Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7979 18. Wahlperiode 22.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7409 – Deutscher OSZE-Vorsitz 2016 und Konfliktvermittlung der Minsk-Gruppe im Bergkarabach-Konflikt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 1. Januar 2016 für ein Kalenderjahr den Vorsitz in der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) übernommen. Die Stärkung von bestehenden OSZE-Mechanismen zur Konfliktvermittlung soll laut Bundesregierung ein Arbeitsschwerpunkt des deutschen Vorsitzes sein. Das betreffe auch den Konflikt zwischen den Südkaukasusrepubliken Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach (vgl. www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/OSZE/Aktuell/ 160114-BM-OSZE-Wien.html, abgerufen am 15. Januar 2016). Die Region Bergkarabach sowie weitere sieben umliegende Bezirke werden nach kriegerischen Auseinandersetzungen Anfang der 1990er Jahre von armenischen Streitkräften kontrolliert. In den militärisch besetzten Gebieten wurde ein international nicht anerkanntes De-Facto-Regime etabliert. Gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 822, 853, 874, 884 (1993), der Generalversammlung der Vereinten Nationen 62/243 (2008), der Entschließung des Europarates 1416 (2005) sowie anderer internationaler Organisationen und Institutionen ist das umstrittene Gebiet in völkerrechtlicher Hinsicht weiterhin integraler Bestandteil der Republik Aserbaidschan. Bei der Konfliktlösung muss eine einvernehmliche Entscheidung über den politischen Status von Bergkarabach getroffen und die Rückgabe der besetzten umliegenden Gebiete geregelt werden. Die aserbaidschanischen Binnenvertriebenen, insgesamt ca. 760 000 Personen, haben ein Rückkehrrecht. Eine zusätzliche Rückkehroption für die ca. 360 000 armenischen Kriegsflüchtlinge aus Aserbaidschan und die ca. 250 000 aserbaidschanischen Kriegsflüchtlinge aus Armenien ist wegen der nationalistisch aufgeladenen Stimmung in beiden Südkaukasusrepubliken bzw. der häufigen Weiterflucht in Drittländer wenig aussichtsreich (vgl. die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 29 und 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Die Konfliktvermittlung der zuständigen Minsk-Gruppe der OSZE, an der Deutschland als einfaches Mitglied beteiligt ist, hat sich bislang als wenig effektiv erwiesen. Politische Interessengegensätze unter den formal gleichberechtigten drei Ko-Vorsitzenden Russland, USA und Frankreich erschweren die Drucksache 18/7979 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Konfliktlösung zusätzlich. Die USA unterstützen als einziges Land das De- Facto-Regime in Bergkarabach mit direkten staatlichen Finanzhilfen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/2816). Im Repräsentantenhaus der USA wurde zudem ein aktueller Gesetzentwurf Azerbaijan Democracy Act of 2015 initiiert, der mit Blick auf die Menschenrechtslage Visa- und Wirtschaftssanktionen fordert, woraus sich ggf. weitere Glaubwürdigkeitsverluste für die USA als neutraler Konfliktmediator ergeben könnten (vgl. http://hrf.report/azerbaijani-authorities-in-hysterics-against-ussanction /, abgerufen am 12. Januar 2016). Die Politik der Russischen Föderation war in der Vergangenheit vorrangig vom Interesse der eigenen Einflusssicherung bestimmt. Russland hat das militärische Beistandsabkommen mit Armenien bis 2044 verlängert und ist gleichzeitig mit Abstand der größte Waffenlieferant beider Konfliktparteien (vgl. Uwe Halbach: Armeniens Beitritt zur Eurasischen Wirtschaftsunion, SWP-Aktuell 51, Mai 2015, S. 3). In den Verhandlungen der Minsk-Gruppe ist Russland jedoch derjenige Ko-Vorsitzende, der am deutlichsten die Interessen beider Konfliktparteien vertritt und angesichts der intensiver gewordenen russisch-aserbaidschanischen Beziehungen auch in der Praxis eine weitgehend äquidistante Position einnimmt. Schon seit einiger Zeit soll Moskau auf informeller Gesprächsebene mehrmals angeboten haben, den Bergkarabach-Konflikt zu Gunsten Aserbaidschans zu lösen, sofern das Land der Eurasischen Wirtschaftsunion beitrete bzw. bereit sei, mit Russland enger militärisch zu kooperieren (vgl. Christoph H. Benedikter: Brennpunkt Berg-Karabach, Innsbruck 2011, S. 156 ff.; www. kommersant.ru/doc/2850300, abgerufen am 12. Januar 2016). Die Sicherheitslage entlang der militärischen Demarkationslinie (Line of Contact) hat sich in den letzten beiden Jahren trotz nachdrücklicher russischer Stabilisierungsbemühungen deutlich verschärft. Der Waffenstillstand wurde bzw. wird beinahe täglich durch gegenseitigen Scharfschützenbeschuss gebrochen . Nach mehrtägigen Tiefflügen, die im Rahmen von Großmanövern des armenischen Militärs in den besetzten Gebieten Aserbaidschans stattfanden, schossen die aserbaidschanischen Streitkräfte am 12. November 2014 an der Line of Contact einen armenischen Kampfhubschrauber vom Typ MI-24 ab (vgl. www.focus.de/politik/ausland/spannungen-im-suedkaukasus-aserbaidschanschiesst -armenischen-helikopter-ab_id_4269782.html, abgerufen am 12. Januar 2016). Im Sommer 2015 wurden bei neuerlichen Zusammenstößen auch schwere Waffen eingesetzt. In jüngster Zeit haben sogar an den nicht umstrittenen Grenzabschnitten die Auseinandersetzungen zugenommen. Angesichts der bekannten Verhaltensmuster beider Konfliktparteien ist das Risiko eines (nicht intendierten) Hineingleitens in einen neuen Krieg gestiegen. Beide Länder stehen sich militärisch hochgerüstet gegenüber. Im globalen Militarisierungsindex (GMI) 2015 des Bonn International Center for Conversion (BICC) belegt Armenien Platz 3 und Aserbaidschan Platz 8 (vgl. www.bicc.de/uploads/ tx_bicctools/GMI_2015_D_2015.pdf, abgerufen am 12. Januar 2016). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, mit welchen Initiativen die Bundesrepublik Deutschland als amtierender OSZE-Vorsitzender und Mitglied der Minsk-Gruppe zur Stabilisierung bzw. Wiederherstellung des Waffenstillstands und zur Intensivierung der Konfliktvermittlung im Bergkarabach-Konflikt beitragen will. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 6a, 6b, 7a, 7b, 13b, 13c, 13d, 14 und 15 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwür- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7979 dig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage . Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher sind die Antworten zu den genannten Fragen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Die Beantwortung der Fragen 6d und 7c ist in offener Form nicht möglich. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Arbeitsweise, zum Erkenntnisstand und zur nachrichtendienstlichen Methodik einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt. 1. Auf wie viele Dienststellen wurde der Arbeitsstab innerhalb des Auswärtigen Amts zwecks Vorbereitung und Durchführung des deutschen OSZE- Vorsitzes bislang aufgestockt, und wie ist die Aufteilung der geplanten inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte für den diesjährigen OSZE-Vorsitz innerhalb des Arbeitsstabs geregelt? Der abteilungsübergreifende Arbeitsstab OSZE-Vorsitz 2016 wurde am 1. Februar 2015 zur Konzeption, Organisation und Koordinierung des deutschen Vorsitzes der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eingerichtet. Derzeit ist der Arbeitsstab mit 35 Dienstposten ausgestattet. Die mit Abrüstungs- und Rüstungskontrollfragen sowie mit Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen im OSZE-Raum befassten Referate OR10 und OR11 wurden für die Dauer des OSZE-Vorsitzes um insgesamt zwei Dienstposten aufgestockt . Der Arbeitsstab OSZE-Vorsitz 2016 gliedert sich auf Arbeitsebene in drei Säulen mit den Zuständigkeitsschwerpunkten Regionales, Thematisches sowie grundsätzliche Steuerungsaspekte. 2. Wie viele Dienststellen innerhalb des Arbeitsstabs stehen für das selbst gewählte Schwerpunktthema „Fortgesetztes Krisen- und Konfliktmanagement in der und um die Ukraine sowie bei den weiteren ungelösten Konflikten im OSZE-Raum“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ Friedenspolitik/OSZE/DEU-OSZE-Vorsitz_node.html, abgerufen am 12. Januar 2016) zur Verfügung, und wie sind ggf. die Zuständigkeiten für die einzelnen Konflikte geregelt (bitte nach Konflikten getrennt ausführen)? Der Themenbereich Regionalfragen ist derzeit mit sieben Dienstposten ausgestattet . Zuständigkeiten für die ungelösten Regionalkonflikte verteilen sich auf fünf Referentinnen und Referenten. Drucksache 18/7979 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Zielstellung verfolgt die Bundesregierung im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes in Bezug auf den Bergkarabach-Konflikt, und welche konkreten Initiativen sind hierbei von der Bundesregierung zu erwarten? Das Management der langanhaltenden Konflikte im OSZE-Raum und auch des Bergkarabach-Konfliktes bildet einen der Schwerpunkte des deutschen OSZE- Vorsitzes. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der drei Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE (Botschafter Igor Popov aus der Russischen Föderation, Botschafter James Warlick aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Botschafter Pierre Andrieu aus der Französischen Republik), auf Grundlage des von den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1994 verabschiedeten Budapester Dokuments den Waffenstillstand zu stärken und auf eine friedliche Beilegung des Konflikts hinzuwirken. Die Deeskalation der Lage an der Kontaktlinie und an der Grenze zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan bleibt ein vordringliches Ziel. Die Bundesregierung unterstützt daher die Initiative der Ko-Vorsitzenden, einen Mechanismus zur Untersuchung der Waffenstillstandsverletzungen zu schaffen. Die Bundesregierung wird bilaterale Gesprächskontakte nutzen, um Armenien und Aserbaidschan zu drängen, ihre Anstrengungen für eine friedliche Konfliktlösung zu verstärken. Zudem fördert die Bundesregierung begleitende Maßnahmen zur Vertrauensbildung und zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit, unter anderem durch die Tätigkeit des Beauftragten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE für den südlichen Kaukasus, Botschafter Günther Bächler. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die laufenden humanitären Bemühungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) um einen Austausch von Informationen über vermisste Personen. 4. Wie sehen die Konsultationsmechanismen aus, mit denen die praktische Zusammenarbeit zwischen den drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe und dem deutschen OSZE-Vorsitz abgestimmt wird? Die Bundesregierung steht in Arbeitskontakt mit den drei Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe. Förmliche Konsultationen fanden zuletzt am 11. November 2015 in Berlin statt. Hinzu kommen anlassbezogen informelle Gespräche mit den Ko-Vorsitzenden sowie ein ständiger Austausch über den Kanal des Persönlichen Beauftragten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE für den Bergkarabach- Konflikt, Botschafter Andrzej Kasprzyk. 5. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes unternehmen, um den Zugang der einfachen Mitglieder der Minsk-Gruppe zu Informationen über den aktuellen Stand des Minsk-Prozesses zu verbessern (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)? Die Ko-Vorsitzenden treffen regelmäßig mit den einfachen Mitgliedern der Minsker Gruppe in Wien zusammen. Die Ko-Vorsitzenden reisen außerdem zu Gesprächen in die Hauptstädte der einfachen Mitglieder. Die Bundesregierung hat die Ko-Vorsitzenden im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes ermuntert, diese Praxis fortzuführen und soweit möglich zu intensivieren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7979 6. Wie viele Feldmissionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Auftrag der drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe zur Beobachtung der Sicherheitslage an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführt , und welche Erkenntnisse konnten dadurch in Bezug auf die Bereitschaft der Konfliktparteien gewonnen werden, die Waffenstillstandsvereinbarung in der Praxis einzuhalten? Der Persönliche Beauftragte des amtierenden Vorsitzenden der OSZE für den Bergkarabach-Konflikt, Botschafter Andrzej Kasprzyk, hat ein eigenständiges Mandat zur Beobachtung der Sicherheitslage an der Kontaktlinie und wird nicht im Auftrag der drei Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe tätig. Die Mitarbeiter des Persönlichen Beauftragten führen monatlich zwei Beobachtungsmissionen auf beiden Seiten der Kontaktlinie bzw. der armenisch-aserbaidschanischen Grenze. Bei den 2015 durchgeführten Missionen haben sie – auf Grundlage der Angaben der Konfliktparteien – eine Zunahme der Waffenstillstandsverletzungen vor allem durch Einsatz schwerer Waffen festgestellt. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2816 vom 22. Oktober 2014 verwiesen . a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufigkeit und Umstände von Waffenstillstandsverletzungen durch die Konfliktparteien in dem genannten Zeitraum? Im Hinblick auf die im Jahre 2014 zu verzeichnenden Waffenstillstandsverletzungen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2816 vom 22. Oktober 2014 verwiesen. Mit Blick auf das Jahr 2015 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.1 b) Welche Waffensysteme wurden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise eingesetzt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.1 c) Welche weiterführenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (Fraktion DIE LINKE.) nach den Zahlen von getöteten Soldaten beider Konfliktparteien an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015 (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/7181) im Hinblick darauf vor, welche Konfliktpartei in dem genannten Zeitraum ggf. überwiegend für die Waffenstillstandsverletzungen mit tödlichem Ausgang verantwortlich gewesen ist, und wie die Konfliktparteien die Rückführung von getöteten Soldaten geregelt haben? Es gibt keinen Mechanismus zur Untersuchung von Waffenstillstandsverletzungen an der Kontaktlinie. Daher lässt sich keine Aussage über die Verursacher einzelner Waffenstillstandsverletzungen treffen. Die Rückführung von getöteten Soldaten durch die Konfliktparteien erfolgt mit Unterstützung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). 1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/7979 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten beider Konfliktparteien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 bei Waffenstillstandsverletzungen an und im Umfeld der Line of Contact getötet oder verletzt (bitte getrennt nach Konfliktpartei und pro Jahr auflisten )? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.2 e) Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich die Umstände aufgeklärt werden, die am 8. März 2011 nahe des Dorfes Orta Garvand im Aghdam-Distrikt zum Tod des neunjährigen aserbaidschanischen Staatsbürgers Fariz Badalov geführt haben (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 f) auf Bundestagsdrucksache 18/2816), und falls nein, welche Schritte wird die Bundesregierung während des deutschen OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die abschließende Aufklärung der genauen Todesumstände zu unterstützen sowie den Druck auf die Konfliktparteien zu erhöhen, damit die jeweiligen Scharfschützen künftig die Zivilbevölkerung nicht mehr angreifen? Es besteht kein Untersuchungsmechanismus, der zur Aufklärung der Umstände des Todes von Fariz Badalov beitragen könnte. Der Bundesregierung liegen hierzu daher keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung unterstützt die von den Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe vorgeschlagene Einrichtung eines solchen Untersuchungsmechanismus. Der Rückzug von Scharfschützen wurde den Konfliktparteien bereits mehrfach als mögliche sicherheitsbildende Maßnahme vorgeschlagen , ohne dass sich hierzu Einigung erzielen ließ. Die Bundesregierung wird sich weiter für alle Maßnahmen einsetzen, die zu einer Verbesserung der Sicherheitslage entlang der Kontaktlinie und der armenisch-aserbaidschanischen Grenze beitragen könnten. f) An welchen Abschnitten der Line of Contact wurden von welcher Konfliktpartei bislang bauliche Befestigungsmaßnahmen fertiggestellt oder befinden sich aktuell im Aufbau, um die ortsansässige Zivilbevölkerung vor Scharfschützenbeschuss besser zu schützen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 h) auf Bundestagsdrucksache 18/2816)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung unternehmen beide Seiten fortlaufend Baumaßnahmen, um die Infrastruktur und somit die sichere Bewegung der Bevölkerung entlang der Kontaktlinie und der armenisch-aserbaidschanischen Grenze zu verbessern. Der Bundesregierung vorliegenden Informationen zufolge unterstützt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) die Konfliktparteien bei der Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen. 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der Konfliktparteien mit konventionellen Waffensystemen angesichts des andauernden militärischen Aufrüstungskurses in den zurückliegenden Jahren entwickelt , und welche weiteren Rüstungsbeschaffungen sind ggf. in nächster Zeit geplant? In Armenien ist die mögliche Beschaffung von Kampfflugzeugen SU-30, des Boden -Boden-Flugkörpersystems Iskander-M sowie von Panzerabwehrlenkflugkörpersystemen im Gespräch. In Aserbaidschan ist die mögliche Beschaffung von Kleinst-U-Booten, Korvetten, Patrouillenbooten, Schiffsverteidigungssystemen, 2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7979 Flugabwehrsystemen, Kampf- und Mehrzweckhubschraubern, Brückenlegepanzern und diversen Infanteriewaffen im Gespräch. Weitere Planungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. a) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik Aserbaidschan , und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.3 b) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik Armenien, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.3 c) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die armenischen Streitkräfte in der Region Bergkarabach und den umliegenden besetzten Gebieten Aserbaidschans? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.4 d) Mit wie vielen Soldaten ihrer regulären Streitkräfte ist die Republik Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt in den armenischen Streitkräften in der Region Bergkarabach vertreten , und wie viele Wehrpflichtige aus der Republik Armenien versehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ihren Wehrdienst in den armenischen Streitkräften in der Region Bergkarabach? Nach Kenntnis der Bundesregierung stellen reguläre Streitkräfte Armeniens etwa ein Drittel der 23 000 Soldaten der „Selbstverteidigungskräfte“ der nicht anerkannten sogenannten Republik Bergkarabach. Der überwiegende Teil der „Selbstverteidigungskräfte“ wird durch Wehrpflichtige gestellt, die wiederum mehrheitlich aus Armenien rekrutiert werden. 8. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der Republik Aserbaidschan in den Jahren 2014 und 2015 in der Nähe der Line of Contact sowie an Abschnitten der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze von Aserbaidschan und Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt , und in welcher Truppenstärke sind ggf. einzelne Teilstreitkräfte daran beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine Militärübungen der aserbaidschanischen Streitkräfte in der Nähe der Kontaktlinie oder an Abschnitten der Staatsgrenze von Aserbaidschan und Armenien in den Jahren 2014 und 2015 bekannt. 9. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der Republik Armenien in den Jahren 2014 und 2015 an Abschnitten der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze von Armenien und Aserbaidschan nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. 3 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 4 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/7979 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einzelne Teilstreitkräfte daran beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln )? 10. Wie viele militärische Manöver haben die armenischen Streitkräfte in der Region Bergkarabach sowie in den umliegenden besetzten Gebieten Aserbaidschans in den Jahren 2014 und 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. auch einzelne Teilstreitkräfte der regulären Armee der Republik Armenien daran beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)? 11. In welcher Truppenstärke und mit welchen Teilstreitkräften haben die armenischen Streitkräfte im November 2014 das Großmanöver in den besetzten Gebieten Aserbaidschans nahe der Line of Contact nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, in dessen Verlauf ein armenischer Kampfhubschrauber vom Typ MI-24 von den aserbaidschanischen Streitkräften abgeschossen wurde? Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. a) Befand sich der armenische Kampfhubschrauber zum Zeitpunkt des Abschusses nach Kenntnis der Bundesregierung im völkerrechtlichen Luftraum Aserbaidschans? Nach Angaben des aserbaidschanischen Verteidigungsministeriums wurde der genannte Hubschrauber im Bereich des etwa 1 700 m nordöstlich der Ortschaft Kangarli gelegenen Aghdam abgeschossen. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. b) Gehörte der abgeschossene Kampfhubschrauber nach Kenntnis der Bundesregierung zum Luftwaffenbestand der armenischen Streitkräfte in der Region Bergkarabach, oder stammte der Kampfhubschrauber aus dem Luftwaffenbestand der regulären Streitkräfte der Republik Armenien, sodass er zum Zweck der Manöverteilnahme erst in den völkerrechtlichen Luftraum Aserbaidschans eingedrungen war? Das armenische Verteidigungsministerium hat übereinstimmend mit dem „Verteidigungsministerium “ der nicht anerkannten sogenannten Republik Bergkarabach mitgeteilt, dass der genannte Kampfhubschrauber zu den „Selbstverteidigungskräften “ der nicht anerkannten sogenannten Republik Bergkarabach gehörte . c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die näheren Umstände , die zum Abschuss des armenischen Kampfhubschraubers durch die aserbaidschanischen Streitkräfte führten, und kann die Bundesregierung hierbei die Angaben des Verteidigungsministeriums Aserbaidschans bestätigen, wonach der Kampfhubschrauber provokative Tiefflüge über die Schützengräben von aserbaidschanischen Soldaten durchgeführt haben soll (vgl. www.mfa.gov.az/en/news/879/2682, abgerufen am 14. Januar 2016)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7979 d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige weitere militärische Auseinandersetzungen zwischen beiden Konfliktparteien als Folge des Hubschrauberabschusses, und welche Waffensysteme kamen dabei ggf. zum Einsatz (bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die Durchführung des Großmanövers und den Hubschrauberabschuss reagiert, und auf wessen Initiative wurden welche Maßnahmen getroffen, um die Sicherheitslage wieder zu stabilisieren? In einer Presseerklärung vom 12. November 2014 haben die Ko-Vorsitzenden ihre Sorge über diese Ereignisse ausgedrückt und an die Konfliktparteien appelliert , Schritte zu unterlassen, die zu einer weiteren Eskalation führen würden. Am 19. November 2014 haben die Ko-Vorsitzenden ihr Bedauern darüber ausgedrückt , dass bis zu diesem Zeitpunkt noch kein humanitärer Zugang zum Absturzort geschaffen worden war. f) Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Bergung der bei dem Hubschrauberabschuss getöteten Piloten zwischen den Konfliktparteien geregelt? Offenen Quellen zufolge erfolgte die Bergung der getöteten Piloten im Rahmen eines Sondereinsatzes. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weitergehenden Informationen vor. 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 die Zahl von Sicherheitsvorfällen an der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze zwischen den Republiken Armenien und Aserbaidschan entwickelt , und inwieweit wurden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung auch bewaffnete Spezialkommandos eingesetzt, die die gemeinsame Staatsgrenze (bzw. auch die Line of Contact) überquert haben, um im Hinterland des jeweiligen Gegners Sabotageakte oder Anschläge auszuführen (vgl. www.dw.com/de/etliche-tote-bei-gefechten-in-berg-karabach/a-17827354, abgerufen am 14. Januar 2016; bitte pro Jahr und Art des Vorfalls auflisten)? Die Anzahl bewaffneter Zwischenfälle an der armenisch-aserbaidschanischen Grenze hat 2014 und 2015 gegenüber den Vorjahren zugenommen. Die Staatsgrenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist vor Ort nicht klar abgegrenzt, was die genaue Einschätzung solcher Vorfälle erschwert. Angaben der Konfliktparteien zufolge hat der Einsatz von der Grenz- bzw. die Kontaktlinie überschreitenden kleinen Trupps in den vergangenen Jahren zugenommen. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe für die schwere militärische Eskalation an der Line of Contact im Sommer 2015? a) Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung an welchem Abschnitt der Line of Contact die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Konfliktparteien begonnen, und wie lange hielten die Kämpfe an? Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet. Seit Ende August 2015 wurde über zunehmende Spannungen und häufigere Waffenstillstandsverletzungen an der Kontaktlinie berichtet. Diese besonders angespannte Lage hat sich bis Mitte Dezember 2015 fortgesetzt. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Orte der Auseinandersetzungen vor. Drucksache 18/7979 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie viele Soldaten bzw. Sicherheitskräfte beider Konfliktparteien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kämpfen getötet oder verletzt (bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)? c) Welche schweren Waffensysteme haben die Konfliktparteien bei den militärischen Auseinandersetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und wurde dabei die Line of Contact auch durchbrochen? d) Überstieg die Intensität der Kampfhandlungen der Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung das bislang bekannte Maß, und hatten die Konfliktparteien ggf. bereits damit begonnen, weitere Truppenverbände zu massieren sowie zusätzliche schwere Waffensysteme an die Line of Contact zu verlegen? Die Fragen 13b bis 13d werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.5 e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die militärische Zuspitzung der Sicherheitslage reagiert, und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung letztlich zur Beendigung der Kampfhandlungen geführt ? Die drei Ko-Vorsitzenden haben in einer Presseerklärung vom 25. September 2015 ihre ernsthafte Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, dass armenische und aserbaidschanische Streitkräfte in der Nähe von bewohnten Gebieten schwere Waffen verwenden, und beide Seiten nachdrücklich aufgerufen, zivile Opfer zu vermeiden. Zudem haben sie bei Reisen in die Region Gespräche mit den Staatspräsidenten von Armenien und Aserbaidschan geführt. Am 27. Oktober 2015 haben die Ko-Vorsitzenden mit Unterstützung des Persönlichen Beauftragten des amtierenden Vorsitzes die Kontaktlinie überquert. In den folgenden Wochen beruhigte sich die Lage. 14. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Aserbaidschan geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für die aserbaidschanischen Streitkräfte geleistet (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.5 15. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Armenien geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für die armenischen Streitkräfte geleistet (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.5 Darüber hinaus erfolgte durch Deutschland in den Jahren 2014 und 2015 vorbereitende Einsatzausbildung im Rahmen der unter deutschem Kommando in Afghanistan eingesetzten armenischen Kontingente für die Resolute Support Mission . Im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe werden zudem einzelne armenische Lehrgangsteilnehmer unterschiedlicher Ausbildungsgrade in Deutschland für Führungsverwendungen (u. a. Zugführer, Kompaniechef) ausgebildet. 5 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/7979 Zusätzlich nehmen einzelne armenische Stabsoffiziere am Lehrgang „Generalstabs -/Admiralstabsdienst International“ (LGAI) an der Führungsakademie in Hamburg teil. 16. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Republik Armenien gelieferte Waffensysteme ggf. in die Region Bergkarabach weiter transferiert (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen Verteidigungsausgaben Aserbaidschans und Armeniens in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt (bitte getrennt nach Land, in absoluten Vergleichszahlen in US- Dollar oder Euro sowie am Anteil des Gesamtvolumens des jeweiligen Staatshaushalts ausweisen)? Der Verteidigungshaushalt Aserbaidschans betrug 2014 nach offiziellen Angaben ca. 3,8 Mrd. US-Dollar (ca. 15,8 Prozent des Staatshaushaltes) und 2015 ca. 4,2 Mrd. US-Dollar (entspricht ca. 17,0 Prozent des Staatshaushaltes). Der Verteidigungshaushalt Armeniens betrug 2014 ca. 473 Mio. US-Dollar (entspricht ca. 15,5 Prozent des Staatshaushaltes) und 2015 ca. 480 Mio. US-Dollar (entspricht ca. 16,5 Prozent des Staatshaushaltes). Aufgrund von Wechselkursschwankungen und Unklarheiten, welche Ausgabenarten in den Verteidigungshaushalt eingerechnet worden sind, sind diese Angaben mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. 18. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Außenministerium der USA bzw. die United States Agency for International Development im Zeitraum von 2013 bis 2015 Finanzhilfen für das international nicht anerkannte De-Facto-Regime in Bergkarabach geleistet, wie ist die Zweckverwendung geregelt, und an welche weiteren Bedingungen sind die US-Finanzhilfen geknüpft (bitte pro Jahr und Betrag auflisten)? In den Haushaltsplänen von 2013 bis 2015 sind keine Leistungen des US-Außenministeriums bzw. der United States Agency for International Development (USAID) für Bergkarabach aufgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hatte das US-Außenministerium über USAID für Berg-Karabach im Zeitraum von 1998 bis 2012 insgesamt 41 Millionen US-Dollar in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2816 vom 22. Oktober 2014 verwiesen. 19. Inwieweit haben die Finanzhilfen der USA nach Kenntnis der Bundesregierung die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung in der Region Bergkarabach bislang beeinflusst, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Militarisierungsgrad in der Region Bergkarabach nach der Definition des Bonn International Center for Conversion? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Beeinflussung der wirtschaftlichen oder sozialen Lage der Bevölkerung in der Region Bergkarabach durch etwaige Leistungen der USA vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Drucksache 18/7979 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Welche Programme zur sozialen Integration von Kriegsflüchtlingen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Armenien vorhanden , und wie viele Kriegsflüchtlinge müssen aktuell noch in provisorischen Gemeinschaftsunterkünften leben (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)? Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UN- HCR) waren im August 2015 noch 1 542 armenische Flüchtlinge aus Aserbaidschan in Armenien registriert. Nach wie vor fördern die armenische Regierung und UNHCR soziale Programme, um Kriegsflüchtlinge aus Aserbaidschan bei ihrer Integration in die armenische Gesellschaft zu unterstützen. Die Bundesregierung hat 2015 im Rahmen eines Kleinstprojekts ein vom armenischen Roten Kreuz geführtes Heim für armenische Flüchtlinge in Abovyan finanziell gefördert . Zur Frage, wie viele Kriegsflüchtlinge zum jetzigen Zeitpunkt noch in provisorischen Gemeinschaftsunterkünften leben, liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen vor. Im Jahr 2014 lag die Zahl noch bei 952 Familien. 21. Erklärt sich die geringe Zahl von 1 599 offiziell registrierten Kriegsflüchtlingen in Armenien (bei einer Gesamtzahl von ca. 360 000 Geflüchteten aus Aserbaidschan, vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816) ausschließlich mit der Weiterflucht in Drittländer , und falls nein, welche anderen Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. dafür verantwortlich, dass sich Kriegsflüchtlinge in Armenien nicht registrieren lassen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, warum sich nur wenige armenische Kriegsflüchtlinge (Stand: August 2015 laut UNHCR: 1 542 Personen) registriert haben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2816 vom 22. Oktober verwiesen. 22. Welche Programme zur sozialen Integration der Binnenvertriebenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Aserbaidschan vorhanden, und welche Fortschritte wurden bei der vorgesehenen Errichtung von 170 000 Wohnunterkünften für diejenigen Binnenvertriebenen erzielt, die bislang noch in prekären Wohnverhältnissen lebten (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)? Basierend auf dem 2004 beschlossenen staatlichen Rahmenprogramm „On improvement of living conditions and increasing employment of refugees and internally displaced persons“ fördert die aserbaidschanische Regierung eine Reihe von Programmen und Projekten zur Unterstützung von Integration und Verbesserung der sozialen Situation der Binnenvertriebenen. Dazu zählen unter anderem: ein Mikrokredit-Programm im Rahmen eines von der Weltbank geförderten Projekts „Unterstützung von Lebensbedingungen und Einkommensmöglichkeiten von Binnenvertriebenen (IDPs)“; gezielte Unterstützung von Binnenvertriebenen-Unternehmern durch den Nationalen Unternehmerfonds; ein von der Weltbank finanziertes Projekt zur Berufs- und Entwicklungsförderung von Jugendlichen („IDP Youths Support Project”); ein gezieltes Subventionsprogramm des aserbaidschanischen Landwirtschaftsministeriums ; Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/7979 Programme zum Bau von Schulen, Krankenhäusern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen in den von Binnenvertriebenen besiedelten Bezirken; Projekte zur Errichtung bzw. Sanierung von Wasser-, Gas- und Stromleitungen in den von Binnenvertriebenen besiedelten Bezirken. Nach aktuellen Angaben der aserbaidschanischen Regierung wurden seit dem Start des Rahmenprogramms 243 000 Binnenvertriebene mit neuen Wohnungen versorgt, die insgesamt über 2,8 Millionen Quadratmeter Wohnfläche verfügen. 23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Annäherung der Zivilgesellschaften Armeniens und Aserbaidschans bei der friedlichen Lösung des Bergkarabach-Konflikts bei, und welche diesbezüglichen Projekte werden im Bereich der zivilen Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung von der Bundesregierung aktuell gefördert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach Projekt/Initiative je Land, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? Nach Ansicht der Bundesregierung kann die Zivilgesellschaft in Armenien und Aserbaidschan einen wichtigen Beitrag zu Austausch und Versöhnung zwischen der armenischen und der aserbaidschanischen Bevölkerung leisten. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. Allerdings sind die Kontakte zwischen den Zivilgesellschaften beider Länder, auch bedingt durch die innenpolitische Entwicklung, in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Aus dem Haushaltstitel zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft“ hat das Auswärtigen Amt im Jahr 2015 drei einschlägige Projekte gefördert: Land Projekttitel Träger Förderbetrag Armenien, Aserbaidschan Vergessene Fronten – der Konflikt um Bergkarabach Ostblick e.V. 2.120,00 Euro Länder der Östlichen Partnerschaft (inklusive Armenien und Aserbaidschan ) Training-Course on Conflict Management Institut für Auslandsbeziehungen e.V. 86.027,90 Euro Armenien, Aserbaidschan , Georgien Mediatorenschulung: Konfliktberater in der Flüchtlingsarbeit Institut für Auslandsbeziehungen e.V. 75.422,15 Euro Für 2016 wurden bislang aus diesem Haushaltstitel noch keine entsprechenden Projekte beantragt. 24. Welche Projekte werden darüber hinaus von der Bundesregierung und der Europäischen Union aktuell im Rahmen des internationalen Jugendaustausches und der Hochschulzusammenarbeit gefördert, bei denen auch junge Menschen aus beiden Südkaukasusrepubliken zusammengebracht werden und zusammenarbeiten können (bitte einzeln nach Projekt, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? Sowohl Armenien als auch Aserbaidschan sind Partnerländer im EU-Programm „Erasmus plus“. Damit können auch Jugendliche aus diesen beiden Ländern an europäisch finanzierten Begegnungsmaßnahmen teilnehmen. Zielstellung ist da- Drucksache 18/7979 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bei jedoch vorrangig die Mobilität zu Lernzwecken mit Jugendlichen aus den europäischen Programmländern. Daten zu Begegnungen zwischen jungen Menschen aus Armenien und Aserbaidschan liegen daher nicht vor. Im Rahmen des Haushaltstitels zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft“ hat das Auswärtigen Amt 2015 folgende einschlägige Projekte gefördert: Land Projekttitel Träger Förderbetrag Länder der Östlichen Partnerschaft (inklusive Armenien und Aserbaidschan) Förderung junger Menschen zu politisch bewussten und verantwortungsbereiten Persönlichkeiten durch das Netzwerk des Europäischen Jugendparlaments Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa 379.614,76 Euro Länder der Östlichen Partnerschaft (inklusive Armenien und Aserbaidschan) Intercultural Communication for building bridges Jade Hochschule 50.760,00 Euro Armenien, Aserbaidschan , Georgien Jugendliche Bürgerjournalisten im Dialog IDEM – Institut für Demokratie , Medien und Kulturaustausch 13.966,64 Euro Die Bundesregierung hat über den Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) im Jahr 2014 rund 62 Jahresstipendiaten aus Armenien und 148 Jahresstipendiaten aus Aserbaidschan gefördert. Darunter waren 87 geförderte Aserbaidschaner , deren Stipendium aus Mitteln der aserbaidschanischen Regierung finanziert wird. Diese Stipendiaten aus Armenien und Aserbaidschan begegnen sich an den deutschen Hochschulen und treffen sich regelmäßig bei DAAD-Veranstaltungen wie Einführungsseminaren, Stipendiatentreffen und programmoder fachspezifischen Veranstaltungen. Einen besonderen Begegnungscharakter umfasste das gemeinsame Stipendienprogramm von DAAD und Open Society Institute (OSI), das von 2001 bis 2014 Jahresstipendien in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften vorwiegend im postsowjetischen Raum vergab. Bei diesem Sonderprogramm wurden jährlich etwa 20 aserbaidschanische und armenische Studierende und Doktoranden der Fachgebiete Politologie, Geschichte, Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften gefördert. Auf jährlichen Konferenzen wurden Arbeitsgruppen zusammengestellt , in denen unter der Moderation deutscher Hochschullehrer der armenisch -aserbaidschanische Konflikt thematisiert und Lösungsmöglichkeiten diskutiert wurden. 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eigenständige Kooperationsversuche bzw. durch schlüssiges Handeln zustande gekommene Vereinbarungen von einigen grenznahen Gemeinden in beiden Südkaukasusrepubliken , um zum Beispiel Kulturdenkmäler und Friedhöfe der jeweils anderen Seite zu erhalten, und wie haben die Regierungen Armeniens und Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche Aktivitäten reagiert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/7979 26. Welche zivilgesellschaftlichen Basisbewegungen sind der Bundesregierung in beiden Südkaukasusrepubliken bekannt, die für die Völkerverständigung und friedliche Konfliktlösung eintreten, und wie haben die Regierungen Armeniens und Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche Aktivitäten reagiert (bitte nach Land, Organisation und Mitgliederzahlen, ggf. auch geschätzt, auflisten)? Die grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zur Friedenslösung ist mit der Verschärfung der Konfliktsituation in beiden Staaten schwieriger geworden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich für die Völkerverständigung und friedliche Konfliktlösung eintreten, durch ihr Engagement Anfeindungen aussetzen. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer Aufzählung auf diesem Gebiet aktiver Organisationen ab. 27. In welcher Weise hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit für inhaftierte Einzelpersonen in beiden Südkaukasusrepubliken eingesetzt, die sich für Versöhnung und Frieden zwischen Armeniern und Aserbaidschanern engagiert haben, und um welche Personen handelte es sich dabei (bitte getrennt nach Land auflisten)? Die Bundesregierung verfolgt die Menschenrechtslage in beiden Staaten intensiv und beobachtet insbesondere solche Fälle, bei denen eine Verfolgung aus politischen Gründen nicht auszuschließen ist, und dies unabhängig davon, ob die Betreffenden sich für Versöhnung und Frieden zwischen Armeniern und Aserbaidschanern eingesetzt haben und ob dieses Engagement den Anlass ihrer Verfolgung bildet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5175 vom 15. Juni 2015 verwiesen. 28. Wie viele Wehrpflichtige haben nach Kenntnis der Bundesregierung in beiden Südkaukasusrepubliken in den Jahren 2014 und 2015 den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert, und wie viele Kriegsdienstverweigerer befinden sich ggf. gegenwärtig in Haft (bitte getrennt nach Land auflisten)? Zu Kriegsdienstverweigerern in Aserbaidschan liegen der Bundesregierung keine aktuellen belastbaren Informationen vor. Die aserbaidschanische Verfassung sieht in Artikel 76 Absatz 2 die Absolvierung eines Wehrersatzdienstes vor. Dieser ist jedoch nicht eingeführt worden. Das führt dazu, dass sich Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen einer Strafbarkeit gem. Artikel 321 des aserbaidschanischen Strafgesetzbuchs ausgesetzt sehen. Der Bundesregierung sind keine Fälle von Kriegsdienstverweigerern bekannt, die sich derzeit in Haft befinden. Die Anzahl der Wehrdienstverweigerer in Armenien ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor niedrig; bei der „Wintereinberufung“ im Jahr 2013 wurden 72 Wehrdienstverweigerer registriert. Aktuelle Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach offiziellen Angaben, die auch vom Human Rights Watch World Report 2015 bestätigt werden, gibt es in Armenien keine Personen mehr, die aufgrund ihrer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Haft sind, da es einen Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer gibt. Laut armenischer Regierung wurden im November 2013 die letzten Inhaftierten aus der Haft entlassen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 der Abgeordneten Katrin Kunert auf Bundestagsdrucksache 18/5596 vom 17. Juli 2015 verwiesen. Drucksache 18/7979 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der kritischen Aufarbeitung des früheren Kriegsgeschehens ein, um die gegenseitigen nationalistischen Feindbilder abzubauen sowie die Kompromissbereitschaft in der Bevölkerung beider Südkaukasusrepubliken für Fortschritte im Minsk-Prozess zu fördern, und welche diesbezüglichen Initiativen sind von der Bundesregierung im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes geplant? Nach Ansicht der Bundesregierung ist eine Bewältigung der Vergangenheit in erster Linie eine Aufgabe der betroffenen Gesellschaften und Staaten. Die Bundesregierung setzt sich für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie Armenien und der Republik Türkei ein und sieht vor allem in vertrauensbildenden Maßnahmen eine Möglichkeit, über die Jahre entstandenes Misstrauen zu überwinden. a) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Völkermords an der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich 1915/16 nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft in Armenien, die Vertreibung der aserbaidschanischen Bevölkerung aus Armenien und den militärisch eroberten Gebieten Aserbaidschans bzw. die schweren Verletzungen des humanitären Kriegsvölkerrechts im Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche entsprechenden Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit dazu bereits gegeben (bitte erläutern)? In Gesprächen mit türkischen und armenischen Regierungsvertretern auf allen Ebenen ermutigt die Bundesregierung beide Seiten, ihren derzeit stagnierenden Annäherungsprozess fortzusetzen. Die Bundesregierung begleitet diesen Prozess durch die Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten über deutsche, armenische und türkische Nichtregierungsorganisationen. Sie behält sich vor, sich auch an Initiativen für eine historisch-wissenschaftliche Aufarbeitung sowie an Kulturund Bildungsprojekten zu beteiligen, die geeignet sind, türkische und armenische Akteure zu einem konstruktiven Austausch zusammenzubringen. Im Rahmen der Krisenprävention und Konfliktlösung fördert das Auswärtige Amt zwei Projekte zur Aussöhnung zwischen Armenien und der Türkei: Berghof-Stiftung, Envisioning new trajectories for rapprochement between Armenia & Turkey, Laufzeit 1. November 2015 bis 31. Januar 2017, Fördersumme 316 316,56 Euro. Deutscher Volkshochschulverband International: Acting Together: Gemeinsam Unterwegs, Laufzeit 1. Februar 2015 bis 30. November 2016, Fördersumme 731 382,48 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3722 vom 13. Januar 2015 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/7979 b) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Massakers an der aserbaidschanischen Bevölkerung in Chodschali im Bergkarabach-Krieg 1992 die aktuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft in Aserbaidschan , die Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus Aserbaidschan bzw. die schweren Verletzungen des humanitären Kriegsvölkerrechts im Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche entsprechenden Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit dazu bereits gegeben (bitte erläutern)? c) Inwieweit waren die gegenseitigen traumabelasteten Konfliktwahrnehmungen beider Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gegenstand der Mediationsbemühungen der Minsk-Gruppe, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um im Hinblick auf die beabsichtigte Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes dem Thema Vergangenheitsbewältigung künftig mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen (bitte erläutern)? Die Fragen 29b und 29c werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der durch Krieg, Flucht und Vertreibung ausgelösten traumatischen Erfahrungen auf die Menschen und Gesellschaften in beiden Ländern bewusst. Sie setzt sich deshalb für vertrauensbildende Maßnahmen und für Direktkontakte zwischen den Menschen und Zivilgesellschaften ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. 30. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die vorhandenen Differenzen zwischen den Konfliktparteien über die Auslegung der Madrider Basisprinzipien und die zeitliche Abfolge ihrer Durchführung zu überbrücken (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/2816; bitte erläutern)? Die Zuständigkeit für die Konfliktvermittlung liegt bei den Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe. Die Bundesregierung stimmt sich als amtierender OSZE-Vorsitz mit den Ko-Vorsitzenden ab, um deren Bemühungen zu fördern, die Differenzen zwischen den Konfliktparteien zu überbrücken. 31. Könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine mögliche Teillösung darin bestehen, die Frage der Rückgabe der Bergkarabach umgebenden Gebiete an Aserbaidschan mit wechselseitigen Sicherheitsgarantien zu verbinden , um die gegenwärtigen Verhandlungsblockaden aufzulösen und die Zustimmung Armeniens zur stufenweisen Durchführung der verbleibenden Madrider Basisprinzipien mit einer späteren Klärung des finalen politischen Status von Bergkarabach zu erleichtern (bitte erläutern)? Die Bundesregierung unterstützt jede friedliche, einvernehmlich zwischen den Seiten erzielte Lösung des Bergkarabach-Konflikts. Drucksache 18/7979 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes und in ihrer Eigenschaft als einfaches Mitglied der Minsk-Gruppe auch an der Möglichkeit von gegenseitigen Gebietsaustauschen und der einvernehmlichen Neufestlegung der Staatsgrenzen nach dem Muster des Goble-Plans als grundsätzliche Verhandlungsalternative festhalten, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung dieser Konfliktlösungsvariante vor dem Hintergrund des stagnierenden Friedensprozesses und der bislang nicht überbrückbaren Differenzen der Konfliktparteien über die Auslegung und Durchführung der Madrider Basisprinzipien bei (bitte erläutern)? Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 33. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung direkten Gesprächen zwischen Vertretern der armenischen und der vertriebenen aserbaidschanischen Bevölkerung aus Bergkarabach in Ergänzung zum offiziellen Verhandlungsformat 1+1 der Minsk-Gruppe (Armenien und Aserbaidschan, das dem zwischenstaatlichen Charakter des Konflikts entspricht, vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2816) bei, um in bestimmten praktischen Fragen wie gegenseitigen Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten einer Politik der kleinen Schritte und humanitären Erleichterungen den Weg zu ebnen (bitte erläutern)? Eine nachhaltige Lösung des Bergkarabach-Konflikts kann aus Sicht der Bundesregierung nur gelingen, wenn der Zwiespalt zwischen den Bevölkerungen überwunden und gegenseitiges Misstrauen abgebaut wird. Dies setzt die Einbeziehung der Zivilgesellschaft voraus: Direktkontakte zwischen den Menschen können dazu beitragen, über die Jahre entstandenes Misstrauen zu überwinden. Die Bundesregierung ist daher bereit, entsprechende Initiativen während des deutschen OSZE-Vorsitzes anzustoßen, zu begleiten und zu unterstützen. Die Etablierung von Direktkontakten auf Ebene der Zivilgesellschaft setzt jedoch ihre Duldung durch die Konfliktparteien voraus. 34. In welchem Umfang konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den von früheren Kriegshandlungen betroffenen Gebieten bereits humanitäre Minenräumungen durchgeführt werden, und in welchen Gebieten ist dies bislang noch nicht der Fall? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Aus der Medienberichterstattung und Pressemitteilungen der unten genannten Organisationen ergibt sich folgendes Bild: In Armenien, wo die Regionen Tavoush, Gegharkunik, Vayots Dzor und Syunik von Landminen betroffen sind, ist das „Centre for Humanitarian Demining and Expertise“ als zuständige Behörde auf dem Gebiet des humanitären Minenräumens tätig und hat Minenräumen bei den Ortschaften Baghanis, Chakaten und Hartashen als prioritär identifiziert. In Aserbaidschan ist die „Azerbaijan National Agency for Mine Action“ (ANAMA) auf dem Gebiet der humanitären Minenräumung tätig. Diese hat nach eigenen Angaben bereits in den Regionen Fizuli, Aghdam, Terter, Agjabedi und Goranboy Minen geräumt. Laut den Angaben des „Land Mine and Cluster Munition Monitor“ hat die Organisation HALO Trust 95 Prozent aller bekannten Minenfelder in Bergkarabach geräumt; innerhalb Bergkarabachs verbleiben hiernach verminte Flächen von insgesamt 1,6 Quadratkilometern: 0,88 Quadratkilometer auf 34 unterschiedlichen Arealen sind dabei mit Antipersonenminen kontaminiert, 0,73 Quadratkilometer auf 15 unterschiedlichen Arealen mit Antifahrzeugminen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/7979 35. Welche konkreten Vorschläge haben die drei Ko-Vorsitzenden der Minsk- Gruppe auf ihrem Treffen am 11. November 2015 im Auswärtigen Amt zur Einführung eines Mechanismus zur Untersuchung von Waffenstillstandsverletzungen unterbreitet (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 der Abgeordneten Katrin Kunert der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7181), und welche darüberhinausgehenden vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) hält die Bundesregierung ggf. für geeignet, um das Risiko militärischer Eskalationen zu reduzieren (bitte erläutern)? Die Einführung eines Mechanismus zur Untersuchung von Waffenstillstandsverletzungen ist Gegenstand laufender Konsultationen der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe mit den Regierungen von Armenien und Aserbaidschan. Die Bundesregierung setzt sich als amtierender OSZE-Vorsitz sowie im Rahmen bilateraler Kontakte mit Armenien und Aserbaidschan dafür ein, dass beide Länder konkrete Schritte zur Deeskalation unternehmen und rhetorische Provokationen unterlassen. Sie wird alle sicherheitsbildenden Maßnahmen unterstützen, die auf Zustimmung der Konfliktparteien stoßen würden. 36. Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem jüngsten Schweizer Gipfeltreffen der Staatspräsidenten beider Südkaukasusrepubliken , Sersch Sargsjan und Ilcham Alijew, im Dezember 2015 im Hinblick auf die Fortführung des Minsk-Prozesses und die Entschärfung der Sicherheitslage an der Line of Contact und der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze erzielt werden? Das Gipfeltreffen der Staatspräsidenten von Armenien und Aserbaidschan am 19. Dezember 2015 in Bern war das erste Treffen auf dieser Ebene seit Oktober 2014 und ein wichtiger Schritt zur Wiederaufnahme eines Dialogs. Beide Staatspräsidenten haben sich dabei auf die Weiterführung dieses Dialogs in den kommenden Monaten geeinigt und ihre Unterstützung für die laufenden Bemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe bekräftigt, Vorschläge zur Deeskalation der Lage an der Kontaktlinie und an der armenischen-aserbaidschanischen Grenze auszuarbeiten. 37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche kontroverse Auffassungen unter den Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe, wie sich der gegenwärtige Stillstand im Minsk-Prozess überwinden lässt, und wie haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherige Mediationstätigkeit der einzelnen Ko-Vorsitzenden beurteilt (bitte getrennt nach Konfliktpartei und Ko-Vorsitz darlegen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über mögliche kontroverse Auffassungen unter den Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe vor, die auch nach außen geeint auftreten. Die Konfliktparteien stehen in regelmäßigem Kontakt zu den Ko-Vorsitzenden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. Drucksache 18/7979 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 38. Inwieweit haben die Konfliktparteien in der Vergangenheit Kritik an der trilateralen Zusammensetzung des Ko-Vorsitzes der Minsk-Gruppe geübt, und welche Konfliktpartei hat nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Wünsche zur Veränderung bzw. Erweiterung des Ko-Vorsitzes formuliert (bitte erläutern )? Aserbaidschan äußert regelmäßig Kritik am derzeitigen Verhandlungsformat, insbesondere im Hinblick auf bisher ausbleibende Fortschritte bei den Vermittlungsbemühungen . Dennoch bleiben die Vermittlungsbemühungen der drei Ko-Vorsitzenden das einzige von allen Konfliktparteien anerkannte Format. 39. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die aserbaidschanische Regierung auf den Gesetzentwurf Azerbaijan Democratic Act of 2015 und die darin empfohlenen Sanktionsmaßnahmen reagiert, und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die weitere Akzeptanz der USA als Ko-Vorsitzender der Minsk-Gruppe durch Aserbaidschan bislang ableiten? Auf den vom Abgeordneten Chris Smith am 16. Dezember 2015 im US-Repräsentantenhaus eingebrachten „Azerbaijan Democracy Act of 2015“ reagierten die aserbaidschanische Regierung, Parlamentsabgeordnete und Öffentlichkeit überwiegend ablehnend. Die Vereinigten Staaten von Amerika werden von Aserbaidschan unverändert als Ko-Vorsitz der Minsker Gruppe der OSZE wahrgenommen . 40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kräftegruppierungen innerhalb der aserbaidschanischen Regierung, die für Fortschritte bei der Konfliktregulierung enger mit Russland kooperieren wollen? Trotz der gegenüber den Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE im Hinblick auf ausbleibende Verhandlungserfolge geäußerten Kritik hält die aserbaidschanische Regierung unverändert am Format der Minsker Gruppe fest. Dabei tritt sie für eine aktivere Rolle aller Mitglieder der Gruppe ein. Sie zeigt sich offen für Vorschläge, auch seitens der Russischen Föderation, solange diese auf die Wiedererlangung der territorialen Integrität Aserbaidschans abzielen. 41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Rückwirkungen der derzeit angespannten russisch-türkischen Beziehungen auf die Zusammenarbeit innerhalb der Minsk-Gruppe, an der die Türkei wie Deutschland als einfache Mitglieder beteiligt sind? Etwaige Rückwirkungen auf die Zusammenarbeit in der Minsker Gruppe konnte die Bundesregierung bisher nicht feststellen. 42. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Durchführung von politischen Wahlen in der Region Bergkarabach, und wird sie ihre bisherige ablehnende Haltung zu einer diplomatischen Anerkennung der sogenannten Republik Bergkarabach auch zukünftig aufrechterhalten? Die Bundesregierung erkennt weder die sogenannte Republik Bergkarabach noch die von ihr durchgeführten „Wahlen“ an. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333