Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8145 18. Wahlperiode 18.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Export von Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat für die Lieferung von zwei Führungsbooten, 33 Patrouillenbooten , 79 schnellen Einsatzbooten und 32 Arbeitsbooten durch die Bremer Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG an Saudi-Arabien eine Hermes- Bürgschaft in Höhe von 1,4 Mrd. Euro übernommen (www.bits.de/public/ unv_a/orginal-100214.htm). Im Juni 2015 billigte der Bundessicherheitsrat die Ausfuhr der ersten 15 Patrouillenboote (Ausschussdrucksache 18(9)500). Nach Angabe der Bundesregierung im Januar 2016 hat die Produktion der Boote mittlerweile begonnen (Bundestagsdrucksache 18/7331). Die Kenntnisse der Bundesregierung über die Fähigkeiten bzw. den Einsatzzweck dieser Einheiten wirken unklar. Auf die Frage, ob diese Schiffe zur Verhängung einer Seeblockade geeignet seien, antwortete die Bundesregierung im Mai 2015, dass „eine Beurteilung des Sachverhalts […] mangels konkreter Kenntnisse zur derzeitigen Konfiguration […] nicht möglich “ sei (Bundestagsdrucksache 18/4824). Im Februar 2016 war der Bundesregierung dann bekannt, dass die 15 genehmigten Schiffe „insbesondere Offshore- Ölplattformen schützen“ sollen. Ausschließen konnte die Bundesregierung hingegen , dass die schwimmenden Einheiten „für Zwecke der inneren Repression“ im Land geeignet sind (Bundestagsdrucksache 18/7449). 1. Welche Angaben über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der zwei Führungsboote wurden der Bundesregierung seitens des Exporteurs beim Antrag auf eine Hermes-Bürgschaft gemacht? Im Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie hat der Exporteur für das Gesamtprojekt angeführt, dass die Boote im Rahmen des saudischen Küstenschutzes im Roten Meer und Arabischen Golf eingesetzt werden. Hierzu gehören u. a. die Überwachung der Küstenlinien, Kontrolle und Schutz der Hoheitsgewässer und internationaler Seewege (inkl. Offshore Öl- und Gasfelder ), Schutz der Hafenanlagen und Unterbindung von Schmuggel, Bekämpfung von Piraterie, Sabotage, Terrorismus, Menschenhandel sowie Verhinderung von Umweltvergehen (Ölverschmutzung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8145 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die zwei Führungsboote werden mit jeweils einem stabilisierten 20 mm Geschütz ausgestattet. 2. Welche Angaben über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der Patrouillenboote wurden der Bundesregierung seitens des Exporteurs beim Antrag auf eine Hermes-Bürgschaft gemacht? Zur Zweckbestimmung im Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie siehe Antwort zu Frage 1. Die Patrouillenboote werden jeweils mit einem stabilisierten 20 mm Geschütz ausgestattet. 3. Welche Angaben über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der schnellen Einsatzboote wurden der Bundesregierung seitens des Exporteurs beim Antrag auf eine Hermes-Bürgschaft gemacht? Zur Zweckbestimmung im Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie siehe Antwort zu Frage 1. Die schnellen Einsatzboote sollen laut diesem Deckungsantrag nicht mit Waffen bestückt werden. 4. Welche Angaben über die Zweckbestimmung der Arbeitsboote wurden der Bundesregierung seitens des Exporteurs beim Antrag auf eine Hermes-Bürgschaft gemacht? Zur Zweckbestimmung im Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie siehe Antwort zu Frage 1. 5. Sofern der Bundesregierung bei Antragstellung keine dieser Angaben vorlagen : Hat die Bundesregierung die Bürgschaft ohne Kenntnis der Zweckbestimmung und der Bewaffnung der Boote gewährt? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. 6. Wurden der Bundesregierung unabhängig von der Hermes-Antragstellung in der Zeit vor der Gewährung der Bürgschaft Angaben über Zweckbestimmung und Bewaffnung der Boote übermittelt, und falls ja, welche waren dies im Einzelnen? Im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erforderlichen Herstellungsgenehmigung wurde angegeben, dass die Führungs- und Patrouillenboote für den Küstenschutz bestimmt und mit 20 mm-Geschützen bewaffnet seien. 7. Hat die Bundesregierung zwischen Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4824) und Februar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7449) neue Kenntnisse über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der Boote gewonnen, und falls ja, welche waren dies im Einzelnen? Die Bundesregierung hat seit Juni 2015 weder neue Erkenntnisse über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der in ihrer Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7449 gegenständlichen Boote noch über die Zweckbestimmung und Bewaffnung der in ihrer Antwort zu Frage 7 und 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4824 gegenständlichen Boote gewonnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8145 8. Welche Bewaffnung ist für die im Juni 2015 vom Bundessicherheitsrat gebilligten Patrouillenboote vorgesehen? 9. Zur Einrüstung welcher (weiteren) Waffen werden diese Boote des Weiteren nach dem Ausfuhrantrag, der im Juni 2015 im Bundessicherheitsrat behandelt worden ist, konstruiert bzw. gebaut? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11, BVerfGE 137, 185) und teilt den Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf entsprechende Anfragen hin mit, dass der Bundessicherheitsrat ein bestimmtes, das heißt hinsichtlich des Rüstungsguts, des Auftragsvolumens und des Empfängerlandes konkretisiertes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt hat oder dass eine Genehmigung für ein wie in der Anfrage beschriebenes Geschäft nicht erteilt worden ist. Die Beratung und Beschlussfassung im Bundessicherheitsrat unterfällt dagegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Folglich werden die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen mitgeteilt (vgl. Rn. 192, 207 f. des Urteils). Über die abschließenden Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates samt der vorgenannten Angaben unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag. 10. Ist eine Ausfuhrgenehmigung für die 15 Patrouillenboote, deren Export der Bundessicherheitsrat im Juni 2015 gebilligt hat, mittlerweile erteilt worden? Falls ja, wann ist die Genehmigung erteilt worden, und wann ist gegebenenfalls die tatsächliche Ausfuhr der Boote erfolgt? Falls nein, warum nicht? 11. Für wie viele und welche der Boote aus diesem Exportvorhaben hat die Bundesregierung wann (Monat/Jahr) Herstellungsgenehmigungen erteilt? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Entscheidung wurde bislang noch nicht umgesetzt und es wurde weder eine Herstellungs- noch eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für die in Frage stehenden 15 Patrouillenboote nach Saudi-Arabien erteilt. Die Herstellung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 33 Patrouillenboote wurde im August 2013 nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz genehmigt . 12. Trifft die Angabe in „Europäische Sicherheit & Technik“ (Januar 2016) zu, dass die besagten 79 schnellen Einsatzboote auf der Couach-Werft in Frankreich hergestellt werden? War die Absicht des Exporteurs, einen erheblichen Teil des Auftrages in einem weiteren Land abzuwickeln, der Bundesregierung bei Gewährung der Hermes-Bürgschaft bekannt? Die Fertigung der schnellen Einsatzboote in einem anderen europäischen Land war bei Deckungsübernahme bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8145 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Hat die Bundesregierung bereits Genehmigungen für Zulieferungen für die in Frankreich zu bauenden Boote erteilt, und falls ja, wann (Monat/Jahr) wurden diese Genehmigungen für welche Komponenten mit welchem jeweiligen Wert erteilt (bitte unter Angabe, ob Einzel- oder Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt wurden)? Die Bundesregierung hat keine Ausfuhrgenehmigungen für Zulieferungen an die in Frankreich zu bauenden Boote erteilt. 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch bei der Bekämpfung von Piraterie Menschenrechtsverletzungen begangen werden können? Auch bei der Bekämpfung der Piraterie gelten menschenrechtliche Standards. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einhaltung der Menschenrechte im saudischen Strafvollzug? Die saudi-arabischen formal einschlägigen Vorschriften im Strafvollzug sehen Haftbedingungen vor, die weitgehend internationalen Standards im Strafvollzug entsprechen, wie menschenwürdige Unterbringung, adäquate Verpflegung und Gesundheitsversorgung. Grundsätzlich haben Familienangehörige das Recht auf Kontakt zu den Inhaftierten. Es gibt vereinzelte, nicht verifizierbare Berichte über Folter in saudi-arabischen Strafvollzugsanstalten. Neben der Freiheitsstrafe sieht das in Saudi-Arabien geltende Scharia-Strafrecht Körperstrafen wie die Prügelstrafe und die Todesstrafe vor. Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig gegen diese Arten von Bestrafung gegenüber den saudi-arabischen Stellen ein. 16. Bestätigt die Bundesregierung die Meldung von Radio Bremen vom 25. Januar 2016, nach der einer Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zufolge die Boote u. a. „zur Abwehr von Piraterie“ benötigt würden? Bei der Abwehr von Piraterie handelt es sich um einen plausiblen Einsatzzweck . 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den bisherigen Umgang Saudi-Arabiens mit von saudischen Sicherheitskräften gefangen genommenen Piraten (Strafmaß, Verhängung und Vollstreckung von Körperstrafen)? Welches Strafmaß sieht das saudische Strafrecht nach Kenntnis der Bundesregierung generell für Piraterie vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Umgang mit von saudischen Sicherheitskräften gefangen genommenen Piraten vor. Grundsätzlich gilt in Saudi-Arabien das Scharia-Strafrecht. Demnach fällt Piraterie in die Kategorie besonders schwerer Gewalt- oder Terrorverbrechen. Die hierfür vorgesehenen Strafmaße können von der Verbannung für Piraterie ohne Raub und Tötungsdelikt bis zur Todesstrafe für Piraterie mit Tötungsdelikt und Raub reichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8145 18. Welche Hermes-Bürgschaften für Saudi-Arabien-Geschäfte hat die Bundesregierung über die o. g. Bürgschaft hinaus seit dem 1. Januar 2014 übernommen (bitte unter Angabe des Datums der Indeckungnahme, der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)? Vom 1. Januar 2014 bis 29. Februar 2016 hat die Bundesregierung über die o. g. Exportkreditgarantie hinaus weitere 28 Geschäfte nach Saudi-Arabien mit einem Volumen von 473,6 Mio. Euro in Deckung genommen. Datum Warenart Deckungsvolumen in Euro 03.06.2014 Untergrundbahnen Lieferung der Gewerke Depotausrüstung und Kommunikationstechnik 278.537.525 28.07.2014 Überholung von fünf Boilern zur Erzeugung von Dampf für die Herstellung von Trinkwasser und Elektrizität 29.177.565 10.10.2014 Lieferung von 21 Mobilkranen 24.716.004 28.09.2015 Errichtung eines Beladeterminals für Eisenbahnwaggons für den Zementtransport 20.267.173 16.10.2015 Krane und Hebezeuge Lieferung von fünf Kranen 15.352.705 21.04.2015 Lastkraftwagen Lieferung von Teilesätzen 11.073.618 23.01.2014 Lieferung und Montageüberwachung von drei Dieselmotoren plus Generatoren für ein Dieselkraftwerk 7.392.500 04.04.2014 Krane und Hebezeuge Lieferung von sieben Kranen 6.790.000 21.05.2014 Schlüsselfertiger Bau eines Dieselkraftwerkes für ein neu zu bauendes Zementwerk 6.612.500 27.07.2015 Lieferung und Montage einer Anlage zur Abfüllung von Mineralwasser 6.236.607 22.07.2015 Krane und Hebezeuge Lieferung von sieben Kranen 5.875.775 05.01.2015 Lieferung und Montage einer Futtermittelanlage 5.000.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8145 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Warenart Deckungsvolumen in Euro 30.10.2014 Lieferung und Montage einer Futtermittelanlage 4.800.000 28.07.2014 Lieferung von zwei Steinfertigungsmaschinen 3.741.450 06.03.2015 Lieferung eines Mobilkrans 3.636.056 16.03.2015 Maschinen und Einrichtungen für zwei Ziegelwerke 13.040.000 30.07.2014 Lieferung einer Steinfertigungsmaschine und zwei Mischern 3.400.000 19.11.2014 Lieferung und Montage einer Steinfertigungsmaschine und zwei Mischern 3.300.000 19.10.2015 Lieferung einer Betonsteinmaschine mit Zubehör und Mischer 2.980.000 14.07.2014 Lieferung einer Steinfertigungsmaschine mit Zubehör und zwei Mischern 2.550.000 27.07.2015 Lieferung und Montage von zwei Blasmaschinen mit Zubehör 2.500.000 14.05.2014 Lieferung einer Röstanlage für Röst- und Mahlkaffee 2.450.000 20.07.2015 Lieferung einer Steinfertigungsmaschine mit Zubehör und zwei Mischern 2.350.000 23.05.2014 Lieferung einer Anlage zur Verarbeitung von Hafer 2.250.000 26.05.2014 Lieferung einer Betonsteinmaschine mit Zubehör und Mischer 2.240.000 05.01.2016 Lieferung und Montage einer Extrusionsanlage 1.800.000 24.11.2015 Lieferung einer Bearbeitungsanlage für Rohre Engineering, Lieferung und Montage 1.312.762 10.12.2015 Mobile Poliklinik 3.910.640 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333