Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 31. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8032 18. Wahlperiode 05.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7828 – Rüstungsexporte in die Golfregion sowie nach Ägypten und Marokko V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jemen ist seit Beginn des Jahres 2015 Schauplatz eines blutigen Bürgerkriegs, in den Saudi-Arabien und andere arabische Staaten militärisch massiv eingegriffen haben. 1. In welchem jeweiligen Wert wurden an Ägypten, Marokko, Bahrain, Jordanien , Katar, Kuweit, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate vom 1. April 2015 bis zum 15. September 2015 jeweils Einzelausfuhrgenehmigungen für die Ausfuhr folgender Rüstungsgüter erteilt Die Einzelausfuhrgenehmigungen nach dem AWG können zeitlich deutlich nach den entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt worden sein, insofern ist die Zuordnung in die abgefragten Zeiträume nur bedingt aussagekräftig. Zwischen dem 1. April 2015 und dem 15. September 2015 wurden folgende Einzelausfuhrgenehmigungen nach dem AWG für die nachgefragten Rüstungsgüter erteilt: a) Kleinwaffen, Die Bundesregierung hat in besonders sensiblen Bereichen wie bei den Kleinwaffen die Grundsätze jüngst verschärft und auch Regelungen über Post-Shipment- Kontrollen von Kleinwaffen geschaffen. Zusammen genommen bilden die Kleinwaffen -Grundsätze und die Eckpunkte für die Post-Shipment Kontrollen die strengsten Regeln für Rüstungsexporte, die es in der Bundesregierung je gab. Der Gesamtwert der Genehmigung von Kleinwaffen ist im Jahr 2015 auf 33,9 Mio. Euro gesunken und entspricht damit den geringsten Kleinwaffenausfuhren seit 15 Jahren. Drucksache 18/8032 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Monat Menge Wert in € Jordanien 04/2015 08/2015 528 St. 813.467 Vereinigte Arab. Emirate (VAE) 04/2015 30 Satz 167.816 b) Munition für Kleinwaffen, Land Monat Menge Wert in € Kuwait 06/2015 07/2015 600.000 St. 168.652 VAE 05/2015 07/2015 26.900 St. 14.821 c) Leichte Waffen, Bei dem Rüstungsexport nach Katar handelt sich um eine Waffe zur Panzerabwehr , die in Kooperation mit einem europäischen Partner ausgeführt wird. Land Monat Menge Wert in € Katar 04/2015 08/2015 53 St. 10.998.900 d) Bomben, Land Monat Menge Wert in € - - - - e) Luftbodenraketen, Land Monat Menge Wert in € - - - - f) Minen, Land Monat Menge Wert in € - - - - g) Rüstungsgüter der AL-Listen-Nummer 0015 (bitte jeweils unter Angabe der Unternummern 0015a bis 0015f) Land Monat AL-Pos. Menge Wert in € Ägypten 06/2015 0015C 12 St. 21.300 06/2015 0015D 1 St. 280.700 Katar 05/2015 0015C 50 St. 92.500 Saudi- Arabien 07/2015 0015D 1 St. sowie diverse Kleinteile 17.000 VAE 06/2015 07/2015 0015D 6 St. 243.000 07/2015 0015C 402 St. 3.779.200 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8032 h) sonstige Rüstungsgüter insgesamt und Bei Saudi-Arabien handelt sich zum größten Teil um Ausfuhrgenehmigungen für Zulieferungen von Rüstungsgütern an wichtige europäische und amerikanische Partner, die die Rüstungsgüter ihrerseits nach erneuter Prüfung nach Saudi-Arabien ausführen. Insofern gibt es hier eine doppelte Kontrolle. Bei den davon betroffenen Gemeinschaftsprogrammen wie Eurofighter und Tornado hat Deutschland seit vielen Jahren international gegenüber den europäischen Partnernationen im Wege von Regierungsvereinbarungen zugesichert, die erforderlichen Zulieferungen zu leisten. Land Anzahl der Genehmigungen Wert in € Ägypten 20 6.151.566 Bahrain 3 990.699 Jordanien 13 3.264.496 Katar 18 14.377.841 Kuwait 15 41.821.599 Marokko 5 11.274 Saudi-Arabien 71 95.244.687 VAE 79 71.534.639 i) Kriegswaffen insgesamt (bitte jeweils unter Angabe des Landes, der Stückzahl und des Monats der Genehmigung sowie zusätzlich unter Angabe des Gesamtwertes der aufgeführten Genehmigungen für diesen Zeitraum für jedes Land)? Bei dem Rüstungsexport nach Katar handelt es sich um Waffen zur Panzerabwehr , die in Kooperation mit einem europäischen Partner ausgeführt wird. Bei der Kriegswaffengenehmigung für Kuwait handelt es sich um ABC-Spürpanzer und ein Führungsfahrzeug zur Erkennung atomarer, biologischer und chemischer Gefahren. Bei Kriegswaffenexporten nach Saudi-Arabien werden Zulieferungen für die Gemeinschaftsprogramme der Kampfflugzeuge Eurofighter und Tornado, die in Großbritannien für Saudi-Arabien produziert werden, erfasst. Land Anzahl der Genehmigungen Wert in € Ägypten 0 0 Bahrain 0 0 Jordanien 4 813.467 Katar 2 10.998.900 Kuwait 2 77.768.407 Marokko 0 0 Saudi-Arabien 10 22.418.375 VAE 2 1.372.916 Drucksache 18/8032 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die folgende Darstellung beziffert den Gesamtwert der aufgeführten Genehmigungen für den genannten Zeitraum je Land: Land Anzahl der Genehmigungen Wert in € Ägypten 20 6.151.566 Bahrain 3 990.699 Jordanien 16 4.077.963 Katar 20 25.376.741 Kuwait 15 119.590.006 Marokko 5 11.274 Saudi-Arabien 81 117.663.062 VAE 81 72.907.555 2. In welchem jeweiligen Wert wurden an Ägypten, Marokko, Bahrain, Jordanien , Katar, Kuweit, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate vom 15. September 2015 bis 1. März 2016 jeweils Einzelausfuhrgenehmigungen für die Ausfuhr folgender Rüstungsgüter erteilt Endgültige Zahlen für den angefragten Zeitraum liegen derzeit nicht vor. Daher wurden vorläufige Werte für den nachgefragten Zeitraum herangezogen. Die Einzelausfuhrgenehmigungen nach dem AWG können zeitlich deutlich nach den entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt worden sein, insofern ist die Zuordnung in die abgefragten Zeiträume nur bedingt aussagekräftig. Für den nachgefragten Zeitraum wurden folgende Einzelausfuhrgenehmigungen für die nachgefragten Rüstungsgüter erteilt: a) Kleinwaffen, Die Ausfuhr von Kleinwaffen steht im Zusammenhang mit der von der Vorgängerregierung veranlassten Genehmigung von Leopard-2-Panzern. Land Monat Menge Wert in € Katar 12/2015 196 St. 5.938.000 b) Munition für Kleinwaffen, Land Monat Menge Wert in € VAE 11/2015 3.000 St. 19.200 c) Leichte Waffen, Bei Jordanien handelt es sich um Panzerabwehrwaffen. Land Monat Menge Wert in € Jordanien 12/2015 600 St. * d) Bomben, Land Monat Menge Wert in € - - - - Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8032 e) Luftbodenraketen, Land Monat Menge Wert in € - - - - f) Minen, Land Monat Menge Wert in € - - - - g) Rüstungsgüter der AL-Listen-Nummer 0015 (bitte jeweils unter Angabe der Unternummern 0015a bis 0015f) Land Monat AL-Pos. Menge Wert in € Jordanien 01/2016 0015C 65 St. 565.500 Katar 09/2015 0015C 30 Satz 425.000 09/2015 0015D 5 Satz 135.000 h) sonstige Rüstungsgüter insgesamt und Bei Saudi-Arabien handelt sich zum größten Teil um Ausfuhrgenehmigungen für Zulieferungen von Rüstungsgütern an wichtige europäische und amerikanische Partner, die die Rüstungsgüter ihrerseits nach erneuter Prüfung nach Saudi-Arabien ausführen. Insofern gibt es hier eine doppelte Kontrolle. Bei den davon betroffenen Gemeinschaftsprogrammen wie Eurofighter und Tornado hat Deutschland seit vielen Jahren international gegenüber den europäischen Partnernationen im Wege von Regierungsvereinbarungen zugesichert, die erforderlichen Zulieferungen zu leisten. Land Anzahl der Genehmigungen Wert in € Ägypten 15 12.682.156 Bahrain 2 5.144 Jordanien 6 1.131.770 Katar 15 186.068.823 Kuwait 26 14.937.372 Marokko 11 10.359.282 Saudi-Arabien 38 32.103.537 VAE 36 13.654.551 i) Kriegswaffen insgesamt (bitte jeweils unter Angabe des Lands, der Stückzahl und des Monats der Genehmigung sowie zusätzlich unter Angabe des Gesamtwertes der aufgeführten Genehmigungen für diesen Zeitraum für jedes Land)? Der Wert für Katar steht im Zusammenhang mit der von der Vorgängerregierung veranlassten Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für die Ausfuhr von Leopard 2-Panzern. Bei Kriegswaffenexporten nach Saudi-Arabien handelt es sich um Zulieferungen an einen europäischen Partner. Zudem ist auch der europäische Partner, der letzt- Drucksache 18/8032 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lich die endgültige Ausfuhr des fertigen Rüstungsgutes genehmigt, an die Vorgaben des Gemeinsamen Standpunktes der Europäischen Union gebunden (doppelte Kontrolle). Land Anzahl der Genehmigungen Wert in € Ägypten 0 0 Bahrain 0 0 Jordanien 1 * Katar 3 1.451.395.869 Kuwait 0 0 Marokko 0 0 Saudi-Arabien 8 1.568.413 VAE 1 183.850 Die folgende Darstellung beziffert den Gesamtwert der aufgeführten Genehmigungen für den nachgefragten Zeitraum je Land: Land Anzahl der Genehmigungen Wert in € Ägypten 15 12.682.156 Bahrain 2 5.144 Jordanien 7 * Katar 18 1.637.464.692 Kuwait 26 14.937.372 Marokko 11 10.359.282 Saudi-Arabien 46 33.671.950 VAE 37 13.838.401 * Die Ausfuhrgenehmigung war bereits Teil einer Unterrichtung der Bundesregierung über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates und des Vorbereitenden Ausschusses. Aus dieser Unterrichtung sind bereits Einzelheiten wie das ausführende Unternehmen öffentlich bekannt. Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen (Wert) dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 3. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen wurden für diese Staaten jeweils vom 1. April 2015 bis zum 15. September 2015, bei denen einer der Staaten (bzw. eine staatliche Stelle und/oder ein Unternehmen – staatlich wie privat –) als Konsortialführer, Unterauftragnehmer, Empfänger etc. auftrat, in den folgenden Bereichen erteilt (bitte nach Monaten aufschlüsseln, unter Angabe der jeweiligen exakten Bezeichnung der genehmigten Güter, des jeweiligen Gesamtwertes und anderer jeweilig beteiligter Staaten und unter Zuordnung von z. B. „Empfänger“ oder „Konsortialführer“ zur jeweiligen Genehmigung )? Bitte nach a) bis e) auflisten: Im nachgefragten Zeitraum wurden folgende Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8032 a) Ausfuhr von Rüstungsgütern im Rahmen eines Gemeinschaftsprogramms , einer regierungsamtlichen Kooperation oder eines sonstigen internationalen Projektes; Land Monat Gut AL-Pos. Wert in € Saudi-Arabien (Empfänger) 05/2015 Ersatzteile und Technische Unterstützung (keine Kriegswaffen) A0010 1 Mio. b) Ausfuhr von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für bestimmte, oft vorübergehende Verwendungszwecke; c) Ausfuhr/Verbringung von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zu internationalen und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannten Studienzwecken ; d) Mitnahme/Abruf von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zur Wartung von Wehrtechnik im Einsatzland; e) wiederholte Ausfuhr von Waffen oder sonstiger Ausrüstung durch zugelassene Schiffsschutzunternehmen mit dem Ziel des Schutzes von Schiffen . Die Fragen 3c bis 3e werden gemeinsam beantwortet. Weitere Sammelausfuhrgenehmigungen wurden nicht erteilt. Bei Sammelausfuhrgenehmigungen geht es um die Produktionsphase eines Rüstungsgutes , in der Rüstungsgüter häufig ein- und ausgeführt werden. Die Kooperation erfordert es Güter zwischen den Beteiligten weiterzuleiten. Darauf sind die Sammelausfuhrgenehmigungen zugeschnitten. Sie ermöglichen beliebige Güterbewegungen innerhalb eines wertmäßigen Genehmigungsrahmens. Dieser Rahmen ist nur grob gegriffen und wird häufig nicht ausgeschöpft. Der Rahmen ist kein Indiz für tatsächliche Güterbewegungen – schon deshalb nicht, weil Wiedereinfuhren rechnerisch nicht berücksichtigt werden. Sammelausfuhrgenehmigungen mit Einzelausfuhrgenehmigungen oder tatsächlichen Ausfuhren gleichzusetzen bzw. zu addieren ist aus diesen Gründen unzulässig. 4. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen wurden für diese Staaten jeweils vom 15. September 2015 bis zum 1. März 2016, bei denen einer der Staaten (bzw. eine staatliche Stelle und/oder ein Unternehmen – staatlich wie privat –) als Konsortialführer, Unterauftragnehmer, Empfänger etc. auftrat, in den folgenden Bereichen erteilt (bitte nach Monaten aufschlüsseln, unter Angabe der jeweiligen exakten Bezeichnung der genehmigten Güter, des jeweiligen Gesamtwertes und anderer jeweilig beteiligter Staaten und unter Zuordnung von z. B. „Empfänger“ oder „Konsortialführer“ zur jeweiligen Genehmigung )? Land Monat Gut AL-Pos. Wert in € Saudi-Arabien (Empfänger) 05/2015 Software und Technologie A0022 A0021 ohne Wertangabe (Technologie-SAG) Drucksache 18/8032 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bitte nach a) bis e) auflisten: a) Ausfuhr von Rüstungsgütern im Rahmen eines Gemeinschaftsprogramms , einer regierungsamtlichen Kooperation oder eines sonstigen internationalen Projektes; b) Ausfuhr von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur AWV für bestimmte, oft vorübergehende Verwendungszwecke ; c) Ausfuhr/Verbringung von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zu internationalen und vom BAFA anerkannten Studienzwecken; d) Mitnahme/Abruf von Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur AWV zur Wartung von Wehrtechnik im Einsatzland; e) wiederholte Ausfuhr von Waffen oder sonstiger Ausrüstung durch zugelassene Schiffsschutzunternehmen mit dem Ziel des Schutzes von Schiffen . Die Fragen 4a bis 4e werden gemeinsam beantwortet. Im nachgefragten Zeitraum wurden keine Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt. 5. In welchem Wert wurden Komponentenzulieferungen aus Deutschland für die Produktion von Bomben durch RWM Italia in Domusnovas im Jahr 2015 genehmigt (bitte unter Angabe der Art der Genehmigung)? Es wurden keine entsprechenden Genehmigungen erteilt. 6. Ist bei diesen Zulieferungen (Frage 5) eine Weiterlieferung an Saudi-Arabien genehmigt bzw. vom antragstellenden Unternehmen angezeigt worden, und falls ja, bei welchen dieser Genehmigungen war dies jeweils der Fall? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Hätte ein Einzelantrag auf Ausfuhr zur Lieferung von 50 Bomben an Saudi-Arabien durch einen zuverlässigen Exporteur Aussicht auf eine Genehmigung ? Aufgrund der in den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung und im Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union aus dem Jahr 2008 angelegten einzelfallbezogenen Prüfung kann die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft über die Genehmigungsaussichten abstrakt-hypothetischer Vorhaben geben . 8. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten sind dem Krieg nach Erkenntnissen der Bundesregierung bislang zum Opfer gefallen? Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die Lage der Zivilbevölkerung in Jemen und setzt sich für eine politische Lösung des Konflikts ein. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Anzahl ziviler Opfer in Jemen vor. Nach Informationen des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) sind dem Konflikt bisher mindestens 2 997 Zivilisten zum Opfer gefallen sowie 5 659 Zivilisten verwundet worden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333