Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8381 18. Wahlperiode 10.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8195 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten Quartal 2016 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis März 2016 im Bundesgebiet 35 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 15 Konzerte und 20 Liederabende, statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8381 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu folgenden 21 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 06.01.2016 Bad Wildbad BW Michael REGENER 09.01.2016 Ueckermünde MV „Tätervolk“, „Frontfeuer“ 09.01.2016 Bremen HB „Schuldig“ 15.01.2016 Bad Wildbad BW „Kategorie C“ 16.01.2016 Bad Wildbad BW „Kategorie C“, „MakssDamage“ 16.01.2016 Salzgitter NI David BRADDON, Max HIRSCH 16.01.2016 Raum Hamm NW Sänger von „Projekt Chaos“, „Zeitnah“ 23.01.2016 Waibstadt BW „Aria S.“, „Barny“ 23.01.2016 Lalendorf MV „Frontfeuer“, „Exzess“, „Zeitnah“ 29.01.2016 Raum Anklam MV „Barny“, „RAC n´Roll-Teufel“ 30.01.2016 unbekannt SN „Thematik 25“ 30.01.2016 Raum Leipzig SN „Treueorden“, „Unbeliebte Jungs“, „Stahlfront” 30.01.2016 Erfurt TH „Toitonicus“, „Zeitnah“, „FreilichFrei“ 30.01.2016 Raum Anklam MV „Barny“, „RAC n´Roll-Teufel“ 06.02.2016 Torgau-Staupitz SN „Überzeugungstäter“, „Sniper“, „Sachsonia“, „Heiliges Reich“ 20.02.2016 Torgau-Staupitz SN „Hate for breakfast“, „Green Arrows“, „Freicore“, „Eternal Bleeding“, „Deathfeud“ 27.02.2016 Kirchheim TH „Ex umbra in solem“, „Frontalkraft“, „Exzess“, “Old Glory“ 04.03.2016 Ludwigshafen RP „Flak“ 12.03.2016 Kirchheim TH „Blackout“, „Selbststeller“, „Kodex Frei“, „Confident of Victory“ 24.03.2016 Raum Karlsruhe BW Michael REGENER 21.03.2016 Torgau-Staupitz SN „Endstufe“, „Kraft durch Froide“, „Punkfront“ Zu den weiteren 14 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden , da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung , die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8381 ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde keine der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen von der NPD veranstaltet . 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2016 zu musikalischen Darbietungen , und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei einer Veranstaltung der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um eine Saalveranstaltung des NPD-Landesverbandes Saarland unter dem Motto „Politischer Aschermittwoch“ am 10. Februar 2016 in Saarbrücken (Saarland), bei der der Liedermacher Frank RENNICKE auftrat. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2016 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei drei Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um Veranstaltungen des Landesverbandes Baden-Württemberg der Partei „DIE RECHTE“ am 21. Februar 2016 in Waldbronn (Baden-Württemberg) mit Auftritt des Liedermachers „Freiheitskämpfer“, am 19. März 2016 in Bruchsal (Baden-Württemberg) unter dem Motto „Tag der Heimattreue“ mit Auftritten der Liedermacher „Freiheitskämpfer“ und „Der Rebell“ sowie eine Veranstaltung des Landesverbandes Sachsen der Partei „DIE RECHTE“ am 26. März 2016 in Oelsnitz (Sachsen), bei der der Liedermacher Frank RENNICKE auftrat. 5. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu vier Konzerten liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 11 Konzerte wurden von insgesamt ca. 1 577 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von 143 Personen. Zu drei Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 17 Liederabende wurden von insgesamt ca. 895 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 53 Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8381 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im ersten Quartal 2016 im Ausland organisiert? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden im ersten Quartal 2016 zwei Konzerte im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . Dabei handelt es sich um die Konzerte am 20. Februar 2016 in Malmedy (Belgien) und Metz (Frankreich). 7. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im ersten Quartal 2016 bei sieben Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „Brainwash“, „Faustrecht“, „Heiliger Krieg“, „Kategorie C“, „Killuminati“, „MakssDamage“, „Moshpit“, „Radikahl“ und „Überzeugungstäter“. 8. Wie viele Konzerte der extremen rechten Szene wurden im ersten Quartal 2016 von der Polizei aufgelöst? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde im ersten Quartal 2016 ein Konzert der rechtsextremistischen Szene polizeilich aufgelöst. Dabei handelte es sich um die, für das in Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) verbotene Konzert, geplante Ersatzveranstaltung am 9. Januar 2016 in Ueckermünde (Mecklenburg-Vorpommern). 9. Wie viele Konzerte der extremen rechten Szene wurden im ersten Quartal 2016 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im ersten Quartal 2016 ein Konzert im Vorfeld verboten. Dabei handelte es sich um ein geplantes Konzert am 9. Januar 2016 in Anklam (Mecklenburg-Vorpommern). 10. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im ersten Quartal 2016 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das erste Quartal 2016 die nachfolgenden Meldungen vor: Datum Ort Land Straftaten 09.01.2016 Anklam MV 2 Straftaten gemäß § 185 StGB (Beleidigung) 09.01.2016 Ueckemünde MV 3 Straftaten gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 1 Straftat gemäß §§ 113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte), 224 (gefährliche Körperverletzung) StGB 1 Straftat gem. § 53 i.V. m. 42a WaffG (Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen) 1 Straftat gem. §§ 130 (Volksverhetzung), 185 (Beleidigung), 240 (Nötigung) StGB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8381 11. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 9 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2015 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/7447 vom 3. Februar 2016) für das vierte Quartal 2015 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor: Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2015 weitere sieben rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon zwei Konzerte und fünf Liederabende statt. Zu drei Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 03.10.2015 Gütersloh NW Marco BARTSCH 24.10.2015 Raum Northeim NI ein Liedermacher 22.12.2015 Oberlungwitz SN Michael REGENER Zu den weiteren vier Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das vierte Quartal 2015 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in der Klammer beziehen sich auf die Angaben aus der oben angeführten Bundestagsdrucksache. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 22 Konzerte (20). Zu den nachgemeldeten zwei Konzerten liegen keine Besucherzahlen vor, so dass die Zahl der Besucher unverändert bleibt. Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 20 (15). Zu fünf Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 15 Liederabende (zwölf) wurden insgesamt von ca. 675 Personen (520) besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 45 Personen (43). Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im vierten Quartal 2015 bei neun Konzerten (acht) im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „Blitzkrieg“, „Blutzeugen“, „Confident of Victory“, „Die Lunikoff Verschwörung“, „Division Germania“, „Faust“, „Frontalkraft“, „Kategorie C“, „Kraft durch Froide“, „MakSS Damage“, „Mortuary“, „Painful Awakening“, „Stonehammer“, „Strongside“ und Tobias WINTER. Des Weiteren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2015 ein weiteres Konzert (eins) im Vorfeld verboten. Dabei handelte es sich um ein geplantes Konzert am 5. Dezember 2015 in Klein-Belitz (Mecklenburg-Vorpommern ). 12. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten Quartal 2016 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Sicherstellung von Tonträgern im Rahmen von Konzertereignissen im fraglichen Zeitraum vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8381 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im ersten Quartal 2016, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im ersten Quartal 2016 liegen diese Informationen zu einem Fall vor: Datum Ort Land Stückzahl 21.03.2016 Laufen BY 1 14. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2016 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2016 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2016 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 17 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert. Erkenntnisse darüber, wann diese Tonträger produziert und veröffentlicht wurden , liegen nicht vor. 15. Gegen wie viele der im Jahr 2016 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevant Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu keinem der indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträger liegt eine Beschlagnahme vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333