Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8323 18. Wahlperiode 03.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8153 – Pilotprojekte zur Verknüpfung europäischer Datenbanken und Datenabgleichsfähigkeiten bei Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Schon vor den jüngsten Anschlägen in Brüssel hatte der deutsche Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière (CDU) die Verknüpfung europäischer „Datentöpfe“ gefordert (Tagesthemen vom 22. März 2016). Gemeint sind die drei bestehenden Datenbanken SIS II (Schengener Informationssystem der zweiten Generation), VIS (Visa-Informationssystem) und EURODAC (Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken). Dr. Thomas de Maizière sprach aber auch davon, die noch zu errichtenden Reiseregister, EU-Fluggastdatensatz (EU-PNR) und „Intelligente Grenzen“, zu vernetzen. Auf europäischer Ebene wird hierfür der (allerdings nicht einheitlich definierte) Begriff „Interoperabilität“ gebraucht. Wären die Systeme untereinander verbunden, könnten die enthaltenen Informationen automatisiert abgeglichen werden. Polizei - oder Geheimdienstbehörden würden etwa bei einem Grenzübertritt oder einer Flugreise im automatisierten Verfahren über Auffälligkeiten informiert werden . In mehreren Pilotprojekten wird derzeit geprüft, wie eine solche Echtzeit- Überwachung technisch umgesetzt werden könnte. Der deutsche Vorschlag von verknüpften „Datentöpfen“ geht jedoch weit darüber hinaus: Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, ein zentrales, integriertes System zu errichten und die bestehenden Datenbanken einzubinden (Das Erste – Bericht aus Berlin vom 3. April 2016). Dem Abgleich von verknüpften Polizeidatenbanken stehen nicht nur rechtliche Hürden entgegen (Ratsdokument 6785/16). Viele Mitgliedstaaten nutzen unterschiedliche Systeme, die nicht immer mit der Soft- und Hardware bei Europol harmonieren. Auch die Qualität der Daten ist nicht immer einheitlich. Manche Mitgliedstaaten liefern äußerst umfangreiche Daten, andere beteiligen sich gar nicht am digitalen Informationsaustausch. Die Europäische Union hat deshalb eine „Strategie zum Informationsmanagement“ gestartet. Zuständig für den Datentausch von Polizei und Justiz ist die Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch und Datenschutz“ (DAPIX). Zu den früheren Projekten der DAPIX gehörte die Entwicklung einer Plattform für den Informationsaustausch von Strafverfolgungsbehörden (Information Exchange Platform for Law Enforcement Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8323 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Agencies, IXP). Einen ähnlichen Vorschlag machte die spanische EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2010 zur Errichtung einer „Police Information Exchange Platform“ (PIEP). Zum fünften Mal will die DAPIX eine Serie von entsprechenden Pilotprojekten starten (Ratsdokument 6785/16 und 5175/1/16). Dabei geht es um die Vernetzung und Abfrage von Datenbanken, die teilweise noch gar nicht beschlossen oder eingerichtet sind. Hierzu gehören die Vorhaben PNRDEP („Passenger Name Record Data Exchange Pilot“ zur Einrichtung eines Passagierdatensystems), ADEP („Automation of Data Exchange Processes“ zum verbesserten Informationsaustausch mit Europol) sowie die Einführung des standardisierten Universal Message Format (UMF 3). Ein entsprechendes Projekt unter Leitung des Bundeskriminalamtes startete bereits im November 2015 und dauert 30 Monate. Die Anwendung ist webbasiert und soll ebenfalls nationale Datenbanken und Europol-Informationen abfragen. Tests in Estland, Finnland , Griechenland, Polen und Spanien werden mit der Europol-Datei zu Feuerwaffen vorgenommen. Die Kosten werden mit 1,6 Millionen Euro beziffert, wovon die Kommission 90 Prozent übernimmt (Ratsdokument 5175/1/16). Im Europol-Arbeitsprogramm 2016 sind weitere entsprechende Maßnahmen angekündigt (Ratsdokument 5909/16). Ein Vorschlag für neue „Datenabgleichsfähigkeiten “ soll ebenfalls folgen. Auch die Europäische Kommission will sich zur „Interoperabilität“ der Polizeidatenbanken äußern. Hinderlich ist, dass der Begriff nie EU-weit definiert worden ist. 1. Im Rahmen welcher Forschungen oder Pilotprojekte auf europäischer Ebene befassen sich welche Behörden des Bundesministeriums des Innern mit dem verbesserten Datentausch, der „Interoperabilität“ von Informationssystemen der Europäischen Union, dem Prinzip „One-Stop-Shop“ sowie der Suche nach „Kreuztreffern“? Das Bundeskriminalamt (BKA) leitet das EU-Pilotprojekt UMF 3 (auf die Antwort zu Frage 6 wird insoweit verwiesen). Im Zuge der Umsetzung der strategischen Ziele der Europäischen Union wird im Bereich der Maritimen Sicherheit ein verbesserter Informationsaustausch angestrebt . Die Bundespolizei beteiligt sich an einem laufenden Forschungsprojekt zum Aufbau eines gemeinsamen Informationsraumes (CISE = Common Information Sharing Environment) für den maritimen Bereich der Europäischen Union (EU). Mit dem Projekt EU CISE 2020 entwickelt die EU die Grundlagen für eine multinationale , cross-sektorale Informationsaustauschumgebung. Dabei wird kein neues System erstellt, das die bestehenden Systeme der Nationen ablösen soll, sondern es werden die technischen Möglichkeiten geschaffen und Standards definiert, damit die Behörden der betroffenen EU-Mitgliedstaaten Informationen austauschen können. Im Prinzip stellt CISE eine Art Gateway bereit, mit dem sich die Nationen/Behörden mit anderen Nationen/Behörden verbinden und Informationen austauschen können. Die Bundespolizei beteiligt sich an dem laufenden Forschungsprojekt mit dem Ziel der Erhebung des fachlichen Bedarfs für den Aufbau eines nationalen CISE Knotens. Das Bundesverwaltungsamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben sich an dem europäischen Pilotprojekt zu „Smart Borders“ beteiligt. Das Statistische Bundesamt ist im Rahmen des ESS (European Statistical Systems ) in das Projekt ESDEN (European Statistical Data Exchange Network) eingebunden , das sich aktuell mit dem verbesserten Austausch von Statistikdaten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8323 zwischen den europäischen Mitgliedstaaten befasst. Als Infrastrukturprojekt zur Umsetzung der Initiative Vision 2020 von Eurostat, dient es der Bereitstellung einer Kommunikationsinfrastruktur für den Datenaustausch innerhalb der europäischen Gemeinschaft für Statistikdaten. Dadurch wird in Zukunft die Interoperabilität von nationalen Informationssystemen der Mitgliedstaaten unter Verwendung der gemeinsamen Kommunikationsschicht ESDEN gefördert werden. Es handelt sich hierbei um den Austausch statistischer Daten zur Erstellung vergleichbarer und harmonisierter Europäischen Statistiken und hat keinerlei Bezug zum Austausch von Daten zu Strafverfolgungszwecken. 2. Welche weiteren, ähnlichen Vorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der „Strategie zum Informationsmanagement“ der Europäischen Union unter Beteiligung von Europol durchgeführt? Im Rahmen der EU-Informationsmanagement-Strategie (IMS) werden seit dem Jahr 2010 sogenannte „action lists“ (Aktionslisten) erarbeitet und abgestimmt. Für die einzelnen „actions“ ist jeweils ein EU-Mitgliedsstaat federführend und wird in der Regel von anderen EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Themenspezifisch können weitere „sonstige“ Kooperationspartner wie etwa Europol mitwirken. Das BKA beteiligt sich derzeit an der von Frankreich verantworteten „action“ ADEP und leitet die „action“ UMF 3. An beiden „actions“ ist auch Europol beteiligt . 3. Welche weiteren ähnlichen Vorhaben, etwa die Entwicklung einer Plattform für den Informationsaustausch von Strafverfolgungsbehörden oder die Errichtung von PIEP, wurden nach Kenntnis im Rahmen der „Strategie zum Informationsmanagement“ der Europäischen Union bereits abgeschlossen bzw. in neue Projekte überführt? Vorläuferprojekte von UMF 3 waren bereits Gegenstand früherer „action lists“. ADEP wurde in „action list“ Nr. 3 aufgenommen. Technische Plattformen zur EU-weiten Nutzung als Ausfluss der IMS sind der Bundesregierung nicht bekannt. 4. Worum handelt es sich bei dem Pilotprojekt PNRDEP zur Einrichtung eines EU-Passagierdatensystems, und wer nimmt daran teil (bitte auch die Leiter und Co-Leiter sowie Drittparteien darstellen)? Bei dem Pilotprojekt PNRDEP, „Pilot Programme for Data Exchange of the Passenger Information Units“, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um ein Projekt, in dessen Verlauf die Möglichkeiten der Vernetzung der nationalen PNR-Dienststellen und des Austauschs der PNR-Daten untereinander untersucht werden sollen. An dem Projekt nehmen neben dem federführenden Ungarn nach Kenntnis der Bundesregierung auch Bulgarien, Litauen, Portugal, Rumänien, Spanien und Europol teil. Die Namen der Leiter und Co-Leiter und Drittparteien sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8323 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche Kosten entstehen für das Pilotprojekt, und von wem werden diese übernommen? b) Welche technischen Lösungen werden untersucht? Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. c) Welche bereits vorhandenen Netzwerke, etwa das polizeiliche SIRENE- Netzwerk oder das bei Europol angesiedelte Netzwerk für Finanzermittlungen bzw. das bei Europol eingerichtete SIENA-Netzwerk, könnten aus Sicht der Bundesregierung für den Informationsaustausch genutzt werden ? d) Inwiefern hält es die Bundesregierung für technisch möglich, zur Analyse von Daten des EU-PNR die sogenannte Ma3tch-Technologie (Autonomous Anonymous Analysis) zu nutzen? Die Fragen 4c und 4d werden gemeinsam beantwortet. Hierzu hat sich die Bundesregierung noch keine Position gebildet. 5. Worum handelt es sich bei dem Pilotprojekt ADEP, und wer nimmt daran teil (bitte auch die Leiter und Co-Leiter sowie Drittparteien darstellen)? Bei ADEP (Automation of Data Exchange Processes) handelt es sich um eine Initiative im Rahmen der IMS (vgl. Antwort zu Frage 2). Die Federführung der Initiative liegt bei Frankreich. Finnland, Irland, Spanien und Deutschland nehmen an der Initiative teil. Ungarn besitzt einen Beobachterstatus . Ziel der Initiative ist die Entwicklung einer technischen Anwendung, die es anhand eng begrenzter Suchkriterien erlaubt, festzustellen, in welchem Mitgliedsland der EU mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit polizeiliche Informationen zu einer bestimmten Person vorliegen. Hierdurch soll unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften sodann ein zielgerichteter Informationsaustausch über die vorhandenen polizeilichen Kommunikationskanäle initiiert werden. a) Welche Kosten entstehen für das Pilotprojekt, und von wem werden diese übernommen? Die Kosten können von der Bundesregierung nicht beziffert werden. Sie werden durch die Teilnehmer an der ADEP-Initiative jeweils selbst getragen. Die Europäische Kommission hat die Förderung der Entwicklung einer prototypischen Anwendung in Aussicht gestellt. b) Welche technischen Lösungen werden untersucht? Untersucht werden technische Lösungen, die dem Prinzip von „privacy by design “ folgen. Gegenstand der Prototyp-Entwicklung ist die Vernetzung dezentraler Datenbestände, um die redundante Speicherung personenbezogener Daten an einer zentralen Stelle zu vermeiden. Zudem erfolgt der Abgleich der Daten ausschließlich in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8323 c) Welche Aufgaben und Arbeiten werden vom Bundeskriminalamt in ADEP übernommen? Das BKA beteiligt sich an der Beschreibung und der Analyse der polizei-fachlichen sowie informationstechnischen Anforderungen und berät hinsichtlich rechtlicher Aspekte jeweils aus nationaler Perspektive. Das Bundeskriminalamt soll außerdem Teilnehmer am Pilotverfahren werden. d) Welche bereits vorhandenen Systeme werden in ADEP für die Wiederoder Weiterverwendung eines verbesserten Informationsaustausches geprüft ? Geprüft werden SIENA (Secure Information Exchange Network Application), das Europol Information System (EIS) und die Ma3tch-Technologie, die im FIU-NET Anwendung findet. e) Inwiefern hält es die Bundesregierung für technisch möglich, hierfür auch die sogenannte Ma3tch-Technologie zu nutzen? Nach derzeitiger Einschätzung ist die Ma3tch-Technologie für die Anwendung in ADEP nicht geeignet. 6. Worum handelt es sich bei dem Pilotprojekt UMF 3, und wer nimmt daran teil (bitte auch die Leiter und Co-Leiter sowie Drittparteien darstellen)? Gegenstand von UMF (Universal Message Format) ist die Standardisierung von Anfragen an nationale Polizeisysteme der EU-Mitgliedstaaten und an internationale Systeme wie z. B. das Europol-Informationssystem (EIS). Bedingt durch die historische Entwicklung bestehen teilweise uneinheitliche technische Umsetzungen , für die UMF Standardisierung im Bereich von Anfragen und Auskünften anstrebt. Die Pilotprojektpartner in diesem Projekt sind Estland, Finnland, Griechenland, Polen, Spanien und Europol. a) Welche Kosten entstehen für das Pilotprojekt, und von wem werden diese übernommen? Die Gesamtkosten des UMF 3-Projekts betragen ca. 1,6 Mio. Euro. Ein Anteil von 90 Prozent wird von der Europäischen Kommission aus den Mitteln des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) 2014 gefördert. Die verbleibenden 10 Prozent werden unter den Projektpartnern aufgeteilt. b) Welche technischen Lösungen werden untersucht? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. c) Welche Aufgaben und Arbeiten werden vom Bundeskriminalamt übernommen ? Das BKA übernimmt bei diesem Projekt die Leitung und Koordination. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8323 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Auf welche Weise könnten nationale Datenbanken und Europol-Informationen mit dem UMF-3-Verfahren abgefragt und abgeglichen, bzw. welche Fragen werden hierzu in dem Pilotprojekt untersucht? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. e) Inwiefern ist das Pilotprojekt zum UMF-3-Verfahren identisch oder nicht identisch mit dem Europol-Projekt QUEST (Querying Europol Systems)? UMF 3 und QUEST sind nicht identisch. QUEST ist der interne Name der technischen Abfrage-Schnittstelle zwischen einem abfragenden EU-Mitgliedstaat und dem EIS. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. f) Auf welche Weise ist das Bundeskriminalamt an Tests in Estland, Finnland , Griechenland, Polen und Spanien beteiligt? Das BKA ist nicht beteiligt. 7. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche „neue Technologien“ Europol zur Datenverarbeitung zurückgreifen soll, um den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten „genauere Kriminalitätsanalysen“ zur Verfügung zu stellen (Ratsdokument 14713/15)? Nach Auffassung der Bundesregierung sollten die technischen Möglichkeiten von Europol genutzt werden, soweit dies nach den bestehenden rechtlichen Vorgaben zulässig und fachlich sinnvoll ist, um den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten „genauere Kriminalitätsanalysen“ zur Verfügung zu stellen. a) Auf welche Weise sollte Europol besser imstande sein, Zusammenhänge zwischen Ermittlungen und typischen Vorgehensweisen unterschiedlicher krimineller Gruppen rasch zu erkennen? Die aktuell verfolgten Initiativen (z. B. ADEP und UMF 3) sind nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen. b) Mithilfe welcher Verfahren sollte Europol bei Datenabgleichen ermittelte Übereinstimmungen überprüfen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 8. Was ist der Bundesregierung zu Plänen für neue Datenabgleichsfähigkeiten bei Europol bekannt? a) Wann soll ein entsprechender Vorschlag von Europol veröffentlicht werden , und auf welche Weise sind deutsche Behörden an dessen Zustandekommen beteiligt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die Europäische Kommission eine Mitteilung zur „Interoperabilität“ von EU-Polizeidatenbanken vorlegen will? Die Europäische Kommission hat die fragegegenständliche Mitteilung am 6. April 2016 vorgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8323 9. Aus welchem Grund hat die Europäische Kommission den Vorschlag für das Paket „Intelligente Grenzen“ nach Kenntnis der Bundesregierung nicht wie geplant am 23. März 2016 veröffentlicht (Bundestagsdrucksache 18/7835), und inwiefern war die am 15. März 2016 vom Bundesminister des Innern an die Europäische Kommission gerichtete Eingabe hierfür ausschlaggebend (Tagesthemen vom 22. März 2016)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU-Agenturen, nationale Sachverständige und institutionelle Akteure einer von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen „hochrangigen Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ angehören könnten oder sollen (Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 6. April 2016 zum „künftigen Rahmen für solidere und intelligentere Informationssysteme“)? a) Welche eigenen Angehörigen dieser „hochrangigen Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ wird die Bundesregierung benennen? b) Wann, und wo sollen erste Treffen oder Telefonkonferenzen der „hochrangigen Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ stattfinden? Die Fragen 10 bis 10b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu noch keine Informationen vor. 11. Die Zusammenführung welcher Datenquellen wird in dem unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes durchgeführten Forschungsprojekt „Linked-Databasierte Kriminalanalyse“ (LiDaKrA) beforscht? a) Mit welchen technischen Verfahren werden die in sozialen Netzwerken, Marktplätzen, dem Tor-Netzwerk und weiteren öffentlichen Datenbanken gesammelten Datenquellen zusammengeführt und ausgewertet, bzw. welche Anwendungen werden hierzu betrachtet (http://eis.iai.uni-bonn.de/ Projects/LiDaKrA.html)? Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet. Linked-Data-basierte Kriminalanalyse (LiDaKrA) bietet eine Suche über mehrere Quellen, d. h. eine Anfrage wird an diese Quellen gerichtet und die Ergebnisse zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Es werden die von den Anbietern angebotenen Schnittstellen zu öffentlichen Quellen verwendet. Die technischen Details sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Inwiefern werden dabei auch Handelsregister, Kreditbüros oder Datenbanken zu politisch relevanten Protestereignissen (etwa World-Check) genutzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden keine solchen Datenbanken genutzt. c) Nach welcher Maßgabe könnten in den Abgleich von Informationen auch Polizeidatenbanken genutzt werden, bzw. welche Fragestellungen werden hierzu in LiDaKrA untersucht (bitte die infrage kommenden Datenbanken benennen)? Eine Anbindung an die im BKA vorhandenen Datenbanken ist nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333