Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8355 18. Wahlperiode 03.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7977 – Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater Rüstungsfirmen an öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Jahren hat sich die Fraktion DIE LINKE. mehrfach in Form von Kleinen Anfragen nach militärischer oder wehrtechnisch relevanter Forschung an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erkundigt. Bereits zweimal stufte die Bundesregierung Informationen zur Verteilung der Ressortforschungsaufträge seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ein und enthielt sie damit der Öffentlichkeit vor (Bundestagsdrucksachen 17/3337, 18/851). Im Sinne des Transparenzgebots von öffentlich finanzierter Forschung kann die Bundesregierung Hochschulen von der Verschwiegenheitsverpflichtung bezüglich Forschungsprojekten, die von der Bundeswehr bzw. dem BMVg finanziert werden, entbinden (Bundestagsdrucksachen 18/851, 18/2197). Die Fragesteller konnten bisher feststellen, dass das in Einzelfällen passierte. Insgesamt führt jedoch die Geheimhaltungspraxis selbst im Bereich der staatlich verausgabten Gelder zu einem hohen Grad an Intransparenz. Darüber hinaus kann das Maß an Auftragsforschung seitens privater Rüstungskonzerne an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht überblickt werden. Trotz des öffentlichen Interesses und Aufforderungen in vergangenen Kleinen Anfragen, hat sich die Bundesregierung darüber keinen Überblick verschafft, sondern sich auf den Standpunkt zurückgezogen , „keine Erforschungspflicht“ zu haben (Bundestagsdrucksachen 18/851, 18/2197). Laut Bundesregierung liegen die einzelnen Forschungsprojekte an öffentlichen Forschungseinrichtungen nicht im direkten Verantwortungsbereich der Bundesregierung , obwohl sie in den Aufsichtsgremien der außeruniversitären Forschungseinrichtungen vertreten ist. Die Fragesteller sehen allerdings eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, da der Bund die öffentlichen Forschungseinrichtungen maßgeblich mitfinanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8355 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Weiteren kann die Bundesregierung entsprechend eigener Angaben (Bundestagsdrucksache 18/2197) nicht ausschließen, dass mittels der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) Projektfinanzierung direkt oder indirekt (beispielsweise im Rahmen von Wissenstransfer über Kooperationen oder über größere Forschungsverbünde) militärische oder wehrtechnisch relevante Forschung betrieben wird. Hier gilt es, weitere Klärung herzustellen. Ebenso relevant für das Gesamtbild und darum Gegenstand der Abfrage sind Informationen zum Ausmaß der Sicherheitsforschung oder der sogenannten Dual-Use-Forschung, die gleichermaßen im zivilen oder militärischen Bereich angesiedelt sein können. Mit der hier angestrebten aktuellen Übersicht möchten die Fragesteller eine der Öffentlichkeit zugängliche Informationsquelle hinsichtlich militärisch und wehrtechnisch verwertbarer Forschung sowie ziviler Forschung, die militärisch genutzt wird, an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen schaffen . 1. Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge hat das BMVg nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind, erteilt (bitte jeweils Projektname sowie genauer als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid “ mit Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, finanziellem Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben und nach beauftragten Institutionen und Nationen bzw. Bundesländern sortieren)? Die Forschungsaufträge, die das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) seit dem Jahr 2014 an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen vergeben hat, sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle dargestellt. Die jeweiligen Fachbereiche wurden in der Tabelle angegeben, soweit diese Information vorlag. Die gewünschte Übersicht über alle Forschungsaufträge an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen seit dem Jahr 2014 stellt aufgrund der geforderten Detailinformationen eine schutzwürdige Zusammenstellung dar, da sie detaillierte Rückschlüsse auf vorhandene Fähigkeitslücken in Bezug auf Verfahren und Ausrüstung der Bundeswehr zulässt. Aufgrund der damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr kann dem Wunsch nach einer öffentlich frei zugänglichen Liste mit Forschungsaufträgen des BMVg auch unter Berücksichtigung des parlamentarischen Fragerechts nicht entsprochen werden. Die Anlage 11 wird dem Deutschen Bundestag daher mit der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ zugeleitet . 2. Welche Zusammenarbeit der wehrwissenschaftlichen Dienststellen des BMVg oder der vom BMVg grundfinanzierten Forschungseinrichtungen mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind, hat nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 stattgefunden (bitte jeweils Projektname, Projektnummer bzw. Identifikationsnummer , finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung sortieren)? Die Zusammenarbeit zwischen den wehrwissenschaftlichen Einrichtungen des BMVg mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen im Rahmen seit dem Jahr 2014 beauftragter Kooperationsvorhaben ist in der Anlage 2 dargestellt. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Anlage 1 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8355 Die gewünschte Übersicht über die Zusammenarbeit der wehrwissenschaftlichen Dienststellen mit öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen seit dem Jahr 2014 stellt aufgrund der geforderten Detailinformationen eine schutzwürdige Zusammenstellung dar, da sie detaillierte Rückschlüsse auf vorhandene Fähigkeitslücken in Bezug auf Verfahren und Ausrüstung der Bundeswehr zulassen . Aufgrund der damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr kann dem Wunsch nach einer öffentlich frei zugänglichen Liste mit Forschungsaufträgen des BMVg auch unter Berücksichtigung des parlamentarischen Fragerechts nicht entsprochen werden. Die Anlage 22 wird dem Deutschen Bundestag daher mit der Einstufung „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ zugeleitet. Darüber hinaus bestanden die folgenden generellen Kooperationen wehrmedizinischer Ressortforschungseinrichtungen: Institut für Radiobiologie der Bundeswehr Technische Universität München Universität Ulm Universität Würzburg Universität Mainz Medizinische Hochschule Hannover Helmholtz Zentrum München Bundesamt für Strahlenschutz München Universität Münster Max-Plank-Institut für Molekulare Genetik in Berlin Charité Berlin Forschungszentrum Jülich Centre for Radiation, Chemical and Environmental Hazards, Public Health England Chilton, Großbritannien Belgian Nuclear Research Centre, Belgien Universität Salzburg, Österreich Ghent University, Belgien Institute of Nuclear Chemistry and Technology, Warschau, Polen Chernobyl Tissue Bank, Großbritannien National Cancer Institute, Bethesda, USA 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Anlage 2 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8355 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr Ludwig-Maximilian-Universität München Technische Universität München Universität Leipzig Universität Freiburg Universität Stuttgart-Hohenheim Universität Magdeburg Universität Regensburg Universität Karlsruhe Universität Koblenz Universität Marburg Freie Universität Berlin Universität Heidelberg Universität Bielefeld Universität Braunschweig Universität Hamburg Friedrich Loeffler Institut Robert Koch Institut Bernhard Nocht Institut, Hamburg Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr Amperklinik, Dachau Städtisches Klinikum München Deutsche Sporthochschule, Köln Eberhard Karls Universität, Tübingen Fraunhofer EMB, Lübeck Ludwig-Maximilians-Universität, München Technische Universität Kaiserslautern Technische Universität München Universität Köln Universität Konstanz Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Laborabteilung IV Deutsche Sporthochschule, Köln Universität Mainz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8355 Schifffahrtsmedizinisches Institut der Marine Universität Kiel Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Universität Leipzig Psychotraumazentrum der Bundeswehr am Bundeswehrkrankenhaus Berlin Technische Universität Dresden Freie Universität Berlin Universitätsklinik Ulm Charité – Universitätsmedizin Berlin Max-Planck-Institut für Psychiatrie München. Das Psychotraumazentrum der Bundeswehr am Bundeswehrkrankenhaus Berlin ist keine Ressortforschungseinrichtung. Aufgrund eines sollorganisatorisch verankerten Forschungsauftrags und im Sinne einer vollständigen Darstellung ist es dennoch mit aufgeführt. Weiterhin kooperiert das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) mit der Universität Potsdam bei der Durchführung des Masterstudienganges „Military Studies – Militärgeschichte/Militärsoziologie“. Zu den Kooperationen der vom BMVg grundfinanzierten Forschungs-einrichtungen mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Welche bundesdeutschen öffentlichen Hochschulen – außer Universitäten der Bundeswehr – erhielten nach Kennnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 Ressortforschungsaufträge seitens des BMVg (bitte entsprechend der Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 18/2455 und 17/6200 nach Bundesländern, Höhe der Zuwendung und Jahren aufschlüsseln )? Die Anlage 3 enthält eine Aufstellung der Hochschulen, die seit dem Jahr 2014 Forschungsaufträge des Bundesministeriums der Verteidigung erhalten haben. 4. Welche Einzelfallbetrachtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Transparenzgebots seit dem Jahr 2014 unternommen, um die Hochschulen bezüglich Forschungsprojekten, die von der Bundeswehr bzw. dem BMVg finanziert werden, von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung zu entbinden (bitte nach Hochschule, Fachbereich, Projekt, Art und Ort der Veröffentlichung sortieren)? Vor der Veröffentlichung von Ergebnissen aus Forschungsaufträgen des BMVg wird geprüft, ob und inwieweit Sicherheitsbedenken einer Veröffentlichung entgegenstehen . Dabei wird Einvernehmen über Art und Umfang der zu veröffentlichenden Informationen hergestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8355 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine systematische Erfassung der einzelnen Anfragen von Hochschulen vor einer Veröffentlichung wird aber nicht vorgenommen. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder Dual-Use-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/851 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2197 verwiesen. 6. Welche öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Forschungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“ an Forschungsprojekten beteiligt, unter deren Projektkooperationspartnern Unternehmen oder Institutionen sind, die eine Rüstungs- oder Wehrtechniksparte haben (bitte nach Institution, Programmlinie, Forschungsprojekt, Projektlaufzeit, finanziellem Projektvolumen und Kooperationspartner aufschlüsseln)? Im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 – 2017“ werden ausschließlich Forschungsprojekte mit einer zivilen Ausrichtung sowie einem zivilen Anwendungsgegenstand gefördert. Öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind an den in der Anlage 4 dargestellten Forschungsprojekten beteiligt, unter deren Projektpartnern Unternehmen und Institutionen sind, die eine Rüstungs- oder Wehrtechniksparte haben. 7. Welche Zivil- oder Friedensklauseln waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beauftragung von Hochschulen mit Ressortforschungsaufträgen seitens des BMVg seit dem Jahr 2014 in Kraft, entweder weil sie in den Statuten festgeschrieben waren oder sich in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen befinden (bitte nach Hochschule bzw. Bundesland sortieren)? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Auswertungen zu Zivil- oder Friedensklauseln an Hochschulen im Bundesgebiet vor. Hochschulen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder und sind aufgrund der Hochschulautonomie und des Grundrechts der Freiheit von Forschung und Lehre in der Formulierung ihrer Satzung unabhängig. 8. Erwägt die Bundesregierung die DFG zu beauftragen, zukünftig im Rahmen der Projektantragsstellung Erklärungen von den Antragstellerinnen und Antragsstellern einzuholen, dass sie weder mit ihren direkten Kooperationspartnern außerhalb des Projekts noch im Rahmen eines größeren, anderen Projektverbundes für militärische oder wehrtechnisch relevante Ziele und Mittel forschen (entsprechend der Aussage auf Bundestagsdrucksache 18/2197)? Die Bundesregierung wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nicht beauftragen, derartige Erklärungen einzuholen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2197 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8355 9. An welchen Standorten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 Forschungsaufträge seitens des BMVg im Bereich der militärischen und wehrtechnisch relevanten Forschung bearbeitet? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden an den Standorten Stuttgart, Braunschweig und Weßling seit dem Jahr 2014 Forschungsaufträge zu wehrtechnisch relevanten Themen durchgeführt. 10. Welche Standorte des DLR kooperieren nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem oder mehreren der Unternehmen mit Aktivitäten im wehrtechnischen Bereich, Diehl Defence Holding GmbH, EADS Deutschland GmbH, OHB-System AG, Rheinmetall Defence Electronics GmbH oder Rolls- Royce Deutschland Ltd. & Co. KG, die zu den großen Fördermitgliedern des DLR gehören (bitte nach Standort sortieren)? Das DLR unterhielt oder unterhält zu allen genannten Firmen Beziehungen im Rahmen seiner Auftragsforschung. Diese Aufträge werden an nahezu allen Standorten des DLR bearbeitet. 11. Welche Organisationsmodelle zu Forschungskooperationszwecken, wie beispielsweise ein eingetragener Verein oder eine GmbH o. ä., existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen entweder Universitäten der Bundeswehr und/oder dem BMVg und/oder wehrwissenschaftlichen Dienststellen der Bundeswehr und dem DLR und/oder Organisationen und/oder Institutionen und/oder Unternehmen (beispielhaft wäre die Konstellation Munich Aerospace-Fakultät für Luft- und Raumfahrt e. V. wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/851 beschrieben )? Im UAV DACH e. V., einem deutschsprachigen Verband für die Unbemannte Luftfahrt, der als nationaler und europäischer Gesprächspartner der Integration von Unbemannten Luftfahrzeugen in den zivilen Luftraum dient, sind über 100 Mitglieder aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz vertreten, darunter auch das DLR. Die Universität der Bundeswehr in Hamburg ist momentan assoziiertes Mitglied von UAV DACH e. V. und hat den Antrag auf Vollmitgliedschaft gestellt. Im Jahr 2016 hat der Verein die UAV DACH- Services UG (haftungsbeschränkt) gegründet, die sich dem sicheren Betreiben von Unbemannten Luftfahrzeugen in Zusammenarbeit mit Behörden und offiziellen Stellen widmet. In München wurde mit Munich Aerospace – Fakultät für Luft- und Raumfahrt e. V. am 9. Juli 2010 ein gemeinnütziger, eingetragener Verein gegründet, in dem das DLR, die Technische Universität München, die Universität der Bundeswehr München und der Bauhaus Luftfahrt e. V. ihre Kompetenzen in der Luft- und Raumfahrt bündeln. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt. 12. Welche noch aktiven Soldaten und Reservisten oder Soldaten a. D. haben nach Kenntnis der Bundesregierung Lehraufträge, Lehrstühle oder leitende Funktionen an öffentlichen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit dem Jahr 2010 eingenommen (bitte nach Namen, Institution und Abteilung aufschlüsseln) Für den Bereich der Reservistinnen und Reservisten oder Soldatinnen und Soldaten a. D. werden die angefragten Informationen nicht zentral erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8355 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auch für den Bereich der aktiven Soldatinnen und Soldaten liegen die Informationen nicht vollständig zentral vor, so dass die Erstellung eines vollumfänglichen Lagebildes nur durch die Abfrage jedes einzelnen truppendienstlich Verantwortlichen möglich wäre. Nachfolgend werden die Informationen aufgelistet, die aktuell, jedoch nicht abschließend , ermittelt werden konnten: Aktive Soldatinnen und Soldaten: 1 Offizier (Offz), Hochschule Neu-Ulm (HNU) 1 Offz, Hochschule Bremerhaven 1 Offz, Fresenius Hochschule Hamburg 1 Offz, Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität Müchen 1 Offz, duale Hochschule Baden-Württemberg 1 Offz, Angehöriger des EU FP7 – Forschungsprojektes SPIRIT an der European Commission - DG Enterprise and Industry, Brüssel 1 Offz, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg 4 Offz, Universität Potsdam 1 Offz, Universität Würzburg 2 Offz, Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf. 13. Wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zur Notwendigkeit der nachträglichen Korrektur der Angaben bezüglich erhaltener Ressortforschungsaufträge des BMVg an der Universität Bielefeld in den Jahren 2010 und 2011 auf Bundestagsdrucksache 18/2455? Die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2455 dargestellten Sachverhalte wurden aufgrund einer Nachfrage überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Universität Bielefeld keine Aufträge des BMVg in dem in der Kleinen Anfrage zu betrachtenden Zeitraum erhalten hat. Der Fehler beruhte auf einem Datenübertragungsfehler in einer für die Auswertung verwendeten Datenbank. Die Datenbank und die Bundestagsdrucksache wurden entsprechend korrigiert. 14. Wie viele Studienplätze an öffentlichen Hochschulen, die nicht Bundeswehrhochschulen sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundeswehr im Rahmen ihrer Kontingente seit dem Jahr 2010 belegt (bitte nach Semester, Bundesland, Hochschule und Fachbereichen aufschlüsseln)? Die Anlage 5 enthält eine Übersicht über die Anzahl der Studienplätze, die von der Bundeswehr an öffentlichen Hochschulen belegt wurden. Die komplexere Verteilung der genutzten Studienplätze zur medizinischen akademischen Ausbildung für die Laufbahn Offizier im Sanitätsdienst wurde in der gesonderten Anlage 5a zusammengestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8355 15. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom BMVg seit dem Jahr 2013 Forschungsaufträge an ausländische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen vergeben bzw. Forschungskooperationen mit ausländischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen finanziert (falls ja, bitte jeweils Projektname , Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang , Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung sortieren)? Die Forschungsaufträge, die das Bundesministerium der Verteidigung seit dem Jahr 2013 an ausländische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen vergeben hat, sind in der als Anlage 6 beigefügten Tabelle dargestellt. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsaufträge finanziert aus Etats des US-Verteidigungsministeriums und dessen angegliederte Behörden oder Unterabteilungen oder anderer ausländischer Verteidigungsministerien und deren angegliederte Behörden oder Unterabteilungen mit öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind davon seit dem Jahr 2013 betroffen, und seit wann hat die Bundesregierung jeweils welche Kenntnisse von den jeweiligen Projekten (bitte jeweils Auftraggeber, Projektname , Projektnummer bzw. Identifikationsnummer, finanziellen Umfang , Forschungseinrichtung und Fachbereich angeben und nach Forschungseinrichtung und Jahr sortieren)? Die Bundesregierung hat Kenntnis zu den in der Anlage 7 aufgeführten Forschungsaufträgen . Für den Bereich der Hochschulen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333