Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7969 18. Wahlperiode 23.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7814 – Hermesbürgschaften und Schutz von Umwelt- und Menschenrechten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jährlich unterstützt die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsförderung in erheblichem Umfang durch die Übernahme von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkreditgarantien (UFK-Garantien). Vor der Bewilligung von Hermesbürgschaften prüft die Bundesregierung die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Projekte gemäß der Gemeinsamen Empfehlungen der OECD („Empfehlungen des Rates zu gemeinsamen Herangehensweisen bei der eingehenden Umwelt- und Sozialprüfung [Due Diligence] bei staatlich geförderten Exportkrediten [die „Common Approaches“]“). Anträge für Investitionsgarantien und UFK-Garantien unterzieht sie angabegemäß einer analogen Prüfung. Stellt sie ökologische und/ oder soziale Risiken fest, kann sie Minderungsmaßnahmen zur Auflage machen und Vereinbarungen für ein Monitoring der Auflagenumsetzung treffen. Nichtregierungsorganisationen kritisieren u. a., dass auch für Lieferungen an Projekte, in deren Zusammenhang es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, immer wieder Bürgschaften vergeben wurden und bei Projektprüfung und -monitoring die allgemeine Menschenrechtssituation in den Bestellerländern sowie die Sichtweise von Menschenrechtsorganisationen und Projektbetroffenen nicht genügend einbezogen werden (www.gegenstroemung.org/drupal/sites/default/files/AWF_ zivilgesellschaftliche%20Erwartungen_2013_end.pdf; www.cora-netz.de/cora/ wp-content/uploads/2015/03/CorA-ForumMR_Steckbrief-AWF.pdf; www. gegenstroemung.org/web/blog/hermesbuergschaft-fuer-kolumbianischen-staudammin -der-kritik/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7969 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien bzw. Ungebundene Finanzkreditgarantien haben die Bundesregierung bzw. die von ihr beauftragten Mandatare in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils vergeben, und in wie vielen davon wurden jeweils Neu übernommene Hermesdeckungen (EKG), Investitionsgarantien (DIA) und Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK): EKG DIA UFK 2013 866 108 2 2014 656 120 4 2015 618 119 1 Die Bearbeitung der Hermesdeckungen, Investitionsgarantien und UFK-Garantien übernimmt im Auftrag des Bundes ein Konsortium bestehend aus den Mandatargesellschaften Euler Hermes und PwC. Die umfassende Beachtung von Umwelt - und Sozialaspekten einschließlich menschenrechtlicher Belange ist bereits fester Bestandteil der Prüfung von Anträgen. Die Intensität der Prüfung hängt vom Umfang der Auswirkungen des Projekts ab. Mindestvoraussetzung für die Übernahme der Garantie ist die Einhaltung der nationalen Standards im Zielland. Projekte mit erheblichen umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Auswirkungen werden einer eingehenderen Prüfung unterzogen. Bei Anträgen auf Hermesdeckungen für Projekte innerhalb des Anwendungsbereichs der OECD Common Approaches (CA) sowie bei Investitionen mit weitreichenden Auswirkungen ist darüber hinaus die Einhaltung internationaler Standards wie die der Weltbankgruppe und insbesondere deren sektorenspezifischen Environmental, Health and Safety Guidelines (EHS) erforderlich. Bei Projekten mit weitreichenden Auswirkungen muss dies durch einen unabhängigen Gutachter bestätigt werden. Die Entscheidung über die Übernahme von Garantien wird in den zuständigen interministeriellen Ausschüssen gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung getroffen. Bei erheblicher oder weitreichender ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Relevanz der Projekte müssen Unternehmen regelmäßig über die Situation des Projekts auch hinsichtlich der Menschenrechte berichten. Im Falle von Beanstandungen verlangt die Bundesregierung Abhilfe. Im Bereich der Hermesdeckungen wurden 2013 von den unter den Anwendungsbereich der CA fallenden Geschäften 40 Projekte vertieft auf Umwelt- und Sozialauswirkungen geprüft, 2014 ebenfalls 40 Projekte und 2015 37 Projekte. Entsprechend den CA und den Standards der Weltbankgruppe, richtet sich das Vorgehen in der Prüfung nach dem Einzelfall. Das heißt, die Prüfungstiefe und die notwendigen Beurteilungsgrundlagen werden auf Basis einer vorläufigen Bewertung der Projektrisiken und -auswirkungen zu Beginn des Prozesses festgelegt. a) Berichte und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen bei der Projektprüfung einbezogen bzw. angefragt, Für EKG innerhalb des Anwendungsbereiches der CA sowie bei umwelt- und sozialrelevanten DIA und UFK-Garantien wird im Rahmen der Umwelt- und Sozialprüfung auch immer eine umfangreiche Internetrecherche durchgeführt, deren Ergebnisse mit in die Prüfung einbezogen werden. Dazu gehören auch Stellungnahmen und Berichte von Nichtregierungsorganisationen. Vor der Entscheidung über die Garantieübernahme werden bei kritischen Projekten zudem die jeweilige Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7969 deutsche Botschaft sowie die betroffenen Länderreferate der zuständigen Ministerien um ihre Einschätzung gebeten. Darüber hinaus besteht hinsichtlich der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ein konstanter Austausch mit der Nationalen Kontaktstelle, die im BMWi angesiedelt ist. Die Mandatare werden somit über dort anhängige Beschwerdeverfahren informiert. Sollten sich hierüber Hinweise auf Berichte oder Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt ergeben, werden diese mit in die Projektprüfung einbezogen. Im Rahmen des sog. Watchful-Eye-Ansatzes werden alle Projekte – insbesondere auch Projekte außerhalb des Anwendungsbereiches der CA – auf besondere Umwelt - und Sozialfaktoren hin überprüft. Gegebenenfalls erfolgt auch für diese Projekte eine ausführliche Internetrecherche. b) Berichte und Stellungnahmen von Botschaften bei der Projektprüfung einbezogen bzw. angefragt, Sollte sich im Rahmen der Projektprüfung zusätzlicher Informationsbedarf ergeben und die Vermutung bestehen, dass die jeweilige deutsche Botschaft Zugang zu den benötigten Informationen hat, wird diese grundsätzlich einbezogen . Der Botschaftsbericht ist dann ein wesentlicher Bestandteil der jeweiligen Antragsprüfung und Teil der Entscheidungsgrundlage. Im Übrigen finden auch weitere den Ministerien vorliegende Botschaftsberichte Berücksichtigung, welche nicht explizit im Zusammenhang mit der Projektprüfung angefragt wurden. c) Berichte und Stellungnahmen von unabhängigen Consultants bei der Projektprüfung einbezogen bzw. angefragt, Gutachterliche Berichte und Stellungnahmen wurden grundsätzlich bei allen Projekten der Kategorie A in die Projektprüfung einbezogen und, falls nicht ohnehin vorhanden, explizit angefordert. In den Jahren 2013 bis 2015 wurde bei den Hermesdeckungen über 40, bei den Investitionsgarantien über 14 und bei den UFK- Garantien über zwei Projekte der Kategorie A entschieden. Zusätzlich werden unabhängige Gutachter eingesetzt, um ggf. vorhandene Lücken in den vorliegenden Unterlagen zu schließen, eine weitere Bewertung vorzunehmen oder um unabhängig von der Kategorie die Projektprüfung mit Spezialkenntnissen zu bestimmten Aspekten zu unterstützen. d) Positionen potenzieller Projektbetroffener unabhängig vom Projektbetreiber erhoben? Sollten im Rahmen der Prüfung von Projekten Beschwerden oder Proteste von Seiten potentieller Projektbetroffener ermittelt werden, werden diese grundsätzlich in die Beurteilung der Förderungswürdigkeit miteinbezogen. In der Regel fließen die Meinungen der Projektbetroffenen bereits in die Gutachten bei Kategorie A-Projekten ein (dies wird z. B. im IFC Performance Standard 1 deutlich, der eine angemessene Beteiligung Projektbetroffener in der Prüfung und beim Management von Projekten vorsieht). Im Einzelfall finden auch persönliche Gespräche mit Projektbetroffenen im Rahmen der vor-Ort-Prüfung durch die Mandatare ohne das Beisein der Projektverantwortlichen statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7969 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. In wie vielen Fällen haben die Bundesregierung bzw. die Mandatare in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils bei der Vergabe von Hermesbürgschaften , Investitionsgarantien bzw. Ungebundene Finanzkreditgarantien jeweils Monitoringauflagen geknüpft an a) Kategorie A-Projekte, b) Kategorie B-Projekte, c) sonstige Projekte? In den Jahren 2013 bis 2015 hat die Bundesregierung bei der Übernahme von EKG als Ergebnis der Umwelt- und Sozialprüfung insgesamt bei 26 Projekten Monitoring-Anforderungen festgelegt. Davon 24 Kategorie A-Projekte, ein Kategorie B-Projekt und ein Projekt außerhalb des Anwendungsbereichs der CA. Im selben Zeitraum wurden insgesamt 14 Investitionsgarantien für Projekte der Kategorie A, 76 für Projekte der Kategorie B und zwei UFK-Garantien für Rohstoffprojekte vergeben. Alle diese Garantien wurden an Monitoring-Auflagen geknüpft . 3. In wie vielen Fällen der Frage 2 haben die Bundesregierung bzw. die Mandatare Monitoringberichte erhalten? Grundsätzlich erhalten die Mandatare immer dann Monitoring-Berichte, wenn dies mittels der Monitoring-Anforderungen vereinbart wurde. In Einzelfällen gehen die Monitoring-Berichte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ein. Dann treten die Mandatare mit den zuständigen Deckungsnehmern in Verbindung, um die ausstehenden Berichte zeitnah zu erhalten. Im Bereich der Hermesdeckungen wird bei Projekten mit mittleren bis geringen Umwelt- und Sozialrisiken, für die dennoch ein Monitoring notwendig ist, die Aufgabe der Auswertung der Berichte zum Teil an die Antragsteller bzw. den Umwelt- und Sozialconsultant der Financiers delegiert. Der Bund wird hierbei im Falle von wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Standards und Auflagen bzw. im Falle von wesentlichen Problemen informiert und in die Planung von Abhilfemaßnahmen einbezogen. 4. Wie oft wurden beim Monitoring von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien bzw. Ungebundene Finanzkreditgarantien durch die Bundesregierung bzw. durch die von ihr beauftragten Mandatare in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils a) Berichte und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen einbezogen bzw. angefragt, Grundsätzlich besteht auch in der Monitoring-Phase ein aktiver Austausch mit den unter Punkt 1a) genannten Stellen. Ferner werten die Mandatare wöchentlich im Rahmen der Überprüfung der Erfüllung der Monitoring-Anforderungen (siehe Antwort zu Frage 2) den Newsletter vom Business & Human Rights Resource Center aus, einer Plattform die Beschwerden von Nichtregierungsorganisationen gegen Projekte und Firmen weltweit sammelt und veröffentlicht. In Abhängigkeit der festgestellten Projektrisiken sowie notwendiger Maßnahmen um die Einhaltung der Referenzstandards zu erreichen, geschieht dies unter Zuhilfenahme von Berichten unabhängiger Gutachter, unter der Beteiligung der Bevölkerung oder von Nichtregierungsorganisationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7969 b) Berichte und Stellungnahmen von Botschaften einbezogen bzw. angefragt , Berichte und Stellungnahmen der deutschen Botschaften werden innerhalb des Projekt-Monitorings regelmäßig angefragt, um zusätzliche Stellungnahmen und Informationen zu erhalten, die weder von den Antragstellern, Bestellern oder Gutachtern zur Verfügung gestellt werden (können). c) Berichte und Stellungnahmen von unabhängigen Consultants einbezogen bzw. angefragt, Die Einbeziehung oder Anforderung von Berichten und Stellungnahmen von unabhängigen Gutachtern erfolgt im Rahmen des Projekt-Monitorings bei besonders hohen Standort-, Sektoren-, Länder- oder Technologierisiken, bei wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Standards oder bei Änderungen innerhalb des Projekts, welche zu einer Neubewertung der Risikolage führen. d) Positionen potenzieller Projektbetroffener unabhängig vom Projektbetreiber erhoben? Auf die Antwort zu Frage 1d wird verwiesen. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre Monitoringanforderungen aus der Tatsache, dass nach der Revision der Weltbank Safeguard Policies die Erfüllung ökologischer und sozialer Ziele vermehrt erst im Projektverlauf erforderlich werden wird und nicht zu Projektbeginn, und was hat die Bundesregierung dazu bisher unternommen bzw. was gedenkt sie zu unternehmen? Die Bundesregierung begleitet den Prozess der Überarbeitung der Weltbank Safeguard Operational Policies. Sollten nach Abschluss dieses Prozesse tatsächlich vermehrt Ziele bezüglich der Umwelt- und Sozialaspekte projektbegleitend umzusetzen seien, wird die Prüfung und das Monitoring von Projekten entsprechend angepasst. Dies erfolgt im Wesentlichen bereits bei Projekten, bei denen die IFC Performance Standards zugrunde gelegt werden, so dass eine umfassende Neuordnung des Prüfprozesses voraussichtlich nicht erforderlich sein wird. Ein solches Vorgehen kann insbesondere dann auch Vorteile haben, wenn noch nicht alle Projektdetails feststehen aber bereits eine Entscheidung über eine deutsche Beteiligung gefällt werden muss. Eine abschließende Bewertung der Überarbeitung der Weltbank Safeguard Policies und die gegebenenfalls daraus resultierenden Prozessanpassungen, werden nach dem Abschluss der Revision erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7969 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Erhebt die Bundesregierung bei der Projektprüfung systematisch, ob es Hinweise auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit für die Projektbetroffenen gibt? Wenn ja, in welcher Form und in wie vielen Fällen hat sie in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils Hinweise auf Einschränkungen der Meinungsfreiheit festgestellt (bitte getrennt für Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkreditgarantien aufführen)? Welche Schlussfolgerungen hat sie daraus jeweils für die Förderungswürdigkeit der Projekte gezogen (bitte für die entsprechenden Fälle einzeln auflisten )? Die CA sowie die dort enthaltenen Referenzstandards legen fest, dass grundsätzlich eine projekt- und standortspezifische Projektprüfung durchzuführen ist. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Möglichkeiten der Bevölkerung und anderer Anspruchsgruppen , sich in den verschiedenen Phasen eines Projekts einzubringen (Beteiligungsverfahren, Erörterungstermine, Anhörungen, Stakeholder Management ) bzw. Bedenken zu platzieren (außergerichtliche Beschwerdemechanismen ), systematisch in die Prüfung der Förderungswürdigkeit einbezogen werden. Diese Aspekte liegen im direkten Verantwortungsbereich der Projektverantwortlichen (z. B. Besteller und Investoren). Der lokale kulturelle, sozioökonomische, rechtliche und politische Kontext der Projekte und mögliche Wechselwirkungen mit den Projekten werden dabei berücksichtigt und fließen in die Bewertung und die Planung von möglicherweise notwendigen Maßnahmen mit ein. 7. Hat die Bundesregierung Hermesbürgschaften im Zusammenhang mit Projekten des spanischen Unternehmens Abengoa S. A. vergeben, und wenn ja, in welcher Form sind diese von dem voraussichtlichen Bankrott von Abengoa S. A. betroffen? Es ist zutreffend, dass die Bundesregierung Exportkreditgarantien im Zusammenhang mit Projekten des spanischen Unternehmens Abengoa S.A., Sevilla zugunsten deutscher Exporteure übernommen hat. Das Unternehmen befindet sich in einem vorinsolvenzlichen Sonderverfahren (Gläubigerschutzverfahren) i. S. d. Artikels 5 bis spanisches Insolvenzgesetz (Ley Concursal). Danach kann bei Erfüllung eines Insolvenzrechttatbestandes ein außergerichtliches Einigungsverfahren mit den Gläubigern für die Dauer von drei Monaten aufgenommen werden um eine Insolvenz abzuwenden. Kommt in dieser Frist keine Einigung zustande, ist das Unternehmen verpflichtet, innerhalb von einem Monat einen Insolvenzantrag zu stellen. Dieser Zeitpunkt läuft am 28. März 2016 aus. Nach den Allgemeinen Bedingungen des Bundes für die Exportkreditgarantien tritt ein Gewährleistungsfall ein, wenn und soweit die gedeckte Forderung aufgrund politischer und wirtschaftlicher Umstände uneinbringlich ist. Tritt ein Gewährleistungsfall ein, müsste der Bund den Exporteur und die finanzierende Bank im vereinbarten Umfang entschädigen. Die Exportkreditgarantien des Bundes arbeiten dabei insgesamt kostendeckend und führen regelmäßig einen Überschuss an den Bundeshaushalt ab, d. h. die Gesamtheit der erhobenen Prämien gleichen Entschädigungen und Verwaltungsaufwand mehr als aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7969 8. Wurden in den Monitoringberichten für das Wasserkraftwerk am Yaque del Sur in der Dominikanischen Republik Probleme bei der Umsetzung von Auflagen und Minderungsmaßnahmen festgestellt, und wenn ja, welche? a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Behebung der Probleme zu bewirken? b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zur Vermeidung zukünftiger Probleme in ähnlichen Fällen? Der Bundesregierung sind keine Auffälligkeiten bei dem genannten Projekt bekannt , die korrektive Maßnahmen erfordern. 9. Ist die Prüfung der Hermesbürgschaft für das Hidrosogamoso-Staudamm- Projekt in Kolumbien regelgerecht verlaufen, und wie erklärt sich die Bundesregierung die in der Rückschau zu Tage getretenen Probleme vor Ort (vgl. www.gegenstroemung.org/web/wp-content/uploads/2015/10/CorA- ForumMR_Steckbrief-Hidrosogamoso.pdf)? a) Warum wurde nicht vorab erkannt, dass sich die Auswirkungen des Stausees auf insgesamt 226 Quadratkilometer erstrecken und damit weit mehr Menschen betroffen sein würden als angenommen? Weshalb wurden nur 2 100 statt der betroffenen 30 000 Menschen im Rahmen von Konsultationen angehört? Die Studie zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts bezifferte seinerzeit die Bevölkerung der direkt durch das Projekt betroffenen Verwaltungsbezirke auf knapp 30 000 Menschen flussauf- und abwärts des Staudamms. Dies wurde im Rahmen der Projektprüfung auch so erkannt. Allerdings wird zwischen direkt Betroffenen (Baumaßnahmen, Stausee, Flussanrainer) und dem indirekten Einflussgebiet (Veränderungen in der lokalen Wirtschaft, Zu- und Wegzug der Bevölkerung usw.) unterschieden. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass in der Region Santander insgesamt große Veränderungen durch die Auswirkungen der innerkolumbianischen Konflikte, Bergbauprojekte, Ölförderung, Palmölplantagen usw. festzustellen sind. Hier sind auch Wechselwirkungen zur berücksichtigen, die nicht ausschließlich auf das Projekt Hidrosogamoso zurückzuführen sind. Die Zahl von 2 100 konsultierten Personen entspricht nicht den Zahlen, die dem Bund vorgelegt wurden. Im Rahmen des Umsiedlungs- und Kompensationsprozesses wurden mindestens 2 200 Personen konsultiert. Zudem wurden flussabwärts des Staudamms mindestens 1 320 Personen im Rahmen der Planung von Kompensationsmaßnahmen aufgrund ökonomischer Auswirkungen in die entsprechenden Konsultationen eingebunden. Hinzu kommen Anhörungen und Erhebungen im Rahmen der Erstellung der Studien zum Projekt. b) Trifft es zu, dass die Konsultationen der Bevölkerung durch die Prüfer immer im Beisein von Projektverantwortlichen stattgefunden haben, und entspricht dies den Vorschriften? Erachtet die Bundesregierung es als sinnvoll, dass Betroffene im Beisein von Projektverantwortlichen Bedenken über das Projekt äußern sollen? Es entspricht der Praxis, Gespräche auch ohne das Beisein von Projektverantwortlichen zu führen. Dies ist im Rahmen eines Standortbesuchs aus verschiedenen Gründen allerdings nicht immer möglich (u. a. Sicherheit der Prüfer, organisatorische Aspekte, Einfluss des Bundes im Projekt, Verhältnis zwischen Projekt und Stakeholdern). Im Rahmen des Standortbesuchs dieses Projekts haben sämtliche Termine im Beisein der Projektverantwortlichen stattgefunden. Trotzdem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7969 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode war es auch möglich einige Gespräche mit Betroffenen ohne Teilnahme der Verantwortlichen zu führen. In allen Gesprächen, ob im Beisein von Projektverantwortlichen oder nicht, wurden Bedenken offen geäußert. Ob es sinnvoll ist oder nicht, dass Betroffene ihre Bedenken zum Projekt im Beisein der Projektverantwortlichen äußern, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (siehe auch Antworten zu den Fragen 1 und 4). c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Form weitere bzw. indirekt Betroffene, wie Straßenverkäufer, Arbeitskräfte in Tourismus und Gastronomie, Tagelöhner und Fischer, entschädigt werden? Dieser Punkt wurde von NGO-Vertretern gegenüber dem Bund vorgetragen und befindet sich derzeit in Klärung. Grundsätzlich sahen die Entschädigungs- bzw. Unterstützungsprogramme zur lokalen Entwicklung Maßnahmen für verschiedene Gruppen Betroffener vor, wie beispielsweise umgesiedelte Personen (Entschädigungen und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen) und Fischer (Einrichtung und Betrieb von Fischfarmen). Der Fokus lag auf direkt durch das Projekt Betroffene flussauf- und abwärts des Staudamms. d) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass dammabwärts die Fischbestände stark zurückgegangen sind und in der Folge Fischer kaum noch genug Einkommen erzielen? Dieser Punkt wurde von NGO-Vertretern gegenüber dem Bund vorgetragen und befindet sich derzeit in Klärung. Gemäß der seinerzeit vorgelegten Studien, war im Hinblick auf die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen von einem annehmbaren Einfluss auf die Fischbestände ausgegangen worden. e) Wie ist es zu erklären, dass im Stausee Reste der Vegetation verblieben sind, die nun zur Bildung von Faulgasen führen, die die Anwohner in ihrer Gesundheit bedrohen? Dieser Punkt wurde von NGO-Vertretern gegenüber dem Bund vorgetragen und befindet sich derzeit in Klärung. Für das Projekt war ein Programm zum Entfernen der Vegetation aus dem Gebiet des Reservoirs vorgesehen und auch als Auflage in die Umweltgenehmigung eingeflossen. Nach dem Kenntnisstand des Bundes wurde das Programm auch durchgeführt. Dies entspricht guter Praxis. Grundsätzlich ist es allerdings nicht möglich, 100 Prozent der Biomasse aus einem Reservoir -Gebiet der Größenordnung und mit der Topografie eines Projekts wie Hidrosogamoso vor Befüllung zu entfernen. Dies führt bei Großstaudämmen in den ersten Jahren nach Befüllung zur Bildung von Faulgasen sowie entsprechenden Geruchsbelästigungen, bis sich die Reservoirs stabilisieren. f) Wie bewertet die Bundesregierung die mutmaßlich im Zusammenhang mit Protesten gegen das Projekt stehende Ermordung von sechs Aktivisten und das Verschwinden bzw. Bedrohen von weiteren Aktivisten (http:// veredasogamoso.blogspot.de/2012/11/desaparecido-lider-del-movimiento. html; www.cora-netz.de/cora/wp-content/uploads/2016/01/CorA-ForumMR_ Steckbrief-Hidrosogamoso.pdf; www.eca-watch.org/sites/eca-watch.org/ files/Failure%20to%20Protect_0.pdf)? Der Bundesregierung sind die Vorwürfe bzw. Vorkommnisse bekannt. Eine abschließende Bewertung der gemachten Vorwürfe gegen das Projekt im Zusammenhang mit Gewalttaten oder deren Androhung sowie dem Verschwinden von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7969 Gemeindevertretern und Aktivisten ist der Bundesregierung nicht möglich. Dies ist Aufgabe der lokalen Behörden, die nach unserem Kenntnisstand bisher keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Projekt und den Gewalttaten hergestellt haben. g) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen , die im diesem Fall von den Hermesbürgschaften profitiert haben, konkret und unmittelbar für die nun eingetretenen Missstände verantwortlich , und falls ja, welche Konsequenzen hatte dies? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über eine konkrete und unmittelbare Verantwortung deutscher Unternehmen hinsichtlich mutmaßlicher Missstände. h) Trifft es zu, dass die Prüfung des Hidrosogamoso-Projekts ergab, dass es die Weltbank-Standards erfüllt bzw. erfüllen wird, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Anbetracht der konkret eingetretenen negativen Entwicklungen für künftige Prüfverfahren? Der Bund stimmt Anträgen auf Exportkreditgarantien nur dann zu, wenn zu erwarten ist, dass die belieferten Projekte in einem angemessenen Zeitraum die Oberziele der angelegten Referenzstandards erreichen werden. Im vorliegenden Projekt war dies zum Zeitpunkt der Entscheidung der Fall. Das Projekt befindet sich nach wie vor in der Monitoring-Phase und der Bund steht im Austausch mit dem Deckungsnehmer sowie dem Besteller, um zu den vorgetragenen Aspekten die Meinungsbildung abzuschließen. Grundsätzlich hat sich das Prüfverfahren für Großstaudämme weiterentwickelt, was sich auch in der aktuell gültigen Fassung der Common Approaches aus dem Jahre 2012 widerspiegelt. Hier wurde das Hydropower Sustainability Assessment Protocol der International Hydropower Association als Referenzrahmen für die Prüfung von Wasserkraftwerken aufgenommen . Das Protokoll wird durch die Mandatare regelmäßig als Referenzrahmen für die Prüfung herangezogen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Aserbaidschan , wo laut AGA-Portal (AuslandsGeschäftsAbsicherung der Bundesrepublik Deutschland) eine Bürgschaft für eine Bohrplattform geplant ist (www.agaportal.de/pages/aga/projektinformationen/a-projekte_2015.html# aserbaidschan_bohrplattform)? Spielt die Menschenrechtslage dabei eine Rolle? Und spielt für die Bewertung und Entscheidungsfindung eine Rolle, dass Aserbaidschan bei der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) zurückgestuft worden ist, weil die Zivilgesellschaft sich nicht mehr hinreichend in den EITI-Prozess einbringen kann? Bei dem Projekt handelt es sich um die Errichtung einer Bohrplattform für den Einsatz in einem bestehenden und seit den 1980er Jahren betriebenen Öl- und Gasfeld. Anhaltspunkte für Menschenrechtsverletzungen durch das Projekt wurden im Rahmen der Prüfung nicht identifiziert. Die Standards und Bewertungen der EITI sind nicht Teil der Projektprüfungen nach den CA und wurden daher nicht bei der Prüfung des o. g. Projekts berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7969 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Hermesbürgschaften wurden im Zusammenhang für Zulieferungen zu einem Petrochemiewerk in Gujarat, Indien, im Jahr 2012/2013 übernommen (bitte einzelne Bürgschaftsnehmer aufführen)? Angaben zu einzelnen Deckungsnehmern unterliegen den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Exporteure. a) Sind alle Exporte an das Projekt abgeschlossen oder liegen weitere Anträge oder Voranfragen vor? Es sind noch nicht alle Exporte an das Projekt abgeschlossen und es liegen aktuell keine weiteren Anträge oder Voranfragen vor. b) Welche Unterlagen hat die Bundesregierung für die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit des Projekts herangezogen (bitte detailliert auflisten )? Hat eine Vor-Ort-Prüfung stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Prüfung der Förderungswürdigkeit beruhte auf den folgenden Beurteilungsgrundlagen : Antragsformular Projektmemorandum, November 2011 Technische Kurzstellungnahme des Deckungsnehmers, August 2011 Behördliche Genehmigungsdokumente Internetrecherche Environmental Impact Assessment for Petroleum & Petrochemical Complex in Special Economic Zone, Oktober 2009 Sustainability Report 2009 – 2010, Reliance Industries Limited. c) In welcher Form wurde erhoben, wie die lokale Bevölkerung zu dem Projekt steht und welche Bedenken sie hegt? Falls ja, welche Bedenken wurden formuliert? Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung haben öffentliche Anhörungen stattgefunden, die durch die lokalen Behörden geleitet wurden. Zudem wurden Umfragen unter der lokalen Bevölkerung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen flossen in die Projektbewertung ein. Des Weiteren kam es im Rahmen des durch die Mandatare am 17./18. Januar 2012 durchgeführten Standortbesuchs zu einem Treffen mit Vertretern der umliegenden Dörfer. Aus den Gesprächen ergaben sich keinerlei Beschwerden und eine durchweg positive Darstellung des Standortes. Hervorgehoben wurde die gute Zusammenarbeit zwischen den Anwohnern und Reliance Industries Limited (RIL), die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die aus Sicht der Anwohner zufriedenstellenden und im Jahr 2000 abgeschlossenen Landaufkäufe. Der Standortbesuch hat insgesamt einen positiven Eindruck in Bezug auf das Management von umweltrelevanten und sozialen Aspekten ergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7969 Zudem wurde RIL bezüglich möglicher Bedenken seitens der Bevölkerung befragt . Nach Angaben von RIL lagen keine Proteste, gerichtliche Verfahren oder Beschwerden von Behörden, NGOs oder der Öffentlichkeit gegen das Projekt vor. d) Wurden die in der Umweltverträglichkeitsprüfung (www.agaportal.de/ pdf/nachhaltigkeit/eia/eia_indien_4petrochemie-erweiterung.pdf) aufgeworfenen möglichen Gefahren als vollständig erachtet oder wurden weitere soziale, menschenrechtliche oder ökologische Probleme identifiziert? Im Rahmen der Umwelt- und Sozialprüfung wurden alle von den relevanten Standards abgedeckten Risiken einbezogen. Diesbezüglich wurden der Umwelt- und Sozialprüfung sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung (Environmental Impact Assessment for Petroleum & Petrochemical Complex in Special Economic Zone) als auch die ebenfalls unter 11 b) genannten weiteren Beurteilungsgrundlagen zugrunde gelegt. Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um das generell übliche Verfahren der Umwelt- und Sozialprüfung, in dem die vorliegenden Umwelt - und Sozialverträglichkeitsprüfungen – wenn notwendig – durch zusätzliche Beurteilungsgrundlagen ergänzt werden, um einen vollständigen Abgleich mit den relevanten Standards zu ermöglichen. e) Wurden die im Environmental and Social Management Plan beschriebenen Ausgleichs- und Vorbeugemaßnahmen für ausreichend befunden oder wurden weitere Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt vereinbart? Wenn ja, welche? Aufgrund der für die Umwelt- und Sozialprüfung vorliegenden Informationen und basierend auf dem im Rahmen der Prüfung durchgeführten Standortbesuch ergab sich in Bezug auf das Management von umweltrelevanten und sozialen Aspekten insgesamt ein positiver Eindruck. Daher wurde als zusätzliche Maßnahme lediglich vereinbart, dass nach Fertigstellung der Standorterweiterung Monitoring -Berichte bezüglich Luftemissionen, Umgebungsluft, Lärm und Abwasser zur Verfügung gestellt werden. f) In welcher Form wurden diese vertraglich fixiert? In welcher Form überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der vereinbarten menschenrechtlichen und ökologischen Maßnahmen? Hat die bisherige Überprüfung Probleme aufgezeigt, und wenn ja, welche ? Da die Standorterweiterung bislang noch nicht fertiggestellt werden konnte, wurden der Bundesregierung noch keine Monitoring-Berichte zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung wurde jedoch über das Deutsche Generalkonsulat in Mumbai sowie über andere beteiligte Exportkreditagenturen (ECAs) über Probleme am Standort informiert. Dabei handelte es sich insbesondere um Informationen über gewalttätige Ausschreitungen in einer Arbeiterunterkunft, um Hinweise auf Gerichtsverfahren, Beschwerden, Zwangsanwendung und ungleiche Entschädigungen bei Landkäufen sowie über Auswirkungen auf einen Nationalpark und die lokale Fischerei. Aufgrund dieser zusätzlichen Informationen haben die Mandatare weitere Internetrecherchen durchgeführt, den Kontakt zu den anderen ECAs verstärkt (u. a. wurden den Mandataren die Ergebnisse von Monitoring- Standortbesuchen anderer ECAs zur Verfügung gestellt) und sowohl RIL als auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7969 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode das Deutsche Generalkonsulat zu den Problemen befragt. Basierend auf den daraus resultierenden Ergebnissen ergab sich aus Sicht der Bundesregierung kein unmittelbarer Handlungsbedarf. g) Über welche vertraglichen Bestimmungen oder sonstigen Instrumente verfügt die Bundesregierung, um die Einhaltung der Maßnahmen durchzusetzen ? Was geschieht im Falle der Nichtumsetzung vereinbarter Maßnahmen? Wurde vertraglich vereinbart, dass die Bürgschaft erlischt, wenn die vereinbarten menschenrechtlichen oder ökologischen Maßnahmen nicht umgesetzt werden? Bei der Nichteinhaltung von vereinbarten Anforderungen werden zunächst die Vereinbarungen im Kreditvertrag sowie die Möglichkeit der Einflussnahme geprüft . Dann wird der Besteller ggf. unter Beteiligung weiterer beteiligter Parteien (Banken, ECAs, internationale Finanzierungsorganisationen) zwecks Prüfung des Abweichungsgrundes kontaktiert und es werden potentielle Heilungsmöglichkeiten identifiziert. Oberstes Ziel ist dabei immer die Einhaltung der relevanten Standards . Als weitere Maßnahmen können die jeweilige Deutsche Botschaft eingeschaltet werden oder die Auszahlungen aus den ggf. vorhandenen Kreditverträgen zurückgehalten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Kredit vorzeitig fällig zu stellen („Event of Default“). Dabei muss jedoch beachtet werden, dass mit dieser Maßnahme jeglicher Einfluss auf das Projekt verloren ginge und eine Heilung der Abweichungen von den relevanten Standards nicht mehr möglich wäre. h) In welcher Form fand oder findet eine Zusammenarbeit oder ein Austausch mit anderen Exportkreditagenturen bzgl. des Projektes statt? Im Rahmen des Projekt-Monitorings findet ein enger Austausch mit den anderen am Projekt beteiligten ECAs statt. Mittels dieses Austausches wurden die Mandatare beispielsweise 2015 und 2016 über Beschwerden von NGOs sowie über die Ergebnisse der Monitoring-Standortbesuche anderer ECAs informiert. Die Weiterführung des Austausches mit den anderen ECAs ist auch zukünftig vorgesehen . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333