Deutscher Bundestag Drucksache 18/819 18. Wahlperiode 14.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/674 – Weitere Tests, Forschungen, Kooperationen oder Marktbeobachtungen zur Nutzung von Drohnen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zahlreiche Bundesbehörden sind weiterhin mit der Einführung von Drohnen befasst. Nach Angaben der Bundesregierung hat beispielsweise die Bundespolizei Tests mit größeren Helikopterdrohnen über der Ostsee durchgeführt. Der Referatsleiter der Bundespolizei kündigte daraufhin an, sich nun für Ergebnisse von Tests über der Nordsee auszutauschen (Bundestagsdrucksache 17/14652). Das Bundeskriminalamt (BKA) prüft hingegen die „technischen Möglichkeiten zur Abwehr von UAV“ (Bundestagsdrucksache 17/14827). Auf der Ebene der Europäischen Union (EU) ist vor allem das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) an entsprechenden Vorhaben beteiligt. Mittlerweile wird eines dieser Projekte „DeSIRE“ als „DeSIRE II“ fortgeführt. Das DLR hatte hierzu für die Europäische Verteidigungsagentur umfangreiche Simulationen für den erfolgreichen Flug einer MALE-Drohne des Typs „Heron“ im spanischen zivilen Luftraum vorgenommen (Europäische Raumfahrtagentur , Pressemitteilung vom 6. Februar 2014). Auf der Webseite von „DeSIRE“ (http://iap.esa.int/projects/security/DeSIRE) wird erklärt, dass sich im Projekt zahlreiche „(potentielle) Nutzer“ von Drohnen zusammengetan hätten, unter den sich auch Deutschland befände – „DeSIRE is supported by a wide range of RPAS (potential) users and stakeholders from different countries (France, Germany , Italy, Netherlands and Spain)“. Gleichzeitig werden auch die Überwachungs- und Spionagefähigkeiten aufgerüstet . Das Fraunhofer Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie entwickelte beispielsweise ein „Multisensor-System“, das nach einem Bericht von www.heise.de (20. Juli 2011 und 10. Februar 2014) in Drohnen verbaut werden kann und „Satellitenfunktelefone wie die von Thuraya oder Iridium ortet und automatisch hochauflösende Fotos von den Fundstellen anfertigt und überträgt“. Unklar ist, ob auch das militärische Spionagemodul Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 12. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ISIS, für dessen Beförderung nun ein alternatives Trägerflugzeug gesucht wird (Pressemitteilung des Abgeordneten Andrej Hunko vom 31. Januar 2014), ebenfalls geeignet ist, Mobiltelefone zu geolokalisieren. Drucksache 18/819 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Tests, Erprobungen oder sonstigen Veranstaltungen (auch als Beobachterin von Anstrengungen anderer Behörden, Institute oder Firmen) plant die Bundespolizei für die Jahre 2014 und 2015 hinsichtlich der Nutzung von Drohnen mit einem Abfluggewicht über 25 Kilogramm? Die Bundespolizei plant für die Jahre 2014 und 2015 keine Tests, Erprobungen oder sonstigen Veranstaltungen hinsichtlich der Nutzung von Drohnen mit einem Abfluggewicht über 25 Kilogramm. 2. Inwiefern sind Überlegungen des Referatsleiters der Bundespolizei mittlerweile umgesetzt worden, wonach dieser beabsichtigt, sich mit anderen Behörden in Verbindung zu setzen, die Tests mit Drohnen über der Ost- oder Nordsee betreiben (www.tinyurl.com/q4helxe), und welche Behörden welcher Länder waren damit gemeint? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 25 bis 30 auf Bundestagsdrucksache 17/14827 verwiesen. 3. Auf welche Weise prüft das BKA die „technischen Möglichkeiten zur Abwehr von UAV“ (Bundestagsdrucksache 17/14827), und welche weiteren Behörden, Institute oder Firmen sind daran mit welchen Beiträgen beteiligt ? Im Rahmen seiner Zuständigkeit für Maßnahmen des Personenschutzes beschäftigt sich das BKA unter Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV). Das BKA hat das Thema im Rahmen des European Network for the Protection of Public Figures (ENPPF) erörtert. Eine darüber hinausgehende Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Instituten oder Firmen fand nicht statt. 4. Welche Bundesbehörden sind derzeit mit welchen Ermittlungsverfahren befasst , in denen es um Sprengstoffe oder andere gefährliche Gegenstände geht, die mit Modellflugzeugen oder Quadro- bzw. Oktokoptern befördert werden sollten (Bundestagsdrucksache 17/14827, bitte auch die zuständigen Abteilungen nennen)? Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 17/14827. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. 5. Inwiefern und auf welche Weise haben sich BKA-Abteilungen zum Objektbzw . Personenschutz oder zur Bewachung politischer Repräsentantinnen und Repräsentanten seit Oktober 2013 mit der Nutzung unbemannter fliegender Systeme befasst? Das BKA hat sich bisher nicht mit der polizeilichen Nutzung von UAV zum Objekt- bzw. Personenschutz oder zur Bewachung politischer Repräsentantinnen und Repräsentanten befasst. Ergänzend siehe die Antwort zu Frage 3. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/819 6. Inwiefern und auf welche Weise haben Bundesbehörden, die mit Objektbzw . Personenschutz oder der Bewachung politischer Repräsentantinnen und Repräsentanten befasst sind, die Nutzung unbemannter fliegender Systeme auf internationaler Ebene diskutiert? 7. Inwiefern war oder ist hiermit auch das European Network for the Protection of Public Figures (ENPPF) befasst? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Innerhalb der Mitgliedstaaten des European Network for the Protection of Public Figures wurde bei den europäischen Partnerdienststellen erhoben, wie diese mit der Gefährdung von Schutzpersonen durch UAV umgehen und welche Detektions- und Abwehrmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Eine abschließende fachliche Diskussion auf internationaler Ebene erfolgte bisher nicht. 8. Was ist der Bundesregierung über ein vom Fraunhofer Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie entwickeltes „Multisensor-System“ bekannt, das nach einem Bericht von www.heise.de (20. Juli 2011) in Drohnen verbaut werden kann und „Satellitenfunktelefone wie die von Thuraya oder Iridium orten kann und automatisch hochauflösende Fotos von den Fundstellen anfertigt und überträgt“? Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Fraunhofer-Institut für Kommunikation , Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) mit seinem Know-how im Bereich der Sensordatenfusion experimentelle Arbeiten einer privaten Firma begleitet hat, die auf dem Gebiet der Peilung von Strahlenquellen tätig ist. Zu der im Heise-Beitrag angesprochenen Nutzlast „im großen Hubschrauber“ ist anzumerken, dass bei der im Heise-Beitrag angesprochenen Veranstaltung ein Experimentalsystem verbaut war, das sich nicht im Besitz des FKIE befunden hat bzw. befindet. Flugversuche wurden (und werden) vom FKIE mit dieser Nutzlast nicht durchgeführt. 9. Inwiefern ist auch das militärische Spionagemodul ISIS, für dessen Beförderung nun ein alternatives Trägerflugzeug gesucht wird (Pressemitteilung des Abgeordneten Andrej Hunko vom 31. Januar 2014), entweder selbst geeignet, ähnlich den Berichten über US-Drohnen bei seinen Einsätzen Mobiltelefone zu geolokalisieren oder hierfür Beihilfe zu leisten (The INTERCEPT, 10. Februar 2014)? a) Inwiefern verfügt das ISIS auch über Funktionalitäten, Gespräche von Mobiltelefonen auf das Spionagemodul umzuleiten? b) Inwiefern beinhaltet das ISIS auch Fähigkeiten, wie sie von IMSI- oder WLAN-Catchern bereitgestellt werden? Über die Leistungsfähigkeit von US-Drohnen hinsichtlich der Möglichkeit, Mobiltelefone zu lokalisieren, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Aussagen über die Fähigkeiten von ISIS unterliegen der Einstufung VS – Geheim. Die entsprechenden Informationen sind der Anlage zu entnehmen, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt ist.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/819 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Inwieweit stimmen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte des „stern“ (www.stern.de, 30. Oktober 2013), wonach im in Stuttgart stationierten afrikanischen Kommando des US-Militärs (Africom) eine Aufklärungsabteilung und der Kommandeur jeden Montag Berichte erhält, die in eine Datenbank mit möglichen Zielen für Drohnenangriffe eingetragen werden, und widerlegen die bisherigen Berichte der Bundesregierung, wonach US-Einrichtungen in Deutschland nicht in „gezielte Tötungen“ durch Drohnen eingebunden seien? a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie vom „stern“ berichtet, zu, wonach eine Sprecherin der US-Basis in Ramstein erklärt „Wir haben von offizieller Regierungsseite ganz ähnliche Fragen erhalten und arbeiten derzeit daran, Antworten zu liefern“? b) Welche Fragen wurden von welcher Behörde gestellt? c) Wie wurden diese bislang beantwortet, bzw. welche Mitteilung wurde für eine etwaige Frist gemacht? Die Fragen 10 bis 10c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam geantwortet. Die amerikanische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung auf Nachfrage bestätigt, dass von US-Einrichtungen in Deutschland bewaffnete Drohneneinsätze weder geflogen noch befehligt werden. 11. Was kann die Bundesregierung zum „kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog mit den US-amerikanischen Partnern“ mitteilen, auf den sie auf Bundestagsdrucksache 18/533 verweist, obwohl danach gefragt wurde, welche weiteren Nachforschungen sie angestellt hat, wie die US-Basis Ramstein zwar nicht als „Ausgangspunkt (launching point) für den Einsatz von Drohnen“ genutzt wird, wohl aber als Relaisstation für Funkverbindungen oder zur Steuerung? Die amerikanische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung bestätigt, dass von US-Einrichtungen in Deutschland bewaffnete Drohneneinsätze weder geflogen noch befehligt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/237). 12. Welches gegenwärtige (Zwischen-)Ergebnis kann sie also zu dem „kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog mit den US-amerikanischen Partnern “ mitteilen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Welche Unterlagen hat die „US-Seite“ vorgelegt, und aus welchem Grund entsprechen diese „im Hinblick auf die vorgesehene Verwendung des Luftfahrzeuges nicht den Vorgaben der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 19/1 und der LTF 1550-001“ (Bundestagsdrucksache 18/533)? a) Inwiefern und mit welchem Inhalt wurden die erforderlichen Unterlagen inzwischen nachgeliefert? Die Bundesregierung verweist auf die Antworten auf Bundestagsdrucksache 18/533. Neue Erkenntnisse liegen nicht vor. b) Inwiefern und mit welchem Inhalt haben sich in den Jahren 2013 und 2014 weitere „Verteilerkonferenzen“ mit Flügen von Drohnen in Deutschland befasst (Bundestagsdrucksache 18/533)? Im Rahmen von Verteilerkonferenzen wird die Nutzung der deutschen Truppen- übungsplätze koordiniert. Teilnehmer sind die militärischen Organisationsbereiche der Bundeswehr sowie Vertreter der Entsendestaaten. Im Oktober 2013 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/819 fand die Konferenz für das Ausbildungsjahr 2015 statt. Eine Befassung zu Flügen mit Drohnen erfolgte nicht. Die Verteilungskonferenz für das Ausbildungsjahr 2016 ist für September 2014 geplant. Informationen zur Nutzung von Truppenübungsplätzen in Deutschland, unter der Verwaltung der Entsendestaaten, liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Wie erklärt die Bundesregierung die nach Auffassung der Fragesteller bestehende Differenz ihrer Antworten zu Genehmigungen für die US-Drohnen , wenn es zuvor hieß, dass diese zuerst im Jahr 2005 „durch das damals zuständige Fachreferat im BMVg in Abstimmung mit dem Leiter des Musterprüfwesens für Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ erteilt wurden (Bundestagsdrucksache 17/14401), nun aber mitgeteilt wird, dass für die „Hunter“ erstmals eine Genehmigung zum „Flugbetrieb im deutschen Luftraum am 11. August 2003“ erteilt wurde (Bundestagsdrucksache 18/533)? Was genau ist der Bundesregierung über die „technische Option“ zur Bewaffnung der US-Drohne „Hunter“ bekannt? Die von den Fragestellern angeführte Auskunft auf Bundestagsdrucksache 17/14401 bezieht sich auf den aktuell gültigen Genehmigungsstand, auf dessen Grundlage das UAS HUNTER heute betrieben wird. Diese Genehmigung wurde 2005 erteilt und schließt den Betrieb des UAS im gesamten, zu den Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr gehörenden Flugbeschränkungsgebieten mit ein. Diese Flugbeschränkungsgebiete sind größer als die Truppenübungsplätze . Die im Jahr 2005 erteilte Genehmigung stellt eine Erweiterung der Erstgenehmigung vom 11. August 2003 dar, die den Betrieb des UAS HUNTER ausschließlich auf die lateralen Begrenzungen des Truppenübungsplatzes beschränkte. Die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/533 referenziert auf die im Jahr 2003 erteilte Erstgenehmigung, die die Basis für die Genehmigung zum Betrieb des UAS HUNTER im deutschen Luftraum darstellt. Weiterhin wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14401 verwiesen. Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass bereits jetzt mehrmals Flüge außerhalb von US-Einrichtungen in Bayern stattfanden (Amberger Zeitung vom 26. Februar 2014), und wie wird sie diese möglichen Rechtsbrüche über Vilseck aufklären und strafrechtlich verfolgen? Der Betrieb von UAS beschränkt sich nicht auf US-Einrichtungen, sondern ist in Abhängigkeit ihrer Zulassung bzw. Genehmigung zum Betrieb im deutschen Luftraum zu betrachten. Dazu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14401 verwiesen. Aktuell liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über Luftraumverletzungen durch UAS der US-Streitkräfte in Bayern vor. Die in der Amberger Zeitung vom 26. Februar 2014 erhobenen Vorwürfe werden derzeit durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), gemeinsam mit den US-Streitkräften, untersucht. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 18/819 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welchen Fortgang nehmen die Forschungen an schlangenförmigen Landrobotern gegen „Guerillas, Rebellen, Partisanen und Terroristen“, die als Aufklärungssystem „Wireless self-organised electrorheological MicroSensorsystem “ (WOERMS) von der Militäruniversität Hamburg entwickelt werden und auf Mikrohydraulik basieren, und welche Mittel steuern Bundesbehörden hierfür bei (Telepolis, 7. Mai 2013)? Im Auftrag des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB) werden an der Helmut-Schmidt-Universität (Universität der Bundeswehr Hamburg) Untersuchungen zu Aktorsystemen durchgeführt, die auf elektrorheologischen (ER) – d. h. elektrisch in ihren Eigenschaften steuerbaren – Flüssigkeiten basieren. Im Rahmen vorangegangener und laufender Forschungsarbeiten konnte die grundsätzliche Eignung und Leistungsfähigkeit dieser Technologie nachgewiesen werden. Als Anwendungsfelder elektrorheologischer Systeme wurden bisher Schwingungsdämpfer und hochdynamische Aktoren betrachtet. Ziel des derzeit laufenden Vorhabens „Entwicklung und Erprobung eines Elektrorheologischen Mikro-Aktor-Systems (EMAS)“ ist die Miniaturisierung der ER-Technologie. Eine Anwendungsmöglichkeit besteht in der Koppelung mehrerer ER-Aktoren zu einem Aktorsystem, welches sich schlangenartig fortbewegen kann (WOERMS). Im Rahmen der laufenden Untersuchungen geht es ausschließlich um die Technologie zur Fortbewegung auf der Basis der genannten Aktorsysteme. Für das Projekt wurde ein Finanzvolumen in Höhe von 535 000 Euro bereitgestellt . 17. Inwieweit ist der Rüstungskonzern MBDA bereits an die Bundesregierung herangetreten, um seine Überlegungen zur Bewaffnung von unbemannten Systemen mitzuteilen (Tagungsbroschüre „Unmanned Vehicles IV“, Bonn 28./29. Mai 2013)? Die Überlegungen der Firma MBDA sind der Bundesregierung bekannt. 18. Mit welchen Aufträgen war bzw. ist die Firma IABG Industrieanlagen Betriebsgesellschaft mbH von Bundesbehörden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 mit der Durchführung von Studien zur Beschaffung, Integration, Navigation, Steuerung oder Bewaffnung von Drohnen befasst? a) Wer hatte diese angefordert, und welches Finanzvolumen hatten die Aufträge? Durch das BMVg wurden beauftragt: Studienthema Vertragsjahr Vertragswert in Tsd Euro Konzept Datenlinksystem für künftiges taktisches UAS mittlerer Reichweite 2012 679 Technisch-wirtschaftliche Untersuchungen zur Integration des EURO HAWK SIGINT Systems in alternative Plattformen 2012 407 Vertiefende Technisch-wirtschaftliche Untersuchungen zur Integration des EURO HAWK SIGINT Systems in alternative Plattformen 2013 207 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/819 b) Welche Firmen wurden hierfür jeweils um eine Zulieferung weiterer Informationen für die Studien gebeten? Zur Durchführung der Studien wurden seitens der Firma IABG weitere Informationen bei folgenden Firmen angefragt: ● Adcom Systems, Vereinigte Arabische Emirate; ● Elbit Systems, Israel; ● General Atomics Aeronautical Systems Inc., USA; ● SAFRAM SAGEM, Frankreich; ● Piaggio Aero Industries, Italien; ● Israel Aerospace Industries Ltd, Israel; ● Diehl BGT Defence, Deutschland; ● EADS Elbe Flugzeugwerke GmbH, Deutschland; ● Cassidian Airborne Solutions GmbH, Deutschland; ● RUAG GmbH, Deutschland. 19. Auf welche Weise ist das Bundesministerium der Verteidigung bzw. das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) an die Hersteller jener Plattformen herangetreten, deren Produkte als Lösungsvorschläge zum „Schließen der Fähigkeitslücke ‚Signalerfassende, Luftgestützte, Weiträumige Überwachung und Aufklärung‘“ zählen (Antwort auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 18/412)? Das Bundesministerium der Verteidigung bzw. das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sind nicht an die entsprechenden Firmen herangetreten. Die Firmen wurden durch den Hauptauftragnehmer der Studien, die Firma IABG, zur Zuarbeit aufgefordert. a) Welche Beiträge haben diese geliefert (bitte insbesondere für die Firmen Elbe Flugzeugwerke GmbH, RUAG GmbH, Airbus DS und Israel Aircraft Industries Ltd. angeben)? Die Firmen haben die Bewertungen ihrer Plattformen mit Analysen untermauert und an den Hauptauftragnehmer der Studie geliefert. Die Beiträge wurden bewertet und in Abschlussberichten niedergeschrieben. Die dedizierten Beiträge der einzelnen Firmen liegen dem BMVg nicht vor. Studienthema Vertragsjahr Vertragswert in Tsd Euro Weiterführung der Technisch-wirtschaftlichen Untersuchungen zur Integration des EURO HAWK SIGINT Systems in alternative Plattformen 2013 780 Analyse zur Ermöglichung des Betriebs von MALE UAS 2013 320 Fähigkeiten UAS 2025 2013 365 Drucksache 18/819 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Was ist damit gemeint, wenn die Vorschläge „intensiv“ geprüft würden ? Der Prüfprozess wird mit der gebotenen Sorgfalt unter Berücksichtigung aller erforderlichen Parameter im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen durch den Lösungsvorschlag durchgeführt. 20. Was ergab die Prüfung der Vorabmitteilung der US-amerikanischen Regierung zu einer möglichen Beschaffung von Drohnen des Typs „Predator“ bzw. „Reaper“, die seit Juni dieses Jahres „hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Aspekte“ durch die für die Bearbeitung zuständige Abteilung AIN des BMVg ausgewertet wird (Bundestagsdrucksache 18/213)? a) Mit welchem Ergebnis fanden hierzu Besprechungen „zwischen Vertretern der US Air Force, BAAINBw, BMVg sowie dem Systemhersteller des PREDATOR B, General Atomics (GA), und dessen deutschen Partner, der Firma RUAG GmbH, statt“? Zur Klärung des Letters of Offer and Acceptance (LOA), des Leistungsumfangs sowie der geplanten/angebotenen Realisierung des Projektes fanden mehrere Besprechungen zwischen Vertretern der US Air Force, BAAINBw, BMVg sowie dem Systemhersteller des PREDATOR B, General Atomics (GA), und dessen deutschen Teamingpartner, Fa. RUAG, statt. Dabei wird das Vorgehen im Hinblick auf eine mögliche Beschaffung des unbewaffneten PREDATOR B festgelegt . Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Minimierung des Zulassungsrisikos. b) Was ergab die Bitte um eine Verlängerung der Angebotsbindefrist durch das zuständige Referat für Regierungskäufe im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr? Die Angebotsbindefrist des LOA wurde bis zum 31. Juli 2014 verlängert. c) Was ergab die Prüfung des „Letter of Offer and Acceptance“ zur Beschaffung von Drohnen des Typs „Predator“, der 307 Mio. US-Dollar für Drohnen und Bodenstationen inklusive der Herstellung der Versorgungs - und Einsatzreife, jedoch ohne die Kosten für die Muster- und Verkehrszulassung des Systems ausweist? Die Prüfung des LOA im Rahmen des FMS-Verfahrens (FMS = Foreign Military Sales) ergab, dass für Deutschland bestimmte Leistungsaspekte vertraglich nicht im LOA geregelt werden können. Dies betrifft u. a. die Zulassungsaktivitäten zur Erlangung der Muster- und Verkehrszulassung, die nur von einem in Deutschland anerkannten Luftfahrtechnischen Betrieb (LTB) wahrgenommen werden können. Hierzu soll deshalb neben dem FMS ein Zusatzvertrag mit der Firma RUAG geschlossen werden, die eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung (Technical Assistance Agreement) mit dem Hersteller des PREDATOR B, der Firma General Atomics, geschlossen hat. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung mit Angebotsaufforderung wurde an die Firma RUAG übermittelt. 21. Wer ist bei Flügen von Drohnen der Bundeswehr jeweils für die Luftraumkoordinierung verantwortlich (bitte für die einzelnen Beschränkungsgebiete ausweisen)? Die Zuständigkeit für die Koordinierung der zu den militärischen Übungsplätzen zugehörigen Flugbeschränkungsgebiete obliegt den im (zivilen) Luftfahrthandbuch Deutschland Kapitel ENR 5.1 aufgeführten Stellen. Das Luftfahrt- handbuch Deutschland kann unter www.ead.eurocontrol.int eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/819 22. Inwiefern, wofür und mit welchem Inhalt und Ausgang wurden auch für Drohnen der Bundeswehr („Aladin“, „LUNA“, „KZO“, „Heron“, „Euro Hawk“) „erweiterte technische Bewertungen“ (Bundestagsdrucksache 18/533) vorgenommen? a) Welche Betriebsgenehmigungen für den Flugbetrieb von Drohnen der Bundeswehr oder von Rüstungskonzernen in Flugbeschränkungsgebieten enthalten in den vom BMVg erteilten Genehmigungen welche Einschränkungen, etwa „aus lokalen Gegebenheiten (z. B. Topographie , Wetterbedingungen, Grenzen des Übungsgeländes, Flughöhe)“? b) Inwieweit wurden „grundsätzliche betriebliche Einschränkungen“ in den jeweiligen Musterzulassungen der Drohnen erlassen? c) Inwiefern und in welchen Fällen sind die Genehmigungen „örtlich und/ oder zeitlich begrenzt“ oder in „ortsbezogenen Vorschriften festgeschrieben “? Die durch die Fragesteller angesprochenen unbemannten Luftfahrzeuge der Bundeswehr verfügen über eine deutsche Zulassung nach den Bestimmungen der ZDv 19/1 und der LTF 1550-001. Damit werden die entsprechenden Kategorien und Nutzungen eindeutig beschrieben. Somit besteht kein Bedarf für erweiterte technische Bewertungen. 23. Inwiefern nutzen bzw. beforschen Behörden des Bundesministeriums des Innern (BMI), der Bundeswehr oder des Bundeskanzleramtes sogenannte Persistent Surveillance Systems (www.heise.de, 10. Februar 2014)? Die Bundesregierung nutzt keine vergleichbaren, zur dauerhaften Überwachung von Städten geeigneten, Überwachungssysteme und hat keine Forschungen hierzu in Auftrag gegeben. 24. Inwiefern nutzen bzw. beforschen Behörden des BMI, der Bundeswehr oder des Bundeskanzleramtes Fähigkeiten des „Electronic Support Measure“ (ESM), der „Electronic Intelligence“ (ELINT), der „Radio Frequency Intelligence“, des „Synthetic Aperture radar“ (SAR), des „Light detection and ranging“ (LiDAR) oder der „Surveillance and Reconnaissance “ an unbemannten Luftfahrzeugen? Die bei der Bundeswehr betriebenen taktischen UAV und der HERON 1 werden in der Rolle der bildgebenden Aufklärung und Überwachung eingesetzt. Im Fall HERON 1 kann optional auch ein „Synthetic Aperture Radar (SAR)“ eingesetzt werden. Die anderen in der Frage angesprochenen Fähigkeiten sind bei diesen Systemen nicht vorhanden. Im Rahmen der wehrtechnischen Forschung des BMVg werden die in der Frage genannten Fähigkeiten erforscht. Diese Forschungen erfolgen unabhängig von möglichen Plattformen. 25. Was ist der Bundesregierung über Inhalte, Zweck und Beteiligte (auch als Unterauftragnehmer) des Projekts „DeSIRE II“ bekannt, dessen Fortführung auf Basis des früheren „DeSIRE I“ die Europäische Verteidigungsagentur und die Europäische Raumfahrtagentur bekanntgegeben hatten (Pressemitteilung vom 6. Februar 2014)? Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) beabsichtigt, im Rahmen ihres ARTES-Programmes (ARTES = Advanced Research in Telecommunication Systems) federführend ein Projekt „Demonstration of Satellites Enabling the Insertion of Remotely Piloted Aircraft Systems in Europe (DeSIRE) II“ durch- Drucksache 18/819 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zuführen. Das Projekt soll im März 2014 ausgeschrieben werden. Die Finanzierung und fachliche Begleitung soll gemeinsam mit der Europäischen Verteidigungsagentur erfolgen. Die Zielsetzung des Projekts ist es, die sichere Integration von unbemannten Luftfahrtsystemen in den Luftraum, unter Nutzung von Satellitenkommunikation, zu untersuchen. 26. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von „DeSIRE“ auf seiner Webseite (http://iap.esa.int/projects/security/DeSIRE) behauptet , zu, dass sich im Projekt zahlreiche „(potentielle) Nutzer“ von Drohnen zusammengetan hätten, unter denen sich auch Deutschland befände „DeSIRE is supported by a wide range of RPAS (potential) users and stakeholders from different countries (France, Germany, Italy, Netherlands and Spain)“? DeSIRE ist ein Projekt, das die Europäische Weltraumorganisation federführend im Rahmen des ARTES-Programmes durchführt. Die Finanzierung und fachliche Begleitung erfolgt gemeinsam mit der Europäischen Verteidigungsagentur. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/13405 verwiesen. 27. Inwiefern wird sich die Bundesregierung hinsichtlich der polizeilichen oder grenzpolizeilichen Nutzung von Drohnen bei „DeSIRE II“ einbringen (Bundestagsdrucksache 17/13646), und inwiefern werden hierfür die Simulationen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. herangezogen? Es bestehen keine Überlegungen der Bundesregierung, sich im Sinne der Fragestellung in DeSIRE II einzubringen. Die Ergebnisse der DLR-Simulationen zu DeSIRE wurden bislang und werden auch in Zukunft auf nationalen und internationalen Kongressen präsentiert sowie in Fachzeitschriften veröffentlicht. Die Ergebnisse stehen damit allen Interessenten zur Verfügung. 28. Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich der gemeinsamen Entwicklung einer Drohne der „MALE“-Klasse als „europäische Drohne“ ein, und welche Gespräche hat die Bundesministerin der Verteidigung , Dr. Ursula von der Leyen, hierzu seit September 2013 mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) oder dem zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) geführt (Bundestagsdrucksache 18/213)? Der Bundesminister bzw. die Bundesministerin der Verteidigung haben seit September 2013 hierzu keine direkten Gespräche mit der Europäischen Kommission , der Europäischen Verteidigungsagentur oder dem Europäischen Auswärtigen Dienst geführt (siehe auch Bundestagsdrucksache 18/213). Unabhängig davon wird eine mögliche gemeinsame europäische Entwicklung eines unbemannten Luftfahrzeuges der MALE-Klasse bei verschiedenen Anlässen zwischen den europäischen Verteidigungsministern diskutiert. 29. Auf welche Weise bzw. mit welchem Ergebnis war das Thema „Bestandteil der Erörterungen des Lenkungsausschusses der Europäischen Verteidigungsagentur am 19. November 2013“? Der Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur hat am 19. No- vember 2013 in Formation der Verteidigungsminister getagt. Im Rahmen dieser Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/819 Sitzung haben die Verteidigungsminister einem Arbeitsplan zur weiteren Bearbeitung von Unmanned Aircraft Systems (UAS) in der Europäischen Verteidigungsagentur zugestimmt. Dieser Fahrplan umfasst die Zertifizierung von UAS, die Integration in den europäischen Luftraum, die Bestimmung des Bedarfs für ein mögliches europäisches UAS-Programm und Überlegungen für eine Nutzergemeinschaft der Mitgliedstaaten, die UAS in der Nutzung haben oder dieses planen. 30. Welche Aktivitäten entfaltete der Zusammenschluss zur „Einrichtung einer European MALE RPAS User Group“ in der Europäischen Verteidigungsagentur seit seiner Gründung (Bundestagsdrucksache 18/213)? Das erste Treffen der European MALE RPAS Community fand am 21. Januar 2014 in Brüssel statt. Neben EDA nahmen Vertreter aus den sieben Unterzeichnerstaaten des „Letter of Intent“ zur Einrichtung dieser Nutzergruppe (Deutschland , Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Polen und Spanien) teil. a) Wie werden die gesetzten Ziele umgesetzt? Die Umsetzung der gesetzten Ziele soll in drei Work Areas mit entsprechenden Unterarbeitsgruppen erfolgen: (1) „Exchanging operational experience including safety matters and best practice on operating MALE RPAS“, (2) „Enhancing interoperability through harmonisation of doctrine, concept and procedures and conducting exercises“ sowie (3) „Investigating Cooperation opportunities on enablers: training and education, logistics, maintenance of similar assets“. b) Wie ist die Bundesregierung in den „Austausch operationeller Erfahrungen “ und von „Best Practices“ eingebunden? Deutschland beabsichtigt eine Teilnahme in allen drei Work Areas. Während der nächsten Sitzungen sollen Erfahrungen über den Betrieb von MALE RPAS ausgetauscht werden. c) Welche „Kooperationspotentiale in den Bereichen Übung und Ausbildung , Logistik, Instandhaltung sowie in Doktrinen und Konzepten“ wurden identifiziert? Kooperationspotential wird von der EDA und den RPAS-Community-Mitgliedern vor allem im Bereich Ausbildung gesehen. Die EDA wird hierzu einen Entwurf eines Ausbildungskonzepts von RPAS-Besatzungen erstellen. Über eine mögliche Kooperation bei Wartung und Instandhaltung soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333