Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 5. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8049 18. Wahlperiode 07.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7960 – Regulierung von Glyphosat und Maßnahmen zur Reduktion der Pestizidbelastung für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) vom 7. und 8. März 2016 sollten die EU-Mitgliedstaaten über die Zulassungsverlängerung für Glyphosat abstimmen. Da sich in einer Probeabstimmung auch wegen der überraschenden Enthaltung des deutschen Vertreters keine Mehrheit abzeichnete, wurde die Abstimmung jedoch vertagt. Der wissenschaftlich stark umstrittene Totalherbizidwirkstoff wird von der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen eingestuft. Das Umweltbundesamt (UBA) zeigte in einer ersten Langzeituntersuchung über Glyphosatrückstände im Urin eine breite Belastung der Bevölkerung auf. Ähnliche Ergebnisse haben Stichprobenuntersuchungen von Nichtregierungsorganisationen erbracht. Das UBA hat festgestellt, dass Glyphosat als mit Abstand am meisten eingesetzter Herbizidwirkstoff den größten Anteil an negativen Effekten auf die Biodiversität hat. Daher spricht sich die Behörde für Genehmigungsauflagen als Bedingung für eine Zulassungsverlängerung von Glyphosat aus und hat eine Kompensation ökologischer Schäden durch den Einsatz von Glyphosat und anderer Pestizide mittels landwirtschaftlicher Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Außerdem hat das UBA ein „Fünf-Punkte-Programm für nachhaltigen Pflanzenschutz “ vorgestellt. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) belegt die deutliche Ablehnung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln durch Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, hat inzwischen die Prüfung eines Verbots für den privaten Haus- und Kleingartenbereich angekündigt. In diesem Zusammenhang ergeben sich Fragen zur weiteren Regulierung und Einschränkung des Glyphosateinsatzes, insbesondere auch auf nationaler Ebene. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8049 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche EU-Staaten haben in der Probeabstimmung zur Glyphosat-Neuzulassung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) vom 7. März 2016 jeweils mit Ja, Nein und Enthaltung gestimmt ? Eine Probeabstimmung zur Wiedergenehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes hat im zuständigen Ausschuss nicht stattgefunden. 2. Wie sieht der aktuelle Zeitplan zur Ressortabstimmung aus, und wann ist mit einer endgültigen Positionierung der Bundesregierung zum Abstimmungsverhalten bezüglich der Zulassungsverlängerung von Glyphosat zu rechnen? Die Ressortabstimmung wird dann endgültig abgeschlossen, wenn ein Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Abstimmung vorgelegt wird. Dies ist bislang nicht der Fall. 3. Welchen Zeitplan für das Zulassungsverlängerungsverfahren von Glyphosat verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Verschiebung der Abstimmung über die Zulassungsverlängerungen ? Zurzeit prüft die Europäische Kommission Wege, einen Verordnungsentwurf zur Verlängerung der Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat vorzulegen, der eine eindeutige Mehrheit der Mitgliedstaaten erhält. 4. Welche Veränderungen am letzten Vorschlag der Europäischen Kommission für die Zulassungsverlängerung von Glyphosat wären aus Sicht der Bundesregierung notwendig als Voraussetzung für eine Zustimmung Deutschlands? Voraussetzung für eine Zustimmung Deutschlands zur Wiedergenehmigung von Glyphosat wäre, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Risiken für die biologische Vielfalt im Rahmen der Mittelzulassung besonders zu berücksichtigen und der Schutz der Gesundheit wie mit dem vorgelegten Entwurf effizient gewährleistet bleibt. 5. Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kritikpunkte weiterer Mitgliedstaaten an dem Kommissionsvorschlag, und welche Änderungen am vorliegenden Vorschlag wären nötig, um eine Zustimmung im Rat sicherzustellen ? Fragen und Forderungen verschiedener Mitgliedstaaten betrafen nach Kenntnis des Vertreters der Bundesregierung im Ausschuss im Wesentlichen die inzwischen eingeleitete Befassung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit der Frage nach der Aktualisierung der Legal-Einstufung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, die Art der Berücksichtigung der POE-Tallowamine, die Art der Absicherung der Erkenntnisse zu vermeintlichen endokrinen Wirkungen, eine Regelungsmöglichkeit zur Vorerntebehandlung zwecks Erntesteuerung sowie die Berücksichtigung des Schutzes der Biodiversität. Welche Änderungen des vorgelegten Verordnungsentwurfs notwendig sind, um eine Mehrheit zu erreichen, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8049 6. Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung ein mehrheitsfähiger Kompromiss zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bei der Glyphosat-Neuzulassung aussehen? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. 7. Wäre aus Sicht der Bundesregierung das Abwarten der Ergebnisse der wissenschaftlichen Überprüfung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und/oder das Joint Management Committee on Pesticide Residues (JMPR) notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer langfristigen Zulassungsverlängerung ? Nein, die Bundesregierung vertraut auf die fachlich kompetente Bewertung und Einschätzung der zuständigen Behörden. Im Rahmen des Verfahrens zur Legal- Einstufung sind dies das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). 8. Ist es aus Sicht der Bundesregierung verantwortbar, über die Glyphosat- Neuzulassung zu entscheiden, bevor die ECHA den Stoff bewertet hat? Wenn ja, warum? Ja, die Bundesregierung befürwortet, jetzt über die EU-Genehmigung für den Wirkstoff zu entscheiden. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Welcher Handlungsbedarf ergäbe sich aus Sicht der Bundesregierung für den Fall, dass Glyphosat als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff eine Neuzulassung erhielte und kurz darauf die ECHA den Stoff als „wahrscheinlich krebserregend “, „möglicherwiese krebserregend“ oder „krebserregend“ einstufen würde? Sollte die ECHA zu anderen Erkenntnissen gelangen als die zuständigen deutschen Behörden und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, dann würde die EU-weite Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 unmittelbar von Seiten der Europäischen Kommission zu überprüfen und kommissionsseitig angemessene Schritte einzuleiten sein. Vergleichbares würde auf nationaler Ebene mit den existenten Zulassungen Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel gemäß dem geltenden Pflanzenschutzrecht und dem Verwaltungsverfahrensrecht durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchzuführen sein. 10. Wurde vonseiten eines EU-Mitgliedstaates die Möglichkeit einer weiteren Interimszulassung ins Spiel gebracht, um die Ergebnisse der laufenden wissenschaftlichen Bewertungsprozesse für Glyphosat in eine letztendliche Entscheidung einfließen zu lassen, und wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert? Die Europäische Kommission hat deutlich gemacht, dass eine weitere Zwischenverlängerung seitens der Kommission keine Verfahrensoption darstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8049 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Auswirkungen hätte eine Nicht- oder stark eingeschränkte Neuzulassung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff in der Europäischen Union auf die laufenden Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP? Sofern die Entscheidung über eine Zulassung die Rahmenbedingungen des Völkerrechtes einhält, speziell des TBT- und des SPS-Übereinkommens der WTO, wird nicht mit Auswirkungen gerechnet. Offensichtliche Verstöße gegen völkerrechtliche Bestimmungen könnten die Verhandlungen allerdings belasten. 12. Anhand welcher Aspekte, Kriterien sowie sonstiger Erwägungen prüft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Beschränkung bzw. ein Verbot des Glyphosatverkaufs an Privatpersonen bzw. ein Einsatzverbot für den privaten Bereich (vgl. Pressemitteilung des BMEL vom 26. Februar 2016), und inwieweit erfolgt dabei eine fachliche Einbeziehung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie des Umweltbundesamtes (UBA)? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft prüft die Einschränkung oder das Verbot der Abgabe von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln und anderen Herbiziden an nicht-professionelle Anwender anhand fachlicher Notwendigkeiten und rechtlicher Vorgaben (EU-Recht und deutsches Pflanzenschutzrecht ). Die wissenschaftliche Risikobewertung aller zuständigen deutschen Bewertungsbehörden und die Schlussfolgerungen der EFSA sind ebenfalls zu berücksichtigen . Alle zu beteiligenden Ressorts werden gemäß Geschäftsordnung der Bundesregierung im Rahmen der Rechtsetzungsverfahren einbezogen. 13. Wann ist mit dem Abschluss der genannten Prüfung und der entsprechenden Informierung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Öffentlichkeit zu rechnen? Ein Ergebnis der Prüfung ist zurzeit noch nicht abzusehen. Der zuständige Bundestagsausschuss wird schnellstmöglich nach Vorliegen des Ergebnisses informiert werden. 14. Gab es eine Abstimmung bzw. Kommunikationsaktivitäten zwischen dem BMEL und den Glyphosat-Herstellern bzw. der Glyphosate Task Force in Bezug auf ein solches Privatanwender-Verbot? Wenn ja, wann hat diese Abstimmung stattgefunden, und was ist ihr Ergebnis ? Eine Abstimmung oder Kommunikation mit der „Glyphosate-Taskforce“ oder den Herstellern von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat nicht stattgefunden. 15. Planen die Bundesregierung bzw. Bundesbehörden eine Überprüfung der Zulassung glyphosathaltiger Pestizidformulierungen für weitere Anwendungsbereiche , und wenn nein, warum nicht? Zurzeit liegt kein Anlass vor, die Zulassungen von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln zu überprüfen, da die Überprüfung von Zulassungen immer dann erfolgt, wenn Anträge auf Neuzulassung oder Verlängerungen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8049 16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Frage einer krebserregenden Wirkung von Glyphosat abhängig ist vom Einsatzbereich des Wirkstoffs ? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 17. Welche Untersuchungen laufen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit hinsichtlich der Toxizität der Netzmittel in glyphosathaltigen Formulierungen , und welchen Vorsorgeansatz verfolgt die Bundesregierung für den Fall einer baldigen Zulassungsverlängerung für Glyphosat? Nach welchem Verfahren und bis wann könnte in diesem Fall über Anwendungsbeschränkungen für gesundheitsgefährdende glyphosathaltige Formulierungen entschieden werden? Das BfR und das UBA hatten bereits im Zusammenhang mit der ursprünglichen Berichterstattung zur Risikobewertung des Wirkstoffes Glyphosat die Toxizität bestimmter Beistoffe besonders geprüft. In dem Bericht an die EFSA und die Europäische Kommission ist eine Empfehlung enthalten, die POE-Tallowamine nicht mehr in Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln zuzulassen. Dieser Empfehlung folgt nun die Europäische Kommission in dem zurzeit vorliegenden Entwurf . In Deutschland enthalten aktuelle zugelassene Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel keine POE-Tallowamine (siehe Bundestagsdrucksache 18/7373). 18. Auf welcher wissenschaftlichen Basis schließt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von der über den Urin ausgeschiedenen auf die vom Körper aufgenommene Glyphosatmenge vor dem Hintergrund, dass das BfR in seiner Stellungnahme zu den am 4. März 2016 veröffentlichten Ergebnissen der Glyphosatbelastungs-Reihenuntersuchung der Bürgerinitiative Landwende „Urinale“ die Aussage trifft: „Rechnet man die Urinwerte auf die täglich aufgenommene Menge an Glyphosat zurück, so zeigt sich, dass die untersuchte Person mit dem höchsten Glyphosatgehalt von etwa 4 ng je ml Urin weniger als ein Hundertstel der täglich duldbaren Aufnahmemenge von 0,5 mg je Kilogramm Körpergewicht aufgenommen hat“? Nach Erkenntnissen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat das BfR hier aufgrund bekannter Stoffwechselzusammenhänge die Aufnahmemengen zurückgerechnet. 19. Sind der Bundesregierung Studien zu den Auswirkungen einer Glyphosat- Exposition auf Spermatozoen bekannt, und wenn ja, wie wurden diese in den BfR-Empfehlungen an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Zulassungsverlängerung berücksichtigt? Alle zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbaren Studien zum Wirkstoff Glyphosat wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Der Umfang der berücksichtigten Studien wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung durch die EFSA bekannt gemacht . Alle im Rahmen der Anhörung eingegangenen Erkenntnisse wurden berücksichtigt . 20. Welche konkreten fachlich-inhaltlichen Kritikpunkte an den Feststellungen sowie Vorschlägen des „Fünf-Punkte-Programm für nachhaltigen Pflanzenschutz “ des UBA sieht das BMEL? Die Prüfung des vom UBA veröffentlichten „Fünf-Punkte-Programms für nachhaltigen Pflanzenschutz“ ist im Ressort des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8049 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Ist das BMEL der Auffassung bzw. sind die Aussagen von BMEL-Staatssekretär Dr. Robert Kloos gegenüber dem UBA so zu verstehen, dass das BMUB sowie das UBA Umweltauswirkungen der Landwirtschaft im Zusammenhang mit Pestiziden und bei ihrer Arbeit ignorieren bzw. nicht thematisieren sowie Vorschläge zur Minderung von Umweltauswirkungen von Pestiziden unterlassen sollten, um mögliche Kompetenzkonflikte mit dem BMEL zu vermeiden (vgl. Aussagen von Staatssekretär Dr. Robert Kloos, Agra-Europe vom 26. Februar 2016)? Eine Ausgabe der AgraEurope vom 26. Februar 2016 ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass in der Frage die Ausgabe vom 29. Februar 2016 gemeint ist. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln und im EU-Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe gemäß den bestehenden rechtlichen Vorgaben im Rahmen des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik berücksichtigt. Hierfür gibt es ein gesetzlich festgelegtes Beteiligungsverfahren mit Zuständigkeitsregeln, das für die Zulassungsbehörde und die zuständigen Bewertungsbehörden verbindlich ist. 22. Spricht das BMEL dem UBA das Recht ab, mit den Ergebnissen seiner Arbeit und seiner Öffentlichkeitsarbeit dazu „die politische Diskussion gezielt zu beeinflussen“ (vgl. Zitat von Staatssekretär Dr. Robert Kloos, Agra-Europe vom 26. Februar 2016), und wenn nein, wie sind die Äußerungen von Staatssekretär Dr. Robert Kloos dann zu verstehen? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 23. Hat das BMEL in seiner ressortabgestimmten Rückmeldung zum Verordnungsentwurf zur Wiederzulassung von Glyphosat der Europäischen Kommission die Forderung des BMUB nach Berücksichtigung von Auswirkungen von Glyphosat auf Nahrungsnetzwerke berücksichtigt, und befürwortet das BMEL dementsprechend, auch bei der nationalen Mittelzulassung die Frage der Auswirkungen auf Nahrungsnetzwerke als Kriterium einzubeziehen ? Die Rückmeldung zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission ist eine Stellungnahme der gesamten Bundesregierung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig für das Pflanzenschutzrecht, das auch die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln regelt. Maßgeblich für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind die Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes und des EU-Pflanzenschutzrechts. Es gilt somit auch der Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, der festgelegt, dass Pflanzenschutzmittel keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben dürfen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkung auf die biologische Vielfalt, soweit es von der Behörde anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Bewertung solcher Effekte gibt. 24. Teilt das BMEL den Vorschlag des BMUB bzw. des UBA, Ausgleichsflächen bei Anwendung von Glyphosat einzurichten, und wenn nein, mit welchen anderen Maßnahmen will das BMEL den geforderten Schutz von Nahrungsnetzwerken sicherstellen? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Das BMEL sieht im geltenden nationalen und europäischen Pflanzenschutzrecht keine Rechtsgrundlage, im Rah- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8049 men der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bei deren Anwendung die Schaffung von Ausgleichsflächen zu verlangen. Welche Optionen zur Berücksichtigung des Schutzes der Biodiversität in der Zulassungspraxis bestehen, soll eine Arbeitsgruppe der Ressorts möglichst bis September 2016 erörtern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird seine bestehende Biodiversitätsstrategie verfolgen und weiterentwickeln. 25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Verbrauchermonitors Spezial 2016 des BfR hinsichtlich der Ausrichtung des „Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln “ (NAP)? Die Prüfung der vorgelegten Ergebnisse ist noch nicht abgeschlossen. 26. Welcher Gesamtkostenaufwand war mit dem aktuellen BfR-Verbrauchermonitor Spezial 2016 zum Thema Pflanzenschutz verbunden (inkl. Arbeitsaufwand von BfR-Personal durch Mitwirkung an der Erstellung des Fragenkatalogs )? Die Kosten für den „BfR-Verbrauchermonitor“ betragen 11 800 Euro pro Ausgabe . 27. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Reform des Zulassungsverfahrens , um dem laut BfR-Verbrauchermonitor Spezial 2016 bestehenden Wunsch der Befragten Rechnung zu tragen nach einer wichtigen Rolle von Umwelt- und Verbraucherverbänden in Zulassungsverfahren und anderen Bereichen der Regulierung von Pestiziden (über bestehende allgemeine öffentliche Konsultationsverfahren hinaus)? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333