Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8365 18. Wahlperiode 09.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8172 – Mittelstandsförderung zur Digitalisierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien bedingt einen strukturellen Wandel in vielen Wirtschaftsbereichen. Die ökonomischen Vorteile sollten in gesellschaftliche und ökologische Vorteile übersetzt werden. Hierbei ist der Mittelstand von besonderer Bedeutung, nicht zuletzt weil ein Großteil der Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) arbeitet. Technische Lösungen wie verschiedene cyber-physische Systeme (CPS), Cloud Computing und Big Data lassen „smarte“ Produktionsabläufe entstehen und führen zu Effektivitätsgewinnen für Produzenten und Konsumenten. Gleichzeitig ändert diese Entwicklung die Arbeitsabläufe der Beschäftigten und reicht damit von Erleichterung der Routinearbeiten über die Neudefinition bestimmter Tätigkeiten bis hin zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder gar Arbeitsplatzabbau . All diese Aspekte müssen von einer verantwortlichen Technikfolgenabschätzung bedacht und gegebenenfalls politisch korrigiert oder gestaltet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen eigenen Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital – Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse“ (2014 bis 2017) aufgesetzt, dessen Initiativen und Ergebnisse Hauptbestandteil der vorliegenden Kleinen Anfrage sind. Auch die Resultate der 38 eBusiness-Lotsen des „eKompetenz-Netzwerks für Unternehmen “ (2012 bis 2015) werden zu Grunde gelegt. Im Fokus stehen dabei die Mittelstand-4.0-Agenturen bzw. -Zentren, die Beratungsförderungen des Schwerpunkts „go-digital“, die Implementierung von „eStandards“ bei Schnittstellen des Datenaustauschs, die Hilfe bei IT-Sicherheit und Geoinformationen und -lizenzierung durch „GeoBusiness“. Selbstverständlich handelt es sich beim Mittelstand um ein sehr diverses Feld, das ganz unterschiedlich auf Innovationen und Rationalisierungen durch die Digitalisierung reagieren kann und wird. Im Jahr 2015 sind 86 Prozent der Führungskräfte von den Chancen der Digitalisierung überzeugt gewesen, aber nur 15 Prozent von ihnen setzen diese auch in konkreten Maßnahmen um (www.unternehmerperspektiven.de/media/up/studien/15__studie/UP_15_ Studie.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8365 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Diese Lücke zwischen Vision und Wirklichkeit kann sozial- und umweltverträglich gestaltet werden, um Unsicherheiten und Hindernisse abzubauen. Es wird entscheidend sein, wie es gelingt, dem Mittelstand einerseits eine erfolgreiche Digitalisierung zu ermöglichen, als auch andererseits diese Potenziale nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Kundinnen und Kunden auszuschöpfen. Es sollte dabei innerhalb der Unternehmen und im Rahmenkonzept vornehmlich um eine Verbindung von Technologie und Mensch gehen, die Ängste mindert und Mut zu Innovationen befördert. 1. In welcher Form sind Maßnahmen zur Veränderung der Arbeitsbedingungen im Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital – Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse“ enthalten? Im Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital werden mit der Initiative „Mittelstand 4.0: Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ im Kontext ganzheitlicher Veränderungsprozesse auch Veränderungen von Arbeitsbedingungen adressiert (Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren und -Agenturen). Diese Maßnahmen erfolgen in der Form vielfältiger Angebote des Kompetenzaufbaus mit Publikationen, Schulungen und Einzeldialogen sowie Informationsveranstaltungen in den Kompetenzzentren sowie mit Transferpartnern. Daneben zielt die Initiative „Einfach intuitiv – Usability für den Mittelstand“ direkt auf nutzerfreundliche betriebliche Software und auf Möglichkeiten des positiven Nutzererlebens betrieblicher IT- Anwendungen. 2. Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen zur Digitalisierung der Arbeit in KMU im Projektförderschwerpunkt „Mittelstand-Digital “ ein? Die bisherigen Fördermaßnahmen zur Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden als erfolgreich eingeschätzt. Die Angebote werden von den Unternehmen gut angenommen und bieten mit zielgruppenbezogenen Unterstützungs- und Informationsangeboten in ganzheitlicher Weise konkrete Hilfestellung beim Transitionsprozess (Hilfe zur Selbsthilfe). Die Rückmeldungen aus den Zielgruppen sind positiv. 3. Wie wurde die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der partizipierenden KMUs im Zuge des Projektförderschwerpunkts „Mittelstand- Digital“ evaluiert, und welche Ergebnisse wurden erzielt? Es ist nicht vorgesehen, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der partizipierenden KMU zu erheben. Es ist aber davon auszugehen, dass die mit der Digitalisierung verbundene Flexibilisierung der Arbeitsprozesse, die oft induzierte Höherqualifikation der Beschäftigten, der Abbau von Hierarchien sowie die verbesserte Informationssituation insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einer deutlichen Steigerung der Zufriedenheit der Belegschaften führen. Dies wurde beispielsweise im Mittelstand-Digital Förderprojekt „eMasterCraft“ unter Beweis gestellt. 4. Wie viele und welche Projekte des Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital “ fokussieren hauptsächlich die Weiterentwicklung der Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter („digital enrichment“)? Alle 17 schon teilweise beendeten Projekte der Förderinitiative „Einfach intuitiv – Usability für den Mittelstand“ fokussieren die Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit (Usability) von betrieblicher Anwendungssoftware für KMU und das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8365 Handwerk und damit auch die Gestaltung von Arbeitsplätzen, etwa durch Vereinfachung von Interaktionen und die Reduktion von Komplexität. Die zurzeit neu anlaufenden Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren sowie die Mittelstand 4.0-Agentur Kommunikation adressieren als einen ihrer Schwerpunkte betriebliche Arbeitsprozesse und schließen somit eine Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen thematisch mit ein. 5. Welche Förderprojekte im Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ zielen auf die Flexibilisierung von Arbeitsorten bzw. -zeiten ab? Mittelstand-Digital zielt u. a. darauf, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien z. B. für mobiles Arbeiten anzuregen. Die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren demonstrieren mögliche neue Arbeitsformen und vermitteln Wissen zu Herausforderungen, Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten. 6. Was will die Bundesregierung tun, um durch Digitalisierung erzielte Effizienzgewinne in Produktions- und Handelsketten in Arbeitserleichterungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übersetzen? Derartige organisatorische Fragen betreffen im Kern die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und sind ggf. unter Mitwirkung der Beschäftigten, ihrer Vertretungen und der Sozialpartner zu klären. 7. Wie schätzt die Bundesregierung die Inklusion von benachteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei digitalen Veränderungsprozessen in KMU ein, und welche Schritte unternimmt sie, um diese Inklusion zu fördern? Digitale Technologien können die Inklusion von benachteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessern, z. B. durch den Einsatz von Assistenz- oder Tutorensystemen . Ein Beispiel ist das Projekt Appsist, das im Rahmen des Programms „Autonomik für Industrie 4.0“ an der jeweiligen Expertise der Mitarbeiter ansetzt. Allerdings können durch die Technologien auch die Komplexität von Arbeitsprozessen zunehmen und somit die Hürden für die Beschäftigung von Personengruppen steigen. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Aktivitäten initiiert, um Arbeitgeber für das Arbeitskräftepotenzial von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und sie hinsichtlich der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen zu beraten und zu unterstützen. Im Rahmen des Handlungsfeldes 4 der Initiative Inklusion ist eine Förderung von Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern erfolgt, durch die bei den beteiligten Kammern Kompetenzen für Inklusion implementiert worden sind. Damit wird Kammern ermöglicht , gerade Kleinunternehmen und mittelständische Unternehmen in Bezug auf Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen auch im Prozess der Veränderung der Arbeitswelt durch digitale Technologien sachkundig zu begleiten und Hürden für die Beschäftigung dieser Personengruppe zu überwinden. Diesen Ansatz verfolgt auch das Projekt „Wirtschaft inklusiv“ im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung, das zum Ziel hat, unabhängig von konkreten und singulären Einzelproblematiken, durch Beratung von Arbeitgebern zur betrieblichen Inklusion Prozesse und Strukturen in kleinen und mittleren Unternehmen teilhabeförderlich zu gestalten. Dies betrifft auch die digitalen Veränderungsprozesse in den Unternehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8365 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Gab es bei der Konzeption und der Umsetzung des Förderschwerpunktes „Mittelstand-Digital“ eine Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und Gewerkschaften ? „Mittelstand-Digital“ ist aus dem IT-Gipfel-Prozess hervorgegangen. Die IT- Gipfel-Plattform Innovative Digitalisierung der Wirtschaft hat es sich u. a. zur Aufgabe gemacht, den Mittelstand als IKT-Anbieter und -Nachfrager beim Übergang in die digitale Wirtschaft zu stärken. Sie vereint zentrale Akteure aus Wirtschaft , Wissenschaft, Forschungsinstituten, Gewerkschaften und Verbänden, die die Digitalisierung der Wirtschaft durch konkrete Projekte und Initiativen voranbringen wollen. So hat die Plattform im letzten Jahr z. B. ein Veranstaltungskonzept zur Sensibilisierung des Mittelstands vorgelegt, Strategien und Rahmenbedingungen für die digitale Transformation der Dienstleistungsbranche entwickelt und die Konzeption der Initiative „Mittelstand-Digital“ eng begleitet. Die Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 arbeiten auch mit Sozialpartnern wie den Gewerkschaften zusammen, z. B. um die Aus- und Weiterbildung an die Digitalisierungserfordernisse heranzuführen. 9. Ist für zukünftige Projektförderlinien eine engere Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und Gewerkschaften geplant? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der KMU im Hinblick auf die Digitalisierung? KMU sind laut Monitoring Report Wirtschaft DIGITAL 2015 (http://bmwi.de/ BMWi/Redaktion/PDF/M-O/monitoring-report-wirtschaftsindex-digital-mittelstand- 2015,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) nur geringfügig weniger digitalisiert als die gewerbliche Wirtschaft insgesamt. Es wird erwartet , dass sich der Mittelstand in den nächsten Jahren dem angleicht. Dazu tragen auch die vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung des Mittelstands im Bereich Digitalisierung bei. Gleichwohl haben vor allem viele kleine Unternehmen Umfragen zufolge noch nicht erkannt, dass die Digitalisierung ihr Geschäftsmodell verändern oder gar gefährden könnte. Hier setzt die Bundesregierung mit dem neuen Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ an, indem sie mittels Kompetenzzentren und Agenturen gezielt kleine und mittlere Unternehmen mit Blick auf die Bedeutung von Digitalisierungsmaßnahmen anspricht . 11. Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung der Digitalisierung in KMU? Auch wenn ein Großteil der KMU in Deutschland bereits digitalisiert ist, bestehen noch Defizite bei der digitalen Transformation von Geschäftsprozessen und dem Einsatz zusammenhängender und vernetzter Anwendungen. So fehlt bei vielen KMU noch eine übergreifende Digitalisierung der gesamten Prozesskette von der Beschaffung und dem Einkauf über Officefunktionen, Produktion, maßgeschneiderte Kundenlösungen („Losgröße 1“), Rechnungsstellung und den Vertrieb bis hin zur Kundennachbetreuung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8365 Im Gegensatz zu großen Unternehmen verfügen KMU meist weder über eine eigene IT-Abteilung noch über entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen , um umfassende IKT-Kompetenzen und -Infrastrukturen aufzubauen oder vorzuhalten. 12. Wie bezieht die Bundesregierung den Umstand, dass die hauptsächlichen externen Treiber der Digitalisierung, die Wünsche der Kundinnen und Kunden (www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/de/Documents/Mittelstand/ Digitalisierung-im-Mittelstand.pdf, S. 10 Abb. 4) sind, in die Förderung ein? Bei der Konzeption von Förderprogrammen stehen für die Bundesregierung Aspekte wie Anwendungs- bzw. Nutzerorientierung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Vordergrund. Außerdem werden mittels Studien aktuelle Bedarfe und Entwicklungen ermittelt und bei den Förderprogrammen berücksichtigt. Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). 13. Welche rechtlichen Aspekte haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung bisher als größte Hindernisse bei der Digitalisierung von Mittelständlern herausgestellt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über speziell den Mittelstand betreffende rechtliche Hindernisse bei der Digitalisierung vor. Allerdings spielen Themen wie Datensicherheit und Haftungsfragen bei mittelständischen Unternehmen eine besonders große Rolle, da sie oftmals keine eigene Rechtsabteilung haben. 14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Aspekte der nachhaltigen Digitalisierung (Green IT) in den verschiedenen Förderschwerpunkten von „Mittelstand -Digital“ berücksichtigt werden? Bei den im Rahmen des Förderschwerpunktes „Mittelstand-Digital“ laufenden Förderinitiativen handelt es sich um Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen für die Digitalisierung von Produktions- und Geschäftsprozessen für den Mittelstand. Die Maßnahmen werden von Verbundprojekten durchgeführt, die ein starkes Anwendungs- und Transferpotential in Hinblick auf mittelständische Unternehmen aufweisen. Dabei werden u. a. Informationen und Orientierungshilfen zu den verschiedensten Themen im Bereich des eBusiness (einschl. Green-IT) angeboten (Beispiel: www.mittelstand-digital.de/DE/Wissenspool/ UnternehmerischesWissen/publikationen,did=664626.html). „Mittelstand-Digital“ wird durch eine Begleitforschung aktiv unterstützt. Diese kann auf Erkenntnisse des abgeschlossenen BMWi-Technologieprogramms „IT2Green – Energieeffiziente IKT für Mittelstand, Verwaltung und Wohnen“ aufbauen. In IT2Green wurde u. a. der Leitfaden „Energieeffiziente IKT in der Praxis – Planung und Umsetzung von Green IT-Maßnahmen im Bereich von Büroarbeitsplätzen und Rechenzentren“ erarbeitet. Das BMWi hat im Dezember 2015 die in seinem Auftrag gegebene Studie „Entwicklung des IKT-bedingten Strombedarfs in Deutschland“ veröffentlicht. Diese legt Erkenntnisse zur Entwicklung des IKT-bedingten Stromverbrauchs bis 2025 vor, zeigt erzielte Effizienzsteigerungen auf und benennt weiteren Handlungsbedarf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8365 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie viele Unternehmen haben bisher die einzelnen Mittelstand-4.0-Agenturen bzw. -Zentren in Anspruch genommen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Zielgruppe der Mittelstand 4.0-Agenturen sind hauptsächlich Multiplikatoren wie z. B. Verbände und die Kammerorganisationen. Über derart befähigte Multiplikatoren erfolgt mittelbar ein Transfer zu den Unternehmen. Die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren sind noch nicht lange genug aktiv, um ihre Inanspruchnahme derzeit valide zu beantworten. Es gehört jedoch zu den zentralen Aufgaben der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, Unternehmen und Handwerksbetriebe in den jeweiligen Regionen nach der Anlaufphase mit zielgruppengerechten Informationen zu versorgen. Die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren verfügen darüber hinaus in ihren Konsortien über mindestens fünf sog. Umsetzungsunternehmen, die einerseits als Sparringspartner den Zentren den konkreten Bedarf von KMU widerspiegeln, anderseits auch als „Best Practice Beispiele“ für andere Unternehmen fungieren werden. 16. Wie wird für die Mittelstand-4.0-Agenturen bzw. -Zentren geworben, und mit welchen Ergebnissen? Alle Projekte der Förderinitiative „Mittelstand 4.0“ betreiben eine sehr aktive Öffentlichkeits - und Pressearbeit z. B. über Webseiten, Messeauftritte oder Veranstaltungen . Das BMWi ergänzt diese durch aktive übergreifende Öffentlichkeitsmaßnahmen mit dem Ziel, für die Angebote der Förderinitiativen zu werben und einen bundesweiten Ergebnistransfer in die Breite zu erzielen. Trotz kurzer Anlaufzeit ist eine hohe politische wie mediale Aufmerksamkeit von „Mittelstand 4.0“ national wie international festzustellen. So werden die Mittelstand 4.0- Kompetenzzentren in der jüngsten Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Digitalisierung der europäischen Industrie“ als positives Beispiel erwähnt. Neben der Europäischen Kommission interessieren sich auch die OECD sowie mehrere europäische wie nicht-europäische Staaten für die neue Förderinitiative. 17. Wie viele Beratungen wurden im Rahmen des Modellvorhabens „go-digital“ gefördert (bitte die Beratungen nach Fördervolumen aufschlüsseln)? Im Rahmen des im Juli 2015 für Nordrhein-Westfalen und Sachsen gestarteten Modellvorhabens „go-digital“ wurden im Jahr 2015 insgesamt 24 Beratungen mit einem Gesamtvolumen von 113 561,25 Euro gefördert. Dies setzt sich im Einzelnen aus 22 Beratungen in der Leistungsstufe 1 (Potentialanalyse im Unternehmen ) und 2 Beratungen in der Leistungsstufe 2 (Umsetzung konkreter Maßnahmen ) zusammen. Die Gesamtausgaben schlüsseln sich wiederum auf in 80 561,25 Euro für die erste und 33 000,00 Euro für die zweite Leistungsstufe. Im laufenden Haushaltsjahr wurden bislang 86 Beratungen mit einem Volumen von 605 033,25 Euro bewilligt. Dies setzt sich aus 57 Beratungen in der Leistungsstufe 1 und 29 Beratungen in der Leistungsstufe 2 zusammen. Die Haushaltsmittel gliedern sich in 208 695,75 Euro für die erste und 396 337,50 Euro für die zweite Leistungsstufe auf. 18. In welcher Höhe entfallen Fördermittel auf die Projektförderungen bei den „eStandards“? Über die Laufzeit der Initiative „eStandards: Geschäftsprozesse standardisieren, Erfolg sichern“ (2012 bis 2018) werden insgesamt 20,4 Mio. Euro Fördermittel eingesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8365 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, wie viele der „eStandards“- Projekte von Unternehmen nachgefragt und implementiert werden? Nach derzeitigem Stand sind die Ergebnisse der 13 bisher abgeschlossenen Projekte von großem Interesse für Unternehmen. Dies kommt in breitenwirksamen Workshops, in diversen Gesprächen für Weiterentwicklungen und sonstigen Informationsgesprächen zum Ausdruck. Projekte wie beispielsweise SDBtransfer und BIMiD entfalten eine Breitenwirkung primär über Branchenlösungen und Referenzprozesse, die frei verfügbar sind. Das Interesse an solchen Lösungen ist groß, da es für alle Beteiligten am Geschäftsprozess einen hohen Nutzen bietet. 20. Wie oft wurde der IT-Sicherheitsnavigator aufgerufen, und welche einzelnen Titel sind besonders stark frequentiert (bitte eine Rangliste mit mindestens zehn Titeln erstellen)? Die Web-Seite www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de, dessen Bestandteil der IT- Sicherheitsnavigator ist, wurde im Jahr 2015 durchschnittlich über 10 100 Mal pro Monat aufgerufen, im laufenden Jahr über 10 900 Mal pro Monat (Auswertungszeitraum Januar bis März). Eine detailliertere technische Auswertung des Verhaltens der Nutzer hat seitens BMWi nicht stattgefunden. 21. Wie viele Websites wurden durch die IT-Sicherheitsinitiative „Initiative-S“ geprüft? Nach einer Bereinigung des Datenbestands und über 6 100 neuen Registrierungen im Jahr 2015 werden aktuell rund 30 000 Domains regelmäßig geprüft. 22. Wie oft wurde der IT-Sicherheitscheck (www.sicher-im-netz.de) durchgeführt ? Im Jahr 2015 wurde der DsiN-Sicherheitscheck durchschnittlich rund 115 Mal pro Monat aufgerufen, im laufenden Jahr 150 Mal pro Monat (Auswertungszeitraum Januar bis März). 23. Welche weiteren Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit sind von der Bundesregierung geplant? Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ des BMWi schafft konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung des Bewusstseins für IT-Sicherheit speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen. Mit einem jährlichen Budget von 3 Mio. Euro bietet die Initiative eine Reihe kostenloser Unterstützungsmaßnahmen an. Unter anderem werden Projekte mit starken Partnern (Verbände, Hochschulen , Unternehmen) gefördert, die Vorhaben zur Umsetzung der Ziele der Initiative entwickeln. Hierzu zählen beispielsweise die Cyber Security Challenge Germany (ein „Hacking-Wettbewerb“, mit dem frühzeitig neue Talente für die IT-Sicherheitswirtschaft entdeckt und gefördert werden), ein Projekt zur Schaffung einer Plattform, die branchenspezifisch neue Bewusstseins- und Ausbildungsmaßnahmen für KMU entwickelt und ein Vorhaben, das Berufsschülerinnen und -schülern im Rahmen ihrer Ausbildung praxisnahes IT-Sicherheitswissen vermittelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8365 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Warum sind dem „GeoBusiness Code of Conduct“ bisher (Stand vom 29. Februar 2016) nur fünf Unternehmen beigetreten, und was will die Bundesregierung tun, um diese Zahl zu erhöhen? An einer datenschutzkonformen Regelung zur Nutzung von staatlichen Geodaten in Geschäftsmodellen besteht bereits seit Jahren ein reges Interesse bei Unternehmen und Verbänden. Der von der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) entwickelte GeoBusiness Code of Conduct (CoC) ist erst seit Oktober 2015 online verfügbar (www.geodatenschutz.org), so dass heute noch keine aussagefähigen Nutzerzahlen vorliegen. Bislang sind fünf Unternehmen dem CoC beigetreten. 25. Wie viele der Unternehmen, die dem „GeoBusiness Code of Conduct“ beigetreten sind, haben Teile ihrer Geschäftsprozesse akkreditieren lassen? Von den fünf beigetretenen Unternehmen lässt ein Unternehmen aktuell einen Geschäftsprozess akkreditieren. 26. Wie sieht das Verfahren im Detail aus, nach dem die Unternehmen sich im Rahmen des „GeoBusiness Code of Conduct“ akkreditieren lassen können? Nachdem die Unternehmen dem GeoBusiness Code of Conduct beigetreten sind, können sie einzelne Geschäftsprozesse, die personenbezogene Daten verarbeiten, akkreditieren lassen (www.geodatenschutz.org). Dieser Prozess läuft in fünf Prozessschritten ab. Die Prüfung durch die Akkreditierungsstelle erfolgt auf der Grundlage der übermittelten Pflichtangaben, wie z. B. Nutzungszweck, Datenvermeidung , Schutzmaßnahmen, technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzmanagement. 27. Wie hoch waren die Einnahmen durch die wirtschaftliche Verwertung von Geoinformationen bzw. -lizenzen auf www.geolizenz.org in den Jahren 2012 bis 2015? Die Services der GIW-Kommission wie z. B. geolizenz.org werden durch das BMWi kostenlos bereitgestellt. Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, ob Einnahmen durch den Verkauf von Daten und Diensten über die Services erzielt wurden. 28. Wie viele Anbieter haben bisher Geolizenzen zum Verkauf auf www. geolizenz.org angeboten? Der Bundesregierung liegen mangels Erfassbarkeit und Datenschutz hierzu keine Informationen vor. 29. Wie viele der Lotsen des „eKompetenz-Netzwerks“ sind auch nach Abschluss des Projekts (im Jahr 2015) aktiv (bitte Regionen angeben)? Die 38 eBusiness-Lotsen des eKompetenz-Netzwerks haben während ihrer Projektlaufzeit viele Unternehmen mit ihren Angeboten erreicht und in den Trägerorganisationen Digitalisierungs- und Methoden-Know-how erfolgreich vermittelt . Dieses Wissen wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Trägerorganisationen (etwa Kammern, Bildungsträger) weiterhin im Sinne der mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Im Handwerk erfolgt die Weiterführung durch die Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT Berater). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8365 Etwa 30 ehemalige Lotseneinrichtungen bieten weiterhin Kompetenzvermittlung zu eBusiness und Digitalisierung an, wobei Umfang, Ausrichtung und Modalitäten unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Nachfolger der Lotsen in folgenden Regionen aktiv: Aachen, Chemnitz, Dresden, Emsland, Erfurt, Frankfurt (Oder), Hannover, Koblenz , Köln, Leipzig/Halle, Lübeck, Magdeburg, Main-Franken, Münster, Ostwestfalen -Lippe, Potsdam, Region um Stuttgart, Ruhr, Südostbayern, Südwestfalen (Hagen). Darüber hinaus werden Lotsen in einigen Ländern durch Landesmittel weiter gefördert (Bsp. Baden-Württemberg). 30. Wie viele der Lotsen des „eKompetenz-Netzwerks“ sind in die neuen Mittelstand -4.0-Agenturen bzw. -Zentren gewechselt? Aus zehn Projektverbünden der 38 ehemaligen eBusiness-Lotsen sind 15 Projektpartner mit spezifischer Expertise nun als Partner einer der vier Mittelstand 4.0- Agenturen aktiv. Zwei Projektpartner (Handwerkskammern) aus dem Lotsen-Netzwerk sind Konsortialpartner im neuen Kompetenzzentrum Digitales Handwerk. Weitere Handwerksorganisationen sind dort als assoziierte oder Kooperationspartner beteiligt. Ob noch weitere ehemalige Lotsen an Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren mitwirken , ist erst nach Abschluss der Bewilligung der neuen Zentren möglich. 31. Wie oft wurde die PDF-Datei „Zukunftschance Digitalisierung – Ein Wegweiser “ seit Oktober 2015 heruntergeladen? Auf der Seite bmwi.de wurde das PDF „Zukunftschance Digitalisierung – ein Wegweiser“ – im Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 20. April 2016 über hundert Mal heruntergeladen. Von der Seite mittelstand-digital.de wurde das PDF im selben Zeitraum rund 2 000 Mal heruntergeladen. Die PDF-Datei steht darüber hinaus auch auf den Webseiten weiterer Organisationen (Autoren und Kooperationspartner) zum Download zur Verfügung. Die erste (Print-)Auflage des Wegweisers von 10 000 Stück ist vergriffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333