Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8216 18. Wahlperiode 25.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8012 – Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Eritrea zur Migrationskontrolle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Schätzungen der Vereinten Nationen fliehen jeden Monat rund 5 000 Eritreer aus ihrem Land. Von dort stammen die meisten der afrikanischen Flüchtlinge , die versuchen, nach Europa zu gelangen. In ihrem jüngsten Bericht hat die UN-Menschenrechtskommission dokumentiert, was die Menschen in die Flucht treibt. Dort heißt es unter anderem, Eritreas Regierung verübe „umfassende grausame Menschenrechtsverletzungen“. Es herrsche ein „totaler Mangel an Rechtsstaatlichkeit“, außergerichtliche Hinrichtungen und Folter seien weit verbreitet. Eritreer dürften sich nicht frei bewegen. Eritrea wird von Menschenrechtsorganisationen auch als das „Nordkorea Afrikas“ bezeichnet. In den Berichten der UN-Expertengruppe für Eritrea und Somalia (vor allem 2011 bis 2013) sowie im jüngsten Bericht des Sahan-Instituts im Auftrag des regionalen Staatenbundes IGAD (2016) und in einem Bericht der Universität Tilburg (2013) sind etliche Belege und Indizien dafür festgehalten, dass hochrangige Vertreter des eritreischen Regimes und der Armee den Menschenschmuggel und Menschenhandel selbst mitorganisieren. In der Summe ergibt sich der Eindruck, dass eine derartige Massenflucht in einem zugleich militärisch engstens überwachten Land überhaupt nur unter Beteiligung führender Mitglieder von Armee und Regierung organisiert werden kann. Die Berichte nennen auch konkrete Namen: General Teklai Kifle („Manjus“) wird in diesem Zusammenhang bereits erstmals 2011 genannt. Er ist bis heute im Amt. Ausgerechnet eine Regierung und Armee, die teilweise an der selbstverursachten Fluchtbewegung auch noch auf verbrecherischste Weise Geld zu verdienen scheint, will die Europäische Union nun dabei unterstützen, die „personellen und institutionellen Kapazitäten […] beim Kampf gegen Menschenhandel und -schmuggel zu stärken“. So steht es in einem Aktionsplan, den der Ausschuss „Steering Committee of the EU – Horn Of Africa Migration Route Initiative“ 2015 verabschiedet hat. Der Ausschuss wurde im Rahmen des sogenannten Khartum-Prozesses gegründet, einer breit angelegten Kooperation zwischen Europäischer Union und afrikanischen Staaten zur Migrationskontrolle auf dem afrikanischen Kontinent. In dem Ausschuss sitzen von europäischer Seite Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Malta, die Europäische Kommission sowie der Europäische Auswärtige Dienst (EAD). Die afrikanischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8216 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Länder sind mit Ägypten, Äthiopien, Sudan, Südsudan und Eritrea nur durch Länder vertreten, in denen die Menschenrechtssituation mehr als bedenklich ist. Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière erklärte nach der Verabschiedung der Khartum-Erklärung in Rom Ende 2014: „Das Ziel ist, dass wir mit Herkunftsländern arbeiten, um Fluchtursachen zu vermindern.“ In einem Aktionsplan hat der genannte Ausschuss einige Maßnahmen der Kooperation mit der eritreischen Regierung festgehalten. Obwohl „die Menschenrechte […] im diktatorisch regierten Eritrea seit vielen Jahren systematisch verletzt “ werden (11. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik , S. 225), soll sogar schon eine Zusammenarbeit mit den dortigen Sicherheitsbehörden stattgefunden haben. Das erklärte Ziel ist es, die Regierung zu stärken und Fluchthelfer gemeinsam zu bekämpfen. Ende 2015 reiste der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller nach Eritrea, um die zwischenzeitlich stark eingeschränkte Zusammenarbeit wieder zu beleben, obwohl das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) selber festgestellt hat, dass der „Hauptfluchtgrund für die meisten eritreischen Flüchtlinge […] der faktisch unbegrenzte nationale Wehr- und Arbeitsdienst“ ist (Pressemittteilung des BMZ, 14. Dezember 2015). 1. Sind der Bundesregierung die Vorwürfe der Vereinten Nationen und anderer Institutionen bekannt, wonach führende Mitglieder der eritreischen Armee und der eritreischen Regierung aktiv am Menschenschmuggel und Menschenhandel beteiligt sind? Der Bundesregierung sind die in dem Bericht der Mitglieder der Somalia Eritrea Monitoring Gruppe des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen an den Präsidenten des Sicherheitsrates vom 11. Juli 2012 enthaltenen Vorwürfe bekannt. 2. Hat die Bundesregierung darüber hinaus eigene Erkenntnisse über Verstrickungen eritreischer Armee oder Regierungsangehöriger in Menschenschmuggel oder Menschenhandel, bzw. inwiefern plant sie, diesen schwerwiegenden Vorwürfen nachzugehen? Im Bericht der Mitglieder der Somalia Eritrea Monitoring Gruppe des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen an den Präsidenten des Sicherheitsrates vom 11. Juli 2012 wird die eritreische Regierung mit illegalem Waffenhandel und Menschenschmuggel in Verbindung gebracht (S/2012/545). In diesem Zusammenhang wird auch der Name des Generals Teklai Kifle als Hauptverantwortlicher genannt. Die Bundesregierung hat über diesen Bericht hinaus über eine mögliche Verstrickung der eritreischen Armee oder Regierungsangehöriger in Menschenschmuggel und Menschenhandel und besonders über die Rolle von General Teklai Kifle wie auch seiner möglichen Kooperation mit dem Rashaida Volk keine eigenen Erkenntnisse. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über die Rolle von General Teklai Kifle? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8216 4. Ist der Bundesregierung der Vorwurf bekannt, dass General Teklai Kifle sogar mit den Beduinen vom Volk der Rashaida kooperiert, die etliche Flüchtlinge , die ihre Zahlungen schuldig bleiben, in Foltercamps auf dem Sinai verkaufen, und wenn ja, wie bewertet sie dies? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der angeblichen gemeinsamen Bekämpfung von Fluchtursachen in Eritrea und der Tatsache, dass führende Armee- und Regierungsmitglieder selbst Menschenschmuggler sein sollen, und wenn nein, warum nicht? Maßnahmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Eritrea wie die Schaffung von Beschäftigungsperspektiven für die junge Bevölkerung erfordern die Zusammenarbeit mit der eritreischen Regierung. Über eine Beteiligung führender Armee - und Regierungsmitglieder an Menschenhandel hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. 6. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der eigenen Feststellung , „Hauptfluchtgrund für die meisten eritreischen Flüchtlinge ist der faktisch unbegrenzte nationale Wehr- und Arbeitsdienst“ und der Strategie, die dafür verantwortliche Regierung mit ihren verbrecherischen Sicherheitsbehörden auch noch direkt zu stärken und zu unterstützen, und wenn nein, warum nicht? Deutschland kann Unterstützung leisten bei der Schaffung von besseren Perspektiven für die eritreische Jugend und der Bekämpfung von Fluchtursachen vor Ort. Zentraler Ansatzpunkt ist hier die Schaffung von Beschäftigungsangeboten jenseits des Nationalen Dienstes, etwa durch eine Unterstützung im Bereich beruflicher Bildung und Beschäftigungsförderung und damit einer Verbesserung der Lebensumstände vor Ort. Die Bundesregierung erwartet dabei eine glaubhafte Kooperationsbereitschaft Eritreas, und bindet die Zusammenarbeit gemeinsam mit der EU an Fortschritte in Bereichen wie Menschenrechte, Nationaler Dienst, Bekämpfung des Menschenhandels und Schutz der Opfer. 7. Hat der Bundesminister Dr. Gerd Müller die Notwendigkeit der sofortigen Beendigung lebenslanger Zwangsdienste seitens der eritreischen Regierung bei seinem Besuch in Eritrea Ende 2015 angesprochen, wenn ja mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Im Gespräch mit Staatspräsident Isaias Afewerki hat Bundesminister Dr. Gerd Müller Unterstützungsbereitschaft für die Verbesserung der Lebensperspektiven vor allem junger Eritreer verdeutlicht. Voraussetzung dafür ist der Wille Eritreas zu Veränderungen, insbesondere beim Umgang mit Menschenrechten. Eritrea hat sich reformbereit gezeigt, etwa bei der Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtsüberprüfungsmechanismus der Vereinten Nationen oder bei der Reform des Nationalen Dienstes. Dieses Bekenntnis ist Basis für die Kooperationsgespräche und die weitere Entwicklung unserer Zusammenarbeit mit Eritrea. Aktuell gibt es Hinweise auf eine signifikante Anhebung der Entlohnung für den Nationalen Dienst, welches die Bundesregierung als Signal für eine positive Entwicklung wertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8216 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung ein Wiederaufleben der Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea gegen die Massenflucht aus dem ostafrikanischen Land wirksam werden, wenn gleichzeitig der aktive Menschenschmuggel durch Armeemitglieder weitergeht? Eritrea ist kein Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Eine Aufnahme der regulären Entwicklungszusammenarbeit ist derzeit nicht geplant. Punktuelle und zielgerichtete Maßnahmen vermögen aber Fluchtursachen zu bekämpfen und damit Migrationsdruck zu verringern. Gleichzeitig wird die EU eritreische Institutionen unterstützen, den Menschenhandel zu bekämpfen und Opfer zu schützen. 9. Was genau kann aus Sicht der Bundesregierung ein Wiederaufleben der Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea gegen die Massenflucht aus dem ostafrikanischen Land bewirken, wenn der faktisch lebenslange Nationaldienst trotz anderslautender Versicherungen der eritreischen Regierung weitergeht ? Die eritreische Regierung erscheint bestrebt, die Dauer des Nationalen Dienstes auf die offiziellen 18 Monate zu beschränken, kann den Jugendlichen aber im Anschluss keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten sind für die Regierung daher zentrale Voraussetzung für eine flächendeckende Senkung der tatsächlichen Dienstzeit. Deutschland kann über Unterstützung in den Bereichen berufliche Bildung und Beschäftigungsförderung dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Welche glaubhaften Versicherungen hat die Bundesregierung erhalten, dass die eritreische Regierung den Nationaldienst, wie angeblich zugesagt, tatsächlich beschränken wird? Im Rahmen der Reise von Bundesminister Dr. Gerd Müller nach Eritrea im Dezember konnten Grundprinzipien der weiteren Kooperation vereinbart werden. Diese orientieren sich eng an dem von der Europäischen Union mit Eritrea vereinbarten Rahmen zur Kooperation. Zu ihnen gehören die Reform des Nationalen Dienstes und die Anwendung der Begrenzung der Dienstzeit auf 18 Monate. Fortschritte bei diesen Reformen bilden die Basis für die weitere Entwicklung einer Zusammenarbeit mit Eritrea. 11. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen, um die Massenflucht aus Eritrea zu beenden? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 12. Welche finanziellen Mittel sind seit 2013 an den eritreischen Staat im Rahmen der bilateralen technischen und finanziellen Entwicklungszusammenarbeit geflossen, und wofür wurden sie eingesetzt (bitte nach Jahren und Projekten aufschlüsseln)? Die deutsche bilaterale staatliche Zusammenarbeit mit Eritrea wurde 2008 formal eingestellt. Seit 2013 sind keine finanziellen Mittel im Rahmen der bilateralen technischen und finanziellen Entwicklungszusammenarbeit an Eritrea geflossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8216 13. Welche finanziellen Mittel sind im Rahmen des Khartum-Prozesses seit 2014 an Eritrea geflossen (bitte nach Jahren und Verwendung aufschlüsseln )? Der Khartum Prozess wurde am 28. November 2014 ins Leben gerufen. Weder im Jahr 2014 noch im Jahr 2015 sind Mittel an Eritrea geflossen. 14. Wie viel zusätzliches Geld hat der Bundesminister Dr. Gerd Müller bei seiner Reise nach Eritrea Ende 2015 der eritreischen Regierung in Aussicht gestellt , und wofür soll es eingesetzt werden (bitte aufschlüsseln)? Bundesminister Dr. Gerd Müller hat bei den Gesprächen im Rahmen seiner Reise nach Eritrea Ende 2015 weder konkret Mittel fest zugesagt noch in Aussicht gestellt . Er verdeutlichte die grundsätzliche Bereitschaft Deutschlands, bei der Schaffung von besseren Perspektiven für Eritreas Jugend und der Bekämpfung von Fluchtursachen vor Ort zu unterstützen. Beide Seiten waren sich einig, dass zentrale Ansatzpunkte hierfür im Bereich beruflicher Bildung und Beschäftigungsförderung liegen. Ein erstes Kooperationsvorhaben im Bereich beruflicher Bildung wird in Kürze geprüft werden. 15. Wie viel Geld hat der Bundesminister Dr. Gerd Müller bei seiner Reise nach Eritrea Ende 2015 der eritreischen Regierung fest zugesagt, und wofür soll es eingesetzt werden (bitte aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Gibt oder gab es seit 2014 eine Zusammenarbeit der Bundesregierung, ihr unterstellter Behörden oder der EU mit den Sicherheitsbehörden Eritreas, der Armee oder sonstigen zum Grenzschutz eingesetzten Einheiten, und wenn ja, in welcher Form? Nein. 17. Wie viel Geld hat die Europäische Union der eritreischen Regierung im Rahmen der angeblichen gemeinsamen Bekämpfung der Fluchtursachen zugesagt , und wofür soll es eingesetzt werden (bitte aufschlüsseln)? Zu einer effektiven Bekämpfung von Fluchtursachen zählen auch die Schaffung von guter Regierungsführung, der universelle und nachhaltige Zugang zu erneuerbaren Energien und ein funktionierendes System der öffentlichen Finanzen. Die Europäische Union fördert im Zeitraum 2014 bis 2020 durch das „National Indicative Programme“ aus dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds den Ausbau von erneuerbaren Energien, Diversifizierung sowie Effizienzsteigerungen im Energiebereich mit 175 Millionen Euro und unterstützt Vorhaben zur guten Regierungsführung und ein Management der öffentlichen Finanzen mit weiteren 25 Millionen Euro. Im Rahmen des Europäischen Treuhandfonds (EUTF) zum besseren Migrationsmanagement in Ursprungs- und Transitländern unterstützt die Bundesregierung Eritrea bei der Umsetzung der wichtigen Schritte für eine Teilnahme am von der GIZ implementierten Projekt „Better Migration Management “. Somit wird ein Beitrag zum Schutz von Migranten sowie dem Kampf gegen Menschenhandel und zur Umsetzung der Valletta-Beschlüsse geleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8216 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung mit der eritreischen Regierung einen „umfassenden Dialog“ über ein breit angelegtes außen-, entwicklungs - und sicherheitspolitisches Konzept geführt, um Konflikten, politisch motivierter Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, desolaten sozioökonomischen Umständen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit effektiv entgegenzuwirken und damit die Ursachen von Flucht und irregulärer Flucht effektiv zu bekämpfen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6450)? Die Bundesregierung hat den politischen Dialog mit der eritreischen Regierung aufgenommen und führt ihn gerade auch mit Blick auf die effektive Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Migration fort. Die Bundesregierung sieht ein deutliches Interesse an der Zusammenarbeit auch auf eritreischer Seite und hat gemeinsam mit ihr bereits Felder identifiziert, in denen sich eine Zusammenarbeit positiv auf die Minderung von Fluchtursachen auswirken dürfte. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Beide Seiten haben sich außerdem über die Voraussetzungen für eine langfristige positive wirtschaftliche Entwicklung Eritreas ausgetauscht. Die Bundesregierung hat dabei die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen durch die eritreische Regierung angemahnt. Dazu gehören ein positives Geschäftsklima sowie die Achtung der Menschenrechte. Fortschritte bei der Menschenrechtssituation sind zentral für die bilaterale Zusammenarbeit und werden regelmäßiger Gegenstand des begonnenen Dialogs sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333