Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8291 18. Wahlperiode 29.04.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8063 – Stand der Allianz für Aus- und Weiterbildung nach einem Jahr ohne offizielle Bilanz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat am 12. Dezember 2014 mit Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Länder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam die Allianz für Aus- und Weiterbildung besiegelt. Nach ihren eigenen Angaben tat sie dies, „(u)m die berufliche Bildung zu stärken“ (www.aus-und-weiterbildungsallianz.de/AAW/Navigation/DE/Uber_uns/ueberuns .html, abgerufen am 29. März 2016). Gleichzeitig strebten die Partner an, „dass sie gemeinsam die Lage auf dem Ausbildungsmarkt verbessern wollen“ und „zusammen daran arbeiten, sowohl mehr leistungsstarke Jugendliche für die berufliche Bildung zu gewinnen als auch mehr Jugendlichen mit schlechteren Startchancen, jungen Menschen mit migrationsbedingten Problemlagen sowie Menschen mit Behinderung eine betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen “ (ebd.). Anlässlich der Vorlage des Berufsbildungsberichts 2016, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum 1. April 2016 gemäß § 86 des Berufsbildungsgesetzes der Bundesregierung vorgelegt hat, stellen sich folgende Fragen . 1. Warum hat die Bundesregierung im Herbst 2015 darauf verzichtet, eine Bilanz der Allianz für Aus- und Weiterbildung für das Jahr 2015 vorzulegen? Die Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018 hat im ersten Jahr ihres Bestehens zentrale Maßnahmen auf den Weg gebracht: Insbesondere mit dem intensiven , gemeinsamen Werben für mehr betriebliche Ausbildungsplätze und deren Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit, dem neuen Förderinstrument der Assistierten Ausbildung, dem Ausbau der ausbildungsbegleitenden Hilfen und einem umfassenden Konzept zur Nachvermittlung haben die Partner der „Allianz“ im vergangenen Jahr konkrete Beiträge zur Stärkung der dualen Ausbildung geleistet . Eine Bilanzierung dieser Aktivitäten bereits im Herbst 2015 wäre verfrüht gewesen, da ein Großteil der Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt erst angelaufen ist Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8291 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (z. B. Praxisstart des neuen Förderinstruments der Assistierten Ausbildung zu Beginn des Ausbildungsjahres im Sommer 2015). 2. Hat die Wirtschaft die in der Allianz zugesagten Leistungen von 500 000 Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler und 20 000 Plätzen für Einstiegsqualifizierungen (EQ) für Jugendliche, die nicht sofort eine betriebliche Ausbildung begonnen haben, eingehalten? Wenn ja, wie hoch waren die Zahlen? Wenn nein, wie hoch waren die Zahlen, und warum wurden die vereinbarten Ziele nach Auffassung der Bundesregierung nicht erreicht? Die Wirtschaft hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusage erfüllt, bundesweit 500 000 Praktikumsplätze für Schüler/innen im Rahmen der Berufsorientierung anzubieten. Pflichtpraktika für Schüler/innen sind in zahlreichen Bundesländern schon jetzt vorgesehen. Die Wirtschaft stellt fortlaufend Praktikumsplätze zur Verfügung. Bei der Meldung von Bedarfen vermitteln das Netzwerk „SCHULEWIRTSCHAFT“ und die Kammerorganisationen die erforderlichen Plätze. Auch die Zusage, jährlich 20 000 Plätze für Einstiegsqualifizierungen als Brücke in Ausbildung anzubieten, wurde mit 19 020 Plätzen nahezu erfüllt. 3. Hat die Wirtschaft die in der Allianz zugesagten Leistungen eingehalten, im Jahr 2015 20 000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze gegenüber den im Jahr 2014 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätzen zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, wie hoch waren die Zahlen? Wenn nein, wie hoch waren die Zahlen, und warum wurden die vereinbarten Ziele nach Auffassung der Bundesregierung nicht erreicht? Bei der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2015 rund 520 000 Berufsausbildungsstellen und damit rund 8.400 mehr als im Vorjahreszeitraum gemeldet. Die Zuwächse bei den gemeldeten Ausbildungsstellen gehen vorrangig auf ein Plus bei den betrieblichen Ausbildungsstellen zurück. Diese stiegen um rund 7 300. Bei diesen Zahlen ist zu bedenken, dass viele Unternehmen ihre im Herbst des Folgejahres zu besetzenden Ausbildungsstellen bereits frühzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) melden, d. h. ein Teil der im Herbst 2015 zu besetzenden Ausbildungsstellen war Anfang 2015 bereits vergeben. Durch den Start der „Allianz“ im bereits laufenden Beratungsjahr konnte zudem die verstärkte Arbeitgeberansprache durch den Arbeitgeberservice der BA noch nicht vollständig wirken. Es ist davon auszugehen, dass die zahlreichen Aktionen der „Allianz “-Partner ihre gesamte Wirkung erst im Ausbildungsjahr 2016 voll entfalten. Auf diese Entwicklung deuten auch die bisher vorliegenden Ergebnisse der BA für das aktuelle Ausbildungsjahr hin. 4. Haben sich die Allianzpartner wie vereinbart Mitte 2015 „über weitere Maßnahmen und Angebote für die Jahre 2016 bis 2018“ verständigt? Wenn ja, über welche? Wenn nicht, warum nicht? Bei den regelmäßigen Treffen der „Allianz“-Partner im Jahr 2015 stand die Umsetzung der Ende 2014 vereinbarten Maßnahmen im Vordergrund. Der Zustrom von über einer Million schutzsuchender – vor allem junger – Menschen im ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8291 gangenen Jahr hat und wird vor allem auch künftig die Situation auf dem Ausbildungsmarkt beeinflussen. Auf diese Herausforderungen haben die Partner der „Allianz“ frühzeitig reagiert und im September 2015 in der gemeinsamen Erklärung „Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen“ erste Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und in den Arbeitsmarkt abgestimmt (siehe auch Antwort zu Frage 7). 5. Wie hoch ist der Anteil der Schulen, die im Jahr 2015 durch Angebote der Berufsorientierung erreicht wurden (bitte nach Schultypen und Ländern und unter Angabe der Art der Angebote aufschlüsseln)? Ziel der Kooperation zwischen Bund und Länder im Rahmen der gemeinsamen Bildungsketten-Initiative ist es, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Erwerbsleben aufzuzeigen. Daher findet eine systematische Berufs- und Studienorientierung in den allgemeinbildenden Schulen aller Länder statt. Das bundesweite Angebot für die Durchführung der Berufsorientierung ist in der Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung verankert. Im Rahmen des Berufsorientierungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurden 2015 bundesweit 3 277 Schulen mit insgesamt rund 125 350 Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 8 erreicht (470 Förderschulen , 488 Gesamtschulen, 19 Gymnasien, 670 Hauptschulen, 541 Realschulen , 309 sonstige Schulformen sowie im Rahmen einer Landesvereinbarung rund 780 Schulen in Nordrhein-Westfalen). 6. Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2015 ein Angebot der Berufsorientierung wahrgenommen haben (bitte nach Geschlecht, Alter, Klassenstufe, Schultyp und Land aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 5; eine weitere Aufschlüsselung liegt nicht vor. 7. Sind die zusätzlichen Ziele der Vereinbarung der Allianzpartner zur Integration der Geflüchteten vom 18. September 2015 (www.bmbf.de/files/BMWi_ Allianz_Perspektiven_Fluechtlinge_s03_%282%29.pdf, abgerufen am 29. März 2016) nach Auffassung der Bundesregierung schon erreicht worden? Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht, welche die Ziele der Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung „Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen“ unterstützen. Einzelne Maßnahmen der verschiedenen Ressorts (zum Teil in Kooperation mit weiteren „Allianz“-Partnern) sind im „Bericht zur Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages“ vom 16. Februar 2016 (Ausschussdrucksache 18(8)3087) detailliert dargestellt. Zum vielfältigen Engagement aller „Allianz “-Partner siehe auch Antwort zu Frage 23. Weitere in der Flüchtlingserklärung der „Allianz“-Partner genannten Ziele wie beispielsweise die Schaffung eines sicheren Aufenthalts für Ausbildung und Berufseinstieg sollen durch das beabsichtige Integrationsgesetz erreicht werden. Gleiches gilt für eine weitere Öffnung von ausbildungsvorbereitenden und -unterstützenden Förderinstrumenten, sofern diese nicht bereits schon mit Wirkung zum 1. Januar 2016 umgesetzt wurde (Öffnung von Berufsausbildungsbeihilfe, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8291 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode assistierter Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete bereits nach einer Voraufenthaltsdauer von 15 Monaten). Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung weiterer mit der Erklärung verfolgter Ziele. 8. Hat der Bund seine Zusage, „der Bund wird die Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete öffnen und die Mittel entsprechend dem gestiegenen Bedarf aufstocken“ (a. a. O., S. 2) eingehalten? Wenn ja, gilt das für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldeten , und auf welcher Annahme von Berechtigtenzahlen für die Jahre 2015 und 2016 beruht die Aufstockung? Wenn nein, warum nicht? Im Jahr 2016 werden bis zu 550 000 neue Teilnehmer/innen an Integrationskursen (alle Statusgruppen) erwartet (2015: rund 180 000). Die Haushaltsmittel für die allgemeine Sprachförderung wurden für das Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 um insgesamt 290 Mio. Euro auf nunmehr 559 Mio. Euro aufgestockt. Ziel ist es, allen Teilnahmeberechtigten unter Wahrung der hohen Qualitätsstandards einen möglichst zeitnahen Zugang zu ermöglichen. Die gilt auch für die neue, in § 44 Absatz 4 Satz 2 Aufenthaltsgesetz genannte Zielgruppe (für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist bzw. – unter bestimmten Voraussetzungen – für Geduldete und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen). 9. Von welchen Zahlen geht die Bundesregierung bei ihren Planungen aus, wenn es um den Übergang von geflüchteten jungen Menschen und ihrem Zugang zur Ausbildung geht (bitte für die Jahre 2016 bis 2018 und die Schritte vom Schulabschluss über EQ, Berufsvorbereitung bis zum Übergang in duale oder vollzeitschulische Ausbildungen, die durch ausbildungsbegleitende Hilfen – abH – oder Assistierte Ausbildung – AsA – unterstützt werden aufschlüsseln)? Die Bundesregierung legt ihren Planungen Erwartungen zur Entwicklung der Flüchtlingsmigration zugrunde, auf deren Grundlage auch Bedarfe für aktive Leistungen ermittelt werden. Eine Aufschlüsselung bezogen auf einzelne Instrumente liegt nicht vor. Aufgrund der individuell unterschiedlichen Bildungsverläufe der Betroffenen, der daraus resultierenden Unterstützungsbedarfe sowie der Unsicherheit über die weitere Flüchtlingszuwanderung liegen keine Zahlen zum erwarteten Übergang von geflüchteten jungen Menschen in das Ausbildungssystem für die Jahre 2016 bis 2018 vor. Darüber hinaus wird die Entscheidung über den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in dezentraler Verantwortung von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern wahrgenommen und richtet sich stets nach dem Einzelfall. 10. Hat der Bund darüber hinaus die Vereinbarung eingehalten und „eine bedarfsgerechte Finanzierung der ausbildungs- und berufsbezogenen Sprachförderung durch zusätzliche Bundesmittel sichergestellt“? Die ausbildungs- und berufsbezogene Sprachförderung umfasst das aus ESF-Mitteln finanzierte ESF-BAMF-Programm und die bundesfinanzierte berufsbezogene Deutschsprachförderung, die als Folgeprogramm zur ESF-BAMF-Sprachförderung diese sukzessive ablöst. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 wurde eine Verordnungsermächtigung im Aufenthaltsgesetz verankert, nach der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Einzelheiten der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8291 durchzuführenden berufsbezogenen Sprachförderung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern regeln kann. Der Bund hat zusätzliche Mittel bereitgestellt . Um im Jahr 2016 100 000 Teilnahmeplätze in der ausbildungs- und berufsbezogenen Deutschsprachförderung zur Verfügung zu stellen, wird die bundesfinanzierte Deutschsprachförderung bereits ab Mitte des Jahres 2016 das Angebot der ESF-Sprachförderung ergänzen. Dafür wurden in den Bundeshaushalt 2016 179 Mio. Euro neu eingestellt. Ab dem Jahr 2017 können dann bereits 200 000 Teilnehmerplätze angeboten werden , teilweise noch über das im Jahr 2017 auslaufende ESF-BAMF-Sprachprogramm . Dafür werden gemäß dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2017 und zum Finanzplan bis 2020 für das Jahr 2017 410 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Ab dem Jahr 2018 wird es ausschließlich eine bundesfinanzierte ausbildungs- und berufsbezogene Deutschsprachförderung für 200 000 Teilnehmende geben, für die gemäß Eckwertebeschluss in den Jahren 2018 bis 2020 470 Mio. Euro jährlich eingestellt sind. 11. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung, die zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in Deutschland keinen Schul- oder Berufsabschluss vorweisen konnten, konnten diesen im Ausbildungsjahr 2015 nachträglich erwerben (bitte nach Aufenthaltsstatus, Art des Abschlusses und unter Angabe der zum Abschluss führenden Bildungsmaßnahme aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor, da weder in der Schul- noch in der Berufsbildungsstatistik der Aufenthaltsstatus erfasst wird. 12. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung haben seit Veröffentlichung der „Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung – Gemeinsame Perspektiven von Flüchtlingen “ an den von Kammern, Bildungswerken von Wirtschaft und Gewerkschaften sowie Unternehmen zugesagten Angeboten von Einblicken in den Unternehmensalltag durch Unternehmensbesuche und Praxistage teilgenommen ? Das Angebot von Betrieben, Verbänden und Kammern zur Orientierung, Betreuung und Qualifizierung von geflüchteten Menschen ist umfangreich und vielfältig . Das Angebot lässt sich jedoch nicht quantitativ abbilden. 13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit September 2015 ergriffen, um Potenzialanalysen und Kompetenzfeststellungsverfahren, insbesondere mit Bezug zur beruflichen Praxis, fortzuentwickeln und auszubauen? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Potenzialanalysen über das Berufsorientierungsprogramm (BOP) sowie im Rahmen der Bildungsketten im Kontext des ESF-Bundesprogramms „Berufseinstiegsbegleitung“. Die Förderrichtlinie des BOP wurde am 18. November 2014 in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Nunmehr können auch Schülerinnen und Schüler an Gymnasien an den Maßnahmen teilnehmen. Die Mittelbereitstellung für das BOP wurde dazu ab dem Jahr 2015 um zwei Mio. Euro pro Jahr auf nunmehr 77 Mio. Euro jährlich erhöht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8291 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das BMBF hat zudem mit Baden-Württemberg die Entwicklung einer „Eingangsdiagnostik “ für junge Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse vereinbart, in der kultursensibel die vielfältigen Kompetenzen ermittelt werden sollen, um eine individuelle Förderung darauf aufzubauen. Das Verfahren wird den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. In Deutschland gibt es bisher unterhalb der formalen Berufsabschlüsse keine verbreiteten und verlässlichen Instrumente, berufliche Kompetenzen sichtbar zu machen . Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beabsichtigt daher, in den kommenden Jahren gemeinsam mit Kooperationspartnern wie Kammern, Arbeitgebern und Gewerkschaften ein System zur Erfassung von Berufskompetenzen für ausgewählte Berufe und Tätigkeitsfelder zu entwickeln und in ihr Angebot aufzunehmen . Menschen ohne formale Abschlüsse soll damit eine Chance auf dem Arbeitsmarkt und beim Zugang zur formalen Berufsbildung eröffnet werden. Die festgestellten Kompetenzen sollen ins Verhältnis zu anerkannten Berufsbildern sowie typischen beruflichen Handlungsanforderungen in Betrieben gestellt werden . Das ermöglicht Arbeitgebern wie auch Vermittlungsfachkräften die Einordnung vorhandener Kompetenzen in einen bekannten Referenzrahmen. Die BA hat zudem mit der Maßnahme „Perspektiven für Flüchtlinge“ ein neues Produkt entwickelt, das u. a. eine sechswöchige Kompetenzerfassung im sogenannten „Echtbetrieb“ (in der Regel bei einem durch den Maßnahmenträger akquirierten Betrieb) vorsieht. Am Ende der Maßnahme liegt für jeden Teilnehmer ein Bericht vor, der Aussagen zu seinen berufsfachlichen Kenntnissen und seinen Stärken enthält. Im Rahmen des Förderprogramm IQ wurden bereits in der Vergangenheit verschiedene Kompetenzfeststellungsverfahren entwickelt und getestet. Die für Migrantinnen und Migranten einschließlich Asylsuchender nutzbaren Kompetenzfeststellungsverfahren sind qualitätsgesichert und stehen für potenzielle Abnehmer kostenfrei auf der Programmwebseite zur Verfügung. Zur Weiterentwicklung von beruflichen Kompetenzfeststellungsverfahren hat das BMBF zudem mit dem DIHK und dem ZDH vereinbart, in acht Kammern für Menschen mit beruflichen Vor-Qualifikationen, aber ohne Abschluss ab November 2015 im Rahmen der Pilotinitiative ValiKom eine standardisierte Kompetenzerfassung und -validierung zu entwickeln. Als Referenz für eine geplante Gleichwertigkeitsfeststellung dienen Ausbildungsberufe und geregelte Fortbildungsabschlüsse . 14. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung haben seit September 2015 an Potenzialanalysen und Kompetenzfeststellungsverfahren teilgenommen (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Für junge Flüchtlinge im Schulalter wird auf die gemeinsame Initiative Bildungsketten von Bund und Ländern hingewiesen, die für alle offen steht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8291 15. Sind der Bundesregierung Problemanzeigen bekannt, dass sich die Ermittlung non-formaler Kompetenzen in der Praxis schwierig gestaltet? Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, diese Form der Kompetenzfeststellungsverfahren in Zukunft zu verbessern? Die Ermittlung non-formaler Kompetenzen erweist sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung als komplex. Zu den Ansätzen der Bundesregierung auch in Kooperation mit anderen Akteuren siehe bereits Antwort zu Frage 13. 16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete unter den gleichen Bedingungen wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehen können? Den Agenturen für Arbeit steht für die Unterstützung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldeten ein breites Instrumentarium zur Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und betriebliche Ausbildung zur Verfügung . Soweit die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen vorliegen, können Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt unmittelbar mit verschiedenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) unterstützt werden. Sie können auch die Informations- und Beratungsdienste der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen, die sich auf diesen neuen Personenkreis eingestellt haben. 17. Hat die Bundesregierung angesichts des in der „Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung – Gemeinsame Perspektiven von Flüchtlingen “ formulierten Ziels, dass Geflüchtete unter den gleichen Bedingungen wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehen können, ihre ablehnende Haltung zur Abschaffung der sogenannten Vorrangprüfung geändert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung diese gleichen Bedingungen gewährleisten? Entsprechend dem in der Erklärung enthaltenen Ziel „Sicheren Aufenthalt für Ausbildung und Berufseinstieg schaffen“ hat die Bundesregierung ihre Prüfzusage hinsichtlich der Vorrangprüfung eingehalten. Der Koalitionsausschuss hat sich am 13. April 2016 darauf verständigt, dass für einen Zeitraum von drei Jahren bei Asylbewerbern und Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet werden soll. Dies gilt, wenn die Arbeitslosigkeit bezogen auf das jeweilige Bundesland unterdurchschnittlich ist und für das Gebiet eines Bereichs der Arbeitsagentur in diesem Bundesland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8291 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Steht das seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geltende Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und Asylbewerber während der Verweildauer in der Erstaufnahme aus Sicht der Bundesregierung in Widerspruch zu dem in der „Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung – Gemeinsame Perspektiven von Flüchtlingen“ formulierten Ziel, sicherzustellen, dass Geflüchtete unter gleichen Bedingungen wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehen können? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht in der mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz eingeführten Regelung des § 61 Absatz 2 Satz 4 Asylgesetzes keinen Widerspruch zur Flüchtlingserklärung der „Allianz“-Partner. Bei Asylbewerbern, die aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a Asylgesetz stammen, wird vermutet , dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist. Dieser Personengruppe ist die Erwerbstätigkeit nicht zu gestatten. 19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten einen sicheren Aufenthalt für die Ausbildung, den Berufseinstieg und eine anschließende Weiterbeschäftigung zu schaffen? Die Flüchtlingserklärung der „Allianz“-Partner „Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen“ vom September 2015 enthält den Vorschlag, dass Flüchtlinge während der Ausbildung und nach erfolgreichem Abschluss für zwei weitere Jahre in Deutschland bleiben dürfen. Zudem sollte die Altersgrenze von 21 Jahren zur Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung entfallen. Die Koalition hat sich am 13. April 2016 auf Eckpunkte für ein Integrationsgesetz verständigt, das u. a. diese Anliegen aufgreifen und mehr Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe schaffen wird. 20. Warum wurde die in einem Treffen der Koalitionsspitzen vom 28. Januar 2016 vereinbarte Schaffung der sogenannten 3-plus-2-Regelung nicht im Zuge des sogenannten Asylpakets II, das im Februar 2016 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, umgesetzt, obwohl der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel eine schnellstmögliche rechtliche Umsetzung bereits am 29. Januar 2016 angekündigt hatte, und wann ist stattdessen mit einer rechtlichen Umsetzung zu rechnen? Die Koalitionsspitzen haben sich am 28. Januar 2016 darauf verständigt, in einem nächsten Gesetzgebungsvorhaben mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachung für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe zu schaffen. Um eine zügige Umsetzung des sogenannten Asylpakets II (mit Kabinettsbefassung am 3. Februar) nicht zu gefährden, hat die sogenannte „3 plus 2-Regelung“ keine Aufnahme in dieses Gesetzesvorhaben gefunden. Die Umsetzung des Beschlusses wird mit dem bereits angekündigten Integrationsgesetz erfolgen (siehe auch Antwort zu Frage 19). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8291 21. Wurde die Bearbeitungszeit der Asylverfahren, wie in der Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung am 18. September 2015 angekündigt , reduziert? Wenn ja, bitte nach Nationalität der Antragstellenden und durchschnittlicher Asylverfahrensdauer aufschlüsseln? Wenn nein, hält die Bundesregierung die parallel geltenden Einschränkungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei Angeboten der Sprachund Arbeitsförderung angesichts dieser Tatsache für gerechtfertigt? Die Bearbeitungszeit von der förmlichen Asylantragstellung bis zu einer Asylentscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betrug im Jahr 2015 ca. 5,2 Monate und im ersten Quartal 2016 ca. 6,0 Monate. Sie ist damit zwar insgesamt gestiegen, doch ist gerade bei Anträgen aus Herkunftsländern mit einer hohen Schutzquote ein deutlicher Rückgang der Verfahrensdauer zu verzeichnen. So betrug die Verfahrensdauer im 1. Quartal 2016 für Antragsteller aus Syrien nur noch 2,5 Monate gegenüber ca. 3,2 Monaten im gesamten Jahr 2015, für Antragsteller aus dem Irak nur noch 5,4 Monate gegenüber 6,8 Monaten im letzten Jahr und für Antragsteller aus Eritrea ca. 11,7 Monate gegenüber ca. 13,3 Monaten in 2015. Es ist aus der Fragestellung nicht erkennbar, welche „Einschränkungen“ gemeint sind. Sollte die Frage auf den Zugang zum Integrationskurs abzielen, ist darauf hinzuweisen, dass die Integrationskurse mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 für Asylbewerber geöffnet wurden. Asylbewerber , die zu der in § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz genannten Gruppe gehören, können demnach bereits im laufenden Asylverfahren am Integrationskurs teilnehmen und müssen nicht die Asylentscheidung abwarten. 22. Welche gesetzlichen Grundlagen wurden bisher geschaffen, damit die Arbeitsagenturen und Jobcenter die vermittlungsunterstützenden Instrumente der aktiven Arbeitsförderung für Personen mit sogenannter guter Bleibeperspektive schnell einsetzen können (bitte nach Instrument und Zugangsberechtigung nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? Die BA hat das Modellprojekt „Jeder Mensch hat Potenzial – Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ seit Januar 2014 bis Ende 2015 erfolgreich erprobt. „Early intervention“ wurde mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 gesetzlich verankert und in jedem Agenturbezirk eingeführt (§ 131 SGB III). Damit können die Agenturen für Arbeit frühzeitig, d. h. bereits schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen, mit der Integration beginnen. Darüber hinaus ist die Wartefrist für eine Förderung der Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) und für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) für Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive (zurzeit sind dies v. a. Personen aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea) entfallen. Das Produktportfolio der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde darüber hinaus auf die speziellen Bedürfnisse der Zielgruppe überprüft, angepasst, bzw. weiterentwickelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8291 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der Allianz für Aus- und Weiterbildung von a) dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, b) dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, c) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, d) der Bundesagentur für Arbeit, e) den Kammern und Arbeitgeberverbänden und f) den Gewerkschaften ergriffen, um Information für Betriebe und Fachkräfte bereitzustellen, die Ausländerinnen und Ausländer, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung beschäftigen wollen, und hat die Bundesregierung ihre Ankündigung, diese Maßnahmen zukünftig besser miteinander verbinden zu wollen, bereits umgesetzt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die genannten Akteure haben diverse Maßnahmen initiiert bzw. ausgebaut, um Betriebe und geflüchtete Menschen über deren Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren (nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite der „Allianz“ – www.aus-und-weiterbildungsallianz.de – unter der Rubrik Themenfelder/Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge ). Aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen kann hier nur ein Auszug erfolgen: a) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Wie in der Flüchtlingserklärung der „Allianz“-Partner vom 18. September 2015 vereinbart, hat das BMWi sog. Willkommenslotsen als Mittler zwischen Betrieben und Flüchtlingen etabliert (siehe dazu auch Antwort zu Frage 24). Sie beraten vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen , Praktika und Stellen mit geeigneten Flüchtlingen sowie zu deren erfolgreicher Integration in den Betrieb und das soziale Umfeld. Zu den Aufgaben der Willkommenslotsen gehört es auch, Unternehmen für das Thema Fachkräfte zu sensibilisieren und sie dabei zu unterstützen, Flüchtlinge als Auszubildende oder Fachkräfte einzustellen. Die Willkommenslotsen sind bei den Handwerkskammern , Industrie- und Handelskammern, Kammern der freien Berufe sowie weiteren Organisationen der Wirtschaft angesiedelt. Als Beitrag zur raschen Integration von Flüchtlingen in die Ausbildung und Arbeit hat das vom BMWi geförderten Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) sein Aufgabenspektrum um das Thema „Flüchtlinge“ erweitert. Kleine und mittlere Unternehmen werden über die Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die vorhandenen Unterstützungsangebote kompakt und kompetent informiert. Neben Hintergrundinformationen zum Thema Flüchtlinge werden auf der Webseite des KOFA (www.kofa.de) nutzergerecht aufbereitete Handlungsempfehlungen mit konkreten Umsetzungsvorschlägen zu den Themen Praktika/Hospitation, Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen erstellt. Das BQ-Portal – das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen – wurde um Länder-und Berufsprofile aus den Herkunftsländern der Flüchtlinge und flüchtlingsspezifische Arbeitshilfen für Berufskammern und Informationen für Unternehmen (Ländersteckbriefe) ergänzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8291 b) Bundesministerium für Bildung und Forschung Das „Netzwerk der KAUSA-Servicestellen“ zur Beteiligung von Unternehmern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Berufsbildung wurde finanziell verstärkt und inhaltlich ausgeweitet, so dass nun auch junge Flüchtlinge gezielt angesprochen werden können. Zudem wird die Zahl der KAUSA-Stellen verdoppelt (15 neue in 2016) und das Netzwerk vor allem in Ballungsgebieten ausgebaut. KAUSA-Projekte unterstützen die Verzahnung vorhandener Unterstützungs - und Beratungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund. Sie stimmen mit regionalen Akteuren gemeinsame Aktivitäten ab und entwickeln Handlungspläne zur Vorbereitung/Vermittlung in die duale Ausbildung. In der vom BMBF geförderten Gemeinschaftsinitiative von DIHK und ZDH „Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“ werden darüber hinaus Unternehmen über die Möglichkeiten des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse mit dem Ziel informiert, Akzeptanz und Nutzung der beruflichen Anerkennung weiter zu erhöhen. c) Bundesministerium für Arbeit und Soziales Das BMAS stellt mit dem Flyer „Neustart in Deutschland“ sowie auf der Homepage Informationen für Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose und Arbeitgeber zur Verfügung und bewirbt diese in der Kampagne „Neustart in Deutschland“. Die Informationen wurden auch im Rahmen der gemeinsamen Fachkräfte-Offensive von BMAS, BMWi und BA über deren Internetseite zur Verfügung gestellt. d) Bundesagentur für Arbeit Die BA bietet über verschiedene Medien Informationen für Arbeitgeber an, die sich über die Voraussetzungen und Grundlagen der Beschäftigung geflüchteter Menschen informieren wollen (z. B. über die Internetseite der BA, die Broschüre „Potentiale nutzen – Geflüchtete Menschen beschäftigen“ und den Leitfaden „Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen “). Bei tiefergehenden Fragen oder sofern es um die direkte Vermittlung geflüchteter Menschen geht, können sich Arbeitgeber direkt an den Arbeitgeber- Service in den Arbeitsagenturen vor Ort wenden. Im Rahmen ihrer dezentralen Gestaltungsverantwortung haben die Agenturen für Arbeit regional verschiedene Aktivitäten gestartet (z. B. Partner-Initiativen, Projekte und Netzwerke) oder spezielle Teams gebildet, um Arbeitgeber bedarfsorientiert zum Thema informieren und beraten zu können. e) Kammern und Arbeitgeberverbänden Nahezu alle Kammern und Verbände beraten Betriebe, die Flüchtlinge ausbilden wollen und betreuen junge Flüchtlinge, die an einer betrieblichen Ausbildung interessiert sind. Kammern und Verbände haben zudem diverse Broschüren sowie Internetauftritte mit Informationen zur Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen sowie der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse erstellt. Das breite Engagement der Wirtschaft spiegelt sich auch in der Vielzahl an Initiativen wieder, die zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit – teilweise in Kooperation mit anderen Akteuren – ins Leben gerufen wurden (u. a.: Aktionsprogramm „Ankommen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8291 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration“ der IHK-Organisationen , DIHK/BMWi-Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“, gemeinsame Initiative von ZDH, BA und BMBF „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“, Ausbau des von BDA und IW getragenen Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT mit Blick auf Flüchtlinge, Qualifizierungsangebote verschiedener Kammern in den Freien Berufen für geflüchtete Menschen in Kooperation mit dem BMAS- Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“). f) Gewerkschaften Die Gewerkschaften bieten ebenfalls in verschiedenen Formaten umfangreiche Informationen zur Beschäftigung von geflüchteten Menschen an. Beispielhaft erwähnt sei hier die Informationsbroschüren der DGB-Jugend für Geflüchtete über Gewerkschaften und Berufsorientierung/-bildung in Deutschland, die Flyer des DGB-Bundesvorstandes in den Herkunftssprachen der Flüchtlinge zu Leiharbeit, Scheinselbständigkeit, Mindestlohn und „Kein Lohn erhalten“ sowie Beratungsangebote in arabischer Sprache zum Thema Mindestlohn. Die Bundesregierung wirkt auf eine möglichst weitgehende Überschneidungsfreiheit von Maßnahmen insbesondere hinsichtlich ihrer Zielgruppen, Inhalte, Methoden sowie auf ein optimales Schnittstellenmanagement hin. Dies wird durch die organisatorische Einbindung aller beteiligten Bundesressorts in einem permanenten Abstimmungsprozess gewährleistet. Eine geeignete Plattform für den Austausch über laufende Initiativen mit Flüchtlingsbezug von Bund, Wirtschaft , Gewerkschaften und Ländern bieten zudem die Gremien der Allianz für Aus- und Weiterbildung. 24. Wie viele „Willkommenslotsen“ wurden bisher etabliert, um Betriebe und Geflüchtete zu vermitteln und zu beraten, wie viele Geflüchtete und Betriebe wurden bisher von ihnen beraten, und wie werden diese „Willkommenslotsen “ finanziert? Von insgesamt 104 Anträgen mit einem Stellenvolumen von 149,89 Vollzeitstellen für „Willkommenslotsen“ wurde bis Mitte April 2016 knapp 90 Antragstellern mit rund 132 Vollzeitäquivalenten der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt . Damit zeigt sich, dass das auf maximal 150 „Willkommenslotsen“ ausgelegte Programm bereits im ersten Anlauf gut angenommen wurde. Die ersten Willkommenslotsen haben ihre Arbeit im März aufgenommen. Vermittlungszahlen liegen noch nicht vor. Die Finanzierung des Programms „Willkommenslotsen“ erfolgt aus Mitteln des BMWi-Haushaltes. Die Zuwendungsempfänger (Kammern und sonstige Organisationen der Wirtschaft) erbringen einen Eigenanteil von 30 Prozent. 25. Geht die Bundesregierung angesichts der absoluten Zahl potenziell ausbildungsinteressierter Geflüchteter davon aus, dass die Zahl der „Willkommenslotsen “ zukünftig weiter aufgestockt werden muss? Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehrbedarf ein? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die beteiligten Wirtschaftsverbände bewerten die Zahl von 130 bis 135 Stellen als ein gutes Ergebnis für ein neu aufgesetztes Programm. Nicht auszuschließen ist, dass sich im kommenden Jahr Bedarf für eine Aufstockung abzeichnet. Ein etwaiger Mehrbedarf ist derzeit jedoch noch nicht absehbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8291 26. Welchen Beitrag haben die Allianzpartner nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus geleistet, um das bürgerschaftliche Engagement für Geflüchtete im Ausbildungsgeschehen zu stärken, und in welchem Maße und auf welche Art beteiligen sich a) die Bundesregierung, Das Bundesministerium für Bildung und Forschung startet beispielsweise ab Frühsommer 2016 eine kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte, um ehrenamtliches Engagement zu ermutigen. Landkreise und kreisfreie Städte können sich ab Mitte Januar 2016 um die Förderung von kommunalen Koordinatorinnen/kommunalen Koordinatoren bewerben, die vor Ort die Bildungsangebote für die Neuzugewanderten koordinieren. Ziele der Förderung sind die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche Zusammenwirken aller Bildungsakteure vor Ort sowie die Optimierung der kommunalen Koordinierung und ressortübergreifenden Abstimmung der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen. Die Förderrichtlinie ist eingebettet in die „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ und zielt dabei auch insgesamt auf ein verbessertes Bildungsmanagement im gesamten Themenfeld Integration durch Bildung ab. b) die Kammern und Arbeitgeberverbände und Kammern und Arbeitgeberverbände organisieren beispielsweise Benefizveranstaltungen (z. B. Benefiz-Fußballturnier mit Flüchtlingen) oder tragen aktiv zur Netzwerkbildung bei (z. B. Beteiligung am Arbeitskreis Asyl, Patenschaften für Berufskollegen zur Hilfestellung bei der Arbeitsmarktintegration). Einige Unternehmen stellen zum Beispiel ihre Beschäftigten stundenweise für ehrenamtliche Tätigkeit frei (z. B. für Lernpatenschaften, gemeinsame Sportaktivitäten mit Flüchtlingen, Transport von Sachspenden etc.) oder überlassen ihre Räumlichkeiten für Zwecke des Spracherwerbs. Einige berufsständische Kammern bieten Patenmodelle an, helfen bei Behördengängen, bieten Rechtsbildungsunterricht an oder entwickeln Piktogramme für die Kommunikation mit geflüchteten Menschen (z. B. bei ärztlichen Behandlungen). c) die Gewerkschaften daran? Die Gewerkschaften und ihre Mitglieder leisten ebenfalls „praktische Lebenshilfe “ (z. B. Mentorenprogramm für unbegleitete Flüchtlinge, Sprachunterricht, Spendenaufrufe, Transport von Hilfsgütern, Unterstützung bei der Berufsanerkennung ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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