Deutscher Bundestag Drucksache 18/829 18. Wahlperiode 13.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/667 – Haltung der Bundesregierung zur Fethullah-Gülen-Bewegung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Türkei findet derzeit ein Machtkampf zwischen der Regierung des Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan und der zuvor lange mit ihm verbündeten nationalistisch-religiösen Bewegung des pensionierten Imam Fethullah Gülen statt. Recep Tayyip Erdoğan, der im November 2013 die Schließung von Tausenden als wichtige Rekrutierungsstätte der Gülen-Bewegung dienenden Nachhilfeinstituten im ganzen Land ankündigte, beschuldigt die Gülen-Bewegung , einen „Staat im Staat“ geschaffen zu haben. Ein im Dezember 2013 bekannt gewordenes Korruptionsermittlungsverfahren gegen dutzende hochrangige Mitglieder der Regierungspartei AKP einschließlich mehrerer Ministersöhne sieht Recep Tayyip Erdoğan als einen „Putsch“ der Gülen-Bewegung mit ihren zahlreichen Anhängern in Polizei und Justiz gegen seine Regierung. Seit Dezember 2013 wurden durch die Regierung rund 6 000 Polizeiangehörige und zahlreiche Juristinnen und Juristen, die im Verdacht der Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung stehen, von ihren Aufgaben entbunden, versetzt oder in den Ruhestand geschickt (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-anhaenger-vonprediger -fethullah-guelen-im-kampf-mit-erdogan-a-942236.html; www.welt.de/ politik/ausland/article123536114/Erdogan-wirft-der-Justiz-einen-Putschversuchvor . html). Einem Zeitungsbericht zufolge, forderte Recep Tayyip Erdoğan die türkischen Botschafter während eines Arbeitstreffens in Ankara auf, in den Ländern, in denen sie arbeiten, über die Gülen-Bewegung aufzuklären. „Endlich muss im Ausland das wahre Gesicht dieser Organisation, die die Polizei und die Justiz unterwandert hat, den Gesprächspartnern erklärt werden ; sie muss , entziffert‘ werden“ (übersetzt aus: www.zaman.com.tr/politika_ basbakandan-buyukelcilere-karalama-talimati_ 2193630.html). Kritikerinnen und Kritiker beschuldigen die Gülen-Bewegung schon lange, die türkische Justiz und Polizei unterwandert zu haben und ihren Einfluss zur massenhaften Inhaftierung politischer Gegnerinnen und Gegner genutzt zu haben (vgl. Günter Seufert: Überdehnt sich die Bewegung von Fethullah Gülen? Eine Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. März 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. türkische Religionsgemeinde als nationaler und internationaler Akteur, SWPStudien 2013/S 23, Dezember 2013, S. 17 bis 21). Drucksache 18/829 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In Deutschland rechnen Beobachter, wie die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen und die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), der GülenBewegung (Hizmet-Bewegung) mehr als 20 Privatschulen, rund 300 Nachhilfezentren , den Bundesverband der Unternehmervereinigungen e. V. (BUV) mit 20 Mitgliedsvereinen und 5 000 Unternehmen, die World Media Group AG mit der größten türkischsprachigen Tageszeitung „ZAMAN“ und eine Reihe sogenannter Dialogvereine zu (www.ekd.de/ezw/Lexikon_2487.php; Günter Seufert: a. a. O., S. 23). In einer Studie der SWP, zu deren Aufgaben die Beratung der Bundesregierung in außenpolitischen Fragen gehört, wird Entscheidungsträgern und Institutionen in Deutschland Offenheit für die Zusammenarbeit mit Initiativen der Gülen-Bewegung empfohlen. Gleichzeitig sollten sie „bei jeder Kooperation auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz drängen und darauf hinwirken , dass Entscheidungen auf demokratischem Wege zustande kommen. In der Auseinandersetzung um Inhalte muss die eigene Position klar vertreten werden.“ (Günter Seufert: a. a. O., S. 31). Tatsächlich kam es schon mehrfach zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung , einzelnen Bundesministerien oder Regierungsmitgliedern und der Gülen-Bewegung zugerechneten Institutionen. „Der BUV verfügt über sehr gute Kontakte zu den türkischen Ministerien und Behörden sowie zu anderen wichtigen wirtschaftlichen Akteuren und Multiplikatoren in der Türkei“ begründete die Bundesregierung mehrere gemeinsame Veranstaltungen von Bundesministerien mit diesem Unternehmerverband, dessen Geschäftsführer nach Angaben der Bundesregierung auf der Website der „Arbeitsgemeinschaft Hizmet Deutschland“ als Unterstützer genannt wurde (Bundestagsdrucksache 17/13787). Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ und des ARDPolitikmagazins „REPORT MAINZ“ heißt es in einem internen Papier des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Fethullah Gülens Gedankengut stehe in mancherlei Hinsicht im Widerspruch zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Die Bewegung verfolge einen türkischen Nationalismus in „seriösem Gewand“ mit „islamistischen Komponenten“. Fethullah Gülen selbst strebe einen islamischen Staat an. „DER SPIEGEL“ und „REPORT MAINZ“ berichten zudem über Vorwürfe gegen mehrere Bildungseinrichtungen , die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden. Berichtet wurde über Gewaltanwendung während der Kinderbetreuung im Rahmen eines Integrationskurses, aber auch über Mobbing von Kindern an einer Privatschule aufgrund ihres modernen Lebensstils. Ihre Bildungseinrichtungen würde die Gülen-Bewegung zur Rekrutierung neuer Anhängerinnen und Anhänger nutzen . Berichtet wird weiterhin von Homophobie und Ablehnung der Evolutionslehre in Schulen, die der Bewegung zugerechnet werden (www.spiegel.de/ politik/deutschland/verfassungsschutz-warnt-vor-gemeinde-des-islamischenpredigers - guelen-a-950679.html). Neben dem Fraktionschef der baden-württembergischen CDU, Peter Hauk, fordert jetzt auch der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz, die Berichte über die Gülen-Bewegung „ernst zu nehmen“. Die Erkenntnisse der Bundesregierung über die Bewegung seien „angesichts der zunehmenden Brisanz“ des Themas „verbesserungsbedürftig“ und die Innenministerkonferenz solle die Thematik auf ihre Tagesordnung setzen, forderte Roger Lewentz in einem Brief an den Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, (www.spiegel. de/politik/ausland/guelen-bewegung-politiker-fordernaufklaerung -ueber-islamische-gemeinde-a-952152.html). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zu innenpolitischen Auseinandersetzungen in der Republik Türkei zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor, die über Berichte insbesondere aus türkischen Medien hinausgehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/829 Die Bundesregierung prüft Kooperationen mit einzelnen Organisationen und Verbänden, darunter auch solchen, die der Gülen-Bewegung nahestehen oder denen eine solche Nähe nachgesagt wird, im Einzelfall und sachbezogen. Es wird kein Anlass gesehen, diese Haltung zu ändern. Zudem ist eine eindeutige Zuordnung einzelner Organisationen zur Gülen-Bewegung aufgrund ihres Netzwerkcharakters selten möglich. Es erfolgt keine gesonderte Erfassung von negativen Bescheiden bei Anfragen von Kooperationen durch Dritte. Daher ist eine Aussage über negativ beschiedene Anfragen nicht möglich. Grundsätzlich sind innerorganisatorische und finanzielle Transparenz sowie die klare Kommunikation ihres Standpunktes Teil der Kooperation der Bundesregierung mit Dritten. In ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf den Bundestagsdrucksachen 17/13787 vom 6. Juni 2013 sowie 17/7319 vom 17. Oktober 2011 hat die Bundesregierung ihre Erkenntnisse zur Gülen-Bewegung ausführlich dargelegt. 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die in Schriften oder Reden geäußerten Ansichten von Fethullah Gülen oder seinen Anhängern im Widerspruch zu Teilen der freiheitlich demokratischen Grundordnung , insbesondere zu der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Religionsfreiheit, der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Freiheit der Lehre, stehen? Unbeschadet einzelner problematischer Positionen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass die Fethullah-Gülen-Bewegung in der Gesamtschau Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt . 2. Wie beantwortet die Bundesregierung das Schreiben des rheinland-pfälzischen Innenministers Roger Lewentz (SPD) an den Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, bezüglich der Gülen-Bewegung? a) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des rheinlandpfälzischen Innenministers, die Erkenntnisse der Bundesregierung über die Gülen-Bewegung seien „angesichts der zunehmenden Brisanz“ des Themas „verbesserungsbedürftig“? b) Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansinnen des rheinland-pfälzischen Innenministers nach einer intensiven Prüfung der Gülen-Bewegung durch den Verfassungsschutz? c) Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansinnen des rheinland-pfälzischen Innenministers, die Gülen-Bewegung auf der Innenministerkonferenz zu thematisieren? Der bevorstehende Antrittsbesuch des Ministers des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz, beim Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, bietet Gelegenheit, dieses Thema zu erörtern. Die Bundesregierung greift dieser Erörterung nicht vor. Drucksache 18/829 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Ist der Bundesregierung ein von „REPORT MAINZ“ und „DER SPIEGEL“ erwähntes internes Papier des Landesamtes für Verfassungsschutz BadenWürttemberg zur Gülen-Bewegung bekannt? a) Wenn ja, inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg bezüglich der Gülen-Bewegung? b) Wenn nein, inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, dieses Papier zu erhalten? Die Bundesregierung teilt die öffentliche Einschätzung des Landes BadenWürttemberg , nach der die Fethullah-Gülen-Bewegung in der Gesamtschau keine Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt und damit keinen Anlass für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden bietet. 4. Welche Landesämter für Verfassungsschutz prüfen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, ob ausreichende Anhaltspunkte für eine Beobachtung der Gülen-Bewegung vorliegen? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Angelegenheiten der Länder. 5. Inwieweit wurden die Gülen-Bewegung, der Vorwurf der Bildung eines „Parallelstaates“ in der Türkei und eines gegen die türkische Regierung gerichteten „Justizputsches“ vom türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan während seines Berlin-Besuchs am 4. Februar 2014 gegenüber der Bundesregierung thematisiert? Der türkische Ministerpräsident hat sowohl in den bilateralen Gesprächen als auch bei einer Diskussionsveranstaltung bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik am 4. Februar 2014 die aktuelle Situation in der Türkei und seine Einschätzung der Lage erläutert. a) Hat die türkische Regierung der Bundesregierung Materialien über die Gülen-Bewegung übergeben, und wenn ja, um welche Art von Materialien handelt es sich dabei, und was gedenkt die Bundesregierung damit anzufangen? b) Hat die türkische Regierung die Bundesregierung vor Aktivitäten der Gülen-Bewegung in der Türkei oder Deutschland gewarnt, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung auf diese Warnung zu reagieren? Es wurde weder Material übergeben noch vor Aktivitäten der Gülen-Bewegung gewarnt. c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzungen des türkischen Ministerpräsidenten über die Rolle der Gülen-Bewegung bei den Korruptionsermittlungen gegen führende Politiker der in der Türkei regierenden AKP? Die Bundesregierung hat die Einschätzungen des türkischen Ministerpräsidenten zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. d) Inwieweit hat der Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan von der Bundesregierung direkte Maßnahmen gegen die Gülen-Bewegung erbeten? Der türkische Ministerpräsident hat keine Maßnahmen von der Bundesregierung erbeten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/829 e) Inwiefern sieht die Bundesregierung im gegenwärtigen Machtkampf zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen Anlass, ihre bisherige Haltung zur Gülen-Bewegung einschließlich der Kooperation mit einzelnen ihr nahestehenden oder zugehörigen Verbänden und Personen zu überdenken oder einzuschränken? f) Wie erklärt sich die Bundesregierung den gegenwärtigen Machtkampf zwischen der türkischen Regierungspartei AKP und der FethullahGülen -Bewegung? g) Wo sieht sie die wesentlichen politischen Differenzen zwischen der AKP und der Fethullah-Gülen-Bewegung? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. h) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Versetzung von Tausenden der Zugehörigkeit zur GülenBewegung beschuldigten Polizei- und Justizangehörigen durch die türkische Regierung unter dem Gesichtspunkt der Herstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses der Türkei? Die Bundesregierung hat sich dahingehend geäußert, dass die am 17. Dezember 2013 öffentlich gewordenen Korruptionsvorwürfe ohne Ansehen der Person aufgeklärt werden müssen und hierbei rechtsstaatliche Standards zu gewährleisten sind. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die EU-Beitrittsverhandlungen, in deren Rahmen sich die Bundesregierung für die Öffnung des Kapitels 23 (Justiz und Grundrechte) einsetzt. 6. Inwieweit wurden die Gülen-Bewegung, der Vorwurf der Bildung eines „Parallelstaates“ in der Türkei und eines gegen die türkische Regierung gerichteten „Justizputsches“ vom türkischen Botschafter gegenüber der Bundesregierung thematisiert? Gespräche mit diplomatischen Vertretern anderer Staaten und deren Gegenstand sind vertraulich und werden von der Bundesregierung nicht öffentlich gemacht. 7. Aufgrund welcher Überlegung hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, im Oktober 2013 die Schirmherrschaft für den Pangea-Mathematikwettbewerb 2014 übernommen? a) Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine etwa von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen festgestellte Nähe des ausrichtenden Vereins Pangea-Wettbewerbe e. V. mit Sitz in Wiesbaden zur Gülen-Bewegung (www.ekd.de/ezw/Lexikon_2487.php)? b) War der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Übernahme der Schirmherrschaft über den Pangea-Mathematikwettbewerb eine mögliche Nähe oder Zugehörigkeit dieses Wettbewerbs und des ausrichtenden Vereins Pangea-Wettbewerbe e. V. zur Gülen-Bewegung bekannt? c) Ist die Bundesministerin, Prof. Dr. Johanna Wanka, bereit, die Schirmherrschaft im Falle erwiesener Nähe des Pangea-Mathematikwettbewerbs zur Gülen-Bewegung wieder niederzulegen? d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Übernahme der Schirmherrschaft über den Pangea-Mathematikwettbewerb durch die Bundesministerin , Prof. Dr. Johanna Wanka, „auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz“ gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf demokratischem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinandersetzung um Inhalte […] die eigene Position klar vertreten “, wie es von einer SWP-Studie bei Kooperationen mit der GülenBewegung empfohlen wird? Der für den bundesweiten Pangea-Mathematikwettbewerb verantwortliche Verein Pangea Wettbewerbe e. V. setzt sich laut seiner Satzung für die Förderung Drucksache 18/829 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von Bildung, die Verbesserung des Bildungswesens und die Förderung von individuellen Begabungen von Schülerinnen und Schülern ein (vgl. http://pangeawettbewerb .de/satzung-2/). Unterstützt wird der Wettbewerb durch eine Reihe namhafter Mathematiker wie u. a. Prof. Dr. Albrecht Beutelspacher, Professor für Diskrete Mathematik und Geometrie an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Direktor des Mathematikums, und Prof. Dr. Hans-Georg Weigand, Lehrstuhlinhaber für Didaktik der Mathematik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Der Verein weist nachdrücklich darauf hin, dass er mit seinen Aktivitäten zur Verbesserung mathematischer Kompetenzen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland fördert und unterstützt und zugleich konfessionell und politisch neutral agiert. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen der Pangea-Mathematikwettbewerb in inhaltlicher Nähe zur GülenBewegung steht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Wurde bislang ein Mitglied der Bundesregierung zur Übernahme der Schirmherrschaft für die Abschlussveranstaltung der Deutsch-Türkischen Kulturolympiade 2014 am 5. April 2014 in München angefragt? a) Wenn ja, wer wurde wann angefragt, und wie hat das gefragte Regierungsmitglied auf dieses Ansinnen reagiert oder gedenkt es zu reagieren ? Es wurde kein Mitglied der Bundesregierung angefragt. b) Inwieweit befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich die Übernahme der Schirmherrschaft für die Deutsch-Türkische Kulturolympiade durch Mitglieder der Bundesregierung, wie im vergangenen Jahr durch die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Pieper in Dortmund (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13787)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. c) Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine personelle, ideologische oder institutionelle Verbindung der Deutsch-Türkischen Kulturolympiade bzw. des ausrichtenden Vereins Academy Verein für Bildungsberatung e. V. mit der Gülen-Bewegung? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13787 vom 6. Juni 2013 wird verwiesen . 9. Bei welchen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassenen Integrationskursträger hat die Bundesregierung Anhaltspunkte für eine Nähe zur Gülen-Bewegung, und worauf stützt sich diese Einschätzung? a) Sind der Bundesregierung Beschwerden von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Integrationskursen bei Trägern, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden, bekannt geworden, und wenn ja, über welche Mängel bei welchen Trägern, und wie hat das BAMF darauf reagiert? b) In welchen Fällen und aus welchen Gründen wurde Integrationskursträgern mit Nähe zur Gülen-Bewegung die Zulassung wieder entzogen? c) Wurde Vereinen mit Nähe zur Gülen-Bewegung die Zulassung zum Abhalten von Integrationskursen bislang verweigert, und wenn ja, mit welcher Begründung? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/829 d) Kann die Bundesregierung einen Bericht von „REPORT MAINZ“ und „DER SPIEGEL“ bestätigen, wonach das BAMF die Zulassung des Förderkreises Rhein-Main e. V. zur Abhaltung von Integrationskursen widerrufen hat, und wenn ja, wann und warum erfolgte dieser Widerruf der Zulassung? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mit Bescheid vom 17. Juni 2013 den Antrag des Förderkreises Rhein-Main e. V. auf Folgezulassung als Integrationskursträger abgelehnt. Die Folgezulassung wurde verweigert, weil die von der Integrationskursverordnung geforderte Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Antragstellers nicht gegeben war. e) Inwieweit sieht die Bundesregierung beim Förderkreis Rhein-Main e. V. Anhaltspunkte für eine personelle, ideologische oder institutionelle Nähe zur Gülen-Bewegung? Eine mögliche Nähe zur Gülen-Bewegung ist kein Prüfkriterium im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Integrationskursträger und wird daher statistisch nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverband der Unternehmervereinigungen e. V. gab es im Jahr 2013 (bitte Zeitpunkt und Art der Kooperation, beteiligte Regierungsstellen und Höhe der finanziellen Förderung angeben)? Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Bundesverband der Unternehmervereinigungen e. V. (BUV) erfolgte auch im Jahr 2013 bei Veranstaltungen zu ausgewählten Themen, bei denen sich der BUV als kompetenter und leistungsfähiger Partner angeboten hat. Dies geschah entweder in Kooperation mit weiteren Verbänden (z. B. im Rahmen des deutsch-türkischen Energieforums) oder nach einem öffentlichen Wettbewerbsverfahren bei Ausschreibungen und Projektförderungen. Das Auswärtige Amt führte mit dem BUV am 14. Januar 2013 eine Veranstaltung zu Internationalisierungsstrategien für KMU durch (ohne finanzielle Förderung), einschließlich der Veröffentlichung einer Broschüre des BUV über die genannte Veranstaltung. Am 27. Juni 2013 fand eine Konferenz zum Thema „Demografische Herausforderung – Strategien und Lösungsansätze zur Sicherung des Fachkräftebedarfs“ unter Beteiligung des BUV im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) statt. Am 20. und 21. November 2013 führte das BMWi mit Durchführungsorganisationen wie der Firma ECLAREON auch unter Einbeziehung des BUV das erste Deutsch-Türkische Innovationsforum Energie 2013 durch. Zudem gab es Gesprächskontakte mit BUV-Vertretern über eine mögliche Zusammenarbeit bei künftigen Projekten. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle, ideologische oder institutionelle Nähe des BUV zur Gülen-Bewegung? Bekannt ist, dass die Arbeitsgemeinschaft Hizmet Deutschland auf ihrer Website den Geschäftsführer des BUV als Unterstützer nennt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen des BUV zu einer Kooperation negativ beschieden, und wenn ja, in welchen Fällen und aus welchem Grund? Eine Zusammenarbeit mit dem BUV erfolgt u. a. im Rahmen von öffentlichen Wettbewerbsverfahren bei Ausschreibungen und Projektförderungen. Es ist Drucksache 18/829 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode davon auszugehen, dass Angebote des BUV, die nicht wettbewerbsfähig waren und/oder den Ausschreibungskriterien nicht entsprachen, negativ beschieden wurden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen Anlass, ihre Zusammenarbeit mit dem BUV zu überdenken, und wenn ja, warum? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. d) Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung ihre auf Bundestagsdrucksache 17/13787 getätigte Einschätzung aufrecht , wonach der BUV „über sehr gute Kontakte zu den türkischen Ministerien und Behörden sowie zu anderen wichtigen wirtschaftlichen Akteuren und Multiplikatoren in der Türkei“ verfügt? Ja. e) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit mit dem BUV „auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz “ gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf demokratischem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinandersetzung um Inhalte […] die eigene Position klar vertreten“, wie es von einer SWP-Studie bei Kooperationen mit der Gülen-Bewegung empfohlen wird? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der Konföderation Türkischer Industrieller und Geschäftsleute (TUSKON) aus der Türkei gab es im Jahr 2013 (bitte Zeitpunkt und Art der Kooperation, beteiligte Regierungsstellen und Höhe der finanziellen Förderung angeben)? a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle, ideologische oder institutionelle Nähe von TUSKON zur Gülen-Bewegung ? b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen von TUSKON zu einer Kooperation negativ beschieden, und wenn ja, in welchen Fällen und aus welchem Grund? c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen Anlass, ihre Zusammenarbeit mit TUSKON zu überdenken, und wenn ja, warum? d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit mit TUSKON „auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz “ gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf demokratischem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinandersetzung um Inhalte […] die eigene Position klar vertreten“, wie es von einer SWP-Studie bei Kooperationen mit der Gülen-Bewegung empfohlen wird? Die deutsch-türkischen Wirtschaftsbeziehungen zeichnen sich durch eine hohe Dynamik mit einer Vielzahl von Wirtschaftsforen und Unternehmertreffen aus. Je nach inhaltlicher und geografischer Ausrichtung bestimmt die türkische Seite die mitwirkenden Unternehmerverbände auf ihrer Seite. In diesem Kontext hat die Konföderation Türkischer Industrieller und Geschäftsleute (TUSKON) bei Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/829 zahlreichen Veranstaltungen auf Veranlassung der türkischen Seite mitgewirkt, z. B. auch beim ersten Deutsch-Türkischen Innovationsforum Energie 2013 im damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die unmittelbare Kooperation von TUSKON erfolgte dabei mit türkischen Regierungsstellen und Institutionen. Der Bundesregierung ist eine Nähe von TUSKON zur GülenBewegung bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und den im Bund Deutscher Dialog-Institutionen zusammengefassten Vereinen Forum für interkulturellen Dialog e. V. (FID) Berlin., FID e. V. Frankfurt, Interkultureller Dialog e. V. (ikult e. V.) Köln, Begegnungen e. V. Stuttgart, IDIZEM e. V. München und Ruhrdialog e. V. Essen gab oder gibt es? a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle, ideologische oder institutionelle Nähe des Bundes Deutscher DialogInstitutionen und seiner Mitgliedsvereine zur Gülen-Bewegung? b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen des Bundes Deutscher Dialog-Institutionen oder eines seiner Mitgliedsvereine zu einer Kooperation negativ beschieden, und wenn ja, in welchen Fällen und aus welchem Grund? c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen Anlass, ihre Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher DialogInstitutionen und seinen Mitgliedsvereinen zu überdenken, und wenn ja, warum? d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Dialog-Institutionen bzw. seinen Mitgliedsvereinen „auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz“ gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf demokratischem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinandersetzung um Inhalte […] die eigene Position klar vertreten“, wie es von einer SWP-Studie bei Kooperationen mit der Gülen-Bewegung empfohlen wird? Im Rahmen von Veranstaltungen des interkulturellen/interreligiösen Dialogs bestehen Kontakte der Bundesregierung mit dem der Gülen-/Hizmet-Bewegung nahestehenden Forum für interkulturellen Dialog Berlin e. V. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der World Media Group AG oder einer der von ihr herausgegebenen bzw. produzierten Medien, wie der Tageszeitung „ZAMAN“, den Fernsehsendern Ebru TV und Samanyolu TV, der Internetzeitung „DEUTSCH-TÜRKISCHES JOURNAL“ (dtj) oder der von ihr gegründeten World Media Akademie einschließlich der Schaltung von Anzeigen und Werbung, gab es (bitte Zeitpunkt und Art der Kooperation, beteiligte Regierungsstellen und Höhe der finanziellen Förderung bzw. der Kosten geschalteter Anzeigen und Werbespots angeben)? Die Bundesregierung betreibt sowohl im In- als auch im Ausland Öffentlichkeitsarbeit und arbeitet in diesem Rahmen mit in- und ausländischen Medien zusammen , darunter auch mit der World Media Group AG oder einzelnen der von ihr herausgegebenen Medien. Anzeigen und Werbungen sind nicht bekannt. Der Bundesregierung ist die Nähe der World Media Group AG zur Gülen-Bewegung bekannt. Drucksache 18/829 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Von 2010 bis 2012 hat das BMBF das Projekt „Netzwerk biz – Bildung ist Zukunft “ gefördert. Projektnehmer war die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI). Im Rahmen dieses Projekts ist ein Mediennetzwerk entstanden, das türkischsprachige Medien in Deutschland veranlasste, über das deutsche Ausbildungssystem und Nachqualifizierungsmöglichkeiten zu informieren . Hieran waren zum Teil auch die in der Frage genannten Medien beteiligt . Eine direkte finanzielle Förderung durch das BMBF war damit nicht verbunden . a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle, ideologische oder institutionelle Nähe der World Media Group AG und der von ihr herausgegebenen oder produzierten Medien zur GülenBewegung ? b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen der World Media Group AG und der von ihr herausgegebenen oder produzierten Medien zu einer Kooperation negativ beschieden, und wenn ja, in welchen Fällen und aus welchem Grund? c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen Anlass, ihre Zusammenarbeit mit der World Media Group AG und den von ihr herausgegebenen oder produzierten Medien zu überdenken , und wenn ja, warum? d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit mit der World Media Group AG und den von ihr herausgegebenen oder produzierten Medien „auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz“ gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf demokratischem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinandersetzung um Inhalte […] die eigene Position klar vertreten “, wie es von einer SWP-Studie bei Kooperationen mit der GülenBewegung empfohlen wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Welche Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der „Stiftung Dialog und Bildung i. Gr.“ gab oder gibt es? a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine personelle, ideologische oder institutionelle Nähe der „Stiftung Dialog und Bildung i. Gr.“ zur Gülen-Bewegung? b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen der Stiftung Dialog und Bildung i. Gr. zu einer Kooperation negativ beschieden, und wenn ja, in welchen Fällen und aus welchem Grund? c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen Anlass, ihre Zusammenarbeit mit der Stiftung Dialog und Bildung i. Gr. zu überdenken, und wenn ja, warum? d) Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Zusammenarbeit mit der Stiftung Dialog und Bildung i. Gr. „auf innerorganisatorische und finanzielle Transparenz“ gedrängt und darauf hingewirkt, „dass Entscheidungen auf demokratischem Wege zustande kommen“ sowie „in der Auseinandersetzung um Inhalte […] die eigene Position klar vertreten“, wie es von einer SWP-Studie bei Kooperationen mit der Gülen-Bewegung empfohlen wird? Im Rahmen von Veranstaltungen des interkulturellen/interreligiösen Dialogs bestehen Kontakte der Bundesregierung mit der der Gülen-/Hizmet-Bewegung nahestehenden Stiftung Dialog und Bildung i. Gr. in Berlin. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/829 15. Inwieweit steht die Bundesregierung mit der der Gülen-Bewegung zuzurechnenden , in der Türkei auftretenden Stiftung der Journalisten und Schriftsteller in Istanbul in Kontakt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7319)? a) Welche Kontakte oder Kooperationen zwischen der Bundesregierung und der Stiftung der Journalisten und Schriftsteller gab es bislang? Im Rahmen der regelmäßigen Kontakte der deutschen Botschaft in Ankara mit Vertretern der Zivilgesellschaft bestehen auch Kontakte zur Stiftung der Journalisten und Schriftsteller. b) Wurden bislang von der Bundesregierung Anfragen der Stiftung der Journalisten und Schriftsteller zu einer Kooperation negativ beschieden , und wenn ja, in welchen Fällen und aus welchem Grund? Bisher gab es keine Anfragen zu Kooperationen. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. c) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Regierung und der Gülen-Bewegung einen Anlass, ihre Zusammenarbeit mit der Stiftung der Journalisten und Schriftsteller zu überdenken, und wenn ja, warum? Nein. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Netzwerke von Gruppierungen oder Institutionen, die durch Bildungs- und Kulturangebote (einschließlich des Betriebs von religiösen Einrichtungen) versuchen, ihre Interpretation islamischer Religionsinhalte innerhalb einer bestimmten , über die gemeinsame Herkunft definierten Gruppe oder darüber hinaus in Deutschland zu verbreiten, und was ist der Bundesregierung zu Größe, Finanzquellen und Einfluss dieser Gruppierungen bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333