Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8067 18. Wahlperiode 12.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7948 – Internationale Trainings von Gendarmerien und Polizeien aus der Europäischen Union und Drittstaaten in Nordrhein-Westfalen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter dem Namen „European Union Police Services Training“ (EUPST) plant die Europäische Union bis 2018 eine weitere Staffel internationaler Übungen von Polizei- und Gendarmerietruppen (Plenarprotokoll 18/132, Bundestagsdrucksachen 18/7282, 18/7466). 2008 starteten die internationalen Übungen zunächst als „European Police Force Trainings“ (EUPFT) (Bundestagsdrucksache 17/3316). Fast alle großen EU-Mitgliedstaaten nahmen daran teil, außerdem mit den „Berkiut“-Gendarmen aus der Ukraine (Bundestagsdrucksache 17/2748) auch jene ukrainischen Spezialeinheiten, die bei den Aufständen 2013 und 2014 schwere Menschenrechtsverletzungen vorgenommen haben sollen. Auf Bildern ist zu sehen, wie sie vor deutschen Wasserwerfern posieren (https://pbs. twimg.com/media/B7ZS1ZPCMAIOYsq.jpg:large). Vor der ersten Staffel der EUPST im Jahr 2011 trug der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) die Ergebnisse eines gemeinsamen Auswertungsseminars zusammen („Lessons and best practices for CSDP from the European Union Police Force Training 2008 – 2010“, www.statewatch.org/news/2012/feb/eu-eeascsdp -police-training-2008-2010-18536-11.pdf). Unter anderem wurden Verfahren zur „crowd and riot control“ analysiert. Problematisiert wurden verschiedene Kommandostrukturen der Einsätze, aber auch eine nicht einheitliche Schwelle des Einsatzes polizeilicher Gewalt. Während die EUPFT mit 2,4 Mio. Euro finanziert wurden, kostete das EUPST mit 5,6 Mio. Euro bereits mehr als das Doppelte. Mit dem EUPST steht die Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten im Fokus. An der ersten Staffel des EUPST nahmen Spezialeinheiten aus Kenia, Kamerun Ruanda, Uganda und dem Sudan teil. Die neuen Trainings der zweiten Staffel sind bereits fertig geplant , mit ihrer Umsetzung soll im ersten Halbjahr 2016 begonnen werden. Für die vorbereitenden Treffen ist ein Steuerungskomitee zuständig. Die Federführung des Steuerungskomitees sowie der Übungen obliegt der niederländischen Gendarmerie (Königliche Marechaussee). Im Rahmen des EUPST II führte die Bundespolizei vom 11. bis 15. Januar 2016 ein fünftägiges Seminar „Monitoring , Mentoring, Advising und Training“ in der Bundespolizeiakademie in Lübeck durch (Bundestagsdrucksache 18/7466). 20 „nationale/internationale Drucksache 18/8067 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Teilnehmer“ wurden dabei „geschult“. Ein gleichlautendes Modul ist für Mai 2016 an der Bundespolizeiakademie in Lübeck geplant. Laut der Webseite des EUPST II (www.eupst.eu) gehören 14 „Partner“ zum Konsortium: Bulgarien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, die Niederlande, Großbritannien sowie die EU-Polizeiakademie CEPOL. Auch die Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) ist als „associated partner“ am EUPST II beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/7282). Sitz der EUROGENDFOR ist das italienische Vicenza, wo mit dem „Centre of Excellence for Stability Police Units“ zudem eine Polizeiakademie betrieben wird. Vor drei Jahren hatte der EAD alle EU-Mitgliedstaaten angeschrieben und abgefragt, welche zivilen Kapazitäten diese für militärische EU-Missionen beisteuern können (Ratsdok. 9973/13). Von Interesse sind die „Integrated Police Units“ (IPU) und „Formed Police Units“ (FPU). Als IPU gelten Gendarmerien, die für Einsätze in Bürgerkriegsszenarien besonders geeignet sind. FPU sind Einheiten der Bereitschaftspolizei, die einem zivilen Kommando unterstehen müssen und erst nach einer Befriedung kriegerischer Auseinandersetzungen in Krisengebieten eingesetzt werden. Deutschland unterhält mit seiner Auslandshundertschaft der Bundespolizei ebenfalls eine FPU. Die Bundespolizei ist auch Mitglied im Konsortium des EUPST II, die Polizeien der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg „sowie deren angeschlossene Trainingsbereiche“ nehmen an einzelnen Trainings teil. Vom 4. bis 15. April 2016 soll in Weeze/Nordrhein-Westfalen auf der privat betriebenen „Training Base Weeze GmbH & Co. KG“, einer ehemaligen Royal Air Force Base, eine realistische Übung durchgeführt werden. Beworben als „multidisziplinärer Trainingscampus“ für Behörden mit Sicherheitsaufgaben handele es sich bei der Anlage laut der Betreiber um das „größte Übungszentrum seiner Art in Europa“ (www.tb-weeze.com). Unter anderem für Trainings zur Bekämpfung von Unruhen werden Ortskampfanlagen genutzt, darunter neben einer Schule und einem Freibad ein 200 m langer Autobahnabschnitt, drei Gleisabschnitte, eine Tankstelle mit Tankwagen, ein Kraftwerk, ein „Flugzeugdummy “ sowie eine komplette Wohnsiedlung mit mehr als 100 Häusern. Zu den in Weeze angebotenen Übungsszenarien heißt es vom Betreiber der Anlage, diese eigne sich insbesondere für den Einsatz von Hundertschaften sowie „Formationstraining [s] während Großeinsätzen auch mit anderen Abteilungen der Polizei“. Nach dem Training in Weeze sollen zukünftige Planungen von Aktivitäten des EUPST II auf einer Konferenz vom 20. bis 22. April 2016 in Lissabon/Portugal festgelegt werden. In einem weiteren Projekt „Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi) werden in seiner zweiten Projektphase (ENTRi II) bis Ende Mai 2016 ebenfalls Angehörige von Sicherheitsbehörden ausgebildet. 20 Prozent der Teilnehmenden sind Polizisten, auch „Nichteuropäer“ nehmen an den Aktivitäten teil (Bundestagsdrucksache 18/7282). ENTRi und EUPST arbeiten der Bundesregierung zufolge bei einigen Aktivitäten „eng zusammen“. Die Bundesregierung bewertet ihren bisherigen Beitrag an internationalen Polizeimissionen im Rahmen der Vereinten Nationen und der EU als „angemessen“ (Bundestagsdrucksache 18/3768) und beabsichtigt , sich künftig „schwerpunktmäßig im osteuropäischen und nordafrikanischen Bereich mit Polizistinnen und Polizisten zu engagieren“. 1. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, worin die Beteiligung bzw. Verantwortung der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtige Dienstes bezüglich der neuen Staffel von „European Union Police Services Training II“ (EUPST II) besteht? Der Europäische Auswärtige Dienst ist Auftraggeber des European Union Police Services Trainings (EUPST II). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8067 Der Bundesregierung ist darüber hinaus keine weitere Beteiligung bzw. Verantwortung der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtige Dienstes bezüglich der neuen Staffel von EUPST II bekannt. 2. Aus welchen Finanzmitteln wird das EUPST II (auch anteilig) finanziert, und welche Kosten entstehen dabei im Einzelnen? Die Finanzmittel für die Maßnahmen im Rahmen EUPST II generieren sich zu 80 Prozent aus den Fördermitteln der Europäischen Kommission („Foreign Policy Instruments“) und zu 20 Prozent aus dem einzubringenden Eigenanteil der teilnehmenden europäischen und ggfs. außereuropäischen Sicherheitsbehörden im Bezug zur jeweiligen konkreten Maßnahme (Seminar, Training, Übung). 3. Welche der 14 „Partner“ Bulgarien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, die Niederlande, Großbritannien sowie die EU-Polizeiakademie CEPOL übernehmen welche Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung des EUPST II? Die einzelnen Partnerorganisationen nehmen im Rahmen der Koordinierung der Maßnahmen des EUPST II an jährlich zwei gemeinsamen Treffen des Steuerungskomitees unter Leitung der niederländischen königlichen Marechaussee teil. Ferner sind die im Konsortium vertretenen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) temporär mit einzelnen Experten in verschiedenen Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern Interoperability, Cross Cutting Issues, Training Skills und Comprehensive Live Exercises vertreten. Die Bundespolizeiakademie führt im Mai 2016 ein einwöchiges Seminar durch, bei dem 20 Angehörige internationaler Sicherheitsbehörden im Bereich Monitoring , Mentoring, Advising und Training zu den o. a. Themenfeldern geschult werden sollen. 4. Welche Aufgaben werden von dem Steuerungskomitee des EUPST II übernommen , und inwiefern sind auch deutsche Polizeibehörden daran beteiligt? Das Steuerungskomitee des EUPST II unter der Leitung der niederländischen königlichen Marechaussee koordiniert als zentraler Kontakt die einzelnen Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen EUPST II. Darüber hinaus leitet die niederländische königliche Marechaussee zweimal jährlich die gemeinsamen Treffen der Mitglieder des Konsortiums. Die Bundespolizei nimmt als Vertragspartner an diesen Treffen teil. 5. Worin besteht die Mitarbeit der Europäischen Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) als „associated partner“ am EUPST II? 6. Welche weiteren „associated partner“ sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/8067 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Behörden oder sonstigen Einrichtungen nahmen im Rahmen des EUPST II an dem Seminar „Monitoring, Mentoring, Advising und Training“ in der Bundespolizeiakademie in Lübeck teil (bitte, soweit möglich, differenzieren , ob es sich dabei um Polizeien oder Gendarmerien handelte)? Am Seminar „Monitoring, Mentoring, Advising und Training“ an der Bundespolizeiakademie nahmen im Januar 2016 je ein Vertreter der Mitglieder des EUPST II Konsortiums teil: • Niederlande (Polizei und königl. Marechaussee) • Deutschland (Polizei) • Spanien (Polizei und Guardia Civil) • Frankreich (Gendarmerie) • Italien (Carabinieri) • Finnland (Nationalpolizei) • Estland (Polizei) • Portugal (Gendarmerie) • Bulgarien (Gendarmerie) • Rumänien (Polizei und Gendarmerie) • Polen (Nationalpolizei) • Cypern (Polizei) • Vereinigtes Königreich (Polizei) • CEPOL. Die übrigen vier Teilnehmer kamen aus der Türkei (Nationalpolizei zwei) und Tunesien (Polizei zwei). a) Welche einzelnen Module wurden in dem Seminar behandelt? Einzelne Module waren: Basisinformation Mentoring, Monitoring, Advising, generelle Aspekte und Prinzipien , Definitionen, Kommunikationstechniken, Dokumentation und Evaluation . b) Welche weiteren Module sollen auf dem Seminar im Mai 2016 in Lübeck behandelt werden? Auf dem Seminar im Mai 2016 in Lübeck sollen die gleichen Module wie bereits im Januar 2016 behandelt werden. 8. Welche Trainings mit welchen teilnehmenden Behörden oder sonstigen Einrichtungen haben Behörden der Bundesregierung bislang auf der privat betriebenen „Training Base Weeze GmbH & Co. KG“ in Weeze/Nordrhein- Westfalen durchgeführt? Außerhalb des Kontextes der Kleinen Anfrage wird allein der Vollständigkeit halber mitgeteilt: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8067 Das Technische Hilfswerk hat auf der Training Base in Weeze das Retten und Bergen von Personen geübt. Hierbei wurde auch mit der Hilfsorganisation I.S.A.R. (International Search And Rescue) Germany zusammen gearbeitet. 9. Welche Rolle übernehmen EU-Ratsarbeitsgruppen für die Vorbereitung der Trainings des EUPST II? 10. Welche Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen beobachteten die Trainings des EUPST II? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Behörden welcher Länder bzw. sonstigen Institutionen an dem EUPST II in Weeze teilnehmen bzw. dieses beobachten wollen? a) Inwiefern und durch Abgeordnete welcher Parlamente wird das EUPST II parlamentarisch beobachtet? Die Fragen 11 und 11 a werden gemeinsam beantwortet Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Sofern die Bundesregierung hierzu keine Kenntnis hat, inwiefern hält sie eine parlamentarische Beobachtung für wünschenswert? Die Bundesregierung hatte dem Abgeordneten Andrej Hunko im Februar 2016 mit der Übermittlung der Erreichbarkeiten verantwortlicher Ansprechpartner in seiner Absicht, die EUPST II in Weeze zu besuchen, unterstützt. 12. Welche Länder und Regionen werden von dem EUPST II nach Kenntnis der Bundesregierung besonders adressiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 13. Inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Training in Weeze auch ukrainische Berkut-Einheiten teilnehmen? 14. Worin besteht der Trainingsplan für das Training in Weeze, und welche Module sind hierfür bislang vorgesehen? 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch Formationstrainings während Großeinsätzen oder in Hundertschaften geübt werden soll? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Aufgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Landespolizeien Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs sowie der Bundespolizei an der Vorbereitung des Trainings in Weeze übernommen? Bei der Vorbereitung des Trainings in Weeze werden von der Bundespolizei und der Landespolizeien Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs keine Aufgaben übernommen. Drucksache 18/8067 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundespolizei und die Polizeien der Länder Niedersachsen, Brandenburg, der Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg stellen insgesamt 16 Trainingsexperten für die Übung zur Verfügung. 17. Wann und wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere, noch nicht auf einschlägigen Bundestagsdrucksachen mitgeteilte Übungen bzw. Konferenzen, Seminare oder andere Ausbildungsformen hinsichtlich des EUPST II abgehalten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Was ist der Bundesregierung über Organisatoren und Beteiligte eines Trainings von Polizeihundertschaften im März 2016 in Gelsenkirchen-Hassel bekannt (WAZ vom 9. März 2016)? a) Welche „neue[n] Einsatztaktiken“ wurden dort geübt? b) Welche „neue Software“ wurde bei der Übung getestet? Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Welche Trainings, Seminare oder sonstigen Veranstaltungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der zweiten Staffel der „Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi II) stattgefunden ? Vom 18. bis 19. November 2015 fand in Den Haag/Niederlande unter Federführung des ENTRi Forums eine Konferenz „Interoperability“ mit internationalen Teilnehmern statt. a) Welche Behörden oder sonstigen Einrichtungen aus welchen Ländern nahmen daran teil (bitte soweit möglich, differenzieren, ob es sich dabei um Polizeien oder Gendarmerien handelte)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen nahmen an der Konferenz teil: EEAS, Division for CSDP concepts, civilian capabilities, training, exercises and lessons EUPOL COPPS European Commission, Instrument contributing to Stability and Peace & Foreign Policy Regulatory Instruments SwissInt Police EEAS, Security Department EEAS, Civilian Planning and Conduct Capability (CPCC) European Security and Defence College (ESDC) AT, Austrian Study Centre Peace SI, Centre for European Progress IT, Scuola Superiore Sant’Anna FI, Crisis Management Centre Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8067 SE, Folke Bernadotte Academy CH, Swiss Expert Pool for Civilian Peacebuilding (CEP) Europe’s New Training initiative for Civilian Crisis Management (ENTRi) NL, Institute of International Relations UK, Stabilisation Unit Operations Training Ghana, Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre NO, Norwegian Police University SE, Swedish Police International Security Sector Advisory Team (Geneva Centre for Democratic Control of Armed Forces) CZ, Prague Security Studies Institute NATO Headquarters DE, Ministry of Foreign Affairs, Task Force OSCE NL, Police PL, Police RO, Institute of Studies for Public Order NL, Royal Marechaussee BU, Police DE, Federal Police Academy ES, Cuerpo Nacional de Policía UK, Stabilisation Unit EU Police Services Training project (EUPST) ES, National Police NL, Police PT, Guarda Nacional Republicana RO, Gendarmerie FR, Police ES, Guardia Civil IT, Carabinieri RO, Police SI, Ministry of Interior SK, Department of Police RO, CIVCOM NL, Institute of International Relations MINUSMA Mali UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) NL, Dutch Ministry of Foreign Affairs. Drucksache 18/8067 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Welche weiteren Trainings im Rahmen des ENTRi II sind geplant, und welche Angehörigen von Sicherheitsbehörden werden ausgebildet (bitte, soweit möglich, differenzieren, ob es sich dabei um Polizeien oder Gendarmerien handelte)? Hierzu wird auf den Trainingskalender des Zentrums für internationale Friedenseinsätze verwiesen (www.zif-berlin.org/de/trainingvorbereitung/trainingskalender. html). c) Auf welche Weise und im Rahmen welcher Aktivitäten (außer der besonderen Evaluierung von Trainings) arbeiten das ENTRi und das EUPST „eng zusammen“? Beide Projekte, EUPST II und ENTRi, liegen in der Verantwortung des Europäischen Auswärtigen Dienstes. 20. In welchen Zusammenarbeitsformen haben welche deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 mit ausländischen Gendarmerieeinheiten trainiert oder geübt? Im Jahr 2015 haben keine Bundesbehörden mit ausländischen Gendarmerieeinheiten trainiert oder geübt. 21. Da die Bundesregierung keine Kenntnisse darüber hat, ob ihre eigenen Behörden an der im Juli 2015 in Estland abgehaltenen internationalen Anti- Terrorismus-Übung „Allied Terrorism Hindering Operation Simulation“ (ATHOS) teilnahmen (Bundestagsdrucksache 18/7466), inwiefern ist die Erklärung des estnischen Innenministeriums vom 7. Oktober 2015 über eine Teilnahme „Deutschlands“ (also der Bundespolizei bzw. von deren Spezialkräften ) womöglich unrichtig? Die Bundespolizei hat an der im Juli 2015 in Estland abgehaltenen internationalen Anti-Terrorismus-Übung „Allied Terrorism Hindering Operation Simulation“ (ATHOS) nicht teilgenommen. Die Prüfung, inwiefern die Erklärung des estnischen Innenministeriums vom 7. Oktober 2015 über eine Teilnahme „Deutschlands “ womöglich unrichtig ist, obliegt nicht der Bundesregierung. 22. Was ist der Bundesregierung über konkrete Details der vermittelten „Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt im Allgemeinen“ („Antieskalationstechniken “) im Rahmen eines vierwöchigen Trainings bekannt, das die rumänische Gendarmerie unter Federführung des EAD und der EU-Unterstützungsmission für die Ukraine zusammen mit der paramilitärischen Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR und Einheiten aus Spanien, Frankreich und Portugal durchführte (Pressemitteilung EUAM Ukraine vom 11. Februar 2016, Plenarprotokoll 18/154, bitte die Frage nach den Techniken /Modulen beantworten)? a) Welche weiteren, ähnlichen Trainingskurse haben der EAD oder die Europäische Kommission in Kooperation in den Jahren 2015 und 2016 mit der paramilitärischen Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR durchgeführt, und wer nahm daran teil? b) Welche weiteren, ähnlichen Trainings sind für die Zukunft geplant? Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8067 23. Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheitszusammenarbeit des EAD mit der EUROGENDFOR, und inwiefern könnten diese mit einem erneuerten Kooperationsabkommen überbrückt werden (Bundestagsdrucksache 18/7282)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Defizite hinsichtlich der Sicherheitszusammenarbeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit der EUROGENDFOR vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7282 vom 15. Januar 2016 verwiesen. 24. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die EUROGENDFOR stärker in die EU-Lagezentren zur Krisenreaktion und den Militärstab der Europäischen Union einbezogen werden sollte? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an EUROGENDFOR. Die Beurteilung der Frage, inwiefern die EUROGENDFOR stärker in die EU-Lagezentren zur Krisenreaktion und den Militärstab der Europäischen Union einbezogen werden sollte, obliegt insoweit nicht der Bundesregierung. 25. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern Regierungen der EU-Mitgliedstaaten oder auch EU-Strukturen nach den Anschlägen von Paris oder neuen Migrationsbewegungen die Aktivierung der Solidaritätsklausel nach Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erwogen haben? Es wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7282 vom 15. Januar 2016 verwiesen. 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