Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8028 18. Wahlperiode 05.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7919 – Öffentliche Investitionen und Abschreibungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren werden die hohen Investitionsrückstände bei der öffentlichen Infrastruktur diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, wie hoch die öffentlichen Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden in den vergangenen Jahren waren und wie hoch die Abschreibungen, die getätigt wurden. Fällt der Saldo zwischen beiden Größen negativ aus, heißt das, dass nicht einmal der derzeitige Bestand und Zustand öffentlicher Infrastruktur erhalten werden konnten und dass sich der Investitionsbedarf weiter erhöht hat zu Lasten gegenwärtiger und zukünftiger Generationen. 1. In welcher Höhe hat der Staat nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bundes -, Landes- und kommunaler Ebene in den vergangenen zehn Jahren investiert (bitte die Angaben insgesamt, nach Staat und nichtstaatlichen Sektoren unter genauer Angabe der nichtstaatlichen Sektoren sowie jeweils nach Ausrüstungsinvestitionen – mit und ohne militärische Waffensysteme und nach einzelnen Kategorien wie Straßen, Brücken, Schulen, Universitäten –, Bauinvestitionen – getrennt nach Investitionen des Staates in Wohnbauten und Nichtwohnbauten – sowie sonstigen Anlagen – geistiges Eigentum sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen – ausweisen)? 2. In welcher Höhe hat der Staat nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bundes -, Landes- und kommunaler Ebene in den vergangenen zehn Jahren Abschreibungen getätigt (bitte die Angaben wie zu Frage 1 insgesamt, nach Staat und nichtstaatlichen Sektoren unter genauer Angabe der nichtstaatlichen Sektoren sowie jeweils nach Ausrüstungsinvestitionen – mit und ohne militärische Waffensysteme und nach einzelnen Kategorien wie Straßen, Brücken, Schulen, Universitäten –, Bauinvestitionen – getrennt nach Investitionen des Staates in Wohnbauten und Nichtwohnbauten – sowie sonstigen Anlagen – geistiges Eigentum sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen – ausweisen )? 3. Wie hoch ist der jeweilige Saldo aus den in den Fragen 1 und 2 erfragten Angaben? Drucksache 18/8028 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Angaben kann die Bundesregierung über den derzeitigen Investitionsrückstand bei öffentlichen Investitionen geben (bitte die Angaben hierzu wiederum nach der Unterteilung insgesamt, nach Staat und nichtstaatlichen Sektoren unter genauer Angabe der nichtstaatlichen Sektoren sowie jeweils nach Ausrüstungsinvestitionen – mit und ohne militärische Waffensysteme und nach einzelnen Kategorien wie Straßen, Brücken, Schulen, Universitäten –, Bauinvestitionen – getrennt nach Investitionen des Staates in Wohnbauten und Nichtwohnbauten – sowie sonstigen Anlagen – geistiges Eigentum sowie Nutztiere und Nutzpflanzungen – ausweisen)? Die Fragen 1 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Die in der Fragestellung verwendeten Fachbegriffe sind Gegenstand der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Daher konzentriert sich die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf die Darstellung der vom Statistischen Bundesamt für Deutschland veröffentlichten Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf Grundlage der Verordnung (EU) 549/2013. Umfassende Informationen zur Investitionsentwicklung des Staates und der Nichtstaatlichen Sektoren sind der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen – Arbeitsunterlage Investitionen, 4. Vierteljahr 2015“ vom 1. März 2016 zu entnehmen, die als Anlage beigefügt und auf der Webseite des Statistischen Bundesamts abrufbar ist.* Neben einer zusammenfassenden Darstellung (siehe ebenda Tabelle 3.1), sind darin die Untergliederungen nach dem Staatssektor für die einzelnen Teilsektoren Bund, Länder , Gemeinden und Sozialversicherungen einschließlich der Untergliederungen nach Anlagearten (Ausrüstungsinvestitionen, Wohnbauten, Nicht-Wohnbauten, Sonstige Anlagen) enthalten (Tabelle 3.6). Zudem wird eine funktionale Aufteilung der staatlichen Bruttoinvestitionen nach Teilsektoren und Aufgabenbereichen (Allgemeine öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Wirtschaftliche Angelegenheiten, Umweltschutz, Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen, Gesundheitswesen, Freizeitgestaltung, Sport, Kultur und Religion, Bildungswesen und Sozial Sicherung) ausgewiesen (Tabelle 3.7). Die Abschreibungen und die Nettoinvestitionen sind ebenso für die Teilsektoren dargestellt (Tabelle 3.8). Der Saldo aus Bruttoinvestition und Abschreibung wird als Nettoinvestition bezeichnet . Dabei ist allerdings zu beachten, dass Abschreibungen nicht direkt messbar sind. Sie werden auf Grundlage einer Reihe von Annahmen und auf der Basis von Wiederbeschaffungspreisen errechnet und stellen keine tatsächlichen Abgänge aus dem Kapitalstock dar. Im Umfeld zunehmender Preise übersteigt die Summe der Abschreibungen die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten . Damit sind die Nettoinvestitionen bzw. das Nettoanlagevermögen nur kalkulatorische Größen und keine geeignete Maßgröße dafür, wie sich die produktionsrelevante physische Kapitalausstattung einer Volkswirtschaft verändert . Anders als Investitionen und Abschreibungen ist Investitionsrückstand kein Begriff der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Eine allgemeingültige Definition des Begriffs, die eine mit den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen konsistente Quantifizierung ermöglichen würde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Quantifizierung würde eine normative Aussage über das volkswirtschaftlich optimale Investitionsniveau – abgeleitet aus der optimalen Größe des * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Es wird auf die Internetadresse www.destatis.de/DE/Publikation/Thematisch/ VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen/Inlandsprodukt/InvestitionenPDF_5811108.pdf?_blob=publicationFile verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8028 Anlagevermögens – erfordern. Investitionsentscheidungen werden in Deutschland jedoch nicht aus theoretischen Konzeptionen heraus zentral gesteuert, sondern bedarfs- und ressourcengerecht durch die einzelnen Akteure – für die öffentlichen Investitionen also Bund, Länder und Gemeinden – geplant und durchgeführt . Bund, Länder und Gemeinden legen u. a. im Rahmen ihrer Haushalts- und Finanzplanungen ihre Investitionsvorhaben dar. Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der öffentlichen und privaten Investitionen und hat in dieser Legislaturperiode bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Dies zeigt sich auch in den am 23. März 2016 im Kabinett beschlossenen Eckwerten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2017 und des Finanzplans 2016 bis 2020: Nach dem erheblichen Anstieg der Investitionen im Bundeshaushalt von 2014 bis 2016 um rd. 6,6 Mrd. Euro sieht der Eckwertebeschluss erneut eine deutliche Steigerung der Investitionen von 31,5 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 33,7 Mrd. Euro im Jahr 2017 vor. In ihrem Jahreswirtschaftsbericht vom Januar 2016 hat die Bundesregierung die Elemente einer Investitionsstrategie dargestellt. So sieht die Bundesregierung unter anderem zur nachhaltigen Stärkung der öffentlichen Investitionstätigkeit in Deutschland vor, die Möglichkeiten zur Förderung von Investitionen in kommunale Infrastruktur zu verbessern und ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot bei kommunalen Investitionsvorhaben zu schaffen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333