Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8206 18. Wahlperiode 22.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7999 – Finanzielle Förderung von Migrantenorganisationen durch den Bund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Migrantenorganisationen haben eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie „Alteingesessenen “. Sie bündeln Engagement, Migrationserfahrung und Kompetenzen in der Integrationsarbeit vor Ort. Damit die überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Organisationen den wachsenden Anforderungen gerecht werden können, sollten sie beim Aufbau tragfähiger Strukturen und Netzwerke unterstützt werden . So förderte das Bundesministerium des Innern (BMI) ab dem Jahr 2013 über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Projekte für Migrantenorganisationen zum Aufbau von Strukturen und zur Netzwerkbildung. Für eine Förderung in Frage kommen Migrantenorganisationen, die über Mitgliederstrukturen in mindestens fünf Bundesländern verfügen. Voraussetzung ist auch, dass sie sich beispielsweise als eingetragener Verein institutionalisiert haben und über ihre eigene Herkunftsgruppe hinaus aktiv sind beziehungsweise in die Aufnahmegesellschaft hineinwirken. Von hoher Bedeutung ist, dass die Organisationen über ausreichende Erfahrungen bei der Integrationsarbeit verfügen , beispielsweise durch die Mitarbeit an dem Nationalen Integrationsplan oder dem Nationalen Aktionsplan Integration. Zehn Dachverbände mit über 1 000 lokal tätigen Organisationen von Migrantinnen und Migranten erhalten derzeit eine Strukturförderung, die jedoch nur noch bis Oktober 2016 läuft. Hieraus ergeben sich Fragen zur Verstetigung und Absicherung einer kontinuierlichen Förderung der Selbstorganisationen. Die Unsicherheit über die finanzielle Zukunft konterkariert eine kontinuierliche und langfristig angelegte gesellschaftlich notwendige Arbeit und erschwert es den Selbstorganisationen qualifiziertes Personal zu finden und zu binden. 1. Welche Migrantenorganisationen haben in den Jahren seit 2013 eine Förderung in welcher Höhe erhalten, und wie wurde die Auswahl begründet? Seit dem Jahr 2013 haben Migrantenorganisationen im Rahmen der strukturellen Förderung folgende Zuwendungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8206 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abgerufene Fördermittel (Euro) Bewilligte Fördermittel (Euro) Jan- Sep 2016 Okt-Dez 2013 Jan-Dez 2014 Jan-Dez 2015 Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in der Bundesrepublik Deutschland (BAGIV) e. V. 21.791 107.503 107.503 88.699 Bundesverband der Vietnamesen in Deutschland e. V. 22.000 110.000 110.000 88.000 Zentralverband der Assyrischen Vereinigungen in Deutschland und Europäische Sektionen e. V. 19.780 107.244 107.244 88.267 Türkische Gemeinde in Deutschland 18.303 110.062 110.062 91.354 Föderation türkischer Elternvereine in Deutschland (FÖTED) e. V. 22.024 108.134 107.023 92.419 Bundesverband russischsprachiger Eltern e. V. 9.944 109.741 108.891 95.171 Kroatischer Weltkongress in Deutschland (KWKD) e. V. 9.254 102.109 110.068 102.570 Verbund der sozial-kulturellen Migrantenvereine in Dortmund e. V. 20.349 109.392 100.421 98.781 Kultur- und Sozialwerk der Griechischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland e. V. 21.240 109.007 109.007 90.414 Bund der spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e. V. 21.935 103.500 108.012 96.535 Summe 186.620 1.076.692 1.078.231 932.210 Auf die bundesweite Ausschreibung gingen beim BAMF 65 Interessensbekundungen ein. Neben formellen Kriterien (Migrantenorganisation, Bundes- oder Dachverband, Mitgliederstrukturen in mindestens fünf Bundesländern) wurden die Organisationen insbesondere nach den folgenden Kriterien bewertet: Größe und Bedeutung, Zielgruppe sowie Mitgliederstruktur, Integratives Engagement, Notwendigkeit des Förderbedarfes sowie inhaltliche Ausrichtung der beantragten Förderung. Die letztlich ausgewählten Organisationen repräsentieren sowohl einzelne , größere Herkunftsgruppen als auch übergreifende Zielgruppen wie insbesondere Elternverbände. 2. Welche Projekte wurden mit den Förderungen in welcher Höhe durch die Migrantenorganisationen finanziert? Mit der strukturellen Förderung wurden keine konkreten Projekte finanziert. Ziel der Förderung ist vielmehr, die Verbände durch die finanzielle Förderung hauptamtlichen Personals in die Lage zu versetzen, selbstständig Mittel für die operative Arbeit zu gewinnen. 3. Inwieweit hat die „Strukturelle Förderung“ durch das BAMF dazu beigetragen , dass die Migrantenorganisationen ihre Kompetenzen noch stärker und systematischer in die Integrationsförderung einbringen und sich als kontinuierliche Ansprechpartner des Bundes etablieren konnten (www.bamf.de/DE/ Infothek/Projekttraeger/Strukturfoerderung-MO/strukturfoerderung-mo-node. html)? Die Strukturförderung der Bundesdachorganisationen läuft noch bis September 2016. Abschließende Erkenntnisse werden erst nach Abschluss der dreijährigen Projektlaufzeit vorliegen. Die bisherigen Beobachtungen des Projektverlaufs haben gezeigt, dass mit der strukturellen Förderung eine Professionalisierung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8206 Aktivitäten der Migrantendachorganisationen einhergeht. Durch das hauptamtliche Personal ist es den Migrantenorganisationen möglich, sich in ihrer Arbeit auf spezifische Themenfelder (z. B. Unterstützung von Neuzuwanderern) oder vertiefte Kooperationen (z. B. Elternverbände) zu konzentrieren. Verbessert wurde im Rahmen der Förderung auch der mediale Auftritt der Organisationen. Durch das hauptamtliche Personal ist es den Organisationen möglich geworden, zum einen die Gremienarbeit und Präsenz bei öffentlichen Veranstaltungen zu intensivieren , zum anderen die Verbandsstrukturen zu festigen und auszubauen, um entsprechende Aktivitäten und Angebote in der Fläche anbieten zu können. 4. Inwieweit konnte durch die „Strukturelle Förderung“ durch das BAMF der Auf- und Ausbau von Dach- bzw. Bundesverbandstrukturen sowie die Zusammenarbeit zwischen Migrantenorganisationen und anderen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren der Integrationsarbeit auf Bundesebene gefördert werden (www.bamf.de/DE/Infothek/Projekttraeger/Strukturfoerderung- MO/strukturfoerderung-mo-node.html)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die fachliche Begleitung durch das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH an der Universität Hannover in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen e. V.? Das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung an der Universität Hannover (ies) und die Arbeitsgemeinschaft MigrantInnen und Flüchtlinge in Niedersachsen (AMFN e. V.) haben den Entwicklungsprozess der strukturgeförderten Dachorganisationen begleitet, indem sie beratend in persönlichen Gesprächen , aber auch telefonisch zur Verfügung standen und insoweit den Professionalisierungsprozess unterstützten. Im Rahmen von Workshops wurden spezifischen Themenfelder bearbeitet. Die fachliche Begleitung setzte damit die geplanten Vorgaben aus dem Projekt um. 6. Durch wen und mit welchem Ergebnis erfolgte die Evaluierung der Strukturförderung , und liegt z. B. ein Abschlussbericht vor, und wenn ja, was beinhaltet dieser, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Nach Abschluss der dreijährigen Projektlaufzeit wird durch die fachliche Begleitung , die durch das ies und die AMFN e. V. durchgeführt wird, ein Abschlussbericht erfolgen. Eine Evaluation ist nicht vorgesehen. 7. Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für die Entscheidung über eine langfristige Implementierung einer Strukturförderung für Migrantenorganisationen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen, inwieweit wird insbesondere erwogen, eine über eine zeitlich begrenzte Projektförderung hinausgehende Finanzierung zur Unterstützung der wichtigen, überwiegend ehrenamtlich geleisteten Arbeit der Migrantenselbstorganisationen vorzusehen? Die Projektförderung hat das Ziel, die jeweiligen Träger in die Lage zu versetzen, dem Projekt zu Nachhaltigkeit zu verhelfen. Auch im Rahmen der Strukturförderung sollen den migrantischen Dachorganisationen Wege aufgezeigt werden, ihre gewonnenen Organisationsstrukturen eigenständig zu sichern und fortzuführen. Daher soll den Dachverbänden, die entsprechende Ansätze für Nachhaltigkeit entwickelt haben, nach Ende der aktuellen Projektlaufzeit die Möglichkeit zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8206 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Stellung eines Folgeantrages für weitere zwei Jahre zur Stabilisierung der bisherigen Projekterfolge gegeben werden. Eine langfristige Implementierung der Strukturförderung für die bisher geförderten Migrantendachorganisationen ist nicht geplant. 8. An welche konkreten Ansprechpartner sollen sich die bislang geförderten Dachverbände richten, wenn es um die Frage einer Fortsetzung der bisherigen Strukturförderung geht, und welche Pläne sind diesbezüglich vorgesehen ? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Eine Entscheidung über eventuelle Folgeanträge wird seitens des BAMF in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern getroffen werden. 9. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2016 und insbesondere ab November 2016 für eine Fortführung der Strukturförderung vorgesehen, welche Mittel sind für diesen Zweck für das Jahr 2017 geplant? Für die Strukturförderung sind im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 1 700 000 Euro vorgesehen. Dieser Ansatz enthält Fördermittel für die aktuellen Projekte, die fachliche Begleitung wie auch für neue Projekte. Eine Planung für das Jahr 2017 kann haushaltsrechtlich noch nicht erfolgen. 10. Ist weiterhin beabsichtigt, Migrantenorganisationen „künftig in weitaus größerem Umfang als bisher“ zu fördern, wie es im Schwerpunktepapier des BMI zum Einzelplan 06 zum Bundeshaushalt 2014 formuliert worden war (S. 78), und was wird zur Umsetzung dieser Ankündigung gerade angesichts der zuletzt deutlich gestiegenen Zahl von neu Einwandernden getan? Migrantenorganisationen sind oftmals erste Anlaufstellen für Neuzuwanderer und daher gerade in der aktuellen Situation starker Zuwanderung gefordert. Als wichtige Akteure der Integrationsarbeit werden sie gesehen und auch gefördert. Dabei liegt der Schwerpunkt zum einen darauf, Migrantenorganisationen zu qualifizieren und zu stärken (z. B. durch Multiplikatorenschulungen), damit sie sich den aktuellen Themen und Aufgaben stellen können. Zum anderen zielen die aktuellen Ausschreibungen für sog. gemeinwesenorientierte Projekte speziell auf die Umsetzung von Lotsen- und Mentorenprojekten sowie Begegnungsprojekten. In diesem Themenbereich können viele Migrantenorganisationen sich als Träger bewerben und eine Förderung erhalten. Neben der dargestellten Strukturförderung für größere Dachorganisationen startet das BAMF derzeit die sogenannten „Houses of Resources“ (z. B. des Forums der Kulturen in Stuttgart), die sich mit einer Koordinierung von Angeboten und Ressourcen vor Ort insbesondere an kleine Migrantenorganisationen wenden und deren Aktivitäten unterstützen. Insoweit nimmt das BAMF weiterhin auch verschiedene Möglichkeiten einer strukturellen Förderung von Migrantenorganisationen gezielt in den Blick. 11. Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen bzw. deren Dachverbänden qualifizierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auch im Zusammenhang mit weiteren Öffnungen gegenüber neueinwandernder Gruppen sowie der Unterstützung im Prozess der sozialen und politischen Einbindung (z. B. syrischer Flüchtlinge )? Migrantenorganisationen und deren Dachverbände sind in vielen wichtigen Gremien und Ausschüssen vertreten und werden als kompetente Gesprächspartner Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8206 geschätzt. Dies gilt sowohl im Hinblick auf schon länger in Deutschland lebende Migranten als auch auf erst in den letzten Monaten nach Deutschland gekommene Menschen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333