Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8383 18. Wahlperiode 10.05.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8166 – Bilderberg-Konferenz 2016 in Dresden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bilderberg-Konferenz ist ein alljährliches Treffen von handverlesenen Eliten . Obwohl Themen von großer politischer Relevanz besprochen werden, ist sie formal eine rein private Zusammenkunft und findet größtenteils im Verborgenen statt. In der Vergangenheit nahmen wiederholt hochrangige deutsche Politikerinnen und Politiker an der Konferenz teil. Die „taz.de“ schreibt am 8. April 2016: „Die diesjährige Bilderberg Konferenz wird in Dresden stattfinden. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der taz. Die Bilderberger tagen vom 9. bis 12. Juni in der sächsischen Landeshauptstadt. Aus dem Umfeld eines Teilnehmers wurde das Kempinski-Hotel Taschenberg-Palais im Zentrum der Stadt als Tagungsort bestätigt. Der Hotel, unweit der Semper-Oper gelegen, gilt als das luxuriöseste Hotel der Stadt“ (www.taz.de/NULL/!5290671/). 1. Wann und wo fanden bisher Bilderberg-Konferenzen unter Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung bzw. von Vertreterinnen und Vertretern nachgeordneter Behörden statt? 2. Welche Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden nahmen seit dem Jahr 1954 an welcher der Konferenzen und in welcher Funktion teil? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet. Zu den Bilderberg-Konferenzen sind auch regelmäßig Mitglieder der Bundesregierung eingeladen. Die Durchführung dieser Treffen obliegt den Organisatoren der Bilderberg-Konferenz. Die Bundesregierung steht aufgabenbedingt mit einer Vielzahl von Vertretern aus dem internationalen Bereich in ständigem Austausch. Darunter fällt auch die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen. Eine Erfassung entsprechender Daten (zum Beispiel Verzeichnis sämtlicher Veranstaltungen , Sitzungen und Gespräche nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) erfolgt nicht. Informationen aus jüngerer Vergangenheit zu Austragungsorten von Bilderberg-Konferenzen sowie ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8383 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den Ausrichtern der Konferenz aufbereitet und können auf ihrer Homepage www.bilderbergmeetings.org eingesehen werden. 3. Welche Positionen in welchen Gremien der Bilderberg-Konferenz hatten bisher Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden inne? Über die in den Medien und im Internet verfügbaren Informationen hinaus liegen zu den Gremien der Bilderberg-Konferenz keine Kenntnisse vor. 4. Welche Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden sind zur Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz 2016 in Dresden angefragt oder eingeladen worden? Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie die Bundesminister Sigmar Gabriel, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Ursula von der Leyen, Peter Altmaier und Dr. Frank- Walter Steinmeier haben Einladungen zur diesjährigen Konferenz erhalten. 5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Konferenzen für die Entwicklung von Wirtschaft, Frieden und internationaler Zusammenarbeit sowie Gestaltung internationaler und supranationaler Organisationen bei? 6. Welchen Einfluss haben die während der Bilderberg-Konferenzen diskutierten Themen auf die Politikgestaltung bzw. auf konkrete Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung? 7. Sind die teilnehmenden Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden bei den Diskussionen der Bilderberg -Konferenz an politische Grundsatzbeschlüsse der Bundesregierung oder Beschlüsse des Deutschen Bundestages gebunden, und vertreten die teilnehmenden Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden die Meinung der Bundesregierung während der Konferenzen? Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet. Auf den Bilderberg-Konferenzen findet ein informeller Gedankenaustausch über aktuelle politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen statt. Austausch und Dialog, insbesondere in internationalen Formaten, sind der Bundesregierung grundsätzlich wichtig, auch ohne dass hierbei konkrete Ergebnisse erzielt werden müssen. 8. Welche Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden sind in die inhaltliche Vorbereitung der Konferenz und ihre Abläufe eingebunden? 9. Welche Tagesordnungspunkte der Bilderberg-Konferenz 2016 in Dresden sind der Bundesregierung oder Mitgliedern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern nachgeordneter Behörden bekannt? 10. Zu welchen Tagesordnungspunkten der Bilderberg-Konferenz 2016 in Dresden sind Mitglieder der Bundesregierung oder Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden als Referenten angefragt? Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen wie folgt beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8383 Die Vorbereitung und Durchführung der Konferenz obliegt den Verantwortlichen für die Bilderberg-Konferenzen. Der Bundesregierung sind keine Tagesordnungspunkte der Konferenz bekannt. 11. Welche Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden sind in die Vorbereitung der Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Dresden eingebunden? Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit gemäß § 5 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) in die sicherheitsmäßigen Vorbereitungen zur Veranstaltung eingebunden. Darüber hinaus ist das Bundeskriminalamt am Informationsaustausch zur staatsschutzrelevanten Mobilisierung und möglichen gefährdungsrelevanten Erkenntnissen gemäß § 2 BKAG beteiligt. 12. Wie viele Bedienstete der Bundespolizei sowie anderer Sicherheitsbehörden des Bundes sind in die Maßnahmen zu Frage 11 eingebunden, und wie viele Bedienstete der Bundespolizei und der Sicherheitsbehörden des Bundes werden zur Konferenz nach Sachsen abgeordnet sein? Die Planung und Durchführung des Einsatzes anlässlich der Bilderberg-Konferenz in Dresden obliegt in Landeszuständigkeit der Polizei des Freistaates Sachsen . Die Bundespolizei wird nach aktueller Kenntnis des Bundesministeriums des Innern mit Regeldienstkräften im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung im Einsatz sein. Von Seiten des Bundeskriminalamtes werden aus der Abteilung Sicherungsgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Maßnahmen des unmittelbaren Personenschutzes für teilnehmende Schutzpersonen eingesetzt. Des Weiteren wird ein Beamter die Koordination der Maßnahmen und die Abstimmung mit dem Veranstalter und der Landespolizei durchführen. 13. Aus welchen Haushaltsmitteln werden die Teilnahmekosten (Teilnahmeentgelte , Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten) der Mitglieder der Bundesregierung bzw. der Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden getragen? 14. Welchen Eigenanteil haben die teilnehmenden Mitglieder der Bundesregierung bzw. Vertreterinnen und Vertreter nachgeordneter Behörden an den Teilnahmekosten selbst zu tragen? Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf Einladung, Teilnahmegebühren fallen nicht an (siehe auch Information der Organisatoren unter http://bilderbergmeetings. org/frequently-asked-questions.html) Die Erstattung von Dienstreisekosten von Mitgliedern der Bundesregierung oder auch Vertreterinnen und Vertretern nachgeordneter Behörden ist durch die Vorschriften des Bundesministergesetzes, des Bundesreisekostengesetzes, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz sowie der Auslandsreisekostenverordnung geregelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/8383 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welcher Anteil der Gesamtkosten (Kosten der Konferenz, Kosten anderer in- und ausländischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer) der Konferenz sowie der Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz sowie zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Dresden wird aus welchen Haushaltsmitteln des Bundes getragen? Aus dem Bundeshaushalt werden keine Kosten der Konferenz getragen. Die Kosten der Sicherheitsbehörden des Bundes für Einsätze im originären Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und in der Regel nicht einsatzbezogen gesondert erfasst. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333