Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8363 18. Wahlperiode 09.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Katharina Dröge, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8033 – Auswirkungen von TTIP auf Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland und der Europäischen Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für die Landwirtschaft in der Europäischen Union sind durch den Abbau sowohl tarifärer Handelsbarrieren (Zölle) als auch nicht-tarifärer Handelshemmnisse (Standards, unterschiedliche Regulierungen) erhebliche Auswirkungen zu erwarten. Während in anderen Produktbereichen Zölle nur noch eine untergeordnete Rolle spielen, werden bei Importen von Milchprodukten und Fleisch nach wie vor noch erhebliche Zollabgaben erhoben. Laut jüngsten Medienberichten hat die Europäische Kommission in den Verhandlungen bereits Bereitschaft zum vollständigen Zollabbau bei einigen Agrarprodukten signalisiert. Da im Agrarbereich auch massive Regulierungsunterschiede zwischen beiden Seiten des Atlantiks bestehen, insbesondere im Bereich Agrogentechnik, Tierhaltung und Pestizide, kann die geplante Angleichung von Standards ebenfalls gravierende Folgen für landwirtschaftliche Bereiche beinhalten. Auch Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsschutzes (Investor-Staat- Schiedsverfahren ISDS) und der regulatorischen Kooperation in TTIP können große Relevanz für die zukünftige Regulierung im Agrar- und Lebensmittelbereich und entsprechende Standards in diesem Bereich haben. Die Bundesregierung und der Deutsche Bauernverband e. V. erhoffen für EU-Erzeuger bessere Exportchancen in die USA, insbesondere für bestimmte Lebensmittel , wie regionale Spezialitäten, Wein und Käse. Eine Reihe von Studie kam allerdings zum Ergebnis, dass die Landwirtschaft der Europäischen Union im Vergleich mit US-Produzenten insgesamt eher Marktanteile verlieren wird. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen befürchten existenzbedrohende Wettbewerbsnachteile gegenüber billigeren Importen aus den USA (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/ 2014-04/TTIP-landwirtschaft-agroindustrie-gastbeitrag; www.taz.de/!5033783/; www.eaberlin.de/nachlese/chronologisch-nach-jahren/2014/chancen-und-risikenvon -ttip-und-ceta/landwirtschaft-reichert.pdf; www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt. freihandelsabkommen-bauern-streiten-ueber-folgen-von-ttip.310d1173-69d3-40deb 2ee-5ae8ff1a4fbb.html), die Kostenvorteile aufgrund niedrigerer Produktionsstandards , z. B. in den Bereichen Umwelt, Kennzeichnung, Hormonbehandlung usw., genießen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8363 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deshalb ist zu prüfen, ob in der Folge ein forcierter Strukturwandel mit verstärkten Konzentrations- und Intensivierungsprozessen in der europäischen Landwirtschaft eintreten könnte, der die Multifunktionalität der Landwirtschaft in der Europäischen Union (wie Pflege wertvoller Kulturlandschaften, Erhalt der Biodiversität, Beschäftigungserhalt in strukturschwachen ländlichen Räumen ) nachhaltig gefährdet. 1. Auf welcher regulatorischen Basis (Regelungen der Weltgesundheitsorganisation WTO, Codex Alimentarius) sollen laut Kenntnis der Bundesregierung künftige gemeinsame Standards mit den USA im Bereich Pflanzenschutz, gentechnisch veränderte Organismen und Fragen im Zusammenhang mit Tierhaltung verhandelt werden? Grundlage für sämtliche Verhandlungen seitens der EU mit den USA ist der jeweilige gemeinschaftsrechtliche Acquis. Eine Änderung materieller Regelungen der EU in den Bereichen Zulassungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel, gentechnisch veränderte Organismen und Tierhaltung ist nicht Gegenstand der TTIP- Verhandlungen. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Karl Falkenberg, Sonderberater für nachhaltige Entwicklung der Europäischen Kommission, in der Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (PBnE) am 13. Januar 2016, wonach insbesondere bei Fragen der sanitären und phytosanitären Standards (SPS) wie etwa Pestizidrückstandsgrenzwerte nur bereits zuvor international geeinte und anerkannte Standards Eingang in das Vertragswerk finden können? Die Bundesregierung versteht die Aussage als Verweis auf Artikel 7, Absatz 7, im Textvorschlag der Europäischen Kommission für ein SPS-Kapitel, dem zufolge sich die Vertragsparteien im Hinblick auf die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Lebens- und Futtermitteln verpflichten, die Werte der Codex Alimentarius Kommission zu übernehmen, sofern sie dort keine Bedenken angemeldet haben. 3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Kritikpunkten des Umweltbundesamtes (UBA) an einer drohenden „nicht sachgerechten Gestaltung der Regulatorischen Kooperation“ in TTIP, insbesondere die schwache Stellung von Gemeinwohlinteressen wie Umwelt- und Verbraucherschutz und die erhebliche Gefahr, dass „bei der Bewertung von Gesetzen US-Handels- und Investitionsinteressen über Umweltziele gestellt werden“ (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/381/publikationen/ umweltschutz_unter_ttip.pdf, S. 6)? Die Bundesregierung setzt sich für eine Ausgestaltung der regulatorischen Zusammenarbeit in TTIP ein, die sicherstellt, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes gewahrt werden und hierfür auch zukünftig der Regulierungsspielraum erhalten bleibt. Dies ist im EU-Vorschlag zur regulatorischen Kooperation auch klar verankert. So ist explizit vorgesehen, dass die regulatorische Zusammenarbeit dazu dienen soll, hohe Schutzstandards anzustreben und nicht abzubauen. Auch in Zukunft wird es keinen Vorrang von Handels - oder Investitionsinteressen vor Umweltzielen geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8363 4. Hält die Bundesregierung es für nötig, den Bereich der Landwirtschaft von den geplanten Mechanismen der regulatorischen Kooperation auszuklammern , und wenn nein, weshalb nicht? Nach derzeitigem Verhandlungsstand steht der Anwendungsbereich des horizontalen regulatorischen Kapitels und das Verhältnis des horizontalen Kapitels zu in anderen Kapiteln vorgesehenen Gremien zum Austausch noch nicht fest. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche Kapitel des geplanten TTIP-Abkommens (zusätzlich zum Kapitel zur regulatorischen Kooperation) werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in Europa auswirken , und welche konkreten Regelungen sind dabei aus Sicht der Bundesregierung von Bedeutung (bitte einzeln auflisten)? Die Bundesregierung erwartet vom Abschnitt über Güterhandel mögliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Märkte als Folge des Zollabbaus und der damit verbundenen geänderten Wettbewerbssituation und des erweiterten Marktes für Agrar- und Ernährungsgüter. Darüber hinaus können sich Effekte aus der Handelserleichterung durch vereinfachte SPS-Verfahren aus dem entsprechenden Kapitel ergeben. Genauere Analysen, ob und in welcher Weise sich diese Effekte auch auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe auswirken, können erst mit Vorliegen aller Vereinbarungen angestellt werden. 6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass US-Produzenten aufgrund eines weit höheren Flächendurchschnitts bzw. Tierbestands pro Betrieb, der marktdominanten Bedeutung von Großbetrieben in den USA sowie einem insgesamt niedrigeren Regulierungsniveau hinsichtlich Vorgaben zum Tierschutz , Pflanzenschutz und Antibiotika- und Hormoneinsatz erhebliche Kostenvorteile gegenüber dem Durchschnitt der Betriebe in Deutschland genießen , und wenn nein, warum nicht? Mit Einschränkung für bestimmte Bereiche der tierischen Erzeugung teilt die Bundesregierung diese Einschätzung nicht. 1 Bereich der tierischen Erzeugung 1.1 Flächendurchschnitt und Tierbestand und marktdominierende Bedeutung von Großbetrieben in der Rindfleischerzeugung Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen a) Mutterkuhbetrieben und b) Mastbetrieben (sog. Feedlots) differenziert werden. a) Mutterkühe hatten im Jahr 2015 in den USA einen Anteil von etwa 77 Prozent am Gesamtkuhbestand (rund 40 Mio. Stück). Die Durchschnittsgröße dieser überwiegend extensiv (d. h. mit geringem Viehbesatz bei hohem Grünlandanteil ) bewirtschafteten Betriebe liegt bei etwa 55 Mutterkühen. 91 Prozent der Betriebe halten weniger als 100 Mutterkühe, etwa 10 Prozent der Betriebe halten ca. 55 Prozent der Mutterkühe. Die Bestandsgrößenklasse von 100 bis 500 Mutterkühen stellt mit 38 Prozent die meisten Mutterkühe (Abbildung 1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8363 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Quelle: USDA/NASS (2016) Abbildung 1: Betriebsgrößenverteilung in der Mutterkuhhaltung in den USA in 2012 Betriebe mit bis zu 300 Mutterkühen werden häufig im Nebenerwerb betrieben . Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit lassen sich die meisten dieser Mutterkuhbetriebe in den USA als Hobbybetriebe einstufen. Von marktdominierenden Großbetrieben lässt sich in diesem Zusammenhang bei der Mutterkuhhaltung deshalb nicht sprechen. b) Grundlegend anders stellt sich die Situation in der Endmast dar. Feedlots sind für europäische Verhältnisse große Mastbetriebe mit Einzelbetrieben von über 100 000 Mastplätzen, in denen die Endmast der Rinder mit energiereichem Futter betrieben wird (s. Deblitz C (2012) Feedlots: A new tendency in global beef production? Updated in July 2012. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 7 p, Working Paper agri bench-mark Beef and Sheep Network 2011/2 – http://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn054620.pdf ). Es ist zu beachten , dass es sich bei Feedlots um Endmastbetriebe handelt, in die die Tiere mit relativ hohem Gewicht und Alter eingestellt werden. Die Mastdauer beträgt hier nicht mehr als fünf bis sechs Monate. Bei einem Schlachtalter der Tiere von ca. 15 bis 17 Monaten verbringen die Rinder also nur etwa ein Drittel ihres Lebens in diesen Mastanlagen. Vorher werden sie in der Regel auf der Weide gehalten. Etwa die Hälfte der Mastrinder werden in Feedlots mit einer Kapazität von 16 000 Tierplätzen erzeugt, etwa 30 Prozent in Feedlots mit einer Kapazität von mehr als 32.000 Plätzen. Feedlots mit einer Kapazität von unter 1 000 Rindern repräsentieren rund 92 Prozent aller Feedlots, aber nur 18 Prozent der Mastrinder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8363 (linke Achse: Anzahl Feedlots, Achse gekappt; rechte Achse: Anzahl Masttiere (1.000 Stück) Quelle: USDA/NASS (2016) Abbildung 2: Struktur der Feedlotindustrie 2015 Diese Zahlen bestätigen die Aussage, dass es sich bei den Feedlots aus europäischer Sicht in der Regel um Großbetriebe mit einem hohen Marktanteil handelt . 1.2 Niedrigeres Regulierungsniveau in der Rindfleischerzeugung Im Zusammenhang mit unterschiedlichen Regulierungsniveaus in der Rindfleischproduktion in den USA und der EU wird hier auf das Beispiel Wachstumsförderer näher eingegangen. 1.2.1 Wachstumsförderer Der Einsatz von Wachstumsförderern, z. B. Hormonen in Form von Implantaten oder anderen leistungsfördernden Stoffen wie z. B. sog. ß-Agonisten als Futtermittelzusatzstoffe , verbessert die Futteraufnahme und Futterverwertung, die tägliche Gewichtszunahme bzw. auch Magerkeit des Fleisches und führt somit zu höheren Schlachtgewichten und Ausschlachtungsgrad. Nach hier verfügbaren Informationen einer Übersichtsstudie von Deblitz C, Dhuyvetter K (2013) zu „Cost of production and competitiveness of beef production in Canada, the US and the EU“, Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen- Institut, 40 p, Working Paper agri benchmark Beef and Sheep Network 2013/5 – (http://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn053284.pdf) erhielten in den USA 2011, je nach Produktionsform und Anzahl der gehaltenen Mastrinder, pro Betrieb geschätzt zwischen 56 und 84 Prozent der Mastrinder Hormone und etwas über 50 Prozent der Mastrinder sog. Beta-Agonisten. Dennoch scheint der Hormoneinsatz zwischen 2009 und 2011 leicht zurückgegangen zu sein und dürfte nach Einschätzung der Autoren auf diesem Niveau stabil bleiben. Als mögliche Hauptgründe für einen Rückgang der Anwendung von Hormonen vermuten die Autoren, dass sich die Erzeuger auf eine steigende Nachfrage nach Rindfleisch, das ohne Wachstumsförderer erzeugt wurde, im Binnenmarkt als auch für den 25.000 Feedlots Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8363 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Export einstellen oder sich neue Marktsegmente für das hochpreisige „hormonfreie Rindfleisch“ erschließen wollen. Als Hauptgrund für den Einsatz von Wachstumsförderern ist somit die höhere Rentabilität gegenüber einer Fleischerzeugung ohne Einsatz dieser Stoffe zu sehen . Der Kostenvorteil bei Einsatz von Wachstumsförderern liegt nach Schätzungen der o. g. Auswertung bei etwa 10 Prozent gegenüber einer Erzeugung unter Verzicht auf o. g. Stoffe. Hinsichtlich des Einsatzes von Wachstumsförderern lässt sich von einem niedrigeren Regulierungsniveau auf dem US-Markt sprechen. Allerdings ist zu beachten , dass US-Rindfleisch, das in die EU exportiert wird, a) bereits jetzt ohne Wachstumsförderer produziert werden muss und b) dass diese Anforderungen auch bei der Einführung von TTIP erhalten bleiben. 1.2.2 Tierschutz Im Hinblick auf tierschutzrechtliche Vorgaben für die Haltung von Rindern und insbesondere zu deren Vollzug in der Praxis in den USA liegen der Bundesregierung keine konkreten Informationen vor. 1.3 Kostenvorteile in der Rindfleischerzeugung gegenüber dem Durchschnitt der Betriebe in Deutschland Aufgrund fehlender betriebszweigspezifischer Daten lässt sich ein durchschnittliches Kostenniveau weder für Deutschland noch für die USA ermitteln. Daher wurde auf den Datensatz des agri benchmark Beef and Sheep Network (www. agribenchmark.org/home.html) zurückgegriffen, in dem unter anderem zwei US- Feedlots in Kansas mit unterschiedlicher Kapazität enthalten sind (ca. 4 000 bzw. 30 000 Plätze). Als Indikator für den Vergleich wurden aufgrund der erforderlichen langfristigen Perspektive des TTIP Vollkosten herangezogen, d. h. Ausgaben, Abschreibung sowie Opportunitätskosten für eigene Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden, Kapital ). Die Ergebnisse für das Jahr 2014 zeigen, dass das Vollkostenniveau der deutschen Betriebe teilweise höher, teilweise niedriger als in den beiden US-Feedlots ist. Gleiches gilt für die europäischen Betriebe (s. Abbildung 3). Rechnet man die Transportkosten und die Zusatzkosten für den Verzicht auf Wachstumsförderer hinzu, sind die Kostenniveaus vergleichbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8363 Betriebsnamen: . Beispiel: DE_260: Deutscher Mastbetrieb mit jährlich 260 verkauften Mastbullen. Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis agri benchmark Beef and Sheep Report 2015 Abbildung 3: Vollkosten der Rindfleischproduktion in ausgewählten deutschen und US-amerikanischen Mastbetrieben (EUR je 100 kg Schlachtgewicht) Es ist zu beachten, das sich die Kostenunterschiede zwischen den USA und Deutschland in den letzten Jahren immer weiter verringert haben (s. Zeitreihe in Abbildung 4). Quelle: agri benchmark Beef and Sheep, verschiedene Jahre Abbildung 4: Entwicklung der Vollkosten in ausgewählten deutschen und US-amerikanischen Mastbetrieben (EUR je 100 kg Schlachtgewicht) Andererseits handelt es sich bei den deutschen Vergleichsbetrieben um überdurchschnittlich große Bestände. Es ist daher davon auszugehen, dass die Kosten kleinerer Betriebe höher sind als die Kosten der hier untersuchten Betriebe. Die Ergebnisse für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor, es ist jedoch davon auszugehen , dass sich die Kostenniveaus weiter angenähert haben bzw. die Kosten 0 200 400 600 800 1.000 1.200 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014  DE_260_ Fleckvieh  DE_280_Fleckvieh DE_285_Holstein  DE_525T_Fleckvieh  DE_800_Öko  US_7200  US_75000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8363 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der US-Betriebe sogar über denen von größeren Betrieben in Europa liegen. Die Gründe hierfür sind: Die etwa 20-prozentige Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar seit August 2014, der niedrige Ölpreis und niedrige Zinssätze, niedrige Futtermittelpreise, die praktisch unveränderten Kälber- und Fresserpreise in Deutschland und den USA. Diese Effekte zusammen führen dazu, dass der Wechselkurseffekt praktisch unverändert auf die Kosten überwälzt wird. In der Summe bedeutet dies, dass die Kosten der Euro-Staaten gemessen in US-Dollar gegenüber den Kosten der US- Betriebe gesunken sind. Berücksichtigt man Transportkosten und die Kosten für den Verzicht auf Wachstumsförderer , lagen die Kosten von US-Feedlots und großen Rindermastbetrieben in Deutschland im Jahr 2014 auf vergleichbarem Niveau. Diese Situation dürfte sich im Jahr 2015 aufgrund der Euro-Abwertung zugunsten der EU-Betriebe verbessert haben. 1.4 Qualitative Abschätzung zum Schweine- und Geflügelbereich Im Hinblick auf tierschutzrechtliche Vorgaben für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren und insbesondere zu deren Vollzug in der Praxis in den USA liegen der Bundesregierung keine konkreten Informationen vor. Anders als bei Rindfleisch liegen der Ressortforschung für Schweine- und Geflügelfleischerzeugung auch keine hochqualitativen Vergleichsdaten zu den Produktionskosten vor. Entsprechend lässt sich auch nicht einschätzen, ob hier erhebliche Kostenvorteile gegenüber dem Durchschnitt der Betriebe in Deutschland bestehen könnten. Die Umweltauflagen sind in den USA insbesondere im Hinblick auf den Emissionsschutz geringer, da dort aufgrund der großräumigen Strukturen z. B. Geruchsemissionen keine bedeutende Rolle spielen. Zu den von der Wirtschaft ins Feld geführten Kostennachteilen durch abweichende Schlachthygiene bei Geflügel liegen der Bundesregierung keine belegbaren Daten vor. Da für den Export nach Europa die europäischen Standards einschließlich der Hygienevorschriften für Geflügel einzuhalten sind, kämen hierdurch evtl. bestehende Kostenvorteile beim Export nicht zum Tragen. 2 Bereich der pflanzlichen Erzeugung Im Ackerbau dürfte der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit den USA keine signifikanten wirtschaftlichen Nachteile für die inländischen Produzenten haben. Im Gegensatz zur Fleischproduktion befinden sich die deutschen/europäischen Ackerbaubetriebe – abgesehen von Zucker – bereits heute in einem nahezu freien Wettbewerb mit den US-amerikanischen Produzenten. Bestünde ein massiver Wettbewerbsnachteil, müssten die Märkte für Weizen etc. bereits heute von US- Ware „überschwemmt” sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8363 Der Blick auf die Größe von Betrieben in Hektar verstellt den Blick für die Tatsache , dass der Umfang der Produktion (der für die Realisierung von Kostendegressionsvorteilen entscheidend ist) von den Erträgen pro Hektar abhängt. Da die US-Betriebe im Weizen ca. nur ein Drittel der Erträge ihrer deutschen Konkurrenten erzielen (aufgrund von natürlichen Voraussetzungen), müssen die Betriebe rund dreimal so groß sein wie hierzulande, um den gleichen Ertrag zu erzielen. Die agri benchmark Zahlen deuten darauf hin, dass es die vermuteten Kostennachteile nicht gibt. Vielmehr lassen diese Zahlen vermuten, dass die deutschen Produzenten effizienter im Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln sind (sog. Direktkosten), während der US-Betrieb (wie auch der unter ähnlichen Bedingungen wirtschaftende kanadische Betrieb) geringere Arbeitserledigungskosten aufweist (siehe Abbildung 5). Quelle: agri benchmark 2014 Abbildung 5: Produktionskosten Weizen (Ø 2008-2013; €/t) 7. Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Auswirkungen des Abbaus tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse auf insbesondere kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe in der Europäischen Union zieht die Bundesregierung aus dem genannten Umstand erheblicher Kostenvorteile von landwirtschaftlichen US-Betrieben im Agrarhandel? Zur Frage der Kostenvorteile wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Kleine und mittelständische landwirtschaftliche Unternehmen stellen sich bereits jetzt dem globalen Wettbewerb. Sie müssen sich im Rahmen ihrer unternehmerischen Aktivitäten Marktnischen suchen, die für ihre Produkte oder Produktionsweise ein auskömmliches Umfeld bieten oder sich in Produktions- und Vermarktungsgenossenschaften zusammenfinden, um wettbewerbsfähiger zu werden. Die Verbraucher honorieren regionale Produktion verstärkt, so dass solche Nischen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zudem können sich auch auf internationalen Märkten für regionale Spezialitäten Chancen auftun, wenn die Unternehmen sie zu nutzen wissen. Auch in den USA steht eine Vielzahl von kleinen bäuerlichen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8363 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Familienbetrieben mit Großbetrieben im Wettbewerb und muss sich entsprechende Marktnischen suchen. Die Bundesregierung ist sich der in der Antwort zu Frage 6 angesprochenen Wettbewerbsnachteile im Bereich der Fleischerzeugung bewusst und setzt sich deshalb dafür ein, dass diese bei den Verhandlungen zum Zollabbau angemessen berücksichtigt werden. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis einer Studie des ifo Institutes e. V. im Auftrag des Europäischen Parlaments zu den Auswirkungen von TTIP auf die Landwirtschaft, wonach die EU- Rindfleischproduktion international als kaum wettbewerbsfähig angesehen werden müsse und damit als Folge von TTIP ein großer Wettbewerbsdruck mit gravierenden sozialen Folgen für entsprechend spezialisierte Regionen wie Irland verbunden sei (vgl. www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ STUD/2014/514007/AGRI_IPOL_STU(2014)514007_EN.pdf, S. 55 sowie www.unternehmensgruen.org/wp-content/uploads/2016/01/Studie_food_ farming_UnternehmensGr%C3%BCn.pdf, S. 35? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen. 9. Welche Handelshemmnisse im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel sollten aus Sicht der Bundesregierung vorrangig beseitigt werden, was ist die Verhandlungsposition der Europäischen Union zum Abbau von Handelshemmnissen in diesem Bereich, und wie bringt sich Deutschland in diesen Prozess ein? Die Bundesregierung strebt, wie auch die Europäische Kommission, an, bürokratische Erfordernisse für europäische Hersteller zu vereinfachen. Dabei sollen pragmatische und zügige Zulassungsverfahren im Handelsbereich erreicht, verschiedene Zulassungsverfahren zusammengefasst, Doppelzulassungen vermieden , eine Gesamtexportzulassung für die EU statt für einzelne Mitgliedstaaten vereinbart, sowie klare und transparente Vorgaben für Genehmigungsabläufe, einschließlich Zeitvorgaben, festlegt werden. 10. Welche Konsequenzen für den Umgang mit Importen von Obst und Gemüse aus den USA in die Europäische Union (nach Abschluss von TTIP) bezüglich Rückstandsbelastungen bzw. den Kostenaufwand für Rückstandskontrollen für in der Europäischen Union nicht zugelassene Pestizidwirkstoffe hält die Bundesregierung für notwendig bzw. wahrscheinlich vor dem Hintergrund , dass viele Pestizidrückstandshöchstwerte in den USA deutlich höher sind als in der Europäischen Union, in den USA 82 Pestizidwirkstoffe eingesetzt werden, die in der Europäischen Union als gesundheitsgefährdend eingestuft werden sowie fast zwei Drittel der in den USA verfügbaren 16 000 Pestizide (Stand 2012) „unter Vorbehalt“ und ohne umfassende wissenschaftliche Risikobewertung vermarktet werden (vgl. www.unternehmensgruen. org/wp-content/uploads/2016/01/Studie_food_farming_UnternehmensGr% C3%BCn.pdf, S. 26)? Gemäß der im Verhandlungsmandat vorgesehenen Vorgabe, dass das Verbraucherschutz -Niveau der EU nicht abgesenkt werden soll, wird der Abschluss von TTIP keinen Einfluss auf die geltenden gesundheitlichen EU-Standards und auf die Situation der Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Obst und Gemüse aus den USA haben. Es ist nicht ungewöhnlich, dass in den USA sowie anderen Drittstaaten u. a. aufgrund des unterschiedlichen Klimas sowie eines anderen Pflanzenkrankheits- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8363 bzw. Schädlingsdrucks Pflanzenschutzmittel mit in der EU nicht genehmigten Wirkstoffen eingesetzt werden oder von der EU abweichende Rückstandshöchstgehalte festgesetzt sind. Vor dem Export eines mit Pflanzenschutzmittelrückständen belasteten Erzeugnisses in die EU ist vom Lebensmittel-unternehmer im Drittstaat zu prüfen, ob der geltende EU-Rückstandshöchstgehalt ausreicht. Falls dieser nicht in der entsprechenden Höhe festgesetzt ist, kann ein Antrag auf Festsetzung einer Importtoleranz (entspricht einem Rückstandshöchstgehalt) gestellt werden. Je nach Kenntnis des Wirkstoffs in der EU ist hierfür maximal ein kompletter Datensatz zur Toxikologie, zur Analytik sowie zum Rückstandsverhalten des Wirkstoffs zur Bewertung einzureichen. Importtoleranzen in Form von neuen Höchstgehaltsfestsetzungen für die beantragten Wirkstoff-Lebensmittel-Kombinationen werden in der EU nur dann erlassen, wenn Rückstände in der beantragten Höhe aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Gefährdung darstellen. Bei einer Überschreitung eines geltenden EU-Höchstgehalts ist das zu importierende Lebensmittel in der EU nicht verkehrsfähig. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder sind gehalten, eine am Risiko orientierte Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der geltenden EU-Rückstandshöchstgehalte in der gesamten Lebensmittelkette vorzunehmen, so auch beim Import von Lebensmitteln aus den USA. Sie entscheiden in Abhängigkeit vom Risiko über den Umfang der Kontrollen. Den alljährlich veröffentlichten Berichten im Rahmen der Nationalen Berichterstattung sowie den Quartalsauswertungen über Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu entnehmen, dass Importe aus Drittstaaten in Deutschland bereits umfangreich analysiert werden. 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gegenüberstellung tarifärer Handelshemmnisse, mit der von der Europäischen Union auf der einen Seite und der USA auf der anderen Seite Exporte erschwert werden und die im Rahmen des geplanten Handelsabkommens abgebaut werden sollen? Wenn nein, plant die Bundesregierung eine solche Übersicht bei der Europäischen Kommission anzufordern? Eine solche Gegenüberstellung liegt der Bundesregierung nicht vor. Es ist auch nicht vorgesehen, diese von der Europäischen Kommission anzufordern. 12. Für welche Produktbereiche und Branchen im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugung sieht die Bundesregierung in welchem Umfang welche Chancen (bitte Quellengrundlagen für die Aussagen angeben)? Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Verhandlungen das Thünen-Institut gebeten , eine ökonomische Modellanalyse zu den Auswirkungen einer vollständigen Zollliberalisierung auf den Agrarhandel zu erstellen. Das Modell lässt nur die Auswertung nach bestimmten Produktgruppen zu. Es modelliert die Auswirkungen auf die Produktionsmenge und gibt die Änderungen in Prozent wieder. Außerdem werden die Effekte auf die Handelsbilanz in Mio. Euro angegeben. Nach den Studienergebnissen würden die Auswirkungen einer vollständigen Liberalisierung nur sehr gering sein: Eine Liberalisierung beträfe besonders Weizen und anderes Getreide mit einem Produktionsrückgang von 3,1 Prozent in Deutschland und 1,5 Prozent für die EU insgesamt. Die Produktion der Kategorie „andere Feldfrüchte“ (mit Ausnahme Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8363 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von Ölsaaten und Zuckerrüben und Getreide) nähme um 1,1 Prozent ab. Bei allen anderen Produkten sind die Auswirkungen bei +/-0,5 Prozent. Sowohl in Deutschland (+0,8 Prozent) als auch in der EU (+0,6 Prozent) käme es zu einer Ausdehnung der Ölsaatenproduktion. Teilweise würde dieser Produktionsanstieg durch die Substitution mit dem Weizenanbau ermöglicht. Das heißt, dass der Produktionsrückgang von Weizen auch durch die zunehmenden Exportmöglichkeiten für Ölsaaten zu erklären ist. Auffällig sind die Ergebnisse für die Produktionsänderungen bei Milch. Während in Deutschland die Milchproduktion leicht zurückginge, verzeichnete die EU insgesamt Produktionszuwächse. Eine Studie zur Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Milchindustrie zeigt, dass die USA im internationalen Vergleich einen komparativen Wettbewerbsnachteil bei Milchprodukten haben (Tacken (2009), Competitiveness of the EU dairy industry. Report 2009-11, LEI Wageningen UR, The Hague.). Das Modell des Thünen-Instituts zeigt auf, dass Deutschland im Agrarbereich im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern überdurchschnittlich stark von einer Handelsliberalisierung mit den USA betroffen ist. Dies liegt vor allem an den positiven Veränderungen für den Industriesektor. Hier kommt es zu einem Produktionszuwachs, der Ressourcen (insbesondere Arbeitskräfte) aus dem Agrarbereich in den Industriesektor verlagert und zu den entsprechenden Ergebnissen führt. Die Auswirkungen auf die EU-Handelsbilanz korrespondieren mit den Produktionsmengenänderungen und veranschaulichen den insgesamt nur geringen Effekt einer Liberalisierung auf den Agrarsektor: Hier gewänne die EU bei Milchprodukten 2,9 Mio. Euro während die USA 2,94 Mio. Euro verlören. Bei „anderen Feldfrüchten“ gewännen die USA 2,3 Mio. Euro während die EU 2,51 Mio. Euro verlöre. Bei Schwein und Geflügel verlöre die EU im Falle einer vollständigen Liberalisierung 1,6 Mio. Euro, die USA würden 1,52 Mio. Euro gewinnen. Bei den übrigen Produktbereichen wären die Auswirkungen jeweils geringer als 1 Mio. Euro. Im Vergleich dazu betrug der Handelsbilanzüberschuss der EU mit den USA im Agrar- und Ernährungsbereich 2014 5,9 Mrd. Euro, die EU-Gesamtexporte in die USA im Agrar- und Ernährungsbereich umfassten 16,34 Mrd. Euro. Die zitierte Studie ist auf der Webseite des Thünen-Instituts unter http://literatur. thuenen.de/digbib_extern/bitv/dn053253.pdf abrufbar. 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer Studie des ifo Institutes e. V., im Auftrag des Europäischen Parlaments, die in Folge von TTIP (bei Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse) mit einem Gesamtrückgang der landwirtschaftlichen Wertschöpfung in Deutschland von 0,7 Prozent ausgeht (vgl. www.taz.de/!5033783/ und www.europarl. europa.eu/RegData/etudes/STUD/2014/514007/AGRI_IPOL_STU(2014) 514007_EN.pdf, S. 42)? Die Entscheidung über ein Handelsabkommen entscheidet sich nicht an einem Sektor, sondern an den Vor- und Nachteilen für die gesamte Volkswirtschaft. Der Agrarhandel macht nur einen sehr kleinen Anteil am transatlantischen Handel aus, von dem zudem angenommen wird, dass er in Zukunft weiter abnehmen wird (vgl. die in der Antwort zu Frage 12 zitierte Studie des Thünen-Instituts). Die Studie bestätigt die insgesamt nur geringen Effekte einer vollständigen Handelsliberalisierung auf den landwirtschaftlichen Sektor. Wie schon die Studie des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8363 Thünen-Instituts zeigt, haben die besonders negativen Modelleffekte auf den deutschen Agrarsektor ihre Ursache in den positiven Effekten auf die Gesamtwirtschaft , durch die nach den Ergebnissen der Studie eine Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Agrarsektor und dort ein damit einhergehender Produktionsrückgang ausgelöst werden würde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 14. Auf welche Studien bzw. Quellen bezieht sich der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt bei seiner Aussage, es seien durch TTIP im Bereich Landwirtschaft nur mit „Marktbewegungen im einstelligen Prozentbereich zu rechnen“ (vgl. http://de.reuters.com/article/ europa-usa-freihandel-idDEKCN0US28C20160114)? 15. Auf welche Studien und Quellen hat die Vertreterin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Cornelia Berns sich im Rahmen eines Vortrags auf der BIOFACH 2016 bezogen, wo sie von einem Rückgang des landwirtschaftlichen Sektors von 2 Prozent sprach? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Sowohl Herr Bundesminister Schmidt als auch Frau Berns bezogen sich in ihren Aussagen auf die Studie des Thünen-Institutes, die insgesamt nur sehr geringe Auswirkungen einer vollständigen Liberalisierung auf den Agrarsektor modelliert (vgl. auch Antwort zu Frage 12). 16. Welche Anteile der deutschen Exportleistung an landwirtschaftlichen Rohstoffen und weiterverarbeiteten Produkten bzw. Lebensmitteln geht auf den Handel mit den USA zurück (bitte tabellarisch nach Produktbereichen, absoluten Mengen und Prozentanteilen aufschlüsseln), und welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung in diesem Bereich? Für welche Produkte und Produktgruppen erwartet die Bundesregierung eine Steigerung der Exportmengen (bitte nach Produktgruppen, unverarbeitete und verarbeitete Lebensmittel, Veränderungen absolut und in Prozent aufschlüsseln )? Tabelle 1 enthält eine Zusammenstellung der deutschen Ausfuhren verschiedener Warengruppen von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft für den Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2015. Dabei werden die Ausfuhren insgesamt, die Ausfuhren in die USA sowie der Anteil der Ausfuhren in die USA an den gesamten Ausfuhren dargestellt. Die aufgeführten Warengruppen werden danach unterteilt, ob diese ganz oder überwiegend unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse oder be- und verarbeitete Erzeugnisse umfassen. Tabelle 1: Deutsche Ausfuhren im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8363 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Warengruppe Ø 2013-15 Ausfuhr insgesamt Ausfuhr USA Anteil USA an Ausfuhr insg. (%) Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Menge Wert Güter der Land- und Ernährungswirtschaft insgesamt . 66.005.427 . 1.647.285 . 2,5 Unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse darunter: Lebende Tiere 731.965 1.291.083 452 52.847 0,1 4,1 Eier 137.116 225.572 1.762 2.768 1,3 1,2 Getreide 13.273.053 2.903.973 79.296 13.513 0,6 0,5 Frischobst, einschl. Südfrüchte 698.611 704.148 132 218 0,0 0,0 Gemüse 461.619 499.916 1.904 12.665 0,4 2,5 Schalen- und Trockenfrüchte 160.293 1.022.960 628 6.822 0,4 0,7 Kartoffeln 1.809.027 302.177 40 11 0,0 0,0 Ölfrüchte 294.412 290.734 342 1.131 0,1 0,4 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels 418.528 766.166 22 782 0,0 0,1 Hopfen 21.920 214.760 2.495 21.685 11,4 10,1 Be- und verarbeitete Erzeugnisse darunter: Fleisch und Fleischerzeugnisse 4.237.447 9.648.147 863 5.898 0,0 0,1 Milch und Milcherzeugnisse 6.137.714 9.286.207 18.363 69.899 0,3 0,8 Fische und Fischereierzeugnisse 569.472 1.950.659 3.349 28.920 0,6 1,5 Eiprodukte und Eieralbumin 27.265 67.376 28 604 0,1 0,9 Getreideerzeugnisse, Backwaren 4.196.765 6.006.121 109.947 171.969 2,6 2,9 Obstkonserven, -säfte, Marmeladen 1.118.628 1.222.165 7.110 16.031 0,6 1,3 Gemüsekonserven, -säfte 385.161 501.181 5.808 5.492 1,5 1,1 Kartoffelerzeugnisse 793.476 671.530 39.752 35.912 5,0 5,3 Zucker und Zuckererzeugnisse 1.685.091 1.763.952 23.351 70.226 1,4 4,0 Kakao und Kakaoerzeugnisse 1.018.421 4.181.583 30.592 145.852 3,0 3,5 Öle und Fette (ohne Butter) 2.078.160 1.894.638 2.178 13.885 0,1 0,7 Futtermittel (ohne Rohware) 8.601.108 3.410.195 21.217 43.628 0,2 1,3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8363 Lebensmittelzubereitungen (u. a. Soßen, Suppen) 983.934 3.333.100 41.851 129.659 4,3 3,9 Wasser, Limonaden 6.497.675 1.098.403 24.915 26.515 0,4 2,4 Kaffee 608.899 2.631.263 86.837 293.873 14,3 11,2 Bier (hl) 15.489.846 1.076.593 1.124.982 147.270 7,3 13,7 Wein (hl) 4.755.565 1.084.638 274.310 100.365 5,8 9,3 Branntwein (hl-Alk.100 %) 2.619.237 1.342.809 63.722 112.361 2,4 8,4 Tabak- und Tabakerzeugnisse 247.338 3.771.122 942 14.446 0,4 0,4 Quelle: Statistisches Bundesamt. Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Auswirkungen eines möglichen Freihandelsabkommens mit den USA mit Hilfe von Modellrechnungen analysiert (vgl. auch die Antwort zu Frage 12). Für das Jahr 2021 wurde dabei geschätzt, wie sich der Wert der deutschen Gesamtausfuhren verschiedener Warengruppen im Falle einer Umsetzung von TTIP im Vergleich zu einer Situation ohne entsprechendes Freihandelsabkommen ändern würde (vgl. Tabelle 2). Dabei wurde auch berücksichtigt, wie sich der Handel der jeweiligen Warengruppe mit den übrigen Ländern als Folge der Umsetzung des Freihandelsabkommens mit den USA entwickeln würde. Die im Rahmen dieser Untersuchung vorgenommene Einteilung der Güter der Landund Ernährungswirtschaft in verschiedene Warengruppen unterscheidet sich modellbedingt von der im ersten Teil der Antwort zu Frage 16 vorgenommenen Klassifizierung. Tabelle 2: Modellierte Veränderungen der deutschen Ausfuhren verschiedener Warengruppen bei vollständigem Zollabbau im Handel mit den USA Warengruppen Veränderung der deutschen Ausfuhren insgesamt in %1) Rohprodukte Weizen - 8 Anderes Getreide 0 Ölsaaten 1 Obst und Gemüse 0 Andere Feldfrüchte -1 Verarbeitete Produkte Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch -1 Schweine- und Geflügelfleisch -1 Milchprodukte 0 Zucker 0 Pflanzliche Fette -1 Andere verarbeitete Nahrungsmittel -1 1) Änderungsraten wurden gerundet. Quelle: Berechnungen des Thünen-Instituts für Marktanalyse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8363 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Studie des Unternehmerverbandes UnternehmensGrün (vgl. www.unternehmensgruen.org/ wp-content/uploads/2016/01/TTIP_FOOD_FARMING_Kurzfassung.pdf), wonach die Auswirkungen von TTIP auf „kleine und mittlere Betriebe der Agrar- und Ernährungsbranche überwiegend bedrohlich“ sind und momentan nur 0,7 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union in die USA exportieren bzw. von TTIP profitieren würden, während alle nicht in die USA exportierenden kleinen und mittleren Unternehmen von verstärkter Konkurrenz amerikanischer Importe einseitig negativ betroffen wären? Die Bundesregierung berücksichtigt für ihre Beurteilung der Auswirkungen eines möglichen Abkommens auf Unternehmen wissenschaftliche Studien, die entweder auf quantitativen ökonomischen Modellen beruhen, oder randomisierte Stichproben zu Grunde legen. Qualitative Leitfadeninterviews mit Vertretern von 21 kleinen und mittleren Betrieben der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft können allenfalls einen Einblick in die Sichtweise dieser Unternehmen geben und sind insofern ein wertvoller Beitrag zur Meinungsbildung, für wissenschaftlichstatistisch abgesicherte Ergebnisse im Hinblick auf alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Land- und Ernährungswirtschaft aber nicht ausreichend. Darüber hinaus legt die Studie fehlerhaft eine vollständige Angleichung von Schutzstandards zu Grunde, die bei Freihandelsabkommen nicht üblich und bei TTIP auch nicht vorgesehen ist. Exportpotentiale können besser genutzt werden, wenn der Export einfach und ohne großen bürokratischen Aufwand möglich ist. KMU können sich keine eigene Rechtsabteilung leisten, die für jeden Exportmarkt die jeweils geltenden Importvorschriften analysiert. Gerade diese Unternehmen können profitieren, wenn nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut und Importverfahren transparenter und vorhersehbarer werden. 18. Gibt es Prognosen, für welche Betriebstypen und -größen Wachstum und steigende Exportmöglichkeiten im Rahmen von TTIP zu erwarten sind und für welche Betriebstypen und -größen eher Marktanteilverluste zu erwarten sind? Solche Prognosen liegen der Bundesregierung nicht vor. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung hygienischer Standards in den USA bei Schlachtgeflügel durch Behandlung mit antimikrobiellen Lösungen vor dem Hintergrund, dass laut dem US-amerikanischen „Center for Disease Control and Prevention“ mit Salmonellen belastetes Hühnerfleisch für die meisten Krankheitsfälle bzw. Krankenhauseinweisungen aller lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten in den USA verantwortlich ist, was auch in mangelnden Kontroll- und Sanktionsbefugnissen der amerikanischen Lebensmittelüberwachung (FSIS), insbesondere im Bereich der Haltungskontrolle , begründet ist (vgl. www.unternehmensgruen.org/wp-content/ uploads/2016/01/Studie_food_farming_UnternehmensGr%C3%BCn.pdf, S. 27 f.)? Die Bundesregierung hält den in der Europäischen Union gewählten Ansatz, die Lebensmittelsicherheit vom „Hof bis auf den Teller“ zu betrachten, für geeignet, lebensmittelbedingte Erkrankungen zu reduzieren. Dazu gehört die Überwachung und Bekämpfung von Zoonosen bereits in der Primärproduktion, ebenso wie die Einrichtung geeigneter Systeme zur Identifizierung und Kontrolle von kritischen Kontrollpunkten in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Mittel Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/8363 zur Oberflächenbehandlung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs können dabei als Baustein die geltenden Hygienemaßnahmen ergänzen, aber nicht ersetzen. Für Geflügelfleisch, das in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht wird – und damit auch bei Importen aus den USA –, gelten die Lebensmittelsicherheitskriterien des Unionsrechts. 20. Welche konkreten Regelungen im TTIP-Vertragswerk wären nötig, damit die Gesetzgeber auf nationaler und auf EU-Ebene ihre Regelungsfreiheit im Bereich Prozesskennzeichnungen wahren, damit auch nach einem Abschluss von TTIP die Möglichkeit der Einführung neuer Prozesskennzeichnungen von Produkten, wie beispielsweise zur Haltungsform von Nutztieren oder zur Fütterung mit gentechnisch veränderten Futtermitteln, explizit garantiert ist, und mit welchen konkreten Schritten setzt sich die Bundesregierung für solche Regelungen ein? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Regulierungsspielraum für Prozesskennzeichnungen erhalten bleibt. Die Einführung einer Prozesskennzeichnung bestimmt sich nach den Vorgaben des Übereinkommens über Technische Handelshemmnisse der WTO (TBT-Abkommen ). Dieser Grundsatz wird auch durch TTIP nicht geändert. Das TBT stellt an die Kennzeichnung zur Verbraucherinformation hohe Anforderungen u. a. im Hinblick auf eine handelsneutrale Ausgestaltung. 21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Multifunktionalität der Landwirtschaft, insbesondere hinsichtlich der Wahrung wertvoller Natur- und Kulturlandschaften, dem Erhalt der Biodiversität sowie der Beschäftigung im ländlichen Raum vor? Falls solche Untersuchungen nicht vorliegen, plant die Bundesregierung, solche in Auftrag zu geben? Die Bundesregierung verfolgt, gemeinsam mit der Europäischen Kommission das Ziel, eine multifunktionale Landwirtschaft zu erhalten. Dazu kann die EU-Agrarpolitik mit einer Auswahl an zielgerichteten Maßnahmen einen Beitrag leisten. Der Bundesregierung liegen bisher weder Untersuchungen noch Erkenntnisse zu Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Multifunktionalität der Landwirtschaft vor. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit prüfen, ob Untersuchungen hierzu in Auftrag gegeben werden. 22. Auf welche konkreten Punkte und Beispiele bezüglich der TTIP-Verhandlungen bezieht sich die folgende Aussage von Bundesminister Christian Schmidt: „Wenn es ein Abkommen ist, das nicht den letzten Punkt regelt, sondern das in einigen Punkten dann sich der 80-Prozent-Lösung und nicht der 100-Prozent -Lösung nähert, dann sind die 80 Prozent wichtig genug“ (vgl. http://de. reuters.com/article/europa-usa-freihandel-idDEKCN0US28C20160114), und in welchen konkreten Bereichen erwartet Bundesminister Christian Schmidt Kompromisse entsprechend seiner Aussage? Die Bundesregierung strebt ein umfassendes und ausgewogenes Abkommen der EU mit den USA an. Qualität geht daher vor Geschwindigkeit der Verhandlungen . Selbst bei langen und intensiven Verhandlungen hat sich auch in der Vergangenheit gezeigt, dass nicht alle Verhandlungsziele beider Seiten erreichbar sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8363 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Forderung vom Chef des Geflügel- Kontors WIESENHOF GmbH, Peter Wesjohann, entweder müsse man „das Fleischgeschäft aus den TTIP-Verhandlungen raushalten“ oder man müsse „die Standards anpassen“ (vgl. www.unternehmensgruen.org/wp-content/ uploads/2016/01/Studie_food_farming_UnternehmensGr%C3%BCn.pdf, S. 36)? Auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 13 wird verwiesen. Die Herabsetzung von gesetzlichen Produktionsstandards zur Senkung der Kosten wird nicht erwogen. 24. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Forderung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes e. V., Joachim Rukwied, einzusetzen , die Kostenfaktoren Baurecht und Umweltrecht bei der Regulierung des Marktzugangs im Rahmen von TTIP zu berücksichtigen (vgl. http://de. reuters.com/article/europa-usa-freihandel-idDEKCN0US28C20160114), und wenn ja, wie wäre dies möglich, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung betrachtet Bau- und Umweltrecht nicht im Sinne von Kostenfaktoren , sondern als notwendiges Instrumentarium zur Gewährleistung sicherer und intakter Wohn-, Arbeits-, Lebens- und Umweltverhältnisse. 25. Welche kompensatorischen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Zollsenkungen im Rahmen von TTIP nicht zu einer Beschleunigung des Strukturwandels und steigenden Ausstiegszahlen bei kleineren und mittleren Betrieben, insbesondere in benachteiligten Gebieten (z. B. in Milchbetrieben in Berglagen), führen? Die Einführung der Direktzahlungen bei der Agrarreform 2003 sowie weitere Maßnahmen im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik standen im Zusammenhang mit einer marktwirtschaftlichen Ausrichtung der Agrarpolitik, einer Ausrichtung auf den Weltmarkt und im Vorgriff auf die damit verbundene Marktöffnung , damals zunächst noch im Rahmen der WTO-Verhandlungen. Sie dienten daher als Kompensation für die mit der marktwirtschaftlichen Ausrichtung verbundenen Einschnitte. Weitere Kompensationen hält die Bundesregierung für nicht erforderlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333