Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 29. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8014 18. Wahlperiode 31.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7850 – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist Teil des aufgelegten Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung, welches mit dem ersten Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet wurde. Hierzu gab es bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. November 2015 zwei Fragen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE.). Für das Bundesprogramm wurden 140 Mio. Euro bereitgestellt . Interessierte Städte und Gemeinden konnten bis 13. November 2015 Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen . Laut Projektaufruf sollte die Auswahl der Projekte in den Monaten Januar und Februar 2016 erfolgen. 1. Wie viele Kommunen haben im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beim BBSR Projektanträge (fristgerecht) bis zum 13. November 2015 eingereicht , wie viele Anträge sind es insgesamt, und wie hoch ist das damit beim Bund beantragte Fördervolumen (bitte nach Bundesländern und den Bereichen Sport sowie Jugend und Kultur auflisten)? Das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, für das 140 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen, ist auf ein hohes Interesse gestoßen. Dem Projektaufruf sind 763 Städte und Gemeinden gefolgt und haben 959 formal gültige Projektanträge gestellt. Das beantragte Fördervolumen lag bei 1,938 Mrd. Euro. Die Projektanträge teilen sich nach Bundesland, Förderbereich und Fördervolumen wie folgt auf: Drucksache 18/8014 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland Förderbereich Anzahl der Anträge Beantragte Fördermittel in Euro Baden-Württemberg 157 333.907.133 Sport 80 146.886.773 Jugend 34 92.311.297 Kultur 16 29.047.120 Mischnutzung 26 65.571.943 Sonstiges 1 90.000 Bayern 100 230.876.590 Sport 63 148.731.659 Jugend 11 18.087.950 Kultur 15 42.912.589 Mischnutzung 8 13.796.100 Sonstiges 3 7.348.291 Berlin 6 11.768.720 Jugend 3 6.818.720 Mischnutzung 2 2.025.000 Sonstiges 1 2.925.000 Brandenburg 82 118.982.334 Sport 40 40.172.016 Jugend 24 43.113.763 Kultur 6 13.342.163 Mischnutzung 10 22.276.541 Sonstiges 2 77.850 Bremen 2 7.420.000 Sport 1 4.000.000 Jugend 1 3.420.000 Hamburg 3 17.701.720 Sport 1 1.143.000 Jugend 1 15.345.000 Kultur 1 1.213.720 Hessen 81 162.607.051 Sport 47 93.765.066 Jugend 6 11.990.998 Kultur 17 37.604.796 Mischnutzung 10 18.211.191 Sonstiges 1 1.035.000 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8014 Mecklenburg-Vorpommern 28 57.130.628 Sport 13 35.453.540 Jugend 6 6.248.104 Kultur 5 7.785.616 Mischnutzung 2 7.070.968 Sonstiges 2 572.400 Niedersachsen 111 210.714.410 Sport 70 109.461.140 Jugend 16 42.289.474 Kultur 9 15.587.761 Mischnutzung 12 35.580.230 Sonstiges 4 7.795.805 Nordrhein-Westfalen 153 378.006.037 Sport 109 268.933.927 Jugend 16 44.420.808 Kultur 10 26.167.463 Mischnutzung 15 35.144.838 Sonstiges 3 3.339.000 Rheinland-Pfalz 38 76.298.183 Sport 26 56.154.476 Jugend 3 3.113.695 Kultur 4 6.300.000 Mischnutzung 5 10.730.012 Saarland 14 27.103.863 Sport 9 18.172.083 Jugend 2 2.064.780 Kultur 2 2.817.000 Mischnutzung 1 4.050.000 Sachsen 49 64.708.350 Sport 26 34.950.610 Jugend 11 10.638.890 Kultur 7 10.143.600 Mischnutzung 5 8.975.250 Sachsen-Anhalt 32 60.064.113 Sport 20 38.592.705 Jugend 4 5.149.418 Kultur 3 4.057.717 Mischnutzung 5 12.264.273 Drucksache 18/8014 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schleswig-Holstein 34 48.388.828 Sport 26 38.916.902 Jugend 3 5.720.850 Kultur 2 1.721.250 Mischnutzung 3 2.029.826 Thüringen 69 132.755.805 Sport 37 68.797.730 Jugend 16 29.124.628 Kultur 10 27.689.740 Mischnutzung 4 5.684.839 Sonstiges 2 1.458.868 2. Wie viele Kommunen, die sich in einer Nothaushaltslage befinden, haben Anträge eingereicht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Insgesamt 363 Kommunen in Haushaltsnotlage haben Anträge eingereicht, diese teilen sich wie folgt auf die Bundesländer auf: Bundesland Anzahl der Kommunen Baden-Württemberg 28 Bayern 36 Berlin - Brandenburg 23 Bremen 1 Hamburg - Hessen 44 Mecklenburg-Vorpommern 17 Niedersachsen 37 Nordrhein-Westfalen 64 Rheinland-Pfalz 18 Saarland 12 Sachsen 15 Sachsen-Anhalt 25 Schleswig-Holstein 11 Thüringen 32 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8014 3. Warum beträgt der Bundesanteil der Förderung – ausgenommen Kommunen in Haushaltsnotlagen – in der Regel 45 von Hundert? Der Regelförderanteil des Bundes von 45 von Hundert wurde mit der Hälfte des Höchstförderanteils von 90 von Hundert (für Kommunen in Haushaltsnotlage) bestimmt. 4. Für welche Projekte haben die Kommunen Förderanträge gestellt (bitte nach Regionen, Kommunen, Bundesländern, Förderhöhe sowie den Bereichen Sport sowie Jugend und Kultur aufschlüsseln), und welche davon wurden durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für eine Förderung ausgewählt? Zur Aufschlüsselung der 959 Projektanträge auf Bundesländer, Förderhöhe und Förderbereiche wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat nach fachlicher Bewertung folgende 56 Projekte zur Förderung bestimmt: Bundesland Förderbereich Kurztitel Bundesförderung in Euro Baden- Württemberg Sport Mehrzweckhalle in Auenwald 1.837.000 Sport Eberhard-Bauer Sporthalle in Esslingen am Neckar 3.204.000 Jugend Kinderkulturzentrum KiKuZ in Konstanz 1.867.500 Sport Hallenbad „Parkbad“ in Laupheim 1.260.000 Jugend Haus der Jugend in Pforzheim 2.700.000 Kultur Kultur- und Vereinshaus in Titisee-Neustadt 1.125.000 Kultur Konzerthaus in Weikersheim 4.000.000 Bayern Jugend Erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum in Bamberg 3.600.000 Sport Eisstadion in Deggendorf 1.952.000 Sport Terassenfreibad in Markt Einersheim 1.047.654 Sport Olympiastadion in Garmisch-Partenkirchen 2.078.550 Sport Freizeit- und Sportzentrum „Am Eisteich“ in Hof 3.961.000 Kultur Kulturzentrum (ehem. Kasernen) in Nürnberg 4.000.000 Sport Turnhalle und Hallenbad in Weiden 3.000.000 Berlin Jugend Haus der Jugend in Berlin 3.916.350 Jugend Kinderclub in Berlin 877.370 Mischnutzung Freizeitforum Marzahn in Berlin 900.000 Brandenburg Sport Sporthalle in Cottbus 2.025.000 Mischnutzung Schloss Reckahn in Kloster Lehnin 1.120.500 Sport Sporthalle in Potsdam-Babelsberg 2.191.500 Bremen Jugend Jugendeinrichtung Lehe-Treff „Altstadt“ in Bremerhaven 3.420.000 Hamburg Sport Uwe Seeler Sporthalle in Hamburg 1.143.000 Kultur Theaterzentrum WIESE in Hamburg 1.213.720 Hessen Mischnutzung Bildungs- und Begegnungszentrum in Felsberg 1.305.000 Kultur Kulturzentrum Schlachthof in Kassel 3.420.000 Drucksache 18/8014 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland Förderbereich Kurztitel Bundesförderung in Euro Mischnutzung Denkmal. Kultur-/Mehrzweckhalle in Lauterbach (Hessen) 2.002.641 Kultur Kulturstandort Waggonhallenareal in Marburg 1.710.000 Mecklenburg- Vorpommern Kultur Bildungs- und Bürgerzentrum in Schwerin 3.812.375 Niedersachsen Mischnutzung Sport- Jugend- Kultur CD-Kaserne in Celle 1.270.620 Mischnutzung Kulturmarktplatz in Goslar 4.000.000 Sport Waldfreibad in Hanstedt 1.155.309 Mischnutzung Grundschulen mit Turnhallen in Hinte 3.330.000 Sport Doppel-Dreifachsporthalle Sportpark Kaltenmoor in Lüneburg 4.000.000 Nordrhein- Westfalen Jugend Herbert-Grillo Gesamtschule Teilmaßnahme 2 in Duisburg 4.000.000 Sport Hermann-Weber-Bad und Turnhalle „Am Eichelkamp “ in Eitorf 3.218.850 Mischnutzung Stadtteil- und Familienzentrum in Heiligenhaus 2.887.844 Sport Neues Kursbecken an Hallenbad in Kevelaer 1.120.231 Sport Sporthalle W.-Brandt-Gesamtschule in Marl 3.240.000 Sport Sommerbad in Minden 2.160.000 Jugend Gesamtschule in Neuss 3.006.900 Sport Freibad im Revierpark Vonderort in Oberhausen 2.212.488 Jugend Jugendzentrum in Spenge 1.300.500 Sport Sportanlage „Am Tannenbusch“ in Voerde 3.582.000 Rheinland-Pfalz Sport Freizeitbad in Kusel 1.582.536 Sport Sporthalle Mäusheckerweg in Trier 4.000.000 Saarland Sport Illtalhalle in Illingen 3.598.515 Sachsen Mischnutzung Integrationszentrum in Altenberg 3.105.000 Sport NaturSportBad in Bad Düben 2.250.000 Jugend Jugendclub in Meerane 835.200 Sachsen-Anhalt Mischnutzung Grundschule/Turnhalle Flessau in Hansestadt Osterburg (Altmark) 2.346.300 Mischnutzung Sporthalle und Kulturzentrum in Oranienbaum- Wörlitz 3.585.600 Schleswig- Holstein Mischnutzung Stadtinfo-Haus / Bibliothek / Kita in Bad Segeberg 1.568.126 Sport Sportzentrum „Falkenwiese“ in Lübeck 2.691.900 Sport Dreifeldsporthalle in Wyk auf Föhr 1.942.343 Thüringen Mischnutzung Begegnungsstätte in Gründerzeithaus in Greiz 1.256.839 Jugend Kyffhäuser Gymnasium in Bad Frankenhausen 4.000.000 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8014 5. Wie viele interkommunale Projekte sind vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und zur Unterstützung der regionalen Bedeutsamkeit eingereicht worden (bitte nach Regionen, Kommunen, Bundesländern und den Bereichen Sport, Jugend und Kultur aufschlüsseln)? Das Merkmal „Interkommunalität“ wurde im Projektantrag nicht gesondert erfasst , quantitative Angaben sind daher nicht möglich. Qualitativ kann jedoch die Aussage getroffen werden, dass in einer Vielzahl von Projektanträgen auf eine enge Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen hingewiesen wurde. 6. Wie viele und welche der eingereichten Anträge wurden nicht positiv beschieden , und worin lagen hierfür die Gründe? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Die dem entsprechende Nichtförderung von 903 Projektanträgen ist begründet in der vorliegenden Überzeichnung im Verhältnis zu den vorhandenen Fördermitteln des Bundes sowie in der fachlich nachrangigen Bewertung dieser Anträge. 7. Welche Bundesländer beabsichtigen, sich freiwillig an der Finanzierung der Projekte zu beteiligen, und wie ist die Bandbreite? Warum kann das jeweilige Bundesland nicht den Eigenanteil der Kommune übernehmen bzw. einen Teil dessen? Eine statistische Auswertung der freiwilligen Mitfinanzierung durch Bundesländer für alle Förderanträge liegt der Bundesregierung nicht vor. Bei den vom Bund zur Förderung ausgewählten Projekten erfolgt eine freiwillige Mitfinanzierung lediglich beim Projekt „Konzerthaus in Weikersheim“ durch das Land Baden- Württemberg. An den vom Bund ausgewählten Förderprojekten der Länder Berlin, Bremen und Hamburg beteiligen sich diese Länder ebenfalls an der Finanzierung; dies erfolgt jedoch aufgrund ihres Status als Stadtstaat. Die Förderung der Projekte erfolgt als Zuwendung gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die Erforderlichkeit, einen kommunalen, nicht ersetzungsfähigen Mindestkofinanzierungsanteil von 10 v. H. zu leisten, ergibt sich aus der kommunalen Planungshoheit sowie dem Erfordernis eines Eigeninteresses an der Umsetzung der Förderung. Den besonderen Umständen von Kommunen in Haushaltsnotlage wird über eine Bundesförderung von bis zu 90 v. H. Rechnung getragen . 8. Wie stellt sich bundesweit die regionale Verteilung der zu fördernden Projekte konkret dar, auch in Bezug auf städtische und ländliche Räume, und inwieweit hält die Bundesregierung diese Verteilung für angemessen? Die Verteilung der Förderprojekte auf die Länder erfolgte in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel, es werden alle Raumkategorien gefördert: Drucksache 18/8014 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Raumkategorie Anzahl der Projekte Anteil an der Fördersumme Großstädte 15 39,7 Mio. große Mittelstädte (> 50.000 EW) 9 16,0 Mio. kleine Mittelstädte (< 50.000 EW) 20 50,8 Mio. Kleinstädte(< 20.000 EW) 8 21,4 Mio. ländlicher Raum (< 5000 EW) 4 10,0 Mio. Die Verteilung erfolgte anhand eines sachgerechten Maßstabs und ist angemessen . 9. Wie viele der eingereichten Projekte im Bereich Sport sowie im Bereich Jugend und Kultur beinhalten auch die Schaffung von Barrierefreiheit (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Eine statistische Auswertung zum Kriterium Barrierefreiheit liegt der Bundesregierung nicht vor. Qualitativ kann jedoch die Aussage getroffen werden, dass das Ziel der Barrierefreiheit Bestandteil sehr vieler Projektanträge war. 10. Wie viele der förderfähigen Objekte im Bereich Sport befinden sich im Eigentum des Landes bzw. privater Dritter? Eine statistische Auswertung aller Projektanträge im Bereich Sport zu den Eigentumsverhältnissen liegt der Bundesregierung nicht vor. Von den geförderten Projekten im Bereich des Sports befinden sich zwei Anlagen im Eigentum Dritter (kommunale Unternehmen), die übrigen geförderten Projekte im Bereich des Sports befinden sich im unmittelbaren kommunalen Eigentum . 11. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Olympischen Sportbunds e. V. (DOSB), dass dieses Programm eine „praxisferne Konzeption der 100 Millionen Euro Förderlinie des Bundes für Sportstätten und Jugendeinrichtungen“ sei (Grußwort des DOSB-Vizepräsidenten, Walter Schneeloch, auf der Fachveranstaltung „Sportstätten- und Sportraumentwicklung “ am 29. Februar 2016, siehe DOSB-Presse Nr. 9 vom 1. März 2016)? Der Projektaufruf zur Umsetzung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ orientiert sich an den bisherigen stadtentwicklungspolitischen Zielen des Bundes und lässt dennoch ausreichend Spielraum zur Formulierung der jeweiligen Bedarfe vor Ort. Dies zeigt sich auch in dem großen Interesse an dem Programm und der rund 15fachen Überzeichnung. Das Verhältnis von verfügbarem Mittelvolumen und beantragtem Volumen belegt zudem, dass der vorhandene Modernisierungsbedarf nicht allein mit dem einmaligen Bundesprogramm im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes gedeckt werden kann, sondern eine Unterstützung aller staatlichen Ebenen erforderlich ist. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333