Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8047 18. Wahlperiode 07.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7952 – Mögliche Folgekosten durch die Erweiterung der Erdgas-Ostseepipeline Nord Stream 2 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2015 hat der russische Energieversorger PAO Gazprom gemeinsam mit E.ON SE, Royal Dutch Shell, Engie S. A., OMV Aktiengesellschaft und BASF SE/Wintershall Holding GmbH den Ausbau der Nord-Stream-Pipeline vereinbart, mit der zusätzliches Erdgas aus Russland nach Deutschland geliefert werden soll. Konkret soll die Kapazität der bestehenden Pipeline bis zum Jahr 2019 um 55 Milliarden Kubikmeter verdoppelt werden, wenngleich die ersten beiden Stränge bisher nur zu 70 Prozent ausgelastet sind. Für Nord Stream 2 wurde die New European Pipeline AG gegründet, welche ihren Sitz in der Schweiz hat und damit nicht unter EU-Recht fällt und an der PAO Gazprom 50 Prozent der Anteile besitzt. Ungeachtet der Beschlüsse zur europäischen Energieunion, die eine Diversifizierung europäischer Rohstoffbezugsquellen vorsieht, treibt die Bundesregierung das Nord-Stream-2-Projekt aktiv voran und stellt sich nach Auffassung der Fragesteller damit klar gegen die energiepolitischen Ziele der Europäischen Kommission. So traf der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel im Oktober 2015 den russischen Präsidenten Wladimir Putin und den PAO Gazprom-Konzernchef Alexei Miller zu bilateralen Gesprächen über die künftige Versorgungsstrategie der Bundesrepublik Deutschland mit russischem Gas. Das Betreiberkonsortium und die Bundesregierung sprechen bei Nord Stream 2 von einem rein privatwirtschaftlichen Projekt, dessen Kosten und Risiken in Höhe von rund 8 Mrd. Euro nach Informationen der Fragesteller durch die beteiligten Konzerne bzw. privates Fremdkapital übernommen werden sollen. Ölpreisindexiertes Pipeline-Gas profitiert derzeit von einem niedrigen Ölpreis und geringeren Overheadkosten als beispielsweise importiertes Flüssiggas. Dennoch ist auch für Nord Stream 2 mit Folgekosten in Milliardenhöhe für Anschlussinfrastruktur in Deutschland und Europa zu rechnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8047 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse und Schätzungen über die Infrastrukturkosten , die sich aus einer möglichen Kapazitätserweiterung der bestehenden Nord-Stream-Pipeline für die Verteilungsinfrastruktur in Deutschland ergeben? a) Wenn ja, wie hoch sind diese? b) Wenn nein, warum nicht, und wird sie diesbezüglich Studien in Auftrag geben? 2. Welche der im Netzentwicklungsplan (NEP) Gas für die Jahre 2015 und 2016 befindlichen Maßnahmen dienen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits der Übertragung zusätzlicher Gaskapazitäten durch Nord Stream 2? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) erarbeiten derzeit den Netzentwicklungsplan Gas 2016-2026 (Konsultationsdokument für den Netzentwicklungsplan Gas 2016 vom 15. Februar 2016; abrufbar unter www.fnb-gas.de). Das Konsultationsdokument der FNB zum NEP Gas 2016-2026 enthält zwei Modellierungsvarianten für die zukünftige Versorgung mit dem benötigten hochkalorischen Gas (H-Gas). Einer dieser beiden Varianten liegt die Annahme zugrunde, dass die Nord Stream-Erweiterung realisiert wird und zur Deckung des deutschen Zusatzbedarfs an H-Gas beiträgt. Diese Variante trägt die Bezeichnung Q.2. Die hieraus resultierenden innerdeutschen Ausbaumaßnahmen sind in der Anlage 4 zum NEP Gas 2016-2026 als zusätzliche Q.2-Maßnahmen enthalten (vgl. Maßnahmenliste und Netzausbauvorschlag; abrufbar unter www.fnb-gas.de). Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen: ID. Nr. 110-07 Erweiterung NEL; ID. Nr. 409-01 Nord-West-Anbindungsleitung (NOWAL); ID. Nr. 410-01 NOWAL-H Gas-Druckregel- und Messanlagen; ID. Nr. 411-01 NOWAL-Verdichter; ID. Nr. 412-01 Anlandestation Vierow sowie ID. Nr. 416-01 Verdichterstation Legden Die Maßnahmen haben insgesamt ein Investitionsvolumen von ca. 500 Mio. Euro. In der Anlage 4 zum NEP Gas 2016-2026 sind weitere Angaben unter anderem zu den von den FNB benannten, für die Ausbaumaßnahmen projektverantwortlichen Unternehmen veröffentlicht. Derzeit überarbeiten die FNB das Konsultationsdokument, um es anschließend der Bundesnetzagentur als Entwurf des NEP Gas 2016-2026 zur Prüfung vorzulegen . 3. Zu welchem konkreten Zeitpunkt hat die Bundesnetzagentur erstmals gefordert , dass Nord Stream 2 in die Szenarienrahmen des NEP 2016 aufgenommen wird, und wie wurde dies konkret begründet? Die FNB haben den Szenariorahmen für den NEP Gas 2016-2026 am 27. Juli 2015 veröffentlicht und konsultiert (Konsultationsdokument Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2016 vom 27. Juli 2015; abrufbar unter www.fnbgas .de) In dieser Konsultationsversion war im Hinblick auf die darin betrachteten Aufkommensquellen die Erweiterung der bestehenden Nord Stream-Pipeline nicht enthalten. Nach der Konsultation haben die FNB in dem überarbeiteten und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8047 der Bundesnetzagentur am 4. September 2015 vorgelegten Szenariorahmen vorgeschlagen , in einer Modellierungsvariante die Erweiterung der Nord Stream- Pipeline zu berücksichtigen (Variante Q.2; Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2016 vom 4. September 2015; abrufbar unter www.fnb-gas.de). Die Bundesnetzagentur hat den Szenariorahmen nach Würdigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung, die sich überwiegend für eine Berücksichtigung der Nord Stream-Erweiterung ausgesprochen haben, am 11. Dezember 2015 bestätigt . Die Entscheidung der Bundesnetzagentur kann auf der Seite www.bundesnetzagentur .de eingesehen werden. 4. Welche Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) wären mit einer möglichen Kapazitätserweiterung der Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL) und Nordeuropäischen Erdgasleitung (NEL) betraut, und gab es bereits Konsultationen zwischen den betreffenden FNB und der Bundesnetzagentur oder der Bundesregierung? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Um den möglichen zusätzlichen Transportbedarf und die Notwendigkeit der Erweiterung der Gasfernleitungsinfrastruktur genauer prognostizieren zu können, haben sich die Fernleitungsnetzbetreiber Gascade Gastransport GmbH, Ontras Gastransport GmbH und Gasunie Deutschland Transport Services GmbH entschlossen, einen Prozess zur marktbasierten Vergabe neuer marktraumüberschreitender Kapazitäten zu initiieren , ein sogenanntes „more capacity“-Projekt. Das Vorhaben sowie Zwischenstände des noch nicht abgeschlossenen Projektes sind auf der Internetseite www.more-capacity.eu/ veröffentlicht. Vor der Aufnahme des Prozesses wurde die Bundesnetzagentur von den FNB über das Vorhaben und die beabsichtigte Verfahrensweise informiert. 5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die öffentliche Hand ganz oder teilweise über deutsche oder europäische Mittel an der Finanzierung möglicher Gasinfrastrukturerweiterungen beteiligt werden wird, die durch Nord Stream 2 nötig würden, und falls nein, wie hoch wären diese (bitte begründen )? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen derzeit keine Anträge für die Finanzierung von Gasinfrastrukturerweiterungen, die durch Nord Stream 2 nötig werden , aus deutschen oder europäischen Mitteln vor. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die verschiedenen Unterstützungsangebote der öffentlichen Hand grundsätzlich für alle Unternehmen offen sind, soweit diese die jeweiligen Antragsvoraussetzungen erfüllen. 6. Wie lang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschreibungszeiträume für Fernleitungsnetze im Gassektor, und passen diese nach Ansicht der Bundesregierung mit den deutschen und europäischen energiepolitischen Zielen zur Abkehr von fossilen Energieträgern zusammen (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen keine dezidierten Informationen über die Abschreibungspraxis der Fernleitungsnetzbetreiber vor. Die Gasfernleitungsnetze bestehen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Anlagegüter, beispielsweise Hochdruckleitungen , Betriebsgebäude oder Software. Für die verschiedenen Anlagegüter gibt es unterschiedlich lange Abschreibungszeiträume. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8047 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die sogenannten AfA-Tabellen stellen lediglich ein Hilfsmittel zur Schätzung der Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren bzw. branchentypischen Anlagegütern dar. Die in ihnen festgehaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswissen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Normierung einer bestimmten Nutzungsdauer für ein bestimmtes Wirtschaftsgut. Die in den AfA-Tabellen angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Abschreibung. Sie orientiert sich an der tatsächlichen Nutzungsdauer eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebs und kann je nach Einzelfall länger oder kürzer sein. Soweit die amtlichen AfA-Tabellen für ein Wirtschaftsgut keine Nutzungsdauer ausweisen, ist die Nutzungsdauer nach den tatsächlichen Verhältnissen zu schätzen. Die AfA-Tabelle für Energie und Wasserversorgung findet u. a. für den Wirtschaftszweig der Gasversorgung Anwendung. Unter 2.19 sind die Rohrnetze unterteilt in Stadtnetze aus Gusseisen (2.19.1.1) mit einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren, Stadtnetze aus Stahl (2.19.1.2) mit einer Abschreibungsdauer von 30 Jahren sowie Hochdruckrohrleitungen (2.19.2) mit einer Abschreibungsdauer von 25 Jahren. Daneben gibt es für die Regulierung der Netzentgelte in der Anlage zur Gasnetzentgeltverordnung Angaben zu betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern für die kalkulatorischen Abschreibungen. Sie bilden im Rahmen der Gasnetzentgeltermittlung die Wertminderung der Anlagegüter ab. Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wird die Eigenförderung von Erdgas in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien in den kommenden Jahren zurückgehen. Die Bundesregierung nimmt die Annahme der am Projekt beteiligten Unternehmen, dass dies zu einer Deckungslücke führen wird, die durch zusätzliche Importe u. a. aus Russland abgedeckt werden kann, ebenso zur Kenntnis wie eine Reihe z. T. stark voneinander abweichender Expertenmeinungen zur Frage des künftigen Erdgasbedarfs in Deutschland und Europa. Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 7. Ist die Nord-Stream-Erweiterung angesichts der Abschreibungszeiten aus Sicht der Bundesregierung ökonomisch sinnvoll (bitte begründen)? Es obliegt den beteiligten Unternehmen, zu entscheiden, ob die Erweiterung von Nord Stream für sie ökonomisch sinnvoll ist. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung auf den möglichen Einfluss von Nord Stream 2 auf die Gaspreisentwicklung in Deutschland und Europa, und wie begründet sie diese? Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen zur zukünftigen Gaspreisentwicklung in Deutschland oder Europa. Der Gaspreis wird, auch nach einem Bau der Gaspipeline Nord Stream 2, von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. 9. Ist Nord Stream 2 nach Kenntnis der Bundesregierung vereinbar mit dem europäischen Energierecht, insbesondere mit den Entflechtungsvorgaben, welche sich aus dem dritten Energiepaket der Europäischen Union ergeben (bitte begründen)? Das Nord Stream 2-Projekt befindet sich noch in einer frühen Phase. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen derzeit noch keine Genehmigungsanträge zum Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8047 Bau der Nord Stream 2 vor. Eine Prüfung der rechtlichen Grundlagen ist deshalb bisher nicht erfolgt. Wie auch andere Infrastrukturprojekte muss Nord Stream 2 die relevanten nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften einhalten. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngst veröffentlichten Plänen der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/ energy/en/news/commission-proposes-new-rules-gas-and-heating-andcooling -strategy) zur Verbesserung der europäischen Versorgungssicherheit und dem Importzuwachs von „liquefied natural gas“ (LNG) in Bezug auf den parallelen Ausbau von Pipeline-Infrastruktur von Nord Stream 2, und sieht sie hierin einen möglichen Widerspruch? Die LNG- und Speicherstrategie der Europäischen Kommission hebt das marktbasierte Potential von LNG und Gasspeichern für die europäische Gasversorgung hervor. Sie nimmt keinen Bezug zu Nord Stream 2 und spricht sich auch nicht gegen neue Pipelineinfrastrukturprojekte aus. Die Bundesregierung kann keinen Widerspruch zwischen dem Importzuwachs von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas) und dem parallelen Ausbau von Pipeline-Infrastruktur für die Verbesserung der europäischen Versorgungssicherheit erkennen. 11. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Erhöhung der Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der europäischen Gasbezugsquellen gemäß der LNG-Strategie der Europäischen Kommission als gegeben an? Die Bundesregierung begrüßt den marktbasierten Ansatz, den die Europäische Kommission mit ihrer LNG- und Speicherstrategie verfolgt. Insbesondere die Vollendung des EU-Erdgasbinnenmarktes durch die Verbesserung der Interkonnektivität von Teilmärkten und die EU-weite Harmonisierung der Regeln in diesen Märkten tragen kosteneffizient zu einer Stärkung der europäischen Erdgasversorgungssicherheit bei. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Europäische Kommission derzeit untersucht, ob und inwieweit PAO Gazprom mit der Festsetzung von unfairen Preisen gegen die europäische Gesetzgebung verstößt , und wie bewertet sie infolgedessen die weitere Konzentration der Gazprom -Abhängigkeit durch die geplante Nord-Stream-Erweiterung? Die Bundesregierung hat keine eigenen Kenntnisse zum Stand des Verfahrens der Europäischen Kommission gegen Gazprom. Die Position von Gazprom auf dem europäischen Binnenmarkt hängt in erster Linie von der Wettbewerbsfähigkeit russischer Gaslieferungen im Wettbewerb mit anderen Anbietern ab. 13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des polnischen Außenministers Witold Waszczykowski, die Nord-Stream-2-Pipeline über polnisches Territorium zu verlegen (BILD, Interview vom 4. Januar 2016)? Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Nord Stream 2-Konsortium frei in seiner unternehmerischen Entscheidung über die Realisierung des Nord Stream 2-Projekts und dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen der relevanten nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8047 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ankündigungen des ukrainischen Gaskonzernes Naftogaz, die Durchleitungsgebühren für russisches Gas nach Europa von 1,8 Mrd. Euro auf mehr als 5,5 Mrd. Euro pro Jahr zu erhöhen (www.derwesten.de/ wirtschaft/gazprom-schickt-ukraine-milliarden-gasrechnung-id11477694. html), und welche Auswirkungen würde dies aus Sicht der Bundesregierung auf Gaspreise in Deutschland haben? Die Bundesregierung gibt keine Bewertungen zu Entscheidungen ukrainischer Staatsunternehmen ab. Durchleitungsgebühren fließen nach Kenntnis der Bundesregierung in die Gaspreise ein; inwieweit sie sich auf die Abnehmer überwälzen lassen, entscheidet sich im Wettbewerb auf dem europäischen Markt. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand des ukrainischen Gasnetzes und dessen Auswirkung auf die europäische Versorgungssicherheit? Die Ukraine hat in den letzten Jahren den sicheren Transit von Erdgas aus Russland gewährleistet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass das ukrainische Gastransitsystem einen Modernisierungsbedarf hat. Sie würde begrüßen, wenn das ukrainische Gastransitsystem auch zukünftig einen Beitrag zur europäischen Versorgungssicherheit leisten kann. 16. Verfügt die Bundesregierung über eigene Analysen und Prognosen zur künftigen Erdgasnachfrage in Deutschland und Europa, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Analysen und Prognosen zur künftigen Erdgasnachfrage in Deutschland und Europa. 17. Welchen Beitrag sollen nach Plänen der Bundesregierung von ihr im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) initiierte Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Energiesparen zur Verringerung der Erdgasnachfrage in Deutschland leisten? Eine exakte Benennung der Wirkungen der Sofortmaßnahmen des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) auf die Erdgasnachfrage in Deutschland lässt sich nicht vornehmen, da die Maßnahmen in der Regel nicht auf die Verbrauchsreduktion eines spezifischen Energieträgers ausgerichtet sind. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere Maßnahmen im Gebäudebereich, wie z. B. die Weiterentwicklung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien oder das Anreizprogramm Energieeffizienz , einen Beitrag zur Reduktion der Erdgasnachfrage in Deutschland leisten können . 18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Annahme, dass in Deutschland zeitgleich ein Lieferausfall, ein besonders kalter Winter und ein niedriger Speicherstand zusammentreffen müssen, damit es zu einem Erdgasversorgungsengpass in Deutschland kommt, und als wie wahrscheinlich schätzt die Bundesregierung ein solches Zusammentreffen ein? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 23. Juni 2015 die Studie "Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und der Krisenvorsorge durch Regelungen der Speicher" veröffentlicht, die die in der Frage genannten Annahmen untersucht. Die Bundesregierung hält die getroffenen Schlussfolgerungen in der Studie für plausibel. Auch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen massiven Versorgungskrise sehr gering ist, hat die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8047 Bundesregierung Vorsorge getroffen, um die notwendige Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Verfügbarkeit entsprechender Maßnahmen sicherzustellen. Die hierfür erforderlichen nationalen Rahmenbedingungen und Gestaltungsrechte für Unternehmen und Behörden sind in dem in Deutschland geltenden Rechtsrahmen insbesondere im Energiewirtschaftsgesetz, dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz 1975 – EnSiG) und der Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (GasSV) verankert. 19. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass in puncto Versorgungssicherheit zu sehr auf angebotsorientierte Politiken gesetzt wird und zu wenig auf die Senkung der Nachfrage? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass eine Steigerung der Energieeffizienz einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit leistet. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und der Energieeffizienzstrategie Gebäude hat die Bundesregierung erstmalig umfassende Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz vorgelegt. Hierauf aufbauend wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in diesem Jahr ein Grünbuch Energieeffizienz vorlegen, mit dem mittel- bis langfristige Handlungsoptionen zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz erörtert werden sollen. 20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Neu- und Ausbaubedarf für deutsche Ferngasleitungen insgesamt bis zum 2030 (bitte Kilometer und geschätzte Kosten angeben), und welcher Anteil daran würde allein durch die Kapazitätserweiterung durch Nord Stream 2 entstehen? Der NEP Gas 2015-2025 enthält den Ausbaubedarf der deutschen Fernleitungsnetze für die kommenden zehn Jahre. Der Netzausbauvorschlag der FNB beläuft sich auf einen Leitungsbau von 810 km und auf einen Verdichterzubau von 393 MW. Aus den insgesamt 85 Maßnahmen ergibt sich ein Investitionsvolumen von 3,3 Mrd. Euro bis 2025. Darüber hinaus gehende Schätzungen für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 liegen der Bundesregierung nicht vor. Da der Entwurf des NEP Gas 2016-2026 von der Bundesnetzagentur noch nicht geprüft wurde, kann zum Anteil der Nord Stream 2- Pipeline keine Aussage getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 21. Gab es zu dem geplanten Projekt Nord Stream 2 vor der Reise des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel nach Moskau im Oktober 2015 Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung (bspw. zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) zu den politischen Implikationen der Pipeline -Erweiterung? Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung stimmt sich regelmäßig zum Projekt Nord Stream 2 ab. Darüber hinaus hat keine Abstimmung ausdrücklich aus Anlass der Reise des Bundesministers für Wirtschaft und Energie stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8047 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus jüngsten Studien (Energy Union Choices: A Perspective on Infrastructure and Energy Security In the Transition), die besagen, dass die Erdgasnachfrage europaweit bis zum Jahr 2030 auf 320 Milliarden Kubikmeter sinken wird und das bestehende Gasnetz sogar einen Nachfragezuwachs decken könnte? Bezüglich des künftigen Gasimportbedarfs in der EU sind der Bundesregierung unterschiedliche Projektionen bekannt. Fest steht, dass die Eigenproduktion in Nordwesteuropa in den kommenden Jahren stark rückläufig ist. Es besteht die Alternative, entweder die Gasnachfrage durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und höhere Energieeffizienz zu senken oder die Importe zu erhöhen. Die Bundesregierung unterstützt eine Anhebung des EU-Energieeffizienzziels für 2030 von mindestens 27 auf 30 Prozent als Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit. 23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis (ebd.), dass das bestehende europäische Erdgassystem selbst einen beschleunigten Kohleausstieg ohne signifikante Infrastrukturinvestitionen bewältigen könnte? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis (ebd.), dass der Investitionsbedarf für die europäische Gasinfrastruktur auf unter 4 Mrd. Euro gesenkt werden könne (sogar um 80 Prozent gegenüber heutigen Szenarien), wenn die Effizienzpolitik im Strom-, Wärme- und Gebäudebereich gestärkt und besser integriert würde? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 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