Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/7995 18. Wahlperiode 29.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7785 – Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist die Verkehrswegeplanung auf Bundesebene einschließlich der Bedarfspläne zu den Verkehrswegeausbaugesetzen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen (§14b Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Nummer 1.1 der Anlage 3 zum UVPG). Im Zuge der SUP sind die „voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftiger Alternativen“ zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§14g Absatz 1 Satz 1 UVPG). Die Bundesregierung muss dadurch im Zuge der SUP die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beteiligen. Gemäß dem UVPG sind dazu der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der Umweltbericht sowie weitere zweckmäßige Unterlagen frühzeitig auszulegen. Die Öffentlichkeit kann sich dann zu Entwurf und Umweltbericht äußern. Das Beteiligungsverfahren soll dabei insbesondere der Einbindung der Öffentlichkeit im Vorfeld relevanter Entscheidungen und einer möglichst frühzeitigen und umfassenden Identifizierung von potenziellen Umweltauswirkungen des BVWP dienen. Die Durchführung der SUP und die dazugehörige Beteiligung der Öffentlichkeit auf Gesamtplanebene sowie die Vorlage des Umweltberichtes sind demnach verpflichtend und können nicht als Ersatz für die Umweltverträglichkeitsprüfung auf Projektebene gesehen werden. Nach einigen Verzögerungen will die Bundesregierung nach aktuellen Informationen den Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2015 im März 2016 vorlegen . Im Anschluss soll eine sechswöchige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Aus Sicht der Fragesteller hat die Bundesregierung bisher versäumt, die Öffentlichkeit über die Beteiligungsmöglichkeiten und genauen Verfahrensschritte zu unterrichten. Dazu zählen unter anderem die Nennung eines konkreten Beginns der Beteiligungsphase und der Ablauf des Beteiligungsverfahrens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7995 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach dem Grundgesetz (GG) verantwortlich für den Bau und die Erhaltung der Bundesverkehrswege (Bundesschienenwege: Artikel 87e GG, Bundeswasserstraßen: Artikel 89 Absatz 2 GG, Bundesfernstraßen: Artikel 90 GG). Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Hierfür erarbeitete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Entwurf . Der BVWP wird vom Bundeskabinett beschlossen. Im Anschluss an die Beschlussfassung durch das Bundeskabinett stellt der Deutsche Bundestag auf Grundlage des BVWP in den sogenannten Ausbaugesetzen den Ausbaubedarf für die Verkehrsinfrastruktur gesetzlich fest. Im Zuge der Aufstellung des BVWP wird ermittelt und geplant, wie die Verkehrswege des Bundes in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße im Hinblick auf Erhaltung und Instandsetzung sowie Aus- und Neubau an den künftigen Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden sollen. Der Entwurf des neuen BVWP und der Umweltbericht wird in den nachfolgend genannten Auslegungsorten öffentlich in Papierform ausgelegt: Land Stadt Auslegungsort Baden- Württemberg Stuttgart Freiburg Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Hauptstätter Straße 67 70178 Stuttgart Regierungspräsidium Freiburg Bissierstraße 7 79114 Freiburg Bayern Nürnberg München Autobahndirektion Nordbayern Flaschenhofstraße 55 90402 Nürnberg Autobahndirektion Südbayern Seidlstraße 7-11 80335 München Berlin Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Lichthof) Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Brandenburg Potsdam Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Henning-von-Tresckow-Str. 2-8 14467 Potsdam Bremen Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (Foyer) Contrescarpe 72 28195 Bremen Hamburg Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7995 Land Stadt Auslegungsort Hessen Kassel Wiesbaden Mobil in Kassel Untere Königsstraße 95 34117 Kassel Mobil in Wiesbaden Wilhelmstraße 10 65185 Wiesbaden Mecklenburg- Vorpommern Schwerin Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Niedersachsen Hannover Verkehrsabteilung im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Windmühlenstraße 1-2 30159 Hannover Nordrhein- Westfalen Düsseldorf Münster Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Rheinland-Pfalz Mainz Außenstelle des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Emmeransstraße 39 55116 Mainz Saarland Saarbrücken Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Sachsen Dresden Landesamt für Straßenbau und Verkehr Staufenbergallee 24 01099 Dresden Sachsen-Anhalt Magdeburg Ministerium für Landentwicklung und Verkehr Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg (Raum 05a/Neubau im Erdgeschoss) Schleswig-Holstein Kiel Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Thüringen Erfurt Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Hallesche Straße 15 99085 Erfurt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7995 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Internetseite des BMVI eingesehen werden. Dort wird das BMVI auch eine Vielzahl an weiteren Informationen zur Verfügung stellen, u. a. zum Verhältnis des Bundesverkehrswegeplans zu den nachgeordneten Planungsverfahren einschließlich der dort vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten . Ergänzend dazu ist im Internet ein Projektinformationssystem (PRINS) mit den Ergebnissen der einzelnen Projektbewertungen bereitgestellt . Die Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung des Beteiligungsverfahrens ist am 14. März 2016 im Bundesanzeiger (elektronische Ausgabe) und auf der Internetseite des BMVI erfolgt. Darüber hinaus hat das BMVI die Veröffentlichung des BVWP-Entwurfs und den Start der Öffentlichkeitsbeteiligung durch eigene Pressearbeit flankierend begleitet, u. a. auch im Hinblick auf Informationen , wie eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf des neuen BVWP bzw. zum Umweltbericht abgegeben werden kann. Dies ist elektronisch über ein Online -Formular möglich, das seit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Internetseite des BMVI bereitgestellt ist; die Abgabe von elektronischen Äußerungen per E-Mail ist nicht möglich. Außerdem können schriftliche Stellungnahmen per Post an das BMVI geschickt werden. Die Stellungnahmen müssen fristgerecht während der Laufzeit der Öffentlichkeitsbeteiligung im BMVI eingehen, ansonsten bleiben sie unberücksichtigt. Im Zuge der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP wird das BMVI bei der Erfassung, Bearbeitung und Bewertung der abgegebenen Äußerungen einschließlich der anzugebenden personenbezogenen Daten auch durch externe Dienstleister unterstützt. Dabei handelt es sich um die Dienstleister, die das BMVI auch bei der Erarbeitung bzw. Aufstellung des BVWP mit ihren fachlichinhaltlichen Kenntnissen beraten haben. 1. Aus welchen konkreten Gründen war es der Bundesregierung bisher nicht möglich, einen genauen Termin (Datum) und nicht nur einen ungefähren Zeitraum für den Beginn der Auslegung des Planentwurfs und des Umweltberichtes sowie für den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benennen, obwohl laut dem auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichten Forschungsbericht Erarbeitung eines Konzepts zur „Integration einer Strategischen Umweltprüfung in der Bundesverkehrswegeplanung“ zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung und dem Beginn der Auslegung eine ausreichende, d. h. angemessene , Zeitspanne liegen sollte (F+E-Vorhaben 96.0904/2007, S. 214, F+E – Forschung und Entwicklung )? 2. Wann und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Öffentlichkeit über Ablauf, Veranlassung und Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren, und wie stellt sie sicher, diese zu erreichen? 3. An welchen Orten (Auslegungsorte) beabsichtigt die Bundesregierung, den BVWP-Entwurf, den dazugehörigen Umweltbericht sowie welche weiteren zweckmäßigen Unterlagen in Papierform auszulegen (bitte Adressen angeben )? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7995 5. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung einen Zeitraum von sechs Wochen für die Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt und sich entgegen den Empfehlungen des auf dem Internetportal des BMVI veröffentlichten Endberichtes „Erarbeitung eines Konzepts zur Integration einer Strategischen Umweltprüfung in die Bundesverkehrswegeplanung“ nicht für eine längere Frist zur Äußerung und Stellungnahme, etwa von drei Monaten, wie im genannten Bericht empfohlen, entschieden (F+E-Vorhaben 96.0904/2007, S. 218)? 6. Werden Auslegefrist des ersten Referentenentwurfs und des Umweltberichtes und die Frist zur Äußerung und Stellungnahme auf denselben Zeitraum fallen? Wenn ja, warum? Wenn nein, in welcher zeitlichen Differenz? 7. Auf welche Weise beabsichtig die Bundesregierung, der Öffentlichkeit das Beteiligungsverfahren im Rahmen der SUP detailliert zu vermitteln, insbesondere in Abgrenzung zu den Inhalten nachfolgender Planungsschritte und -verfahren mit jeweiligen weiteren Beteiligungsmöglichkeiten? 13. Berücksichtigt die Bundesregierung auch jene Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zum verkehrlichen Bedarf einzelner Vorhaben, die bereits vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung beim BMVI eingegangen sind? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Folgen? 15. Welche externen Gutachter werden die Sichtung und Prüfung der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am ersten Referentenentwurf des BVWP durchführen? Die Fragen 1 bis 3, 5 bis 7, 13 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. a) Inwiefern und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Behörden sowie die Bürgerinnen und Bürger angrenzender Staaten über Ablauf, Veranlassung und Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren? Die Nachbarländer sind informiert worden gemäß Artikel 14j des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Artikel 7 der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) und Artikel 10 des UN ECE-„Protokolls über die strategische Umweltprüfung“ (SEA-Protokoll). Bei gemeldetem Interesse wird nach Veröffentlichung des Entwurfs des neuen BVWP eine offizielle Einladung zur Beteiligung an die entsprechenden Nachbarländer verschickt. Gegenstand der grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Entwurf des neuen BVWP, der Umweltbericht sowie relevante Projektdossiers sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7995 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Inwiefern und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Europäische Kommission in die Behördenbeteiligung zum Planentwurf und zum Umweltbericht einzubinden, bzw. inwiefern hat sie diese bereits eingebunden? Der Europäischen Kommission werden nach Veröffentlichung des Entwurfs des neuen BVWP sowie des Umweltberichts jene beiden Unterlagen übermittelt, verbunden mit der Möglichkeit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. c) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Nachbarstaaten bezüglich des Bedarfsnachweises und der Dringlichkeitseinstufung einzelner grenzüberschreitender Vorhaben gesondert zu konsultieren, oder inwiefern hat sie diese bereits konsultiert? Wenn ja, bei welchen Vorhaben und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Nachbarstaaten wurden und werden konsultiert gemäß der Antwort zu Frage 4a. Für die betroffenen Behörden und die Öffentlichkeit der Nachbarstaaten besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, welche unter fachlich -inhaltlichen Gesichtspunkten analog zu den im Rahmen der deutschen Behörden - und Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt wird. 8. Inwiefern ist die Entscheidung zur Grundverteilung des Finanzrahmens auf einzelne Verkehrsträger Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, und inwiefern können die Bürgerinnen und Bürger zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen bezüglich möglicher Verkehrsverlagerungen Stellung beziehen ? 9. Inwiefern ist die mögliche Zuordnung finanzieller Mittel für Ersatz- und Erhaltungsmaßnahmen einerseits und Neu- und Ausbaumaßnahmen andererseits Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, und inwiefern können die Bürgerinnen und Bürger zu damit verbundenen Umweltauswirkungen Stellung beziehen? 10. Inwiefern ist die Definition bzw. die Bildung von Planungsabschnitten einzelner Verkehrsvorhaben Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, und inwiefern können die Bürgerinnen und Bürger zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen Stellung beziehen? 11. Inwiefern werden alle zur Berechnung der Nutzen-Kosten-Analyse für ein Verkehrsvorhaben verwendeten Daten im Rahmen des Projektinformationssystems PRINS nachvollziehbar veröffentlicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7995 12. a) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Nutzen- Kosten-Analyse konkreter Projekte äußern? b) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Prüfung von Alternativen konkreter Projekte äußern? c) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Stichhaltigkeit von Verkehrsprognosen zu konkreten Projekten äußern? d) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Umsetzung der Grundkonzeption äußern? Die Fragen 8 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Gegenstand der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des BVWP und der dazu erstellte Umweltbericht. Ziel des Beteiligungsverfahrens ist es, die im Entwurf des Plans getroffenen Festlegungen fachlich-inhaltlich zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die daraus resultierenden Auswirkungen des Gesamtplans auf die Umwelt. Das Beteiligungsverfahren stellt in diesem Sinne auch eine zusätzliche Qualitätssicherung für den neuen BVWP dar. Es ist jedoch nicht Ziel des Beteiligungsverfahrens, die Umweltauswirkungen jedes Einzelprojekts im Detail, wohl aber mögliche Umweltauswirkungen der Einzelprojekte auf den Gesamtplan, zu diskutieren. Die detaillierte fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe nachgeordneter Planungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren ). Vor diesem Hintergrund konzentriert sich die Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen durch das BMVI – unterstützt durch externe Fachgutachter – auf darin vorgebrachte fachlich-inhaltliche Argumente zu Festlegungen des BVWP. Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung werden daher im Zuge des Beteiligungsverfahrens nicht berücksichtigt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und ablehnenden Äußerungen. Mehrfacheinsendungen von inhaltsgleichen Sachargumenten werden inhaltlich nur einmal berücksichtigt. 14. Von welcher Anzahl an Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am ersten Referentenentwurf des BVWP geht die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt aus? 16. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der Sichtung aller eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am ersten Referentenentwurf des BVWP und zur Überprüfung des Umweltberichtes (bitte Datum angeben)? 17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Entwürfe für die Ausbaugesetze (Schiene, Straße, Wasserstraße) noch in diesem Jahr in den Deutschen Bundestag einzubringen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Die Fragen 14, 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/7995 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf für die Ausbaugesetze noch in diesem Jahr in den Bundestag einzubringen. Wann dies genau erfolgen wird, richtet sich u.a. danach, wann die Auswertung des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des neuen BVWP abgeschlossen sein wird und der BVWP vom Bundeskabinett beschlossen werden kann. Da der Entwurf des neuen BVWP erstmals einer Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß UVPG/SUP unterzogen wird, liegen dem BMVI keine Erfahrungswerte im Hinblick auf eine zu erwartende Anzahl an Stellungnahmen vor. Somit lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Aussagen darüber treffen, wann die Auswertung des Beteiligungsverfahrens abgeschlossen sein wird. Das BMVI ist grundsätzlich bestrebt, die Auswertung unter Wahrung der gebotenen Sorgfalt bei der fachlich-inhaltlichen Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen so schnell wie möglich abzuschließen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333