Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8303 18. Wahlperiode 02.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8139 – Sicherheitspolitische, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Mexiko anlässlich der gegenseitigen Länderjahre Mexiko-Deutschland in den Jahren 2016/2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Trotz zunehmender Kritik von Menschenrechtsorganisationen an der Regierung von Präsident Enrique Peña Nieto hält die Bundesregierung an einer engen Kooperation mit Mexiko fest. Mexiko ist strategisches Partnerland und diese Partnerschaft soll weiter vertieft werden. Mexiko und Deutschland führen dazu in den Jahren 2016/2017 gegenseitige Länderjahre durch, durch die laut Auswärtigen Amts „Kenntnis über die Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie im jeweils anderen Land vertieft werden soll“. Das Deutschlandjahr in Mexiko wird vom Mai 2016 bis zum Frühjahr 2017 stattfinden. Im letzten Jahr wurde für einen noch engeren Dialog mit Mexiko eine gemeinsame Regierungskommission eingerichtet, die sogenannte Binationale Kommission . Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Mexiko nimmt mit einem Handels-austausch von 17,4 Milliarden US-Dollar im Jahr 2015 stetig zu. Deutschland ist nach Angaben des Auswärtigen Amts der wichtigste Handelspartner Mexikos in der Europäischen Union, was sich vor allem in deutschen Exporten in das lateinamerikanische Land widerspiegelt. Auch unterhält die Bundesregierung im gesamten lateinamerikanischen und karibischen Raum lediglich mit Mexiko eine polizeiliche Kooperation, in deren Rahmen Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies soll zu einem umfassenden Sicherheitsabkommen ausgeweitet werden, das bereits seit mehreren Jahren verhandelt wird. Diese Kooperation im sicherheitspolitischen Bereich wird von Menschenrechtsorganisationen angesichts der Verstrickung staatlicher Akteure in schwerste Menschenrechtsverletzungen und der grassierenden Straflosigkeit von 98 Prozent kritisch gesehen (www.giga-hamburg.de/en/system/files/publications/ gf_lateinamerika_1112.pdf). Dennoch hält die Bundesregierung an dem geplanten Sicherheitsabkommen fest. Eine positive Entwicklung der Menschenrechtssituation in Mexiko lässt sich bislang nicht absehen, im Gegenteil. Die Anzahl der Morde, Erpressungen und Entführungen in Mexiko ist in den ersten drei Jahren der Regierung von Präsident Enrique Peña Nieto stetig gestiegen (https://amerika21.de/2016/03/148565/mexiko- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 50-personen-tag). Dies geht aus einem Bericht des Nationalen Systems für Öffentliche Sicherheit (SESNSP) für das Jahr 2016 hervor. Demnach wurden im Jahr 2013 exakt 18 447 Tötungsdelikte im Land registriert, das entspricht statistisch betrachtet 50,53 Fällen pro Tag. Ein Jahr später, 2014, sank die Zahl der Tötungen auf 17 324, um von Januar bis Dezember 2015 wieder auf 18 664 Fälle anzusteigen (http://secretariadoejecutivo.gob.mx/docs/pdfs/victimas/Victimas2016_ 022016.pdf). Dazu kommt das mutmaßliche Massaker an 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa im Jahr 2014, das nach wie vor nicht aufgeklärt ist. Eine unabhängige Untersuchung einer Expertenkommission im Auftrag der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte erhebt schwere Vorwürfe sowohl bezüglich der staatlichen Ermittlungsmethoden als auch gegenüber der mexikanischen Bundespolizei und Armee bezüglich einer möglichen Verwicklung in dieses Verbrechen. Zudem wurden auch deutsche Waffen des Unternehmens Heckler & Koch GmbH im Zuge der Ermittlungen gegen mexikanische Sicherheitskräfte im Bundesstaat Guerrero sichergestellt (www.spiegel.de/panorama/justiz/ mexiko-studenten-vielleicht-mit-deutsche-gewehren-ermordet-a-1021074.html). Auch bei der Entwicklungszusammenarbeit lassen sich kaum positive Trends absehen, das betrifft vor allem die Lage der ohnehin sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen . Aus einem Bericht des mexikanischen Nationalrats zur Evaluierung von Sozialpolitik geht hervor, dass die Wahrscheinlichkeit, aufgrund fehlender medizinischer Betreuung zu sterben, für Indigene insgesamt höher liegt als für alle anderen Bürger des Landes (https://amerika21.de/ 2016/02/145809/gesundheitssystem-indigene). Laut der „Studie der OECD über das Gesundheitssystem in Mexiko 2016“ ist das Gesundheitssystem generell ineffizient, auch benachteilige es ohnehin marginalisierte Bevölkerungsgruppen . Es sind folglich nicht nur Indigene, die mit schlechter Versorgung zu kämpfen haben, dennoch sind sie am meisten davon betroffen. Trotz dieser Situation setzt die Bundesregierung weiterhin auf eine Steigerung der Exporte nach Mexiko, wodurch aus Sicht der Fragesteller keine Wertschöpfung im Land generiert bzw. eine solche Entwicklung sogar verhindert wird. Gefördert werden zudem großindustrielle Vorhaben, wie ein seit dem Jahr 2013 laufendes Projekt zur Unterstützung der Luft- und Raumfahrtindustrie in der industriell gut erschlossenen Region Querétaro, das mit Geldern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wird (Bundestagsdrucksache 18/4554). Nicht ersichtlich ist zudem, wie eine Zusammenarbeit oder gar Förderung der mexikanischen Polizei die Sicherheitslage im Land verbessern kann. Die überbordende Gewalt in Mexiko steht im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes während der letzten 20 Jahre. Dieser Zeitraum war maßgeblich geprägt von der Implementierung des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens mit den USA und Canada (NAFTA) und einem Globalabkommen mit der Europäischen Union. Sie richteten die mexikanische Volkswirtschaft auf eine einseitige Exportorientierung aus und machten sie dadurch in hohem Maße verwundbar. So wurde Mexiko wie kaum ein anderes Land des Südens von der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise in den USA und in der Europäischen Union getroffen. Die Armutsquote blieb selbst in Jahren des Wirtschaftswachstums konstant hoch und stieg sogar von 45 auf über 50 Prozent (www.welt-auf-einen-blick.de/wirtschaft/armut.php). Im Verhältnis zur Europäischen Union wuchs das Handelsdefizit Mexikos bis zum Jahr 2013 auf rund 10 Milliarden Euro jährlich an (http://de.statista.com/statistik/daten /studie/15623/ umfrage/handelsbilanz-von-mexiko/). Hinzu kommt eine Zunahme von Arbeitskämpfen, bei denen die beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter staatlicher Repression ausgesetzt sind (https://amerika21.de/2015/12/ 137621/lehrer-protesten-getoetet). Das Globalabkommen mit der Europäischen Union wird derzeit neu verhandelt und „modernisiert“. So soll laut der EU- Kommissarin für Handel Cecilia Malmström das neue Abkommen mit Mexiko den gegenwärtig zur Verhandlung stehenden Freihandelsabkommen TTIP Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8303 (Transatlantisches Freihandelsabkommen) und CETA (Umfassendes Wirtschafts - und Handelsabkommen) angeglichen werden. Dies würde jedoch eine Verschärfung der Handelsregeln selbst gegenüber den Regeln der Welthandelsorganisation WTO bedeuten, vor allem in den Bereichen öffentliche Beschaffung , ausländische Investitionen und Wettbewerbspolitik. 1. Welche Ergebnisse hatte die Tagung der Binationalen Kommission Deutschlands und Mexikos am 8. und 9. Juni 2015 (http://auswaertiges-amt.de/ DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Mexiko/150609_Binationale Kommission.html)? Das Ergebnis der ersten Sitzung der Binationalen Kommission ist in einer Gemeinsamen Erklärung zum Abschluss der Tagung festgehalten worden, die als separater Anhang der Antwort beigefügt wird. 2. Wer hat an der Tagung teilgenommen, sowohl für Mexiko als auch für Deutschland? Die Binationale Kommission tagte unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen , Dr. Frank-Walter Steinmeier und des Außenministers der Vereinigten Mexikanischen Staaten, Dr. José Antonio Meade Kuribrena. Die Fachkommissionen der Binationalen Kommission tagten unter Leitung der jeweiligen Resorts zu den Themen politische Angelegenheiten, Zusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel, Wissenschaft, Forschung und Innovation , Wirtschaft, Energie, Handel, Investitionen und Tourismus sowie Kultur und Bildung. 3. Gibt es ein Protokoll der Tagung? Wenn ja, ist dieses für Abgeordnete einsehbar? Die zum Abschluss der Tagung verabschiedete Gemeinsame Erklärung fasst die Sitzung und ihre Ergebnisse zusammen; sie wird als Anhang beigefügt und ist somit einsehbar. 4. Welche gemeinsamen Inhalte wurden im Rahmen der Binationalen Kommission eingerichteten Fachkommissionen, u. a. über die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, diskutiert, und welche gemeinsamen Projekte sind hierzu geplant? Im Rahmen der Binationalen Kommission tagte eine Fachkommission zu politischen Angelegenheiten. Inhalte und Ergebnisse dieser Kommission sind in der Gemeinsamen Erklärung dargelegt. 5. Welche gemeinsamen Projekte zur Umweltpolitik plant die Bundesregierung , und welche wurden umgesetzt, oder sind in Umsetzung begriffen (bitte einzeln nach Region auflisten)? Deutschland und Mexiko pflegen bereits seit Jahren eine intensive umwelt- und klimapolitische Kooperation, die auch in das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung eingebettet ist. Bundeskanzlerin Merkel und der mexikanische Staatspräsident Peña Nieto haben diese Kooperation aus Anlass des Besuchs des Staatspräsidenten in Deutschland am 12. April 2016 in einer „Gemeinsamen Erklärung zu Klimaschutz und Energiewende sowie Biodiversität“ bestätigt. In der Erklärung werden auch der Stand der Kooperationen und ihre künftige Fortentwicklung er- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode läutert. Die deutschsprachige Fassung der Erklärung ist beigelegt. Der Umweltpolitik einschließlich des Schutzes der biologischen Vielfalt sind dabei die folgenden Projekte zuzuordnen: Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische Zusammenarbeit (TZ)/ Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) Finanzierung der Einrichtung neuer Naturschutzgebiete in Vorbereitung national FZ Forstwirtschaftliches Investitionsprojekt in Vorbereitung Chihuahua, Durango, Oaxaca, Puebla und Veracruz FZ Schutz der Biodiversität in der Sierra Madre Oriental und im Golf von Mexiko in Vorbereitung Östliche Sierra Madre, Golf von Mexiko FZ Integrierte Landschaftsplanung zum Schutz der Biodiversität in der Sierra Madre Oriental II in Vorbereitung Östliche Sierra Madre TZ KMU-Umweltkreditlinie in Umsetzung national FZ Städtisch-Industrielles Umweltmanagement in Mexiko II in Umsetzung National und Städte Toluca, La Paz und Salamanca TZ Schutz der Biodiversität in der Eje Neovolcánico in Umsetzung Neo-vulkanische Achse TZ Gerechter Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Vielfalt in Umsetzung National, Halbinsel Yucatan, Oaxaca, punktuell: Estado México, Baja California Sur, Coahuila TZ Schutz der Biodiversität in der Sierra Madre Oriental in Umsetzung Östliche Sierra Madre TZ Ökosystembasierte Anpassung an den Klimawandel mit der Privatwirtschaft in Mexiko in Vorbereitung national TZ Wiederherstellung des Mangrovenwaldes in Vorbereitung national TZ Mainstreaming von Biodiversität in der mexikanischen Landwirtschaft in Vorbereitung national TZ Schutz und nachhaltige Nutzung der Meeres- und Küstenbiodiversität im Golf von Kalifornien, Mexiko in Umsetzung national TZ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8303 Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische Zusammenarbeit (TZ)/ Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) Bewertung von Ökosystemleistungen in föderalen Naturschutzgebieten Mexikos: Ein innovativer Finanzierungsansatz für Biodiversitäts- und Klimaschutz in Umsetzung national TZ Programm kommunaler Umweltschutz abgeschlossen 2012 Norden Mexikos FZ Städtisch-Industrielles Umweltmanagement in Mexiko abgeschlossen 2015 national TZ Programm Umweltmanagement und nachhaltige Ressourcennutzung abgeschlossen 2010 national TZ Wassereinzugsgebiets-Management , Rio Lerma im Tal von Toluca und Rio Balsas abgeschlossen 2009 Tal von Toluca und Wassereinzugsgebiet des Rio Balsas TZ Naturressourcenschutz und regionale Entwicklung im Südosten Mexikos abgeschlossen 2008 Südosten Mexikos TZ Institutionenentwicklung im Bereich Altlastenmanagement abgeschlossen 2006 national TZ Dezentralisierung in der Abfallwirtschaft abgeschlossen 2006 national TZ Institutionenentwicklung im Umweltbereich im Bundesstaat Guanajuato abgeschlossen 2004 Guanajuato TZ Umweltorientierte Berufsausbildung abgeschlossen 2003 nicht zuordenbar TZ Dezentralisierung der Abfallwirtschaft abgeschlossen 2003 Mexiko D.F. TZ Luftreinhaltung Mexiko-Stadt abgeschlossen 2003 Mexiko Stadt TZ Sonderabfallentsorgung im Tal von Mexiko-Stadt abgeschlossen 2002 Mexiko Stadt TZ Ökoeffizienz im Privatsektor abgeschlossen 2002 nicht zuordenbar TZ Entsorgung und Vermeidung gefährlicher Industrieabfälle abgeschlossen 2002 nicht zuordenbar TZ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche gemeinsamen Projekte zum Klimaschutz sind geplant, wurden umgesetzt , oder sind in Umsetzung begriffen (bitte einzeln nach Region auflisten )? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen. Darüber hinaus sind der Klimaschutzkooperation die folgenden Projekte zuzuordnen: Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische Zusammenarbeit (TZ)/ Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) Klimaschutz in der mexikanischen Städtepolitik in Vorbereitung national TZ Stärkung der Kohärenz der Klima- und Energiepolitik in Mexiko in Vorbereitung national TZ Vorbereitung eines Emissionshandelssystems (ETS) in Mexiko in Vorbereitung national TZ Ökosystembasierte Anpassung an den Klimawandel mit der Privatwirtschaft in Mexiko in Vorbereitung national TZ Mexikanisch-Deutsche Klimaallianz (Phase II) In Umsetzung national TZ Innovative Mechanismen für ein Kooperationsprogramm zur Anpassung an den Klimawandel in Sierra Madre und der Küste von Chiapas, Mexiko abgeschlossen 2015 national TZ Klimaschutz in fünf Ökosystemen abgeschlossen 2015 national TZ Klimawandel und Schutzgebietsmanagement abgeschlossen 2015 national TZ Mexikanisch-Deutsche Klimaschutzallianz abgeschlossen 2014 national TZ 7. Welche gemeinsamen Projekte zu Energiefragen sind geplant, wurden umgesetzt , oder sind in Umsetzung begriffen (bitte einzeln nach Region auflisten )? Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten wurde am 12. April 2016 eine Energiepartnerschaft begründet. Übergeordnetes Ziel der Energiepartnerschaft ist der vertiefte politische Austausch über die Energiewende und die umfassenden energiepolitischen Reformen, die sowohl Deutschland wie auch Mexiko durchlaufen. Im Rahmen der Exportinitiative Energie existieren die folgenden gemeinsamen energiepolitischen Projekte: Informationsreise einer mexikanischen Delegation nach Deutschland zum Thema „Energieeffizienz im industriellen Sektor“ (14. bis 17. März 2016) Informationsveranstaltung in Deutschland zum Thema „Photovoltaik und Speichertechnologien in Mexiko/Auftaktveranstaltung zur AHK-Konsortialreise (24. Mai 2016) AHK-Geschäftsreise nach Mexiko zum Thema „Energieeffizienz im industriellen Sektor“ (20. bis 24. Juni 2016) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8303 Informationsveranstaltung in Deutschland zum Thema „Bioenergie, Abfallbehandlung und -entsorgung“ (13. September 2016) Informationsreise einer mexikanischen Delegation nach Deutschland zum Thema „Windkraft“ (19. bis 23. September 2016) AHK-Geschäftsreise (Konsortialreise) zum Thema „Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien in der Industrie (17. bis 21. Oktober 2016) Gemeinschaftsstand auf der Auslandsmesse „The Green Expo – Clean Energy and Efficiency“ in Mexiko (26. bis 28. Oktober 2016) Des Weiteren existieren die folgenden spezifischen energiepolitischen Projekte zwischen Deutschland und Mexiko: Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische Zusammenarbeit (TZ)/ Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) Bemerkung Dialoge für eine nachhaltige Zukunft - Dialogreihe zu den Themen Energie, Klimawandel , Mobilität und nachhaltige Entwicklung - abgeschlossen 2015 national Vertiefung der deutsch-mexikanischen Kooperation in den genannten Themen, Vernetzung mit hochrangigen Entscheidungsträgern und Experten, Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit Kreditprogramm zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in Planung national FZ Kreditprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Mexiko In Vorbereitung national FZ Programm für Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Umweltschutz II In Umsetzung national FZ Fokus: Darlehen für den energie-effizienten Bau von Sozialwohnungen Programm zur Markterschließung erneuerbarer Energien in Mexiko In Umsetzung national FZ Fokus: Darlehen für netzgebundene Photovoltaik Programm zur Förderung der Energieeffizienz im KMU-Sektor In Umsetzung national FZ Fokus: Darlehen für Energie -effizienz-maßnahmen von Kleinunternehmen (Austausch von Elektrogeräten , Lampen, Pumpen etc.) Energieeffizienz und erneuerbare Energien In Umsetzung national TZ Fokus: Beratung zur Anwendbarkeit von Solartechnologien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekttitel Umsetzungsstand Region Technische Zusammenarbeit (TZ)/ Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) Bemerkung Energetische Nutzung städtischer Abfälle In Umsetzung national TZ Programm nachhaltige Energie In Umsetzung national TZ Fokus: Beratung zur Reform des rechtlich-institutionellen Rahmens im Energiesektor Programm für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Umweltschutz abgeschlossen 2013 national FZ Fokus: Darlehen für den energie-effizienten Bau von Sozialwohnungen Energieeffizienzprogramm Mexiko abgeschlossen 2010 national FZ Fokus: Darlehen für Energieeffizienzmaßnahmen in Privathaushalten Einsatz erneuerbarer Energiequellen – Baja California abgeschlossen 2005 Baja California TZ NAMA für nachhaltigen Wohnungsbau in Mexiko In Umsetzung national TZ/FZ Fokus: Beratung und Darlehen für Energieeffizienz im gesamten Wohnungsneubaumarkt Einbindung des Bankensektors in die Finanzierung erneuerbarer Energien in Mexiko abgeschlossen 2010 national TZ Fokus: Training für Bankmitarbeiter im Bereich Erneuerbare Energien 25.000 Solardächer für Mexiko abgeschlossen 2015 national TZ Fokus: Förderung von Solarkollektoren Deutsch-Mexikanisches NAMA-Programm abgeschlossen 2015 national TZ Fokus: Entwicklung von Sektor weiten Klimaschutzprogrammen durch Energieeffizienz Im Bereich der Energieforschung sind die folgenden Projekte in der Umsetzung begriffen: Multilaterale europäische Verbundprojekte (ERA-Net) 1. Bioraffinerie zur Produktion von mittel- und hochoberflächigen Aktivkohlen aus Forstrückständen, Maisabfällen und Gärresten (Bio-FESS) 2. Entwicklung kleiner, modularer, integrierter Bioraffineriekonzepte zur optimierten Produktion von Bioprodukten aus diversen lokal verfügbaren landwirtschaftlichen Reststoffen und Abfällen (SMIBIO) Projekte der bilateralen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) 1. SOLVAPOR – Integration von Solarkollektoren in industrielle Prozessdampfanlagen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8303 2. BIOGASMEX – Die Erzeugung von Biogas aus organischen Abfällen und Biomasse in Mexiko mittels eines innovativen Co-Vergärungsverfahrens Zudem ist derzeit in Planung, die Zusammenarbeit im Bereich nachhaltige Energiesysteme durch den Aufbau von gemeinsamen Forschungsstrukturen auszubauen . 8. Bei welchen mexikanischen Institutionen sind die Kooperationen bei der „Förderung des Rechtsstaates in Mexiko“, „Hilfe bei der strafrechtlichen Ermittlungsarbeit “ und „Zusammenarbeit in der Forensik“ angesiedelt, und welche Gelder sind dafür für welchen Zeitraum vereinbart (bitte einzeln auflisten )? Das Vorhaben „Stärkung des Rechtsstaats in Mexiko“ hat drei Arbeitsschwerpunkte : Stärkung von Ermittlungsprozessen der mexikanischen Bundesgeneralstaatsanwaltschaft im Bereich Aufklärung des gewaltsamen Verschwindenlassens , Stärkung der forensischen Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft, sowie die Verbesserung des Umgangs der Generalstaatsanwaltschaft mit Opfern und Familienangehörigen . Politischer Träger des Vorhabens ist die mexikanische Entwicklungsagentur (Agencia Mexicana de Cooperación Internacional para el Desarrollo – AMEXCID), die Teil des mexikanischen Außenministeriums (Secretaría de Relaciones Exteriores – SRE) ist. Die mexikanische Bundesgeneralstaatsanwaltschaft (Procuraduría General de la República, PGR) ist der Durchführungspartner des Vorhabens. Die Bundesregierung hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit einem Auftragsvolumen von 995 000 Euro für einen Zeitraum von 18 Monaten (Oktober 2015 bis März 2017) beauftragt. 9. Ist eine Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen und NGOs in diese Kooperation geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht? Die Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen (ZGO) und Menschenrechtsorganisationen ist wichtiger Bestandteil aller drei Schwerpunkte. Insbesondere soll mit ihrer Einbeziehung vor allem die dritte Arbeitslinie, der verbesserte Umgang der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft (PGR) mit Opfern und ihren Angehörigen und eine rechtmäßige Berücksichtigung ihrer Informations- und Beteiligungsrechte gefördert werden. Hier soll vor allem die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft lernen, die Erfahrungen und Sichtweisen von Opferverbänden und der Zivilgesellschaft in ihre Arbeit zu integrieren. Das Vorhaben konzentriert sich auf die Einbeziehung zentraler zum Thema arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisationen und Opferverbänden aus verschiedenen Regionen des Landes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Inwiefern steht nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl von rund 26 000 verschwundenen Menschen zwischen den Jahren 2006 und 2012 (www.jungewelt . de/loginFailed.php?ref=/2013/02-28/008.php) und eine Straflosigkeit von 98 Prozent der Einschätzung entgegen, nach der es sich bei Mexiko um einen funktionierenden Rechtsstaat handelt (www.nzz.ch/haeufung-vonmenschenrechtsverletzungen -in-mexiko-1.17924050)? Die angeführten Daten machen aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit deutlich, den mexikanischen Rechtsstaat weiter zu stärken. 11. Wann, und wo tagt die nächste Binationale Kommission Deutschlands und Mexikos, und welche Themen werden dabei auf der Tagesordnung stehen? Die Binationale Kommission tagt im zweijährigen Rhythmus, alternierend in Mexiko und Deutschland. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der nächsten Sitzung sind gegenwärtig noch nicht festgelegt. 12. Wird im Rahmen der diesjährigen beidseitigen Länderjahre Mexiko- Deutschland die Situation der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit thematisiert werden? Wenn ja, im Rahmen welcher Veranstaltungen in Deutschland bzw. Mexiko ? Wenn nein, weshalb nicht? Auf Grundlage einer im Oktober 2012 zwischen der Bundeskanzlerin und dem mexikanischen Staatspräsidenten Peña Nieto getroffenen Absprache wird von Juni 2016 bis Frühjahr 2017 ein Deutschlandjahr in Mexiko und ebenso ein Mexikojahr in Deutschland stattfinden. Die Planung und inhaltliche Gestaltung beider Veranstaltungsjahre erfolgt jeweils unabhängig voneinander. Wie bei bisherigen Deutschlandjahren ist es auch beim Deutschlandjahr in Mexiko Ziel der Bundesregierung, ein umfassendes Deutschlandbild im Partnerland zu präsentieren , das neben Kultur auch die Bereiche Wirtschaft, Wissenschaft und Politik umfasst . Auf dieser Grundlage wurden die folgenden thematischen Schwerpunkte festgelegt: Mobilität und Urbanität, Koproduktion von Wissenschaft und Kultur, Industrie 4.0 und digitale Kultur sowie Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Koproduktion von Wissenschaft und Kultur, Industrie 4.0 und digitale Kultur sowie Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Das Thema Rechtsstaat bzw. Menschenrechte ist kein unmittelbarer thematischer Schwerpunkt, wird aber auch im Rahmen des Deutschlandjahres behandelt werden, z. B. durch die Veranstaltung „Mediendialog Journalismus“. 13. Sind auch mexikanische bzw. deutsche Menschenrechtsorganisationen in die Veranstaltungsplanungen zu diesen Länderjahren einbezogen? Wenn nein, weshalb nicht? Deutschlandjahre bieten die Gelegenheit, das Deutschlandbild im Ausland zu fördern . Bei der konzeptionellen Planung berücksichtigt die Bundesregierung das gesamte Spektrum der Beziehungen zu dem jeweiligen Partnerland, und damit auch sämtliche Gesichtspunkte, die sich aus dem laufenden Dialog der Bundesregierung mit allen für die Beziehungen zum Partnerland relevanten Akteuren ergeben . Die Beteiligung am Deutschlandjahr in Mexiko steht grundsätzlich allen Akteuren offen. Sie konnten sich unter anderem über die Bewerbung für einen sog. „Matching Fund“ einbringen. Die Bundesregierung führt mit den Menschenrechtsorganisationen zudem einen ständigen Dialog zur Menschenrechtslage in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8303 Mexiko in Form eines runden Tisches. Im Rahmen dieses Formats informiert die Bundesregierung auch zum Planungsstand des Deutschlandjahres in Mexiko und nimmt Anregungen entgegen. 14. Plant die Bundesregierung weiterhin ein Sicherheitsabkommen mit Mexiko? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Verhandlungen mit Mexiko über den Abschluss eines Sicherheitsabkommens fortzuführen. Sie ist der Überzeugung, dass eine effektive und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine Voraussetzung zur Verbesserung der Sicherheitslage und damit einhergehend auch zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko ist. Die Bundesregierung nimmt die gegen das Sicherheitsabkommen vorgebrachten Argumente sehr ernst und ist sich bei der Verhandlungsführung der gebotenen Beachtung der Menschenrechtslage in Mexiko bewusst. 15. Wann haben die letzten entsprechenden Verhandlungen dazu stattgefunden, und bis wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Zuletzt war eine deutsche Delegation im Januar 2014 zu Verhandlungen in Mexiko Stadt. Seitdem fanden Verhandlungen mit Mexiko nur auf schriftlichem Wege statt. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Unterzeichnungstermin für das Sicherheitsabkommen ist gegenwärtig nicht vorgesehen. 16. Wie, und wann werden die Parlamente von Deutschland und Mexiko in den Prozess der Entstehung des Sicherheitsabkommens einbezogen? Sicherheitsabkommen sind völkerrechtliche Verträge im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, die innerstaatlich der Zustimmung des Gesetzgebers durch ein Vertragsgesetz bedürfen. Während des Verhandlungsprozesses ist eine Einbindung des Deutschen Bundestages nicht vorgesehen. Wann und unter welchen Voraussetzungen das Parlament in Mexiko einzubinden ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 17. Wie, und wann werden mexikanische und deutsche Menschenrechtsorganisationen in die Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen eingebunden? Die Bundesregierung nimmt die Bedenken unabhängiger Menschenrechtsorganisationen ernst. So wurden in der Vergangenheit Vertreter der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko sowohl im Auswärtigen Amt als auch im Bundesministerium des Innern empfangen. Die bei diesen Besuchen zum Ausdruck gebrachten Bedenken werden bei den weiteren Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen berücksichtigt werden. Eine förmliche Beteiligung an der Erarbeitung und Implementierung des Sicherheitsabkommens ist jedoch weder völkerrechtlich noch nach innerstaatlichem Recht vorgesehen. 18. Ist der zur Verhandlung stehende Vertragstext für Bundestagsabgeordnete einsehbar? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Der verhandelte Text entspricht jedoch in seinen Grundzügen den bereits abgeschlossenen und vom Deutschen Bundestag ratifizierten Sicherheitsabkommen mit anderen Staaten, die dem Deutschen Bundestag vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. In welchen Punkten konnte bereits Einigkeit erzielt werden, und in welchen Bereichen gibt es noch Differenzen? Die Verhandlungen über den Abschluss eines Sicherheitsabkommens sind noch nicht abgeschlossen. Über Einzelheiten zum Verhandlungsstand erteilt die Bundesregierung keine Auskunft. 20. Welche bilateralen Maßnahmen plant die Bundesregierung für das Jahr 2016 im sicherheitspolitischen Bereich, vor allem in der Ausbildung mexikanischer Akteure, und inwieweit ergibt sich gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6976 eine neue Faktenlage? Für das Jahr 2016 plant das Bundeskriminalamt einen bilateralen Lehrgang zum Diensthundwesen und einen multinationalen Lehrgang mit Beteiligung Mexikos zum Thema „Verhandlungen bei Geiselnahmen und Entführungen“. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6976 vom 4. Dezember 2015 verwiesen. 21. Welche Projekte führte und führt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag der Bundesregierung in Mexiko in den Jahren 2016 und 2017 durch, und welche Mittel sind dafür jeweils vorgesehen (bitte einzeln nach Regionen auflisten)? Projektname Auftraggeber Mittel (Mio. EUR) Regionen Programm nachhaltige Energie BMZ 8,11 National Energetische Nutzung städtischer Abfälle BMZ 5,0 National Energieeffizienz und Erneuerbare Energien BMZ 7,0 National Städtisch-Industrielles Umweltmanagement in Mexiko II BMZ 7,0 National, sowie Städte Toluca, La Paz und Salamanca Schutz der Biodiversität in der Sierra Madre Oriental BMZ 7,0 Sierra Madre Oriental Gerechter Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Vielfalt BMZ 6,0 National, Halbinsel Yucatan, Oaxaca (punktuell Estado México, Baja California Sur, Coahuila) Schutz der Biodiversität in der Eje Neovolcánico BMZ 4,0 Eje Neovolcánico Unterstützung beim Aufbau der AMEXCID BMZ 3,0 National Institutionelle Stärkung der AMEXCID BMZ 3,0 National Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8303 Projektname Auftraggeber Mittel (Mio. EUR) Regionen Weiterentwicklung des mexikanischen Modells der dualen Berufsausbildung BMZ 5,0 National Gemeinsamer Mexikanisch-Deutscher Fonds BMZ 2,0 National, Zentralamerika Initiative zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen BMZ 1,0 National Unterstützung des Deutschlandjahrs in Mexiko BMZ 0,25 National Einsatz von Integrierten Fachkräften BMZ 1,375 National, Insel Cozumel Kooperationsplattform Lateinamerika Nord II BMZ 3,0 National, Guatemala, Costa Rica Mexikanisch-Deutsche Klimaschutzallianz II BMUB 4,0 National, Aguascalientes, Veracruz, etc. Umsetzung des Wohnungsneubau-NAMAs in Mexiko BMUB/ DECC 4,0 National Anrechnungsregeln für die Erreichung der Minderungsziele von Nicht-Annex 1 Ländern BMUB 2,996 National, Costa Rica, Kolumbien Schutz und nachhaltige Nutzung der Meeresund Küstenbiodiversität im Golf von Kalifornien BMUB 9,43 Golf von Kalifornien Finanzierungsinstrumente für Biodiversitätsund Klimaschutz BMUB 5,07 National, Pilotvorhaben in Naturschutzgebieten in Cozumel, Sierra de Chiapas, Tabasco, Baja California Sur, Estado de México und Michoacán Stärkung des Rechtstaats in Mexiko AA 0,995 National Länderübergreifende Beratung und Unterstützung von bilateralen Energiepartnerschaften mit Entwicklungs- und Schwellenländern BMWi 1,5 (in Me-xiko) National (Global) 22. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass bei Programmen wie dem Vorhaben „Stärkung des Rechtsstaates in Mexiko“, mit welchem das Auswärtige Amt die GIZ beauftragt hat, Personen in staatlichen Strukturen gefördert bzw. trainiert werden, die in organisierte Kriminalität verstrickt sind? Für die Bundesregierung ist die Integrität der Kooperationspartner im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit von grundlegender Bedeutung. Deshalb kommt in allen Kooperationsvorhaben mit öffentlichen und privaten Partnern Prinzipien der Transparenz und Partizipation eine wichtige Rolle zu. Im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Rahmen der Arbeitslinie „Verbesserung des Umgangs der Generalstaatsanwaltschaft mit Opfern und Familienangehörigen“ findet ein kontinuierlicher Austausch mit der Zivilgesellschaft zu den im Rahmen des Vorhabens auszuführenden Aktivitäten statt. 23. Verlässt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bezüglich der Auswahl der Personen, die gefördert bzw. trainiert werden, ausschließlich auf Angaben und Zusicherungen der mexikanischen Regierung? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, welche weiteren Informationsquellen zieht die Bundesregierung zu Rate? Im Rahmen des Vorhabens werden die Kapazitäten von Teams (Staatsanwälte, Ermittlungsbeamte, Psychologen, Forensiker, sonstiges Personal) der mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft gestärkt. Die Auswahl der an Fortbildungen teilnehmenden Personen wird von der GIZ, der mexikanischen Bundesgeneralstaatsanwaltschaft (Procuraduría General de la República, PGR) und fallweise externen Experten gemeinsam getroffen. Bei der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft werden die wichtigen mit Menschenrechtsfragen befassten zivilgesellschaftlichen Organisationen (ZGO) einbezogen ; die Auswahl der Organisationen erfolgt durch die GIZ. Welche Vertreter und Vertreterinnen dieser Organisationen im Einzelnen an Workshops und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen wird von den jeweiligen Organisationen (in Abstimmung mit der GIZ) selbst entschieden. 24. Mit welchen Partnerinstitutionen wird dieses Projekt in Mexiko durchgeführt ? Durchführungspartner des Vorhabens ist die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft (Procuraduría General de la República, PGR). Daneben befindet sich das Vorhaben im Austausch zum Beispiel mit der mexikanischen Kommission zur Betreuung von Opfern (Comisión de Atención a Victimas – CEAV) und arbeitet mit zentralen zivilgesellschaftlichen Institutionen zusammen (siehe auch die Antwort zu Frage 23). 25. Welche Maßnahmen wurden vor allem in Bezug auf das Projektziel „Umgang und Einbeziehung von Opfern“ umgesetzt? Um die Arbeit des Vorhabens von Beginn an den Bedürfnissen von Opfern und Familienangehörigen auszurichten, wurde als eine der ersten Maßnahmen des Vorhabens ein breit angelegter Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aus verschiedenen Regionen des Landes angestoßen. Im Rahmen eines Workshops zur Identifizierung der Defizite im Bereich der Suche nach Verschwundenen sowie in Bezug auf das geplante Gesetz zur Prävention und Bestrafung des Verschwindenlassens fand zum Beispiel ein Austausch mit rund 40 Repräsentantinnen und Repräsentanten der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsorganisationen statt. Die Resultate und Vereinbarungen des Workshops werden als Leitlinie für die verschiedenen Beratungsleistungen des Vorhabens dienen. In Zukunft sind weitere Maßnahmen (Dialoge, Konferenzen, Kooperationen) mit der Zivilgesellschaft vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8303 26. Mit welchen regierungsunabhängigen Organisationen in Mexiko arbeiten die Bundesregierung und/oder Organisationen, die im Auftrag der Bundesregierung handeln, zusammen? Die Bundesregierung bzw. die von ihr beauftragten Organisationen und die von ihnen durchgeführten Projekte arbeiten – abhängig von der konkreten inhaltlichen Ausrichtung des jeweiligen Projektes – mit einer Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Zum Beispiel zielt die vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit BMZ beauftragte „Initiative zur Stärkung der mexikanischen Zivilgesellschaft“ darauf ab, Maßnahmen zur institutionellen Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen (ZGO) durchzuführen. Auch in den weiteren Schwerpunkten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nimmt der Kooperation mit der Zivilgesellschaft , z. B. Vertretern indigener Bevölkerungsgruppen, eine wichtige Rolle ein. 27. Wie ist die aktuelle Position der Bundesregierung bezüglich der Genehmigung von Rüstungsexporten sowie Dual-Use-Gütern nach Mexiko? Die Bundesregierung prüft Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen gemäß der Vorgaben der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall. Für Dual-Use-Güter ist der Genehmigungsprozess durch die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung) auf europäischer Ebene geregelt. Bei militärischen Verwendungsbezügen werden zudem stets die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000 herangezogen. Die Prüfung erfolgt in jedem Einzelfall . 28. Gibt es derzeit vorliegende Anträge für den Export solcher Güter nach Mexiko ? Wenn ja, von wem, und seit welchem Datum genau? Zum Inhalt anhängiger Antragsverfahren erteilt die Bundesregierung mit Blick auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Auskünfte. 29. Welche Geschäftsaktivitäten hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 in Mexiko entwickelt, und welche Projekte sind für die Jahre 2016 und 2017 noch geplant ? Im Jahr 2015 hat die KfW den vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) geförderten Darlehensvertrag „Programm zur Förderung der Energieeffizienz im KMU-Sektor“ unterzeichnet. Darüber hinaus vergab die KfW ein Darlehen zur Unterstützung der Reformen im Wassersektor. Im Jahr 2016 hat die KfW im Auftrag des BMZ drei Darlehensverträge zur Förderung von Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz mit zwei staatlichen mexikanischen Förderbanken unterzeichnet. Dabei handelt es sich um das „Programm Markterschließung Erneuerbare Energien“ und um das „Programm zur Förderung Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz“ mit der staatlichen mexikanischen Förderbank Banco de Comercio Exterior (BANCOMEXT) und um das Ökohaus-Programm „Programm für Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Umweltschutz II (EcoCasa II)“ mit der Sociedad Hipotecaria Federal (SHF). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für das laufende und kommende Jahr sind weitere Darlehen und Finanzierungsbeiträge zur Unterstützung von Projekten in den Schwerpunktbereichen Nachhaltige Energie sowie Umweltpolitik und Biodiversitätsschutz geplant. 30. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das KfW-Vorhaben „Markterschließung für erneuerbare Energien“, und mit welchen Partnern vor Ort sowie aus Deutschland wird es durchgeführt, und in welchen Regionen Mexikos? Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Entwicklungskredit der KfW im Auftrag der Bundesregierung, welcher an die staatliche mexikanische Förderbank Banco de Comercio Exterior (BANCOMEXT) vergeben wird. Der Wert des Entwicklungskredites umfasst bis zu 80 Mio. Euro. Das Programm zielt darauf ab, durch die effiziente, ökologische und sozial verträgliche Erzeugung elektrischer Energie CO2-Emissionen zu reduzieren und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei soll die Markteinführung der bisher in Mexiko noch nicht etablierten Technologie netzgebundener Solar-Fotovoltaik-Kraftwerke gefördert werden. Das Vorhaben stellt ein Darlehen bereit, durch welches Investitionsvorhaben in diesem Bereich der erneuerbaren Energien zinsgünstig refinanziert werden können, damit finanzielle Anreize geschaffen werden, um bestehende Investitionsbarrieren für diese Technologie zu überwinden. Das Vorhaben unterliegt keiner Lieferbindung. Der Bundesregierung sind daher keine weiteren deutschen Partner bekannt. 31. Für welche Vorhaben wurden die 185 Millionen Euro aufgewendet, welche die Bundesregierung am 25. und 26. November 2013 im Zuge entwicklungspolitischer Regierungsverhandlungen mit Mexiko bis zum Jahr 2015 zugesagt hat (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/archiv/2013/ november/131127_pm_219_Regierungsverhandlungen-mit-Mexikoabgeschlossen /index.html)? Bei den Regierungsverhandlungen 2013 sagte die Bundesregierung Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) im Gesamtwert von bis zu 166 Mio. Euro und Vorhaben der technischen Zusammenarbeit (TZ) im Gesamtwert von bis zu 19,66 Mio. Euro an die mexikanische Regierung zu. Folgende Vorhaben bestehen im Rahmen der FZ: Programm zur Förderung der Energieeffizienz im KMU-Sektor Programm zur Markterschließung erneuerbarer Energien Forstwirtschaftliche Investitionsprojekte Folgende Vorhaben bestehen im Bereich der TZ: Programm nachhaltige Energie Energetische Nutzung städtischer Abfälle Schutz der Biodiversität in der Eje Neovolcánico Städtisch-Industrielles Umweltmanagement in Mexiko II Institutionelle Stärkung von AMEXCID Studien- und Fachkräftefonds. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/8303 32. Welche messbaren Resultate hatten diese Investitionen? Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit treten erst mit der Regierungszusage in eine Phase der vertieften Projektprüfung und -entwicklung, die sich wegen ihrer Komplexität auch über mehrere Jahre erstrecken kann. Die im Jahr 2013 zugesagten Entwicklungskredite gehen erst 2016 in die Umsetzungsphase beziehungsweise befinden sich derzeit in Vorbereitung. Mit ersten messbaren Resultaten ist somit frühestens ab 2017 zu rechnen. 33. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in Mexiko tätigen deutschen Unternehmen vom Jahr 2013 bis dato entwickelt? Nach Angaben des mexikanischen Wirtschaftsministeriums hat sich die Zahl der in Mexiko investierenden deutschen Firmen wie folgt entwickelt: 34. Sind bei den Planungen und dem Bau von Windkraftanlagen im südmexikanischen Bundesstaat Oaxaca nach Kenntnis der Bundesregierung Befragungen durchgeführt und Informationen an die dortigen Bewohner zugeleitet worden, um Konflikte zu vermeiden und die Umwelt- und Sozialrichtlinien (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-wirtun /Richtlinie/) der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) einzuhalten? a) Wenn ja, wie sind die Konflikte um den Bau von Windkraftanlagen, die von der DEG mitfinanziert werden, zu erklären? b) Wenn nein, weshalb nicht? Die Fragen 34a und 34b werden zusammengefasst beantwortet. Derzeit ist die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) an einer Gemeinschaftsfinanzierung eines Windparks im Bundesstaat Oaxaca gemeinsam mit der International Finance Corporation (IFC) und der Inter-American Development Bank (IADB) beteiligt. Der Windpark liegt in einer Region Mexikos mit hohem indigenen Bevölkerungsanteil. In dieser Region befinden sich neben dem von der DEG mitfinanzierten Vorhaben weitere Windparks in unterschiedlichen Entwicklungsstadien , die im Hinblick auf Landrechtsfragen seitens der Bevölkerung und lokaler Nichtregierungsorganisationen zum Teil in der Kritik standen. Seitens der DEG wurden jedoch im DEG mitfinanzierten Windpark umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen ergriffen, beispielsweise hinsichtlich der Höhe der Kompensationszahlungen , der Indexierung der Kompensationszahlungen an die nationale Inflationsrate sowie im Hinblick auf unabhängig von der Rentabilität des Windparks geleistete Zahlungen. Entsprechend der seit Januar 2015 geltenden Transparenzrichtlinien der DEG sind Informationen über das Einzelengagement auf der DEG-Website veröffentlicht . Darüber hinausgehende relevante Projektinformationen (unter anderem eine Studie über erwartete Umwelteffekte, Sozialmanagementplan inklusive einer Baseline -Studie auf Grundlage von Haushaltsbefragungen, Vogelstudien und weiteres ) wurden von IFC und IADB auf ihren jeweiligen Webseiten veröffentlicht. Jahr Zahl der Unternehmen Zuwachs % 2013 1,685 2014 1,786 6.0 2015 1,862 4.3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Vorhaben wurde auf dem Land einer lokalen Gemeinde umgesetzt. Alle Gemeindemitglieder , deren Land direkt von dem Windpark-Vorhaben betroffen ist, verfügen über langfristige Pachtverträge mit der Betreibergesellschaft. So profitieren rund 90 Prozent der lokalen Anwohner von verlässlichen Pachtzahlungen. Die lokale Gemeinde muss dem Abschluss dieser individuellen Pachtverträge als Gremium zustimmen. Der Finanzierungskunde der DEG, die lokale Projektgesellschaft , hat einen für alle Betroffenen zugänglichen Beschwerdemechanismus vor Ort etabliert (siehe auch Antwort zu Frage 50). Die DEG wendet bei ihren Finanzierungen die International Finance Corporation (IFC) Performance Standards und die ILO Kernarbeitsnormen als Umwelt- und Sozialstandard an. Die Environmental Health and Safety (EHS) Richtlinien zu Windenergie und zu Stromleitungen dienen als zusätzliche Orientierung für die Prüfung von Vorhaben in diesen Sektoren. Außerdem sind sie Maßstab für die zu definierenden Maßnahmen für alle zugesagten Windprojekte. 35. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Gutachten über geplante Projekte transparent zu machen? Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 36. Liegen bei der Beschwerdestelle (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/ DEG/Die-DEG/Verantwortung/Beschwerdemanagement/) der DEG nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Planung und Umsetzung dieser Windparkanlagen vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen weder der DEG noch ihren Finanzierungspartnern bis zum jetzigen Zeitpunkt Beschwerden bezüglich der Finanzierung des Windparks im Bundesstaat Oaxaca vor. 37. Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen , um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen? Die DEG wendet bei all ihren Finanzierungen, wie auch bei den in der Antwort zu Frage 34 genannten Investitionen in Mexiko, die IFC Performance Standards inklusive der dazu gehörigen Richtlinien zu „Enviromental, Health and Safety“ sowie die ILO-Normen an. Die von der International Finance Corporation (IFC) entwickelten IFC Performance Standards sind in der internationalen Entwicklungsfinanzierung der am weitesten verbreitete Beurteilungsmaßstab. Im Jahr 2012 wurden die Standards überarbeitet und umfassen nun alle relevanten Menschenrechtsaspekte , die in allen acht Performance Standards verankert sind. Die DEG orientiert sich damit auch an den „Guiding Principles“ der Vereinten Nationen, auch bekannt als „Ruggie Prinzipien“. Die an den Privatsektor adressierten Empfehlungen dieses wichtigsten VN-Referenzdokument im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte wurden im Jahr 2012 auch in die IFC Performance Standards integriert. 38. Ist es durch die Windparkanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung zu Umweltschäden gekommen? Wenn ja, wie wird gegen diese vorgegangen? Potenzielle oder reale Umweltschäden durch die Windkraftanlagen in Oaxaca sind weder der Bundesregierung noch der DEG bekannt. Zur nachhaltigen Ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/8303 meidung von negativen Umweltauswirkungen wird ein Aktionsplan vom Projektunternehmen umgesetzt. Ein weiterführendes Monitoring der Auswirkungen des von der DEG mitfinanzierten Windparks auf Vögel und Fledermäuse wurde während der Betriebsphase des Vorhabens durchgeführt und durch IADB und IFC betreut. Auf dieser Basis werden gegebenenfalls weitere ausgleichende Maßnahmen entwickelt. 39. Wie hält die DEG ihre Partner nach Kenntnis der Bundesregierung dazu an, einen Teil der gewonnen Energie an die dortige Region abzugeben und/oder zu niedrigen Preisen auf den Markt zu bringen? Die Investition leistet einen wichtigen entwicklungspolitischen Beitrag zur Energiesicherheit des Landes. Die produzierte Energie wird an Stromabnehmer geliefert , mit denen marktwirtschaftlich verhandelte und branchenüblich ausgestaltete Verträge vereinbart wurden. Eine regionale Abgabe der produzierten Energie zu Preisen, die unter dem Marktniveau liegen, wäre weder betriebs- und volkswirtschaftlich nachhaltig noch wettbewerbsgerecht. Gleichwohl hat die Projektgesellschaft im Rahmen eines mit dem Finanzierungskonsortium vereinbarten Aktionsplans ein jährliches Budget für Sozialmaßnahmen im Projektumfeld eingerichtet. 40. Welche Evaluierungen liegen der Bundesregierung über die Auswirkung auf die Gemeinden in den Regionen vor, in denen von der DEG geförderte Windparkanlagen stehen? Um mögliche Auswirkungen auf indigene Völker noch besser einschätzen und gegebenenfalls entsprechende ausgleichende Maßnahmen entwickeln zu können, hat die DEG ein Gutachten bei der Beratungsfirma Equitable Origin (EO) in Auftrag gegeben Die Fallstudie ist öffentlich und unter folgendem Link abrufbar: www.equitableorigin.org/media/eoweb-media/files_db/Equitable_Origin_Case_ Study_Wind_Development_in_Oaxaca_JAN_2016_1.pdf Darüber hinaus wird auf die Studie des Centro de Colaboración Cívica verwiesen: http://colaboracioncivica.org/esp/wp-content/uploads/2015/03/Documento-final. pdf. 41. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Pachtpreis, den der Windkraftvertreiber SOWITEC group als Partner der DEG (www.deginvest. de/Presse/News/News-Details_98050.html) an die Landbesitzer in Mexiko zahlt, deren Besitz von den Anlagen betroffen ist? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Höhe des Pachtpreises vor. Infolge der Kapitalbeteiligung der DEG wurde SoWiTec jedoch verpflichtet, ein Umwelt- und Sozialmanagementsystem nach IFC Performance Standards aufzubauen . Im Fokus stehen hierbei insbesondere IFC Performance Standard 5 sowie die Anforderungen ausreichender Transparenz des Pacht- oder Kaufprozesses , fairer Preisfindung und ausreichender Konsultationen. 42. Welche Belege liegen der Bundesregierung über Steuerabgaben der SOWITEC group in Mexiko vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die DEG richtet jedoch ein besonderes Augenmerk auf die verlässliche und korrekte Zahlung von Steuern durch die von ihr finanzierten Kundenunternehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 43. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über einen weiteren im Bundesstaat Oaxaca geplanten Windpark vor, ist ihr also bekannt, wer diesen plant, umsetzt und finanziert? Wenn ja, wer sind die beteiligten Unternehmen und Banken? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 44. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Forderungen der lokalen Bürgerbewegungen in die Planung eingeflossen? Zur Genehmigung von Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien müssen in Mexiko neben einer Umweltstudie auch eine Sozialstudie gegenüber den staatlichen Stellen eingereicht werden. Eine Bestandsaufnahme sozialer Interessen im Projektumfeld, die auch Konsultationen der betroffenen Bürger umfasst, ist verbindlicher Teil des Projektentwicklungsprozesses. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. 45. Welchen Turbinen-Typ nutzt die SOWITEC group nach Kenntnis der Bundesregierung in den von der DEG mitgetragenen Projekten? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 46. Wie weit sind die Windkraftanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Dörfern und Städten entfernt, gibt es entsprechende Regeln von mexikanischer und/oder deutscher Seite? Alle Turbinen liegen mehr als 700 Meter von der nächsten Ansiedlung entfernt. Daher waren und sind aktuell keine negativen Lärm- und Schattenwurf-Auswirkungen zu erwarten. In den Konsultationen für das Projekt gab es im Hinblick auf diesen Punkt keine Fragen oder Beschwerden. Die aktualisierte IFC EHS Richtlinie für Windenergie, an der sich die DEG bei der Prüfung der von ihr finanzierten Windparks orientiert, definiert Mindestabstände (zu genauen Vorgaben siehe: www.ifc.org/wps/wcm/connect/2c410700497a7933b04cf1ef20a40540/FINAL_ Aug+2015_Wind+Energy_EHS+Guideline.pdf?MOD=AJPERES, S.16ff). 47. Kam es bei den von der DEG geförderten Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung zu Enteignungen und/oder Vertreibungen? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es in den von der DEG mitfinanzierten Vorhaben weder zu Enteignungen noch zu Vertreibungen. Etwaige Fälle von Vertreibungen von Landlosen wurden zwischenzeitlich geprüft, erwiesen sich aber als gegenstandslos. 48. Liegen bei Projekten dieser Art in Mexiko bei den durchführenden Organisationen und/oder der Bundesregierung Beschwerden von mexikanischen Bürgerinnen und Bürgern und/oder NGOs vor? Weder der Bundesregierung noch der DEG liegen Beschwerden zu Windkraftprojekten mit deutscher Beteiligung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/8303 49. Sind Beschwerdestellen vor Ort, so existent, nach Kenntnis der Bundesregierung auf die dortigen Sprachgewohnheiten eingerichtet, gibt es also eine Übersetzungsmöglichkeit und/oder die Möglichkeit, die Beschwerde mündlich abzugeben, wenn eine von einem Missstand betroffene Person nicht in der Lage ist, eine schriftliche Eingabe zu machen? Der eingerichtete Beschwerdemechanismus erlaubt die Abgabe einer mündlichen Beschwerde. Diese kann sowohl in Spanisch wie auch Zapotec eingereicht werden . Die eingereichten Beschwerden und deren Lösungen werden dokumentiert. 50. Wird die Bundesregierung das ILO-Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen, und wenn nein, warum nicht? Das bisher nicht von Deutschland ratifizierte ILO-Übereinkommen 169 (Ü 169) über eingeborene und in Stämmen lebende (indigene) Völker aus dem Jahr 1989 richtet sich an Staaten, auf deren Gebiet indigene Bevölkerungsgruppen leben. Es statuiert Rechte der Gleichbehandlung mit anderen Staatsangehörigen sowie spezifische Beteiligungsrechte der indigenen Bevölkerungsgruppen. Die Bundesregierung hat eine Ratifizierung bisher abgelehnt, weil die bei uns lebenden nationalen Minderheiten nicht zu den indigenen Völkern gehören. Da in Deutschland keine indigene Bevölkerung im Sinne des Abkommens lebt, käme für die Bundesregierung allenfalls eine „Solidarratifikation“ nach dem Vorbild der Niederlande , auf deren Staatsgebiet ebenfalls keine indigenen Bevölkerungsgruppen leben , in Betracht. Die Niederlande haben das Übereinkommen Ü 169 bereits 1998 aus Solidarität gegenüber anderen Staaten mit indigenen Bevölkerungen ratifiziert . Die Bundesregierung prüft derzeit, ob Deutschland dem Übereinkommen im Rahmen einer Solidarratifikation beitreten kann, um es als menschenrechtliches Schutzinstrument zu stärken. 51. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit mit einem zentralen, unabhängigen Überprüfungsverfahren, zu dem sich die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode verpflichtet hat? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat in seinem Menschenrechtskonzept (2011) die Prüfung der Einrichtung eines menschenrechtlichen Beschwerdemechanismus angekündigt. Die staatlichen Durchführungsorganisationen KfW und GIZ haben inzwischen eigene Beschwerdeverfahren eingerichtet. Das BMZ führt derzeit mit den Durchführungsorganisationen einen intensiven Austausch, um diese Verfahren auf Grundlage menschenrechtlicher Kriterien wie der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte weiter auszubauen. 52. Wo stehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung die aktuellen Verhandlungen über ein neues bzw. modernisiertes Globalabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko? Die Verhandlungen sind noch nicht aufgenommen worden; momentan wird das Verhandlungsmandat in den zuständigen EU-Gremien abgestimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 53. Wann finden die nächsten Verhandlungen statt, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss des Globalabkommens? Bislang sind noch keine Verhandlungsrunden terminiert, weshalb Aussagen über den Zeitpunkt des Abschlusses des Globalabkommens derzeit nicht möglich sind. 54. Wer, aus welchen Bundesministerien, ist in die Verhandlungen einbezogen bzw. wird über den Verhandlungsstand informiert? Die Verhandlungen haben noch nicht begonnen. 55. Können Europaabgeordnete und/oder Bundestagsabgeordnete die aktuellen konsolidierten Texte einsehen? Wenn ja, wo? Wenn nein, weshalb nicht? Es liegt gegenwärtig kein konsolidierter Text vor. 56. Wird die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Globalabkommen auch im Bundestag bzw. Bundesrat ratifiziert werden muss? Wenn nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass das Globalabkommen gemischten Charakter hat und daher von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert werden sollte. 57. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass vor Ausgestaltung und Abschluss dieses Globalabkommens zunächst eine umfassende menschenrechtliche , soziale und ökologische Folgenabschätzung für Mexiko durchgeführt wird, unter Einbeziehung von Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und Umweltinitiativen? Wenn ja, in welchen EU-Gremien, und wann setzt sich die Bundesregierung dafür ein? Wenn nein, weshalb nicht? Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten gemeinsam mit dem Entwurf eines Mandats für die Verhandlungen, eine umfassende Folgenabschätzung vorgelegt. 58. Unterstützt die Bundesregierung Forderungen von mexikanischen und deutschen Menschenrechtsorganisationen, eine verbindliche, sanktionsbewehrte Menschenrechtsklausel in dem neuen Globalabkommen zu verankern, und setzt sie sich auf EU-Ebene in den entsprechenden Gremien dafür ein? Wenn nein, weshalb nicht? In Globalabkommen mit Drittstaaten besteht die EU stets auf einer Menschenrechtsklausel . Die Bundesregierung bekundet in den entsprechenden Gremien regelmäßig ihre volle Unterstützung für diese Vertragspraxis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/8303 59. Gab es im Jahr 2015 Anträge für Rüstungsexporte und/oder Exporte von Dual-Use-Gütern nach Mexiko? Wenn ja, wie wurden diese beschieden? Im Jahr 2015 wurden 22 Genehmigungen für Rüstungsgüter nach Mexiko erteilt, drei Anträge wurden abgelehnt. Für den Export von Dual-Use-Gütern nach Mexiko wurden im Jahr 2015 195 Genehmigungen erteilt, Ablehnungen erfolgten nicht. 60. Liegen für das Jahr 2016 Anträge für Rüstungsexporte und/oder Exporte von Dual-Use-Gütern nach Mexiko vor? Wenn ja, welche? Im Zeitraum 1. Januar bis 17. April 2016 wurden zehn Anträge für Rüstungsgüter und 67 Anträge für Dual-Use-Güter nach Mexiko genehmigt. In diesem Zeitraum erfolgte eine Ablehnung für Dual-Use-Güter. Zum Inhalt anhängiger Antragsverfahren erteilt die Bundesregierung mit Blick auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Auskünfte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 61. Hatten die umfassenden Berichte und Fernsehsendungen zu den illegalen Rüstungsexporten von der Heckler & Koch GmbH nach Mexiko irgendwelche personellen Konsequenzen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www. daserste.de/unterhaltung/film/themenabendwaffenexporte/doku/index.html)? Wenn ja, welche? Die in der angesprochenen Berichterstattung behandelten Vorgänge sind Gegenstand von laufenden Strafverfahren; diese richten sich nicht gegen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und haben nicht zu personellen Konsequenzen geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage Gemeinsame Erklärung aus Anlass der ersten Sitzung der Deutsch-Mexikanischen Binationalen Kommission – Allianz für die Zukunft – am 8. und 9. Juni 2015 in Berlin Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten sind sich darin einig, dass der Austausch und die strategische Zusammenarbeit der beiden Länder stetig zunimmt, an Dynamik gewinnt und in allen Bereichen der Zusammenarbeit wie multilateralen Fragen, bei Handel und Investitionen , der Zusammenarbeit in Kultur, Bildung, Wissenschaft, Technologie und nachhaltiger Entwicklung über weiteres großes Wachstumspotential verfügt. Beide Länder sind auf einer Basis solider Freundschaft verbunden. Ihre Beziehungen basieren auf gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freihandel und wirtschaftlicher Öffnung. Beide Seiten halten den Multilateralismus für die geeignetste Herangehensweise zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Zeitalter der Globalisierung. Deutschland und Mexiko haben deshalb eine Binationale Kommission zur Förderung und zum Ausbau der Zusammenarbeit eingesetzt, die alle zwei Jahre tagen und die einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit effizienter koordinieren wird. Sie sind entschlossen, die deutsch-mexikanischen Beziehungen weiter zu vertiefen, das gegenseitige Vertrauen zu stärken und die Kenntnis über die jeweils andere Kultur im eigenen Land zu fördern. Unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und des Außenministers der Vereinigten Mexikanischen Staaten, Dr. José Antonio Meade Kuribreña, fand am 9. Juni das Plenum der ersten Sitzung der Deutsch-Mexikanischen Binationalen Kommission – Allianz für die Zukunft – statt. Zuvor hatten am 8. Juni die Fachkommissionen der Binationalen Kommission unter Leitung der jeweiligen Ressorts zu den Themen politische Angelegenheiten, Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel, Wissenschaft , Forschung und Innovation, Wirtschaft, Energie, Handel, Investitionen und Tourismus sowie Kultur und Bildung getagt. Ergebnisse der ersten Sitzung I. Politische Angelegenheiten Die Vertreter beider Regierungen tauschten sich über die gegenwärtige Lage in Deutschland und Mexiko und in den jeweiligen Regionen aus. Man erörterte das Ergebnis der Parlaments- und Kommunalwahlen in Mexiko am 7. Juni. Mexiko bekräftigte sein Interesse daran, die Beziehungen zu Deutschland zu vertiefen und würdigte dessen Rolle in der EU. Deutschland unterstrich seinerseits Mexikos zunehmende Bedeutung als aufstrebende Gestaltungsmacht und sein Interesse daran, die bilateralen Beziehungen auszubauen. Beide Seiten bekräftigten den gemeinsamen Wunsch nach einem Staatsbesuch StP Enrique Peña Nietos in Deutschland im kommenden Jahr. Beide Seiten unterstrichen ihre grundsätzliche Bereitschaft, die Kooperation im Rahmen der Vereinten Nationen auszubauen; sie waren sich einig, sich vertieft über die Möglichkeit zur Ausbildung von Personal für VN- Missionen austauschen zu wollen. Die Vertreter beider Regierungen bekräftigten ihre Bereitschaft zur Weiterführung des bestehenden Menschenrechtsdialogs . Sie unterstrichen, dass über den bereits bestehenden Ansatz hinaus weitere konkrete Projekte zur Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsstaatsförderung ins Auge gefasst werden sollen. Sie vereinbarten in diesem Zusammenhang, Gespräche über mögliche Zusammenarbeit im Bereich der Korruptionsbekämpfung durch Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie technische Hilfe zu beginnen. Beide Seiten betonten dabei, wie wichtig es ist, die Organisationen der Zivilgesellschaft in nationale und internationale Bemühungen zur Verbesserung der Regierungsführung und Transparenz staatlicher Einrichtungen einzubinden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/8303 Beide Seiten waren sich einig, dass es wichtig ist, die Menschenrechte von Migranten und deren Familien zu achten und würdigten die positiven Beiträge, die Migranten zur Entwicklung beider Länder leisten. Beide Seiten betonten, dass Migration ein globales und regionales Phänomen ist, das umfassende politische Maßnahmen erfordert , um die kulturellen und Entwicklungsmöglichkeiten, die es birgt, vollständig auszuschöpfen. Die Vertreter beider Regierungen begrüßten die Gespräche zwischen den USA und Kuba über eine Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen und würdigten die Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Kuba über ein Kooperationsabkommen. Beide Seiten würdigten zudem die Fortschritte bei der Bildung der Pazifik-Allianz als Integrationsmechanismus in Lateinamerika. Sie hoben die Rolle Deutschlands als Staat mit Beobachterstatus hervor und bekräftigten ihren Willen, die Beziehungen zwischen Deutschland und der Pazifik-Allianz zu vertiefen. II. Zusammenarbeit für Nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel Beide Seiten verständigten sich darauf, die globalen Prozesse zum Klimaschutz und zum Schutz der biologischen Vielfalt gemeinsam konstruktiv weiterzubegleiten. Die deutsche Seite würdigte insbesondere die Erklärung der mexikanischen Regierung zur nationalen Klimaschutzzielsetzung im Rahmen des Klimarahmenabkommens. Gleichermaßen würdigte die deutsche Seite die Entscheidung Mexikos sich finanziell am Green Climate Fund zu beteiligen. Bezüglich der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt haben sich beide Seiten auf eine Zusammenarbeit verständigt. Ziel ist das Erreichen ambitionierter Vereinbarungen auf der COP 13 über die Biologische Vielfalt, welche im Dezember 2016 in Mexiko stattfinden wird. Beide Seiten vereinbarten die bereits bestehende bilaterale Zusammenarbeit zu Themen des Klimaschutzes, zur Unterstützung einer mexikanischen Energiewende sowie beim Erhalt der biologischen Vielfalt weiter zu vertiefen . Insgesamt wurden Projekte im Gesamtwert von bis zu 263 Millionen Euros zugesagt bzw. in Aussicht gestellt , die in Mexiko umgesetzt werden. Die deutsche Seite kündigte zudem an, Mexiko weiterhin in global und regional ausgerichtete Projekten einzubeziehen. Darüber hinaus vereinbarten beiden Seiten eine verstärkte Zusammenarbeit für die Umsetzung der Entwicklungsziele , die sich in der Post-2015-Entwicklungsagenda in ihrer sozialen, wirtschaftlichen, umweltbezogenen und institutionellen Dimension wiederfinden wird. Beide Seiten beglückwünschten sich zu der Entscheidung, einen gemeinsamen deutsch-mexikanischen Fonds mit paritätischen Beteiligungen beider Länder ins Leben zu rufen. Dieser soll Maßnahmen finanzieren, die im Zusammenhang mit der Stärkung des Rechtsstaates und der guten Regierungsführung stehen. Darüber hinaus kündigte die deutsche Seite eine Initiative als Beitrag zur Stärkung der mexikanischen Zivilgesellschaft an. Für die vertiefte Zusammenarbeit beim Aufbau eines mexikanischen Modells der Berufsbildung wurde vereinbart , dass die beide Länder paritätisch mit jeweils 5 Millionen Euro unterstützten werden. Beide Regierungen äußerten Ihre Bereitschaft, weiterhin gemeinsame Entwicklungskooperationen mit den Ländern Zentralamerikas und der Karibik, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes und der Förderung erneuerbarer Energien, durchzuführen. III. Wissenschaft, Forschung und Innovation Neben einer Evaluierung gemeinsamer Projekte auf diesem Gebiet wurde über neue Initiativen zum Ausbau der Zusammenarbeit beider Länder in Wissenschaft, Technologie und Innovation beraten. Beide Seiten stimmten überein, dass Programme, Projekte und Maßnahmen der Zusammenarbeit zum Wohle und Nutzen beider Länder durch die Förderung konkreter Initiativen zur Lösung spezifischer Probleme nach den Bedürfnissen des jeweiligen Landes gefördert werden müssen. Sie erklärten ihre Bereitschaft, an einer Verbesserung und Stärkung der Abstimmungsmechanismen zur Durchführung gemeinsamer Programme und Projekte weiterzuarbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8303 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode IV. Wirtschaft, Energie, Handel, Investitionen und Tourismus Die deutsche und die mexikanische Delegation vertieften ihren Austausch zu Themen der regionalen Handelsund Investitionsintegration und erörterten jeweils die Fortschritte, die sie im Rahmen der Verhandlungen über die Transpazifische Partnerschaft (TPP) im Falle Mexikos und die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) im Falle der EU erzielen. Besondere Aufmerksamkeit schenkten sie der anstehenden Modernisierung des Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre. Sie sehen darin die Chance, ihre Handels-, Investitions- und Wirtschaftsbeziehungen noch weiter zu vertiefen und äußerten den Wunsch, dass die Verhandlungen über eine Modernisierung des Abkommens bald aufgenommen werden. Beide Seiten unterstrichen die positive Entwicklung der Handels- und Investitionsströme zwischen Deutschland und Mexiko seit Inkrafttreten des Globalabkommens zwischen der Europäischen Union und Mexiko im Jahr 2000. Sie äußerten den Wunsch, die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Förderung von Handel und Investitionen zu vertiefen und dabei vor allem strategische Sektoren wie die Automobilbranche, Luft- und Raumfahrt, Energie, Maritime Wirtschaft und Tourismus in den Mittelpunkt zu stellen. Beide Seiten zeigten sich sehr zufrieden mit dem Zusammenwirken ihrer jeweiligen Institutionen bei der Durchführung des Managerfortbildungsprogramms „Fit for Partnership with Germany“. Beide Seiten betonten die Notwendigkeit umfassender Transformationen der Energieversorgungssysteme hin zu nachhaltigen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgungssystemen, insbesondere um die globale Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen. Sie beschlossen, einen vertieften Austausch zu den energiepolitischen Reformen in Mexiko und den Energiewendestrategien in Deutschland zu führen, darunter vor allem zu den Themen: Liberalisierung der Energiemärkte und Veränderungen der Strommärkte durch Liberalisierung und größere Anteile erneuerbarer Energien im System, politische Rahmenbedingungen für Investitionen, Strategien und Förderinstrumente zur Reduktion der Energieintensität der Wirtschaft, Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien. Beide Seiten hoben die Bedeutung des Tourismus hervor, die er für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, die Förderung von Kultur und die Ausstrahlung eines Landes spielt. Die mexikanische Seite zeigte sich sehr daran interessiert, im Bereich der Tourismuspolitik gute Praktiken und Erfahrungen mit Deutschland auszutauschen. Die deutsche Seite wies darauf hin, dass die Entwicklung des Tourismus in Deutschland in erster Linie Aufgabe der Bundesländer sei. Zur Intensivierung der bilateralen Tourismusbeziehungen wurde eine verstärkte Zusammenarbeit der Tourismuswirtschaft beider Länder empfohlen. V. Kultur und Bildung Beide Seiten vereinbarten, bei der Planung und Öffentlichkeitsarbeit des Mexikojahres in Deutschland und des Deutschlandjahres in Mexiko 2016-2017 eng zusammenzuarbeiten, welches eine einzigartige Chance zur Förderung der Zusammenarbeit in allen Bereichen darstellt: Wirtschaft und Geschäftswelt, Bildung, Wissenschaft und Kultur. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen kulturellen Dynamik erklärten beide Seiten ihre volle Bereitschaft, die Durchführung von neuartigen Projekten und Strategien in verschiedenen Bereichen der kulturellen Zusammenarbeit wie Kreation, Umsetzung, Förderung und Innovation auf dem Gebiet der visuellen Künste, der neuen Technologien, der Animation, des Films, des Designs, der Architektur, der Literatur, der darstellenden Kunst und der Musik sowie der Gastronomie und der Kultur- und Kreativwirtschaft unter größerer Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft anzuregen. Ebenso hoben sie den Austausch im Bereich der Bildung und der künstlerischen Mobilität, des Kulturguts und der Archäologie sowie im Hinblick auf die Bewahrung und Handhabung von Kulturgütern und Urheberrechten als wichtige geeignete Themengebiete hervor. Sie luden alle Institutionen und Partnerorganisationen im Kultur- und Bildungsbereich ein, bei der Umsetzung dieser Projekte und Strategien aktiv mitzuwirken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/8303 Beide Seiten stimmten darin überein, Verhandlungen über ein Deutsch-Mexikanisches Working Holiday Programm aufzunehmen. Schließlich würdigten sie das gewaltige Potential der Zusammenarbeit, das der Kultur-, Bildungs- und Hochschulbereich bietet, und kamen überein, weiterhin die Durchführung von Projekten zu unterstützen und zu fördern , die durch die studentische und akademische Mobilität, die Einrichtung von Lehrstühlen und Lektoraten beider Länder, die Ausbildung von Humankapital, die Fortbildung hochkarätiger Fachkräfte und den Abschluss direkter Vereinbarungen der Zusammenarbeit zwischen mexikanischen und deutschen Bildungseinrichtungen die Vertiefung von Wissensdomänen ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333