Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8005 18. Wahlperiode 30.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7837 – Zur Seenotrettung durch die Deutsche Marine vor und während der Operation EUNAVFOR MED V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach dem Tod von über 900 Flüchtlingen durch das Kentern eines Bootes in der Nacht vom 18. auf den 19. April 2015 schickte die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, Anfang Mai 2015 zwei Schiffe der Marine ins Mittelmeer zwischen Libyen und Italien, „um für die Flüchtlingshilfe bereitzustehen“ (www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-ursulavon -der-leyen-beordert-marine-ins-mittelmeer-a-1031690.html). Parallel arbeiteten die entsprechenden Strukturen auf Ebene der EU Operationspläne und ein Krisenmanagement-Konzept für eine Marinemission zur „Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer“ (EUNAVFOR MED) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) aus, das am 18. Mai 2015 vom Rat der Europäischen Union angenommen wurde. Die entsprechende EU-Mission begann offiziell am 22. Juni 2015. Ende Juni 2015 wurden die beiden deutschen Schiffe im Operationsgebiet, die Fregatte Schleswig- Holstein und der Tender Werra, dem EUNAVFOR-MED-Verband unterstellt. Dessen Mandat bestand laut Beschluss des Rates 2015/778 vom 18. Mai 2015 in Phase 1 darin, „durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf hoher See im Einklang mit dem Völkerrecht die Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken [zu] unterstützen“. In Phase 2 war hingegen vorgesehen , dass die beteiligten Kriegsschiffe auch „auf hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht besteht , dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden“ (Beschluss des Rates 2015/778 vom 18. Mai 2015). Erfolgte die deutsche Beteiligung an Phase 1 noch ohne Mandat des Bundestages , wurde ein solches am 1. Oktober 2015 für die Beteiligung der Bundeswehr an Phase 2 verabschiedet. In der vorausgegangenen Debatte hatte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverteidigungsminister, Dr. Ralf Brauksiepe, versichert: „Die Seenotrettung ist und bleibt ein Hauptanliegen unseres Engagements im südlichen und zentralen Mittelmeer“ (Plenarprotokoll 18/124). Im dem Einsatz zugrunde liegenden Beschluss des Rates ist hiervon jedoch keine Rede. Auch im vom Bundestag beschlossenen Mandat des Einsatzes heißt es Drucksache 18/8005 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lediglich ergänzend: „Zudem gilt für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fort.“ In der Außendarstellung betont die Bundeswehr meist die Zahl der im Zuge des Einsatzes im Mittelmeer aus Seenot geretteten Personen. Anfang Juli 2015 gab sie anlässlich eines Truppenbesuchs der Bundesverteidigungsministerin an: „Bisher retteten die deutschen Marinesoldaten 5 673 Flüchtlinge“ („Ursula von der Leyen besucht die Marinesoldaten im Mittelmeer“, bmvg.de). Am 9. September 2015 bezifferte die Bundeskanzlerin diese Zahl im Deutschen Bundestag auf „mehr als 7 200“ (Plenarprotokoll 18/120). Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) bezeichnet hingegen als Ziel bereits der ersten Phase der Mission ausschließlich, „to identify, capture and dispose of vessels as well as enabling assets used or suspected of being used by migrant smugglers or traffickers“ (http://eeas.europa.eu/csdp/missions-and-operations/ eunavfor-med/index_en.htm). Am 6. November 2015 gab der EAD an, dass bislang im Rahmen der Mission mehr als 5 300 Menschen gerettet, 41 Boote vernichtet und 42 Personen als mutmaßliche „Schlepper“ den italienischen Behörden übergeben worden seien. In seinem Halbjahresbericht an den EAD vom 27. Januar 2016 gibt der Kommandierende der EUNAVFOR MED, Enrico Credendino , an, dass im Verlauf der Phase 1, also bis zum 7. Oktober 2015, 3 078 Menschen gerettet worden seien. Bis Ende Dezember 2015 hätte sich deren Zahl auf 8 336 erhöht, im selben Zeitraum seien 67 Boote vernichtet und 46 mutmaßliche „Schlepper“ den italienischen Behörden übergeben worden. Anhand von Daten der Agentur FRONTEX berichtet Enrico Credendino, dass die Zahl der Migrantinnen und Migranten, die über das zentrale Mittelmeer – also im Operationsgebiet der EUNAVFOR MED – kamen, 2015 gegenüber dem Vorjahr um 8 Prozent zurückgegangen sei, während über das östliche Mittelmeer 16-mal mehr Menschen Europa erreicht hätten als 2014. Die Boote würden nun mit noch weniger Lebensmitteln und Benzin ausgestattet als zuvor und nicht mehr von den „Schleppern“ eskortiert, um sie vor Überfällen zu schützen. Außerdem seien in den letzten drei Wochen keine Holzboote, sondern nur noch weniger seetüchtige Gummiboote verwendet worden (www.wikileaks.org/eumilitary -refugees/EEAS/EEAS-2016-126.pdf). Nach Angaben der International Organization for Migration (IOM) sind im zweiten Halbjahr 2015 auf der Route über das zentrale Mittelmeer 1 106 Menschen umgekommen, in den ersten zwei Monaten 2016 bereits 96 (http://missingmigrants.iom.int/mediterranean). 1. Wann waren Kriegsschiffe der deutschen Marine in welcher Form seit Anfang Mai 2015 an der Seenotrettung von wie vielen Menschen in welcher Form beteiligt und wem wurden die Geretteten wo übergeben (bitte nach Datum, Namen der beteiligten Schiffe, Zahl der Geretteten/Verstorbenen /Vermissten, Art der deutschen Beteiligung auflisten und Angabe des sicheren Hafens)? Seit Anfang Mai 2015 (zunächst im Rahmen der national geführten Unterstützung der Seenotrettung im Mittelmeer) bis zum 15. März 2016 haben die Einheiten der Deutschen Marine im Seegebiet zwischen Italien und der libyschen Küste – außerhalb libyscher Territorialgewässer – in 38 Seenotrettungseinsätzen insgesamt 12 489 Personen aus Seenot gerettet, von anderen Einheiten übernommen, an andere Einheiten abgegeben und bzw. oder nach Anbordnahme in sichere Häfen verbracht . Die Durchführung der Seenotrettungseinsätze durch die im Seegebiet befindlichen Schiffe und Boote sowie die Vorgaben zur Beteiligung der jeweiligen Einheiten und die Festlegung der sicheren Häfen erfolgen in enger Abstimmung sowie Koordination des zuständigen italienischen Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) in Rom sowie des taktischen Einsatzhauptquartiers (Force Headquarters /FHQ) EUNAVFOR MED an Bord des italienischen Flaggschiffes. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8005 Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Datum Namen der beteilig-ten Schiffe Zahl der Geretteten/ Verstorbenen / Vermissten Art der deutschen Beteiligung Angabe des sicheren Hafens 08.05.15 FGS HESSEN 224 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung REGGIO CALABRIA ITA 08.05.15 FGS BERLIN 195 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung REGGIO CALABRIA ITA 14.05.15 FGS HESSEN 294 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung POZZALLO ITA 28.05.15 FGS HESSEN 166 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an HMS BULWARK Royal Navy 29.05.15 FGS HESSEN 880 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung CAGLIARI ITA 02.06.15 FGS BERLIN 249 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an ITA Boot DATTILO 06.06.15 FGS HESSEN 864 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung PALERMO ITA 06.06.15 FGS BERLIN 547 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung TRAPANI ITA 15.06.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 544 aus Seenot gerettet Aufnahme und Verbringung REGGIO CALABRIA ITA 19.06.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 90 aus Seenot gerettet Aufnahme und Übergabe Übergabe an LUX (Luxemburg ) Schiff Bourbon ARGOS 20.06.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 471 aus Seenot gerettet Aufnahme und Übergabe Übergabe an HMS BULWARK Royal Navy 21.06.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 522 aus Seenot gerettet Aufnahme und Verbringung SALERNO ITA 23.06.15 FGS WERRA 627 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung PALERMO ITA 15.07.15 FGS WERRA 211 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung CATANIA ITA 22.07.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 111 aus Seenot gerettet 88 von M/V SAINT ROCH und 84 von ITA (Italien) Boot COMMANDANTE BOR- SINI übernommen Aufnahme, Übernahme und Verbringung AUGUSTA ITA 31.07.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 435 Personen und 2 Leichen von ITA Patrouillenbooten übernommen Übernahme und Verbringung CAGLIARI ITA Drucksache 18/8005 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Namen der beteilig-ten Schiffe Zahl der Geretteten/ Verstorbenen / Vermissten Art der deutschen Beteiligung Angabe des sicheren Hafens 15.08.15 FGS WERRA 103 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an NOR (Norwegen) FRONTEX Schiff SIEM PILOT 19.08.15 FGS WERRA 105 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung AUGUSTA ITA 23.08.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 453 Personen von HMS ENTERPRISE ROYAL NAVY übernommen Übernahme und Verbringung TARENT ITA 19.09.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 389 aus Seenot gerettet und 378 von HMS ENTERPRISE ROYAL NAVY übernommen Aufnahme, Übernahme und Verbringung PALERMO ITA 26.09.15 FGS WERRA 140 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung AUGUSTA ITA 07.10.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 244 aus Seenot gerettet, 128 von ITS AVIERE und 80 von FRA (Frankreich) Fregatte COURBET übernommen Aufnahme, Übernahme und Verbringung TARENT ITA 13.10.15 FGS SCHLESWIG HOLSTEIN 207 aus Seenot gerettet Aufnahme und Verbringung AUGUSTA ITA 28.10.15 FGS BERLIN 89 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an NOR FRONTEX Schiff SIEM PILOT 24.11.15 FGS BERLIN 290 mit Unterstützung durch Speedboot der HMS ENTERPRISE aus Seenot gerettet, und 116 von ITS DUILIO übernommen Aufnahme, Übernahme und Verbringung AUGUSTA ITA 05.12.15 FGS BERLIN 217 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an ITS AVIERE 07.12.15 FGS BERLIN 115 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an das Schiff der Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ BOURBON ARGOS 23.12.15 FGS BERLIN 212 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an das italienische Küstenwachschiff DATTILO 24.12.15 FGS BERLIN 121 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an das italienische Küstenwachschiff CORSI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8005 Datum Namen der beteilig-ten Schiffe Zahl der Geretteten/ Verstorbenen / Vermissten Art der deutschen Beteiligung Angabe des sicheren Hafens 25.12.15 FGS BERLIN 539 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an NOR FRONTEX Schiff SIEM PILOT 22.01.16 FGS BERLIN 245 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung LAMPEDUSA ITA 28.01.16 FGS LUDWIGS- HAFEN AM RHEIN 121 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an ITS ALISEO 31.01.16 FGS LUDWIGS- HAFEN AM RHEIN 134 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an ITS DATTILO 20.02.16 FGS FRANKFURT AM MAIN 120 von SVN (Slowenien) Schiff TRIGLAV und 122 von ITS CIGALA FUL- GOSI übernommen Übernahme und Verbringung LAMPEDUSA ITA 21.02.16 FGS FRANKFURT AM MAIN 355 aus Seenot gerettet Aufnahme und Verbringung AUGUSTA ITA 23.02.16 FGS LUDWIGS- HAFEN AM RHEIN 128 aus Seenot gerettet Aufnahme und Über-gabe Übergabe an ITS CIGALA FULGOSI 06.03.16 FGS LUDWIGS- HAFEN AM RHEIN 121 aus Seenot gerettet Aufnahme und Ver-bringung AUGUSTA ITA 15.03.16 FGS FRANKFURT AM MAIN 361 aus Seenot gerettet und 254 von HMS ENTERPRISE übernommen Aufnahme, Übernahme und Verbringung POZALLO ITA FGS: Federal German Ship; ITS: Italian Ship; HMS: Her Majesty Ship; M/V: Merchant Vessel 2. Hält die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Angaben der IOM zu den im Mittelmeer verstorbenen Migrantinnen und Migranten für zutreffend und welche Informationen liegen ihr vor über Vorfälle, bei denen seit Mai 2015 Menschen im Mittelmeer ertrunken sind oder vermisst werden (bitte nach Datum, Zahl der Vermissten/Verstorbenen und vermutlicher Ursache auflisten )? Die EU-Grenzschutzagentur Frontex informierte über 470 Todesopfer im Mittelmeerraum im Jahr 2015 und über 15 Todesopfer im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 28. Februar 2016 auf der zentralen Mittelmeerroute sowie über 88 Todesopfer im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 28. Februar 2016 auf der östlichen Mittelmeerroute. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7488 und die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/4032 verwiesen. Drucksache 18/8005 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass trotz der Präsenz deutscher Kriegsschiffe und der Operation EUNAVFOR MED weiterhin deutlich mehr als 10 Prozent der Menschen auf der Route über das zentrale Mittelmeer ertrinken und nicht gerettet werden konnten? Die Europäische Kommission berichtete im Kontext der Frontex-koordinierten Operationen „Triton“ und „Poseidon“ von mehr als 250 000 geretteten Personen im Jahr 2015. Die Operation Sophia der EUNAVFOR MED habe bislang ebenso mehr als 9 000 Menschen gerettet. Die hohe Zahl der aus Seenot geretteten Personen spiegelt daher auch den hohen Migrationsdruck wider. Die verstärkten Einsatzmaßnahmen im Mittelmeerraum zeigen ebenso, dass Schleuser aus Gewinnstreben und mit großer krimineller Energie eine größtmögliche Anzahl von Migranten unter lebensbedrohlichen Umständen auf Boote bringen. In einigen Fällen werden die Migranten zum Besteigen der zu kleinen Boote mit Waffengewalt gezwungen. Die Überfahrten erfolgen auch bei gefährlichem Seegang und mit Booten im schlechten Zustand. Dabei wird der Tod von Migranten billigend in Kauf genommen. Mit Blick auf eine schnelle Rettung werden die Bootsmotoren zum Teil nur mit einer geringen Menge Kraftstoff betankt, die nicht zur vollständigen Überfahrt ausreicht. Ebenso werden Migranten in Unkenntnis von Bootsführung und Navigation als Bootsführer eingeteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Gilt nach Kenntnis der Bundesregierung die Verpflichtung zur Seenotrettung auch in Libyschen Gewässern? Für die Seenotrettung im eigenen Hoheitsgebiet ist grundsätzlich jeder Küstenstaat selbst verantwortlich. Wenn der Küstenstaat dazu nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage ist, kann ausnahmsweise ohne Genehmigung des Küstenstaates in dessen Küstenmeer eingefahren werden, um dort die erforderlichen Rettungsmaßnahmen zu ergreifen. 5. Wie viele der durch Schiffe der Deutschen Marine geretteten Menschen wurden noch an Bord der deutschen Schiffe identifiziert oder befragt (bitte nach Datum und Zahl der Befragten auflisten)? An Bord von Schiffen der Deutschen Marine wurden bisher insgesamt 63 freiwillige Gespräche geführt. Eine Identifizierung von aufgenommenen Personen findet hierbei nicht statt. Es werden nach der Anbordnahme lediglich Informationen wie Name, Nationalität, Alter, Geschlecht, und Fotos erfasst (inklusive Fotos der Betroffenen). Diese Informationen werden den zuständigen italienischen Behörden übergeben. Die weiteren Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8005 Im Einzelnen: Datum Zahl der freiwilligen Gespräche 21.06.2015 1 22.06.2015 3 25.06.2015 2 15.07.2015 3 22.07.2015 8 15.08.2015 7 19.08.2015 3 24.08.2015 2 20.09.2015 3 26.09.2015 2 07.10.2015 5 13.10.2015 1 28.10.2015 5 24.11.2015 2 07.12.2015 1 23.12.2015 3 24.12.2015 3 25.12.2015 1 20.01.2016 2 29.01.2016 2 31.01.2016 1 21.02.2016 3 6. Wer hat diese Befragungen durchgeführt, und in welchen dieser Fälle waren Mitarbeiter/-innen von FRONTEX, des Bundesnachrichtendienstes (BND), der Streitkräfte und/oder der Behörden von Drittstaaten an diesen Befragungen beteiligt (bitte entsprechend auflisten)? Die freiwilligen Gespräche mit den aus Seenot geretteten Personen werden auf deutschen Einheiten ausschließlich durch Angehörige der Bundeswehr geführt. 7. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von EUNAVFOR MED ohne die Beteiligung deutscher Schiffe gerettet ? Im Rahmen von EUNAVFOR MED wurden nach vorliegenden Erkenntnissen bis zum 15. März 2016 ohne die Beteiligung deutscher Einheiten 5 824 Personen aus Seenot gerettet. Drucksache 18/8005 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welcher Anteil der insgesamt im Rahmen von EUNAVFOR MED aus Seenot geretteten Menschen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zunächst von Schiffen der Deutschen Marine aufgenommen? Seit der Beteiligung an der Mission EUNAVFOR MED haben Einheiten der Deutschen Marine bis zum 15. März 2016 insgesamt 4 558 in Seenot geratene Personen unmittelbar gerettet. 9. Welche Gründe kennt die Bundesregierung dafür, dass durch die Deutsche Marine angeblich zwischen Mai und Juli 2015 über 5 000, im Rahmen von EUNAVFOR MED jedoch zwischen dem 22. Juni und dem 7. Oktober 2015 nur 3 078 Menschen gerettet wurden, während in diesem Zeitraum laut IOM mindestens 934 Menschen im zentralen Mittelmeer verstarben? Die Anzahl von durch EUNAVFOR MED-Einheiten aus Seenot Geretteten und die Anzahl der durchgeführten Rettungen ist insbesondere abhängig von der Anzahl der Seenotfälle und der Zuweisung dieser Seenotfälle an die verschiedenen seegehenden Einheiten durch das zuständige MRCC. Diese Zuweisung erfolgt je nach Verfügbarkeit von seegehenden Einheiten (abhängig u. a. von der Distanz zum auftretenden Seenotfall). Für eine Aussage bezüglich eines Zusammenhangs zwischen der Anzahl von EUNAVFOR MED-Einheiten zugewiesenen Seenotfällen und der Anzahl der laut der International Organization for Migration (IOM) im zentralen Mittelmeer Verstorbenen liegen keine Erkenntnisse vor. 10. War die Deutsche Marine seit Beginn der Operation EUNAVFOR MED am 22. Juni 2015 auch an Seenotrettungen beteiligt, die nicht unter dem Kommando der EUNAVFOR MED stattfanden? Die Deutsche Marine war seit Beginn von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA nicht an Seenotrettungen beteiligt, die nicht unter dem Kommando von EUNAVFOR MED stattfanden. 11. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass „[d]ie Seenotrettung […] ein Hauptanliegen unseres Engagements im südlichen und zentralen Mittelmeer“ ist und dass nach Kenntnis der Bundesregierung auch die anderen an EUNAVFOR MED beteiligten Regierungen sowie der EAD diese Auffassung vertreten? Mit Blick auf den umfassenden europäischen Gesamtansatz verfolgt die Bundesregierung weiterhin und gemeinsam mit den EU-Partnern vier Ziele: Seenotrettung, Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler, verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern sowie mehr innereuropäische Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen in die Europäische Union. Die Seenotrettung ist eine völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung und gilt auch für alle an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA teilnehmenden Schiffe. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8005 12. Welche entsprechenden Stellungnahmen der beteiligten Regierungen und des EAD sind der Bundesregierung bekannt? Eine Aufstellung einzelner Stellungnahmen aus dem Kreis der an EUNAVFOR MED beteiligten EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Auswärtigen Dienstes wird in der Bundesregierung nicht geführt. 13. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Seenotrettung im Beschluss des Rates 2015/778 explizit als Aufgabe der EUNAVFOR MED genannt wird? Wenn nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung hat dem Ratsbeschluss (GASP) 2015/778 vom 18. Mai 2015 zugestimmt. Hierin wurde mit Verweis auf den Europäischen Rat vom 23. April 2015 erneut festgestellt, dass „die Union alles in ihrer Macht Stehende unternehmen wird, um den Verlust weiterer Menschenleben auf See zu verhindern und die eigentlichen Ursachen der menschlichen Katastrophe gemeinsam mit den Herkunfts - und Transitländern zu bekämpfen“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Seenotrettung durch eine explizite Nennung im Mandat der Operation EUNAVFOR MED einen höheren Stellenwert erhalten würde und dadurch ggf. mehr Menschen gerettet würden? Nein. 15. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Seenotrettung auch im Mandat der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht explizit als Auftrag, sondern nur als allgemeine völkerrechtliche Verpflichtung genannt ist? Der Auftrag der EUNAVFOR MED unterstellten Marine-Schiffe richtet sich nach dem EU-Mandat der Operation. Auf das Bundestagsmandat vom 16. September 2015 wird verwiesen. Im Mandat wird explizit festgestellt, dass für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fortgilt. 16. In welchen Fällen waren Schiffe der Deutschen Marine daran beteiligt, mutmaßliche „Schlepper“ („S&T“) festzusetzen, an Behörden von Drittstaaten zu übergeben oder diesen Beweismittel auszuhändigen (bitte nach Datum, Zahl der Verdächtigen und Art der deutschen Beteiligung auflisten)? Eine Festsetzung mutmaßlicher Schlepper auf den deutschen Einheiten ist nicht vorgesehen und nicht erfolgt. Auch eine Übergabe mutmaßlicher Schlepper durch deutsche Einheiten ist bislang nicht erfolgt. Darüber hinaus werden aufgefundene Gegenstände, die keiner aufgenommenen Person zugeordnet werden konnten und die der Beweissicherung dienen könnten, an die zuständigen italienischen Behörden übergeben. 17. In wie vielen Fällen wurden seit Mai 2015 auf welche Weise Boote im zentralen Mittelmeer durch die Deutsche Marine versenkt oder unbrauchbar gemacht (bitte nach Datum, Zahl der Boote und Wirkmittel auflisten)? Die Beantwortung dieser Frage beinhaltet Informationen, deren Offenlegung die Sicherheit des deutschen Einsatzkontingentes berührt und daher als „VS-Nur für Drucksache 18/8005 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den Dienstgebrauch“ eingestuft ist. Die Antwort ist daher in einer gesonderten Anlage aufgeführt.* 18. In wie vielen Fällen kam es darüber hinaus zum Waffeneinsatz durch an EUNAVFOR MED beteiligte Kräfte (bitte nach Datum, Anlass, Ziel und Wirkmittel auflisten)? Da die Beantwortung dieser Frage in Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 17 steht, ist sie als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist daher in einer gesonderten Anlage aufgeführt.* 19. Welche Gründe vermutet die Bundesregierung hinter der Tatsache, dass sich die Zahl der Geretteten seit Beginn der Phase 2 deutlich erhöht hat, zwischen dem 7. Oktober und dem 31. Dezember 2015 jedoch deutlich weniger mutmaßliche „Schlepper“ (fünf) festgesetzt wurden als während Phase 1 (41)? Die Bundesregierung sieht dies primär begründet in der Anpassung der Schlepper und deren Verfahren an das Vorgehen der Kräfte von EUNAVFOR MED. So operieren die Schlepper nach derzeitigen Kenntnissen selbst nur noch selten außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer. 20. Unter welchen Aspekten bewertet die Bundesregierung die Operation EUNAVFOR MED als Erfolg bzw. als Misserfolg, und wie bewertet sie den Rückgang des Umfangs der Migrationen über das zentrale Mittelmeer bei gleichzeitigem Anstieg jener über das östliche Mittelmeer? EUNAVFOR MED Operation Sophia ist nach dem am 18. Mai 2015 gefassten Entschluss zur Einrichtung der Mission in einem Phasenmodell angelegt, die jeweils aufeinander aufbauen und zum Phasenübergang von externen Voraussetzungen abhängig sind (z. B. Zustimmung einer libyschen Zentralregierung und bzw. oder Vorliegen eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum Operieren in Territorialgewässern). EUNAVFOR MED Operation Sophia befindet sich derzeit in Phase 2 i) (Einsatz auf Hoher See; Anhalten, Durchsuchen , Umleiten, Beschlagnahme). Eine abschließende Bewertung der Mission ist somit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der Schlüssel zum Erfolg des Gesamtansatzes der Europäischen Union liegt weiterhin in einer langfristigen Stabilisierung Libyens. 21. Inwieweit steht der Übergang der Mission EUNAVFOR MED – Operation Sophia – in die folgenden Phasen bevor, und für wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Eintritt in Phase 3 – Vorgehen gegen von „Schleppern“ genutzte Boote und zugehörige Gegenstände auf fremdem Territorium, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für „Menschenschmuggel“ benutzt werden , für das eine Resolution des UN-Sicherheitsrates oder die Zustimmung des betreffenden Staates notwendig wäre – ins Auge gefasst? Ein Übergang der Operation in die Phase 2 ii) oder Phase 3 liegt derzeit in den zuständigen Gremien der Europäischen Union nicht zur Entscheidung vor. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333