Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8353 18. Wahlperiode 06.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Sahra Wagenknecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8179 – Arbeitsbedingungen von Crowdworkern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Crowdworking-Plattformen verändern nicht nur bestehende Wettbewerbstrukturen , sie schaffen gänzlich neue. Die Plattformen ermöglichen einer breiten Masse an Beschäftigten eine niedrige Markteintrittshürde in einen zum Teil globalen Markt. Gleichzeitig erleichtern sie den Zugang zu angebotenen Produkten und Dienstleistungen für Konsumenten. Digitale Plattformen können damit die bestehende Wettbewerbssituation verschärfen oder bestehende Anbieterstrukturen verdrängen. Laut der Gewerkschaft IG Metall gibt es in Deutschland inzwischen etwa eine Million Crowdworker. Crowdworking wird von vielen Branchenkennern und Gewerkschaften als vorwiegend prekäre Arbeitsform definiert . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Crowdworking bezeichnet über digitale Plattformen vermittelte Erwerbsarbeit, die sich vor allem darin auszeichnet, dass Aufträge oftmals in kleinere Aufgaben zerlegt und an eine Menge unbekannter Akteure (die Crowd) vergeben werden. Crowdworking kann sehr unterschiedliche Tätigkeiten umfassen. Diese reichen von Kleinstaufgaben (sogenannten Microtasks), die geringe Qualifikation erfordern und nur wenige Cent erwirtschaften, bis hin zu komplexen Programmiertätigkeiten , die Expertenwissen erfordern und hoch vergütet werden. Eine Bewertung von Crowdworking fällt dementsprechend unterschiedlich aus, je nachdem welcher Bereich betrachtet wird (für eine Typologie von Crowdworking-Plattformen vgl. Leimeister et al., Crowd Work im Netz, im Erscheinen). Derzeit liegen nach Erkenntnissen der Bundesregierung keine repräsentativen Daten zum Ausmaß von Crowdworking in Deutschland vor. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich jeweils auf empirische Studien zu einzelnen Teilbereichen und allein auf externes (außerbetriebliches) Crowdworking. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8353 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Erwerbsstatus von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland (bitte, wenn möglich, differenziert aufschlüsseln)? Eine Befragung von insgesamt 400 Crowdworkern auf zwei Plattformen für die Vergabe einfacher Tätigkeiten (Microtasks) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Befragung zum sozioökonomischen Hintergrund und zu den Motiven von Crowdworkern – BMAS-Forschungsbericht 462) – im Folgenden : Crowdworker auf den beiden Plattformen für Microtasks – zeigt, dass es sich überwiegend um abhängig Beschäftigte und Personen in beruflicher Ausbildung handelt (Ausbildung bzw. Studium), die wenige Euro je Woche als Crowdworker nebenberuflich hinzuverdienen. Lediglich 5 Prozent der befragten Crowdworker waren Solo-Selbständige. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass die Ergebnisse aufgrund der Fallzahl und Erhebungsmethodik nur einen ersten Einblick für den Bereich der Microtasks geben können und nicht ohne weiteres generalisierbar sind. Eine Befragung von rund 250 Crowdworkern auf über 20 Plattformen von verschiedenen Plattform-Typen (vgl. Leimeister et al., Crowd Work in Deutschland, im Erscheinen) – im Folgenden: Crowdworker auf verschiedenen Plattformen – zeigt ebenfalls, dass auf Microtask-Plattformen vorwiegend Studenten und Angestellte – nebenberuflich – aktiv sind. Bei Design-Plattformen hingegen gaben über die Hälfte der befragten Personen als Erwerbsstatus selbständig bzw. freiberuflich an. Auch bei dieser Befragung handelt es sich nicht um repräsentative Daten . 2. Wie viele Crowdworker sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit tätig, und wie viele waren es jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 (bitte nach Jahr, soweit Daten vorliegen, differenzieren)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung von Crowdworking und die Nutzung durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland? Eine repräsentative Unternehmensbefragung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung im vierten Quartal 2014 im Wirtschaftszweig Informationswirtschaft zeigt, dass 3,2 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft Crowdworking einsetzen und ein Prozent den Einsatz bis Ende des Jahres 2016 plant. Da in der Informationswirtschaft Arbeit vergleichsweise gut zerlegt und portioniert ins Netz verlagert werden kann, dürfte der Einsatz von Crowdworking in anderen Branchen vermutlich noch geringer ausfallen. Jedoch ist eine genaue Abgrenzung von Crowdworking auch für die befragten Unternehmen schwierig. 4. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Motive der Teilnahme an Crowdworking? Die befragten Crowdworker auf den beiden Plattformen für Microtasks gaben als wichtigste Motive für die Tätigkeit auf der Plattform die Flexibilität bezüglich Arbeitsort und -zeit sowie die Flexibilität in der Gestaltung der eigenen Arbeitsinhalte an. Die Motive mit der geringsten Bedeutung für die Befragten waren der Verdienst und die Möglichkeit, sich durch die Tätigkeiten weiterzubilden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8353 Die Motivlage dürfte jedoch bei Crowdworkern mit höher qualifizierten und vergüteten Tätigkeiten anders aussehen. So zeigt die Befragung von Crowdworkern auf verschiedenen Plattformen, dass das Einkommen aus Crowdwork bei Microtask -Plattformen fast ausschließlich als Nebenverdienst dient (94 Prozent), während es bei anderen Plattform-Typen wie den marktplatzbasierten Plattformen (tendenziell komplexere Aufgaben als bei Microtask-Plattformen) rund 28 Prozent der befragten Crowdworker als Haupteinnahmequelle angaben. 5. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer der Aktivität auf einer Plattform von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland? Von den befragten Crowdworkern auf den beiden Plattformen für Microtasks gaben rund 67 Prozent an, der jeweiligen Plattform während der letzten zwölf Monate beigetreten zu sein. Rund 11 Prozent der Befragten waren seit über zwei Jahren auf der Plattform aktiv. Bei den befragten Crowdworkern auf verschiedenen Plattformen lag die durchschnittliche Dauer der Mitgliedschaft bei 16 Monaten; es gab jedoch eine große Streuung der Antworten. 6. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den sozialdemografischen Hintergrund von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland? 7. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Altersstruktur und Geschlecht von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die befragten Crowdworker auf den beiden Plattformen für Microtasks waren überwiegend jung, ledig, männlich und gut ausgebildet. Des Weiteren wird auf den BMAS-Forschungsbericht 462 verwiesen. Bei den befragten Crowdworkern auf verschiedenen Plattformen zeigen sich Unterschiede zwischen den Plattform-Typen. Während die befragten Crowdworker auf Microtask-Plattformen tendenziell jünger und eher männlich waren, lag das durchschnittliche Alter bei den anderen Plattform-Typen höher und das Geschlechterverhältnis war vergleichsweise ausgeglichen. Über alle Plattform-Typen waren die befragten Crowdworker tendenziell gut ausgebildet, fast die Hälfte hatte einen Hochschulabschluss. 8. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland? Die befragten Crowdworker auf den beiden Plattformen für Microtasks empfanden die Behandlung durch ihre Auftraggeber auf der Plattform mehrheitlich als fair. Eine weitaus geringere Zustimmung erfuhr die Aussage, dass die Arbeit auf der Plattform der eigenen Qualifikation entspricht. Dementsprechend empfanden die befragten Crowdworker die Entlohnung ihrer Tätigkeit vor allem im Verhältnis zu ihrer eigenen Qualifikation als nicht gerecht. Bei den befragten Crowdworkern auf verschiedenen Plattformen wurden die Vorgaben , Bezahlung und Bewertung als eher angemessen betrachtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8353 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Wochenarbeitszeiten von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Arbeitszeiten soweit wie möglich aufschlüsseln und nach Erwerbsstatus differenzieren )? 10. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Beschäftigungsumfang von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland ? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Die befragten Crowdworker auf den beiden Plattformen für Microtasks gaben sehr geringe Arbeitszeiten auf der jeweiligen Plattform an. Über die Hälfte arbeitete eine Stunde in der Woche und weniger. Bei den befragten Crowdworkern auf verschiedenen Plattformen lag die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bei knapp 14 Stunden; sie fiel für Microtask -Plattformen am geringsten aus. 11. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Crowdworker prozentual auf mehr als einer Plattform tätig sind? Von den befragten Crowdworkern auf den beiden Plattformen für Microtasks gab ein Drittel an, auf mehr als einer Plattform tätig zu sein. Bei den befragten Crowdworkern auf verschiedenen Plattformen waren die meisten Crowdworker auf zwei Plattformen aktiv. 12. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitszufriedenheit von Crowdworkern? Von den befragten Crowdworkern auf den beiden Plattformen für Microtasks gaben lediglich sieben Prozent an, mit ihrer Arbeit auf der Plattform unzufrieden zu sein. Ein Viertel war mit der Planbarkeit des Einkommens und 29 Prozent mit der Planbarkeit des Beschäftigungsumfangs unzufrieden. Bei den befragten Crowdworkern auf verschiedenen Plattformen zeigt sich ebenfalls eine tendenzielle Zufriedenheit vor allem mit der Wertschätzung, aber auch mit der beruflichen Zukunft und der Bezahlung. 13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Rechte von Crowdworkern gegenüber Plattformen und Auftraggebern zu stärken? 14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Crowdworker vor kontinuierlicher elektronischer Überwachung durch Crowdworking-Plattformen zu schützen? 15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Hinblick auf die rechtliche Absicherung in Bezug auf Beschäftigungsverhältnis, Bezahlung, Mitbestimmungsrechte , Arbeits- und Gesundheitsschutz und Urheber- und Eigentumsrechte von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des Dialogprozesses Arbeiten 4.0, der vom BMAS mit Sozialpartnern , Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit geführt wird, werden auch neue Formen digitaler Arbeit und ihre soziale Absicherung betrachtet. Im Weißbuch Arbeiten 4.0, das Ende 2016 erscheinen soll, sollen auch Handlungsoptionen dargelegt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8353 16. Welche Unternehmen mit einer Beteiligung des Bundes nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung „Crowdworking“ oder „Crowdsourcing“, und zu welchem Zweck? Zur Nutzung von Crowdworking durch Unternehmen mit einer Beteiligung des Bundes liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3032 verwiesen. 17. Welche Forschungsaufträge zu dem Thema Crowdworking sind von der Bundesregierung geplant, in Auftrag gegeben oder bereits veröffentlicht worden? Es wird auf die Forschungsberichte 462 (siehe Antwort zu Frage 1) und 463 (Foresight Studie „Digitale Arbeitswelt“) des BMAS verwiesen. Darüber hinaus wurde eine Kurzexpertise zum Thema „Sozialversicherungsrechtliche Einordnung neuer Beschäftigungsformen mit Schwerpunkt Plattform- bzw. Gig-Ökonomie “ beauftragt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333