Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8380 18. Wahlperiode 10.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8198 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2016) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher ) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei , bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453) und vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/84). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154) , vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundesdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532) sowie vom 26. Januar 2016 (Bundesdrucksache 18/7502) verwiesen . Veränderungen werden ergänzend dargestellt. 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA – aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8380 Stand: 31. März 2016 b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? UNMIL, Liberia Monrovia (2) UNMISS, Süd Sudan Bor (3), Juba (6) MINUSMA, Mali Bamako (11), Timbuktu (2), Gao (3), Mopti (3) UNAMID, Darfur El Fasher (2), Nirtiti (2) UNMIK, Kosovo Pristina (1) EULEX, Kosovo Pristina (33), Mitrovica (27), Prizren (1), Brüssel (1) EUBAM Libyen Tunis/Tunesien (1) EUMM, Georgien Gori (3), Mtskheta (1), Zugdidi (2) EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa (2), Kotovsk (2), Chișinău (1), Kurchuhan (1), Otaci (1) EUPOL COPPS, Palästinensische Gebiete Westbank (3) EUBAM Rafah Tel Aviv (2) EUAM Ukraine Kiew (5) OSZE SMM Ukraine Kiew (1) EUCAP Sahel Mali Bamako (1) Stand: 31. März 2016 Bundespolizei BKA Zoll Landespolizei gesamt OSZE SMM Ukraine 1 0 0 0 1 UNMIK Kosovo 0 0 0 1 1 EUMM Georgien 1 1 0 4 6 UNMIL Liberia 0 0 0 2 2 UNMISS Südsudan 1 1 0 7 9 UNAMID Darfur 0 0 0 4 4 EUPOL COPPS Palästina 0 0 0 3 3 EUBAM Moldau/Ukraine 0 0 7 0 7 EULEX Kosovo 13 2 1 46 62 MINUSMA Mali 4 0 0 15 19 EUBAM Rafah 1 0 1 0 2 EUAM Ukraine 1 0 0 4 5 EUCAP Sahel Mali 0 0 0 1 1 EUBAM Libyen 0 0 0 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union(EU) eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bundes und der Länder sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamten nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamtinnen und Zollbeamten liegt in der Verantwortung des Mandatsgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission. c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? Mission Gesamtstärke Zoll/Polizei UNMIL, Liberia 1.438 UNMISS, Südsudan 436 UNAMID, Sudan 1086 MINUSMA, Mali 1.106 UNMIK, Kosovo 9 EULEX, Kosovo 254 EUBAM Libyen 3 EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 71 EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 20 EUMM, Georgien 56 EUBAM Rafah 3 EUCAP Sahel Mali 18 EUAM Ukraine 23 OSZE SMM Ukraine 874 (insg. einschl. Polizei) Stand: 31. März 2016 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Der Rat der Europäischen Union hat mit Beschluss 2014/219/GASP des Rates vom 15. April 2014 die Errichtung der zivilen EU Capacity Building Mission in Mali (EUCAP Sahel Mali) beschlossen. Die zivile EU GSVP (Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU) Mission EUCAP Sahel Mali soll durch Ausbildung und Beratung von Polizei , Nationalgarde und Gendarmerie zur Stärkung des malischen Sicherheitssektors beitragen und damit einen Beitrag zur Umsetzung der im März 2011 verabschiedeten Strategie der Europäischen Union für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelregion („EU-Sahelstrategie“) leisten. EUCAP Sahel Mali unterstützt die malische Regierung dabei, die verfassungsmäßige und demokratische Ordnung in Mali und die Bedingungen für nachhaltigen Frieden zu festigen und ihre Autorität im gesamten Staatsgebiet zu wahren. Die Mandatsobergrenze soll 76 internationale und 30 lokale Mitarbeiter betragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8380 Die Bundesregierung entschied am 15. Oktober 2014, sich mit der Entsendung von bis zu 10 Polizeibeamtinnen und -beamten zu beteiligen. Im Berichtszeitraum (erstes Quartal 2016) wurde erstmalig ein PVB in die EUCAP Sahel Mali nach Bamako entsandt. e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Mission derzeitiges Mandatsende UNMIK, Kosovo offen UNMIL, Liberia 30. September 2016 UNMISS, Südsudan 31. Juli 2016 UNAMID, Sudan 30. Juni 2016 MINUSMA, Mali 30. Juni 2016 EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 30. November 2017 EUCAP Sahel Mali 15. Juli 2016 EULEX, Kosovo 14. Juni 2016 EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 30. Juni 2016 EUBAM Rafah 20. Juni 2016 EUMM, Georgien 14. Dezember 2016 EUBAM Libyen 21. August 2016 EUAM Ukraine 1. Dezember 2016 OSZE SMM Ukraine 31. März 2016 f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung personeller Kapazitäten und finanzieller Spielräume ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale Polizeiprojekten an. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan: Gesamt: 44 Beamtinnen und Beamte, davon 15 Bund (BKA/BPOL) und 29 Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekt Saudi-Arabien: Im ersten Quartal 2016 waren insgesamt 26 Beamte (BPOL) im Projekt zur Modernisierung des Saudi-Arabischen Grenzschutzes eingesetzt. Projekt Tunesien: Im ersten Quartal 2016 waren insgesamt 15 Beamte (BPOL) und zwei lokale Beschäftigte im Projekt zur Modernisierung des tunesischen Grenzschutzes eingesetzt . Projekt Bosnien-Herzegowina (BIH): Im ersten Quartal 2016 waren insgesamt 11 Beamte (BPOL) im Projekt zur Verwaltungsmodernisierung der Grenzpolizei von BIH eingesetzt. b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben ? GPPT Afghanistan Ort Verwendung Anzahl Kabul Sicherheit/Administration 18 Akademie 8 Flughafen 3 Mazar-e Sharif Flughafen 2 Police Advisor 4 Advisor Gender 1 Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 8 Stand: 31. März 2016 Saudi-Arabien (gesamtes ersten Quartal 2016) Ort Verwendung Anzahl Riad Projektleitung 2 Riad Administration 5 Riad Trainingsexperten 4 Damman Trainingsexperten 3 Jeddah Trainingsexperten 4 Yanbu Trainingsexperten 2 Al Wajh Trainingsexperten 4 Al Gurayat Trainingsexperten 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8380 Tunesien Ort Verwendung Anzahl Tunis Projektleitung und Vertretung (zgl. GVB) 2 Tunis Administration 2 Tunis Zivile lokale Beschäftigte 2 Tunis/ Jendouba/ Gardimare/ Kurzzeitexperte (5 Tage) 2 Tunis, Tabarka Kurzzeitexperte (5 Tage) 2 Tunis Kurzzeitexperte (3 Tage) 2 Tunis, Tabarka Kurzzeitexperte (5 Tage) 2 Tunis, Rades Kurzzeitexperte (4 Tage) 3 Bosnien-Herzegowina Ort Verwendung Anzahl Sarajevo Projektleitung (1 ständig, 1 temporär) 2 Sarajevo Trainingsexperten, Kurzzeit mehrmalig 2 Sarajevo Trainingsexperten, Kurzzeit mehrmalig 3 Sarajevo Trainingsexperten, Kurzzeit 2 Mostar Trainingsexperten, Kurzzeit 2 c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? Projekt Saudi Arabien: Am 31. März 2016 waren 5 Beamte der Bundespolizei im Projektbüro in Riad, sowie 10 Trainer der Bundespolizei in den Regionen tätig. Projekt Tunesien: Am 31. März 2016 waren 4 Beamte der Bundespolizei und 2 lokale Beschäftigte im Projektbüro in Tunis tätig. Projekt Bosnien-Herzegowina: Derzeit ist 1 Beamter der Bundespolizei (zugleich Grenzpolizeilicher Verbindungsbeamter BIH) und 1 lokal Beschäftigter im Projekt in Sarajevo tätig. Deutsches Polizeiprojektteam (GPPT): Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung. d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem in Bezug auf Auftrag , Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Es sind im ersten Quartal 2016 keine weiteren Einsätze mit deutscher Beteiligung hinzugekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren im vergangenen Quartal nicht in sicherheitsrelevante Vorfälle involviert bzw. solchen ausgesetzt. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnieren seit dem Jahr 2012; das letzte Treffen fand im Jahr 2014 statt. Ein Einstieg in die Substanz der Konfliktlösung im Rahmen der 5+2-Verhandlungen ist weiter schwer erreichbar. Im Jahr 2016 ist ein deutscher Diplomat Sonderbeauftragter des deutschen OSZE-Vorsitzes für die Lösung des Transnistrienkonflikts. In Chișinău ist seit 20. Januar 2016 eine neue Regierung unter Pavel Filip als Premierminister im Amt. In der zweiten Jahreshälfte finden Präsidentschaftswahlen statt. Im Zusammenhang mit der veränderten Sicherheitslage in der Ukraine werden an der Grenze zur Ukraine weiterhin darauf abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. September und 19. September 2014 konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die OSZE, der Europarat , die EU und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat, müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert werden. Die in Aufbau befindliche, auf zwei Jahre mandatierte EUAM dient dabei dem Ziel, die zivilen Sicherheitsstrukturen der Ukraine zu beraten und dabei zu helfen, dass diese Strukturen möglichst rasch europäische, rechtstaatliche Standards erreichen können. Die Aktivitäten der Mission werden sich zunächst auf Kiew erstrecken, wo es keine Sicherheitsbedenken für den Einsatz deutscher Experten gibt. Das Mandat der Mission überschneidet sich nicht mit den OSZE-Aktivitäten vor Ort. OSZE SMM Ukraine Der zum 1. September 2015 bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder verletzt . Die Sicherheitslage im Osten der Ukraine ist weiterhin volatil. Der deutsche Bundespolizist wird im Missionshauptquartier in Kiew eingesetzt. Sicherheitsbedenken für den Einsatz dort bestehen nicht. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die Sicherheit im Land wird seit Beginn der Resolute-Support-Mission der NATO im Januar 2015 von den Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräften (ANDSF) verantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8380 Die in Teilen des Landes im Jahr 2015 zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige, deutsche und verbündete Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Hilfsorganisationen , da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Defense and Security Forces – ANDSF) kontrollieren zwar weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege und damit etwa zwei Drittel der afghanischen Bevölkerung; den regierungsfeindlichen Kräften (RFK), vornehmlich den Taliban , ist es aber gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräume auszubauen Die internationale Unterstützung im Sicherheitssektor zielt vor allem auf eine Verstetigung der Professionalität der Afghanischen Sicherheitskräfte ANDSF, die nun im Einsatz auf sich gestellt sind und große Herausforderungen im Sicherheitsbereich bewältigen müssen. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage hat sich im Vergleich zum letzten Quartal kaum verbessert. Es kommt immer wieder zu Anschlägen, die primär gegen saudische Sicherheitskräfte und Schiiten gerichtet sind. So gab es am 29. Januar 2016 einen Selbstmordanschlag auf die schiitische Imam-Resa-Moschee in Mahasen in der Region al-Ahsa mit 4 Toten, 18 Verletzten. IS und Al Qaida haben wiederholt zu weiteren Anschlägen aufgerufen , auch nach den Hinrichtungen von 43 Al Qaida Terroristen Anfang Januar. Seit Ende März 2015 führt Saudi-Arabien eine internationale Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen in Jemen. Seit Beginn des Waffenstillstands am 10. April 2016 und der Friedensgespräche am 21. April 2016 haben die Kampfhandlungen deutlich abgenommen, auch an der jemenitisch -saudischen Grenze. Dort war es wiederholt zu Kampfhandlungen zwischen saudischen Einheiten und Huthi-Kräften gekommen, bei denen die saudischen Provinzen Najran und Jizan unter anderem wiederholt mit Raketen beschossen wurden. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Die Opposition hat im März 2016 ihre im Herbst 2015 begonnene gewaltsame Blockade der Arbeit des kosovarischen Parlaments weitgehend aufgegeben. Die radikalnationalistische Oppositionspartei Vetëvendosje behält sich allerdings anlassbezogene gewaltsame Blockade weiterhin vor. Darüber hinaus boykottiert die gesamte Opposition nunmehr die Parlamentsarbeit. Der kosovarischen Polizei gelang es durchgängig ohne Mitwirkung der internationalen Präsenzen, die Situation auch bei den von der Opposition organisierten Großdemonstrationen unter Kontrolle zu bringen. Die Opposition fordert von der Regierung die Rücknahme der Ende August im Politischen Dialog zwischen Serbien und Kosovo erzielten Vereinbarungen zur Gründung eines Verbands mehrheitlich kosovo-serbischer Gemeinde sowie eines im August 2015 geschlossenen Grenzabkommens mit Montenegro bzw. Rücktritt und Neuwahlen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode UNMIL (Liberia) Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003 deutliche Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hatte sich nicht zuletzt dank der Anwesenheit und Ausbildungsleistung von UNMIL stabilisiert. Aktuelle Hauptaufgaben von UNMIL sind der Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung der humanitären Hilfe, die Unterstützung des Reformprozesses der Justiz- und Sicherheitsinstitutionen , die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und der Schutz des Personals der Vereinten Nationen. Das aktuelle Mandat läuft gemäß Resolution 2239 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bis zum 30. September 2016. Am 14. Januar 2016 wurde Liberia zum dritten Mal „ebolafrei“ deklariert. Es gab allerdings in der 13. und 14. KW insgesamt 3 isolierte Neufälle. Das deutsche Personal bei UNMIL ist nicht von der Epidemie betroffen. Mit Sicherheitsratsresolution 2239 (2015) wurde das Zieldatum vom 30. Juni 2016 für die Übergabe der gesamten Sicherheitsverantwortung an die liberianische Regierung erneut bekräftigt und das Mandat der Mission bis zum 30. September 2016 verlängert. Bis dahin ist ein weiterer Abbau der UNMIL auf 1 240 Soldaten und 606 Polizisten vorgesehen. UNMISS (Südsudan) Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg haben die Konfliktparteien im August 2015 ein durch die Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) vorgelegtes Friedensabkommen unterzeichnet. Am 26. April 2016 kehrte Rebellenführer Riek Machar nach Dschuba zurück. Er wurde gleich nach seiner Rückkehr als Vize-Präsident der vereinbarten Übergangsregierung der nationalen Einheit vereidigt. Die Bildung dieser Regierung ist die wesentliche Voraussetzung für die weitere Umsetzung des Friedensabkommens. Während des Bürgerkrieges hat sich die humanitäre und Sicherheitslage in Südsudan deutlich verschärft. UN OCHA (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) erwartet, dass 5,1 Millionen Südsudanesen in 2016 auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden. Circa 2,5 Millionen Menschen wurden seit 2013 innerhalb des Landes oder in Nachbarstaaten vertrieben. Rund 200 000 Binnenflüchtlinge sind in Einrichtungen von UNMISS geflüchtet. Zudem hat sich die wirtschaftliche Lage Südsudans in den letzten Monaten rapide verschlechtert, die Inflation lag Ende 2015 bei über 100 Prozent. Das Mandat der Mission wurde zuletzt durch den VN-Sicherheitsrat mit Resolution 2252 (2015) bis zum 31. Juli 2016 verlängert. Die derzeitigen Prioritäten des Mandats liegen auf: (1) Schutz der Zivilbevölkerung , insbesondere der Bevölkerung in den Flüchtlingslagern, (2) Sicherstellung der humanitären Hilfe, (3) Beobachtung der Menschenrechtslage, (4) Unterstützung des Waffenstillstandsüberwachungsmechanismus der Regionalorganisation IGAD und (5) Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens (durch Resolution 2252 mit zusätzlichen konkreten Aufgaben unterlegt). UNAMID (Sudan) Die Lage in Darfur bleibt weiter angespannt und instabil. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Rebellengruppen, Milizen und ethnischen Gruppen sowie die hohe Kriminalität belasten die prekäre humanitäre Lage der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8380 Zivilbevölkerung in Darfur zusätzlich. Hinzu kommen Konflikte um Ressourcen wie Bodenschätze sowie der Zugang zu Wasser und Weideland. Das Friedensabkommen für Darfur wird weiterhin umgesetzt. Seit Januar 2016 kommt es zu neuen Kämpfen in Zentraldarfur, aufgrund derer knapp 100 000 Menschen intern vertrieben worden sein sollen. Im April 2016 wurde ein Referendum zum permanenten Verwaltungsstatus Darfurs – eine Vorgabe des Doha Friedensabkommens – abgehalten. Nach offiziellem Ergebnis sollen sich über 97 Prozent der Wähler für den status quo (Beibehaltung von fünf Bundesstaaten) entschieden haben. Oppositionsgruppen hatten zum Boykott des Referendums aufgerufen, die bewaffneten Gruppen im Ausland erkennen das Ergebnis nicht an. Im Januar 2014 hatte Präsident Bashir den Beginn eines nationalen Dialogs verkündet , in den neben der politischen auch die bewaffnete Opposition miteinbezogen werden sollte, mit dem Ziel, die Konflikte im Sudan zu befrieden und den Weg für ein offeneres politisches System zu ebnen. Die sudanesische Regierung eröffnete am 10. Oktober den nationalen Dialog und betonte dabei die weiter bestehende Offenheit dieses Prozesses. Die Teilnahmebereitschaft der Opposition am nationalen Dialog ist verknüpft mit Fortschritten bei den Friedensverhandlungen zu den Konflikten in den Bundesstaaten Darfur, Südkordofan und Blauer Nil. Diese wurden im Dezember 2015 bzw. Januar 2016 wieder aufgenommen. Ende März 2016 kam es zu einem Treffen in Addis Abeba zwischen der Regierung, der bewaffneten Opposition und politischen Exilopposition unter dem Schirm der Afrikanischen Union (AU). Der von der AU-Mediation unter Präsident Thabo Mbeki (Südafrika) vorgelegte Entwurf für eine Roadmap wurde von der Regierung , nicht aber der Opposition unterzeichnet. Der VN-Sicherheitsrat hat am 29. Juni 2015 mit Resolution 2228 (2015) das UN- AMID-Mandat bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs bleiben die Kernaufgaben der Mission. Zur Zukunft der Mission, inklusive der Abzugs-Option (exit strategy) fand im März 2015 ein erstes Koordinierungs-Treffen zwischen den VN (Vereinten Nationen ), der AU und SDN (Sudan) Regierungsvertretern statt. Dieser trilaterale Prozess war anschließend mehrere Monate ausgesetzt und konnte erst im Januar 2016 durch hochrangige Gespräche wieder in Gang gesetzt werden. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die Gewaltwelle hielt im Berichtszeitraum an, auch wenn zum Ende hin die Zahl der Angriffe zurückging. Seit Mitte September 2015 starben in Israel 33 Personen (darunter 4 ausländische Staatsangehörige) insbesondere in Folge von Messerangriffen , rund 200 Palästinenser (darunter über 40 Minderjährige) v. a. durch Intervention israelischer Sicherheitskräfte. Tausende Palästinenser wurden durch scharfe Munition oder Gummigeschosse und ca. 250 Israelis insbesondere nach Messerangriffen verletzt. Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen in Reaktion hierauf. Der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Während an israelischen Übergängen die Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern aus Gaza in einigen Fällen ausgeweitet wurde, bleibt der Grenzübergang Rafah nach Ägypten grundsätzlich geschlossen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die Auswirkungen der israelischen Präsenz sowie fortbestehende Spannungen zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung. EUMM (Georgien) Lage und Missionsstärke der EUMM unverändert. Die Lage an den Verwaltungslinien zu ABC (Abchasien)und SOS (Südossetien) bleibt angespannt aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu ABC beschlossen. Ein ähnlicher Mechanismus funktioniert rege an der GEO-SOS (Georgien-Südossetien)Verwaltungslinie . Dies verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei Alltagsproblemen und VBM zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven ). MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Das Mandat des Sicherheitsrats für die VN-Mission MINUSMA wurde am 26. Juni 2015 durch Resolution 2227 (2015) bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Der Bundestag hat die deutsche Beteiligung mit der Bundeswehr an MINUSMA mit Beschluss vom 28. Januar 2016 verlängert (bis zum 31. Januar 2017) und auf bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten erweitert. Am 15. Mai bzw. 20. Juni 2015 wurde der innermalische Friedensvertrag von der Regierung und den an den Verhandlungen beteiligten Rebellengruppen unterzeichnet. Der Friedensvertrag soll nach der Auffassung der internationalen Vermittler unter Führung von Algerien einen Schlussstrich unter die Rebellion im Norden Malis ziehen, die im Jahr 2011 begonnen hatte. Nicht einbezogen waren in die Verhandlungen die terroristischislamistischen Gruppierungen wie AQIM oder al-Mourabitoun, aber auch nicht die als autochthone, malische Gruppe einstufbare islamistisch-terroristische Ansar Eddine. Der Friedensvertrag sieht weitreichende Änderungen in der Staatsverwaltung vor (verstärkte Dezentralisierung und Abgabe von Haushaltsmitteln an die Regionen und Gemeinden, Schaffung neuer Regionen). Die Sicherheitslage im Norden Malis bleibt unterdessen weiter fragil. Das malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistische -terroristische Gruppierungen vor, diese führen aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie gegen die Zivilbevölkerung durch. EUBAM Libyen (z.Zt. Tunesien) Der libysche Präsidialrat ist seit 30. März 2016 in Tripolis. Die Lage in der Stadt ist weitgehend ruhig geblieben. Mehrere Ministerien – darunter das Außen- und das Innenministerium - haben die Autorität der Einheitsregierung anerkannt. Es ist die Aufstellung einer Präsidialgarde geplant. Erstes Kabinettstreffen fand am 26. April 2016 statt, an dem Tag auch erster Besuch des deutschen Botschafters in Tripolis nach 21 Monaten. Aufgrund der unklaren Sicherheitslage kann der Präsidialrat sein vorläufiges Quartier in der Marinebasis in Tripolis nur selten und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8380 stundenweise verlassen. Die Gegenregierung in Tripolis hat sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. In Ostlibyen opponieren Parlamentspräsident Ageelah Saleh und General Khalifa Haftar gegen die Umsetzung des politischen Abkommens und die Einheitsregierung. Die Terrorgruppe IS ist mit circa 4000 Bewaffneten im Land präsent, Hochburg in der Stadt Sirte. Special Representative of the Secretary-General Martin Kobler plant, sobald es die Sicherheitslage erlaubt, zunächst mit einem kleinen Stab dauerhaft nach Tripolis zurückzukehren. Derzeit häufige Shuttleflüge auf UNSMIL-Arbeitsebene zwischen Tunis und Tripolis. EUBAM Libyen arbeitet seit dem Jahr 2014 von Tunis aus. In der tunesischen Hauptstadt ist die Sicherheitslage allgemein ruhig. Im Jahr 2015 hat es in Tunesien mehrere terroristische Anschläge auf Touristen und tunesische Sicherheitskräfte gegeben. Dabei kam es zu mehreren Todesopfern. Der daraufhin von der Regierung verhängte Ausnahmezustand dauert noch an. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sind damit jedoch nicht verbunden. Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum vierten Quartal 2015. 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten angeben)? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat aktuell (Stand: 31. März 2016) 65 Verbindungsbeamte (VB) an 52 Standorten in 50 Staaten ins Ausland entsendet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1 Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1 Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1 Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1 Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1 Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1 Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 2 Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1 China Peking 2 Rumänien Bukarest 2 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Russische Föderation Moskau 2 Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1 Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1 Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1 Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2 Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1 Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2 Italien Rom 2 Tunesien Tunis 1 Jordanien Amman 1 Tschechische Republik Prag 1 Kasachstan Astana 1 Türkei Istanbul 1 Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1 Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1 Kosovo Pristina 1 USA Washington 2 Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1 Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1 Libanon Beirut 1 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Marokko Rabat 1 Mexiko Mexiko-City 1 Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/Niederlande) sind aktuell fünf VB des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je ein VB der Bundespolizei , des Zolls, der Landespolizei Schleswig-Holstein, der Landespolizei Hessen sowie zwei Vertreter der Landespolizei Nordrhein-Westfalen tätig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zum BKA abgeordnet sind. Ergänzend ist derzeit ein VB des BKA zur Joint Cybercrime Taskforce (J-CAT) bei Europol entsandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8380 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Mit Stand vom 31. März 2016 waren 45 Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei an 29 Standorten in 22 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land Einsatzort Anzahl Ägypten Kairo 3 Äthiopien Addis Abeba 1 Algerien Algier 1 China Kanton / Guangzhou 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Indien Chennai 1 Indien Mumbai 1 Indien Neu Delhi 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 3 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 1 Malaysia Kuala Lumpur 1 Nigeria Lagos 2 Pakistan Islamabad 1 Russland Moskau 3 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Südafrika Pretoria 2 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 3 Ukraine Kiew 1 Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2 Vietnam Hanoi 1 V.A.E. Abu Dhabi 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Sicherheitsbeamte, Mit Stand vom 31. März 2016 waren 22 Sicherheitsberater der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz: Land/Ort Anzahl Land / Ort Anzahl Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Istanbul 1 Kenia, Nairobi 1 Äthiopien, Addis Abeba 1 USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1 Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1 Afghanistan, Masar-e-Sharif 1 Guatemala, Guatemala 1 Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1 Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1 Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1 China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1 Irak, Bagdad 2 Libanon, Beirut 1 Türkei, Ankara 1 Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher Auslandsvertretungen 258 Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte (inkl. Personenschutz) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein (Stand: 31. März 2016): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/8380 Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare Äthiopien Addis Abeba Niger Niamey Spanien Madrid Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena Belarus Minsk Kosovo Pristina Tschechische Republik Prag Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei Ankara Istanbul Izmir Bosnien und Herzegowina Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest Bulgarien Sofia Mali Bamako USA Washington (VN) New York (GK) Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent China Peking Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje Frankreich Paris Moldau Chișinău Georgien Tiflis Nigeria Abuja Griechenland Athen Nigeria Lagos Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang Indien New Delhi Pakistan Islamabad Karachi Indonesien Jakarta Palästinensische Gebiete Ramallah Irak Bagdad Erbil Polen Warschau Iran Teheran Russland Moskau Kaliningrad St. Petersburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Mit Stand vom 31. März 2016 waren 23 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei im Ausland gemäß Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Spanien 1 Bosnien-Herzegowina 1 Frankreich 1 Ungarn 1 Marokko 1 Albanien 1 Tunesien 2 Serbien 1 Italien 1 Rumänien 1 Ukraine 1 Bulgarien 1 Kroatien 1 Griechenland 1 Tschechische Republik 1 Türkei 1 Polen 1 Russland 1 Litauen 1 China 1 Indien 1 Zusätzlich haben grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen in folgenden 10 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich, Slowenien , Republik Moldau, Montenegro, Albanien, ejR Mazedonien. d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, von der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden )? In Fragen der Grenzsicherheit waren im ersten Quartal 2016 73 Polizeibeamte der Bundespolizei, 28 Beamte der Polizeien der Länder (siehe auch die Antwort zu Frage 7) und zwei Beamte der Bundeszollverwaltung, die zur Bundespolizei abgeordnet waren, demnach insgesamt 103 Beamte als Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA) bzw. Berater eingesetzt. Land Ort Anzahl Einsatzart Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral Griechenland Flughafen Athen 2 Bilateral Griechenland Seehafen Igoumenitsa 2 Bilateral Griechenland Seehafen Patras 2 Bilateral Italien Flughafen Mailand 1 Bilateral Italien Seehafen Bari 1 Bilateral Italien Seehafen Venedig 1 Bilateral Bulgarien Svilengrad 1 Frontex Bulgarien Elhovo 1 Frontex Finnland Salla 1 Frontex Ungarn Röszke 1 Frontex Ungarn Tompa 1 Frontex Kroatien Bajakovo 1 Frontex Griechenland Idomeni 1 Frontex Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/8380 * Die Differenz zur tabellarischen Auflistung basiert auf Kontingentwechseln. e) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten nehmen an den sog. ILO-Netzwerken (International Liaison Officer) gemäß Verordnung (EG) 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien-Herzegowina , Moldau, Albanien, ejR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil. 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX. b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), In der Warschauer Zentrale von FRONTEX waren im vierten Quartal 2013 zehn Bundespolizeibeamte gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz: Funktion Anzahl Head of Operations Division 1 Situation Centre 1 Training Unit 1 Return Operations Sector 1 c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Seit März 2016 sind den griechischen Behörden zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit 20 Besatzungsmitgliedern für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen der FRONTEX koordinierten Operation „Poseidon Rapid Intervention“ zur Verfügung gestellt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Land Ort Anzahl Griechenland FRONTEX RAPIT Intervention Poseidon Sea Samos 5 Griechenland FRONTEX RAPIT Intervention Poseidon Sea Lesbos 5 e) als Mitglieder der europäischen Grenzschutzteams im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Maßnahme Anzahl FRONTEX Joint Operation Triton 1 FRONTEX RAPIT Intervention Poseidon Sea 85 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Nr. Datum Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte 1 19.01.2016 Albanien, Serbien Spanien, Schweden, Bulgarien 35 2 20.01.2016 Kosovo Belgien, Frankreich, Ungarn 37 3 21.01.2016 Albanien Frankreich 34 4 27.01.2016 Kosovo Österreich, Schweden 16 5 11.02.2016 Kosovo Belgien, Frankreich, Ungarn 29 6 12.02.2016 Albanien Österreich, Schweden, Frankreich 25 7 18.02.2016 Nigeria Schweiz, Österreich, Ungarn, Schweden, Dänemark 8 8 18.02.2016 Kolumbien, Dominikanische Republik Spanien 4 9 24.02.2016 Kosovo Österreich 25 10 25.02.2016 Albanien, Serbien Schweden, Finnland, Spanien, Niederlande 38 11 25.02.2016 Nigeria Italien 4 12 26.02.2016 Armenien, Georgien Litauen, Spanien, Griechenland, Österreich, Schweden, Island, Belgien 13 13 08.03.2016 Kosovo Belgien 32 14 09.03.2016 Nigeria Niederlande 4 15 15.03.2016 Armenien Belgien 5 16 16.03.2016 Albanien Frankreich, Island, Belgien 38 17 22.03.2016 Mazedonien, Serbien Schweden, Island 25 18 23.03.2016 Kosovo Ungarn, Frankreich, Österreich 33 19 29.03.2016 Albanien Schweden, Ungarn 28 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/8380 Statistische Erhebungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben), Auf die Antwort zu den Fragen 6d, 7d und 7e wird verwiesen. Weitere Entsendungen in sonstige FRONTEX-Maßnahmen erfolgten nicht. eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstigen Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Die Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland (GUA) der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 sind insgesamt 182 Erkenntnismitteilungen /-anfragen erfolgt. Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktskategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten 169 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 62 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte - Verhinderung unerlaubter Einreise 15 Fälle Urkundendelikte - Ausweismissbrauch 10 Fälle Kfz-Kriminalität 6 Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland, Verdacht IS-Zugehörigkeit) 6 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Betrug 7 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt 2 Fälle Verdacht Reise in Verfolgerstaat 2 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 23 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/ Zurückweisung 34 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 2 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in Deutschland registrierter Asylantragsteller an der Schengen-Außengrenze). Zusätzlich wurden 13 Erkenntnisanfragen bearbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Gerätschaften sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten deutscher Polizeibehörden bzw. sonstiger Behörden oder staatlicher Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieser benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellt der Agentur im Technical Equipment Pool folgende Einsatzmittel zu Verfügung: 1 mobilen Herzschlagdetektor 3 Einsatzhubschrauber 1 Einsatzschiff 10 Wärmebildkameras 2 Einsatzfahrzeuge. Die in Frage 7c aufgeführten Kontroll- und Streifenboote wurden für den Einsatz in der Ägäis neu in den Technical Equipment Pool aufgenommen. 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Die Maßnahmen werden täglich, wöchentlich oder monatlich auf Grundlage bilateraler Polizeiverträge oder des Prümer Vertrages im jeweiligen Grenzgebiet zu den Nachbarstaaten Schweiz, Frankreich, Dänemark, Niederlande, Belgien, Österreich Polen und Tschechien sowie mit Ungarn und Italien durchgeführt. Darüber hinaus werden auf festgelegten Eisenbahnstrecken, z B. der Bahnstrecke Kaiserslautern – Paris und Aachen – Lüttich, gemeinsame Streifen durchgeführt. Weiterhin finden im Bereich der Bundespolizeidirektion München täglich Einsätze im Rahmen der trinationalen Zugstreifen mit Österreich und Ungarn sowie Österreich und Italien nach einem zwischen den beteiligten Polizeibehörden abgestimmten Streifenplan in relevanten Zugverbindungen auf ungarischem bzw. italienischem Hoheitsgebiet statt. Zudem wurden zwei Einsätze im Direktionsbereich Stuttgart zur Bekämpfung der Taschendiebstahlskriminalität in Zusammenarbeit mit der Schweiz durchgeführt. Es handelte sich hierbei um einen Einsatz anlässlich der „Basel World 2016“ (Uhren - und Schmuckmesse) vom 16. bis einschließlich 25. März 2016 sowie um einen Fahndungseinsatz gegen Taschendiebstahl im Zeitraum 19. Februar bis einschließlich 7. März 2016. Im Zeitraum vom 29. bis 31. März 2016 fand im Bereich der Bundespolizeidirektion Bereitschaftspolizei eine Fortbildungsveranstaltung unter Beteiligung von Kräften der Bundesbereitschaftspolizei in Sens/Frankreich statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/8380 b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? Die Zusammenarbeit der Bundespolizei in Form gemeinsamer Streifen zielt auf die Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, auf die Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen sowie auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Im Falle der Einsätze anlässlich der „Basel World 2016“ sowie des Fahndungseinsatzes in Zusammenarbeit mit der Schweiz war die Zielsetzung die Bekämpfung der Taschendiebstahlskriminalität. Die Fortbildungsveranstaltung in Sens/ Frankreich diente der Teilnahme an der multinationalen Übung RAILEX. c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien, Bundespolizei, BKA angeben)? An den gemeinsamen Maßnahmen zu den Nachbarstaaten waren nachfolgende Bundespolizeidirektionen beteiligt: Nachbarstaaten Bundespolizeidirektion Anzahl der Streifen Schweiz Stuttgart 153 bilaterale Streifen Frankreich Stuttgart 92 bilaterale Streifen Koblenz 142 bilaterale Streifen Niederlande Sankt Augustin 93 bilaterale Streifen Belgien Sankt Augustin 3 bilaterale Streifen Österreich München 105 bilaterale Streifen Polen Pirna 315 bilaterale Streifen Berlin 365 bilaterale Streifen Bad Bramstedt 209 (davon 10 mit PSG Swinemünde) Tschechien Pirna 54 bilateralen Streifen München 25 bilaterale Streifen Italien München 145 trilaterale Streifen (DEU-AUT-ITA) Ungarn München 70 trilaterale Streifen (DEU-AUT-UNG) Die bilateralen und trilateralen Streifen setzen sich in der Regel aus einem Beamten der Bundespolizei und ggf. einem Beamten der Landespolizei zusammen. Bei der „Basel World 2016“ wurden täglich zwei Beamte und bei dem Fahndungseinsatz an insgesamt acht Tagen jeweils fünf bis sechs Beamte eingesetzt. An der Fortbildungsveranstaltung der Direktion Bundesbereitschaftspolizei waren ins-gesamt zehn Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte der Bundespolizeiabteilung Duderstadt beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Von wem ging das Ersuchen aus? Die Maßnahmen wurden in gegenseitiger Abstimmung im Rahmen geltender völkerrechtlicher Abkommen oder bestehender Zusammenarbeitskonzeptionen etc. regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt. Der Einsatz „Basel World 2016“ erfolgte auf Ersuchen der Kantonspolizei Basel- Stadt und der Fahndungseinsatz auf Initiative der Bundespolizei. Die Initiative zu den gemeinsamen Zugstreifen mit Deutschland, Österreich und Italien sowie Deutschland, Österreich und Ungarn ging jeweils von deutscher Seite aus. e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? Eine explizite statistische Erfassung von Maßnahmen der Notwehr/Nothilfe/des unmittelbaren Zwanges im Rahmen der gemeinsamen Streifen mit dem Nachbarstaat findet nicht statt. f) Welche Einsatzmittel und -fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? Die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei führten bei den gemeinsamen Streifen und sonstigen Einsätzen die ihnen dienstlich zugewiesenen Einsatzmittel (Standardausstattung eines Polizeivollzugsbeamten) mit sich. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Dienstwaffe (Pistole), den Einsatzstock , das Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und eine persönliche Schutzweste . Die erforderlichen Dienstfahrzeuge werden im Wechsel gestellt. Für den Bereich der Bundespolizeidirektion Pirna erfolgt im Rahmen der motorisierten Gemeinsamen Streifen mit den tschechischen Behörden der Einsatz des Dienst-Kfz jeweils durch die Behörde, auf deren Hoheitsgebiet die Streife eingesetzt ist. Der probeweisen Gemeinsamen Deutsch-Polnischen Dienststelle im Bereich der Bundespolizeidirektion Pirna sind drei Dienst-Kfz der Bundespolizei zugeordnet, die täglich zum Einsatz kommen. Bei der „Basel World 2016“ kam ein Dienst-Kfz zum Einsatz. 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/8380 e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Bundeskriminalamt Die im vergangenen Quartal umgesetzten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden (Stand: 31. März 2016). Es wird darauf hingewiesen, dass das BKA polizeiliche Aufbauhilfe nahezu ausschließlich vor Ort und empfängergerecht ausrichtet. Eine Ausnahme bilden Informationsaustausche oder Hospitationen, bei denen Arbeitsweisen und Techniken der polizeilichen Sachbearbeitung beim BKA und/oder einer Landespolizei vermittelt bzw. Fachgespräche geführt werden. In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten die Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner naturgemäß entsprechend der unterschiedlichen Gesprächsthemen. Vereinzelt konnten Maßnahmen bislang nicht abschließend abgerechnet werden; darüber hinaus sind bei EU-finanzierten Projekten nicht immer verbindliche Aussagen zu den Einzelausgaben möglich. Im Übrigen entstehen bei EU-finanzierten Maßnahmen keine Kosten im Sinne der Anfrage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kosten Algerien Arbeits-besuch Besuch einer hochrangigen algerischen Delegation bei der Amtsleitung des BKA – Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding (MoU) Durchgeführt 10.02.2016 11.02.2016 0610 687 07 3.991,52 € Bosnien Arbeits-besuch Workshop Bekämpfung Internetkriminalität Durchgeführt 10.02.2016 12.02.2016 0624 687 01 2.082,78 € Irak Arbeits-besuch Bedarfserhebungsreise Durchgeführt 06.02.2016 09.02.2016 0610 687 07 6.000,00 € Kenia Arbeits-besuch Terrorismusbekämpfung Durchgeführt 29.03.2016 01.04.2016 0610 687 07 6.100,00 € Marokko Lehr-gang Kraftfahrzeugdiebstahl und -identifizierung (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Durchgeführt 07.03.2016 11.03.2016 0501 687 23 5.026,23 € Nigeria Arbeits-besuch Bekämpfung des Menschenhandels (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Durchgeführt 14.03.2016 18.03.2016 0501 687 23 2.900,00 € Äthiopien, Kenia, Ruanda Multinationaler Lehrgang Tatortarbeit – Tatortfotografie (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Durchgeführt 20.01.2016 28.01.2016 0501 687 34 8.603,11 € Peru Lehr-gang Interkulturelle Kompetenz und Kommunikation (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) Durchgeführt 18.01.2016 29.01.2016 0624 532 04 0,00 € Peru Lehr-gang Beweissicherung Rauschgift (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) Durchgeführt 07.03.2016 18.03.2016 0624 532 04 0,00 € Peru Lehr-gang Observation (3. Aufbaumodul) (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) Durchgeführt 07.01.2016 25.01.2016 0610 687 07 17.975,85 € Serbien Hospita-tion Bekämpfung der internationalen organisierten Rauschgiftkriminalität Durchgeführt 25.01.2016 29.01.2016 0624 680 71 841,40 € Tunesien Lehr-gang Einweisung der Spezialeinheiten in die Entschärfermaterialien (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Durchgeführt 22.02.2016 27.02.2016 6002 687 03 3.417,60 € Kenia, Tansania, Uganda Multinationaler Lehrgang Teilprojekt 2 Polizeiliche Ermittlungstaktiken - und methoden – Lehrproben (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projektes) Durchgeführt 27.01.2016 04.02.2016 0610 687 07 30.000,00 € Ukraine Lehr-gang Sprachausbildung für Beamte der Sicherheitsbehörden In Umsetzung 02.12.2015 11.06.2016 0610 687 07 8.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/8380 Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer der Stipendiatenausbildung aufgeführt (Basismodul). Der Durchführungszeitraum des Basismoduls des Stipendiatenprogramms fällt in das erste und zweite Quartal 2016. Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzierung Kalku-lation Ägypten Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Algerien Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Kenia Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Kolumbien Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Kosovo Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Marokko Basismodul Stipendiaten (Maßnahme im Rahmen des AAHP) Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0501 687 23 3.000 € Mexiko Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Montenegro Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Palästinensische Autonomiegebiete Basismodul Stipendiaten (Maßnahme im Rahmen des AAHP) Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0501 687 23 3.000 € Philippinen Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Serbien Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Taiwan Basismodul Stipendiaten Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 0624 687 01 3.000 € Tunesien Basismodul Stipendiaten (Maßnahme im Rahmen des AAHP) Deutschland In Umsetzung 04.01.2016 14.04.2016 6002 687 03 3.000 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe): Aus der Tabelle gehen die Bezeichnung, die Ziele sowie der Zeitraum der Durchführung der der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl der deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten variiert je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der Europäischen Kommission (GD Home) getragen. Der restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-Mitgliedstaates) finanziert. Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISEC 2011 GD Home A4 ca. 5.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504 Development of analytical methods for sensitive detection and identification of organic gunshot residues (OGSR) based on liquid chromatography -mass spectrometry (LC-MS) for routine casework 01.01.2013 – 31.07.2016 ISEC 2011 GD Home A4 ca. 29.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002489 Development, Preparation and Performance of an ENFSI International Proficiency Test on Shot Range Estimation 01.01.2013 – 30.06.2016 ISEC 2012 GD Home A4 ca. 11.000,00 € Home/2012/ISEC/AG/400004382 Cyber-OC-Scope and manifestations in selected EU-member states 01.04.2014 – 31.07.2016 ISEC 2012 GD Home A4 ca. 7.500,00 € HOME/2012/ISEC/AG/4000004330 Strengthening fight against Mobile Organised Crime Groups (MOCG) from the Baltic Sea Region 01.01.2014 – 31.05.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca 19.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005033 European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT) 01.06.2014 - 31.05.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 8.500,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005 International Specialist Law Enforcement (ISLE) 02.06.2014 - 01.06.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 14.000,00 € HOME/2013/ISEC/AG/THB/4000005819 Suppression of international trafficking in human beings for the purpose of sexual exploitation to the detriment of Nigerian females (EM- PACT THB - Subproject ETUTU) 01.06.2014 - 31.05.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 2.500,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018 Development and Distribution of the European Vehicle Identification Database (EuFID) 01.10.2014 - 30.09.2016 ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 36.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027 Strengthening and sustainable establishment of the European Network of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST) 01.01.2015 - 31.12.2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/8380 Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 53202) Bezeichnung ISEC 2013 GD Home Affairs ca. 58.000,00 € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421 SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and market development of NPS by forensic analysis of the composition and of the chemical, metabolic and isotopic signatures (SPICE) 01.04.2015 - 31.03.2017 EUROPOL 0,00 € EMPACT/01/OAP.2015/CCA/01/rev1/01 OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA) 09.05.2015-08.05.2016 ISF-zentral 2014 28.000,00 € HOME/2014/ISFP/AG/LAWX/400006982 Universal Message Format 3 (UMF 3) 01.11.2015-30.04.2018 ISF-zentral 2014 ca. 9.000,00 € HOME/2014/ISFP/AG/ENFS/4000007822 Towards the development of Pan-European databases in forensic science – TDPEDFS (ENFSI) 01.01.2016 – 31.12.2017 ISF-zentral 2015 0,00 € HOME/2015/ISFB/AG/VISA/0001 Development of the next generation uniform format EU visa sticker (NEVIS) 01.02.2016 – 31.07.2016 Bundespolizei Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/Ort Anzahl/ausl. Sicherheits-kräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Afghanistan Partnerschaftsmaßnahme Flughafen Düsseldorf - Mazar-e-Sharif, Schulungsmaßnahme im Bereich der Luftsichersicherheit 11.02.- 16.03.2016 MeS AFG Nationalpolizei ca. 16 2 11.080,00 0501 Afghanistan Partnerschaftsmaßnahme Grundund Multiplikatorenschulung Grenzkontrolle 31.03.-04.05.2016 MeS AFG Nationalpolizei ca. 16 2 Noch nicht abgerechnet 0501 Albanien DEU-FRA Zusammenarbeit Schulung Grenzpolizeiliche Maßnahmen im Streifendienst im Bereich der Grenzüberwachung (See) 13.03.- 19.03.2016 Durres ALB Grenzpolizei ca. 10 2 Noch nicht abgerechnet 0610 Albanien DEU-FRA Zusammenarbeit Schulung Luftsicherheit für Kontroll - und Streifenbeamte 29.02.- 04.03.2016 Tirana ALB Grenzpolizei ca. 10 2 Noch nicht abgerechnet 0610 Mazedonien Schulung Grenzkontrolle Grundlehrgang Dokumenten- und Urkundensicherheit 29.02.- 04.03.2016 Skopje MKD Grenzpolizei Ca. 15 2 Noch nicht abgerechnet 0610 Mazedonien Schulung Grenzkontrolle Grundlehrgang Polizeiliche Identitätsprüfung 14.03.- 18.03.2016 Skopje MKD Grenzpolizei Ca.15 2 Noch nicht abgerechnet 0610 Ukraine Schulung Grenzschutz 22.03.-23.03.2016 Kiew UKR Grenzdienst 1 Noch nicht abgerechnet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/Ort Anzahl/ausl. Sicherheits-kräfte Anzahl deutscher PVB Kosten Dokumenten- und Urkundensicherheit ca. 15 0610 Libanon Schulung Grenzschutz Dokumenten- und Urkundensicherheit 25.04.- 27.04.2016 Tripoli LBN General Security ca. 10 1 Noch nicht abgerechnet 0610 Jordanien Informationsveranstaltung im Be-reich Luftsicherheit 22..03.- 23.03.2016 Amman JOR Luftsicherheitsbehörden 2 Noch nicht abgerechnet 0610 Katar Hospitation von 2 katarischen Grenzpolizisten im Bereich Dokumenten -Urkundensicherheit/zentralen Urkundenlabor 14.03.- 18.03.2016 Frankfurt/M QAT Grenzschutz 2 Noch nicht abgerechnet 0610 Irak Einweisung einer irakischen Delegation in das Easy-PASS-System der Bundespolizei /Flughafen- Tegel 18. 01.2016 Berlin IRK Innenministerium Noch nicht abgerechnet Indonesien Delegations-/Informations-veranstaltung zur Organisation und Aufgaben BPol /Bundespolizeiakademie 09.02.2016 Lübeck IDN Immigrationsattaché Botschaft Noch nicht abgerechnet Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl / ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Österreich Expertentreffen Besprechung im Polizeikooperationszentrum Passau zur Migrationsbewältigung 26.01.2016 Deutschland 5 3 Belgien Erfahrungsaustausch Zweite unangekündigte Schengen-Evaluierung 2016 24.-29.01.2016 Belgien 1 Tschechien Hospitation: Einweisung in die Aufgaben- und Organisationsstruktur einer Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit 21.01.2016 Deutschland 2 Tschechien Fortbildungsveranstaltung Deutsch-tschechische Fortbildung der Polizeitrainer /Multiplikatoren 01.-05.02.2016 Deutschland 8 8 + 6 Ausbilder Tschechien Expertentreffen Einweisung von Vertretern der tschechischen Fremdenpolizei Prag und Vertretern der tschechischen Bezirksdirektion Südböhmen beim Polizeikooperationszentrum Passau und in der Bearbeitungsstraße Passau 08.02.2016 Deutschland 14 Tschechien Fortbildungsveranstaltung zur Erhaltung der Sprachkompetenz im Rahmen eines Teamtrainings am Trainingszentrum Kührointhaus 14.-18.03.2016 Deutschland 4 19 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/8380 Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung Zeitraum/ Ort Anzahl / ausl. Sicherheitskräfte Anzahl deutscher PVB Frankreich Fortbildungsveranstaltung Teilnahme an der multinationalen Übung RAILEX 29.-31.03.2016 Frankreich 10 Italien Expertentreffen Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen 19.-21.01.2016 Italien 2 Italien Expertentreffen Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen 16.-17.03.2016 Italien 2 Litauen Expertentreffen Besichtigung ausgesonderter Wasserwerfer 9 zur Übernahme durch Litauen 25.-27.01.2016 Deutschland 3 Niederlande Vortrag EUROPOL Konferenz - Den Haag 22.-23.02.2016 Niederlande 1 Polen Expertentreffen 25. Sitzung der Deutsch-Polnischen AG Grenze 20.-22.01.2016 Polen 7 Polen Workshop Abstimmung gemeinsames deutsch-polnisches Lagebild 03.03.2016 Polen 1 Polen Erfahrungsaustausch Einführung in die teilautomatisierten und automatisierten Grenzkontrolltechniken 22.03.2016 Deutschland 7 Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) Land Thema TN Ort der Durchführung Datum Ausgaben Katar Seminar Sport und Sicherheit 6 Deutschland 03.-08.02.2016 ABH 1.140,71 € Serbien Seminar Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 3 Serbien 08.-11.03.2016 ABH 4.463,15 € Kroatien Seminar Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention 2 Serbien 08.-11,03,2016 ABH 373,80 € 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 10a bis 10f beantworten)? Bundeskriminalamt Bei den nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen handelt es sich um solche, die bereits für das Jahr 2015 geplant waren, aber nicht mehr durchgeführt werden konnten oder über deren Durchführung bereits für dieses Jahr entschieden wurde (Stand: März 2016). Die Planung weiterer Maßnahmen befindet sich in der Abstimmung : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Ägypten Arbeitsbe-such Besuch in Deutschland bei der Deutschen Hochschule der Polizei, Fachhochschule des Bundes (Fachbereich BKA), Hessische Polizeiakademie Wiesbaden Geplant 24.04.2016 29.04.2016 0610 687 07 5.000,00 € Albanien Lehrgang „Grundlagen der Terrorismusbekämpfung“ Geplant 18.05.2016 26.05.2016 0610 687 07 6.000,00 € Albanien, Serbien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina , Mazedonien , Montenegro Multi-nationaler Lehrgang „Terrorismus und Radikalisierung in den Staaten des westlichen Balkans“ (Co-Finanzierung einer französischen Maßnahme ) Geplant 13.04.2016 14.04.2016 0610 687 07 4.000,00 € Armenien, Aserbaidschan , Georgien, Moldau, Ukraine, Weißrussland Konferenz „Ethik und Korruptionsprävention /-bekämpfung“ (Maßnahme im Rahmen des Euro East Police EU- Projekts) Geplant 21.06.2016 22.06.2016 0624 532 04 0,00 € Aserbaidschan Lehrgang „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ (Maßnahme im Rahmen des Euro East Police EU- Projekts) Geplant 06.05.2016 10.05.2016 0624 532 04 0,00 € China Arbeitsbe-such Fortsetzung der regelmäßigen deutsch-chinesischen Konsultationen der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) mit dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit (MÖS) sowie 2. Sitzung der deutsch-chinesischen (polizeilichen) Expertengruppe „Uiguren“ Geplant 09.05.2016 13.05.2016 0624 687 01 6.000,00 € Kenia Lehrgang Teilprojekt 2 Polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden – Mentoring (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Geplant 06.06.2016 10.06.2016 0501 687 34 15.000,00 € Kenia Arbeitsbe-such Teilprojekt 6 Überarbeitung Lehrplan Polizeischule – Gegenseitiger Informationsaustausch in den Bereichen „Common Curricula“ und Geplant 11.04.2016 15.04.2016 0501 687 34 7.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/8380 Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation „E-learning“ (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Kenia Arbeitsbe-such Teilprojekt 6 Memorandum of Understanding , Letter of Intent zur weiteren engen Zusammenarbeit der FH Bund und der DCI Training School (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Geplant 11.04.2016 15.04.2016 0501 687 34 7.000,00 € Kenia Arbeitsbe-such Teilprojekt 6 Unterprojekt Entwicklung einer Standard Operation Procedure (SOP) für den Bereich „Leadership“ – Entwicklung, Vorstellung , Diskussion (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Geplant 30.05.2016 03.06.2016 0501 687 34 14.000,00 € Kenia Arbeitsbe-such Teilprojekt 6 Unterprojekt Entwicklung einer Lehrveranstaltung zum Thema „Criminal Research“ (kriminalistisch /kriminologische Forschung/ Auswertung ) - Erhebung (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Geplant 27.06.2016 17.07.2016 0501 687 34 9.000,00 € Kenia, Tansania Multinationaler Lehrgang Teilprojekt 3 Multiplikatorenausbildung „Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität“ (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Geplant 23.05.2016 27.05.2016 0610 687 07 25.000,00 € Kenia, Tansania, Uganda Multinationaler Lehrgang Teilprojekt 4 Ausbildung von Beamten bei Todesermittlungen (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Geplant 16.05.2016 01.06.2016 0610 687 07 40.000,00 € Kosovo Lehrgang „Strengthening criminal investigation capacities against organized crime and corruption“ (Maßnahme im Rahmen des Kosovo EU-Projekts) Geplant 05.04.2016 07.04.2016 0624 532 04 0,00 € Libanon Lehrgang „Terrorismusbekämp-fung“ Geplant 13.04.2016 21.04.2016 0624 687 01 6.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation Marokko Arbeitsbe-such „Terrorismusbekämpfung “ (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 24.04.216 29.04.2016 0501 687 23 8.800,00 € Marokko Arbeitsbe-such Hospitation Staatsanwälte und Richter (Co-Finanzierung der Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 27.04.2016 27.04.2016 0501 687 23 500,00 € Marokko Lehrgang Fahrsicherheitstraining Geplant 30.05.2016 03.06.2016 0501 687 23 2.500,00 € Peru Arbeitsbe-such Technische Assistenz bei Schiffs- und Containerkontrollen (Maßnahme im Rahmen des Peru EU-Projekts) Geplant 11.04.2016 22.04.2016 0624 532 04 0,00 € Ruanda Lehrgang Teilprojekt 5 Tatortmanagementseminar (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Geplant 11.04.2016 15.04.2016 0610 687 07 15.000,00 € Tansania Lehrgang Teilprojekt 6 Überarbeitung Lehrplan Polizeischule - Umsetzung erarbeiteter Ergebnisse aus 2015 (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts) Geplant 14.06.2016 21.06.2016 0501 687 34 20.000,00 € Tunesien Lehrgang „Personenkontrolle“ (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 03.04.2016 08.04.2016 6002 687 03 5.100,00 € Tunesien Arbeitsbe-such „Terrorismusbekämpfung “ (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 24.04.2016 29.04.2016 6002 687 03 7.100,00 € Tunesien Lehrgang „Verkehrsunfallaufnahme “ (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 05.06.2016 10.06.2016 6002 687 03 5.100,00 € Tunesien Lehrgang „Durchsuchung“ (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 08.05.2016 13.05.2016 6002 687 03 5.100,00 € Tunesien Arbeitsbe-such „Kriminaltechnik“ (Maßnahme im Rahmen des AAH-P) Geplant 11.04.2016 14.04.2016 6002 687 03 5.500,00 € Ukraine Lehrgang Sprachausbildung In Um-setzung 02.12.2015 11.06.2015 0610 687 07 8.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/8380 Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Darüber hinaus engagiert sich das BKA in nachfolgenden internationalen Aktivitäten : Im Rahmen des EU-finanzierten Projektes „EU Law Enforcement Support for the fight against Drugs in Peru“ sind für das laufende Jahr 2016 insgesamt acht Ausbildungsvorhaben in den Häfen Perus vorgesehen. Die Lehrgänge „Interinstitutionelle und Interkulturelle Kompetenz“ sowie „Beweissicherung in Rauschgiftverfahren “ konnten bereits realisiert werden; die thematischen Bereiche „Führung und Management“ sowie „Polizeiliche Einsatztaktiken und -methoden“ setzt das BKA in den kommenden Monaten um. Darüber hinaus werden seitens der deutschen Zollverwaltung in diesem Projekt drei Maßnahmen in den Bereichen „Schiffs- und Containerkontrollen“ und „Risikoanalyse “ durchgeführt. Die Maßnahme „Gemeinsame Patrouillenfahrten“ musste auf Grund fehlender Ressourcen abgesagt werden. Seit Januar 2014 befindet sich das EU-Projekt „EuroEast Police“ (Eastern Partnership Police Cooperation Program) zugunsten der Länder der Östlichen Partnerschaft Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, der Ukraine und Weißrussland mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten und einem Budget von 5 Millionen Euro in Umsetzung. Weißrussland nimmt im Gegensatz zu den weiteren begünstigten Staaten ausschließlich an Maßnahmen der Komponente 2 teil, welche sich auch mit der internationalen Zusammenarbeit der Staaten der Östlichen Partnerschaft befasst. Deutschland beteiligt sich hierbei als Partner in einem Konsortium, gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden sowie dem International Centre for Migration Policy Development (ICMPD). Das polnische Innenministerium leitet das Konsortium. Nach erfolgten Bedarfserhebungsreisen in die begünstigten Länder wurden gemeinsam Maßnahmenpläne zur Definition der während der Projektlaufzeit umzusetzenden Aktivitäten erarbeitet. Deutschland hat zusammen mit Aserbaidschan hierbei einen Plan mit derzeit 18 Einzelmaßnahmen, umzusetzen bis März 2018, erstellt. Zudem wird Deutschland die Organisation von insgesamt zwölf Projektmaßnahmen zu den Themen „Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und Korruptionsbekämpfung “ sowie „Cybercrime“ für alle begünstigten Staaten des Projekts wahrnehmen. Am 15. Oktober 2015 wurde die zweite Lenkungsausschusssitzung des Projektes in Chişinău, Moldau, durchgeführt. Für das II. Quartal 2016 ist die Umsetzung der ersten Maßnahmen vorgesehen. Das BKA hat sich darüber hinaus zusammen mit Frankreich und Slowenien erfolgreich auf das EU-geförderte Twinning Projekt „Fight against organised crime (Human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial investigation )“ zugunsten Serbiens beworben. Das Projekt zielt auf die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden (Polizeidirektorat und Staatsanwaltschaft ) bei der Ermittlung und Verfolgung der organisierten Kriminalität sowie der Stärkung forensischer Kompetenzen ab. Der Projektstart ist (abhängig von der Zeichnung des Twinning-Vertrages) voraussichtlich im zweiten Quartal 2016 mit einer Laufzeit von 18 Monaten zu erwarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundespolizei Land Art der Ausbildung/Bezeichnung Zeitraum/Ort Sicherheitskräfte Kosten aus Kapi-tel Afghanistan Partnerschaft mit der ANPA Kabul, Stipendiatenprogramm Teilnahme am Bachelor-Studium an der Bundespolizeiakademie inkl. Sprachenvorausbildung bis 2018 Bundespolizeiakademie Lübeck 7 Afghanische Nationalpolizei ca. 30.000,00 0501 Weitere Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung. Die Kosten für die Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden aus dem BMI, 0610 687070, aus EU Twinning Restmitteln sowie dem einschlägigen AA-Titel getragen . Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Thema TN Ort der Durchführung Datum Ausgaben Ukraine Seminar Modul 1 – Verkehr mit Schwerpunkt Verkehrsunfallaufnahme 11 Deutschland 25.-29.04.2016 ABH 8.429,75 € Serbien Analyse Workshop II – Teilprojekt Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention Kroatien 02.-06.05.2016 ABH 3.000,00 € Kroatien Analyse Workshop II – Teilprojekt Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention Kroatien 02.-06.05.2016 ABH 2.000,00 € Ukraine Seminar Modul 2 - Deutschland 09.-14.05.2016 ABH 6.000 € Kroatien Study Visit anlässlich der 21. Deutschen Präventionstage in Magdeburg Deutschland 05.-10.06.2016 ABH 6.000 € Serbien Study Visit anlässlich der 21. Deutschen Präventionstage in Magdeburg Deutschland 05.-10.06.2016 ABH 6.000 € Diese Maßnahmen sind geplant und werden durchgeführt. Weitere Maßnahmen befinden sich in der Abstimmung. Die Kosten der Maßnahmen werden aus dem Titel 0610 687 07 getragen. 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA, Bundespolizei aufgliedern )? Bundeskriminalamt Seit dem 1. Oktober 2015 ist ein Beamter des BKA befristet bis zum 1. Oktober 2016 in Chantilly/USA bei der International Cyber Crime Coordination Cell Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/8380 (IC 4) im Federal Bureau of Investigation (FBI) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität eingesetzt. Im Februar 2016 wurde im Auftrag des BMI erstmals ein Beamter des BKA an die Deutsche Vertretung in Ramallah abgeordnet, um den bilateralen deutschen Polizeiaufbau in den Palästinensischen Autonomiegebieten zu unterstützen. Die Wahrnehmung der Tätigkeit ist zunächst auf ein Jahr befristet. Vom 29. März 2016 und 10. Juni 2016 befindet sich ein Beamter des BKA als Langzeitberater für das Projekt „Polizeiaufbau Ostafrika II“ in Kenia. Die Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe, die im Rahmen des Projektes zu Gunsten der Staaten Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, und Uganda umgesetzt werden, sind in der Auflistung zu den Fragen 10, 11 und 13 enthalten. Bundespolizei Die Bundespolizei beteiligt sich seit dem 27. Oktober 2014 am Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern. Derzeit sind vier Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei als Verbindungsbeamte mit dem Austausch, der Analyse und der Steuerung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet von Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien befasst. Darüber hinaus sind in Kabul, Mazar-e-Sharif und Bagdad Personenschutzkommandos sowie in Beirut ein Personenschutzberater eingesetzt. Außerdem hat die Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York sowie der Europäischen Union in Brüssel jeweils einen Polizeibeamten im Einsatz. Dieser ist für fachliche Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung verantwortlich. Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) in Accra/Ghana eingesetzt. Ferner ist jeweils ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und Durchführungsstab und der Direktion Krisenbewältigung und Planung des Europäischen Auswärtigen Dienst in Brüssel als sogenannter Nationaler Experte eingesetzt. Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu nennen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum Palästinensische Gebiete 1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung als Course Director in der Palästinensischen Akademie in Jericho) seit September 2013 (Maßnahme dauert an) Libanon 1 Polizeiberater/Verbindungsbeamter seit Januar 2013 (Maßnahme dauert an) Vereinigte Arabische Emirate 1 Luftsicherheitsverbindungsbeamter in Abu Dhabi Maßnahme dauert an Niederlande EUROPOL 1 Verbindungsbeamter (über BKA abgeordnet an EUROPOL) 2 Nationale Experten seit 01.11.2014 Maßnahme dauert an a) seit 01.02.2014 Maßnahme dauert an b) seit 01.06.2015 Maßnahme dauert an USA Migrations- und grenzpolizeilicher Berater der Bundespolizei in den USA, deutsches Generalkonsulat New York Maßnahme dauert an Österreich Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten Ungarn seit 1.1.2016, Maßnahme dauert an Griechenland Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten Griechenland seit 7.3.2016, Maßnahme dauert an Italien Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten Italien seit 7.1.2016, Maßnahme dauert an Serbien Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten Serbien seit 1.1.2016, Maßnahme dauert an Türkei Assistent des Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten Türkei seit 7.3.2016, Maßnahme dauert an Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und Zollbeamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder sind derzeit keine Polizeivollzugsbeamten im Ausland eingesetzt. 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Bundeskriminalamt Bei den nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen handelt es sich um solche, die bereits für das Jahr 2015 zugesagt wurden aber nicht mehr durchgeführt werden konnten oder über deren Durchführung bereits für dieses Jahr entschieden wurde Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/8380 (Stand: 31. März 2016). Die Zusage für weitere Ausstattungshilfen befindet sich in der Abstimmung. Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation Äthiopien , Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda, Teilprojekt 9 Forensische Lichtquelle , Tatortmaterial (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts ) National Police Service Kenya, Tansania Police Force, Uganda Police Force, Ethiopian Federal Police , Rwanda National Police 01.01.2015 31.12.2016 0610 68707 36.000,00 € Kenia Teilprojekt 7 Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek – Verbesserung der Unterrichtsgestaltung an der Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts ) National Police Service Kenya, DCI Training School 01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 € Tansania Teilprojekt 7 Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek – Verbesserung der Unterrichtsgestaltung an der Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts ) Tansania Police Force, Dar Es Salaam Police Academy 01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 € Uganda Teilprojekt 7 Ausstattung Lehrsäle und Bibliothek – Verbesserung der Unterrichtsgestaltung an der Polizeischule (Maßnahme im Rahmen des OAF-Projekts ) Uganda Police Force – Polizeischule Kabalye in Masindi 01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 € Ukraine Chemische Substanzen für forensische Untersuchung (DNA) in der Kriminaltechnik Innenministerium, Abteilung Kriminaltechnik 04.12.2015 31.12.2016 0610 68707 22.000,00 € Bundespolizei Land Empfänger Ausstattung Kosten aus Kapitel Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Zivilpolizei Multifunktionsdrucker 1.065,12 € 0610 Weitere Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8380 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekt Tunesien Land Empfänger Ausstattung Kosten Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Krankentransportwagen Wurde bereits in der 3. und 4. Q benannt. Ca.150.000,00 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 9 Wärmebildgeräte 5 wurden bereits in der 3. und 4. Q benannt. 319.050,00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 motorisierte Schlauchboote (riged inflatable boat) Wurde bereits in der 3. und 4. Q benannt. Ca. 405.230,00 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 41 Nachtsichtgeräte Wurde bereits in der 4. Q benannt. 270.659.00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 26 Quads Wurde bereits in der 4. Q benannt. Ca. 260.000,00 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Lichtmastanhänger Wurde bereits in der 4. Q benannt. 39.375,58 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde Grundausstattung Lage- / Einsatzzentrale Wurde bereits in der 4. Q benannt. 8.396.68 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 150 Paar Stiefel Wurde bereits in der 4. Q benannt. 14.190,04 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 250 Taschenlampen Wurde bereits in der 4. Q benannt. 9.931,01 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 4 Zug-Kfz (Nissan Navara) Wurde bereits in der 4. Q benannt. 116.620,00 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 25 Streifen Kfz (Toyota Hilux) Wurde bereits in der 4. Q benannt. 492.506,70 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 40 Sicherheitsstiefel Wurde bereits in der 4. Q benannt. 6.048,81 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde Maritime Schulungsausrüstung Wurde bereits in der 4. Q benannt. 3.646,42 0501 Tunesien Tunesische Nationalgarde 800 Hesco Schutzkörbe Ca. 339.200 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Containerbasierte Räumlichkeiten für Fortbildung und Lage-/Einsatzzentrale Ca. 110.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 80 Nachtsichtgeräte Ca. 529.440 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Werkstattausstattung für Kfz Ca. 100.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Werkstattausstattung für IuK-Gerät/Führungs-und Einsatzmittel Ca. 50.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Funk-/IT-Netz Ca. 250.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Signalpistolen/Signalmittel Ca. 960 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Durchsuchungsspiegel Ca. 12.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Power Moon Sets Ca. 14.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Nagelgurt / Stop Stick Sets Ca. 2.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/8380 Land Empfänger Ausstattung Kosten Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Notstromaggregate Ca. 4.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 216 Betten/Matratzen/Bettzeug Ca. 75.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 216 Stühle Ca. 5.616 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 72 Tische Ca. 1.872 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde 21 Küchen/Gaskochstellen Ca. 52.500 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ausstattung Lehrklassen Ca. 15.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ausstattung Werkstätten Ca. 5.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Trainerausstattung 26.683,45 Kap.6002 Tunesien Tunesische Grenzpolizei 200 Dokumentenprüfgeräte Ca. 54.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Fortbildungs-/Übernachtungseinrichtung Ca. 60.000 Kap.6002 Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Sektordienststelle Ca. 170.000 Kap.6002 Fachstab des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien zugesagte Ausstattungshilfe für 2016 Ausstattung Wert Rep. Moldau Ausbau eines Fahrzeugs zur Verkehrsunfallbekämpfung /-prävention 29.442,00 € Ukraine Beschaffung von drei Gruppenkraftwagen (Basis MB Sprinter) für Polizeivollzugsbeamte im Streifendienst 107.797,28 € Ukraine Ausbau von drei Gruppenkraftwagen für Polizeivollzugsbeamte im Streifendienst 12.000,00 € Ukraine Beschaffung von Lizenzen für die digitale Vorgangsbearbeitung beim Streifendienst 70.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333