Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 2. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8319 18. Wahlperiode 03.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Bärbel Höhn, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8122 – Fahrzeugrückrufe wegen mangelnder Abgasreinigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang des Jahres 2016 hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage die Fahrzeugrückrufe seit dem Jahr 2010 dokumentiert (Bundestagsdrucksache 18/7527). Bei einigen dieser Rückrufe ging es um die Beeinträchtigung der Abgasreinigung, insbesondere hier: a) Im Jahr 2011 bei Volvo: Die Warnlampe zur Störung des Emissionssystems leuchtet ggf. nicht auf. b) Im Jahr 2011 bei Mercedes-Benz Lkw: Erhöhte Abgaswerte durch Einbau eines nicht korrekten Motorsteuergerätes. c) Im Jahr 2012 bei Opel: Falsche Programmierung des Motorsteuergerätes führt zu Nichteinhaltung der Abgaswerte. d) Im Jahr 2013 bei Dacia: Softwarefehler führt zu Nichteinhaltung der gesetzlichen Abgaswerte. e) Im Jahr 2014 bei Opel: Unkorrekte Programmierung des Motorsteuergerätes beeinträchtigt die Einhaltung der Euro-5-Vorschriften. 1. Wie lauten die ausführlichen Problembeschreibungen jeweils zu den Fällen a bis e in den Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)? a) Aufgrund eines Softwarefehlers wird ein Ausfall bzw. eine mangelhafte Funktion des Emissionssystems nicht über die vorgeschriebene Anzeige angezeigt. b) Aufgrund eines internen Steuerungsproblems wurden Fahrzeuge mit Motorsteuergeräten der EURO 4-Norm ausgestattet, obwohl diese für die EURO 5-Norm bestellt und zugelassen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8319 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Bei diesem Mangel wurde eine falsche Motorsteuergerätesoftware aufgespielt. Diese fehlerhafte Software würde einen Defekt im Katalysator nicht, wie vorgeschrieben , durch eine Warnleuchte anzeigen. d) Eine Rückrufaktion für Dacia ist dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) nicht bekannt. Mit der Anfrage dürfte jedoch Lancia gemeint sein. Bei Lancia konnte eine fehlerhafte Software der Motor/Getriebeabstimmung (nur bei Kombination 3,6l-V6- Benzinmotor und 8-Gang-Automatikgetriebe) zur Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte führen. e) In Werkstätten wurden Fahrzeuge im Rahmen von Reparaturarbeiten mit einer Software ausgestattet, die die Einhaltung der entsprechenden Abgasvorschriften (EURO 5) nicht sicherstellt. 2. Wodurch wurden die Fehler, die zu den Rückrufaktionen führten, bemerkt? Durch wen wurden in den Fällen a bis e die Probleme beim KBA angezeigt? In allen Fällen haben die Fahrzeughersteller bzw. die verantwortlichen Importeure die Mängel beim KBA angezeigt. 3. Durch wen wurden die Rückrufaktionen jeweils veranlasst (KBA oder Hersteller )? Die Fahrzeughersteller bzw. die verantwortlichen Importeure haben die Mängel zusammen mit einer vorgeschlagenen Abhilfemaßnahme dem KBA gemeldet. Das KBA hat die jeweiligen Rückrufaktionen unterstützt, indem es Halterdaten nach § 35 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenverkehrsgesetz zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllungsquote zu erhöhen. 4. In welcher Weise haben das KBA bzw. die Bundesregierung die Behebung der Fehler jeweils überwacht? Durch die Lieferung von Halteradressen konnten die betroffenen Fahrzeughalter identifiziert und durch den jeweiligen Fahrzeughersteller bzw. den verantwortlichen Importeur informiert werden. Eine Überwachung ist im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes nicht vorgesehen. Die Behebung des Mangels liegt in der Verantwortung des Herstellers. 5. Hielten sämtliche Fahrzeuge nach den jeweiligen Rückrufaktionen die geforderten Vorgaben ein? Wie wurde dies jeweils überprüft? Nach Angabe des jeweiligen Herstellers bzw. verantwortlichen Importeurs wurden die betroffenen Fahrzeuge in den erforderlichen typgenehmigten Zustand versetzt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8319 6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in den Fällen a bis e keine illegalen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung zum Einsatz gekommen sind? Wie, und durch wen wurde dies jeweils überprüft? Der produktverantwortliche Hersteller hat dafür Sorge zu tragen, dass nur vorschriften -konforme Änderungen durchgeführt werden. Die zuständige Genehmigungsbehörde bzw. die Produktsicherheitsbehörde bewertet die vom Hersteller vorgeschlagene Maßnahme. 7. Existiert jeweils zu den Fällen a bis e ein digitaler Aktenbestand im KBA? Falls ja, wie sieht jeweils das Inhaltsverzeichnis aus? Sind die Akten zugänglich und einsehbar? Es existiert jeweils ein digitaler Aktenbestand ohne Inhaltsverzeichnis. Bezüglich Zugangs- und Einsichtsrechte sind die Voraussetzungen jeweils im Einzelfall zu prüfen. 8. Wurden die Details der Rückrufe a bis e der Europäischen Kommission mitgeteilt ? Nein. 9. Waren die Rückrufe a bis e zu irgendeinem Zeitpunkt Thema der Sitzungen des zuständigen Ausschusses, der die Europäische Kommission nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 unterstützt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333