Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8029 18. Wahlperiode 05.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7959 – Missstände bei der Kaninchenhaltung in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder berichten Medien mit aufrüttelnden Bildern über tierschutzwidrige Praktiken bei der Intensivhaltung und beim Transport von Mastkaninchen in Deutschland. Schätzungen zufolge werden nach Informationen der Fragesteller aber auch rund 20 Prozent des in Deutschland verzehrten Kaninchenfleisches aus Osteuropa und China importiert. Besonders in China sind die Haltungsbedingungen nach Auffassung der Fragesteller katastrophal. Einzelne Handelsketten wie Galeria Kaufhof haben reagiert und nahmen aus diesen Gründen Käfig- Kaninchenfleisch aus dem Sortiment (www.vier-pfoten.de/themen/nutztiere/ aktuell/galeria-kaufhof-stoppt-verkauf-von-kaefig-kaninchenfleisch-/). Mit der Verabschiedung der Mastkaninchenverordnung vom September 2013 – welche am 11. August 2014 in Kraft trat – wurden nach Ansicht der Fragesteller keine ausreichenden Verbesserungen bei der konventionellen Mastkaninchenhaltung erreicht. Käfighaltung ist weiter möglich, die Platzvorgaben sind zu gering und ein Freilauf ist nicht vorgesehen. Notwendig für eine artgerechte Tierhaltung wären nach Ansicht der Fragesteller bereits heute, unter anderem die Gruppenhaltung, eine reduzierte Besatzdichte, eingestreute und strukturierte Haltungsumgebung mit Fress-, Ruhe- und Aufenthaltsbereich, artgerechte Fütterung mit Raufutter etc. 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Bestand an Kaninchen und die Erzeugung von Kaninchenfleisch in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren vor (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? Die Erzeugung von Kaninchenfleisch wird in Deutschland statistisch nicht erfasst . Auch zum Bestand an Zucht- und Mastkaninchen liegen der Bundesregierung keine amtlichen Daten vor. Nach Expertenschätzungen erfolgt der Großteil der Erzeugung und Vermarktung (etwa zwei Drittel) im Bereich der Hobbyhaltung oder der organisierten Rassekaninchenzucht, während etwa 15 Prozent des verzehrten Kaninchenfleisches von etwa 60 Großbetrieben stammen. Etwa 10 bis 20 Prozent des Fleisches stammen aus Importen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8029 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele gewerbliche Kaninchenmastbetriebe gibt es nach Informationen der Bundesregierung in Deutschland, und wie hat sich die Anzahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern und Betriebsgröße aufschlüsseln)? Eine amtliche Statistik über die Anzahl gewerblicher Kaninchenmastbetriebe in Deutschland existiert nicht. Im Rahmen einer Abfrage der für die Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Länder im Oktober 2010 wurden 58 mastkaninchenhaltende Großbetriebe erfasst, die sich in Bezug auf die Bestandsgröße teilweise erheblich unterscheiden. Zudem finden sich schätzungsweise 400 000 Rasse- und Hobbykaninchenzüchter1, von denen etwa 60 000 Halter ihre Tiere vorwiegend zu Erwerbszwecken halten. Detaillierte Informationen zum Standort oder zur Größe der einzelnen Bestände sowie zu deren Entwicklung in den letzten zehn Jahren liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Aus welchen Ländern importiert Deutschland nach Informationen der Bundesregierung Kaninchenfleisch (bitte nach Ländern und Menge aufschlüsseln )? Angaben zum deutschen Außenhandel mit Kaninchenfleisch enthalten die folgenden Tabellen2. Im mehrjährigen Mittel werden rund 5 000 Tonnen Kaninchenfleisch importiert und wenige hundert Tonnen exportiert. Die Auswahl der Partnerländer erfolgte nach ihrer Bedeutung im Durchschnitt der drei ausgewiesenen Jahre. Tabelle 1: Deutscher Außenhandel mit Kaninchenfleisch (Einfuhr) 3 Partnerland Einfuhr (Tonnen) 2013 2014 2015 (vorläufige Zahlen) Gesamt 5.581 5.400 4.261 EU-28 2.746 2.455 2.343 darunter Ungarn 860 906 1.212 Frankreich 719 604 420 Niederlande 363 340 348 Italien 282 160 176 Belgien 228 154 141 Spanien 252 199 18 Österreich 33 21 18 Drittländer 2.836 2.945 1.918 darunter Volksrepublik China 2.826 2.945 1.918 1 Quelle: Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) 2 Quelle: Statistisches Bundesamt 3 Anmerkung: Fleisch v. Hauskaninchen, frisch, gekühlt, gefroren (KN-Position 02081010) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8029 Tabelle 2: Deutscher Außenhandel mit Kaninchenfleisch (Ausfuhr) 4 Partnerland Ausfuhr (Tonnen) 2013 2014 2015 (vorläufige Zahlen) Gesamt 335 248 257 EU-28 310 211 230 darunter Tschechische Republik 144 91 123 Belgien 20 16 71 Polen 7 9 12 Spanien 41 3 4 Ungarn 60 55 0 Drittländer 26 37 27 darunter Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf 25 36 26 4. In welche Länder exportiert Deutschland nach Informationen der Bundesregierung Kaninchenfleisch (bitte nach Ländern und Menge aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Erachtet die Bundesregierung die Mindestmaße der Käfige bei der konventionellen Kaninchenmast als ausreichend oder sieht sie diesbezüglich Änderungsbedarf (bitte begründen)? Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt in dem im Jahr 2014 ergänzten Abschnitt 6 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen sowie an das Halten von Kaninchen und differenziert dabei teilweise zwischen Mast- und Zuchtkaninchen. Es werden keine Anforderungen an „Käfige“ geregelt, da der Begriff des Käfigs nicht definiert ist. Haltungseinrichtungen, die der landläufigen Vorstellung eines „Käfigs“ entsprechen, sind mit Geltung der Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach Ablauf der vorgesehenen Übergangsfristen aufgrund der dort vorgesehenen Anforderungen bei der Kaninchenmast u. a. bezüglich Mindestplatz, Mindesthöhe oder Bodenbeschaffenheit nicht mehr zulässig. Die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind derart angelegt , dass eine tiergerechte Haltung von Kaninchen gewährleistet ist, wenn die vorgesehenen Vorschriften eingehalten werden. Die Bundesregierung sieht daher keinen Änderungsbedarf bezüglich der Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung . 6. Liegen der Bundesregierung Statistiken über den Einsatz von Antibiotika bei der konventionellen Kaninchenhaltung vor, und falls ja, wie hoch war der Antibiotikaeinsatz – aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren – in den vergangenen zehn Jahren? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Statistiken vor. 4 Anmerkung: Fleisch v. Hauskaninchen, frisch, gekühlt, gefroren (KN-Position 02081010) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8029 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Qualitätssiegel gibt es in Deutschland für Kaninchenfleisch, und wie bewertet die Bundesregierung diese im Einzelnen? Der Bundesregierung sind insbesondere die Label von VIER PFOTEN („Kontrollierte Bodenhaltung von Kaninchen“)5 und Kaufland („Kaninchen aus Bodenhaltung “)6 bekannt. Bei beiden Labeln handelt es sich um eine freiwillige Kennzeichnung , die dem Verbraucher eine Produktdifferenzierung und bewusste Kaufentscheidung ermöglichen. Während das Label von VIER PFOTEN die Haltungsbedingungen für Zucht- und Mastkaninchen umfasst, bezieht sich das Label von Kaufland auf die Haltung der Masttiere. Die Bundesregierung begrüßt alle Initiativen, die zu einer Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland beitragen. 8. Will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für europaweit artgerechte Mindesthaltungsvorschriften für Mastkaninchen einsetzen, welche Gespräche gab es dazu, und wie ist der aktuelle Stand? Falls nein, warum nicht? Grundsätzlich sind im Tierschutz Maßnahmen auf europäischer Ebene nicht nur wegen der Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung sondern auch wegen der weiteren Reichweite im Sinne der Tiere zu bevorzugen. In der am 14. Dezember 2014 unterzeichneten gemeinsamen Erklärung haben Deutschland, die Niederlande und Dänemark die Europäische Kommission aufgefordert, die Festlegung von spezifischem EU-Recht für weitere Nutztierarten zu prüfen. Dabei werden auch die Kaninchen ausdrücklich genannt. Diese Forderung ist auch bei weiteren Gelegenheiten bekräftigt worden. Bislang hat die Europäische Kommission keine diesbezüglichen Aktivitäten ergriffen. 9. Will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine europaweit verbindliche Herkunftskennzeichnung für Kaninchenfleisch einsetzen, und welche Gespräche gab es dazu (bitte unter Angabe des Teilnehmerkreises, Datums und Ergebnisses des jeweiligen Gespräches)? Falls nein, warum nicht? Nach den neuen Regelungen auf europäischer Ebene wurde im Marktordnungsrecht eine obligatorische Herkunftskennzeichnung nur für bestimmte Fleischarten festgelegt. Da die Umsetzung der Bestimmungen über die obligatorische Herkunftskennzeichnung mit einem hohen Aufwand in den Mitgliedstaaten verbunden ist, hat die europäische Kommission diese Bestimmungen bislang nicht für alle Fleischarten vorgesehen. Eine europaweit verbindliche Herkunftskennzeichnung von Kaninchenfleisch wäre in Deutschland sowohl für die zuständigen Kontrollbehörden als auch insbesondere für die betroffenen Betriebe mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Aus diesen Gründen und auch im Hinblick auf das verglichen mit anderen Fleischarten wie Schwein und Rind relativ geringe Volumen an Kaninchenfleisch erscheint eine Aktivität der Bundesregierung in Bezug auf die europaweite verbindliche Herkunftskennzeichnung von Kaninchenfleisch zurzeit nicht angezeigt. 5 Siehe auch unter www.vier-pfoten.de/themen/nutztiere/kaninchen/mastkaninchen/zertifikat/ 6 Siehe auch unter www.kaufland.de/Home/05_Unternehmen/002_Verantwortung/003_Sortiment/002_Tierwohl/index.jsp?target= Kaninchen aus Bodenhaltung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8029 10. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung , um das Ausüben arteigener Verhaltensweisen (Fortbewegungsverhalten , Sozialverhalten, Erkundungsverhalten) zu ermöglichen, und falls nein, warum nicht? Die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Übrigen in wesentlichen Teilen noch Übergangsfristen unterliegen, so dass sie derzeit in der Praxis noch gar nicht umgesetzt sein müssen, sind das Ergebnis umfangreicher Erörterungen mit Ländern, Experten aus Wissenschaft und Praxis, Verbänden und in der Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft . In Deutschland gelten damit innerhalb der EU mit die höchsten verbindlichen Anforderungen an die Kaninchenmast. Diese Anforderungen sind bereits derart angelegt, dass eine tiergerechte Haltung von Kaninchen gewährleistet ist, wenn die Vorschriften der Verordnung eingehalten werden. Die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung gibt detaillierte Mindestanforderungen an die Unterbringung und Pflege von Kaninchen vor. Dabei formuliert die Verordnung Vorgaben an die Haltung von Zucht- und Mastkaninchen, die einen geeigneten Ausgleich zwischen den Interessen der Tierhalter und den Belangen des Tierschutzes bieten. Die Bundesregierung plant daher aktuell keine Überarbeitung des Abschnitts 6 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – Anforderungen an das Halten von Kaninchen –, zumal – wie oben bereits ausgeführt – die wesentlichen Regelungen aufgrund von Übergangsfristen noch gar nicht in den Betrieben umgesetzt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333