsgewinnung in Sozialen Medien“ oder zur Verarbeitung von anfallenden Massendaten bekannt . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 4. Februar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7466 verwiesen. 16. In welchen Vorhaben forschen Behörden des BMI und des BMVg (auch die Universitäten der Bundeswehr) derzeit an Vorhaben, die (auch testweise) eine Datenbank mit „terroristischen“ oder sonstigen Störungen der öffentlichen Sicherheit errichten, damit Anwendungen der „prädiktiven Analyse“ daraus Vorhersagen bzw. Prognosen oder andere Analysen generieren? Behörden der Bundesministerien des Innern und der Verteidigung betreiben diesbezüglich derzeit keine Forschungsprojekte. 17. Sofern die deutschen Behörden solche Datenbanken (auch testweise) nicht selbst eingerichtet haben, inwiefern haben sie hierzu (auch im Rahmen einer „Marktsichtung“) Kontakt zu privaten oder behördlichen Betreibern entsprechender Anwendungen (ähnlich dem „GDELT Project“, www. gdeltproject.org) aufgenommen? Behörden der Bundesministerien des Innern und der Verteidigung haben diesbezüglich keine Kontakte zu privaten oder behördlichen Betreibern aufgenommen. 18. Wo ist nach Kenntnis der Bundesregierung die unter Beteiligung der Bundeswehr im EU-Sicherheitsforschungsprojekt PROACTIVE genutzte „Terroristic Indicators Event Database“ angesiedelt (Bundestagsdrucksache 18/707)? a) Wie und von wem wurden die dort gespeicherten Daten beschafft? b) Sofern die Daten wie im vom BKA beobachteten EU-Projekt CAPER (Bundestagsdrucksache 18/707) aus unterschiedlichen „Open-Source- Quellen“ wie z. B. Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken stammen, wie wurden diese Quellen ausgesucht und ausgelesen? c) Welche konkreten Datenfelder können in die Datenbank eingetragen werden ? Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet. Zur „Terroristic Indicators Event Database“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Beitrag des Instituts für Flugsysteme der Universität der Bundeswehr in München zu PROACTIVE besteht lediglich in Untersuchungen zur Integration eines mobilen fliegenden Sensorknotens. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 5. März 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/707 verwiesen. Drucksache 18/7966 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Projekte hat das BKA (auch im Rahmen einer „Marktsichtung“) beobachtet , bei denen die „Feststellung der Funktionalität des im Projekt avisierten Prototyps“ zur Auswertung von digitalen „Open-Source-Quellen“ beforscht wird, beobachtet (Bundestagsdrucksache 18/707)? 20. Welche Schlussfolgerungen zieht das BKA hinsichtlich „eine[r] mögliche[n] Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung innerhalb der BKA-Zuständigkeit“ (Bundestagsdrucksache 18/707)? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 5. März 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/707 verwiesen. 21. Was kann die Bundesregierung zur Funktionsweise und Nutzung des im Rahmen von PROACTIVE entwickelten „Terrorist Reasoning Kernel“ mitteilen , der laut einer Projektbeschreibung zur „Detektion von Online- und Offline-Bedrohungen“ („online and offline potential threat detection“) genutzt wurde (www.fp7-proactive.eu)? 22. Welche Daten welcher Quellen wurden von dem „Terrorist Reasoning Kernel“ verarbeitet? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333