Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8264 18. Wahlperiode 27.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/7970 – Stand der Umsetzung der deutschen Zusagen an die Vereinten Nationen im Rahmen des Peacekeeping Summit im September 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 28. September 2015 fand in New York der sogenannte Leaders’ Summit on Peacekeeping unter Leitung von US-Präsident Barack Obama statt. Dieses Treffen bei den Vereinten Nationen (VN) im Rahmen der VN-Generalversammlung fand nicht nur im 70. Jahr des Bestehens der VN statt, sondern auch nach einem umfassenden Review-Prozess für den Bereich des Peacekeeping. Der im Juni 2015 vorgelegte Bericht der hochrangigen Expertenkommission zur Zukunft der VN-Friedenseinsätze (Report of the High-Level Independent Panel on Peace Operations – kurz: HIPPO) evaluierte erstmals seit dem Brahimi-Bericht aus dem Jahr 2000 umfassend die VN-Friedenseinsätze in ihrer ganzen Breite. Der sogenannte HIPPO-Bericht legt nahe, dass das Engagement vieler Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Friedenseinsätze noch verstärkt werden kann. Immer wieder kommt es zu Engpässen bei der Bereitstellung von Personal, Material und Finanzen, die es den VN unmöglich machen, schnell und effizient in einem Krisenland zu agieren. Diese Erkenntnis ist nicht neu, die Expertinnen und Experten mahnen umso mehr an, dass die Mitgliedstaaten ihrer Beteuerung für die Arbeit der VN auch mit Taten nachkommen. Der sogenannte Peacekeeping Summit war eine Gelegenheit für die Mitgliedstaaten , ihr Engagement im Rahmen der VN durch konkrete Zusagen zu unterstreichen . So hat z. B. China 8 000 Blauhelmsoldaten zugesagt und Sierra Leone 500 Polizistinnen und Polizisten. Insgesamt wurden Zusagen für neue Truppen - und Polizeikontingente in Höhe von 40 000 Personen gemacht, 30 000 mehr als ursprünglich angenommen. Der Peacekeeping Summit gilt somit als Erfolg für die Steigerung des Engagements vieler Mitgliedstaaten, zumal viele Länder mit ihren Zusagen offenbar auch konkrete strategische Pläne verfolgten, so dass eine Umsetzung ihrer Ankündigungen als wahrscheinlich gelten kann. Die Bundesregierung hat auf Nachfrage (Bundestagsdrucksache 18/6301 Schriftliche Frage 17 des Abgeordneten Tom Koenigs) bei diesem Peacekeeping Summit u. a. deutsche Ausbilderinnen und Ausbilder, finanzielle Beiträge und mehr ziviles Personal zugesagt. Konkrete Zahlen wurden nicht genannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8264 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Lediglich für den Bereich der Polizeiarbeit wurde dem Deutschen Bundestag eine Aufstockung der entsandten Beamtinnen und Beamten für vier VN-Missionen per Brief durch den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier im Oktober 2015 mitgeteilt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Deutschland ist viertgrößter Beitragszahler zum Haushalt der VN-Friedensmissionen und seit über 25 Jahren kontinuierlich in VN-Friedensmissionen personell engagiert. Die Bundesregierung begrüßt daher auch den Einsatz der Vereinten Nationen und von Partnern für die Stärkung des VN-Peacekeeping nachdrücklich. 2. Der „Peace Operations Review“ sollte das bestehende Peacekeeping-System – fünfzehn Jahre nach der letzten Überprüfung – in all seinen Aspekten auf den Prüfstand stellen. Gerade auch vor dem Hintergrund der sich gewandelten Einsatzbedingungen für die Missionen (u. a. asymmetrische Bedrohungen, stark steigende Zahl nicht-staatlicher Akteure, multidimensionale Einsätze inklusive Aufgaben der Friedenskonsolidierung). Deutschland hat sich auf mehreren Ebenen (national, bilateral mit Italien und mit einem EU-Beitrag) aktiv in den Prozess eingebracht. Der Bericht des vom VN-Generalsekretär ernannten „High Level Independent Panel on Peace Operations“ vom Juni 2015 (sog. „HIPPO Bericht“) enthält zahlreiche , meist pragmatisch-operativ ausgerichtete Vorschläge. 3. Der VN-Generalsekretär hat einige wesentliche Empfehlungen dieses „HIPPO Berichts“ aufgegriffen, diese mit eigenen Beobachtungen ergänzt und zur direkten Umsetzung empfohlen („The Future of UN Peace Operations: Report of the Secretary General on the Recommendation of the High Level Independent Panel on Peace Operations“, VN-Dok. A/70/357-S/2015/682). Viele seiner konkreten, operativ ausgerichteten Empfehlungen betreffen den Handlungsbereich des ihm unterstehenden VN-Sekretariats und beziehen sich auf Maßnahmen, die noch bis zum Ende seiner Amtszeit umsetzbar erscheinen. Die VN-Mitgliedstaaten haben beide Berichte durch die Resolution der Generalversammlung A/RES70/6 am 12. November 2015 einstimmig zur Kenntnis genommen und auch der VN-Sicherheitsrat hat sich mit den Empfehlungen befasst. Der/dem neuen VN-Generalsekretär/in steht es offen, (auch) die (übrigen) Empfehlungen des „HIPPO-Berichts“ in ihre/seine eigene Agenda für die Stärkung der VN-Friedens- und Sicherheitsarchitektur aufzunehmen. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der „Review-Gedanke“ auch unter neuer VN-Führung erhalten bleibt. 4. Die Bundesregierung teilt die Analysen des HIPPO-Berichts sowie des VN-Generalsekretärs und sieht ihre im Review-Prozess eingebrachten Anliegen reflektiert . Positiv hervorzuheben sind aus Sicht der Bundesregierung u. a. die starke Betonung politischer Prozesse und eines noch stärkeren präventiven Ansatzes (mit besonderer Betonung von Mediation) und der Ausbau der Zusammenarbeit mit Regionalorganisationen, insbesondere der Afrikanischen Union. Außerdem trägt die Bundesregierung das Plädoyer mit, den Schutz der Zivilbevölkerung als zentrale Aufgabe des VN-Peacekeeping zu sehen sowie eine Reihe von konkreten Vorschlägen zur Beschleunigung des Missionsaufbaus und der Reaktionsfähigkeit der Missionen im Allgemeinen (z. B. durch schnell verlegbare integrierte Missions-Hauptquartiere, gestaffelte Mandate des Sicherheitsrats). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8264 5. Die Bundesregierung hat auch die US-Initiative eines „Leaders‘ Summit on Peacekeeping“ im September 2015 in New York nachdrücklich begrüßt. Vorbedingung einer aktiven Gipfelteilnahme war die Ankündigung „neuer, substantieller Beiträge zum VN-Peacekeeping“. Ziel der Veranstalter war es, messbare, rasch umsetzbare und bedarfsgerechte Zugewinne für das VN-Peacekeeping zu schaffen (keine Aufzählung bereits bestehenden Engagements). Die Ankündigungen seitens der Bundesregierung haben sich daher auf konkrete, kurzfristig umsetzbare Zusagen beschränkt. Daher konnten damals sowohl die geplante Aufstockung der Mittel für die Krisenprävention als auch die Erhöhung der deutschen Präsenz bei der VN-Mission MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali) noch nicht genau beziffert werden. Die zugesagten Beiträge stießen auf sehr positive Resonanz, insbesondere die Bereitstellung von Fähigkeiten und Personal des Technischen Hilfswerks (THW) für den kurzfristigen Aufbau von Friedensmissionen. Das VN Department of Field Support sieht in dieser Form der Unterstützung ein zukunftsweisendes Pilotmodell , das auch künftig mit anderen Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll, um Friedensmissionen schneller und flexibler zu unterstützen und gleichzeitig ihre militärischen Komponenten von diesen Aufgaben zu entlasten. 1. Welche konkreten Schlussfolgerungen und strategischen Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung aus dem HIPPO-Bericht gezogen, und welche konkreten Maßnahmen wurden oder werden derzeit von der Bundesregierung erarbeitet, um diesen Schlussfolgerungen und strategischen Handlungsempfehlungen Rechnung zu tragen (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils mit Zeitplan für die Einführung und/oder Umsetzung angeben)? Der HIPPO-Bericht enthält eine Vielzahl von konkreten Reformvorschlägen, die dem deutschen Interesse an einem effektiveren und effizienteren VN-Peacekeeping entsprechen und sich mit laufenden Überlegungen und den Strategien der Bundesregierung zur verbesserten Konfliktvorsorge und -bewältigung decken. So hat das Auswärtige Amt im Zuge des Prozesses „Review Außenpolitik 2014“ beschlossen , seine Strukturen und Maßnahmen zur Krisenprävention zu stärken und 2016 deutlich mehr Projektmittel bereitzustellen. Davon profitieren auch Initiativen zur Stärkung der VN-Friedenssicherung. Im Ressortkreis werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des „Peace Operations Reviews“ kontinuierlich koordiniert und (weiter-)entwickelt. Einige Projekte konnten bereits identifiziert werden. Die Bundesregierung plant, 2016 einen „focal point“ im Büro des VN-Generalsekretärs zu finanzieren, von wo aus die sekretariatsinternen Bemühungen koordiniert und durch systematische Kontaktarbeit zu den VN-Mitgliedern und der Zivilgesellschaft die weitere Implementierung der Empfehlungen des VN-Generalsekretärs befördert werden sollen. Die Bundesregierung identifiziert zudem aktuell nationale Kapazitäten für eine mögliche Registrierung in das neue VN-Meldesystem „Peacekeeping Capabilities Readiness System“ (PCRS), das seit 2015 das Meldesystem UNSAS (United Nations Stand-By Arrangements System) ersetzt. Eine ressortabgestimmte Entscheidung wird noch im Jahresverlauf angestrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8264 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung nutzt auch ihre Mitgliedschaft in thematisch relevanten „Freundesgruppen“, insbesondere in der „Group of Friends of UN Police“ und anderen VN-Gruppierungen, zur koordinierten Flankierung der VN-Review-Prozesse in New York. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Welche Anpassung ergibt sich ggf. aus dem HIPPO-Bericht für die „Leitlinien für Beiträge der Bundeswehr im Rahmen der Friedenssicherung der Vereinten Nationen“, und inwieweit finden diese Anpassungen statt (bitte detailliert darlegen)? Die Empfehlungen des HIPPO-Berichtes sind inhaltlich breit konzipiert und erfassen deutlich mehr Dimensionen als die auf vier Handlungsfelder fokussierten „Leitlinien für Beiträge der Bundeswehr im Rahmen der Friedenssicherung der Vereinten Nationen“ („VN-Leitlinien des Bundesministeriums der Verteidigung “). Die Impulse des Berichts für die Weiterentwicklung der VN-Friedensmissionen sind auch für die Implementierung der „VN-Leitlinien des Bundesministeriums der Verteidigung“ hilfreich, etwa hinsichtlich der Schaffung von Ausbildungspartnerschaften oder der Nutzung innovativer Technologie in VN-Missionen . Eine detaillierte Auswertung des HIPPO-Berichtes mit Blick auf die Umsetzung der „VN-Leitlinien des Bundesministeriums der Verteidigung“ ist noch nicht abgeschlossen. 3. In welchem Umfang hat die Bundesregierung beim Peacekeeping Summit in New York deutsche Ausbilderinnen und Ausbilder für den militärischen Bereich zugesagt? Die Zusage der Bundesregierung bezieht sich auf die Bereitstellung von „in-mission training“ (zur Ausbildung für Personal in Hauptquartieren von VN-Friedensmissionen ). Die entsprechenden Ausbildungsteams umfassen bis zu fünf Ausbilderinnen /Ausbilder und sind bis zu drei Mal pro Jahr für jeweils bis zu zwei Wochen abrufbar. Zudem wurden „Mobile Training Teams“ zur Ausbildungsunterstützung von Peacekeeping-Kontingenten im Entsendeland vor der Entsendung in VN-Missionen zugesagt. Diese Ausbildungsteams können bis zu 20 Soldatinnen/Soldaten umfassen und sind je Ausbildungsgebiet bis zu zwei Mal pro Jahr für jeweils bis zu vier Wochen abrufbar. a) Wie und in welchen konkreten Missionen sollen sie eingesetzt werden? Die Entsendung von Ausbildungsteams zur Durchführung von „in-mission training “ erfolgt nach einer im Ressortkreis abgestimmten Leitungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung in den VN-Friedensmissionen, die durch die Vereinten Nationen vorgeschlagen werden. b) Sind bereits zusätzliche Ausbilderinnen und Ausbilder im Einsatz, und wenn ja, wo? Ausbildungsteams des Bundesministeriums der Verteidigung zur Durchführung von „in-mission training“ können ab 1. April 2016 durch die Vereinten Nationen abgerufen werden. Anforderungen seitens der Vereinten Nationen liegen bisher nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8264 „Mobile Training Teams“ des Bundesministeriums der Verteidigung zur Unterstützung der einsatzvorbereitenden Ausbildung in Entsendeländern werden ab 1. Juli 2016 durch die Vereinten Nationen abrufbar sein. Anforderungen seitens der Vereinten Nationen liegen bisher nicht vor. c) Welche Aufgabe obliegt ihnen beim Aufbau von Missionshauptquartieren ? Die durch die Bundeswehr entsandten Ausbildungsteams zur Durchführung von „in-mission training“ übernehmen Aufgaben der Weiterbildung von Personal in Missions-Hauptquartieren, entsprechend der Bedarfsforderungen des VN-Sekretariates und der Leitung der jeweiligen VN-Friedensmission. Dies betrifft insbesondere Verfahren der multinationalen Stabsarbeit mit allen Akteuren innerhalb der Missions-Hauptquartiere der VN-Friedensmissionen. d) Handelt es sich hier um einen einmaligen Beitrag oder erwägt die Bundesregierung dieses Engagement in Zukunft aufrechtzuerhalten? Die Zusage zur Ausbildungsunterstützung für VN-Friedensmissionen ist ohne zeitliche Beschränkung erfolgt. Entsprechend behält sich die Bundesregierung eine regelmäßige Überprüfung der deutschen Beiträge vor. 4. Wie viele sogenannte Ausbildungsteams, für Drittstaaten möchte die Bundesregierung zur Verfügung stellen? Für mit den Vereinten Nationen abgestimmte Ausbildungsgebiete ist die Entsendung jeweils eines Ausbildungsteams (Mobile Training Team) der Bundeswehr bis zu zwei Mal pro Jahr möglich. a) Bestehen bereits Ausbildungsteams, und wenn ja, wie sind sie zusammengesetzt ? Ausbildungsteams der Bundeswehr (Mobile Training Teams) werden ab 1. Juli 2016 abrufbar sein. Die Zusammensetzung der Mobile Training Teams berücksichtigt bis zu drei mit den Vereinten Nationen abgestimmte Ausbildungsgebiete. Dabei können je Ausbildungsgebiet bis zu sieben Ausbilderinnen oder Ausbilder entsandt werden. Jedes Ausbildungsteam wird durch einen Stabsoffizier geführt. b) Welche Aufgaben sollen diese Ausbildungsteams übernehmen? Ausbildungsteams der Bundeswehr (Mobile Training Teams) unterstützen die Vorbereitung nationaler Kontingente für Einsätze in Friedensmissionen der Vereinten Nationen, mit dem Ziel, die Ausbildungsstandards der Vereinten Nationen zu erreichen. c) Sind bereits Ausbildungsteams von den VN angefragt worden? Es sind bisher keine Ausbildungsteams (Mobile Training Teams) der Bundeswehr durch die Vereinten Nationen angefragt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8264 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viele sogenannte Startup Kits (mobile Bürocontainer inklusive Ausrüstung ) stellt die Bundesregierung den VN zur Verfügung? Sind bereits Startup Kits ausgeliefert worden, und wenn ja, wie viele? Eine vorläufige Einschätzung der Vereinten Nationen geht davon aus, dass von dem durch die Bundesregierung zugesagten Betrag bis zu sechs start-up kits beschafft werden können. Der Betrag wird in Abstimmung mit den Vereinten Nationen noch im 1. Halbjahr 2016 überwiesen. Eine Auslieferung von start-up kits ist noch nicht erfolgt. 6. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan, UNMISS), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015 eine Erhöhung auf bis zu 20 Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss? Mit Stand 3. April 2016 sind neun deutsche Polizistinnen und Polizisten aus Bund und Ländern in die Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan, UNMISS) sekundiert. 7. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali, MINUSMA), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015 eine Erhöhung auf bis zu 20 Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss? Mit Stand 3. April 2016 sind 19 deutsche Polizistinnen und Polizisten in die Mission der Vereinten Nationen in Mali (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali, MINUSMA) sekundiert. 8. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der Mission der Vereinten Nationen in Somalia (United Nations Assistance Mission in Somalia, UNSOM), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015 eine Beteiligung mit bis zu fünf Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss? Der Auswahlprozess für geeignete deutsche Polizistinnen und Polizisten für eine Verwendung in der Mission der Vereinten Nationen in Somalia (United Nations Assistance Mission in Somalia, UNSOM) ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 9. Wie hoch ist der Anteil der deutschen Polizistinnen und Polizisten bei der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (United Nations Stabilization Mission in Haiti, MINUSTAH), nachdem das Kabinett am 7. Oktober 2015 eine Beteiligung mit bis zu 20 Beamtinnen und Beamten der Polizei beschloss? Der Auswahlprozess für geeignete deutsche Polizistinnen und Polizisten für eine Verwendung in die Mission der Vereinten Nationen in Haiti (United Nations Stabilization Mission in Haiti, MINUSTAH) ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8264 10. Wie viele Polizistinnen und Polizisten befinden sich nach diesen Aufstockungen insgesamt in VN-Einsätzen? a) Plant die Bundesregierung darüber hinaus eine weitere Erhöhung ihres Engagements im Bereich der Polizeiarbeit? b) Wenn ja, in welchem Umfang? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10a bis 10c werden zusammengefasst beantwortet. Zusätzliche personelle oder materielle Unterstützungsleistungen erfolgen grundsätzlich auf Anfrage der VN und nach Einzelfallprüfung, im Rahmen freier Kapazitäten beziehungsweise. verfügbarer Ressourcen. Der Einsatz von zivilem und polizeilichem Personal richtet sich nach dem Bedarf der Vereinten Nationen und, vor allem hinsichtlich des Einsatzes von Polizistinnen und Polizisten, auch nach deren Verfügbarkeit. Der Bedarf – auch hinsichtlich einer etwaigen Erhöhung des Unterstützungsumfangs – wird in jedem Einzelfall seitens des Bundes und der Länder geprüft. Die Bundesregierung hat ihr personelles Engagement im Polizeibereich 2015 (vier Kabinettsbeschlüsse vom 7. Oktober 2015) bzw. im militärischen Bereich 2016 (Aufstockung Beteiligung an MINUSMA) signifikant ausgebaut. Aktuell ist keine weitere Aufstockung militärischer oder polizeilicher Kapazitäten oder die Beteiligung an zusätzlichen VN-Friedensmissionen geplant. Aus den Mitteln der „Ertüchtigungsinitiative“ werden 2016 Finanzmittel auch für Projekte zur Stärkung von VN-Friedensmissionen finanziert. Diese umfassen die Förderung von regionalen Trainingszentren in Afrika (École de Maintien de la Paix/Bamako, Kofi Annan Peacekeeping Training Center/Accra), die Finanzierung der unter Frage 5 thematisierten start-up kits sowie die Unterstützung des laufenden unabhängigen Reviews der VN-Polizei (Review of the UN Police Division ). 11. Wie weit sind die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2774 angekündigten Ressortabstimmungen sowie Gespräche des Bundes mit den Ländern in Bezug auf eine im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bund-Länder- Vereinbarung für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen gediehen? Die Ressortabstimmungen sowie die Gespräche des Bundes mit den Ländern dauern an. Sie finden derzeit im Rahmen der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ statt. 12. Um wie viel ziviles Personal handelt es sich, das laut Aussage des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer beim Peacekeeping Summit zugesagt wurde (Bundestagsdrucksache 18/6301)? Beim Peacekeeping-Summit hat die Bundesregierung die Bereitschaft erklärt, mehr ziviles Personal in VN-Friedensmissionen zu entsenden. Dies umfasst die Möglichkeit der Entsendung von THW-Kräften und von Experten im Bereich Krisenprävention und Mediation. Konkrete Zahlen wurden nicht genannt, da diese sich erst aus dem konkreten Bedarf und dem dann zugrundeliegenden Einsatz ergeben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8264 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Bis wann soll dieses Personal den VN zur Verfügung gestellt werden? Es wurde kein Datum in Aussicht gestellt; dies ist abhängig vom Bedarf der Vereinten Nationen und der Verfügbarkeit des Personals. b) Sind für diese Bereitstellung noch formale Hindernisse wie Ausbildung oder Rekrutierung notwendig? Die Bundesregierung bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF), die Zahl erfolgreicher Bewerbungen auf zivile Positionen in VN-Friedensmissionen zu erhöhen. Im Rahmen einer Reform des ZIF (Ausbau zu in einer vollwertigen Entsendeorganisation) soll dieses in die Lage versetzt werden, seine Aktivitäten zur Rekrutierung und Beratung von Bewerbern für VN-Friedensmissionen zu verstärken. Bestehende Aus- und Fortbildungsangebote der VN und des ZIF werden in diesem Zusammenhang verstärkt genutzt werden. 13. Haben die Zusagen Deutschlands, die im Zusammenhang mit dem Peacekeeping Summit gemacht wurden, Auswirkungen auf das Memorandum of Understanding zwischen Deutschland und den VN aus dem Jahr 2000? Die von Deutschland im Rahmen des Peacekeeping-Summit (2015) gemachten Zusagen haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Memorandum of Understanding (2000), durch welches den Vereinten Nationen militärische Beiträge für das UN Standby Arrangements System (UNSAS) angezeigt worden waren. Mittelbare Auswirkungen auf die Anzeige deutscher Peacekeeping-Fähigkeiten gegenüber den Vereinten Nationen könnten entstehen, wenn während des Peacekeeping Summit zugesagte Leistungen (z. B. Ausbildungsunterstützung) in das auf Seiten der Vereinten Nationen aus dem UNSAS heraus fortentwickelte Peacekeeping Capabilities Readiness System (PCRS) eingemeldet werden sollten . Ein entsprechender Prüfungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. 14. Welchen Beitrag verspricht sich die Bundesregierung von der Entsendung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) in Friedensmissionen? Die Anforderungen an modernes Peacekeeping haben sich gewandelt. Im Gegensatz zu den Anfängen des Peacekeeping als rein militärische Interventionen gehen in den heutigen komplexen Operationen die verschiedenen Phasen der Konfliktbewältigung mit einer engen Verzahnung von militärischen und zivilen Elementen fließend ineinander über. Die geforderte „Standing Engineering Capacity“ (SEC) soll den Ansprüchen der immer komplexer werdenden Situation in den Einsatzgebieten der VN-Friedensmissionen und den damit einhergehenden Kommunikations - und Infrastrukturaufgaben gerecht werden. Die SEC steht für eine operativ-technische Einsatzoption, um zur Vorbereitung von internationalen VN- Hilfseinsätzen schnell und gezielt Grundlagenarbeit vor Ort in den Bereichen Technik, Infrastruktur und Kommunikation zu leisten. Hauptaufgabe wird es sein, den Aufbau von Missionshauptquartieren, den jeweiligen Außenstellen und Camps zu begleiten und zu unterstützen. Der Bedarf der VN an schneller Mobilisierung technischer und logistischer Fähigkeiten, insbesondere zu Beginn von Friedensmissionen, ist immens; der Optimierungsbedarf der VN auf diesem Gebiet offenkundig. Ertüchtigung bei „rapid deployment“ und „standby capacities“ zählen zu den zentralen Empfehlungen des HIPPO-Berichts. Im konkreten Bedarfsfall kann das THW auf einen Pool hierfür geschulter und auslandseinsatzerfahrener Helferinnen und Helfer zurückgreifen. Die fachliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8264 Expertise dieser Einsatzkräfte erstreckt sich über ein weites Spektrum von Fähigkeiten , das das THW seit nunmehr über 50 Jahren in zahlreichen weltweiten Einsätzen aufgebaut und fortlaufend weiterentwickelt hat. Künftige THW-Einsätze zur Unterstützung von VN-Missionen können dazu beitragen, diese Kompetenzen weiter zu stärken. a) Wie kam es zu der Entscheidung, die Entsendung des THW mit Hilfe eines Rahmenabkommens mit dem Department of Field Support des VN- Sekretariats zu vereinbaren? Das Memorandum of Understanding (MoU) regelt insbesondere die Bereitstellung grundlegender technischer und logistischer Ressourcen und damit operativer Fähigkeiten, auf die die VN zur weltweiten Durchführung ihrer Friedensmissionen angewiesen sind. Daneben werden v.a. der rechtliche Status und die gesundheitliche Versorgung der entsandten THW-Einsatzkräfte erheblich verbessert. Die Frage des rechtlichen Status ist vor jedem möglichen Einsatz von zentraler Bedeutung und war deshalb grundlegend mit den VN zu vereinbaren, da es bisher keine eindeutige rechtliche Regelung für solche Einsätze gab. b) Nach welchen Maßgaben kann das Department of Field Support des VN- Sekretariats auf das THW zugreifen? Für einen konkreten Einsatz müsste das „Department of Field Support“ eine Anfrage stellen. Modalitäten, Arrangements, Prozeduren und Statusfragen für die Bereitstellung von Unterstützung würden durch missionsspezifische Vereinbarungen geregelt, die zusätzlich (neben dem bereits bestehenden MoU) geschlossen werden müssten. c) Wurde das THW bereits im Zuge dieser Vereinbarung angefragt? Bisher wurde noch keine offizielle Anfrage für einen THW-Einsatz gestellt. 15. In welcher Höhe wurden beim Peacekeeping Summit „substantielle finanzielle Beiträge für Initiativen der Vereinten Nationen zu Krisenprävention und Mediation“ zugesagt (Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 6. Oktober 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6301)? Ein konkreter Betrag wurde nicht genannt. a) Sind von diesen zugesagten Geldern bereits Mittel abgeflossen? b) Wenn ja, in welcher Höhe an welche Initiative? Im Dezember 2015 erfolgte eine Einzahlung in den Trust Fund der Abteilung für Politische Angelegenheiten des VN-Sekretariats (DPA) in Höhe von 1,5 Mio. Euro. mit der Zweckbestimmung die Mediationskapazitäten der VN zu stärken. Konkret soll er der „Mediation Support Unit“ der VN (angesiedelt bei UN DPA) zur Verfügung gestellt werden, um unter anderem deren „Standby Team“ zu unterstützen. Dies ist ein Team von international sehr erfahrenen Mediatorinnen und Mediatoren, dessen Mitglieder im Bedarfsfall kurzfristig in Vermittlungsteams der VN oder von Regionalorganisationen oder Staaten, die entsprechend bei den VN anfragen, entsendet werden können. Ebenfalls im Dezember 2015 erfolgte eine Einzahlung in den „Peacebuilding Fund“ in Höhe von 3,5 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8264 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antworten zu Fragen 15a und 15b wird verwiesen. 16. Plant die Bundesregierung, sich am Ausbau der Mediationskapazitäten der VN nur in finanzieller Hinsicht zu beteiligen oder sind auch andere Unterstützungsleistungen vorgesehen? Neben der finanziellen Unterstützung (siehe Antwort zu Frage 15b) besteht eine enge inhaltliche Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Vereinten Nationen im Bereich Mediation. Die Bundesregierung hat in ihrem Bestreben, die deutschen Mediationskapazitäten auszubauen, ihre Kontakte in diesem Bereich zu den Vereinten Nationen intensiviert. Vertreterinnen und Vertreter der „UN Mediation Support Unit“ stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Auswärtigen Amt, um gemeinsame Aktivitäten abzustimmen und zu koordinieren. Hierbei werden auch andere Unterstützungsleistungen (etwa die Entsendung von Fachpersonal) diskutiert . Darüber hinaus bespricht die Bundesregierung eine mögliche Unterstützung der VN-Mediationskapazitäten regelmäßig in ihren mediationsspezifischen Konsultationen mit anderen Staaten, so zum Beispiel mit Norwegen, der Schweiz und Finnland. 17. Welche Initiativen im Bereich der Krisenprävention hält die Bundesregierung für besonders unterstützenswert? Die Bundesregierung begrüßt, dass die Stärkung der Krisenprävention ein gemeinsames Merkmal der Ergebnisse aller drei VN-Reviews (Peacekeeping, Peacebuilding, Resolution 1325/Frauen, Frieden und Sicherheit) ist. Neben ihrem Engagement zur Stärkung der Mediationskapazitäten (siehe auch Antwort zu Frage 15a) wirbt die Bundesregierung darüber hinaus um mehr Verständnis für Peacebuildung als umfassendes Konzept zur Krisenprävention. Es ist der Ansatz der Bundesregierung Initiativen der VN zu unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, Krisenprävention verstärkt in die Arbeit der Peacebuilding Commission einzubringen entsprechend dem Ergebnis des Peacebuilding Reviews . Auch sollte die besondere Stärke des Peacebuilding Fund, sehr kurzfristig in konkretren Situationen Mittel bereitstellen zu können, künftig verstärkt genutzt werden, um auch krisenpräventive Maßnahmen zu fördern. 18. Welchen Analysen und Aussagen des HIPPO-Berichts legt die Bundesregierung ihre Entscheidung zugrunde, die Auswahl an Unterstützungsleistungen zu treffen, die sie vorgenommen hat? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 19. Warum legte die Bundesregierung am 28. September 2015 beim Peacekeeping Summit keine konkreten Zahlen ihrer Unterstützungsabsichten vor? Die Ankündigungen seitens der Bundesregierung haben sich – wie vom Veranstalter gewünscht – auf konkrete, kurzfristig umsetzbare Zusagen beschränkt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, Ziffer 5, verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8264 20. Bei welchen VN-geführten Missionen erwägt die Bundesregierung, entweder zusätzlich personelle oder materielle Kapazitäten einzubringen oder eine neue Beteiligung zu realisieren? a) Wenn ja, bei welchen? b) Wenn nein, warum nicht? Für die Fragen 20a und 20b wird auf die Antwort zu Frage 10a bis 10c verwiesen. 21. Welche Anfragen hat es von Seiten der VN seit Oktober 2014 an die Bundesregierung gegeben, VN-geführte Missionen personell oder materiell zu unterstützen, und wie hat die Bundesregierung auf welcher Grundlage darauf reagiert (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils begründen)? Mit Blick auf formelle Einzelanfragen der VN zu Polizei- und Militärkräften sowie Material für bestehende Missionen gilt Folgendes: Das Sekretariat der VN richtet in der Regel zunächst informelle Vorabanfragen an mehrere Mitgliedstaaten , um zu prüfen, ob die gewünschten Kapazitäten grundsätzlich zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung prüft diese Einzelanfragen sehr sorgfältig. Sie trifft ihre Entscheidung in einer Gesamtabwägung aller relevanten Faktoren, insbesondere mandatsrechtlicher Fragen, VN- und sicherheitspolitische Relevanz der Mission aus Sicht der Bundesregierung, Verfügbarkeit von geeignetem Personal für die spezifische Stelle, erwartbarer Mehrwert durch Einsatz deutschen Personals und Zeitlinien des angefragten Einsatzes. Im besagten Zeitraum konnte der Anfrage für die Nominierung eines militärischen Mitarbeiters (Rang: Major) in der VN-Mission UNMISS nicht entsprochen werden, da die Bewerbungsfrist zu eng gesetzt war. Der Anfrage der VN nach Gestellung eines Oberst zur Besetzung des Postens „Deputy Chief Service Delivery“ in der VN-Mission MINUSMA (April 2015) konnte wegen der Nicht-Verfügbarkeit entsprechenden Personals nicht entsprochen werden. Realisiert werden konnte die Anfrage nach einem VN-Militärbeobachter für das MINUSMA-Hauptquartier, der im Oktober 2015 seinen Dienst in Bamako antrat. Zudem hat Deutschland für die VN Mission MINUSMA die Besetzung des „Senior Military Observer“ (Rang: Oberst) ab Juni 2016 zugesagt. Anfragen der Vereinten Nationen nach einem „Rapid Deployment Infantry Battalion“ für die VN-Friedensmission MONUSCO (DR Kongo) vom Oktober 2014 sowie nach einem „Combat Convoy Battalion“ für die VN-Mission MINUSMA (Mali) vom August 2015 konnte nicht entsprochen werden, da die dort geforderten Fähigkeiten innerhalb der geforderten Zeitlinien und Personalumfänge nicht gestellt werden können. Die Bundesregierung erhielt im März 2015 die Anfrage nach einem Polizei-Spezialteam für die VN Mission im Südsudan (UNMISS), das ein Konzept für einen aktiven Ansatz zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in den Flüchtlingscamps der UNMISS entwickeln und implementieren könne. Ferner baten die VN die Bundesregierung für die Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA) im Mai 2015 um die Gestellung eines Polizei-Spezialteams zur Ausbildung der malischen Sicherheitskräfte für die Themenbereiche Transnationale Kriminalität, Terrorismusbekämpfung und Forensik an der Akademie der Nationalpolizei in Bamako. Die Bundesregierung entsprach beiden Ersuchen und entsandte im vierten Quartal 2015 jeweils fünf Polizeiexperten in die VN-Missionen UNMISS und MINUSMA. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8264 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Welche Gründe sprachen gegen ein Bundestagsmandat, das für die Entsendung zweiter Einzelpersonen für die Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2774 notwendig gewesen wäre? Bei den in Frage stehenden Stellen handelte es sich nicht um herausgehobene Positionen, deren Besetzung durch deutsches Personal einen substantiellen Mehrwert für die Mission oder den Entsender erbracht hätte. Die Mandatierung im Standard-Verfahren hätte einen unverhältnismäßig hohen administrativen und politischen Aufwand bedeutet. In der unter Frage 21 skizzierten Gesamtbetrachtung ist die Bundesregierung daher in diesem Fall zu dem Schluss gekommen, dass Aufwand und Nutzen einer Mandatierung in keinem vertretbaren Verhältnis standen. 23. Inwieweit könnte die Europäische Union die VN in der Anfangsphase einer Mission unterstützen (bitte detailliert darstellen, welche Verfahren für eine solche Unterstützung bestehen), und wie steht die Bundesregierung zu den vielfach geäußerten Ideen, dass die Europäische Union grundsätzlich insbesondere bei Beginn von VN-Missionen eine aktive Rolle bei der Herstellung einer „Anfangsbefähigung“ übernehmen könnte? Eine Möglichkeit bestünde im sog. „modularen Ansatz“, d. h. in der EU-seitigen Gestellung ganzer Komponenten von VN-Missionen. Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden politischen, operativen und rechtlichen Fragen zur Führungs - und Kommandostruktur sind gegenwärtig noch Gegenstand der Beratungen in den zuständigen EU-Gremien und auch zwischen dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und den Vereinten Nationen. Über eine mögliche aktive Rolle der EU bei der Herstellung einer „Anfangsbefähigung“ einer VN-Mission wird daher im konkreten Einzelfall auch unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Fähigkeiten zu entscheiden sein. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen EU und VN im Peacekeeping birgt aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich das Potenzial für eine Effektivitäts- und Effizienzsteigerung und liegt somit im Interesse beider Organisationen. 24. Existiert der in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2774) angekündigte Rahmenvertrag zwischen Europäischer Union und VN für die Zusammenarbeit im Krisenmanagement mittlerweile? a) Wenn ja, welche Inhalte umfasst er? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 24a und 24b werden zusammengefasst beantwortet: Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini ist vom Rat zu Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen im Krisenmanagement ermächtigt worden. Dieses Abkommen wird derzeit noch verhandelt und soll den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Infrastruktur und das Teilen von Leistungen zwischen den Organisationen bieten, um die EU-VN-Kooperation in Einsatzgebieten durch schnellere Bereitstellung, Kostenersparnisse und Effizienzsteigerungen zu erleichtern. Verhandelt werden allgemeine Eckpunkte der Zusammenarbeit beispielsweise zum Schutz von Personal und Stützpunkten, zur Logistik sowie zur Übernahme von Ausrüstung und Infrastruktur. Darüber hinaus ist am 18. Januar 2016 ein Verwaltungsabkommen zum Austausch von Verschlusssachen zwischen der EU und den VN in Kraft getreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8264 25. Wurde das EU-VN Steering Committee, das die EU-VN-Zusammenarbeit stärken und die Instrumente der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Unterstützung der friedenserhaltenden Maßnahmen der VN ausbauen soll, genutzt, um im Vorfeld des Peacekeeping Summit Absprachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und ihren möglichen Beiträgen zu treffen? Beim EU-VN-Lenkungsausschuss („Steering Committee“) handelt es sich um einen halbjährlich tagenden hochrangigen Konsultationsmechanismus zwischen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und dem VN-Sekretariat. Die EU-Mitgliedstaaten sind im „Steering Committee“ nicht vertreten, sie werden aber über die Ergebnisse der Sitzungen unterrichtet. Nicht alle EU-Mitgliedstaaten hatten Einladungen zum Peacekeeping Gipfel erhalten . EU-Ratspräsident Tusk hat jedoch im Namen der EU die fortdauernde Unterstützung für die VN im Bereich Peacekeeping unterstrichen. 26. Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der „Leitlinien für Beiträge der Bundeswehr im Rahmen der Friedenssicherung der Vereinten Nationen“, und zu welchem Ergebnis sind im Einzelnen die darin aufgeführten Prüfungen gekommen (bitte einzeln aufgeschlüsselt darlegen und jeweils den anvisierten Zeitplan aufzeigen)? Der Stand der Umsetzung der „VN-Leitlinien des Bundesministerium der Verteidigung “ ist in den einzelnen Handlungsfeldern wie folgt: - Personalstrategie: Ein Verwendungsaufbaukonzept, das Tätigkeiten bei den Vereinten Nationen angemessen berücksichtigt, fördert und darauf vorbereitet, wird erarbeitet. Voraussichtlicher Abschluss im Jahr 2016. - Peacekeeping-Präsenz: Mit der erweiterten Beteiligung der Bundeswehr an der VN-Friedensmission MINUSMA (Mali) erfolgt eine signifikante Stärkung der deutschen Präsenz in VN-geführten Friedensoperationen. Daneben ist die Bundeswehr an folgenden VN-Missionen beteiligt: United Nations Interim Force in Lebanon – UNIFIL (Libanon), United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara – MINURSO (Westsahara), United Nations-African Union Hybrid Mission in Darfur – UNAMID (Darfur, Sudan), United Nations Mission in South Sudan – UNMISS (Südsudan), United Nations Mission in Liberia – UNMIL (Liberia; bis Juni 2016). - Ausbildungsverbund: Konzeptionelle Grundzüge werden durch das Bundesministerium der Verteidigung und fachlich zuständige Ausbildungseinrichtungen (insbes. Bundesakademie für Sicherheitspolitik, Führungsakademie der Bundeswehr und VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr) erarbeitet. - Peacekeeping-Reform: Reformvorschläge des Bundesministeriums der Verteidigung sind Bestandteil der deutschen Zusagen im Rahmen des „Leaders’ Summit on Peacekeeping“ (New York, 28. September 2015) und werden schrittweise umgesetzt (siehe auch Antworten zu Fragen 3, 4 und 5). Die in den „Leitlinien für Beiträge der Bundeswehr im Rahmen der Friedenssicherung der Vereinten Nationen“ enthaltenen Prüffragen sind allgemein handlungsleitend für die jeweiligen Aufgabenfelder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8264 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Wie sieht der Gesamthaushalt für und der deutsche Beitrag an friedenserhaltenden Maßnahmen der VN seit dem 1. Juli 2015 aus (bitte tabellarisch darstellen )? Gesamthaushalt der friedenserhaltenden Maßnahmen der Vereinten Nationen, 01.07.2015 bis 30.06.2016 Ausgaben/Einnahmen 8.256.748.900 US-Dollar/ 179.538.900 US-Dollar Gesamthaushalt der friedenserhaltenden Maßnahmen der Vereinten Nationen, netto, 01.07.2015 bis 30.06.2016 8.077.150.600 US-Dollar deutscher Beitrag vom 01.07. - 31.12.2015 (gem. Beitragssatz 2013-15 von 7,141 %) 288.394.662 US-Dollar deutscher Beitrag vom 01.01. – 30.06.2016 (gem. Beitragssatz 2016-18 von 6,389 %) 258.024.576 US-Dollar deutscher Gesamtbeitrag zum Haushaltsjahr 2015/16 der friedenserhaltenden Missionen 546.419.238 US-Dollar * Die Beitragssätze, zu denen die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zum Haushalt beitragen, werden alle drei Jahre neu verhandelt. Zuletzt wurde Ende 2015 der für die Jahre 2016-18 geltende Beitragssatz neu festgelegt. Im Haushaltsjahr vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 laufenden Haushaltsjahr finden daher zwei Beitragssätze Anwendung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333