Deutscher Bundestag Drucksache 18/818 18. Wahlperiode 14.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/672 – Strafrechtliche Konsequenzen für deutsche Söldner in den Jugoslawienkriegen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rund 100 Deutsche hätten sich an den militärischen Konflikten und Kriegen im ehemaligen Jugoslawien als Söldner beteiligt. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/6413 mit. Fast ausnahmslos hätten sie aufseiten der Kroaten und bosnischen Kroaten gekämpft. Der Regierung zufolge hatten deutsche Söldner in der Regel einen rechtsextremistischen Hintergrund. In einigen wenigen Fällen wurden gegen deutsche Söldner wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet. 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren deutscher, ausländischer oder internationaler Sicherheits- bzw. Justizbehörden gegen deutsche Staatsbürger wegen Verbrechen, die diese im Rahmen ihres Einsatzes als Söldner in den Jugoslawienkriegen begangen haben (bitte nach Art und Ort der ermittelnden Behörde, Strafvorwurf, Tatort und Tatzeit, Datum der Einleitung der Verfahren sowie deren Ausgang auflisten)? Zunächst wird auf die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion PDS vom 21. Juni 2001 (vgl. Bundestagsdrucksache 14/6413, Antwort zur Frage 14) genannten Verfahren verwiesen. Darüber hinaus hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Oktober 2009 ein Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet. Dieses wegen des Verdachts der Beihilfe zum Völkermord gemäß § 220a Absatz 2 a. F. des Strafgesetzbuchs und anderer Straftaten geführte Verfahren (Tatvorwurf: Beteiligung an ethnischen Säuberungen und sexueller Missbrauch sowie Tötung von Kindern und jungen Männern) wurde mangels Erhärtung eines Tatverdachts gemäß Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 12. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Aufgrund eines Rechtshilfeersuchens vom Oktober 2005 hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren der Staatsan- Drucksache 18/818 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode waltschaft Memmingen gegen zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Tatverdachts des Mordes (Tatvorwurf: Die Beschuldigten sollen als Söldner des Hrvatsko vijeće obrane (HVO) in Bosnien einen anderen Söldner getötet haben.). Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu nicht vor. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu gerichtlichen Strafverfahren deutscher, ausländischer oder internationaler Justizbehörden gegen deutsche Staatsbürger wegen Verbrechen, die diese im Rahmen ihres Einsatzes als Söldner in den Jugoslawienkriegen begangen haben (bitte nach Art und Ort des Gerichtes, Strafvorwurf, Tatort und Tatzeit, Datum des gerichtlichen Verfahrens sowie Ausgang des Verfahrens auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einem möglichen neonazistischen Hintergrund der Täter, die in den Fragen 1 und 2 erfragt werden (bitte nach Strafvorwurf, Tatort und Tatzeit, möglicher organisatorischer Hintergrund des Täters in der Bundesrepublik Deutschland auflisten)? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Amtshilfegesuchen ausländischer und internationaler Strafverfolgungs- und Justizbehörden im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Verbrechen, die deutsche Staatsbürger im Rahmen der Jugoslawienkriege begangen haben sollen (bitte unter Bezeichnung der ersuchenden Behörde, Datum des Ersuchens sowie Art und Umfang der Hilfestellung durch die bundesdeutschen Behörden auflisten )? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verwendung der im Rahmen des Einsatzes als Söldner erlangten Geldmittel (Sold und Raub) nach Rückkehr der Söldner in die Bundesrepublik Deutschland? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von verdeckten Ermittlern, V-Leuten, Gewährspersonen und Informanten unter den bundesdeutschen Staatsbürgern, die als Söldner in den Jugoslawienkriegen gedient haben (bitte unter Angabe der Art des Informationsgebers, Zeitraum des Einsatzes und Behördenbezeichnung, die den Informationsgeber führte)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verwicklung ehemaliger deutscher Söldner (in den Jugoslawienkriegen) in Straftaten, die nach Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland oder andere Staaten begangen wurden, die in direkten Zusammenhang mit dem Einsatz als Söldner stehen, z. B. Vergehen nach dem Waffengesetz (WaffG), dem Gesetz über die Kon- trolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), dem Außenwirtschaftsgesetz Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/818 (AWG) etc. (bitte nach Art des Strafvorwurfes, Tatort und Tatzeitpunkt sowie Art und Ort der ermittelnden Behörde auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333