Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 29. April 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8377 18. Wahlperiode 04.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8019 – Studienchancen für Flüchtlinge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. hat nachfolgende Stellungnahme zum Fachgespräch „Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“ am 24. Februar 2016 im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 18(18)194 b) abgegeben : „Laut Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerkes UNCHR waren bis Ende 2014 rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht, knapp 20 Millionen verließen die Krisen- und Konfliktregionen und suchten Schutz und Zuflucht außerhalb ihrer Heimatländer. Ein Großteil der Flüchtlinge sucht dabei Schutz in den Nachbarländern der Krisenregionen. Im Falle der Syrer, die derzeit die größte Gruppe von Flüchtlingen bilden, sind etwa 6,7 Millionen innerhalb des Landes auf der Flucht. Mehr als 4,1 Millionen Syrer sind in die Nachbarländer, vor allem nach Jordanien, in den Libanon und die Türkei geflohen. Unter den Industrienationen gehört mittlerweile Deutschland, so die Statistiken, zu den wichtigsten Aufnahmeländern für geflüchtete Menschen. Wie aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verdeutlichen, sind im Jahr 2015 über 1 Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Dies stellt eine große Herausforderung, aber auch Chance für Staat und Gesellschaft dar. Chancen ergeben sich dadurch, dass erfahrungsgemäß zuerst die besser Informierten, die besser Ausgebildeten, die besser Vernetzten die Risiken einer Flucht auf sich nehmen. Das lässt erwarten, dass unter den Flüchtlingen viele ein gutes Bildungsniveau haben. Davon – so haben verschiedene Hochrechnungen ergeben, wirklich belastbare Untersuchungen liegen bisher nicht vor – bringen 30 000 bis 50 000 Voraussetzungen mit, die ihnen ermöglichen ein Hochschulstudium aufzunehmen oder ein Studium fortzusetzen. Zwar handelt es sich damit um einen kleineren Teil der Flüchtlinge, dem jedoch eine besondere Rolle zukommt: Erfolgreiche Bildungsbiographien, besonders in akademischen Berufen, können Modellcharakter für viele haben und die Bedeutung von gelungener Integration besonders nachhaltig deutlich machen. Dies gilt in noch viel stärkerem Maße für die Betroffenen selbst: wie Erfahrungen in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8377 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Krisenstaaten zeigen, sind gerade bei jungen Menschen berufliche Perspektiven ein zentraler Faktor, sich zu engagieren und positiv in die Gesellschaft hineinzuwirken . Hinzu kommt, dass Hochschulen mit ihrem hohen sozialen Ansehen in unserer wie auch in vielen anderen Gesellschaften eine zentrale Multiplikatorenwirkung ausüben. Ein Großteil der deutschen Hochschulen ist bereits im Themenfeld „Flüchtlinge “ aktiv und hat hier in den vergangenen Monaten außerordentliches Engagement bewiesen. Sie gehörten zu den ersten Einrichtungen, die mit unterschiedlichen Initiativen wie Gasthörerprogrammen, Betreuungsmaßnahmen und Sprachkursen, Flüchtlingen bei ihrer Integration geholfen haben. Dieses Engagement gilt es zu festigen und zu verstetigen, um mittel- und langfristig eine erfolgreiche Integration der geflüchteten Menschen im Bereich der Hochschulen zu erzielen.“ Wir möchten wissen, wie die Bundesregierung zu diesem wichtigen Integrationsfeld beitragen wird. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bildung ist der Schlüssel zur Integration. Eine frühzeitige Integration in das Bildungssystem bietet Chancen, nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für die Aufnahmegesellschaft . Zudem trägt sie zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen bei. Die Bundesregierung will deshalb studierfähigen Flüchtlingen, die in Deutschland studieren wollen, den Weg an die Hochschulen ebnen. Bund und Länder tauschen sich regelmäßig im Kontext von Gemeinsamer Wissenschaftskonferenz (GWK), Kultusministerkonferenz (KMK) oder im Rahmen von Fachgesprächen (bspw. des Deutschen Akademischen Austauschdienstes) aus. 1. Was tut die Bundesregierung derzeit, um die unbürokratische Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen des Herkunftslands sowie die zügige Bestandsaufnahme der individuellen Studierfähigkeit von geflüchteten Studieninteressierten , z. B. wenn ihnen schriftliche Nachweise fehlen, zu unterstützen ? Wenn nichts, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) bzw. der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) gibt, welche sind das? Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für Fragen des Hochschulzugangs ausschließlich die Länder zuständig. Diese bzw. ihre Hochschulen entscheiden über das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung und regeln, wie in Situationen, in denen die üblichen Nachweise nicht verfügbar sind, zu verfahren ist. In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf den Beschluss der KMK vom 3. Dezember 2015 zu „Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können“. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben zum Beispiel die Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg den Hochschulzugang dahingehend flexibilisiert, dass bei ausländischen Studienbewerbern generell neben den Kriterien der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8377 (ZAB) Zugangstests wie der Test für Ausländische Studierende (TestAS) eingesetzt werden können. Um die Klärung der Studierfähigkeit zu beschleunigen, übernimmt die Bundesregierung bei Flüchtlingen unter bestimmten Voraussetzungen die Gebühren für den bewährten individuellen Studierfähigkeitstest TestAS. Derzeit wird der TestAS aus Mitteln des Bundes ins Arabische übersetzt, um der größten Gruppe der Flüchtlinge eine Testteilnahme in ihrer Muttersprache zu ermöglichen. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 verwiesen . Um Enttäuschungen und Studienabbrüche zu vermeiden, befürwortet die Bundesregierung keine Absenkung von Zulassungsvoraussetzungen. 2. Wie trägt die Bundesregierung zur Ausweitung bzw. Vervielfachung passgenauer studienvorbereitender oder studienbegleitender Sprachkurse sowie Sprachtests an oder im Umfeld von Hochschulen bei? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK und dem BAMF gibt, welche sind das? 3. Wie trägt die Bundesregierung zur Ausweitung bzw. Vervielfachung passgenauer Kurse zum Erwerb der deutschen Hochschulreife und akademischer Praktika bei? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Flüchtlinge, die über keine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können in Studienkollegs oder vergleichbaren Einrichtungen fachlich und sprachlich entsprechend qualifiziert werden. Die Kurse beinhalten eine umfassende Deutschförderung bis Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens , die mit einer von den Hochschulen anerkannten Deutschprüfung abschließt . Im Rahmen des Integra-Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finanziert die Bundesregierung hierzu jährlich zusätzlich bis zu 2400 Plätze. Die Mittel nach den Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“ zur Förderung von Sprachkursen bis zum Sprachniveau C1 wurden 2016 auf 16 Mio. Euro angehoben. Ergänzend stellt der Bund über den DAAD den Hochschulen Mittel zur Verfügung , um studieninteressierte Flüchtlinge, die bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, in propädeutischen und Deutschkursen auf ihr Studium vorzubereiten. Zur Ermittlung des sprachlichen Förderbedarfs für akademische Zwecke finanziert der Bund auch die Gebühren der Einstufungstests onSET- Deutsch bzw. onSET-English. 4. In welchem Umfang wird die Bundesregierung in einem Nachtragshaushalt bzw. im Bundeshaushalt für das Jahr 2017 eine Aufstockung des Garantiefonds Hochschule vornehmen? Wenn nicht, warum nicht? Ein Nachtragshaushalt ist derzeit nicht erforderlich. Die Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2017 sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann eine konkrete Aussage zur Höhe der 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Programm erst nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8377 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, dass englisch- oder anderssprachige Vorlesungen und Seminarangebote ausgebaut werden? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Gemäß der föderalen Kompetenzverteilung sind für die Einrichtung von Studiengängen und Seminarangeboten – gleich welcher Sprache – ausschließlich die Länder zuständig. Die Datenbank des DAAD weist zurzeit ca. 1 000 englischund fremdsprachige Studiengänge auf Bachelor- und vor allem Masterniveau aus. 6. Wie trägt die Bundesregierung zum Ausbau von sozialen und psychologischen Beratungsangeboten bei Hochschulen und Studierendenwerken bei, auch mit dem Blick auf die besonderen Bedarfe von Geflüchteten? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? 7. Wie trägt die Bundesregierung zum Ausbau von Anlaufstellen wie „Welcome Centern“ und „International Offices“ an den Hochschulen bei, an denen internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beraten und willkommen geheißen werden, auch mit dem Blick auf die besonderen Bedarfe von Geflüchteten? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bund fördert über das DAAD-Programm „Welcome – Flüchtlinge engagieren sich für Flüchtlinge“ bundesweit studentische Initiativen und Mentorenprogramme mit dem Ziel, den eindrucksvollen ehrenamtliche Einsatz der deutschen Studierenden zu unterstützen und zu bündeln, die Qualität studentischen Engagements zu sichern und gute Beispiele bundesweit zu verbreiten. Das Programm wird von über 150 Akademischen Auslandsämtern/International Offices durchgeführt. Die studentischen Initiativen tragen so auch zum Ausbau der Beratungs- und Willkommensangebote der International Offices bei. Einige Projekte umfassen soziale und psychologische Beratungsangebote für Flüchtlinge an Hochschulen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung beim Deutschen Studentenwerk (DSW) die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS), die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz (SIK) sowie die Servicestelle Familienfreundliches Studium (SFS). Deren Arbeit dient insbesondere der fachlichen Unterstützung der entsprechenden Strukturen der Hochschulen und Studentenwerke, die allen Studierenden zur Verfügung stehen, einschließlich geflüchteten Studierenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8377 8. Gibt es Überlegungen, Hochschulen auch dabei zu unterstützen, spezielle Flüchtlings-Anlaufstellen einzurichten, die eine Kompetenz in der Bildungsberatung bündeln könnten? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Die Beratung von Studieninteressierten aus dem In- und Ausland ist Aufgabe der Hochschulen, die gemäß Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern primär aus Landesmitteln finanziert wird. Aus Mitteln des Bundes informiert der DAAD als Mitgliedsorganisation der Hochschulen auf seinen Webseiten sowohl Hochschulen als auch studieninteressierte Flüchtlinge. Die allgemeine Hotline des DAAD-Info-Centers steht Flüchtlingen zur allgemeinen Studienberatung in deutscher und englischer, künftig auch in arabischer, Sprache zur Verfügung. Das Interesse an diesen Angeboten ist hoch und nimmt weiter zu. Spezielle Anlaufstellen für Flüchtlinge an Hochschulen erachtet die Bundesregierung weder für notwendig noch zielführend. 9. In welchem Maß soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapazität der Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. ausgebaut werden, und wie ist die aktuelle Kapazität? Uni-assist bearbeitet für seine derzeit 169 Mitgliedshochschulen jährlich ca. 150 000 Bewerbungen aus 180 Ländern, bewertet ausländische Schulabschlüsse und prüft Unterlagen formal auf Vollständigkeit. Derzeit werden die Kapazitäten von uni-assist ausgebaut, um im Zeitraum 2016-2019 zusätzlich bis zu 70 000 Bewerbungen von Flüchtlingen bearbeiten zu können. 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebühren, die uni-assist e. V. erhebt, und in welchen Fällen übernimmt der Bund diese Gebühren ? Die von uni-assist erhobenen Gebühren berechnen sich regulär pro Hochschule und Semester. Für die Bewerbung an einer ersten Hochschule fallen 75 Euro an, für jede weitere Hochschule jeweils 15 Euro. Für jedes neue Semester werden einmalig 75 Euro verlangt. Die Bundesregierung übernimmt bei Flüchtlingen die Kosten des Verfahrens für Bewerbungen an maximal drei Hochschulen und fünf Studiengängen. Voraussetzung ist entweder der Nachweis eines abgelegten TestAS (vgl. Antwort zu Frage 1) oder eines Beratungsscheins einer deutschen Hochschule. 11. Wie trägt die Bundesregierung zum bedarfsgerechten Ausbau fachsprachlicher sowie propädeutischer Studienvorbereitung bei? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 12. Wie viel Geld soll nach den Planungen der Bundesregierung zwischen den Jahren 2016 und 2019 für den Ausbau der Studienkollegs zur Verfügung stehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8377 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wie viel Geld soll nach den Planungen der Bundesregierung zwischen den Jahren 2016 und 2019 für ergänzende Maßnahmen der Hochschulen, welche selbst fachliche und sprachliche studienvorbereitende Maßnahmen für studierfähige Flüchtlinge durchführen, genutzt werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach derzeitiger Planung sollen für zusätzliche Plätze an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen sowie für die ergänzenden Maßnahmen an den Hochschulen im Zeitraum von 2016 bis 2019 pro Jahr bedarfsgerecht bis zu 18 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Eine genauere Aufteilung in Einzelmaßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Zahl der Flüchtlinge und ihre Zusammensetzung nach Herkunftsländern und Bildungsbiografie erheblichen Schwankungen unterliegen. In den meisten Fällen können erforderliche und geeignete Maßnahmen erst nach individueller Studienberatung und Prüfung mitgebrachter Dokumente festgelegt werden. 14. Hat die Bundesregierung Hinweise über den regionalen bzw. örtlichen Bedarf an Plätzen in Studienkollegs sowie an Angeboten für ergänzende sprachliche und studienvorbereitende Maßnahmen? Auf das bundesfinanzierte Integra-Programm des DAAD sind bislang über 150 Anträge aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen. Bei steigendem Bedarf sind Nachbewilligungen möglich. Da neben dem Bund auch Länder und Hochschulen laufende oder zusätzliche Mittel für Studienkollegs und ergänzende Maßnahmen zur Verfügung stellen, kann eine räumlich differenzierte Statistik in der zur Verfügung stehenden Beantwortungszeit nicht erhoben werden. 15. Inwiefern müssen Studienkollegs Fördergelder zurückzahlen, falls Plätze unbesetzt bleiben bzw. falls Flüchtlinge vorzeitig den Kurs beenden oder beenden müssen? 16. Inwiefern müssen die Hochschulen Fördergelder zurückzahlen, falls sie Angebote ergänzender sprachlicher und studienvorbereitender Maßnahmen nicht besetzen können bzw. Flüchtlinge das Angebot vorzeitig verlassen oder verlassen müssen? Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Wie bei allen Zuwendungen stellen Mittelzusagen des DAAD an einzelne Studienkollegs bzw. Hochschulen jeweils Obergrenzen dar, die im Projektverlauf bei Vorliegen der Voraussetzungen bedarfsgerecht abgerufen werden können. Nicht abgerufene Mittel kann der DAAD im Rahmen des vom Bund vorgegebenen Förderzwecks ggf. anderen Hochschulen zur Verfügung stellen. Der DAAD finanziert im Rahmen des Integra-Programms aus Bundesmitteln für jeden teilnehmenden Flüchtling eine festgelegte Monatspauschale. Für Kurse, in denen nur Flüchtlinge eingeschrieben sind, können die Hochschulen Gesamtpauschalen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann abrechnen, wenn einzelne Teilnehmer aus Gründen ausfallen, die nicht von der Hochschule zu vertreten sind. 17. Was unternimmt die Bundesregierung, um Propädeutika für studieninteressierte Flüchtlinge anzubieten? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8377 18. Wie trägt die Bundesregierung zur Einrichtung einer bundesweiten kostenfreien und mehrsprachigen Hotline bei, die es studieninteressierten Flüchtlingen ermöglicht, sich über Studienchancen und die bundesdeutsche Hochschullandschaft zu informieren? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 19. Wie trägt die Bundesregierung zur flächendeckenden Verankerung von Talentscouting für potenzielle Bildungsaufsteiger und Studieninteressierte sowie Mentoring an den Hochschulen bei? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK bzw. der KMK gibt, welche sind das? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 sowie Frage 8 verwiesen. 20. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, dass weibliche Studieninteressierte unter den Geflüchteten mit geeigneten Maßnahmen gezielt für die Studienvorbereitung und die Studienaufnahme gewonnen werden? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK bzw. der KMK gibt, welche sind das? Die Programme des DAAD stehen studieninteressierten Flüchtlingen unabhängig vom Geschlecht gleichermaßen offen. Ansprache und Bebilderung erfolgen stets geschlechtersensibel. 21. Wie trägt die Bundesregierung zur Ausweitung der Stipendienangebote für Flüchtlinge bei – sowohl für Studierende als auch in Form von Forschungsstipendien an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, auch wenn sie bereits in Deutschland sind? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Das bundesfinanzierte DAAD-Programm „Leadership for Syria“ stellt 200 Stipendien für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aller Fachrichtungen zur Verfügung, die in Deutschland ein Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium absolvieren möchten. Es richtet sich an syrische Staatsangehörige sowohl in der Region als auch in Deutschland. Die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) versetzt deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Lage, ausländische Forschende aufzunehmen, die in ihrer Heimat von Verfolgung und Krieg bedroht sind. Dadurch können die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschung für bis zu drei Jahre in Deutschland fortsetzen. Um Bleibeperspektiven für Einheimische und Drittstaatsangehörige zu schaffen und Fluchtursachen zu verringern, fördert die Bundesregierung Stipendien für Studierende im außereuropäischen Ausland, bspw. mit bis zu 1 700 Stipendien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8377 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für syrische Flüchtlinge über die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) oder im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, u. a. mit verschiedenen afrikanischen Ländern und mit Jordanien. In transnationalen Bildungsprojekten der deutschen Hochschulen stellt der Bund über den DAAD 2016/17 rund 160 Stipendien zur akademischen Ausbildung von Flüchtlingen zur Verfügung, darunter an der Deutsch-Türkischen Universität (TDU). Die binationalen Hochschulen wie die TDU, die Deutsch-Jordanische Universität (GJU), die German University Cairo (GUC) und der Campus El Gouna der Technischen Universität (TU) Berlin erlassen den Stipendiatinnen und Stipendiaten außerdem einen Teil der Studiengebühren. Im Jahr 2015 haben Deutschland und Tunesien zudem den Aufbau einer Deutsch-Tunesischen Hochschule in den kommenden Jahren vereinbart. Ferner fördert der Bund Weiterbildungsmaßnahmen in Deutschland und der Region für syrische Experten und Wissenschaftler in der maßgeblich vom Deutschen Archäologischen Institut (DAI) getragenen Projektinitiative „Die Stunde Null – Eine Zukunft für die Zeit nach der Krise“. Es hat besonders den Wiederaufbau in den vom IS besetzten Gebieten zum Inhalt. Begabte Flüchtlinge können sich auch bei den Begabtenförderungswerken bewerben ; die der Förderung zugrunde liegenden zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Richtlinien) sind dabei im Bereich der Studienförderung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angelehnt. Daher kommt in der Förderung durch die Begabtenförderungswerke auch die zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Ausdehnung der Förderungsberechtigung von Flüchtlingen nach dem BAföG zum Tragen. Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen nun nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten , ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen und sich somit auch entsprechend früher als bisher für Stipendien der Begabtenförderungswerke bewerben. Insbesondere für anerkannte Asylberechtigte beziehungsweise Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gilt parallel zum BAföG ohnehin keinerlei Voraufenthaltsfrist für eine Bewerbung. Begabte Flüchtlinge, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren, können außerdem mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden. Bei der Beurteilung der Fördervoraussetzungen sind neben den erbrachten Leistungen auch besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände zu berücksichtigen, z. B. ein Fluchthintergrund. Für studierende Flüchtlinge existiert somit bereits ein breites Stipendienangebot. 22. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Flüchtlinge so öffnet, dass sie ohne Wartefrist nach drei Monaten Aufenthalt BAföG-antrags- und -förderberechtigt sind und ihnen so der Rechtsanspruch auf diese besonders chancengerechte Studienfinanzierung eröffnet wird? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder Flüchtlinge, die diesen als sog. subsidiär Schutzberechtigte vom BAMF gleichgestellt wurden, sind bereits jetzt ohne Wartezeit BAföG-berechtigt. Für Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Titel ist zum 1. Januar 2016 die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8377 bisherige Wartefrist von vier Jahren auf 15 Monate gesenkt worden. Maßnahmen der Ausbildungsförderung bedürfen einer differenzierten Betrachtung, die insbesondere die Bleibeperspektive im Blick hat. Nach einer Einreise stehen zunächst ohnehin Integrations- und Sprachkurse im Vordergrund, bevor Maßnahmen der Ausbildungsförderung sinnvoll ansetzen können. Ein inzwischen möglicher früher Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eröffnet Flüchtlingen die Möglichkeit , bereits nach kurzer Zeit eine entsprechende Stelle bei einem Arbeitgeber anzunehmen und sich hierdurch auch eigene Verdienstmöglichkeiten zu eröffnen. Diese Interessenlage ist auf die Frage einer finanzwirksamen Unterstützung durch aktive Leistungen der Ausbildungsförderung nicht ohne weiteres eins zu eins übertragbar. 23. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vor, durch den das Deutschlandstipendium umgewidmet wird und die Mittel entweder speziell für Flüchtlinge genutzt werden können oder das BAföG im Sinne der Frage 14 geöffnet wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 24. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, dass die vielfältigen Initiativen von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Hochschulgremien sowie Wissenschaftsorganisationen, die die Integration von Flüchtlingen in Hochschule und Forschung zum Ziel haben, ideell und auch finanziell unterstützt werden? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. Diese Maßnahmen werden durch Angebote der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der deutschen Forschungsorganisationen, die sich zu einer „Wissenschaftsinitiative Integration“ zusammengeschlossen haben, ergänzt. Im Rahmen dieser Initiative bieten die Organisationen unter anderem Praktika für Geflüchtete an. 25. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ein Bundesprogramm für die Förderung von Service-Learning-Angeboten an den Hochschulen vor, um bürgerschaftliches Engagement von Studierenden abseits des Campus mit dem Lernen an der Hochschule zu verbinden? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Im vom Bund finanzierten Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre) gibt es eine Reihe an Projekten, die sich mit Aspekten des „Service Learning“ beschäftigen. Die betreffenden Initiativen der Hochschulen zielen z. B. darauf ab, die Persönlichkeitsbildung der Studierenden zu unterstützen und sie aufgrund ihres überfachlichen Engagements und der damit erworbenen Kompetenzen dazu zu befähigen, ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und wahrzunehmen. Dies wird in den Projektkonzepten z. B. im Rahmen von ausdifferenzierten Studienangeboten für den Erwerb von überfachlichen berufsfeldorientierten Kompetenzen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8377 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und unter dem Fokus fächerübergreifender, interdisziplinärer Maßnahmen und Lehrveranstaltungen verortet. Der Ansatz des „Service Learning“ wird auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt, bspw. auch in verschiedenen Projekten des „Welcome“-Programms des DAAD. Eine isolierte Maßnahme zur Verankerung der „Service Learning“-Kultur im deutschen Wissenschaftssystem ist daher nicht erforderlich. 26. Wann wird die Bundesregierung den Hochschulpakt III evaluieren, und prüfen , in welcher Höhe der Bund zusätzliche Mittel bereitstellen muss, um genügend zusätzliche Studienplätze für Flüchtlinge zu schaffen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Erst 2014 hat der Bund gemeinsam mit den Ländern den Hochschulpakt an die erwartete Studiennachfrage angepasst. Auf Basis der Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK) zu Studienanfängerzahlen finanzieren Bund und Länder in den kommenden Jahren über 760 000 zusätzliche Studienmöglichkeiten. Allein die Bundesregierung wird bis 2023 insgesamt 9,9 Mrd. Euro bereitstellen. Die aktuellen Entwicklungen werden auch die Hochschulen vor neue Aufgaben stellen , aber zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wie groß diese Aufgaben tatsächlich sein werden. Der Hochschulpakt in seiner jetzigen Form ist großzügig dimensioniert und gibt den Ländern entsprechend ihrer Zuständigkeiten Flexibilität bei der Allokation der Mittel. Natürlich können die zusätzlichen Studienmöglichkeiten auch für die Aufnahme von Flüchtlingen an den Hochschulen genutzt werden. 27. Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, dass in zulassungsbeschränkten Studiengängen geflüchtete Studienbewerberinnen und Studienbewerber nicht mit anderen Studienbewerberinnen und -bewerbern aus dem Ausland konkurrieren , wodurch ihre Chancen in vielen Fällen sinken? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Im Rahmen der föderalen Kompetenzverteilung können die Länder eine Quote für ausländische Studierende aus außereuropäischen Drittstaaten festlegen. In bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern beträgt diese Ausländerquote in den meisten Ländern 5 Prozent. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge legen die Vergabeverordnungen der Länder die Ausländerquote auf Werte zwischen 5 und 10 Prozent fest. Diese Quoten werden häufig nicht ausgeschöpft. Ferner ist zu bedenken, dass in zulassungsbeschränkten Fächern oft auch Deutsche Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8377 28. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Entwurf vor, wie der Ausbau und die Modernisierung der Infrastrukturen des Wissens , also von Hörsälen und Bibliotheken, digitalen Infrastrukturen und Studienplatzvergabe , spezieller Sprachförderung und Wohnheimplätzen bis zum Jahr 2020 wieder auf der Höhe der Zeit sein kann? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für den Ausbau der Infrastruktur an Hochschulen bei den Ländern. Im Bereich des allgemeinen Hochschulbaus unterstützt der Bund die Länder nach Artikel 143c GG durch die Leistung jährlicher Mittel in Höhe von rund 700 Mio. Euro. 29. Inwiefern haben die Bundesagentur für Arbeit und das BAMF bereits eine systematische Erfassung der Qualifikationen von Geflüchteten etabliert bzw. bis wann soll das System stehen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Falls es Kooperationen mit der GWK gibt, welche sind das? Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz ) vom 2. Februar 2016 wurde die frühzeitige und einheitliche Erfassung relevanter Informationen von Asylantragsstellern neu geregelt. Neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort werden Daten gespeichert, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu gehören Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen . Das BAMF stellt allen öffentlichen Stellen die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Datensystem zur Verfügung. Dies umfasst auch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter, die auf Ersuchen die für die Sicherung des Lebensunterhalts und eine erfolgreiche aktive Arbeitsmarktpolitik erforderlichen Daten erhalten. 30. Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der sicherstellt, dass studieninteressierte Flüchtlinge während ihrer Teilnahme, z. B. an studienvorbereitenden Intensivsprachkursen, vom Vorrang von Vermittlung in Arbeit vor der Unterstützung in Weiterbildung und Qualifizierung ausgenommen werden, wie er im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angelegt ist? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie weit sind die Bemühungen inzwischen gediehen? Einer gesetzlichen Änderung bedarf es aus Sicht der Bundesregierung nicht. Grundsätzlich verpflichtet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig sind, alle Möglichkeiten zur Verringerung oder Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit zu nutzen, insbesondere jede zumutbare Arbeit aufzunehmen. Im SGB II gilt jedoch auch das Prinzip des Förderns. Ein fehlender Bildungsabschluss stellt ein schwerwiegendes Vermittlungshemmnis dar, der das Eintreten von Langzeitarbeitslosigkeit begünstigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8377 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In solchen Fällen tritt das Ziel einer nachhaltigen Integration an die Stelle einer unmittelbaren Verringerung bzw. Beseitigung von Hilfebedürftigkeit. Die Bundesregierung will studierwilligen und studierfähigen Flüchtlingen den Zugang zu den Hochschulen ermöglichen. Nach den vorliegenden noch vorläufigen Einschätzungen zum Bildungsstand der Flüchtlinge bringt zwar ein bedeutender Teil die erforderliche Vorbildung mit, die auch ein erfolgreiches Studium möglich erscheinen lässt. Dies trifft aber nicht auf alle Flüchtlinge zu. Es muss deshalb den Integrationsfachkräften im konkreten Einzelfall überlassen bleiben, anhand des jeweiligen Bildungsstands, der Motivation und Lernbereitschaft abzuschätzen , ob eine Sprachförderung bis zum Niveau C1, das regelmäßig Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, sinnvoll und erreichbar ist oder ob eine Arbeitsaufnahme der bessere Weg für eine Integration in den Arbeitsmarkt ist. Kommt das Jobcenter zu der Einschätzung, dass eine Deutschförderung bis zum Niveau C1 erfolgversprechend ist, kann dies in der gemeinsam abzuschließenden Eingliederungsvereinbarung festgelegt und damit Gegenstand des Eingliederungsprozesses werden. Damit erfolgt zugleich die Festlegung, dass nicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sondern die Sprachförderung das Mittel der Wahl ist. 31. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der klarstellt, dass ein Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) während der ersten 15 Monate in Deutschland auch dann möglich ist, wenn ein Hochschulstudium in Deutschland aufgenommen wurde? Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden bei Vorliegen der übrigen Leistungsvoraussetzungen auch nach Aufnahme eines Hochschulstudiums weitergewährt. Eine Regelung, die Leistungen nach den §§ 3 ff. AsylbLG während eines Hochschulstudiums ausschließt, enthält das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht daher kein Bedarf für eine klarstellende Regelung. 32. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellt, dass studierwillige Flüchtlinge bei der Teilnahme an studienvorbereitenden Deutschkursen keine faktischen oder rechtlichen Beschränkungen erfahren, vor allem wenn Wohn- und Hochschulort nicht identisch sind? Die Arbeiten der Bundesregierung an einem Gesetzentwurf für ein Integrationsgesetz , das die Situation studierfähiger Flüchtlinge angemessen berücksichtigt, dauern an. 33. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellt, dass studierwillige Flüchtlinge beim Aufnehmen einer förderungsfähigen Ausbildung nach dem BAföG nicht in Gefahr geraten, durch das Weiterlaufen ihres Asylverfahrens ihre Krankenversicherung zu verlieren? Anders als von den Fragestellern angenommen, bedarf es keiner gesetzlichen Änderung , um sicherzustellen, dass für studierwillige Asylbewerberinnen und -bewerber , die eine Ausbildung nach dem BAföG aufnehmen, eine angemessene Absicherung im Krankheitsfall besteht. Vielmehr gewährleisten bereits die gelten- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8377 den Regelungen eine ausreichende Gesundheitsversorgung für die genannte Personengruppe , die durch die Aufnahme einer Ausbildung nicht in Frage gestellt wird. Soweit ein Studium aufgenommen wird, ist der Krankenversicherungsschutz in der Regel über den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt. Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unterliegen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie nicht familienversichert sind (§ 5 Absatz 1 Nummer 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V). Diese Versicherungspflicht besteht auch für Asylbewerber, die während des laufenden Asylverfahrens ein Hochschulstudium aufnehmen. Soweit eine andere Ausbildung aufgenommen wird, die keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auslöst , erfolgt die Gesundheitsversorgung über das AsylbLG, sofern die weiteren Leistungsvoraussetzungen nach diesem Gesetz (insbesondere Hilfebedürftigkeit) erfüllt sind. In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts im Bundesgebiet erhalten die genannten Asylbewerber eine gesundheitliche Basisversorgung nach den §§ 4 und 6 AsylbLG. Diese Gesundheitsleistungen werden auch nach der Aufnahme einer förderfähigen Ausbildung weiter gewährt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 31 Bezug genommen. Nach fünfzehn Monaten Voraufenthalt werden die Leistungen für Asylbewerber und -bewerberinnen analog zum SGB XII gewährt. Auf die Leistungsberechtigten findet dann – ebenso wie auf Sozialhilfe Beziehende – auch § 22 SGB XII entsprechende Anwendung; dieser sieht einen Leistungsausschluss für Personen vor, die ein Studium oder eine sonstige Ausbildung absolvieren. Die Ausschlusswirkung dieser Regelung betrifft jedoch – bereits nach dem Wortlaut der Norm – nur die Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII; von dem Ausschluss sind also nur diejenigen Leistungen betroffen, die entsprechend dem SGB XII zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden. Hilfen zur Gesundheit im Sinne des Fünften Kapitels des SGB XII (i. V. m. § 23 Absatz 1 SGB XII) können somit weiterhin bezogen werden. Die Versorgung mit diesen Leistungen erfolgt grundsätzlich – wie bei nicht versicherten Empfängern von Sozialhilfe – durch die Krankenkassen gegen Kostenerstattung (sog. Quasi-Versicherung , § 264 Absatz 2 und 7 SGB V). Sofern diese „Quasi-Versicherung“ ausscheidet, da infolge des Leistungsausschlusses nach § 22 SGB XII keine Leistungen für den Lebensunterhalt bezogen werden (§ 264 Absatz 2 Satz 2 SGB V), können Leistungen der Krankenhilfe nach § 48 Satz 1 SGB XII (i. V. m. § 23 Absatz 1 SGB XII) beansprucht werden, die durch die Träger der Sozialhilfe erbracht werden. 34. Welchen Beitrag sollen aus Sicht der Bundesregierung die deutsch-ausländischen Hochschulkooperationen leisten, um für Geflüchtete in den Krisenregionen oder Anrainerstaaten der Krisenregionen Studienvorbereitung oder auch ein Studium anzubieten? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 35. Mit welchen deutsch-ausländischen Hochschulen oder anderen Hochschulen in Anrainerstaaten von Krisenregionen bestehen dazu bereits Gespräche, und welche konkreten Ergebnisse bzw. Zusagen erwartet die Bundesregierung wann? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8377 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 36. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Studienbefunden, wonach internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Diskrepanz zwischen der Willkommenskultur an den Hochschulen und der außerhalb der Hochschulen sehen – gipfelnd in der Mahnung der Autorinnen und Autoren: „Die Besorgnis darüber, dass die Reputation eines Hochschulstandortes unter ausländerfeindlichen Angriffen massiv leiden könnte, ist also nicht unbegründet“ (siehe Internationale Nachwuchswissenschaftler in Deutschland: Motivation – Integration – Förderung , Schriftenreihe Hochschulmarketing 12; für Studierende siehe: Willkommensregionen für ausländische Studierende, Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung)? Die Studie belegt, dass die deutschen Hochschulen in den letzten Jahren zu internationalen Orten geworden sind. Ein Großteil der Befragten bezeichnete sowohl die Arbeitsatmosphäre als auch die berufliche Integration als sehr positiv. Darüber hinaus erwies sich insbesondere die Betreuung durch die hochschulischen Serviceeinrichtungen als zentraler Faktor für die Zufriedenheit. Zur Attraktivität tragen auch international stark nachgefragte Programme aus Mitteln der Bundesregierung bei wie die Alexander von Humboldt-Professur und die Sofja Kovalevskaja-Forschungspreise. Jeder dritte internationale Forschende strebt daher an, länger als fünf Jahre in Deutschland zu bleiben. Wie wichtig eine ausgeprägte Willkommenskultur ist, belegt die Studie ebenfalls. Für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler spielt es eine große Rolle, wie weltoffen sie ihr Umfeld empfinden. Fremdenfreundlichkeit ist für Deutschland essenziell, gerade auch als Wissenschaftsstandort. Deshalb bleiben die gesellschaftliche Integration von Menschen, die nach Deutschland kommen, und die Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zentrale Anliegen der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333