Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7994 18. Wahlperiode 29.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7751 – Förderung von Kohle-, Erdgas- und Atomprojekten mit Hermesbürgschaften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsförderung unterstützt die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft durch die Übernahme von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkreditgarantien (UFK- Garantien). Dazu prüft sie zunächst die ökologischen und sozialen Auswirkungen der einzelnen Projekte gemäß der Gemeinsamen Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD – („Empfehlungen des Rates zu gemeinsamen Herangehensweisen der eingehenden Umwelt- und Sozialprüfung (Due Diligence) bei staatlich geförderten Exportkrediten “). Stellt die Bundesregierung dabei ökologische oder soziale Risiken fest, kann sie Minderungsmaßnahmen zur Auflage machen und Vereinbarungen für ein Monitoring der Auflagenumsetzung treffen. Insbesondere bei der Förderung von Projekten im Kohlebereich sind neben ökologischen und sozialen Aspekten auch Fragen zur Vereinbarkeit mit notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung von Relevanz. Am 17. November 2015 wurden im Rahmen der OECD-Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien für Lieferungen zu Kohleprojekten vereinbart, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen. 1. Für welche Kohlekraftwerksprojekte oder Zulieferungen zu solchen wurden seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)? Im Rahmen der Exportkreditgarantien wurden zwischen 2013 und 2015 Exporte im Zusammenhang mit sieben Kohlekraftwerksprojekten oder Zulieferungen zu solchen in Höhe von 1 134 Mio. Euro abgesichert, davon fünf (1 106 Mio. Euro) 2013 und zwei (28 Mio. Euro) 2014. Im Jahr 2015 wurden keine Exporte im Zusammenhang mit Kohlekraftwerksprojekten oder Zulieferungen zu solchen abgesichert . Die einzelnen Projekte sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7994 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode * Gerundete Beträge (2013: EUR 0,3 Mio., 2014: EUR 0,3 Mio.) ** Gerundete Beträge 2. Für welche Kohlekraftwerksprojekte oder Zulieferungen zu solchen werden aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft? Im Rahmen der Exportkreditgarantien befinden sich aktuell sieben zur Deckung beantragte Exporte im Zusammenhang mit Kohlekraftwerksprojekten oder Zulieferungen zu solchen in Bearbeitung. Die einzelnen Projekte sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen. ** Gerundete Beträge 3. Für welche Kohlebergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen wurden seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)? Im Rahmen der Exportkreditgarantien wurden zwischen 2013 und 2015 Exporte im Zusammenhang mit zehn Kohlebergbauprojekten oder Zulieferungen zu solchen in Höhe von 154 Mio. Euro abgesichert, davon drei (88 Mio. Euro) 2013, vier (40 Mio. Euro) 2014 und drei (26 Mio. Euro) 2015. Die einzelnen Projekte sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen. Jahr Land Projekt Deckungsvolumen in Mio. EUR 2013 Griechenland Kohlekraftwerke: Dampferzeugeranlage und Turbinenanlage 839 2013 Israel Kohlekraftwerke: Kraftwerksblöcke 172 2013 Indien Kohlekraftwerke: Dampfturbinen/Generatoren für ein Kohlekraftwerk 64 2013 Kasachstan Kohlekraftwerke: Modernisierung von Kohlemischlagerplätzen 30 2013 Griechenland Kohlekraftwerke: Kugelbahn inkl. Zubehör 0 * 2014 Mazedonien Kohlekraftwerke: Dampferzeuger in Units des Kraftwerkes Bitola 28 2014 Griechenland Kohlekraftwerke: Zahnkranz inkl. Zubehör 0 * 2013 Summe 1.106 2014 Summe 28 2015 Summe 0 Gesamtsumme 1.134 Land Projekt Auftragswert in Mio. EUR Kroatien Kohlekraftwerke: Kohlekraftwerk 246 Kasachstan Kohlekraftwerke: Dampfturbinen und Generatoren 197 Südafrika Kohlekraftwerke: Leitsystem und Feldinstrumentierung 42 Griechenland Kohlekraftwerke: Kernkomponenten für Rauchgasreinigungsanlage des Kraftwerkes Aghios Dimitrios 22 Russland R.F. Kohlekraftwerke: Rohre für Kesselausrüstungen 20 Russland R.F. Kohlekraftwerke: Rohre für Kesselausrüstungen 2 Russland R.F. Kohlekraftwerke: Mischer zur Aschekonditionierung inkl. Leistungen 1 Gesamtsumme 530 ** ** Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7994 ** Gerundete Beträge 4. Für welche Kohlebergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen werden aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft? Im Rahmen der Exportkreditgarantien befinden sich aktuell acht zur Deckung beantragte Exporte im Zusammenhang mit Kohlebergbauprojekten oder Zulieferungen zu solchen in Bearbeitung. Die einzelnen Projekte sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen. * Gerundeter Betrag (EUR 0,3 Mio.) ** Gerundete Beträge Jahr Land Projekt Deckungsvolumen in Mio. EUR 2013 Kasachstan Anlagen zum Kohleabbau: Brechanlagen, Bandanlagen, Absetzer, Anlagentechnik 56 2013 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Ausrüstungen zum Abbau von Kohle 30 2013 Russland R.F. Kohleverarbeitung: Ausrüstung zur Herstellung von Koksbriketts 2 2014 Indien Kokereien: Koksofenbedienungsmaschinen inkl. Ersatzteile 32 2014 Korea, Republik Anlagen zum Kohleabbau: Umbau des Wetterkühlsystems 4 2014 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Walzenlader inkl. Zusatzausrüstung 2 2014 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Walzenlader inkl.Zusatzausrüstung 2 2015 Ukraine Kohleverarbeitung: Koksofenbedienungsmaschinen inkl. Leistungen 14 2015 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Klappschaufelbagger 7 2015 Ägypten Kohleverarbeitung: Kohlemahlanlage 5 2013 Summe 88 2014 Summe 40 2015 Summe 26 Gesamtsumme 154 Land Projekt Auftragswert in Mio. EUR Russland R.F. Kohleverarbeitung: Technologische Ausrüstungen 76 Serbien Anlagen zum Kohleabbau: Brechanlage, Absetzter, Portalkratzer, Ausrüstungen 18 Australien Anlagen zum Kohleabbau: Erweiterung eines Strebbausystems für die Narrabri Mine 16 Australien Anlagen zum Kohleabbau: Erweiterung eines Strebbausystems für die Narrabri Mine 4 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Klappschaufelbagger 3 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Hydraulische Steuerung für Schilde 1 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Raupengeführte Lader 1 Ukraine Anlagen zum Kohleabbau: Stempel und entsperrbare Rückschlagventile 0 * Gesamtsumme 118 ** ** Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7994 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Um welche konkreten Projekte handelt es sich bei den 15 Anträgen auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie im Zusammenhang mit Kohlevorhaben , die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/6707 vom Oktober 2015 genannt wurden? Den Anträgen auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie lagen folgende Lieferungen und Leistungen zugrunde: Griechenland Dampferzeugeranlage und Turbinenanlage Russland R.F. Lader Polen Kohlekraftwerk Vietnam Rohre für Kesselausrüstungen Südafrika Leitsystem und Feldinstrumentierung für Kessel Serbien Vakuum-Sauganlagen Kroatien Kohlekraftwerk Russland R.F. Hydraulikbagger Kasachstan Dampfturbinen und Generatoren Russland R.F. Mischer zur Aschekonditionierung Australien Ausrüstungspaket für Strebbausystem Türkei Investitionsgüter Ukraine Sohlensenkladen Dominikanische Republik Kohlekraftwerk 6. Für welche Atomkraftwerksprojekte oder Zulieferungen zu solchen – auch zu Komponenten, die für den nichtnuklearen Bereich bestimmt sind – wurden seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)? Im Rahmen der Exportkreditgarantien wurde zwischen 2013 und 2015 eine Zulieferung (2013) zu einem Kernkraftwerksprojekt in Höhe von 21 Mio. Euro abgesichert . Das Projekt ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen. (Anmerkung: Der Forschungsreaktor ITER ist ein Kernfusionsreaktor und fällt daher nicht unter die allgemein gebräuchliche Definition eines Atomkraftwerks. Diese stellt immer auf eine Energiegewinnung durch Kernspaltung ab). ** Gerundete Beträge Jahr Land Projekt Deckungsvolumen in Mio. EUR 2013 Korea, Republik Atomenergie: Spulengehäuse für den Forschungsreaktor ITER 21 2013 Summe 21 2014 Summe 0 2015 Summe 0 Gesamtsumme 21 ** Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7994 7. Für welche Zulieferungen zu Atomkraftwerksprojekten – auch zu Komponenten , die für den nichtnuklearen Bereich bestimmt sind – werden aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft? Im Rahmen der Exportkreditgarantien befindet sich eine zur Deckung beantragte Zulieferung zu Kernkraftwerksprojekten in Bearbeitung. Das Projekt ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen. ** Gerundete Beträge 8. Für welche Uranbergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen wurden seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)? Im Rahmen der Exportkreditgarantien wurden zwischen 2013 und 2015 keine Exporte im Zusammenhang mit Uranbergbauprojekten oder Zulieferungen zu solchen abgesichert. Im Bereich der so genannten Ausfuhrpauschalgewährleistungen (standardisierte Sammeldeckungen eines Exporteurs an eine Vielzahl ausländischer Besteller aus einem zu Vertragsbeginn festgelegten Warenkatalog und einer maximalen Kreditlaufzeit von 360 Tagen) besteht Deckungsschutz für einen Exporteur, der u. a. Brunnenausbaumaterial (z. B. Plastikteile, Drähte) exportiert; diese Materialien können grundsätzlich auch beim Brunnenausbau im Bereich der Urangewinnung verwendet werden. Zielland dieser gedeckten Exporte ist Kasachstan. 9. Für welche Uranbergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen werden aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft? Im Rahmen der Exportkreditgarantien befinden sich aktuell keine zur Deckung beantragten Exporte im Zusammenhang mit Uranbergbauprojekten in Bearbeitung . 10. Handelt es sich bei den von der Bundesregierung im Jahr 2008 vergebenen Hermesbürgschaften für die Lieferung von Kessel- und Nebenanlagen für sechs steinkohlebefeuerte Kraftwerkseinheiten sowie für die Lieferung von Kessel- und Nebenanlagen für vier bis sechs Kraftwerkseinheiten in Südafrika um die von Eskom gebauten Kohlekraftwerke Medupi (damals „Alpha“ genannt) in Lephalale sowie Kusile (damals „Bravo“ genannt) in Witbank, für die im Jahr 2007 entsprechende Anträge gestellt wurden, und wenn nein, um welche Projekte handelt es sich stattdessen? Bei den erwähnten Hermesdeckungen handelt es sich um Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit den Kohlekraftwerken Medupi und Kusile. Land Projekt Auftragswert in Mio. EUR Ukraine Atomenergie: BRU-A-Ventile 7 Gesamtsumme 7 ** Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7994 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Haben weitere Unternehmen für Lieferungen und/oder Dienstleistungen bezüglich der beiden oder eines der beiden Kohlekraftwerke Außenwirtschaftsförderung erhalten, und wenn ja, welche Unternehmen und für welche Leistungen? Im Zusammenhang mit den o. g. Kohlekraftwerken hat die Bundesregierung keine weiteren Hermesdeckungen übernommen. b) Hat die Bundesregierung vor Bewilligung ein unabhängiges Gutachten zur Bewertung der von Eskom vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen und/oder andere Quellen zum Beispiel zivilgesellschaftlicher Organisationen berücksichtigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen, wenn nein, warum nicht? Für beide genannten Projekte wurden neben der Umweltverträglichkeitsprüfung jeweils ein unabhängiges Gutachten bei der Prüfung der Umwelt- und Sozialaspekte berücksichtigt. Darüber hinaus werden öffentlich verfügbare Unterlagen von zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Prüfung berücksichtigt. Im Ergebnis erfüllte das Geschäft auf Basis der vorliegenden Informationen auch unter Nachhaltigkeitsaspekten die geltenden Kriterien für eine Indeckungnahme mit Auflagen. c) Welche ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Risiken haben die Bundesregierung und die Mandatare damals identifiziert, und welche Ausgleichs- und Vorbeugemaßnahmen haben sie mit Hitachi Power Europe verabredet? Als ökologische, soziale und menschenrechtliche Hauptrisiken wurden im Rahmen der Prüfung die Luftemissionen, die Umgebungsluftqualität, der Wasserbedarf und erforderliche Umsiedlungen identifiziert. Als Anforderung wurde ein Monitoringprogramm formuliert, das eine jährliche Berichterstattung für Emissions - und Immissionswerte nach Inbetriebnahme vorsieht. Während des Umsiedlungsprozesses wurde zudem ein Monitoringprogramm mit monatlichem Intervall vereinbart. d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zum Kraftwerk Medupi, den das Inspection Panel der Weltbank im Jahr 2011 vorgelegt hat, und welche Maßnahmen hat sie auf dieser Grundlage ergriffen? Der Bericht des Inspection Panel der Weltbank von 2011 ist der Bundesregierung bekannt. Da die Prüfung der Umwelt- und Sozialaspekte der Projekte bereits vor der endgültigen Indeckungnahme im Juli 2009 erfolgte, konnte der erwähnte Bericht nicht als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden. e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schlussfolgerungen der Weltbank, dass die Grenzwerte für Schwefeldioxid der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und auch Südafrikas durch das Kraftwerk Medupi nicht einzuhalten seien, da sie schon durch zuvor bestehende Einrichtungen (Matimba und Grootegeluk Mine) überschritten würden? Im Rahmen der Prüfung der Umwelt- und Sozialaspekte des Kraftwerks Medupi, welche in den Jahren 2008 bzw. 2009 erfolgte, wurden Schwefeldioxidimmissionen (Umgebungsluftqualität) prognostiziert, die unterhalb der zum Zeitpunkt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7994 der Prüfung einschlägigen Weltbankstandards (Pollution Prevention and Abatement Handbook) lagen. f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schlussfolgerungen der Weltbank, dass der Betrieb von Medupi in den ersten Jahren, wo noch keine Rauchgasentschwefelungsanlage vorgesehen ist, die Gesundheit der umliegenden Bevölkerung ernsthaft gefährdet, insbesondere angesichts der verbreiteten Armut, schlechten Gesundheitsvorsorge und hohen HIV-Aids-Rate? Der erwähnte Weltbankbericht konnte nicht als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden (siehe Antwort zu Frage 10d). Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Exportkreditgarantien kam trotz der erhöhten Schwefelstoffdioxidemissionen im Falle eines Betriebs der Anlage ohne Rauchgasentschwefelung zu einer positiven Entscheidung, da sich die prognostizierten Schwefeldioxidimmissionen (Umgebungsluftqualität) auch ohne die Installation einer Entschwefelungsanlage innerhalb der zulässigen Grenzwerte befanden. g) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schlussfolgerungen des Inspection Panels, dass der Betrieb von Medupi und insbesondere der Einsatz einer der zum Gesundheitsschutz notwendigen Rauchgasentschwefelungsanlage einen Wasserverbrauch erfordern, welcher die Trinkwasserversorgung und landwirtschaftliche Bewässerung in dieser ohnehin semiariden Region ernsthaft gefährdet? Wie erläutert (s. Antwort zu Frage 10d) lag das Gutachten des Inspection Panels bei Entscheidung des IMA für Exportkreditgarantien nicht vor. h) Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Inspection Panels, dass neue oder erweiterte Kohleminen, welche Medupi beliefern werden, als angegliederte Einrichtungen zu betrachten sind und dass die Weltbank vor der Finanzierung des Projektes auch die ökologischen und sozialen Folgen dieser Kohleminen hätte untersuchen und berücksichtigen müssen? Die zum Zeitpunkt der Prüfung anzuwendenden Empfehlungen der OECD zur Prüfung von Umwelt- und Sozialaspekten (Recommendation of the Council on Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence, 2007) sahen eine Prüfung dieser angegliederten Anlagen nicht vor. i) Hat die Bundesregierung Informationen angefordert, welche Kohleminen erweitert oder neu errichtet werden müssen, um den vollen Betrieb von Medupi und Kusile zu ermöglichen und um eine Untersuchung der möglichen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen dieser Minen gebeten? Auf die Antwort zu Frage 10h wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7994 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode j) Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die Mandatare ergriffen , um die Einhaltung der vereinbarten Vorbeuge- und Ausgleichsmaßnahmen zu monitoren, wie viele Untersuchungen und Berichte haben sie angefordert und erhalten, und inwieweit wurden die vereinbarten Maßnahmen durch Hitachi Power Europe und Eskom eingehalten? Mit der Deckungsübernahme für das Exportgeschäft wurde vereinbart, dass für die Umsiedlungen ein Monitoring mit einer regelmäßigen Berichterstattung zu erfolgen hat. Die Mandatare haben diesbezüglich zwischen 2009 und 2012 insgesamt 42 Monitoringberichte und einen Abschlussbericht erhalten. Die mit dem Deckungsnehmer vereinbarten Maßnahmen wurden umgesetzt. Nach erfolgter endgültiger Inbetriebnahme der Anlagen sollen dem Bund jährlich Berichte zu dem Monitoring der Luftemissionen vorgelegt werden. Die endgültige Inbetriebnahme steht noch aus. 11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Afrikanische Entwicklungsbank nach dreijähriger Prüfung eine Strafe für Hitachi vorsieht im Zusammenhang mit dem Medupi-Kohlekraftwerk und trifft es zu, dass das Unternehmen Hitachi Power Europe, das für zwölf Monate bei der Afrikanischen Entwicklungsbank gesperrt werden soll, für Lieferungen für Medupi Hermesbürgschaften erhalten hat (www.bdlive.co.za/ business/energy/2015/12/02/african-development-bank-penalises-hitachi)? Die Ergebnisse der Untersuchungen der Afrikanischen Entwicklungsbank lagen zum Zeitpunkt der Übernahme einer Hermesdeckung für Lieferungen und Leistungen des Unternehmen Hitachi Power Europe zu dem genannten Projekt noch nicht vor. Ob Maßnahmen aus dem genannten Bericht der Afrikanischen Entwicklungsbank gegebenenfalls resultieren, wird derzeit noch geprüft. 12. Wurden in den Monitoringberichten für die Narrabri-Kohlemine in Australien Probleme bei der Umsetzung von Auflagen und Minderungsmaßnahmen festgestellt, wenn ja, welche? Zum Zeitpunkt der Prüfung der Umwelt- und Sozialaspekte wurden die potenziellen Auswirkungen des Projektes nicht als erheblich eingestuft. Die Bundesregierung hat für das Projekt „Narrabri-Kohlemine“ daher kein Projektmonitoring durchgeführt und keine Monitoringberichte erhalten. Aus Sicht der Bundesregierung war die Gewährleistung internationaler Umwelt- und Sozialstandards durch die nationalen und lokalen Gesetze und Vorschriften in ausreichender Form sichergestellt . a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine Behebung der Probleme zu erwirken? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zur zukünftigen Vermeidung von Problemen in ähnlichen Fällen? Die Bundesregierung arbeitet stetig an einer angemessenen Verbesserung ihrer Umwelt- und Sozialprüfungen im Bereich der Hermesdeckungen. So wurde die Anzahl der Projekte, für die ein Projektmonitoring durchgeführt, zwischen 2011 und 2014 mehr als verdoppelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/7994 13. Gibt es Voranfragen, Anfragen oder Anträge für Hermesbürgschaften im Zusammenhang mit dem Southern Gas Corridor, bestehend u. a. aus der Transanatolischen Pipeline (TANAP) und der Transadriatischen Pipeline (TAP) sowie Bohrlöchern im Shah Deniz Gasfeld und aserbaidschanischen Pipelines ? Im Zusammenhang mit der Lieferung von Pipeline-Rohren aus Deutschland liegt ein Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie für das Projekt Trans Adriatic Pipeline (TAP) vor. 14. Trifft es zu, dass der Bundesregierung ein Antrag auf Übernahme von Hermesdeckungen für die Entwicklung eines Gasfeldes auf der Jamal-Halbinsel in Russland vorliegt? Der Bundesregierung lag ein Antrag auf Übernahme einer Hermesdeckung im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Gasfeldes auf der Jamal-Halbinsel in Russland vor. Dieser wurde jedoch Anfang März 2016 eingestellt, da das Projekt vom Antragsteller nicht weiterverfolgt wird. Falls ja: a) In welcher Form überprüft die Bundesregierung, ob bei dem Projekt die Zustimmung der indigenen Bevölkerung auf freie vorherige und informierte Weise entsprechend den vom Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völker festgestellten Mindestanforderungen (UN-Dokument A/HRC/24/41) eingeholt wurde? b) In welcher Form plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch die Rechte von Menschen ohne formalen Landtitel geschützt werden? c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Bau von Häusern für die bisher von Rentierzucht lebende einheimische Bevölkerung als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen ist, da ihr nomadischer Lebensstil aufgrund des Projekts nicht mehr möglich sein wird, aber keine Maßnahmen erkennbar sind, um neue Einkommensmöglichkeiten zu schaffen? d) Ist der Regierung bekannt, dass die Aufgabe der nomadischen Lebensweise in der Regel zu großen psychosozialen Problemen (Verlust von Erwerbsmöglichkeiten , Alkoholismus, Orientierungslosigkeit bis hin zur Selbstaufgabe) führt und Umschulungsmaßnahmen meist nicht funktionieren , und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? e) In welcher Form überprüft die Bundesregierung die Angaben des Projektbetreibers , und über welche vom Projektbetreiber unabhängigen Informationsquellen verfügt die Bundesregierung? f) Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen zu den ökologischen Auswirkungen des Projekts vor (bitte nach Organisation und Inhalt aufschlüsseln)? g) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand , dass das Projektgebiet für Auswärtige nicht zugänglich ist, es lokal keine unabhängigen Organisationen gibt, eine massive Kontrolle durch Staatsorgane stattfindet und indigene sowie Umweltorganisationen schwerwiegenden staatlichen Eingriffen und starken Repressionen ausgesetzt sind? h) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand , dass in der Umweltverträglichkeitsprüfung keine Angaben zu den kumulativen Auswirkungen im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7994 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gasprojekten bzw. Aktivitäten anderer Firmen in der Region gemacht werden, und hat sie hierzu zusätzliche Studien eingefordert? i) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand , dass die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung bei der Alternativenprüfung keine Synergieeffekte bzgl. des Infrastrukturausbaus mit der Entwicklung der Gasfelder Bovanenkovskoye und Novoportovskoye durch Gazprom einbezieht und bei der Bewertung der nötigen Ausbaggerungen den für den Sabetta-Hafen notwendigen Navigationskanal auslässt ? j) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Behandlung des Klimawandels in der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung ? k) Hält die Bundesregierung die Auswirkungen veränderter klimatischer Bedingungen, z. B. veränderte Untergrundstabilität oder veränderte Schiffbarkeit der Seerouten, bei der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung für ausreichend berücksichtigt (bitte begründen)? l) Hält die Bundesregierung die Analyse der Auswirkungen der Ausbaggerungen im Ob-Golf und die Notfallpläne für Transportunfälle auf dem Meer mit Öl- und Petroleumprodukten in der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung für ausreichend? m) Welche Rolle spielt für die Bundesregierung in ihrer Bewertung des Projekts die Tatsache, dass die US-Eximbank im März 2014 einen Finanzierungsantrag für das Yamal-LNG-Projekt suspendiert hat, einer der Direktoren des Projektbetreibers Novatek, Gennady Timchenko, auf der US- Sanktionsliste steht und Untersuchungen wegen Geldwäsche gegen ihn in Gang sind? n) Wie viele weitere Exportkreditagenturen aus OECD- und Nicht-OECD- Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Projekt angefragt (bitte auflisten), und führt die Bundesregierung die Projektprüfung gemeinsam mit ihnen durch, oder steht sie mit ihnen im Austausch? o) Welche Rolle spielt für die Bundesregierung in ihrer Bewertung des Projekts die Tatsache, dass die Europäische Union gegenüber Russland wirtschaftliche Sanktionen verhängt hat? 15. Warum setzt die Bundesregierung die von der OECD erarbeiteten Richtlinien für die Übernahme von Exportkrediten mit den darin geforderten Klimaschutzstrategien nicht unverzüglich um? Deutschland setzt die neuen, ab dem 1. Januar 2017 geltenden Regeln fristgerecht um. Die am 18. November 2015 von der OECD verabschiedeten Regelungen zur Übernahme von Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken sehen eine deutliche Reglementierung (Sector Understanding on Export Credits for Coal-Fired Electricity Generation Projects) sowie eine Übergangsfrist vor. Im Hinblick auf die Übergangsfrist ist zu berücksichtigen, dass bei der Planung großer Energieprojekte die jeweilige nationale Energieversorgung(-strategie) einbezogen werden muss. Änderungen in diesem Bereich benötigen politische Entscheidungsprozesse. Mit der gewählten Übergangsfrist ermöglicht man den Projektbeteiligten, sich an die neuen Regelungen anzupassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333