Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8316 18. Wahlperiode 03.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8157 – Verkauf bundeseigener Liegenschaften im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Anstieg der Mieten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in Ballungsgebieten, wird zu einem immer größeren sozialen Problem in Deutschland. Gerade in Innenstädten entstehen immer mehr Luxuswohnungen, während junge Familien und Menschen mit geringerem Einkommen verdrängt werden. Von diesen Prozessen sind auch die Ballungsgebiete im Saarland, wie die Landeshauptstadt Saarbrücken oder Saarlouis betroffen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gehört deshalb zu den dringlichsten Aufgaben der saarländischen Kommunen. Eine besondere Rolle kommt im Zuge dessen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu. Einerseits plant die BImA, ihren Bestand an Wohnimmobilien bis zum Jahr 2017 zu veräußern , was zu einem weiteren Anstieg der Preise auf stark nachgefragten Immobilienmärkten führen kann. Andererseits hat die BImA die Möglichkeit, Konversionsflächen bevorzugt und verbilligt an Gebietskörperschaften abzugeben , um so etwa sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen. Darüber hinaus haben bundeseigene Liegenschaften bei der kurz- und langfristigen Unterbringung von Geflüchteten eine wichtige Funktion. 1. Welche Gewerbeimmobilien im Saarland, die im Jahr 2014 in Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes waren, sind seitdem an Privatpersonen und -unternehmen, und welche sind an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert worden? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Zeitraum 2014 bis zum ersten Quartal 2016 im Saarland neun Liegenschaften veräußert. Die Verkaufsfälle sind in der nachstehenden Aufstellung dargestellt. Es wurde eine Gewerbeimmobilie an eine Gebietskörperschaft verkauft. An Privatpersonen/private Unternehmen wurden keine Gewerbeimmobilien verkauft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8316 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Verkaufsjahr Bezeichnung der Liegenschaft Immobilienkategorie Straße PLZ Ort Käufer 2014 ehem. THW OV Homburg Gewerbe Mainzer Straße 66424 Homburg Gebietskörperschaft 2014 Freiflächen Nonnweiler-Primstal sonstige Eiweiler Straße 66620 Nonnweiler Privatperson 2015 Teilflächen Hirtel sonstige an der B 268 66265 Heusweiler Gebietskörperschaften/ von dieser getragene Gesellschaft 2015 Grundstücke Wehrden sonstige an der A 620 66333 Völklingen Gebietskörperschaften/ von dieser getragene Gesellschaft 2015 Grundstücke Wehrden sonstige an der A 620 66333 Völklingen Privatperson/private Gesellschaft 2015 Grundstücke Besch sonstige an der B 419 66706 Perl-Besch Gebietskörperschaften/ von dieser getragene Gesellschaft 2015 Grundstücke Besch sonstige an der B 419 66706 Perl-Besch Privatperson/private Gesellschaft 2015 Ufergrundstück St. Johann sonstige Hafenstraße 66111 Saarbrücken Gebietskörperschaften/ von dieser getragene Gesellschaft 2016 Teilflächen Wasser- und Schifffahrtsamt Fl. 9 Nr. 70/70-Undine sonstige Bismarck straße 66121 Saarbrücken Privatperson/private Gesellschaft 2. Bei welchen Gewerbeimmobilien im Saarland, die sich in Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes befinden, ist bis zum Jahr 2020 eine Veräußerung geplant? Nach derzeitigen Erkenntnissen ist für die folgenden 19 Gewerbeliegenschaften im Saarland bis 2020 eine Veräußerung geplant. lfd. Nr. PLZ Ort Straßen-/Lagebezeichnung Bemerkungen 1 66706 Perl Zur Moselbrücke ehem. Verwaltungsdienstgebäude 2 66265 Heusweiler An der B 268* landwirtschaftliche Flächen Hirtel 3 66265 Heusweiler An der A 1 / A 8* landwirtschaftliche Flächen Lummerschied 4 66620 Nonnweiler Eiweiler Straße unbebautes Grundstück Nonnweiler-Primstal 5 66809 Nalbach Am Römerweg landwirtschaftliche Fläche Piesbach 6 66806 Ensdorf An der Provinzialstraße unbebaute Grundstücke Ensdorf 7 66640 Namborn An der B 41* landwirtschaftliche Fläche Pinsweiler 8 66119 Saarbrücken Spicherer Weg landwirtschaftliche Flächen (tlw. ehem. Exerzierplatz) 9 66424 Homburg Bexbacher Straße Straßenrestflächen Homburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8316 10 66386 Sankt Ingbert Talstraße Westwallbunkergrundstücke Oberwürzbach (Bunker 8,13,16) 11 66130 Saarbrücken An der B 51* unbebaute Grundstücke Güdingen 12 66640 Namborn An der B 41* landwirtschaftliche Fläche Baltersweiler 13 66706 Perl An der B 419* landwirtschaftliche Fläche Besch 14 66265 Heusweiler An der A 1* landwirtschaftliche Flächen Wahlschied/Göttelborn 15 66265 Heusweiler An der A 8* landwirtschaftliche Flächen Numborn 16 66265 Heusweiler An der A 8* landwirtschaftliche Flächen Kirschhof 17 66130 Saarbrücken An der A 6 / E 50* landwirtschaftliche Grundstücke Fechingen 18 66640 Namborn An der Sankt Wendeler Straße landwirtschaftliches Grundstück Furschweiler 19 66115 Saarbrücken Breitenbacher Platz/ Paul-Schmook-Straße Hochbunker Die als landwirtschaftliche Fläche oder unbebautes Grundstück bezeichneten Liegenschaften sind z. B. für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet oder im Rahmen eines Gestattungsvertrages überlassen und werden in der Statistik der BImA daher als Gewerbeliegenschaft eingestuft. * Insbesondere bei Liegenschaften im Außenbereich (z. B. land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) ist es wegen der fehlenden Anbindung an Straßen in der Regel nicht möglich, eine Straßenbezeichnung anzugeben. 3. Welche Wohnimmobilien mit wie vielen Wohneinheiten im Saarland, die im Jahr 2014 in Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes waren, sind seitdem an Privatpersonen und -unternehmen, und welche sind an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert worden? Seit 2014 wurden im Saarland keine durch die BImA Wohnimmobilien verkauft. 4. Bei welchen Wohnimmobilien mit wie vielen Wohneinheiten im Saarland, die sich in Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes befinden, ist bis zum Jahr 2020 eine Veräußerung geplant? Die BImA hat gemäß § 1 Absatz 1 Satz 5 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) den Auftrag, das Liegenschaftsvermögen des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten und die ihr übertragenen nicht betriebs-notwendigen Immobilien wirtschaftlich zu verwerten. Sie hat hierzu eine mehrjährige Verkaufsportfolioplanung entwickelt. Diese Verkaufsplanung und die Ausgestaltung des Verkaufsportfolios unterliegen im Hinblick auf die planungsrechtliche Entwicklung der Liegenschaften durch die Belegenheitskommune , notwendige Verkaufsvorbereitungen und Untersuchungen durch die BImA zur Marktreifmachung und wechselnden Markt-gegebenheiten permanenten Veränderungen und Anpassungen der Verkaufsobjekte und der Veräußerungszeitpunkte . Bei den aktuell bis zum Jahr 2020 für den Verkauf geplanten Liegenschaften im Saarland handelt es sich mithin um eine dynamische Zusammenstellung , die beispielsweise durch zeitliche Verschiebungen oder die Neuaufnahme von Verkaufsfällen aus dem gesamten verwertbaren Liegenschaftsbestand des Saarlandes kurzfristige Veränderungen erfahren kann. Die BImA muss sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8316 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bei ihren Veräußerungsentscheidungen den sich stets ändernden Gegebenheiten anpassen. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind seitens der BImA im Saarland die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten 23 Wohnliegenschaften mit insgesamt 673 Wohnungen für eine Veräußerung bis zum Jahr 2020 vorgesehen: lfd. Nr. PLZ Ort Straßen-/Lagebezeichnung Wohneinheiten 1 66271 Kleinblittersdorf Saarstraße 1-14 14 2 66117 Saarbrücken An der Habsterkirch 6 - 20 8 3 66130 Saarbrücken Saarstraße 15 a/b 2 4 66117 Saarbrücken Bei der Goldenen Bremm 1-20/22; Metzerstraße 145-147 30 5 66706 Perl Bübinger Straße 12-16 10 6 66740 Saarlouis V. Gartenreihe 2 2 7 66127 Saarbrücken Kreisstraße 6 - 14 5 8 66802 Überherrn Richard-Wagner-Straße 2-10 10 9 66127 Saarbrücken Am Ziegelhof 9-19 6 10 66424 Homburg Haydnstraße 5 6 11 66424 Homburg Glanstraße 1b; Moselstraße 2-5; Nahestraße 6-7; Saarstraße 2a-5a 472 12 66706 Perl Oberwiesstraße 1 - 29 16 13 66271 Kleinblittersdorf Mariannenstraße 10-16 4 14 66740 Saarlouis Walllerfanger Straße 30-72 22 15 66271 Kleinblittersdorf Dr.-Kirbs-Straße 17-23 4 16 66121 Saarbrücken Heinestraße 6 4 17 66119 Saarbrücken Hohe Wacht 54 - 64 6 18 66822 Lebach Galgenheck 18-37 16 19 66706 Perl Auf der Schäferei 1 2 20 66663 Merzig Auf der Ell 1- 3 12 21 66271 Kleinblittersdorf Brückenstraße 12 3 22 66130 Saarbrücken Großblittersdorfer Straße 251+253 8 23 66352 Großrosseln Bremerhof 36-40 11 5. Welche Wohn- und Gewerbeimmobilien im Saarland, die sich in Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes befinden, sind zurzeit von Leerstand betroffen, und bei welchen dieser Immobilien ist eine Veräußerung geplant? Derzeit sind neun Wohnliegenschaften und drei Gewerbeliegenschaften (teilweise ) von Leerstand betroffen. Für sämtliche zwölf Liegenschaften ist eine Veräußerung bis 2020 geplant. Darüber hinaus sind keine weiteren Liegenschaften von Leerstand betroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8316 Wohnliegenschaften: s. lfd. Nr. Frage 4 PLZ Ort Straßen-/Lagebezeichnung 1 66271 Kleinblittersdorf Saarstraße 1-14 4 66117 Saarbrücken Bei der Goldenen Bremm 1-20/22; Metzerstraße 145-147 5 66706 Perl Bübinger Straße 12-16 7 66127 Saarbrücken Kreisstraße 6 – 14 11 66424 Homburg Glanstraße 1b; Moselstraße 2-5; Nahestraße 6-7; Saarstraße 2a-5a 12 66706 Perl Oberwiesstraße 1 – 29 21 66271 Kleinblittersdorf Brückenstraße 12 22 66130 Saarbrücken Großblittersdorfer Straße 251+253 23 66352 Großrosseln Bremerhof 36-40 Gewerbeliegenschaften: s. lfd. Nr. Frage 2 PLZ Ort Straßen-/Lagebezeichnung 1 66706 Perl Zur Moselbrücke 8 66119 Saarbrücken Spicherer Weg 16 66265 Heusweiler An der A 8 6. Wie viele bundeseigene Immobilien wurden zur Unterbringung von Flüchtlingen dem Land Saarland, einem Landkreis oder einer Kommune zur mietzinsfreien Nutzung angeboten, und wie viele Mietverträge konnten geschlossen werden? Ist die mietzinsfreie Überlassung zeitlich befristet, und wenn ja, auf welchen Zeitraum? Im Saarland wurden den Bedarfsträgern (Land, Kreise und Kommunen) bisher drei Liegenschaften zur mietzinsfreien Nutzung zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen entsprechend der haushaltsrechtlichen Ermächtigung angeboten. Es handelt sich um eine Wohnliegenschaft (18 Einzel-Wohnungen in der ehem. „Höfer-Kaserne“, vgl. lfd. Nummer 11 in der Tabelle zu Frage 4), für die Überlassungsverträge mit der Stadt Homburg geschlossen wurden, eine Einzel-Wohnung in Perl (der Überlassungsvertrag ist mit der Gemeinde Perl geschlossen) und ein Gewerbeobjekt in Saarbrücken, das dem Land angeboten worden ist, für das jedoch seitens des Landes kein Interesse an der Anmietung für Unterbringungszwecke bestand. Die Überlassungsverträge über insgesamt 19 Wohnungen im Saarland sind jeweils auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8316 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele bundeseigene Immobilien wurden zur Flüchtlingsunterbringung an das Land Saarland, einen Landkreis oder Kommunen zum Verkauf angeboten , und wie viele Kaufverträge wurden geschlossen? Die BImA führt Sondierungsgespräche mit der Stadt Homburg über einen Erwerb der „Höfer-Kaserne“ in Homburg (vgl. lfd. Nummer 11 zu Frage 4) im Wege des Erstzugriffs. Dieses Objekt soll ggf. auch weiterhin zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden genutzt werden (vgl. Antwort zu Frage 6). Weitere Angebote bzw. entsprechende Kaufvertragsabschlüsse für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen erfolgten bisher nicht. 8. Führt die BImA derzeit Verhandlungen mit dem Saarland oder saarländischen Gemeinden über eine Übernahme von Wohnimmobilien durch das Land bzw. die Kommunen (bitte unter Angabe der Gemeinden und Immobilien beantworten)? Neben der „Höfer-Kaserne“ in Homburg steht die BImA derzeit in Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken über ein Grundstück in Saarbrücken- St. Arnual (vgl. lfd. Nummer 8 zu Frage 2). Die konkrete zukünftige (Wohn-) Nutzung wird derzeit mit der Kommune abgestimmt. 9. Inwieweit werden soziale Kriterien und Auswirkungen auf den lokalen Wohnungsmarkt in die Entscheidung über den Verkauf von bundeseigenen Immobilien einbezogen? Die nach kaufmännischen Grundsätzen handelnde BImA hat den gesetzlichen Auftrag , eigenverantwortlich die für Zwecke des Bundes entbehrlichen Liegenschaften unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zum „vollen Wert“, d. h. zu dem am Markt erzielbaren Preis oder alternativ zu dem durch ein Verkehrswertgutachten ermittelten Wert zu veräußern (§ 63 Absatz 3 Satz 1 BHO sowie § 1 Absatz 1 Satz 5 BImAG). Eine Abgabe bundeseigener Grundstücke unterhalb des Verkehrswertes scheidet daher grundsätzlich aus und ist nur auf der Grundlage von entsprechenden haushaltsrechtlichen Ermächtigungen zulässig. Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht vor, dass die BImA mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen Konversionsgrundstücke im Rahmen des Erstzugriffs , das heißt ohne Bieterverfahren, unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes verbilligt abgeben kann. Durch diesen privilegierten Erwerb haben die Kommunen die Möglichkeit, den lokalen Wohnungsmarkt zu steuern und ihre wohnungspolitischen Ziele umzusetzen. Das Gesamtvolumen ist dabei für vier Jahre auf höchstens 100 Mio. Euro begrenzt. Diese Vorgabe wurde zuerst im Bundeshaushalt 2015 durch den im Kapitel 6004 Titel 121 01 ausgebrachten Haushaltsvermerk Nr. 60.3 umgesetzt. Nähere Einzelheiten wurden durch die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 22. April 2015 gebilligte „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken (VerbRKonv)“ geregelt. Auf der Grundlage des Koalitionsbeschlusses vom 6. September 2015 sowie eines gemeinsamen Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 24. September 2015 zur Unterstützung der Länder und Kommunen u. a. beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen wurde die bestehende haushaltsrechtliche Ermächtigung erweitert. Eine verbilligte Abgabe von Grundstücken – auch zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus – an private Dritte ist auf Grundlage der bestehenden haushaltsrechtlichen Ermächtigungen zur Erstzugriffsoption und Verbilligung nicht zulässig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8316 Einzelheiten werden in der dazu erarbeiteten und im Internet veröffentlichten Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (sog. Verbilligungsrichtlinie , VerbR,), der der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. November 2015 zugestimmt hat, geregelt. Hiernach haben sich die Höhe und Ausgestaltung der bisher vorgesehenen Kaufpreisabschläge verändert und die Attraktivität des Liegenschaftserwerbs für Länder und Kommunen, insbesondere im Hinblick auf die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen sowie für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erhöht. 10. Welche Konversionsliegenschaften im Saarland, die im Jahr 2014 in Besitz oder Verwaltung der BImA bzw. des Bundes waren, sind seitdem an Privatpersonen und -unternehmen, und welche sind an Gebietskörperschaften bzw. ihre Unternehmen veräußert worden? Seit 2014 wurden im Saarland keine Konversionsliegenschaften veräußert. 11. Bei welchen militärischen Liegenschaften im Saarland soll bis zum Jahr 2020 (auch teilweise) die militärische Nutzung beendet werden, und welche Nachnutzungskonzepte bestehen jeweils für diese Liegenschaften? 12. Bei welchen Liegenschaften im Saarland, deren militärische Nutzung bis zum Jahr 2020 endet, ist eine Veräußerung geplant? Die Fragen 11 und 12 werden zusammengefasst beantwortet. Im Rahmen der Umsetzung der Stationierungsentscheidung vom Oktober 2011 und der angepassten Realisierungsplanung wurde die Rückgabe einer Teilfläche der „Graf-Werder-Kaserne“ in Saarlouis an die BImA entschieden. Die Rückgabe erfolgt voraus-sichtlich im Jahr 2019. Die Planungen, welche Flächen der Liegenschaft an die BImA zurückgegeben werden, sind noch nicht abgeschlossen. Mit der Erstellung von konkreten zivilen Nachnutzungskonzepten durch die BImA wird begonnen, wenn die Planungen hinsichtlich der zurückzugebenden Flächen durch die Bundeswehr abgeschlossen sind. Über die „Graf-Werder-Kaserne “ hinaus ist keine weitere Rückgabe militärisch genutzter Liegenschaften bis 2020 angekündigt. 13. Für wie viele Dienstposten ist die Graf-Werder-Kaserne in Saarlouis ausgelegt , und wie hoch ist der aktuelle Nutzungsgrad der dort vorhandenen Flächen ? Das Bundesministerium der Verteidigung hat entschieden, den Stab der Luftlandebrigade 1 mit Stabs- und Fernmeldekompanie am Standort Saarlouis zu belassen. Die „Graf-Werder-Kaserne“ ist zur Aufnahme dieser wie auch der übrigen dort verorteten Organisationselemente ausgelegt. Am Standort sind zukünftig insgesamt rund 390 zivile und militärische Dienstposten ausgeplant, die in der Liegenschaft bedarfsgerecht untergebracht werden. Die Nutzung und der Nutzungsgrad sind abhängig von der Art der Organisationselemente, die in der Liegenschaft untergebracht sind. Mit Einnahme der Zielstruktur erfolgt die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes, aus der sich der Infrastrukturbedarf und die für Verteidigungszwecke entbehrlichen Flächen ergeben. Die entbehrlichen Flächen werden dann an die BImA zurückgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8316 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Kommen Immobilien, deren militärische Nutzung bis zum Jahr 2020 endet, für eine Nachnutzung durch andere Bundesbehörden in Frage? Wenn ja, welche? Grundsätzlich kommen alle Immobilien, deren militärische Nutzung endet, für eine Nachnutzung durch andere Bundesbehörden in Betracht. Vor einer Verwertung wird die Entbehrlichkeit der Liegenschaft für den Bund geprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 15. Führt die BImA derzeit Verhandlungen mit dem Saarland oder saarländischen Gemeinden über eine Überlassung von (zukünftigen) Konversionsflächen im Zuge des Erstzugriffsrechts bzw. über eine verbilligte Überlassung entsprechend des im Bundeshaushaltsgesetzes 2015 ausgebrachten Haushaltsvermerks 60.3 über die „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ (bitte unter Angabe der betroffenen Gemeinden und Immobilien beantworten)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. 16. Welche anderen Immobilien im Saarland (nicht Wohn-, Gewerbe- oder Konversionsimmobilien ) aus dem Besitz oder der Verwaltung der BImA bzw. des Bundes wurden seit dem Jahr 2014 veräußert, und bei welchen ist bis zum Jahr 2020 eine Veräußerung vorgesehen? Zur Veräußerung bis 2020 sind die nachstehend aufgeführten acht Liegenschaften vorgesehen , die nicht Wohn-, Gewerbe- oder Konversionsimmobilien zuzuordnen sind. lfd.Nr. PLZ Ort Straßen- / Lagebezeichnung Bemerkungen 1 66740 Saarlouis Wallerfanger Straße Graf-Werder-Kaserne** 2 66564 Ottweiler keine Straßenbezeichnung vorhanden* Streuparzellen Ottweiler 3 66271 Kleinblitters-dorf keine Straßenbezeichnung vorhanden* landwirtschaftliche Grundstücke Kleinblittersdorf 4 66399 Mandelbachtal keine Straßenbezeichnung vorhanden* unbebaute Grundstücke Habkirchen 5 66636 Tholey keine Straßenbezeichnung vorhanden* landwirtschaftliches Grundstück in Sotzweiler 6 66606 Sankt Wendel keine Straßenbezeichnung vorhanden* landwirtschaftliche Grundstücke Oberlinxweiler 7 66571 Eppelborn keine Straßenbezeichnung vorhanden* unbebautes Grundstück Wiesbach 8 66606 Sankt Wendel Werkstraße 14 Flurstücke HIL-Werk/Panzer- strecke St. Wendel * Insbesondere bei Liegenschaften im Außenbereich (z. B. land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) ist es wegen der fehlenden Anbindung an Straßen in der Regel nicht möglich, eine Straßenbezeichnung anzugeben. ** Als derzeit dienstliche genutzte Liegenschaft fällt die Graf-Werder-Kaserne in die Kategorie „Sonstige“. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8316 17. Welche Verkaufserlöse hat die BImA durch die Veräußerung von Immobilien im Saarland seit dem Jahr 2014 erzielt, und welche Erlöse erwartet sie bis zum Jahr 2020 (bitte nach Immobilienkategorien aufschlüsseln)? Die Erlöse der bereits veräußerten Liegenschaften (vgl. Antwort zu Frage 1) betragen insgesamt 212 323 Euro. Davon entfallen 135 000 Euro auf Gewerbeimmobilien und 77 323 Euro auf sonstige Immobilien. Die BImA beabsichtigt derzeit, bis 2020 insgesamt 50 Liegenschaften zum Erwerb anzubieten. Insgesamt werden nach der gegenwärtigen Schätzung Erlöse in der Größenordnung von rund 26,5 Mio. Euro erwartet. Eine Aufschlüsselung nach Immobilien-kategorien ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Kategorie Anzahl Liegenschaften Erlöserwartung Gewerbe 19 400.000,00 € Wohnen 23 26.000.000,00 € Sonstige 8 93.000,00 € Gesamt 50 26.493.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333