Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 3. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8338 18. Wahlperiode 04.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8159 – Maßnahmen gegen die tödliche Pilzinfektion (Batrachochytrium salamandrivorans, Bsal) für Salamander und Molche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Amphibien gehören weltweit zur am stärksten bedrohten und am schnellsten schwindenden Wirbeltiergruppe. Neben der Zerstörung ihrer Lebensräume durch den Menschen sind auch Pathogene wie Pilz- und Viruserkrankungen für den dramatischen Rückgang einzelner Arten verantwortlich. Die Ausbreitung eines aus Asien stammenden Hautpilzes (Batrachochytrium salamandrivorans, Bsal), der auch Salamanderfresser genannt wird, hat in den Niederlanden bereits zum Auslöschen der dortigen Feuersalamander-Bestände geführt. Auch in Belgien wurden bereits Tiere infiziert und die Population stark dezimiert. In Deutschland wurde Bsal bereits in einer Privathaltung von Salamandern und Molchen nachgewiesen sowie seit November 2015 in drei Feuersalamander-Populationen im Eifel-Nationalpark, Nordrhein-Westfalen (http://wwwnc.cdc.gov/eid/article/ 22/7/16-0109_article). Es besteht die akute Gefahr, dass sich diese tödliche Krankheit in ganz Europa ausbreitet und somit auch die heimischen Salamander- und Molchbestände, die Laborstudien zufolge besonders anfällig für eine Bsal-Infektion sind, gefährdet. Als wahrscheinlichster Verbreitungsweg von Bsal gilt die Einfuhr über den Lebendtierhandel . Seit Februar 2016 gelten in den USA deshalb ein Importverbot sowie ein Verbot des Handels innerhalb des Landes für 201 Arten von Salamandern und Molchen. Bereits im Sommer 2015 verhängte die Schweiz ein temporäres Importverbot für Molche und Salamander. Auch das Standing Committee der Berner Konvention empfiehlt den Mitgliedstaaten Handelsbeschränkungen, um die weitere Ausbreitung des Pilzes einzudämmen. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursache und Herkunft des Erregers Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) in Europa und Deutschland? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8338 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbreitung von Bsal in der Europäischen Union und in Deutschland? b) Welche Arten sind konkret betroffen und/oder gefährdet? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Herbst 2015 wurde der bislang unbekannte Pilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) erstmals in Deutschland nachgewiesen. Dieser „Salamanderpilz“ stellt neben Lebensraumzerstörung, Umweltverschmutzung und klimatischen Veränderungen eine weitere große Gefahr für den einheimischen Feuersalamander und die fast 40 weiteren Schwanzlurcharten (Molche und Salamander) in Deutschland und Europa dar. Die nach europäischem Artenschutzrecht streng zu schützende Feuersalamanderpopulation in den Niederlanden ist wegen Bsal bereits fast ausgestorben. Seit 2014 ist erwiesen, dass auch belgische Feuersalamander bedroht sind. 2015 wurde Bsal bei zwei Terrarientieren in Großbritannien nachgewiesen und es gab einen massiven Befall in einer Haltung unterschiedlicher Salamanderarten in Hessen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde der Pilz durch lebende Amphibien aus Ostasien eingeschleppt. Die Ausbreitung bzw. Übertragung des Pilzes von Terrarientieren als potentiellen Vektoren auf freilebende Feuersalamander ist noch unbekannt. Nach einer Publikation von Martel A. u. a. (2014) ist der Erreger an nach Europa importierten Individuen nachgewiesen worden; Bsal kann durch direkten Körperkontakt zwischen verschiedenen Schwanzlurcharten übertragen werden. Im Jahr 2013 kam es in Belgien, unweit der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen , zu einem Salamandermassensterben durch Bsal. Seither ist der Erreger auch in einer Amphibienzucht im Vereinigten Königreich und in einer privaten Haltung in Deutschland (Hessen) entdeckt worden. 3. Unterstützt die Bundesregierung ein von Naturschutzverbänden in Vorbereitung befindliches System zum Monitoring von Amphibienbeständen verbunden mit einem Bsal-Screening? a) Wenn ja, wie sieht die Unterstützung konkret aus? b) Wenn nein, warum nicht? Das von den Naturschutzverbänden in Vorbereitung befindliche Monitoring ist der Bundesregierung nicht bekannt. 4. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein Importverbot von Salamandern und Molchen einsetzen? Um die in Europa und insbesondere in Deutschland heimischen Amphibien zu schützen, sind insbesondere Maßnahmen auf EU-Ebene geboten. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, eine Einfuhr der die Krankheit übertragenden Tiere in die EU zu beenden und ein weiteres Ausbreiten der Krankheit innerhalb der EU zu verhindern. Insoweit wird die Thematik in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Tiere, Pflanzen, Lebensmittel und Futtermittel am 3./4. Mai 2016 beraten werden. Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8338 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung von Bsal in den Niederlanden und Belgien, den beiden bisher am stärksten betroffenen EU-Mitgliedstaaten? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass in den Niederlanden und in Belgien tiergesundheitliche Maßnahmen ergriffen wurden. 6. Inwieweit plant die Bundesregierung eine mit den Niederlanden und Belgien abgestimmte Vorgehensweise, um auf EU-Ebene zügig einen temporären Importstopp zu erreichen, um die weitere Ausbreitung zu verhindern? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. a) Wird die Bundesregierung mit Verweis auf das Tiergesundheitsgesetz umgehend einen nationalen Importstopp verhängen? b) Wenn nein, warum nicht? Gemäß § 13 Absatz 1 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) sind bereits unter anderem das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr seuchenkranker und verdächtiger Tiere verboten. In Abhängigkeit und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der in der Antwort auf Frage 4 genannten Ausschusssitzung wird die Bundesregierung prüfen, ob für den Umgang mit Bsal gemäß §§ 6, 14 Absatz 1 TierGesG spezifische Vorschriften, insbesondere ein nationales Verbringungsverbot , zweckmäßig sind. 8. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Erreger Bsal in der EU-Tiergesundheitsverordnung gelistet wird? Ob eine Tierseuche oder eine Tierart im Rahmen der EU-Tiergesundheitsverordnung ((EU) 2016/429 vom 9. März 2016) gelistet wird, hängt sowohl hinsichtlich der zu listenden Tierseuche (Artikel 5 und 8 der genannten Verordnung) als auch hinsichtlich der zu listenden Tierart (Artikel 8 der genannten Verordnung) von den jeweils dort genannten Voraussetzungen ab. Darauf hinzuweisen ist, dass die Europäische Kommission die Tierseuchenliste über einen delegierten Rechtsakt nach Artikel 264 der genannten EU-Verordnung festlegt und dass diese erst mit Anwendung des Rechtsaktes am 21. April 2021 gilt. Eine Seuche wird in die Liste aufgenommen, wenn sie alle in dem einschlägigen Artikel der EU-Tiergesundheitsverordnung aufgeführten Bewertungsparameter (z. B. Seuchenprofil; Auswirkungen der Seuche; Potenzial der Seuche, eine Krisensituation hervorzurufen, und ihre mögliche Verwendung im Bioterrorismus; Durchführbarkeit, Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Seuchenpräventions- und bekämpfungsmaßnahmen; Auswirkungen der Seuchenpräventions- und bekämpfungsmaßnahmen, z. B. hinsichtlich der direkten und indirekten Kosten für die betreffenden Wirtschaftszweige und die gesamte Volkswirtschaft) entspricht und weitere Kriterien erfüllt. Die Bundesregierung prüft, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme der Seuche in die Liste gegeben sind. 9. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass alle Salamander und Molche in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gelistet werden? Das Artenschutzrecht ist nicht auf die Bekämpfung von Tierseuchen zugeschnitten und bietet im Gegensatz zum Tierseuchenrecht nicht alle für die Bekämpfung der Tierseuche erforderlichen Instrumente. Sollte sich jedoch auf Basis des EU- Tierseuchenrechts ein EU-Einfuhrverbot nicht kurzfristig etablieren lassen , wird Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8338 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sich die Bundesregierung für eine zügige Aufnahme der asiatischen Arten, die Bsal in die EU einschleppen können, in Anhang B der EG-Artenschutzverordnung 338/97 einsetzen. 10. Welche sonstigen Aktivitäten plant die Bundesregierung, um den tödlichen Pilz Bsal einzudämmen? Die Bundesregierung hat das Thema zur Beratung im Umweltrat am 20. Juni 2016 in Luxemburg angemeldet, um auf die dramatischen Folgen für die freilebenden Populationen der streng geschützten Salamanderarten aufmerksam zu machen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt finanziert das Projekt „Entwicklung und Erprobung von Schutzstrategien für mitteleuropäische Amphibien angesichts des neuen tödlichen Amphibien-Pathogens Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) in Deutschland“. Dieses läuft seit Januar 2015 mit dem Ziel, ein umfassendes und rasch greifendes Konzept zur Bekämpfung von Bsal zu erarbeiten. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über konkrete Aktivitäten oder Managementpläne in den Bundesländern? NW ist nach Kenntnis der Bundesregierung das bisher einzige in Deutschland betroffene Bundesland, in dem infizierte Tiere im Freiland nachgewiesen wurden. Auf die Antwort der Landesregierung NRW auf eine Kleine Anfrage wird verwiesen (Landtagsdrucksache 16/11710 vom 13. April 2016). 12. Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten deutlichen Einschränkungen des Handels mit und der Privathaltung von Wildtieren umsetzen? Die Koalitionsfraktionen haben im Koalitionsvertrag 2013 das Ziel vereinbart, den Handel mit und private Haltung von exotischen und Wildtieren bundeseinheitlich zu regeln. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Wildtierhaltung in Deutschland – Umsetzung des Koalitionsvertrages“ (Bundestagsdrucksache 18/6029) wird verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333