Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8322 18. Wahlperiode 03.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8167 – Identifizierung und Verfolgung von Personen anhand der Fingerabdruckdaten in europäischen Polizeidatenbanken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Schon jetzt sind das Visa-Informationssystem (VIS) und die Fingerabdruckdatenbank EURODAC der Europäischen Union mit einem Automatisierten Fingerabdruck -Identifizierungs-System (AFIS) ausgestattet (Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei – CILIP, Ausgabe 1/2016). Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an der Inbetriebnahme der Fingerabdruck-Funktionalität auch für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II). Der noch geringe Bestand von 90 000 Fingerabdrücken darf bislang nur zur Identitätsfeststellung genutzt werden (Ratsdokument 6720/16). Auch im Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) könnten nach derzeitiger Planung Fingerabdrücke verarbeitet werden. Die deutsche Kopfstelle im ECRIS-Verbund ist das Bundesamt für Justiz. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüfen nun die für eine Fingerabdruck -Funktionalität erforderlichen Infrastrukturen. AFIS werden auch in anderen Datenbanken für die nationale und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingesetzt. Laut einem Vorschlag des deutschen Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière (CDU) könnten weitere Datenbanken folgen. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag für das Einreiseregister „Intelligente Grenzen“, das sämtliche Übertritte einer EU-Außengrenze protokollieren und Namen sowie Fingerabdrücke der Reisenden zentral speichern soll (Bundestagsdrucksache 18/7835). Wie die Datenbanken SIS II, VIS und EURODAC würde „Intelligente Grenzen“ von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) verwaltet werden . Die Bundesregierung schlägt nun vor, Fingerabdrücke und dazugehörige Personendaten in einem „Kernsystem“ zu speichern (ARD – Bericht aus Berlin vom 3. April 2016). Die übrigen, ebenfalls Fingerabdrücke enthaltenden Datenbanken würden als „Module“ angebunden werden, die darüber hinaus weitere Einzelinformationen enthalten können. Auf diese Weise will Dr. Thomas de Maizière „vorhandene Erkenntnisse systematisch zusammenführen“. Biometrische Daten sowie dazugehörige „Kerndaten“ würden grundsätzlich nur noch einmal erfasst werden. Eine Software prüft dann, ob die Fingerabdrücke bereits in einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8322 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode anderen Datenbank vorhanden sind. Ist dies der Fall, wird automatisch der beste und umfangreichste Datensatz genutzt. Im Idealfall sollen zu jeder Person zehn Fingerabdrücke vorliegen (die sogenannten 10-Finger-Sätze). Grenzbehörden haben hierzu jedoch bereits Bedenken angemeldet, denn bei einer Grenzkontrolle von wenigen Sekunden können höchstens Abdrücke von vier Fingern abgenommen werden. Die Europäische Union plant noch dieses Jahr die Verabschiedung eines Passagierdatenregisters (Passenger Name Record – PNR), das ein bereits vorhandenes System zum Austausch von Fluggastdaten (Advance Passenger Information –API) erweitern soll. Eigentlich war das EU-PNR als dezentrale Plattform der Mitgliedstaaten gedacht, die Bundesregierung regt nun die Zentralisierung im „Kernsystem“ bei eu-LISA an. Das von Deutschland geforderte „Kernsystem“ könnte auch mithilfe von „latenten “ Fingerabdruckspuren durchsucht werden. Gemeint sind daktyloskopische Daten, die an Tatorten, Unfallstellen oder auch im verdeckten Verfahren durch Geheimdienste ermittelt oder gefunden wurden. Das Bundesinnenministerium fordert zudem erweiterte Suchmöglichkeiten im „Kernsystem“ und den angeschlossenen Datenbanken. Damit sollen Verbindungen unter den enthaltenen Informationen gefunden werden. 1. Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen darüber bekannt, welche Ergebnisse die britische und französische Regierung anläßlich ihres jüngsten „Franco-British Summit“ vom 3. März 2016 in Amiens den Delegationen der EU-Mitgliedstaaten bekannt gemacht haben bzw. welche Vorschläge und Forderungen hinsichtlich eines Ausbaus des polizeilichen Datentauschs vorgetragen wurden? Hinsichtlich des britisch-französischen Gipfels am 3. März 2016 in Amiens wird auf die Berichterstattung im EU-Ratsdokument 6930/16 verwiesen. 2. Wie viele Fingerabdruckdatensätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Visa-Informationssystem (VIS), der Fingerabdruckdatenbank EURODAC, im Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) und im Europol-Informationssystem (EIS) gespeichert? Die Zahl der Fingerabdruckdatensätze im Visa-Informationssystem (VIS) liegt der Bundesregierung nicht vor. In der Fingerabdruckdatenbank EURODAC sind mit Stand vom 1. April 2016 insgesamt 4 481 325 Fingerabdruckblätter gespeichert . Im Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) sind mit Stand vom 4. April 2016 insgesamt 88 888 Fingerabdruckblätter gespeichert. Im Europol-Informationssystem (EIS) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine Fingerabdruckdaten gespeichert. a) Inwiefern lässt sich rekonstruieren, in welchem Umfang es sich dabei um 10-Finger-Sätze handelt bzw. wie viele einzelne Abdrücke gespeichert sind? Die Zahl der vollständigen Fingerabdruckdatensätze im VIS ist der Bundesregierung nicht bekannt. Statistiken der europäischen IT-Agentur eu-LISA geben nur den durchschnittlichen Grad der Vollständigkeit über alle VIS-Datensätze mit Fingerabdrücken an. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2015 lag dieser Wert bei 97,2 Prozent. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 (EURODAC-VO) sind stets die Abdrücke aller 10 Finger einer Person in EURODAC zu speichern (vgl. Artikel 9 und Artikel 14). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8322 Zum SIS II liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. b) Mit welchen weiteren Daten oder Zusatzinformationen werden die im VIS, in EURODAC und im SIS II gespeicherten Fingerabdrücke angereichert (etwa Angaben zum Geschlecht, Ort und Zeitpunkt des Asylantrags bzw. Aufgriffs sowie zur erkennungsdienstlichen Behandlung und Datenübermittlung oder zu einer standardisierten Kennnummer)? Es werden keine über die in den Artikeln 9 bis 14 der EU-VIS-Verordnung vorgesehenen hinausgehenden Daten im VIS gespeichert. Zu EURODAC wird auf Artikel 11, 14 und 18 der EURODAC-VO und zum SIS II auf Artikel 20 des EU-Ratsbeschlusses 2007/533/JI bzw. Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 verwiesen. 3. Wie viele Transaktionen zur Abfrage von Fingerabdruckdatensätzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 im VIS, in EURODAC und im SIS II vorgenommen, und wie viele davon stammten von deutschen Behörden? Im Jahr 2015 wurden von allen am VIS teilnehmenden Staaten ca. 5,3 Millionen Abfragen zur Identifizierung (1:n) bzw. ca. 3,9 Millionen Abfragen zur Verifizierung (1:1) von Fingerabdruckdatensätzen im VIS getätigt. Davon entfielen auf Deutschland ca. 307 000 bzw. ca. 295 000 Abfragen. In EURODAC wurden im Jahr 2015 gemäß Artikel 9, 14 und 17 der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 von allen Mitgliedstaaten insgesamt 2 020 918 Übermittlungen /Ab-gleiche durchgeführt. Deutschland führte hiervon 652 839 Übermittlungen /Abgleiche durch. Zudem führten die deutschen Polizeien im Jahr 2015 insgesamt 11 Recherchen gemäß Artikel 19 (Zugriffsbeschluss) dieser Verordnung durch. Zum SIS II kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Ein automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) ist im SIS II noch nicht implementiert , weshalb nicht mit Fingerabdruckdaten recherchiert werden kann. 4. Wie viele der Transaktionen (Anlieferung und Abfrage) wurden wegen mangelhafter Qualität abgelehnt? Das VIS lehnt keine Transaktionen aufgrund mangelhafter Qualität der Fingerabdrücke ab. Von allen im Jahr 2015 in EURODAC durchgeführten Recherchen /Speiche-rungen führten 105 086 zu Fehlern. Zum SIS II wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. In welchem Umfang machen deutsche Polizeien und Geheimdienste nach der EURODAC-Neuverordnung (EU) Nr. 603/2013 seit dem Sommer 2015 vom Zugriff durch nationale Polizeibehörden für polizeiliche Zwecke Gebrauch ? Im Jahr 2015 führten die deutschen Polizeien insgesamt 11 Recherchen gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 durch. Im Jahr 2016 (Stand 22. März 2016) führten die deutschen Polizeien insgesamt 31 solcher Recherchen durch. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung haben die Nachrichtendienste keinen Zugang zu EURODAC. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8322 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Reaktionszeiten sind der Bundesregierung bei der Abfrage von Fingerabdruckdatensätzen im VIS, in EURODAC, im SIS II und im EIS aus eigener Erfahrung bekannt? Die Abfrage von Fingerabdruckdaten im VIS erfolgt im Rahmen der Grenzkontrolle grundsätzlich zum Zweck der Verifikation eines Visumsinhabers im Rahmen eines 1:1-Vergleiches mit den zum Visum gespeicherten Fingerabdrücken. Diese Abfrage dauert nur wenige Sekunden. Eine Identifizierung von Personen im Gesamtdatenbestand des VIS anhand der Fingerabdrücke (1:n-Suche) findet nur Anwendung, sofern visumspflichtige Drittstaatsangehörige nicht im Besitz eines erforderlichen Visums sind. Eine Identifizierung dauert maximal 10 Minuten . Die Bundespolizei führt keine Statistiken über die Reaktionszeiten zu Abfragen im EURODAC-System. Rückmeldungen sind erfahrungsgemäß aber im einstelligen Minutenbereich bis hin zu mehreren Stunden möglich. Durch die Bundespolizei werden keine Fingerabdruckdatensätze im EIS abgefragt. Die Reaktionszeit des EURODAC-Zentralsystems liegt bei etwa einer Minute . Im Anschluss der EURODAC-Recherche ist das Rechercheergebnis vom anfragenden Mitgliedstaat manuell zu verifizieren (Artikel 25 Absatz 4 der EURODAC-VO), was den Verarbeitungsprozess insgesamt leicht verzögert . Die im SIS II vorhandenen Fingerabdrücke können ohne Zeitverzug durch die berechtigten Endanwender für den manuellen Vergleich heruntergeladen werden. Da ein AFIS im SIS II noch nicht implementiert ist, können Fingerabdruckdaten noch nicht recherchiert werden. 7. Wie viel Zeit benötigt die Abnahme von Fingerabdruckdatensätzen durch die zuständigen deutschen Behörden (bitte die Szenarien Erkennungsdienstliche Behandlung, Visa-Antrag, Asylantrag, Ausländer, die bei der irregulären Einreise an den Außengrenzen aufgegriffen werden, Grenzkontrolle in der ersten Kontrolllinie unter Zugrundelegung von ein bis vier Fingern und zweiten Kontrolllinie mit 10 Fingern berücksichtigen)? Die Erfassung von 1 bis 4 Fingern zur Verifizierung des Visuminhabers im Rahmen der Grenzkontrolle dauert im Durchschnitt 5 Sekunden. Die Erfassung der Fingerabdruckdaten (10 Finger) für den Visumantrag bzw. in der zweiten Kontrolllinie dauert aufgrund der Qualitätsanforderungen bis zu 5 Minuten. Die Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung mit dem zur Verfügung stehenden System der Bundespolizei beträgt im Gesamtprozess bis zu 20 Minuten. Die Abnahme eines vollständigen Fingerabdruckdatensatzes dauert hierbei bis zu 10 Minuten. Ein Identitätsabgleich mittels Fingerabdrücken im AFIS beim Bundeskriminalamt (BKA) dauert im Einzelfall bis zu 5 Minuten. 8. Welche weiteren internationalen, europäischen und deutschen Datenbanken oder Verfahren zum polizeilichen Informationsaustausch sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs -System (AFIS) bzw. einem vergleichbaren System ausgestattet? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird bei Interpol und bei Europol ein AFIS genutzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8322 9. Welcher Zeitplan zur Ausstattung des SIS II mit einem AFIS und einer Fingerabdruck -Suchfunktion ist der Bundesregierung bekannt? Derzeit berät die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der europäischen IT-Agentur eu-LISA und den Mitgliedstaaten über eine Einführung und die Ausgestaltung eines SIS II-AFIS. Die Europäische Kommission plant die Einführung des SIS II-AFIS bis Ende 2017. a) Auf welche Weise würde dies bei der deutschen Zentralstelle für das SIS II umgesetzt, und welche Unternehmen bzw. sonstigen Stellen würden mit der Umsetzung beauftragt werden? Die Möglichkeiten der nationalen Umsetzung werden derzeit durch das BKA geprüft . b) Welche Rechtsinstrumente müssten aus Sicht der Bundesregierung geändert werden, um die Nutzung von Fingerabdrücken im SIS II nicht nur als biometrische Identifikatoren zur Identifizierung von Personen zu ermöglichen , sondern um nach „latenten“ Fingerabdrücken suchen zu können? Der von den Fragestellern genutzte Begriff „latente Fingerabdrücke“ ist im SIS II-Kontext nicht gebräuchlich. Es ist daher unklar, auf welchen Sachverhalt die Frage abstellt. Artikel 22 Buchstabe c des EU-Ratsbeschlusses 2007/533/JI und der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 erlauben die Identifizierung einer Person anhand ihrer Fingerabdrücke . 10. Für welche weiteren internationalen, europäischen und deutschen Datenbanken wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung mit einem AFIS bzw. einem vergleichbaren System erwogen bzw. wurde diese bereits beschlossen? Durch die Europäische Kommission wurde der Entwurf einer Richtlinie zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates im Hinblick auf den Austausch von Informationen über Drittstaatsangehörige und das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) vorgelegt, der derzeit beraten wird. Der Vorschlag sieht die Speicherung von Fingerabdrücken verurteilter Drittstaatsangehöriger vor. Der vorgesehene Abgleich über einen Indexfilter erfordert nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung von ECRIS mit AFIS oder einem ähnlichen System. a) Wer ist mit der Prüfung der Erweiterung von europäischen und deutschen Datenbanken mit einem AFIS beauftragt? Für ein AFIS oder ein ähnliches System im ECRIS sind das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bzw. das Bundesamt für Justiz zuständig. b) Wann soll die Prüfung von für eine Fingerabdruck-Funktionalität im Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) bzw. der deutschen Kopfstelle erforderlichen Infrastrukturen beendet worden sein? Eine Abstimmung zu den gegebenenfalls erforderlichen Infrastrukturen für die zukünftige Verarbeitung von Fingerabdrücken erfolgt gegenwärtig in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Beteiligung des Bundesamts Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8322 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für Justiz und des BKA. Maßgeblich für die Ergebnisse sind die weiteren Verhandlungen zur Errichtung eines Drittstaatenregisters auf europäischer Ebene. Nachdem diese andauern und Art und Umfang der Speicherung noch weiter zu konkretisieren sind, kann über den Zeitpunkt des Abschlusses keine Aussage getroffen werden. c) Sofern diese Prüfung bereits erfolgte, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus deren Ergebnissen, und welche weiteren Maßnahmen werden diesbezüglich veranlasst? Auf die Antwort zu Frage 10b wird Bezug genommen. Mangels vorliegender Ergebnisse kann zu Schlussfolgerungen und weitere Maßnahmen nicht Stellung genommen werden. 11. Wo sollte das für die Fingerabdrücke und dazugehörige Personendaten vom Bundesminister des Innern vorgeschlagene „Kernsystem“ aus Sicht der Bundesregierung angesiedelt werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8170 vom 19. April 2016 wird verwiesen. 12. Inwiefern könnten hierfür aus Sicht der Bundesregierung Infrastrukturen des noch zu errichtenden Systems „Intelligente Grenzen“ genutzt werden? Die Smart Borders Verordnungs-Entwürfe der EU-Kommission liegen erst seit Kurzem vor. Daraus geht hervor, dass eine Verknüpfung zwischen dem künftigen Entry-Exit-System (EES) und VIS geplant ist. Auf die Antwort zu Frage 11 wird im Übrigen verwiesen. 13. Inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung auch die EU-Polizeibehörde Europol und die EU-Agenturen Frontex und Eurojust auf dieses „Kernsystem “ zugreifen dürfen? 14. Welche rechtlichen, administrativen und technischen Änderungen wären hierfür nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich? 15. Was ist damit gemeint, wenn das Bundesministerium des Innern davon schreibt, durch erweiterte Suchmöglichkeiten im „Kernsystem“ und den angeschlossenen Datenbanken könnten Verbindungen unter den enthaltenen Informationen gefunden werden (ARD – Bericht aus Berlin vom 3. April 2016)? 16. Inwiefern sollte den zuständigen Behörden aus Sicht der Bundesregierung auch die Suche nach „Kreuztreffern“ gestattet werden? 17. Mit welchen technischen Verfahren wäre es den auf das „Kernsystem“ zugreifenden Behörden aus Sicht der Bundesregierung möglich, zu prüfen, ob erhobene Fingerabdrücke bereits in einer der integrierten Datenbanken vorhanden sind? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8322 a) Was ist der Bundesregierung über entsprechende europäische oder deutsche Pilotprojekte zur Prüfung eines solchen Verfahrens sowie die darauf folgende Verarbeitung der Prüfungsergebnisse bekannt? b) Wer nahm an diesen Pilotprojekten teil? Die Fragen 13 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 18. Aus welchen Gründen regt die Bundesregierung die Zentralisierung des eigentlich dezentral konzipierten Passagierdatenregisters (PNR) an, das ein bereits vorhandenes System zum Austausch von Fluggastdaten (API) erweitern soll und laut dem deutschen Vorschlag im „Kernsystem“ bei der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) angesiedelt werden sollte? Die Bundesregierung kann nicht nachvollziehen, auf welche Anregungen der Fragesteller abzielt. 19. Inwiefern und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln (Nummer und Art des mitgeführten Reisedokuments , Staatsangehörigkeit, vollständiger Name, Geburtsdatum, Grenzübergangsstelle für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, Beförderungs -Codenummer, Abreise- und Ankunftszeit, Gesamtzahl der mit der betreffenden Beförderung beförderten Personen, ursprünglicher Abreiseort) erneuert oder erweitert werden müsste? Die Bundesregierung hat hierzu bisher keine Position. 20. Welche der bereits existierenden, mit einer Fingerabdruck-Funktionalität ausgestatteten europäischen und deutschen Datenbanken können bzw. dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung nach „latenten“ Fingerabdruckspuren durchsucht werden? Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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