Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8280 18. Wahlperiode 27.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7965 – Der EU-Beitrittskandidat Serbien und die NATO V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Serbien ist seit März 2012 EU-Beitrittskandidat. Der Beginn von Verhandlungen mit der Europäischen Union erfolgte am 21. Januar 2014 mit der ersten Beitrittskonferenz . Auch die aktuelle serbische Regierung drängt auf eine möglichst rasche EU-Mitgliedschaft ihres Landes. Dabei hofft Regierungschef Aleksandar Vučić darauf, dass Serbien bis zum Jahr 2019 alle Bedingungen für einen Beitritt erfüllen werde. Sollte das Land neues Mitglied werden, würde die Europäische Union um rund 7,2 Millionen Einwohner wachsen. Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht nach wie vor das Kosovo, das sich im Jahr 2008 nach Auffassung der Fragesteller unter Bruch des Völkerrechts von Serbien abgespalten hat. Die Europäische Union sei nicht mehr bereit, ein Mitglied aufzunehmen, das wie Serbien Grenzprobleme mit Nachbarn habe, so EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn (www.spiegel.de/politik/ausland/serbien-will-in-die-eubeitrittsverhandlungen -haben-begonnen-a-1067816.html). Am 18. März 2015 – wenige Tage vor dem Jahrestag des Beginns der NATO-Luftangriffe auf die damalige Bundesrepublik Jugoslawien, die ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats am 24. März 1999 begannen – unterzeichnete Serbien den Individuellen Partnerschaftsaktionsplan (Individual Partnership Action Plan, IPAP) mit der NATO. Dieser räumt NATO-Truppen zahlreiche Rechte ein. So können sie sich bei Bedarf frei durch Serbien bewegen, sie unterliegen nicht dem serbischen Recht und dürfen zeitlich befristet serbische militärische Infrastruktur benutzen (http://derstandard.at/2000013555362/ Serbiens-Weg-in-die-EU-fuehrt-ueber-die-NATO). Das nun vom serbischen Parlament ratifizierte Abkommen hat für eine heftige öffentliche Debatte in Belgrad und für Proteste der Bevölkerung gesorgt. Auch aus Russland gibt es besorgte Reaktionen (www.dw.com/en/serbia-caughtbetween -nato-and-russia/a-19078624). Insbesondere nachdem es Russland in den vergangenen Jahren gelungen ist, seine Beziehungen zu Serbien auszubauen . Russland ist nicht nur drittgrößter Handelspartner nach Italien und Deutschland und ein wichtiger Investor. Moskau und Belgrad haben am 24. Mai 2013 eine „Strategische Partnerschaft“ geschlossen, in deren Rahmen die russische Seite milliardenschwere Investitionen und Kredite zugesagt hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8280 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zudem ist am 13. November 2013 ein zunächst auf 15 Jahre angelegtes Militärabkommen unterzeichnet worden. Es sieht unter anderem die Ausbildung serbischer Offiziere in Russland, eine engere Kooperation der Streitkräfte und der Generalstäbe und gemeinsame Manöver vor. Seit dem Jahr 2013 ist Serbien auch ständiger Beobachter der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS). Als im November 2015 über Syrien ein russischer Kampfjet durch die türkische Luftwaffe abgeschossen wurde, solidarisierte sich der serbische Präsident Tomislav Nikolić mit Russland und warf der Türkei vor, einen Krieg zwischen der NATO und Russland provozieren zu wollen. Dabei führte er die zahlreichen Luftverletzungen der Türkei gegenüber Griechenland an, die keine derart schwere Reaktion seitens Griechenlands hervorriefen (www. hurriyetdailynews.com/serbian-politicians-remark-unfortunate.aspx?PageID=23 8&NID=93214&NewsCatID=351). Vor diesem Hintergrund hatte sich Serbien auch geweigert, sich an den EU- Sanktionen gegen Russland zu beteiligen. Dass Serbien EU-Kandidat und enger russischer Verbündeter ist, passt Brüssel aus Sicht der Fragesteller nicht ins Konzept. Deshalb übte die Europäische Union Druck auf den Beitrittskandidaten aus und gab vor, Serbien sei rechtlich verpflichtet, die verhängten EU-Strafmaßnahmen gegen Russland mitzutragen bzw. umzusetzen (www.spiegel.de/ politik/ausland/ukraine-krise-eu-fordert-russland-sanktionen-von-serbien-a-10 03988.html). Dass diese Forderung keine Rechtsgrundlage hat, musste auch die Bundesregierung eingestehen (www.handelsblatt.com/politik/international/ aussenpolitik-in-serbien-berlin-widerspricht-bruessel-bei-russland-sanktionen/ 11092702.html). Meinungsumfragen zufolge sind 46,4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Serbiens für eine EU-Mitgliedschaft, 63,1 Prozent für einen Bund mit Russland und 72,9 Prozent gegen eine Mitgliedschaft in der NATO (derstandard.at/ 2000024679895/Vucics-serbischer-Spagat-zwischen-Moskau-und-EU). 1. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Kosovo auf der Grundlage der serbischen Verfassung unverändert als Bestandteil Serbiens angesehen wird und die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008 durch Serbien nicht anerkannt wird? Kosovo wird in der serbischen Verfassung als autonome Provinz Serbiens beschrieben . Serbien erkennt die Unabhängigkeitserklärung Kosovos vom 17. Februar 2008 nicht an. Das Verhältnis Kosovos zur Bundesrepublik Jugoslawien wurde im Jahr 1999 durch die zur Überwindung des Kosovo-Konflikts unter Kapitel VII der VN-Charta ergangene Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen neu definiert. Im Jahr 2010 stellte der Internationale Gerichtshof zudem fest, dass die Unabhängigkeitserklärung Kosovos nicht gegen Normen des Völkerrechts verstieß. Seit der Unabhängigkeitserklärung Kosovos im Jahr 2008 hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Kosovo völkerrechtlich anerkannt. 2. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Rahmen einer Eröffnung des Beitrittskapitels 35 über die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo zwar keine direkte Anerkennung des Kosovo, aber Schritte verlangt werden, die Serbien unternehmen müsste, die zu einer indirekten Anerkennung führen (derstandard.at/2000023970905/Serbiens-Praesidentverliert -Geduld-mit-EU)? Der von der EU und Serbien im Januar 2014 beschlossene Verhandlungsrahmen verlangt bis zum Ende der Beitrittsverhandlungen eine umfassende Normalisie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8280 rung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo in Form eines rechtlich verbindlichen Abkommens. Eine Anerkennung Kosovos durch Serbien wird im Verhandlungsrahmen nicht gefordert. 3. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass die serbische Regierung bei ihren EU-Integrationsbemühungen darauf beharrt, dass eine EU-Mitgliedschaft nicht von einer Anerkennung des Kosovo abhängig gemacht wird (http://goo.gl/8PEO13)? Die serbische Regierung schließt eine völkerrechtliche Anerkennung Kosovos gegenwärtig aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, wie die russische Bereitschaft zu nachhaltiger Unterstützung über die Kosovo-Frage hinaus von der serbischen Führung eingeschätzt wird? Die Bundesregierung hat keine gesicherten Kenntnisse über Einschätzungen der serbischen Führung hierzu. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), ob bei einem US-Luftangriff gegen die islamistische Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Libyen in der Nacht zum 19. Februar 2016 auch zwei im November 2015 entführte serbische Diplomaten getötet wurden, wie es die serbische Regierung dem US-Militär vorwirft (dpa vom 21. Februar 2016)? Die Bundesregierung hat keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse hierzu. Insbesondere ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob die entführten serbischen Diplomaten tatsächlich durch US-Luftangriffe ums Leben gekommen sind. 6. Welche Auswirkungen hatte nach Einschätzung der Bundesregierung die serbische Erlangung des Beobachterstatus in der OVKS auf die Sicherheitslage auf dem Balkan? Nach Einschätzung der Bundesregierung hatte die serbische Erlangung des Beobachterstatus ‘ in der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS) keine konkreten Auswirkungen auf die Sicherheitslage auf dem Balkan. 7. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mehr als zwei Drittel der Serben gegen eine Mitgliedschaft in der NATO sind und deshalb im IPAP festgeschrieben ist, eine umfassende Werbekampagne für die NATO zu starten (http://derstandard.at/2000013555362/Serbiens-Weg-in-die-EU-fuehrt-ueberdie -NATO)? Verschiedene veröffentlichte Meinungsumfragen legen nahe, dass der Anteil derjenigen Serben, die eine NATO-Mitgliedschaft ablehnen, sich in der genannten Größenordnung bewegt. Detailliertere eigene Kenntnisse hierzu hat die Bundesregierung nicht. Die Frage einer NATO-Mitgliedschaft spielt im Individuellen Partnerschaftsaktionsplan (Individual Partnership Action Plan – IPAP) keine Rolle. Er stellt den generellen Kooperationsrahmen zwischen Serbien und NATO dar. Dazu gehört auch, im Rahmen der serbischen Öffentlichkeitsarbeit über die Themen serbische Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8280 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sicherheits- und Verteidigungspolitik einschließlich der NATO-Serbien-Kooperation , zu informieren. Dies entspricht der gängigen Ausgestaltung von Abkommen zwischen der NATO und Partnerstaaten. 8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass durch den IPAP Serbiens mit der NATO den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden, wie a) sich bei Bedarf frei durch Serbien bewegen zu können, b) nicht dem serbischen Recht zu unterliegen, und c) zeitlich befristet serbische militärische Infrastruktur benutzen zu dürfen? Die Fragen 8a bis 8c werden zusammengefasst beantwortet. Der IPAP ist ein Grundlagendokument der Partnerschaftspolitik, das gemeinsame Ziele der Zusammenarbeit zwischen Serbien und der NATO im Rahmen einer „Partnerschaft für den Frieden“ (PfP) definiert, jedoch keine rechtlichen Regelungen vornimmt oder Rechte einräumt. Im Jahr 2015 ist Serbien dem Truppenstatut für die Staaten der Partnerschaft für den Frieden beigetreten. Dabei handelt es sich um ein Standardabkommen, dem einzelne PfP-Staaten beitreten können und das den Status der Truppen wechselseitig regelt. Das Abkommen verweist in Artikel I auf die grundsätzliche Anwendung der Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts durch die PfP-Staaten. Entsprechend Artikel IX NATO-Truppenstatut prüft der Aufnahmestaat Reiseerleichterungen wohlwollend, er übernimmt die Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu treffen, benötigte Liegenschaften, Einrichtungen und Leistungen zur Verfügung zu stellen. Entsprechend Artikel II NATO-Truppenstatut hat die Truppe die Pflicht, das Recht des Aufnahmestaates zu achten. 9. Inwieweit sieht die Bundesregierung ein Spannungsverhältnis zwischen dem IPAP und der vom serbischen Parlament gesetzlich festgeschriebenen Neutralität Serbiens (www.b92.net/eng/news/politics.php?yyyy=2016&mm=01 &dd=05&nav_id=96603)? Serbien definiert im Individuellen Partnerschaftsaktionsplan (IPAP) das Ziel, im Einklang mit nationalen Interessen die Zusammenarbeit mit der NATO und anderen Ländern der Partnerschaft für den Frieden intensivieren zu wollen. Es gibt zudem mehrere Länder, die sich zu einer Bündnisneutralität bekennen und gleichzeitig Partnerschaftsbeziehungen mit der NATO pflegen, so zum Beispiel die Schweiz, Österreich, Finnland oder die Republik Moldau. 10. Inwieweit stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Bindungen zu Russland in Bereichen der Rüstungskooperation, der militärischen Ausbildung oder des Katastrophenschutzes dem Wunsch Serbiens nach verstärkter Kooperation mit der NATO, vor allem in den Bereichen Ausbildung und Standardisierung , entgegen? Die NATO verfolgt eine nachfrageorientierte Partnerschaftspolitik, in der jedes Partnerschaftsland selbst entscheidet, in welchen Bereichen es seine Zusammenarbeit mit der NATO intensiviert und in welchen Bereichen es mit dritten Staaten kooperiert. Serbien ist im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden bestrebt, seine Interoperabilität und Fähigkeiten weiter auszubauen und signalisiert dies durch die Teilnahme an EU- und VN-geführten Operationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8280 11. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des serbischen Präsidenten Tomislav Nikolić, dass eine verbesserte russisch-serbische Militärkooperation nicht im Widerspruch mit den EU-Ambitionen Serbiens steht (www.huffingtonpost. com/samuel-ramani/why-russia-is-tightening-_b_9218306.html)? Die Bundesregierung kann weder bestätigen, dass sich die russisch-serbische Militärkooperation verbessert habe, noch kennt sie das konkrete Statement von Präsident Nikolić, auf das sich die Huffington Post bezieht. Grundsätzlich steht eine Zusammenarbeit mit Russland, auch im militärischen Bereich, einer EU-Mitgliedschaft nicht entgegen. Allerdings hat Serbien sich als Beitrittskandidat verpflichtet , seine Außen- und Sicherheitspolitik bis zum Beitritt zunehmend an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU anzupassen. 12. Waren oder sind serbische Militärangehörige – beispielsweise im Rahmen des Lehrgangs internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI) – an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit dem Jahr 2000 beteiligt? Wenn ja, welche, und wie viele Angehörige der serbischen Streitkräfte waren an welchen Ausbildungsprogrammen beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)? Seit dem Jahr 2003 sind Angehörige der serbischen Streitkräfte über die sogenannte Militärische Ausbildungshilfe an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr beteiligt. Im Zeitraum von 2003 bis 2006 fand diese Ausbildung im Rahmen der Staatenunion Serbien und Montenegro statt, daher ist für diesen Zeitraum keine Unterscheidung zwischen serbischen und montenegrinischen Angehörigen der Streitkräfte möglich. Angehörigen der Streitkräfte der Republik Serbien wurde erstmals 2006 Militärische Ausbildungshilfe gewährt. Diese findet als kostenfreies, einseitiges Angebot im Rahmen der bilateralen Kooperation an Ausbildungseinrichtungen und Truppenteilen der Bundeswehr in Deutschland statt. Die im Folgenden aufgeführten Zahlen beziehen sich jeweils auf die Projektjahre, in denen der militärische Anteil der Ausbildung begann. Der Anteil der Sprachausbildung kann bereits im vorhergehenden Kalenderjahr begonnen haben. Ausbildungen können sich dabei über mehrere Kalenderjahre erstrecken. 2003 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 2004 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 1 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal 1 x Truppenausbildung 1 x Ausbildung Wehrrecht 1 x Fortbildung für Sprachlehrer 3 x Ausbildung Rüstungskontrolle 2005 3 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 1 x Truppenausbildung 1 x Ausbildung Wehrrecht 3 x Ausbildung Rüstungskontrolle 3 x Fortbildung für Sprachlehrer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8280 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2006 3 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 1 x Truppenausbildung 1 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal 4 x Ausbildung Rüstungskontrolle 2 x Fortbildung für Sprachlehrer 2007 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 2 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal 1 x Truppenausbildung 5 x Ausbildung Haushaltswesen 2 x Ausbildung Rüstungskontrolle 2 x VN-Ausbildung 2008 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 1 x Truppenausbildung 4 x Ausbildung Haushaltswesen 2 x Ausbildung Rüstungskontrolle 2 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal 2009 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 3 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal 2 x Ausbildung Rüstungskontrolle 2010 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 4 x Ausbildung Haushaltswesen 2 x VN-Ausbildung 2011 1 x VN-Ausbildung 2012 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 1 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal 1 x Hospitation Militärgeschichte 2 x VN-Ausbildung 2013 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 2 x VN-Ausbildung 2014 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 2 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal 2 x Ausbildung Rüstungskontrolle 2 x VN-Ausbildung 2015 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung 2 x VN-Ausbildung 2016 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8280 13. Inwieweit leistete die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 – auch außerhalb von Mehrjahresprogrammen – jeweils so genannte Ausstattungs- und Ausbildungshilfe bzw. Unterstützungsleistungen durch das a) Bundeskriminalamt (BKA), b) Auswärtige Amt (bitte nach genauer Hilfeart, Kosten und Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 13a und 13b werden zusammengefasst beantwortet. Im Bundeskriminalamt (BKA) werden mit Blick auf bestehende Regelungen zu Aufbewahrungsfristen lediglich Unterstützungsleistungen der polizeilichen Aufbauhilfe ab dem 1. Januar 2010 vorgehalten. Seit diesem Zeitpunkt beteiligte sich das BKA an nachfolgenden EU-finanzierten Projekten/Einzelmaßnahmen zu Gunsten Serbiens (SRB): Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten Projekt „Fight Against Organised Crime, in particular Illicit Drug Trafficking and the Prevention of Terrorism – DET ILECUs II“ 01.02.2011 31.10.2012 EU - Arbeitsbesuch TAIEX Hospitation im Bereich SIRENE 17.05.2010 20.05.2010 EU - Darüber hinaus führte das BKA im Zeitraum Januar 2010 bis März 2016 insgesamt acht Maßnahmen der bilateralen polizeilichen Aufbauhilfe zu Gunsten Serbiens durch. Diese können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten Arbeitsbesuch Hospitation im Bereich Personenschutz 16.02.2010 18.02.2010 0624 68701 1684,81 Euro Arbeitsbesuch Informationsaustausch im Bereich Personenschutz 19.10.2010 20.10.2010 0624 68701 - Arbeitsbesuch Informationsaustausch im Bereich Personenschutz 09.05.2011 12.05.2011 0624 68701 1234,24 Euro Lehrgang Fahrsicherheitstraining im Bereich Personenschutz 26.09.2011 30.09.2011 0624 68701 6350,62 Euro Arbeitsbesuch Unterstützung der Neuausrichtung /Umstrukturierung der serbischen Terrorismusdienststelle 23.06.2014 27.06.2014 0624 68701 8613,85 Euro Arbeitsbesuch Informationsaustausch im Bereich Bekämpfung der Organisierten Kriminalität 29.09.2014 01.10.2014 0624 68701 2804,96 Euro Arbeitsbesuch Hospitation im Bereich Bekämpfung der Organisierten Kriminalität 25.01.2016 29.01.2016 0624 68701 841,40 Euro Stipendiat Vorbereitungs-/Basismodul 2015/2016 03.07.2015 30.04.2016 0624 68701 5135,13 Euro (2015) 2810,64 Euro (2016) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8280 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Seitens des Auswärtigen Amtes hat es seit 2000 keine Ausbildungs- oder Ausstattungshilfe für Serbien gegeben. 14. Auf welcher Grundlage erfolgt die militärische und wehrtechnische Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Streitkräften Serbiens, und welche Maßnahmen und Projekte sind im Rahmen dieser Zusammenarbeit in den nächsten Jahren geplant? Die Grundlage für die militärische und wehrtechnische Zusammenarbeit bildet ein Regierungsabkommen von April 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Staatenunion Serbien und Montenegro über die Kooperation im Bereich der Verteidigung. Derzeit findet auf serbischen Wunsch eine Abstimmung über dessen Ersetzung durch ein ähnliches Regierungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Serbien statt. Grundlage für die Ausbildung von Angehörigen der serbischen Streitkräfte im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe ist die „Zentrale Dienstvorschrift A-325/1 VS-NfD Militärische Ausbildungshilfe“. Militärische Ausbildungshilfe (MAH) für Nicht-NATO-/EU-Staaten wird im Rahmen freier Kapazitäten auf Grundlage der jährlich aktualisierten militärpolitischen Schwerpunktsetzung gewährt . Für jedes Vorhaben wird gemäß der geltenden Richtlinien ein Projekterlass als Einzelvereinbarung verfügt. Die Ausbildungen erfolgen in Abhängigkeit der vereinbarten Projektziele als Führer und Spezialisten in den Truppenteilen und Ausbildungseinrichtungen aller Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche der Bundeswehr. In 2015 liefen - wie in Beantwortung der Frage 12 dargestellt – drei bilaterale Ausbildungsmaßnahmen, in 2016 fand bisher eine Ausbildungsmaßnahme statt, sechs weitere sind geplant (vier Ausbildungen Rüstungskontrolle und zwei VN-Ausbildungen). Die Planungen für 2017 sind noch nicht abgeschlossen , daher können hier noch keine Aussagen getätigt werden. Neben der Militärischen Ausbildungshilfe werden im Rahmen der sogenannten bilateralen Jahresprogramme kürzere Einzelmaßnahmen von einer Dauer bis zu 14 Tagen zusammengefasst; dazu gehören zum Beispiel Experten- und Fachgespräche , Informationsbesuche, Personalaustausche und Hospitationen, Übungsteilnahmen und -beobachtungen sowie Seminare und Konferenzteilnahmen. Ein bilaterales Jahresprogramm mit Serbien und Montenegro findet seit 2003 statt. Nach der Auflösung der Staatenunion wird die Republik Serbien seit 2007 allein betrachtet. Die Maßnahmen im Rahmen des bilateralen Jahresprogrammes werden jeweils jährlich mit dem Partnerland abgestimmt und sind auf Reziprozität ausgelegt, das heißt jeweils die Hälfte der Maßnahmen findet in der Bundesrepublik Deutschland sowie im jeweiligen Partnerland statt. Das bilaterale Jahresprogramm für 2016 mit der Republik Serbien beinhaltet 15 Fach- und Expertengespräche, drei Konferenzteilnahmen, vier Einweisungen bzw. Personalaustausche, einen Informationsbesuch und eine Übungsbeobachtung . Inhalte sind Sicherheitspolitik, Streitkräfteplanung, Presse-/Informationswesen , Personalwesen, Sanitätsdienst, ABC-Abwehr, Heer, Offiziersausbildung, Rüstungskontrolle, Logistik, Einsatzführung, Haushalt, Wehrrecht und Militärgeschichte . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8280 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) über die Aktivitäten des russischen humanitären Zentrums in der südserbischen Stadt Niš (www.euractiv.com/section/global-europe/news/russiaopens -humanitarian-base-in-serbia/)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird das humanitäre Zentrum in Nis gemeinsam von Serbien und Russland geführt. Dem Zentrum stehen ein serbischer Direktor und ein russischer Co-Direktor vor. Rund 35 Personen bilden die reguläre zivile Belegschaft. Die Hälfte davon sind russische Staatsbürger. Das Zentrum ist überregional zuständig für die Koordinierung von Hilfseinsätzen bei Katastrophen. 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer im November 2015 abgehaltenen Konferenz, an welcher serbische, transnistrische und russische Politikerinnen und Politiker teilnahmen (www.infotag.md/rebelion-en/ 213627/)? Die Bundesregierung hat hierzu keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die für September 2015 geplante belarussisch-serbisch-russische Militärübung „Slawische Bruderschaft “ (www.balkaninsight.com/en/article/eu-opposes-to-serbia-s-militarydrills -with-russia-08-18-2015-1)? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“* eingestuft und wird als separater Anhang verschickt. 18. An welchen weiteren Militärmanövern Russlands waren nach Kenntnis der Bundesregierung Serbien in den Jahren seit 2000 mit welchen militärischen Kräften beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung beschränkte sich die militärische Kooperation Russlands mit Serbien seit der Auflösung des Warschauer Paktes auf die vereinzelte Teilnahme serbischer Offiziere an Generalstabslehrgängen in Moskau und Besuche von russischen Partnerverbänden. Im Jahr 2014 fand erstmals ein gemeinsames militärische Manöver serbischer und russischer Kräfte statt („SREM 2014“ - Antiterrorübung in Serbien vom 7. bis 14. November 2014). Im Jahr 2015 folgte die Übung „Slavyanskoye Bratstvo“ (Antiterrorübung in Russland vom 2. bis 5. September 2015) und „BARS 2015“ (Flugtraining für serbische und russische Jagdpiloten- bzw. Hubschrauberbesatzungen in Russland vom 2. bis 9. Oktober 2015). 19. An welchen weiteren Militärmanövern Russlands plant nach Kenntnis der Bundesregierung Serbien sich im Jahr 2016 mit welchen militärischen Kräften zu beteiligen? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung plant Serbien im Jahr 2016 die Teilnahme an der Übung „Slavyanskoye Bratstvo 2016“ in Serbien Ende September * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8280 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2016 (russisch-weißrussisch-serbische Antiterrorübung mit vergleichbarer Truppenbeteiligung wie im Jahr 2015; siehe Antwort zu Frage 18. Im Anschluss ist ein mehrtätiges Flugtraining „BARS 2016“ mit russischen und serbischen Jagdpiloten - bzw. Hubschrauberbesatzungen in Serbien geplant. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beteiligten militärischen Kräfte der Republik Serbien an dem hauptsächlich durch die 173. US-Luftlandebrigade (Hauptquartier Vicenza, Italien) jährlich durchgeführten Manöver „Saber Junction“ mit fast 5 000 Teilnehmern aus Armeen von NATO-Mitgliedern und europäischen Partnerländern auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels der U.S. Army in Südostdeutschland vom 31. März bis 24. April (www.eur.army.mil/SaberJunction/), und welche Fähigkeiten einzelner Verbände sollen in welchen konkreten Einsätzen bei diesem Militärmanöver simuliert und trainiert werden? Serbische Streitkräfte waren an der Übung SABER JUNCTION mit 100 Infanterie -Soldatinnen und -Soldaten beteiligt. Die Übungsinhalte und -ziele werden jeweils durch den Ausrichter, in diesem Fall die USA, in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Verbänden festgelegt. Hierzu liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen vor. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beteiligten militärischen Kräfte der Republik Serbien an dem vom 4. bis zum 24. August 2015 auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels der U.S. Army in Südostdeutschland durchgeführten Manöver „Allied Spirit II“ mit fast 5 000 Teilnehmern aus Armeen von NATO-Mitgliedern und europäischen Partnerländern (www.eur.army.mil/SaberJunction/), und welche Fähigkeiten einzelner Verbände sollten in welchen konkreten Einsätzen bei diesem Militärmanöver simuliert und trainiert werden? Serbische Streitkräfte waren an der Übung ALLIED SPIRIT II mit 30 Infanterie- Soldatinnen und -Soldaten beteiligt. Die Übungsinhalte und -ziele werden jeweils durch den Ausrichter, in diesem Fall die USA, in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Verbänden festgelegt. Hierzu liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen vor. 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beteiligten militärischen Kräfte der Republik Serbien an dem vom 1. Mai bis 26. Juni 2015 auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels der U.S. Army in Südostdeutschland durchgeführten Manöver „Combined Resolve IV“ mit fast 5 000 Teilnehmern aus Armeen von NATO-Mitgliedern und europäischen Partnerländern (www.eur.army.mil/SaberJunction/), und welche Fähigkeiten einzelner Verbände sollten in welchen konkreten Einsätzen bei diesem Militärmanöver simuliert und trainiert werden (www.army.mil/article/146991/)? Serbische Streitkräfte waren an der Übung COMBINED RESOLVE IV mit 100 Infanterie-Soldatinnen und -Soldaten beteiligt. Die Übungsinhalte und -ziele werden jeweils durch den Ausrichter, in diesem Fall die USA, in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Verbänden festgelegt. Hierzu liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8280 23. An welchen weiteren multinationalen Militärmanövern von NATO-Staaten war nach Kenntnis der Bundesregierung Serbien in den Jahren seit 2000 mit welchen militärischen Kräften beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)? Nachfolgende Übungsaktivitäten der serbischen Streitkräfte in Deutschland von 2010 bis 2014 wurden beim Bundesministerium der Verteidigung beantragt: Zeitraum Übung Anzahl Personen Bemerkung 30.08.2010 - 17.09.2010 Combined Endeavor 2 Infanterie 05.09.2011 - 23.09.2011 Combined Endeavor 2 Infanterie 29.02.2012 - 24.03.2012 Mission Rehearsal Exercise 60 Infanterie 22.08.2012 - 26.09.2012 Combined Endeavor 38 Infanterie 01.10.2012 - 09.11.2012 Device Action Training Environment exercise 60 Infanterie 26.08.2013 - 30.09.2013 Combined Endeavor 19 Infanterie 07.11.2013 - 27.11.2013 USAREUR-directed Multinational Exercise 32 Infanterie 22.08.2014 - 12.09.2014 ERF 14-08 Saber Junction 30 Infanterie 24.08.2014 - 13.09.2014 Combined Endeavor 16 Infanterie 16.10.2014 - 12.11.2014 ERF 15-01 Combined Resolve III 30 Infanterie Über die serbische Teilnahme an weiteren multinationalen Militärübungen von NATO-Staaten hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Für den Zeitraum 2000 bis 2009 liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 24. An welchen weiteren multinationalen Militärmanövern von NATO-Staaten plant nach Kenntnis der Bundesregierung Serbien sich im Jahr 2016 mit welchen militärischen Kräften zu beteiligen? Nach Kenntnis der Bundesregierung plant Serbien die Beteiligung an der USamerikanischen Übung COMBINED RESOLVE VII in Deutschland. Über weitere Beteiligungsabsichten von Serbien an multinationalen Militärmanövern von NATO Staaten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Center for Euro-Atlantic Studies (CEAS) organisierte Konferenz „Serbia and Russia – Russian influence on stabilization, democratization and European integration of Serbia“ vom 22. Februar 2016, deren Ziel in erster Linie war, eine Reihe von Aktivitäten zur „Bekämpfung der wachsenden pro-russischen und Anti-EU-Rhetorik in der serbischen Öffentlichkeit“ zu diskutieren, um die serbische Bevölkerung für eine euro-atlantische Integration einschließlich der Zusammenarbeit mit der NATO zu gewinnen (http://ceas-serbia.org/root/ index.php/en/prenosimo/4558-ceas-conference-serbia-and-russia-russianinfluence -on-stabilization-democratization-and-european-integration-ofserbia ), da nach einer eigenen Umfrage von CEAS 73 Prozent der serbischen Jugend (18 bis 35 Jahre) überzeugt sind, dass eine serbisch-russische Allianz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8280 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zu mehr Stabilität im Land führen würde und 42 Prozent der serbischen Jugend denken, dass Russland einen höheren Menschenrechtsstandard als die USA aufweist (s. Twitter CEAS)? Einzelthemen der Konferenz waren - eine Meinungsumfrage zu den Haltungen der serbischen Bürger gegenüber EU, Russland und den USA, - ein Vortrag über serbisch-russische Beziehungen im 19.-21. Jahrhundert, - eine Diskussion zu Chancen Serbiens auf dem russischen Markt, - ein Vortrag über den russischen Einfluss in der Wojwodina, - Informationen zu zivilgesellschaftlichen Organisationen in Serbien, der EU und den USA. Teilnehmer der Konferenz waren in erster Linie Historiker, Wirtschaftswissenschaftler , politische Analysten, Vertreter der Zivilgesellschaft und des diplomatischen Corps. Ein Vertreter der russischen Botschaft war laut Angaben der Organisatoren eingeladen, nahm jedoch nicht an der Veranstaltung teil. 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das CEAS nach der Selbstdarstellung sowohl die Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union und der NATO befördern will, von der NATO Public Diplomacy Division finanziell unterstützt wird (http://ceas-serbia.org/root/index.php/en/ about-ceas), die in der Ukraine z. B. ganz praktisch hilft, sichtbar in der veränderten Einstellung der ukrainischen Bevölkerung zur NATO, die sich von nur 13 bis 15 Prozent im Jahr 2013 auf inzwischen über 50 Prozent Unterstützerinnen und Unterstützer eines NATO-Beitritts der Ukraine änderte (www.ukraine.fnst.org/webcom/fancyuri.php/_c-764/_nr-33180/_p-1/i.html)? Im Rahmen des Individuellen Partnerschaftsaktionsplans (IPAP) haben Serbien und die NATO vereinbart, dass im Rahmen der serbischen Öffentlichkeitsarbeit über die Themen serbische Sicherheits- und Verteidigungspolitik einschließlich der NATO-Serbien-Kooperation informiert wird; siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 7. Daher bezuschusst die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der NATO (NATO Public Diplomacy Division – PDD) seit einigen Jahren je eine Veranstaltung des serbischen Think Tank „Serbisches Zentrum für euro-atlantische Studien “ (Center for Euro-Atlantic Studies – CEAS). Weitere finanzielle Unterstützung erhält CEAS u. a. von der Europäischen Kommission und diversen Stiftungen . Die Vereinbarung der Zusammenarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ist üblicherweise Bestandteil von Partnerschaftsabkommen zwischen der NATO und ihren Partnerstaaten. Dies gilt auch für die Ukraine, in der es auch ein NATO-Informationsbüro gibt. 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das CEAS auch von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt wird (http://ceasserbia .org/root/index.php/en/about-ceas), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welcher Höhe Mittel von der Europäischen Kommission für das CEAS bereitgestellt wurden bzw. werden? Auf der CEAS-Website wird auf Projektförderung durch die Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR) sowie im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ der Europäischen Kommission (Generaldirektion Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft – JUST) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8280 verwiesen. Laut Auskunft der EU-Kommission flossen im Rahmen eines Projekts Mittel in Höhe von insgesamt ca. 71 700 Euro an acht Projektträger in der Region, darunter CEAS. Die genaue Höhe der Förderung des CEAS-Projektanteils oder sonstige darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 28. Inwieweit ist es außenpolitisches Ziel der Bundesregierung, Serbien für eine Mitgliedschaft in der NATO zu gewinnen? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die die Bundesregierung tragenden Parteien festgehalten, dass sie gemeinsam mit ihren Partnern und Verbündeten die Heranführung der Staaten des Westlichen Balkans an EU und NATO aktiv vorantreiben werden. Die Bundesregierung unterstützt daher den Wunsch der serbischen Regierung einer Annäherung an die euro-atlantischen Strukturen und nach einem Ausbau der Partnerschaft mit der NATO im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden. Maßgeblich für die Intensität und weitere Ausgestaltung der Beziehungen zur NATO ist vor allem der politische Willen Serbiens. 29. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das serbische Parlament im Jahr 2007 eine Resolution verabschiedete, die die militärische Neutralität festschrieb und die eine Volksabstimmung bzw. ein Referendum für eine Änderung des Neutralitätsstatus obligatorisch machte (www.alo.rs/ gradani-da-se-izjasne-o-saradnji-sa-nato/38023)? Das serbische Parlament teilt auf seiner Internetseite mit, dass das Parlament am 26. Dezember 2007 im Rahmen einer Resolution des Parlaments Serbiens zum Schutz der Souveränität, territorialen Integrität und Verfassungsordnung der Republik Serbien in Bezug auf bestehende Militärbündnisse die militärische Neutralität der Republik Serbiens erklärt hat. Diese Erklärung gelte bis zur eventuellen Ausschreibung eines Referendums, bei welchem die endgültige Entscheidung zu dieser Frage getroffen würde. 30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Serbiens Präsident Tomislav Nikolić bei seinem Besuch in Russland über ein Freihandelsabkommen mit Russland beziehungsweise mit der Eurasischen Wirtschaftsunion für bestimmte Handelsgüter wie Zucker, Zigaretten, Alkohol und Geflügel verhandelt hat, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand dieser Verhandlungen (www.deutschlandfunk.de/ russland-serbiens-praesident-in-moskau.795.de.html?dram:article_id=347902)? Nach Kenntnis der Bundesregierung gilt bereits seit dem Jahr 2000 ein Freihandelsabkommen zwischen Serbien und der Russischen Föderation. Im Rahmen dieses Abkommens finden nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig Gespräche beider Staaten über Kontingente für verschiedene Handelsgüter statt. Zum Stand konkreter Verhandlungen über bestimmte Handelsgüter hat die Bundesregierung keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8280 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Teil der 17 Mio. Euro für Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bereitgestellten EU-Mittel für flüchtlingsbezogene Maßnahmen für Serbien (Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2015), und in welcher Höhe sollen damit welche Maßnahmen finanziell unterstützt werden? Die Pressemitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2015 bezieht sich auf 17 Millionen Euro, die aus einer Sondermaßnahme des Instruments für Heranführungshilfe IPA II (10 Millionen Euro, Generaldirektion NEAR) und aus Mitteln der Humanitären Hilfe (7 Millionen Euro, Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz – ECHO) bereitgestellt werden. Der Sondermaßnahme wird zur Unterstützung der am meisten betroffenen Länder des Westbalkans bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms eingesetzt, wobei sieben Millionen Euro für Serbien und drei Millionen Euro für Mazedonien vorgesehen sind. Die Komponenten für beide Länder sind die Stärkung der Ausstattung und operationellen Kapazitäten von nationalen und lokalen Flüchtlingsbehörden , die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und, für Serbien, Kosten von Auffangzentren. Die Mittel der Humanitären Hilfe werden zur kurzfristigen Unterstützung der Kapazitäten von den Organisationen eingesetzt, die vor Ort tätig sind (UNHCR, UNICEF, Rotes Kreuz, Roter Halbmond und Nichtregierungsorganisationen ) und für unmittelbare humanitäre Maßnahmen (Lebensmittel , Unterkünfte, Notfallmedizin). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333