Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 14. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8146 18. Wahlperiode 18.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordnete Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7950 – Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort auf die Mündliche Frage 58 der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2015 wurde vonseiten der Bundesregierung mitgeteilt , dass zehn Vertragsverletzungsverfahren (VVV) wegen Nichtmitteilung /Nichtumsetzung von Richtlinien bzw. Falschumsetzung oder unvollständiger Umsetzung von Richtlinien durch den Bund und/oder die Länder im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur anhängig seien (Plenarprotokoll 18/142). 1. a) Welche VVV sind wegen Nichtmitteilung von Richtlinien anhängig? b) Inwieweit liegt dies jeweils im Verantwortungsbereich des Bundes oder der Länder? c) Welchen Inhalt haben diese VVV (bitte in einer dem zeitlichen Aufwand der Beantwortung der Kleinen Anfrage angemessenen Detailtiefe unter Berücksichtigung einer möglichen Verlängerung der Frist vonseiten des zuständigen Bundesministeriums antworten)? d) Wie ist jeweils der Verfahrensstand der VVV? e) Welche konkreten Sanktionen drohen aktuell und im schlimmsten Fall, wenn jeweils keine Abhilfe durch den Bund oder die Länder geschaffen wird? Unmittelbar nach Veröffentlichung des eine EU-Richtlinie umsetzenden Rechtsaktes notifiziert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) diesen ohne zeitliche Verzögerung gegenüber der Europäischen Kommission . Dementsprechend sind im BMVI keine Vertragsverletzungsverfahren wegen reiner Nichtmitteilung der Richtlinienumsetzung anhängig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8146 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. a) Welche VVV sind wegen Nichtumsetzung von Richtlinien anhängig? b) Inwieweit liegt dies jeweils im Verantwortungsbereich des Bundes oder der Länder? c) Welchen Inhalt haben diese VVV (bitte in einer dem zeitlichen Aufwand der Beantwortung der Kleinen Anfrage angemessenen Detailtiefe unter Berücksichtigung einer möglichen Verlängerung der Frist vonseiten des zuständigen Bundesministeriums antworten)? d) Wie ist jeweils der Verfahrensstand der VVV? e) Welche konkreten Sanktionen drohen aktuell und im schlimmsten Fall, wenn jeweils keine Abhilfe durch den Bund oder die Länder geschaffen wird? Die im BMVI wegen nicht fristgerechter Richtlinienumsetzung anhängigen Vertragsverletzungsverfahren sind nachfolgend aufgeführt. Die Umsetzung dieser Richtlinien liegt mit Ausnahme der letztgenannten (RL 2014/61/EU), bei der eine Teilzuständigkeit der Länder gegeben ist, im Verantwortungsbereich des Bundes. In keinem der Verfahren drohen aktuell konkrete Sanktionen. In einem Klageverfahren wegen nicht fristgerechter Umsetzung einer im Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie kann die Europäische Kommission gemäß Artikel 258 AEUV i. V. m. Artikel 260 Absatz 3 AEUV die Verhängung eines Zwangsgeldes oder Pauschalbetrages beantragen. Mit ihrer Mitteilung zur Anwendung von Artikel 260 Absatz 3 AEUV vom 11. November 2011 hat die Kommission dargelegt , in welchen Fällen und in welchem Umfang sie finanzielle Sanktionen beim EuGH beantragen wird. Mit Rücksicht auf die Vertraulichkeit des Dialogs mit der Europäischen Kommission in Vertragsverletzungsverfahren erhält der Deutsche Bundestag Angaben zum Inhalt und zum Verfahrensstand zu den jeweiligen Verfahren als erläuternde Information gemäß § 4 Absatz 6 Nummer 1 EuZBBG. Aktuelle Verfahrensstände können auch unter Angabe der jeweiligen Verfahrensnummer in einer Datenbank der Europäischen Kommission unter http://ec. europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_ decisions/index.cfm festgestellt werden. 2015/0265: RL 2012/34/EU Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums 2015/0269: RL 2015/413/EU Grenzüberschreitender Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte 2015/0389: RL 2014/82/EU Eisenbahn: Anforderungen für die Fahrerlaubnis 2016/0041: RL 2014/85/EU Änderung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie 2016/0042: RL 2014/100/EU Änderung der RL über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr 2016/0177: RL 2014/61/EU Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation. 3. a) Welche VVV sind wegen Falschumsetzung von Richtlinien anhängig? b) Inwieweit liegt dies jeweils im Verantwortungsbereich des Bundes oder der Länder? c) Welchen Inhalt haben diese VVV (bitte in einer dem zeitlichen Aufwand der Beantwortung der Kleinen Anfrage angemessenen Detailtiefe unter Berücksichtigung einer möglichen Verlängerung der Frist vonseiten des zuständigen Bundesministeriums antworten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8146 d) Wie ist jeweils der Verfahrensstand der VVV? e) Welche konkreten Sanktionen drohen aktuell und im schlimmsten Fall, wenn jeweils keine Abhilfe durch den Bund oder die Länder geschaffen wird? 4. a) Welche VVV sind wegen unvollständiger Umsetzung von Richtlinien anhängig ? b) Inwieweit liegt dies jeweils im Verantwortungsbereich des Bundes oder der Länder? c) Welchen Inhalt haben diese VVV (bitte in einer dem zeitlichen Aufwand der Beantwortung der Kleinen Anfrage angemessenen Detailtiefe unter Berücksichtigung einer möglichen Verlängerung der Frist vonseiten des zuständigen Bundesministeriums antworten)? d) Wie ist jeweils der Verfahrensstand der VVV? e) Welche konkreten Sanktionen drohen aktuell und im schlimmsten Fall, wenn jeweils keine Abhilfe durch den Bund oder die Länder geschaffen wird? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die im BMVI aufgrund nicht vollständiger oder fehlerhafter Richtlinienumsetzung anhängigen Vertragsverletzungsverfahren sind nachfolgend aufgeführt. Mit Ausnahme des Verfahrens zur Gefahrenabwehr in Häfen in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegen die übrigen Verfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundes. In keinem der Verfahren drohen aktuell konkrete Sanktionen. Hat die Europäische Kommission den EuGH nach Artikel 260 AEUV angerufen, weil die Bundesrepublik Deutschland den Verpflichtungen aus einem Urteil nach Artikel 258 AEUV nicht nachgekommen ist, kann der EuGH gegen die Bundesrepublik Deutschland auf ihren Vorschlag ein Zwangsgeld und einen Pauschalbetrag verhängen . Die Berechnung des Vorschlags erfolgt auf Basis der Mitteilung der Europäischen Kommission vom November 2005 (SEK(2010)923). Mit Rücksicht auf die Vertraulichkeit des Dialogs mit der Europäischen Kommission in Vertragsverletzungsverfahren erhält der Deutsche Bundestag Angaben zum Inhalt und zum Verfahrensstand zu den jeweiligen Verfahren als erläuternde Information gemäß § 4 Absatz 6 Nummer 1 EuZBBG. Aktuelle Verfahrensstände können auch unter Angabe der jeweiligen Verfahrensnummer in einer Datenbank der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/ infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm festgestellt werden. 2014/2218 bzw. C-482/14: RL 91/440/EWG und RL 2001/14/EG Mangelhafte Umsetzung bzw. Anwendung – Verwendung öffentlicher Mittel bei der DBAG 2012/2191 bzw. C-58/16: RL 2005/65/EG Gefahrenabwehr in Häfen in NRW 2014/2079 bzw. C-30/16: RL 2006/126/EG teilweise Falschumsetzung der Führerscheinrichtlinie 2014/4173: RL 2004/49/EG Eisenbahninteroperabilität – obligatorische Schienenfahrzeuguntersuchungen im Abstand von 6 Jahren 2015/2157: RL 2008/57/EG Eisenbahninteroperabilität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8146 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Änderungen haben sich bei im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur anhängigen VVV seit der Antwort auf die Mündliche Frage 58 ergeben, und sind insbesondere weitere VVV hinzugekommen ? Zwei Verfahren wegen nicht fristgerechter Richtlinienumsetzung wurden seit Dezember 2015 eingestellt: 2015/391: RL 2014/93/EU Änderung der Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung 2015/0390: RL 2014/88/EU Eisenbahn: Sicherheitsindikatoren und Methoden für die Unfallkostenberechnung. Die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Verfahren 2016/0041, 2016/0042 und 2016/0177 sind wegen nicht fristgerechter Richtlinienumsetzung seit Dezember 2015 neu hinzugekommen. Das in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 aufgeführte Verfahren 2015/2157 ist wegen fehlerhafter Umsetzung der Richtlinie im Februar 2016 neu eingeleitet worden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333