Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8324 18. Wahlperiode 03.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8137 – Unterschiedliche EU-Datensammlungen über sogenannte ausländische Kämpfer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach den jüngsten Anschlägen in Brüssel hieß es auch vom Bundesministerium des Innern, die europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus müsse verstärkt werden (Tagesschau vom 22. März 2016). Vor allem der Austausch von Informationen unter den Polizeibehörden sei ausbaufähig. Die Polizeibehörde Europol betreibe etwa eine Datei zu „ausländischen Kämpfern“, die aber zu 90 Prozent von den zuständigen Polizeien aus fünf Mitgliedstaaten gefüllt würde. Nicht erwähnt wird, dass auch US-Behörden bei Europol Daten anliefern . Vor drei Jahren hat Europol das System ihrer „Arbeitsdateien zu Analysezwecken “ (AWF) geändert. Während bis dahin zu spezifischen Kriminalitätsbereichen mehr als 20 einzelne AWF existierten, werden sie nun in die zwei Bereiche „Organisierte Kriminalität“ und „Terrorismus“ unterschieden. Die beiden AWF gliedern sich aber in sogenannte Auswerteschwerpunkte („Focal Points“), die in etwa den früheren AWF entsprechen. Dort werden teilweise umfangreiche Datensammlungen geführt, darunter auch mit Freitextfeldern für „sensiblere Zusatzinformationen“. Zu „islamistischem Terrorismus“ und „ausländischen Kämpfern“ werden mehrere Auswerteschwerpunkte geführt (Bundestagsdrucksache 18/6699). Der Auswerteschwerpunkt „Hydra“ enthält über 620 000 Datensätze, darunter 64 000 Personeneinträge und über 11 000 „netzwerk- und organisationsbezogene Datensätze“ (Ratsdokument 6785/16). Es werden nicht nur beschuldigte oder verurteilte, sondern auch verdächtige und mit ihnen verbundene Personen gespeichert. Die Zahl der Anlieferungen aus den Mitgliedstaaten hat sich vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2015 nahezu verdoppelt, die Zahl der dabei mitgeteilten Einzelpersonen sogar verdreifacht. Mit Aufkommen des Phänomens „ausländischer terroristischer Kämpfer“ hat Europol im Jahr 2013 einen Auswerteschwerpunkt „Travellers“ eingerichtet (Bundestagsdrucksache 18/4035). Er enthält derzeit 18 572 „personenbezogene Dateneinheiten“ (ein Jahr zuvor noch 3 600). Die Anzahl „reisender ausländischer terroristischer Kämpfer“ wird mit 4 714 angegeben (Ratsdokument 6785/16). Im Unterschied zur Datei „Hydra“ sollen in „Travellers“ jedoch vor allem aus den EU-Mitgliedstaaten bestätigte „terroristische Kämpfer“ gesammelt werden, ihre offizielle Zahl beträgt derzeit 2 786 Personen (ein Zuwachs Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8324 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von 1 023 Personen seit November 2015). Allerdings ist diese „Bestätigung“ umstritten, denn es handelt sich nicht nur um verurteilte Personen, sondern auch potentielle „Gefährder“. Der Begriff des „Gefährders“ wird jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen verwendet. Als eine Art übergeordnetes Register betreibt Europol das „Europol-Informationssystem “ (EIS). Auch dort sind Informationen über mehr als 3 800 „ausländische Kämpfer und mit ihnen verbundene Personen“ gespeichert (Ratsdokument 6785/16). Ende Januar 2016 sollen darunter 1 473 tatsächliche Kämpfer gewesen sein (im Jahr 2014: 18 Personen). Entsprechende Daten kommen auch von „Drittparteien“, darunter von der Polizeiorganisation INTERPOL. Die „terroristisch relevanten Einträge“ werden mit 7 700 beziffert, diese Zahl habe sich seit Ende des dritten Quartals 2015 mehr als verdoppelt. Für eine verbesserte Nutzung des EIS hat das Bundeskriminalamt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Im Jahr 2007 hatte das Bundeskriminalamt bei Europol das Projekt „Check the Web“ gestartet (Bundestagsdrucksache 18/4582). Es handelt sich um eine Datenbank mit grafischem Frontend, an das die beteiligten Behörden nicht nur aus der Europäischen Union angeschlossen sind. Gesammelt werden Informationen von „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen/Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“. Im vergangenen Jahr hat Europol die „Meldestelle für Internetinhalte“ („EU Internet Referral Unit“) eröffnet . „Check the Web“ ist mittlerweile zur Datenbank für die Meldestelle umgebaut worden. Europol nimmt Hinweise aus den Mitgliedstaaten entgegen und prüft, ob Webseiten oder Personen bereits in „Check the Web“ gespeichert sind. Europol ist unter anderem die Zentralstelle für Finanzermittlungen und beaufsichtigt das EU-US-Abkommen zur Kontrolle verdächtiger Finanzströme (das sogenannte SWIFT-Abkommen). Es berechtigt Ermittlerinnen und Ermittler aus den USA, in der Europäischen Union getätigte Finanztransaktionen abzufragen , darunter Stammdaten, Post- oder Mailadressen der Kontoinhaber oder Telefonnummern. Zwischen Januar 2015 und Ende Januar 2016 haben die US- Behörden 50 Dossiers geliefert, die bei Europol zu insgesamt 9 400 „Ermittlungshinweisen “ geführt haben (Ratsdokument 6785/16). So seien allein in mehr als 100 Fällen 2 900 „Ermittlungshinweise“ über „reisende Kämpfer (Syrien /Irak/IS)“ ausgetauscht worden. Laut dem „Anti-Terrorismus-Koordinator“ hätten sich Finanz-ermittlungen als „sehr nützlich erwiesen“. Im Oktober 2014 hatte Europol eine Expertengruppe „DUMAS“ eingesetzt, die von Italien geleitet wird (Bundestagsdrucksache 18/4658). Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Regierungen Österreichs, Großbritanniens, Deutschlands , Spaniens und Frankreichs, die jeweils zusätzliches Personal in ihre Europol-Verbindungsbüros entsandt haben. Die Hauptaufgabe von „DUMAS“ lag zunächst im Erstellen von „Indikatoren zur Erkennung von Syrienreisenden “, um Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Europäischen Union grenzpolizeilich erkennen zu können. Die Leitung der Arbeitsgruppe oblag dem Bundeskriminalamt. Unter Vorsitz von Österreich wurden „Ausschreibungslisten von Reisenden“ erstellt, die dann vermutlich ins Schengener Informationssystem zur verdeckten Beobachtung eingestellt wurden . Weitere Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit „Outreach-Maßnahmen“ (Ungarn und Spanien), „bewährten Vorgehensweisen“ (Frankreich, Großbritannien ) und „Schleusern“ (Spanien, Großbritannien). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8324 1. Welche Bundes- und Landesbehörden sind über das Bundeskriminalamt als Single Point of Contact (SPoC) an Auswerteschwerpunkte bei Europol angeschlossen bzw. können dort Daten einstellen? Über das Bundeskriminalamt (BKA) als nationale Stelle nach § 1 des Europol- Gesetzes können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Landespolizeien, die Bundespolizei und der Zoll Daten an Auswerteschwerpunkte bei Europol übermitteln. 2. Welche EU-Mitgliedstaaten und Drittparteien nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an den Auswerteschwerpunkten „Hydra“, „Travellers “ und „Check the Web“ teil, und welche weiteren Drittparteien begehren eine Aufnahme? Nach Kenntnis der Bundesregierung nehmen an den Auswerteschwerpunkten „Hydra“, „Check the Web“ und „Travellers“ jeweils alle Mitgliedstaaten teil. Zum Auswerteschwerpunkt „Hydra“ sind Albanien, Australien, Mazedonien, Norwegen, Serbien und die Schweiz assoziiert. Zum Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ sind Australien, Mazedonien und die Schweiz assoziiert. Zum Auswerteschwerpunkt „Travellers“ sind Albanien, Australien, Eurojust, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien, Schweiz und die US-Behörde „Customs and Border Protection“ assoziiert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 15b auf Bundestagsdrucksache 18/8170 vom 19. April 2016 verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist INTERPOL an einer Assoziierung zum Auswerteschwerpunkt „Travellers“ interessiert. 3. Wie hat sich der Umfang der an die Europol-Dateien „Hydra“, „Travellers“, „Check the Web“ sowie das Europol-Informationssystem gelieferten Informationen zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem Extremismus/ Terrorismus“ in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte möglichst die Gesamtzahl der Daten zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem Extremismus /Terrorismus“ für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)? Der Umfang der an die Auswerteschwerpunkte „Hydra“ (islamistischer Extremismus ), „Travellers“ (ausländische Kämpfer) und „Check the Web“ (islamistische Webseiten) sowie zum Europol Informationssystem (EIS) zu „ausländischen Kämpfern„ bzw. „islamistischem Extremismus/Terrorismus“ zugelieferten Informationen ist in den letzten drei Jahren gestiegen. Im Einzelnen sind die erbetenen statistischen Angaben der Bundesregierung nicht bekannt. Die in der Frage aufgeführten Auswerteschwerpunkte und das Europol- Informationssystem werden verantwortlich von Europol betrieben. Nach Angaben von Europol waren im Europol Informationssystem am 31. Dezember 2014 18 ausländische Kämpfer gespeichert, am 31. Dezember 2015 3 740 und am 11. April 2016 4 044. Nach Angaben von Europol waren im Auswerteschwerpunkt „Travellers“ am 1. März 2016 18 889 Personen gespeichert. Nach Angaben von Europol wurden im Jahr 2014 1 820 Personen zugeliefert, im Jahr 2015 12 041 Personen und im Jahr 2016 (Stand: 14. April 2016) 5 075 Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8324 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach Angaben von Europol waren im Auswerteschwerpunkt „Hydra“ am 1. März 2016 65 104 Personen gespeichert. Nach Angaben von Europol wurden im Jahr 2014 1 589 Personen zugeliefert, im Jahr 2015 4 389 Personen und im Jahr 2016 (Stand: 14. April 2016) 1 358 Personen. Nach Angaben von Europol sind im Auswerteschwerpunkt „Check the Web“ seit 2007 knapp 11 500 Einträge gespeichert. a) Wie unterteilen sich die Daten in Verdächtige und deren Kontaktpersonen ? b) Wie unterteilen sich die Daten in Personen und „netzwerk- und organisationsbezogene Datensätze“? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 4. Welche Teilnehmenden der Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers“ und „Check the Web“ gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu deren fünf intensivsten Nutzern (bitte möglichst nach Zulieferungen und Abfragen differenzieren)? Nach der Zahl der Zulieferungen gehören beim Auswerteschwerpunkt „Hydra“ folgende Teilnehmer zu den fünf intensivsten Zulieferern (Stand: 1. März 2016): Deutschland, Frankreich, Niederlande, Großbritannien und Belgien. Nach der Zahl der zugelieferten Personen gehören beim Auswerteschwerpunkt „Hydra“ folgende Teilnehmer zu den fünf intensivsten Zulieferern (Stand: 1. März 2016): Deutschland, Niederlande, Großbritannien, Belgien und Italien. Nach der Zahl der Zulieferungen gehören beim Auswerteschwerpunkt „Travellers “ folgende Teilnehmer zu den fünf intensivsten Zulieferern (Stand: 1. März 2016): Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien und Australien. Nach der Zahl der zugelieferten Personen gehören beim Auswerteschwerpunkt „Travellers “ folgende Teilnehmer zu den fünf intensivsten Zulieferern (Stand: 1. März 2016): Frankreich, Niederlande, Belgien, INTERPOL und US-CBP. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang keine Daten an die Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers“ und „Check the Web“ geliefert? Nach Angaben von Europol haben alle Mitgliedstaaten bereits Beiträge jeweils zu den Auswerteschwerpunkten „Travellers“ und „Hydra“ zugeliefert. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Welche Datenfelder existieren für die Eingabe von Informationen bei „Hydra“ und „Travellers“, und nach welcher Maßgabe werden auch Telefondaten , Bankdaten, Reisedaten, sexuelle Orientierung und persönliche Vorlieben gespeichert? Die Errichtungsanordnung zum Auswerteschwerpunkt „Travellers“ erlaubt die Speicherung der in Artikel 14 Absatz 1 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 Buchstaben a bis k, Buchstabe l Nummern 1 bis 8, 10, Absatz 3 des Beschlusses 2009/936/JI genannten Daten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8324 Die Errichtungsanordnung zum Auswerteschwerpunkt „Hydra“ erlaubt die Speicherung der in Artikel 14 Absatz 1 des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 Buchstaben a bis l, Absatz 3 des Beschlusses 2009/936/JI genannten Daten. 7. Was ist der Bundesregierung über die Zahl der Zulieferungen der Drittparteien INTERPOL und US Customs and Border Protection an die Auswerteschwerpunkte „Hydra“, „Travellers“ und „Check the Web“ bekannt (bitte die Gesamtzahl der Daten zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „islamistischem Extremismus/Terrorismus“ für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)? Nach Angaben von Europol hat INTERPOL bis Oktober 2014 468 Personen an den Auswerteschwerpunkt „Travellers“ zugeliefert, bis 27. November 2015 3 359 Personen und bis 1. März 2016 3 449 Personen. Nach Angaben von Europol hat die US-Behörde „Customs and Border Protection “ bis 27. November 2015 628 Personen an den Auswerteschwerpunkt „Travellers “ zugeliefert und bis 1. März 2016 751 Personen. Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Zahl der Zulieferungen der genannten Drittparteien an die Auswerteschwerpunkte „Hydra“ und „Check the Web“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 8. Wie viele der in „Travellers“ Eingetragenen wurden mittlerweile als „ausländische Kämpfer“ bestätigt? Nach Angaben von Europol wurden Stand 14. April 2016 2 956 Personen, die zum Auswerteschwerpunkt „Travellers“ zugeliefert worden sind von Europol als „ausländische Kämpfer“ bestätigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. a) Wie viele der in „Travellers“ Eingetragenen wurden dabei von deutschen Behörden als „ausländische Kämpfer“ bestätigt? b) Nach welcher Maßgabe nehmen die zuständigen deutschen Behörden eine solche „Bestätigung“ vor bzw. regen diese bei Europol an? Die beiden Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bestätigung als „ausländischer Kämpfer“ im Auswerteschwerpunkt „Travellers“ erfolgt durch Europol. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Größenordnung die bei „Check the Web“ eingestellten Daten zu im Internet veröffentlichten Videos, Audiodateien, Textveröffentlichungen bzw. Erklärungen terroristischer Organisationen und von Personen aus dem islamistisch-jihadistischen Spektrum sowie Medienstellen und Internetseiten aus dem Bereich des religiös motivierten Terrorismus aus der Internetbeobachtung bei Europol stammen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden unmittelbar nach Einrichtung des Auswerteschwerpunktes „Check the Web“ eine große Anzahl von Daten durch die Mitgliedstaaten an Europol zugeliefert. Die in den letzten Jahren neu eingestellten Daten stammen nach Angaben von Europol zum ganz überwiegenden Teil aus der bei Europol erfolgten Internetsichtung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8324 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche weiteren „Hintergrundinformationen“ können in „Check the Web“ gespeichert werden (Bundestagsdrucksache 18/4582)? Nach Kenntnis der Bundesregierung können folgende Hintergrundinformationen gespeichert werden: Organisationen: Name, Logo, Beschreibung, Webseiten, Auflistungen der in „Check the Web“ eingestellten Erklärungen und Veröffentlichungen der Organisation Personen: Name, Bild, Beschreibung, Organisation, Webseite, Auflistungen der in „Check the Web“ eingestellten Erklärungen und Veröffentlichungen, die mit der Person in Verbindung stehen Medienstellen: Name, Logo, Beschreibung, Webseiten, Auflistungen der in „Check the Web“ eingestellten Erklärungen und Veröffentlichungen der Organisation Webseiten: URL, frühere URLs, Organisation, Autor, Medienstelle, Typ, Sprache , Beschreibung, Veröffentlichungsdatum, Screenshots, Auflistungen der in „Check the Web“ eingestellten Erklärungen und Veröffentlichungen mit Bezug zur Webseite. 11. Welche Behörden welcher Bundesländer bzw. der Bundesregierung nehmen an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verbesserten Nutzung des Europol- Informationssystems teil? An der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung der Nutzung des Europol- Informationssystems (BLAG EIS) durch die deutschen Strafverfolgungsbehörden nehmen folgende Bundesländer/Bundesbehörden teil: Vertreter der Bundesbehörden: BKA (Leitung), Bundespolizei, Zoll Vertreter der Landeskriminalämter aus Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin Vertreter des UA FEK: Sachsen-Anhalt. a) Welche Unterarbeitsgruppen wurden mit welchen Teilnehmenden und Aufgaben eingerichtet? Es existieren keine Unterarbeitsgruppen. b) Inwiefern liegen bereits (Zwischen-)Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die BLAG EIS wurde durch die AG Kripo eingerichtet, um die vom JI-Rat vorgeschlagenen Schlussfolgerungen zur Optimierung der Nutzung des EIS und hieraus resultierende, durch den Europol-Verwaltungsrat festgelegte und bis Ende des Jahres 2015 zu erreichende zahlenmäßige Zielkriterien im Hinblick auf die EIS-Nutzung (Eingabe- und Rechercheverhalten) zu unterstützen. Die für Deutschland festgelegten Zielkriterien konnten bis Ende des Jahres 2015 erreicht werden. Als wesentlicher Faktor hierfür wird eine durch die BLAG EIS erreichte Steigerung des Bewusstseins für das EIS und dessen Nutzen gesehen. Im Ergebnis hat sich das EIS-Nutzungsverhalten durch die deutschen Strafverfolgungsbe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8324 hörden positiv entwickelt. Dennoch bleibt festzuhalten, dass weitere Anstrengungen in Deutschland sowie auf internationaler Ebene notwendig sind, um den Mehrwert, der mit der Nutzung des EIS für die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten generiert werden kann, noch zu steigern. c) Wie viele Personen wurden wegen des Verdachts der Betätigung als „ausländische Kämpfer“ im Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) nach Artikel 26 (Haftbefehl) sowie zur verdeckten Beobachtung nach Artikel 36 eingestellt (bitte für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)? Die Einstufung bzw. Kategorisierung von Personen zum Phänomenbereich „ausländische Kämpfer“ nimmt die ausschreibende Behörde oder Dienststelle vor und leitet eine entsprechende Fahndungsnotierung im SIS II ein. Insoweit können keine validen Aussagen hinsichtlich der konkreten Anzahl getroffen werden. d) Sofern sich die Anzahl der nach Artikel 26 und 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschriebenen „ausländischen Kämpfer“ nicht ermitteln lässt, in welcher Größenordnung liegt diese nach Einschätzung der Bundesregierung ? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind derzeit (Stand: 21. April 2016) schätzungsweise mehrere hundert Personen nach Artikel 26 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II-Ratsbeschluss) im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Phänomens „ausländische Kämpfer“ ausgeschrieben. Nach Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss liegt die Anzahl der Personen im mittleren vierstelligen Bereich. e) Nach welcher Größenordnung verteilt sich die Zahl ausgeschriebener „ausländischer Kämpfer“ auf bestätigte sowie mutmaßliche „Kämpfer“ sowie Kontaktpersonen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. f) Nach welcher Größenordnung verteilt sich die Zahl ausgeschriebener „ausländischer Kämpfer“ auf deutsche Geheimdienste und deutsche Polizeibehörden (sofern bekannt, bitte die absoluten Zahlen angeben)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind derzeit (Stand: 21. April 2016) etwa 530 Personen nach Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss SIS II ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11c verwiesen. g) Wie viele der von deutschen Behörden nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschriebenen „ausländischen Kämpfer“ sind dort zur sofortigen , verzugslosen Meldung gespeichert? Deutsche Behörden haben derzeit (Stand: 21. April 2016) 267 Personen nach Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss mit dem genannten Hinweis „Sofortmaßnahme“ ausgeschrieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8324 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie haben sich die Anfragen deutscher Behörden über das EU-US-Abkommen zur Kontrolle verdächtiger Finanzströme (das sogenannte SWIFT-Abkommen ) in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte die Gesamtzahl der Anfragen für die Stichtage 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 sowie 31. März 2016 aufführen)? Das Bundeskriminalamt hat in dem in Rede stehenden Zeitraum insgesamt 27 TFTP-Anfragen gemäß Artikel 10 des Abkommens über Europol an die USA gestellt (2013: 9 Anfragen, 2014: 6 Anfragen, 2015: 7 Anfragen). 13. Wie viele Dossiers, Mitteilungen, „intelligence leads“ bzw. „Ermittlungshinweise “ haben deutsche Behörden im Rahmen des EU-US-Abkommens zur Kontrolle verdächtiger Finanzströme im fraglichen Zeitraum von US-Behörden bzw. Europol erhalten (Bundestagsdrucksache 18/8046)? Dem Bundeskriminalamt liegen keine Berichte im Sinne der Anfrage vor. Es gingen lediglich 24 eigeninitiative Mitteilungen der USA gemäß Artikel 9 des Abkommens an das Bundeskriminalamt über Europol ein. 14. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Teilnehmende des „EU Syria Strategic Communications Advisory Teams“ (SSCAT) bekannt, das die Bundesregierung zuvor als geplantes „Netzwerk von Behörden und Experten der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene“ beschrieb (Bundestagsdrucksache 18/4035)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4035 vom 18. Februar 2015 wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung partizipieren mittlerweile 26 EU- Mitgliedstaaten sowie Norwegen am SSCAT. 15. Welche Mitgliedstaaten oder sonstige Akteurinnen und Akteure nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an der Expertengruppe „DUMAS“ teil? An der „Working Group (WG) DUMAS“ nehmen die Europol-MS sowie in offenen Sitzungen nach Bedarf die Drittstaaten Schweiz, Norwegen, Mazedonien, Australien bzw. die Drittparteien INTERPOL und die US Customs and Border Protection (US CBP) teil. 16. Welche Arbeiten bzw. Aufgaben übernehmen die Drittparteien INTERPOL und die US Customs and Border Protection in „DUMAS“? INTERPOL und US CBP übernehmen keine Arbeiten bzw. Aufgaben, sie haben den Status eines Beobachters. 17. Welche der Unterarbeitsgruppen bei „DUMAS“ wurden bereits abgeschlossen , und welche existieren weiterhin bzw. wurden in andere Arbeitsformen überführt? Aktuell ist keine der fünf Unterarbeitsgruppen (Alert List, Outreach, Best Practices , Facilitator und Indicators) der WG DUMAS abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8324 a) Welche neuen Unterarbeitsgruppen wurden eingerichtet, von wem werden diese geleitet, und welche konkreten Aufgaben und Ziele werden dort verfolgt? Weitere neue Arbeitsgruppen wurden bisher nicht eingerichtet. b) Inwiefern betreibt die Arbeitsgruppe „DUMAS“ – bzw. deren Unterarbeitsgruppen – eigene Datensammlungen bzw. ist sie berechtigt, Informationen in vorhandenen Europol-Datensammlungen zu speichern? Die WG DUMAS verfolgt in erster Linie strategische Belange, wie beispielsweise die Identifizierung von Zusammenarbeitsformen mit Drittparteien oder die Erstellung von Verdachtskriterien für „Foreign Terrorist Fighters“ (CRI-FTF), und betreibt daher keine eigenen Datensammlungen bzw. Speicherung von personenbezogenen Daten. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es in den Jahren 2015 oder 2016 Treffen der EU-Grenzschutzagentur Frontex und der Polizeibehörde Europol mit dem geheimdienstlichen Lagezentrum INTCEN (Intelligence Analysis Centre) zu „ausländischen Kämpfern“ gab oder gibt, wo fanden diese ggf. statt, wer bereitete diese vor, und wer nahm daran teil? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Was ist der Bundesregierung zum Stand der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Einrichtung einer „Hybrid Fusion Cell“ innerhalb des INTCEN in Brüssel bekannt (JOIN(2016) 18 final vom 6. April 2016), und welche Haltung vertritt sie zu deren Notwendigkeit? Der Rat der EU hat in seinen Schlussfolgerungen vom 19. April 2016 die Absicht der Hohen Vertreterin begrüßt, eine EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen (EU Hybrid Fusion Cell) einzurichten. Die jeweils zuständigen Ratsgremien, die Europäische Verteidigungsagentur und andere relevante Stellen sind nun aufgefordert , die vorgeschlagenen Maßnahmen unter gebührender Beachtung der jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Hohen Vertreterin zügig und kohärent zu prüfen. Aus Sicht der Bundesregierung ist es aufgrund des sektorübergreifenden Charakters hybrider Bedrohungen und der Vielzahl verschiedener, möglicherweise in einem hybriden Bedrohungsszenario zum Einsatz gebrachter Instrumente und Taktiken eines Aggressors vorbehaltlich noch offener Fragestellungen zur konkreten Ausgestaltung grundsätzlich sinnvoll, einen zentrale Informations- und Analysestelle zu schaffen , um eine sich abzeichnende hybride Bedrohung frühzeitig zu erkennen und eine angemessene Reaktion sicherzustellen. 20. Im Rahmen welcher Phänomene oder Zusammenarbeitsformen sollte die „Hybrid Fusion Cell“ aus Sicht der Bundesregierung mit den bei Europol angesiedelten Zentren gegen Cyberkriminalität sowie gegen Terrorismus sowie der Grenzschutzagentur Frontex kooperieren? Diese Fragen werden Gegenstand der vom Rat beauftragten Prüfung sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8324 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung mittlerweile zur Frage, inwiefern und nach welcher Maßgabe Europol zukünftig auch Fluggastdaten (Passenger Name Report – PNR oder Advance Passenger Information –API) verarbeiten sollte, und wie könnte ein Zugriff darauf aus Sicht der Bundesregierung geregelt werden? 22. Sofern die Bundesregierung immer noch mit der Prüfung eines vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments in seinem zweiten Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gemachten Vorschlags zu einer Verarbeitung von Fluggastdaten durch Europol befasst ist, wann soll diese abgeschlossen sein? Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der am 14. April 2016 durch das Europäische Parlament und am 21. April 2016 durch den Rat der Europäischen Union verabschiedeten Fassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (EU- PNR-Richtlinie) sind in Artikel 10 die Bedingungen für den Zugang von Europol zu PNR-Daten aufgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333